Zusammenfassung
Das deutsche Bankwesen ist von dem Typ der Universalbanken beherrscht. Gesetzliche Beschränkungen auf das Depositen- oder Effektengeschäft, die in den angelsächsischen Ländern bestehen, gibt es in Deutschland nicht. Es arbeiteten zwar in Deutschland seit jeher Bankinstitute, die vorwiegend im Börsengeschäft tätig waren oder die in der Hauptsache das Depositen-, Wechsel- und Kontokorrent-Kreditgeschäft pflegten; auch diese Kreditinstitute führten aber in der Regel nebenbei jede Art von Bankgeschäften aus. Lediglich im Realkreditgeschäft finden wir schon frühzeitig reine Spezialbanken in den sogenannten „Landschaften“, öffentliche Kreditanstalten zur Förderung des Agrarkredits. Auch läßt sich im Realkredit schon sehr bald eine weitgehende Spezialisierung auf den ländlichen, den städtischen und den gewerblichen Grundkredit beobachten. Abgesehen von den Hypothekar-Kreditinstituten haben sich die deutschen Spezialinstitute weniger auf eine besondere Sparte des Bankgeschäfts beschränkt, als auf einen bestimmten Kundenkreis, für den in der Regel alle Arten bankgeschäftlicher Aufträge übernommen werden.
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Literatur
Vgl. oben S. 109.
Vgl. Die Bank, Bd. II S. 507 u. 513 ff. 2) Vgl. Die Bank, Bd. II S. 499 ff.
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© 1951 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Eicke, R. (1951). Spezialkreditinstitute. In: Das deutsche Bankwesen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96279-9_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96279-9_7
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