Zusammenfassung
Mitte der fünfziger Jahre war die intensive Pflege unternehmensinterner Kapitalbildung weitgehend vorbei. Sonderabschreibungsmöglichkeiten wurden abgebaut, Steuervergünstigungen liefen aus. Lediglich der § 7b EStG blieb in veränderter Form weiter bestehen. Dies hieß jedoch nicht, daß in der Unternehmensbesteuerung wieder der Status quo ante wiederhergestellt worden wäre. Wichtige vormalige Sondervergünstigungen wurden jetzt vielmehr verallgemeinert: An die Stelle von Sonderabschreibungsmöglichkeiten trat 1958 die gesetzliche Verankerung der Methode der degressiven Abschreibung, womit ein wichtiger Eckpfeiler der steuerlichen Behandlung der Unternehmen errichtet war. Die staatliche Politik machte es sich in diesen Jahren zur Aufgabe, ordnungspolitische Eckwerte in das Gesellschafts- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik einzutragen. So konnte nach langjährigen Auseinandersetzungen 1957 das Wettbewerbsgesetz, das „Grundgesetz der Marktwirtschaft“, verabschiedet werden. Weitere Grundsteine wurden gelegt: Es entstand das erste Atomprogramm, das der Bundesrepublik den technisch-ökonomischen Anschluß an die fortgeschrittene Technologie ermöglichen sollte1; im Jahr davor, 1956, war mit der Wiedererlangung staatlicher Souveränität und der Westintegration Westdeutschland der Aufbau der Bundeswehr begonnen worden. Er trug nicht nur der außen- und militärpolitischen Position des westdeutschen Staates angesichts des verschärften Ost-West-Konflikts Rechnung, er kam auch der außenwirtschaftlichen Entwicklung entgegen: Deutsche Rüstungsimporte erhielten die kompensatorische Funktion, deutsche Exporte (außen-)politisch abzusichern2.
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Literatur
Vgl. Joachim Radkau, Aufstieg und Krise der deutschen Atomwirtschaft 1945-1975, Reinbek 1983; Herbert Kitschelt, Kernenergiepolitik, Frankfurt a.M./New York 1980.
Die offensive deutsche Exportentwicklung hatte in einer Reihe von Handelspartnerländern, unter ihnen die USA, eine Situation geschaffen, die handelspolitische Retorsionen nicht mehr ausschloß. Deutsche Rüstungsimporte wurden deshalb für die Bundesregierung „zu einem wichtigen Instrumentarium, um die noch ungefestigte Stellung der Bundesrepublik unter den westlichen Verbündeten abzusichern“ und Zahlungsbilanzen jener Länder auszugleichen. Vgl. George W.F. Hallgarten/Joachim Radkau, Deutsche Industrie und Politik von Bismarck bis zur Gegenwart,Hamburg 1981, S. 470, 485 ff., hier S. 486; vgl. dazu auch Fritz Vilmar, Rüstung und Abrüstung im Spätkapitalismus,Frankfurt a.M. 51970, S. 112 ff.
Handelsblatt v. 23.5.1946 zit. nach Hallgarten/Radkau, Deutsche Industrie und Politik (Anm. 2), S. 435.
Volker Bahl (Staatliche Politik am Beispiel der Kohle,Frankfurt a.M. 1977, S. 16 ff.) betrachtet Subventionspolitik grundsätzlich als abhängige Variable der Weltmarktintegration. Der „Subventionsstaat“ entspräche dann als „Strukturtypus“ dem Staat in einer in den Weltmarkt integrierten Nationalökonomie, der „Zollstaat" dem einer sich dissoziierenden Ökonomie.
Vgl. Alois Oberhauser, Förderung der Vermögensbildung in Unternehmerhand durch finanzpolitische Maßnahmen des Staates, in: Georg Leber (Hrsg.), Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand. Dokumentation, Bd. 3, Frankfurt a.M. 1965, S. 221.
Auf das Problem, sozialpolitisch motivierte Transfers und Steuervergünstigungen unter dem Subventionsbegriff zu subsumieren, wurde eingangs hingewiesen. Auch wenn dieser Ausweitung des Subventionsbegriffs nicht zugestimmt wird, ist es notwendig, unter subventionspolitischem Aspekt eine solche Einbeziehung mitzuberücksichtigen.
Ein Großteil der staatlichen Finanzmittel, die in den Bereich Forschung und Entwicklung fließen, wird nicht als Subvention betrachtet, da es sich nach finanzwissenschaftlicher und finanzpolitischer Definition um „Käufe" handelt. Vgl. Karl-Heinrich Hansmeyer, Transferzahlungen an Unternehmen (Subventionen), in: Handbuch der Finanzwissenschaften,Bd. I, Tübingen 31977, S. 961 ff.
Anfänge staatlicher Unterstützung der Landwirtschaft finden sich im Kaiserreich in einer Kombination aus Schutzzöllen und Agrarsubventionen; dies wurde fortgesetzt im Agrarprotektionismus der Weimarer Republik, der zusehends eine machtpolitisch orientierte Außen-und Außenwirtschaftspolitik bestimmte. Zur Entwicklung des deutschen Agrarprotektionismus vgl. Hans-Heinrich Herlemann, Vom Ursprung des deutschen Agrar-Protektionismus, in: Gerhardt/Kuhlmann (Hrsg.), Agrarwirtschaft und Agrarpolitik,Köln 1969, S. 183-208; Hallgarten/Radkau, Deutsche Industrie und Politik (Anm. 2), S. 30 ff. (insbesondere für die Verflechtung von agrarischen und schwerindustriellen Interessen in der Schutzzoll-und Subventionspolitik des Deutschen Kaiserreiches); Dieter Gessner, Agrardepression und Präsidialregierungen in Deutschland 1930-1933,Düsseldorf 1977 (für die Agrarpolitik in der Weimarer Republik); eine Darstellung der einzelnen Maßnahmen zur Stützung des Agrarpreises in der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs findet sich bei: Ulrich Teichmann, Die Politik der Agrarpreisstützung,Köln 1955.
Vgl. Albrecht Funk, Abschied von der Provinz, Opladen/Stuttgart 1977, S. 16.
Vgl. Günther Schmitt, Entwicklung, Struktur und Determinanten der finanzpolitischen Agrarförderung, in: Günther Schmitt/Hugo Steinhauser (Hrsg.), Planung, Durchführung und Kontrolle der Finanzierung von Landwirtschaft und Agrarpolitik, München 1978, S. 9.
Vgl. Curt Puvogel, Der Weg zum Landwirtschaftsgesetz,Bonn 1957, S. 15
Vgl. Agrarbericht 1980 (Materialband), S. 36.
Vgl. ebd., S. 16.
Vgl. Funk, Abschied (Anm. 9), S. 17
Zum Begriff der bäuerlichen Produktionsweise vgl. ebd., S. 23 ff.
Der Betrag wuchs bis 1954 auf 591 Mio. DM an. Vgl. Schmitt, Agrarförderung (Anm. 10), S. 9; vgl. auch Démétre Zavlaris, Die Subventionen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1951,Berlin 1970, S. 47 ff.
Hermann Priebe, Die subventionierte Unvernunft,Berlin 1985, S. 53.
Vgl. ebd., S. 54.
Puvogel, Landwirtschaftsgesetz (Anm. 11), S. 28ff.
Ebd., S. 29.
Vgl. Karl-Heinrich Hansmeyer, Finanzielle Staatshilfen für die Landwirtschaft, Tübingen 1963, S. 72.
Deutsche Bauern-Korrespondenz, 7. Jg., Nr. 8 v. 30.4.1954, zit nach Puvogel, Landwirtschaftsgesetz (Anm. 11), S. 58.
Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 85.
BTDrs. 11/405.
BTDrs. 11/448.
Vgl. Viola Gräfin v. Bethusy-Huc, Interessenverbände und Interessenpolitik, Wiesbaden 1962, S. 10.
Laut Teichmann (1954) ist die Verbreitung dieses Gutachtens „angehalten worden, woran deutlich wird, als welch heißes politisches Eisen man die Paritätsfrage betrachtet". Ulrich Teichmann, Die Paritätsforderung der Landwirtschaft, in: Gewerkschaftliche Monatshefte,Nr. 8/1954, abgedr. in: Puvogel, Landwirtschaftsgesetz (Anm. 11), S. 218-219.
Vgl. ebd.
Vgl. Bethusy-Huc, Interessenverbände (Anm. 26), S. 19.
Vgl. ebd., S. 20.
Vgl. Gessner, Agrardepression (Anm. 8)
Vgl. Bethusy-Huc, Interessenverbände (Anm. 26), S. 28 f
Die Annäherung zwischen BDI und DBV kam nicht überraschend, sondern entwickelte sich in den Jahren 1950/51: Auf Anregung von Tilo Freiherr von Wilmovski (DBV) und mit besonderer Unterstützung des Industriellen Paul Reusch wurde der sogenannte „Zwölfer-Kreis", ein Gesprächsforum von Landwirtschaft und Industrie, gegründet. Ferner wurden regionale „Verbindungsstellen Industrie/Landwirtschaft" institutionalisiert, die die gegenseitige Aufklärung und Konsultation fördern sollten. Vgl. hierzu: Hans Bürger, Die landwirtschaftliche Interessenvertretung in der Zeit von 1933 bis zur Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung der westdeutschen Verhältnisse,Diss. Erlangen-Nürnberg, 1966, S. 243 f.; Hallgarten/Radkau, Deutsche Industrie und Politik (Anm. 2), S. 456, Anm. 38. — BDI-Präsident Berg selbst setzte öffentlich ein Signal, indem er auf dem Deutschen Bauerntag 1953 die weitgehende Interessenkongruenz von Industrie und Landwirtschaft hervorhob. (Vgl. Bürger, ebd., S. 244, Anm. 5).
Puvogel, Landwirtschaftsgesetz (Anm. 11), S. 99
Kern des Landwirtschaftsgesetzes ist die Einführung eines Berichtswesens über die Lage der Landwirtschaft, das die informationelle Basis für die Maßnahmen der Bundesregierung bieten und ihre Wirksamkeit beurteilen soll. Demgemäß wird der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verpflichtet, jährlich für das abgelaufene Wirtschaftsjahr über die wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe — gegliedert nach Betriebsgrößen, -typen, -systemen und Wirtschaftsgebieten — auf der Basis der Betriebsergebnisse von 6000 bis 8000 landwirtschaftlichen Betrieben zu berichten (§ 2). Gleichzeitig mit diesen „Feststellungen" hat die Bundesregierung jeweils bis zum 15. Februar einen „Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vorzulegen („Grüner Plan", später „Agrarbericht der Bundesregierung"), in dem sie Stellung zu nehmen hat, inwieweit — sofern es sich um Betriebe mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen und ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Führung handelt — die hier erzielten Löhne denen vergleichbarer Berufs-und Tarifgruppen entsprechen, die Betriebsleiter ein angemessenes Entgelt erwirtschaften konnten und die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals als angemessen zu betrachten ist (§ 4). Schließlich hat die Bundesregierung mitzuteilen, „welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 — getroffen hat oderu treffen beabsichtigt".
Statt wie in den vorangegangenen Jahren den Handelsdünger um einen bestimmten Prozentsatz zu verbilligen und damit das Volumen der auszuzahlenden Subventionsleistungen von der Verbrauchs-bzw. der verkauften Menge abhängig zu machen (Quotitätsprinzip), wurde seit 1958 im Bundeshaushalt eine bestimmte Finanzmenge zur Verfügung gestellt, die nicht überschritten werden durfte und sich somit auf die verkaufte Menge verteilen mußte (Repartitionsprinzip); dadurch kam eine durchschnittliche Subventionierung des Düngers von 14 Prozent zustande. Vgl. hierzu Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 141.
Ebd., S. 143. Vgl. hierzu den spezifischen Subventionsbegriff von Hansmeyer; Subventionen als Einkommensübertragungen ohne Verwendungsauflagen (ebd., S. 32 f.).
Subventionen (Anm. 16), S. 62
Vgl. Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 262
Vgl. ebd., S. 264.
Der Handelsdüngerverbrauch ist bei mittleren und großen landwirtschaftlichen Betrieben größer. Vgl. ebd., S. 233.
R. Schöttler, Untersuchungen über die Ursachen des unterschiedlichen Handelsdüngerverbrauchs in der Landwirtschaft und die Möglichkeiten seiner Steigerung, in: Landwirtschaft — angewandte Wissenschaft,Nr. 11, Hiltrup 1954, zit. nach ebd., S. 267.
Ebd.
Zavlaris, Subventionen (Anm. 16), S. 94; 6. SB, S. 46 f.
Vgl. Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 268 ff.
Vgl. dazu ebd., S. 151 f.; abweichend davon die Zahlen von Zavlaris, Subventionen (Anm. 16), S. 60.
Vgl. ebd.
Vgl. dazu Teichmann, Agrarpreisstützung (Anm. 8)
Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 166
Vgl. ebd., S. 167.
Stickrodt bezeichnet die Befreiung von der Umsatzsteuer als „nichtinterventionistische Bereichsausnahme", die deshalb nicht als subventionsartige Steuerbegünstigung anzusehen sei, weil eine interventionistische Zielsetzung im Gesetzestext (§ 4 Ziff. 19 UStG) fehle. Hansmeyer dagegen hält daran fest, daß die Umsatzsteuerbefreiung interventionistisch motiviert sei, zumal der Gesetzgeber selbst die einkommenserhöhende Wirkung berücksichtigt und sie zu den unsichtbaren Begünstigungen im Rahmen des Steuerrechtes rechnet. Vgl. Georg Stickrodt, Das Subventionsthema in der Steuerpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Stellung der Landwirtschaft,Berlin 1960; Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 158 f.
Vgl. Stickrodt, Subventionsthema (Anm. 54), S. 16.
Siehe die Aufstellung bei Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 169 ff.
Vgl. ebd., S. 214 ff.
Hansmeyer definiert Subventionen als Transferleistungen ohne Verwendungsauflagen — in diesem Falle also u.a. Handelsdünger-und Dieselölsubventionen.
Hansmeyer rechnet hierzu die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur sowie Zinsverbilligungen im Rahmen des Agrarkredits; Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 191 ff.
Gesamthaushalt 1951: 36,7 Mrd. DM; 1957: 66,0 Mrd. DM. Leistungen für die Landwirtschaft 1951: 1,3 Mrd. DM; 1957 3,9 Mrd. DM. Vgl. Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 217, Tab. 24.
Vgl.ebd.,S.362,Tab.39.
Zum dominanten ökonomischen und politischen Einfluß der Großbauern in der Landwirtschaft vgl. Priebe, Unvernunft (Anm. 17), S. 209 ff.
Auch in der Agrarwissenschaft war die Vorstellung eines notwendigen staatlichen Schutzes weit verbreitet; Hermann Priebe (ebd., S. 61): „So war in Deutschland nach nahezu hundert Jahren Agrarprotektion die Überzeugung weit verbreitet, daß die Landwirtschaft ihren Versorungsauftrag bei einer Eingliederung in die Marktwirtschaft nicht erfüllen könne."
Vgl. dazu Hansmeyer, Staatshilfen (Anm. 21), S. 67 ff.
Vgl. Willem Günnemann, Konzentration und Zentralisation in der Agrarindustrie und in den Genossenschaften, in: Onno Poppinga (Hrsg.), Produktion und Lebensverhältnisse auf dem Land, Opladen 1979, S. 50 - 71.
Vgl. Willem Günnemann, Agrarpolitik in der EG — Markt oder Lenkung,Opladen 1981; Priebe, Unvernunft (Anm. 17).
Vgl. Der Spiegel,Jahrgänge 1950 ff
Vgl. hierzu Fritz Neumark, Grundsätze gerechter und ökonomisch rationaler Steuerpolitik,Tübingen 1970, S. 224.
Vgl. u. a.: Der Spiegel,Nr. 13/1954 (Kritik des Steuerreformentwurfs der Bundesregierung), Nr. 48/1954 (Abbau der Steuervergünstigungen) (beide Artikel eher wohlwollend neutral gegenüber den Steuervergünstigungen); dagegen: Nr. 51/1957 (Aufbau des Oetker-Konzerns durch Steuervergünstigungen), Nr. 25/1958 (Spiegel-Gespräch mit Bundesfinanzminister Etzel: „Warum werden die Steuerverstecke weiter geduldet"), Nr. 10/1959.
Theodor Eschenburg, Herrschaft der Verbände,Tübingen 1955; vgl. seine Ausführungen zur Interessenpolitik des Bauernverbandes und zum Landwirtschaftsgesetz, ebd., S. 62 ff.
Vgl. Hallgarten/Radkau, Deutsche Industrie und Politik (Anm. 2), S. 449 ff., 465 ff
Vgl. Hallgarten/Radkau, Deutsche Industrie und Politik (Anm. 2), S. 464.
Vgl. Hans-Hermann Hartwich, Sozialstaatspostulat und gesellschaftlicher Status quo, Köln, Opladen 1970.
So setzte die Bundesregierung 1955 die Subventionierung der Trinkmilch dazu ein, um ein Aufheizen der Tarifverhandlungen im Metallbereich durch eine Erhöhung der Nahrungsmittelpreise zu verhindern. An die Stelle der Subventionierung sollte eine Preiserhöhung treten, wenn die Streikgefahr im Metallbereich gebannt sei (vgl. Der Spiegel,Nr. 48/1955, S. 17). Ähnliche Überlegungen spielten auch bei einer Subventionierung des Brotpreises eine Rolle (vgl. Der Spiegel,Nr. 12/1957, S. 14).
Vgl. Der Spiegel,Nr. 9/1962, S. 20.
Ebd.
Klar umrissen wird die schwache Position der Finanzminister der Adenauer-Kabinette in einem Zitat Bundesfinanzministers Starke: „Ich kann im Kabinett nur überstimmt werden, wenn der Kanzler gegen mich stimmt. Immer wenn ich überstimmt worden bin, stand der Kanzler also nicht auf meiner Seite." (In: Der Spiegel,Nr. 9/1962, S. 22.)
BTDrs. 111/835.
BTDrs. III/1229.
Vgl. Der Spiegel,Nr. 32/1959, S. 14.
Vgl. Günter Hagemann, Die staatliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, in: Finanzarchiv, N.F., Bd. 28, 1969, S. 315. Ein Teil der Steuererleichterungen (Erhöhung des Grundfreibetrages, z.T. die Tarifermäßigung, Arbeitnehmerfreibetrag) stellte eine schon lange anstehende Reform der Einkommensteuer dar, die allerdings jetzt vor allem unter wahlpolitischen Gesichtspunkten betrieben wurde. Vgl. Hagemann, ebd.; vgl. auch Ludwig Falk, Die Grundgedanken des Steueränderungsgesetzes 1964, in: Deutsche Steuerzeitung, Ausgabe A, Nr. 23/24 1964, S. 353 - 359.
Als Indikator mag die Zahl der in diesen Jahren in deutschen Zeitungen und Zeitschriften erschienenen Artikel gelten, die sich mit dem Thema Subventionen beschäftigten. Ihre Zahl steigt — wie der Internationalen Bibliographie der Zeitschriftenliteratur zu entnehmen ist — von Anfang bis Mitte der sechziger Jahre um ein Mehrfaches an.
Im folgenden geht es nicht um eine Darstellung der Entwicklung der Krise des deutschen Steinkohlenbergbaus und um eine Chronologie der staatlichen Maßnahmen, sondern um eine Synopse unter subventionspolitischem Blickwinkel. Detaillierte Darstellungen, auf denen auch die folgende Synopse beruht finden sich bei: Friedrich Spiegelberg, Energiemarkt im Wandel,Baden-Baden 1970; Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4); Manfred Horn, Die Energiepolitik der Bundesregierung von 1958 bis 1972,Berlin 1977; Martin Meyer-Renschhausen, Energiepolitik in der BRD von 1950 bis heute,Köln 1977; Peter Schaaf, Ruhrbergbau und Sozialdemokratie,Marburg 1978; Werner Abelshauser, Der Ruhrkohlenbergbau seit 1945,München 1984.
Vgl. Horst Breder, Subventionen im Steinkohlenbergbau, Berlin 1958, S. 39.
Vgl. Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 17.
Die Bundesregierung wurde darin durch eine Reihe von Prognosen bestärkt: durch Sachverständige der OEEC (1956), der EURATOM-Kommission (Frühjahr 1957), des Bundesministers für Atomenergie und Wasserwirtschaft (Herbst 1957). Vgl. hierzu Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 59; genauer: Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 206 ff.
Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 305, Anm. 87, S. 217 ff. Erhards Zurückhaltung war jedoch nicht nur seinem Vertrauen auf die marktwirtschaftlichen Gesetze geschuldet, es entsprang auch einer tiefgehenden Verärgerung über den Kohlenbergbau, der wenige Tage nach der Bundestagswahl im September des Vorjahrs durch die Ankündigung von Preiserhöhungen einen öffentlichen Proteststurm ausgelöst und den Wirtschaftsminister in arge Verlegenheit gebracht hatte. Vgl. Werner Abelshauser, Kohle und Marktwirtschaft, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte,3/1985, S. 488-546; Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 23 ff., 32.
Vgl. Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 31 f
Vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 83), S. 217 ff
Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 35; vgl. auch Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 226 ff.
Noch bestanden allerdings Einfuhrrechte an 30 Mio. t amerikanischer Kohle. Um diese Importwelle billiger Kohle abzufangen und durch heimische Kohle zu ersetzen, gründeten die Bergbauunternehmen der Reviere Ruhr, Aachen, Niedersachsen und Saar die Selbsthilfeorganisation „Notgemeinschaft deutscher Steinkohlenbergbau GmbH" — ein „handelspolitisches Novum" (Horn, Energiepolitik [Anm. 83], S. 245) —, die die Aufgabe hatte, die nicht unter das zollfreie Kontingent fallenden Einfuhrverträge abzulösen.
Staatssekretär Westrich (BMWi) erklärte am 1.10.1948: „Die Schwierigkeiten des Steinkohlenbergbaus müssen durchaus anerkannt werden; sie müssen jedoch stets im Rahmen der Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft gesehen werden, und hier erhält die Versorgung mit möglichst billiger Energie eine immer größere Bedeutung." (Zitiert nach Bahl, Staatliche Politik [Anm. 83], S. 220.)
Vgl. Helmut Gröner, Die „flankierenden Maßnahmen" der Kohlepolitik, in: Ordo, Bd. 20, 1969, S. 181-259, S. 198 ff.; Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 246f.;Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 236ff.; Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 42f.; Dieter Stilz, Die Begünstigung des Steinkohlenbergbaus des Ruhrgebiets durch die öffentliche Finanzwirtschaft, in: Schmollers Jahrbuch für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, 89. Jg., I. Halbband, Berlin 1969, S. 178.
Vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4.), S. 231.
Ludwig Erhard vor dem Deutschen Bundestag, BT-Prot. III.WP, 59. Sitzung, S. 3225. Auch Bundeswirtschaftsminister Schmucker sah sieben Jahre später das eigentliche Problem der staatlichen Kohlepolitik in den sozialen Fragen, während er in dem energiepolitischen Problem der Versorgungssicherheit erst einen nachgeordneten Aspekt der Kohlepolitik erkannte. (BT-Prot. 5. WP, 30. Sitzung vom 16.3. 1966, S. 1312 ff.)
Untersuchung über die Entwicklung der gegenwärtigen und zukünftigen Struktur von Angebot und Nachfrage in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik unter besonderer
Deutscher Steinkohlenbergbau im Spannungsfeld,1968, S. 18.
Der Verbrauch von leichtem und schwerem Heizöl in der Bundesrepublik hatte sich von 1958 bis 1961 mehr als verdoppelt (von 10,4 auf 24,5 Mio. t SKE). Noch aussagekräftiger sind die jeweiligen Anteile am Endenergieverbrauch: Dieser lag beim Heizöl 1958 bei 8,0% und verdoppelte sich bis 1961 auf 16,3% (Energiebilanzen Tabelle 2.51 und 2.52).
Die Elektrizitätswerke und die Eisenschaffende Industrie zählen zu den wichtigsten Absatzmärkten der Ruhrkohle, die angesichts des Verfalls der übrigen Märkte (Hausbrand, übrige Industrie, Verkehr und Gaswerke) noch an Bedeutung gewonnen haben. Der Verstromungsbereich ist der einzige Bereich, in dem zwischen 1957 und 1967 vermehrt Kohle abgesetzt werden konnte (Anstieg um fast 40%); in der Eisenschaffenden Industrie wurden zwar 7 Mio. t Steinkohlenkoks weniger eingesetzt als 1957, dennoch blieb der Rückgang hinter der allgemeinen Entwicklung zurück. Die Kokskohlenbeihilfe und die Regelungen des 1. und 2. Verstromungsgesetzes sollten diese Absatzmärkte langfristig sichern.
Vgl. Philipp Bennecke, Die Subventionspolitik der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und ihre Auswirkungen auf den Kohlebergbau der Gemeinschaft, Köln und Opladen 1965, S. 28.
Der deutsche Rohölzoll, der Bundesrepublik im EWG-Vertrag von 1957 für eine Übergangszeit eingeräumt, galt dem Schutz der heimischen Rohölförderung gegen billiges Importrohöl. Als Ausgleich für den entfallenen Zollschutz wurde den betroffenen Mineralölgesellschaften in der Folgezeit eine Anpassungshilfe von insgesamt 1240 Mio. DM gezahlt. Vgl. Horn, Energiepolitik (Anm. 83 ), S. 251.
Vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 83), S. 246 ff.; Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 179; zum Subventionsverbot des EGKS-Vertrages: Bennecke, Die Subventionspolitik der Hohen Behörde (Anm. 100), S. 24 ff.
Vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 138 ff. Die Frage eines zentralen Ruhrkohlenverkaufs war 1956-63 Konfliktthema zwischen Ruhrbergbau und Hoher Behörde, denn die mit einem zentralen Verkauf verbundenen Preissetzungsmöglichkeiten bildeten — auf der Basis eines einigermaßen stabilen Absatzes — die wichtigste Konsensmöglichkeit der ansonsten wegen ihrer unterschiedlichen Eigentums-und Produktivitätsstruktur kaum zu vereinbarenden Interessen der Bergbauunternehmen. Vgl. ebd., S. 124 ff.
Vgl. Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 65
Vgl. Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 77
Verhandlungen mit den Kohleverbänden fanden um die Jahreswende 1961/62 statt. In ihrem Rahmen soll Erhard dem Unternehmensverband Ruhrbergbau wie auch der Landesregierung von NRW zugesichert haben, die Förderkapazität von 140 Mio. t Kohle durch entsprechende wirtschaftspolitische Maßnahmen abzusichern. Vgl. Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 248.
Vgl. Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 106. In einer „Vorausaktion" beschlossen die Bergwerksgesellschaften, 50 Mio. DM für Stillegungsprämien (12,50 DM je stillgelegter Tonne) selbst aufzubringen (ebd.); 6,6 Mio. t konnten damit stillgelegt werden (Bahl, Staatliche Politik [Anm. 83], S. 143).
Offenbar war die staatliche Subventionierung der Stillegung so attraktiv und die damit verbundene staatliche Kontrolle so gering, daß auch produktive Zechen stillgelegt wurden. Vgl. Dieter Stilz, Die Auswirkungen der öffentlichen Hilfen für den Ruhrbergbau auf dessen Wettbewerbsbedingungen, in: Schmollers Jahrbuch für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, 89. Jg., II. Halbband, Berlin 1969, S. 439; Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4 ), S. 145.
Vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 146 f.; Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 251. Ein offizieller Bericht über den Erfolg der Maßnahme existiert nicht. Ein von der SPD-Bundestagsfraktion beantragter „Rechenschaftsbericht" wurde von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt. Aus der ebenfalls am 13.11.1964 im Bundestag von der SPD vorgelegten Großen Anfrage geht hervor, daß erhebliche Zweifel an der gesamtwirtschaftlichen Rationalität der im Rahmen des Rationalisierungsgesetzes getroffenen Stillegungen bestanden (Monika Junker-John, Die Steinkohlenpolitik in der Kohlenkrise 1959-1969, in: Jahrbuch für Sozialwissenschaft,Bd. 27/1976, S. 420).
Vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 146
Vgl. Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 104
So u. a. geschehen beim Versuch der Neuansiedlung einer Fabrikationsstätte von Ford im Landkreis Recklinghausen, die an der Nichtveräußerung von Grundstücken von Bergbauunternehmen scheiterte. Ford errichtete das vorgesehene Werk schließlich in Belgien (Genk). Grund für die Nichtveräußerung von Grundstücken war die Verpflichtung der Unternehmen, für Bergschäden aufkommen zu müssen; dazu kam die Sorge, daß bei einer Neuansiedlung von Industrien die Bergarbeiter den Zechen davonlaufen würden. Vgl. Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 105 ff.; Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 105, 190.
An dieser Stelle wird die diesem Kapitel zugrunde gelegte Phasenabgrenzung überschritten: Es wird nunmehr der Zeitraum 1965-68 miteinbezogen. Für dieses Vergehen spricht die Geschlossenheit der Darstellung innerhalb dieses Politikbereichs. Deutlich wird auch, daß die Phaseneinteilung gerade für die Kohlenpolitik berechtigt ist: In der nun folgenden Phase entwickelt die staatliche Kohlenpolitik eine neue Qualität in Richtung größerer subventionspolitischer Steuerungsintensität.
Vgl. dazu Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 260 ff
Entschließung des Präsidiums des BDI vom 7.3.1966, zit. nach Hans-Gerd von Düker, Die Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere GmbH,Frankfurt a.M. 1969, S. 13, Anm. 2.
Vgl. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1966, abgedr. in: v. Düker, Aktionsgemeinschaft (Anm. 115 ), S. 135.
Vertrag vom 22.3.1967, abgedr. in: ebd., S. 140 ff.
Karl Schiller, Rede vor dem Deutschen Bundestag am 8.11. 1967, BT-Prot. 5. WP, S. 6635.
Gemäß den Richtlinien konnte der Staat die Prämienauszahlung verweigern, wenn diesen bei einer beabsichtigten Stillegung nicht Rechnung getragen wurde. In zwei Fällen wurde aus diesen Gründen die Entscheidung der Aktionsgemeinschaft annulliert. Vgl. hierzu Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 150.
Wie fast alles im Zusammenhang der Anpassung, Umstrukturierung des Bergbaus und Industrieneuansiedlung durch steuerliche Vergünstigungen gefördert wurde — vgl. Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken vom 11. 4. 1967.
Zur Entstehung des Kohleanpassungsgesetzes vgl. Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 167ff.; Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 244ff.; Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 265ff.
Vgl. Stilz, Begünstigung (Anm. 93), S. 178 ff.
Stilz betrachtet zumindest die Arbeitgeberanteile zur knappschaftlichen Rentenversicherung als Subvention, da eine Entlastung der Unternehmen eintritt. Vgl. Stilz, Begünstigung (Anm. 93), S. 155 ff.
Eine ähnliche Größenordnung für diese Jahre stellen fest: Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 298f.; Zavlaris, Subventionen (Anm. 16), S. 94,
Bennecke, Subventionspolitik (Anm. 100), S. 56 ff. Die Bergmannprämie wird seit 1969 wieder ausgezahlt; sie wird aus Mitteln des Lohnsteueraufkommens finanziert. Pro volle Untertageschicht wurden 1973 2,50 DM, danach 5 DM und ab April 1980 werden 10 DM ausgezahlt. 1984 entstanden Mindereinnahmen in Höhe von 235 Mio. DM (9. Subventionsbericht,S. 192/193).
Siehe Tab. IV/3: dort die Summe der Positionen A.6. bis A.22. und B. Vgl. Stilz, Begünstigung (Anm. 93), S. 178 ff.
Abelshauser, Ruhrkohlenbergbau (Anm. 83), S. 107.
Ein Großteil der Bergwerksunternehmen befand sich im (Mehrheits-)Besitz der großen Stahlkonzerne, ein weiterer Teil gehörte verschiedenen Stromerzeugungsunternehmen sowie Unternehmen der Chemischen Industrie. Vgl. Horn, Energiepolitik (Anm. 83), S. 292 ff.; Abelshauser, Ruhrkohlenbergbau (Anm. 83), S. 194 f.
Vgl. v. Düker, Aktionsgemeinschaft (Anm. 115), S. 75 ff
Zwischen 1957 und 1967 sank die Anzahl der im Bergbau Beschäftigten um mehr als 300000, die Anzahl der unter Tage Arbeitenden von 384000 (1957) auf 159500 (1967); vgl. Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaus (GVSt), Steinkohle 1975/76, Essen 1976.
Vgl. v. Düker,Aktionsgemeinschaft (Anm. 115), S. 23.
Das Kohleanpassungsgesetz machte die Auszahlung von Stillegungsprämien von „optimaler Unternehmensgröße" abhängig. Da die Bundesregierung unter einer optimalen Unternehmensgröße ausschließlich eine Gesamtgesellschaft verstand, machte sie die Zahlung von Stillegungssubventionen von der Bildung einer solchen Einheitsgesellschaft abhängig. Vgl. hierzu Bahl, Staatliche Politik (Anm. 4), S. 163.
Die Bundesregierung übernahm für die Verbindlichkeiten der RAG gegenüber der Muttergesellschaft eine Bürgschaft in Höhe von 3 Mrd. DM; vgl. Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 305 ff.
Vgl. Spiegelberg, Energiemarkt (Anm. 83), S. 163 ff.; Schaaf, Ruhrbergbau (Anm. 83), S. 269 ff.
Wie oben im Zusammenhang der Genese des Investitionshilfegesetzes erwähnt, hatte Erhard — da wirtschaftspolitische Planung nicht sein sollte — die in der Verwaltung der Bizone (Abteilung Wirtschaftsplanung) und später in der Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums noch vorhandenen planungsadministrativen Ansätze nicht weiterentwickelt, sondern allmählich verkümmern lassen. (Adamsen, Investitionshilfe für die Ruhr,Wuppertal 1981, S. 33 ff., 51 ff., 58 f.)
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Jákli, Z. (1990). Subventionspolitik 1955–1964: Kompensation sozialökonomischer Problemlagen. In: Vom Marshallplan zum Kohlepfennig. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97008-4_6
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