Zusammenfassung
Die bildungspolitische Diskussion der Etappe zwischen 1955 und 1960 war, entsprechend der allgemeinen politischen Situation, im wesentlichen geprägt durch die Parole “Keine Experimente”. Allerdings wurde der Mangel an koordinierter Bildungspolitik immer offensichtlicher. Bildungspolitische Veränderungen und Initiativen, soweit sie sich auf die Organisation des Bildungswesens bezogen, versuchten daher auch in erster Linie eine stärkere Vereinheitlichung zu realisieren. Versuche jedoch, im Interesse einer solchen Vereinheitlichung des Schulwesens die bildungspolitische Verantwortung des Bundes auszudehnen und etwa ein Bundeserziehungsministerium einzurichten (aus Kreisen des Kulturpolitischen Ausschusses des Bundestages wurden solche Vorschläge gemacht), scheiterten am heftigen Widerstand der Länderregierungen (vgl. Hearnden 1977, 82). 1955 kam es jedoch zum Düsseldorfer Abkommen der Kultusministerkonferenz, das die Grundlage für eine stärkere Standardisierung des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland bilden sollte. Durch dieses Abkommen war die Dreigliedrigkeit des Schulwesens endgültig anerkannt. Sie wurde in den folgenden Jahren weiter ausgebaut. Vor allem die Mittelschule (Realschule), die bis dahin in den einzelnen Ländern eine sehr unterschiedliche Bedeutung gehabt hatte, wurde organisatorisch verselbständigt und quantitativ verstärkt (Thränhardt, 1979, 103).
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Literatur
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Kuhn, HW., Massing, P. (1989). Grundlegende Einsichten als Ziel politischer Bildung. In: Kuhn, HW., Massing, P. (eds) Politische Bildung in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97204-0_6
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