Zusammenfassung
Die in den letzten Jahrzehnten ständig zunehmende Bedeutung der Steuern hat dazu geführt, daß viele Unternehmungen die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten einer besonderen Abteilung übertragen haben. Sie findet als Unterabteilung ihren Platz innerhalb der Hauptabteilung »Finanzen und Rechnungswesen« 1. Diese abteilungsmäßige Verselbständigung der Steuerarbeiten hängt aber nicht zuletzt von der Größe des Unternehmens ab. So bedienen sich kleinere und z. T. auch mittlere Unternehmen eines Steuerberaters für die Erledigung der Steuerarbeiten.
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Literatur
Arbeitskreis Prof. Dr. Walter Krähe der Schmalenbach-Gesellschaft e. V.: Unternehmungsorganisation, 4. Auflage, Köln und Opladen 1963, S. 107 f.
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Badde, P. (1970). Organisatorische Eingliederung des Steuerwesens. In: Die Besteuerung des Unternehmens. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96305-5_1
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