Zusammenfassung
Als „Strategien der Humanität“ bezeichne ich Prozesse öffentlicher Entscheidungsfindung, die sich der ethisch-pragmatischen Grundaufgabe zeitgenössischer Politik stellen, nämlich Prinzipien der Humanität, vor allem der politisch-sozialen Gerechtigkeit, mit den Funktionsanforderungen hochkomplexer Industriegesellschaften und ihrer jeweiligen soziokulturellen Situation zu vermitteln. Insofern es zur Aufgabe politischer Ethik gehört, die Prinzipien der Humanität und Gerechtigkeit allererst zu begründen, bedeuten Strategien der Humanität nicht die Substitution der politischen Ethik, sondern Verfahren ihrer methodischen Applikation.
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Anmerkungen
Gegen mannigfache Mißverständnisse und Begriffsverwirrungen: Dieser Anspruch ist genau genommen kein moralischer, sondern ein rechdicher (im Vernunftsinn von Recht). Er fordert nicht, daß jeder zu jeder Zeit moralisch (tugendhaft) handelt; vielmehr gebietet er, die Regeln des Zusammenlebens letztlich von der Vernunftidee des Rechts, von der Idee der Gerechtigkeit her zu bestimmen. — Zur neueren Diskussion um die Begründung von Gerechtigkeitsprinzipien vgl. u.a. J. Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1975 (orig. 1971),
O. Höffe (Hg.), Über John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt 1977.
Vgl. D. Steinberger, Der alte Streit um den Ursprung der Herrschaft, in: Süddeutsche Zeitung, 16/17.7.1977, 95 f.
Vgl. u. a. W. Maihofer, Rechtsstaat und menschliche Würde, Frankfurt 1968.
Vgl. dazu M. Kriele, Einführung in die Staatslehre, Reinbek 1975, 150 f.
Zu Platon vlg. die Kommentare zum Staat (Cross-Woozly, Murphy, Gigon u.a.), ferner W. Wieland, Platon und der Nutzen der Idee. Zur Funktion der Idee des Guten, in: Allgemeine Zeitschrift für Philosophie 1 (1976) 19–33;
D. Herwig, Das Paradigma der besten Polis in der Philosophie Platons, 1977 (Vortragsmanuskript) u.v.a.m. Siehe auch I. Kant, Zum Ewigen Frieden, Zweiter Zusatz.
Vgl. Verf., Zur vertragstheoretischen Begründung politischer Gerechtigkeit: Hobbes, Kant und Rawls im Vergleich, in: Neue Hefte für Philosophie, 1978 (im Druck).
Vgl. auch die kommunikationstheoretischen Versuche zur Normenbegründung von Apel, Habermas und den Vertretern der konstruktiven Ethik (P. Lorenzen, O. Schwemmer, F. Kambartel u.a.).
So etwa Habermas.
Vgl. die ausführlichere Erörterung in: Verf., Strategien der Humanität, Teil I.
Für die Wahl zwischen sicheren Ergebnissen reicht die Kenntnis der ordinalen Präferenzfolge aus, während bei nichtsicheren Handlungsergebnissen sich die Bedingung für Präzision verschärft: eine — etwa in Geldeinheiten gemessene — kardinale Bewertung der Ergebnisse ist erforderlich
Vgl. F. Holzheu, Zur Zielproblematik in den Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 127 (1971) 609–620.
Zur Bedeutung der latenten oder verdrängten Bedürfnisse: F.H. Tenbruck, Zur Kritik der planenden Vernunft, Freiburg/München 1972, 24 ff.
Vgl. C.W. Churchman, Philosophie des Mangement. Ethik von Gesamtsystemen und gesellschaftliche Planung, Freiburg 1973 (orig.: Challenge to Reason, 1968), 26 ff.
Vgl. C. Uhlig, Das Problem der Social Costs in der Entwicklungspolitik. Eine theoretische und empirische Analyse, Stuttgart 1966;
R. Spaemann, Nebenwirkungen als moralisches Problem, in: C. Uhlig, Zur Kritik der politischen Utopie, Stuttgart 1977, 167–182;
und schon G. Myrdal, Das Zweck-Mittel-Denken in der Nationalökonomie, in: Zeitschrift für Nationalökonomie 4 (1933) 305–329.
So schon A. Rapoport, Critique of Strategic Thinking, in: N. Rosenbaum (Hg.), Readings of the International Political System, Englewood Cliffs/N.J. 1970, 201–227.
Ein treffendes Beispiel für eine systematische Strukturskizze stellt der von der Bildungskom-Mission des Deutschen Bildungsrates empfohlene „Strukturplan für das Bildungswesen“ dar (verabschiedet am 13.2.1970). Der umfangreiche Plan analysiert den damaligen Stand des Bildungswesens und macht auf seine Schwächen aufmerksam. Vor allem entwickelt er ein umfassendes systematisches Reformkonzept für die Lehr- und Lernvorgänge vom Elementarbereich (Kindergarten) über den Primarbereich und die Sekundarstufe I bis zur Sekundarstufe II und zum Bereich der Weiterbildung (lediglich die dem Wissenschaftsrat vorbehaltenen Hochschulprobleme sind ausgespart). Orientiert an bildungs- und gesellschaftspolitischen Grundsätzen sowie pädagogischen Leitmotiven, soll u.a. das vorhandene vertikal gegliederte Schulwesen in ein horizontal gegliedertes umgewandelt sowie für das gesamte Sekundarschulwesen ein wissenschaftsbestimmtes Lernen eingeführt werden. Der Strukturplan entwickelt auch die Zusammenhänge zwischen einer Strukturreform der Bildungsgänge, einer Reform der Lehrerbildung, einer Verwaltungsreform und den Finanzierungsaufgaben.
Siehe Poppers nähere Ausführungen dazu in: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 2 Bde., Bern 2 1970 9orig. 1944), Kap. I 9.
Neuere eigenständige Vertreter eines Inkrementalismus sind D. Baybrooke, Ch.E. Lindblom, A Strategy of Decision. Policy Evaluation as a Social Process, New York — London 2 1970;
Ch.E. Lindblom, The Intelligence of Democracy, New York — London 1965;
eine kritische Auseinandersetzung mit Popper bei Etzioni, The Active Society. A Theory of Societal and Political Processes, London — New York 1968, Kap. 11 (deutsch: Opladen 1975);
Etzionis eigenständiger Gegenentwurf in Kap. 12; ferner R. Jochimsen, Strategie der wirtschaftspolitischen Entscheidung, in: Weltwirtschaftliches Archiv 29 (1967) 52 ff.
Aus der Erfahrung der Arbeit des Deutschen Bildungsrates und dem Beispiel der westdeutschen Bildungspolitik hat H. Krings ein differenziertes mehrstufiges Planungsmodell entwickelt, das zwischen (a) Konzeptplanung, (b) politischer Entscheidungsplanung, (c) Realplanung unterscheidet: Die Aporie der Bildungsplanung, in: Neues Lernen, München 1972, 65–81.
Z.B. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission, Zur Planung berufsqualifizierender Bildungsgänge im tertiären Bereich, Bonn 1973, Kap. II 2: Gegenwärtige Strukturen im Bildungs- und Beschäftigungssystem.
Ein Beispiel aus der bildungsplanerischen Praxis: Deutscher Bildungsrat, a.a.O. (Anm. 19), Kap. 3: Längerfristige Entwicklungstendenzen und die zukünftige bildungs- und beschäftigungspolitische Bedeutung tertiärer Ausbildung.
So gab der Deutsche Bildungsrat eine eigene Reihe ,,Gutachten und Studien der Bildungskommission“ heraus.
So schon bei R. Dahrendorf, Bildung ist Bürgerrecht. Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik, Hamburg 2 1966.
Zum Verhältnis von Grundgesetz und einem Bildungsprogramm: H. Becker, Bildungsforschung und Bildungsplanung, Frankfurt 1971, 135 – 139.
Vgl. H. Roth (Hg.), Begabung und Lernen. Ergebnisse und Folgen neuerer Forschungen, Stuttgart 41970 (= Bd. 4 der Gutachten und Studien der Bildungskommission). Über den Bezug der bildungspolitischen Konzeptplanung auf diese Forschung siehe Deutscher Bildungsrat, a.a.O. (Anm. 16), 15.
Vgl. Deutscher Bildungsrat, a.a.O. (Anm. 16), Teil I und II; ferner Becker, a.a.O. (Anm. 22), 38–61, 88–146.
Vgl. H.V. Widmaier, Bildung und Wirtschaftswachstum. Eine Modellstudie ..., Villingen 1966;
F. Harbison, Educational Planning and Human Resource Development, Paris 1967;
K. Hüfner (Hg.), Bildungsinvestition und Wirtschaftswachstum. Ausgewählte Beiträge zur Bildungsökonomie, Stuttgart 1970.
H. Lenk, Erklärung — Planung — Prognose, Freiburg 1972, 68.
Für eine nicht fachbegrenzte Methodenkompetenz hat Aristoteles den Begriff des pan pepaideu-menos geprägt, vgl. De partibus animalium I 1, 639 a 1 ff., siehe auch Nikomachische Ethik I 1, 1094 b 23 ff., allerdings nicht, um Allgemeinbildung im Sinne eines Studium Generale, sondern um die angedeutete allgemeine Methodenkompetenz zu bezeichnen.
Im Fall der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates zählten K.D. Erdmann, H. Krings, H. Maier, R. Mayntz-Trier, H. Bredereck, H. Bauersfeld dazu.
Vgl. H. Lenk, a.a.O. (Anm. 25) 68 f.
Trotz aller Kontroversen stimmen die Vertreter der zeitgenössischen Wissenschaftstheorie in der Kritik dieser „naiven“ Auffassung überein.
Vgl. R. Jochimsen, Zur Philosophie staatlicher Planung, in: H.M. Baumgartner, O. Höffe, C. Wild (Hg.), Philosophie -Gesellschaft — Planung, München 2 1976, 155–163 (160 f).
Vgl. Th. Dams, Berufliche Bildung — Reform in der Sackgasse, Freiburg 1973, 56 ff.
Vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen ..., Aspekte für die Planung der Bildungsforschung, Bonn 1974, 9, 22 u.a.
Vgl. F.H. Tenbruck, Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit, in: H. Maier u.a. (Hg.), Politik und Wissenschaft, München 1971, 323–356 (352).
Vgl. auch hierzu H. Krings, Philosophie als Voraussetzung von Planung, in: Baumgartner — Höffe — Wild, 1971. (Anm. 30) 180–185.
Zu Rechts- und Sozialstaatlichkeit vgl. für viele andere: E. Forsthoff (Hg.), Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit, Darmstadt 1968;
K. Lompe, Gesellschaftspolitik und Planung, Freiburg 1971, 73 ff.
Dieses Mißverständnis z.B. bei Dams, a.a.O. (Anm. 31) 26.
Ein Plädoyer für den einheits- und wahrheitsstiftenden Wert der Diskussion schon bei J.S. Mill, On Liberty, London 1848 (dt. Stuttgart 1974), Kap. 2.
Der Begriff des imperativen Plans stammt aus der französischen Planungstheorie. Französische Wirtschaftspläne haben gegenüber öffentlichen Unternehmen den verwaltungsrechtlichen Status einer hoheitlichen Anordnung (sog. imperative Pläne), während sie für die Privatwirtschaft nur Indikatoren und Orientierungspunkte setzen (sog. indikative Pläne); vgl. P. Bauchet, La planification française. 15 ans d’expérience, Paris 1962;
J. und A.M. Hachet, Economic Planning in France, London 1963;
B. Cazes, Prinzipien und Methoden der französischen Planung, in: R. Jungk, H.J. Mundt (Hg.), Modelle für eine neue Welt, München 1964, 157 ff.
Vgl. dazu C.A. Moser, Der Robbins Report in Großbritannien, in: Bildungsplanung und Bildungsökonomie, Göttingen 1964, 29–43;
A. Morkel, Politik und Wissenschaft, Hamburg 1967, Kap. 4;
H. Harnisch feger, Planung in der sozialstaatlichen Demokratie, Neuwied-Berlin 1969; 133 ff.; H. Becker, a.a.O. (Anm. 22), 62ff.
Ernüchterndere Erfahrungen z.B. nach: J.L.S. Sundquist, Politics and Policy: The Eisenhower, Kennedy and Johnson Years, Washington 1968.
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Höffe, O. (1978). Strategien der Humanität: Öffentliche Entscheidungsfindung als methodischer Kommunikationsprozeß (erörtert am Beispiel konzeptorientierter wissenschaftlicher Politikberatung — im Bildungsbereich). In: Bermbach, U. (eds) Politische Wissenschaft und politische Praxis. Politische Vierteljahresschrift, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96988-0_5
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