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Zusammenfassung

Der totale Staat gewann nicht durch die ideelle Triebkraft der NSDAP, im besonderen nicht als Verwirklichung positiver Punkte ihres Programms Gestalt. Die Partei der Nationalsozialisten vermochte breite Massen und ihre Fahnen und Symbole zu scharen und mit Hilfe von Uniformen, Marschmusik, mit Demonstrationen und erfolgreichen Schlägerkolonnen anzuziehen und zu bezwingen; ihre Führer wußten dann, im Besitze der Macht, sie rücksichtslos zu gebrauchen, selbst dem Haß und der Rache freien Lauf zu lassen und diese schließlich in die inhumane Systematik ihres administrativen Systems einzubeziehen. Doch eine originelle Idee ging aus dieser Bewegung nicht hervor. Der totale Staat, in der Organisationsform, die er während der ersten beiden Jahre der Regierung Hitler erhielt, verdankte Aufbau und Existenz zwei disparaten, jedoch nebeneinander herlaufenden Ideologien mit politisch-konstruktiver Tendenz: einer einheitsstaatlich-zentralistisch-autoritären, die den konservativen Verwaltungstraditionen der Republik entstammte und namentlich in der höheren Beamtenschaft verbreitet war, und einer ständisch-körperschaftlich-autoritären, die aus den ständischen und korporativen Vorstellungen und Programmen wirtschaftlicher Interessengruppen und Theoretiker abgeleitet worden war. Beide dienten im Ergebnis der alsbaldigen Konsolidierung der Macht der nationalsozialistischen Führerclique.

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Literatur

  1. Ausspruch von Bill Drews, zit. von Johannes Popitz, „Zentralismus und Selbstverwaltung“, in: Volk und Reich der Deutschen (Anm. I/257), II, S. 346. Für die nationalsozialistische Verunglimpfung des historischen Begriffs ist bezeichnend, daß gelegentlich die „Selbstverwaltung“ auf den Begriffsinhalt „Körperschaft“ reduziert wurde mit den Merkmalen, Trägerin hoheitlicher Befugnisse und „personenrechtlich aufgebaute Gemeinschaft“ zu sein. Aber auch diese Ausdrücke erhielten einen vagen Sinn. Schließlich blieb für die „Selbstverwaltung“ (Körperschaft) nichts anderes übrig als „ein Mittel der Führung“, bestimmt zur „Vollziehung in Befehlsform“ (sic!), mit dem fragwürdigen Anspruch, der bei anderen Institutionen des nationalsozialistischen Staates keineswegs fehlte, „auf der Bereitschaft und freiwilligen Gefolgschaft der Volksgenossen aufgebaut und gegründet zu sein“ (Kurt Münch, Wirtschaftliche Selbstverwaltung, Hamburg 1936, S. 11).

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  2. Auf die Versuche Hugenbergs zur Wiederbelebung des Vorläufigen Reichswirtschaftsrates im April und das ephemere Ereignis des Generalrates der deutschen Wirtschaft im Juli 1933, die der Sache nach wohl zum Thema ständeorganisatorischer Entwicklungen gehörten, braucht im Folgenden wegen ihrer Bedeutungslosigkeit für den Gang der Geschehnisse von 1933 nicht des Näheren eingegangen zu werden; s. Friedrich Facius, Wirtschaft und Staat. Die Entwicklung der staatlichen Wirtschaftsverwaltung in Deutschland vom 17. Jahrhundert bis 1945 (Schriften des Bundesarchivs, Bd. 6), Boppard 1959, S. 142 f.

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  3. Ludwig Bernhard, „Der Diktator und die Wirtschaft“, in: Prozeß der Diktatur, hrsgg. von Otto Forst de Battaglia, Zürich-Leipzig-Wien 1930, S. 109.

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  4. Unter Außerachtlassung eben dieser Entwicklung hat ein bedeutender Wirtschaftswissenschaftler sogar behaupten können, daß „in der ganzen langen Zeit zwischen den beiden Weltkriegen nirgendwo in der Welt eine so konstruktive Wirtschaftspolitik getrieben worden sei wie bei uns in den Jahren 1933 bis 1935“; Adolf Weber in einem Gutachten im Entnazifizierungsverfahren für Dr. Schacht vor der Spruchkammer in Ludwigsburg, zit. von Heinrich Stuebel, „Die Finanzierung der Aufrüstung im Dritten Reich“, in: Europa-Archiv 6 (1951), S. 4136.

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  5. Rudolf Hilferding in einem nachgelassenen fragmentarischen Essay, veröffentlicht unter dem Titel „Das historische Problem“, in: Zeitschrift für Politik, N. F. 1 (1954), S. 293–324.

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  6. Hugenberg versuchte bereits Anfang April 1933, zu einem Zeitpunkt also, da Pläne zur Zusammenlegung von Ministerien Preußens und des Reichs noch keinerlei Gestalt gefunden hatten, jeweils die beiden Wirtschaftsministerien und die beiden Landwirtschaftsministerien zusammenzulegen. Vervielf. Schreiben Hugenbergs an Papen vom 5. April 1933 mit Entwurf und Begründung eines Staatsvertrages Preußens mit dem Reich (BA, P 135/2056, fol. 111–114; fol. 121–130).

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  7. Vgl. neben anderer Literatur vor allem Reichmann (Anm. I/59).

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  8. Uhlig (Anm. 1/59), S. 77 ff.; S. 209 ff.

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  9. Präsidialtagung am 16. und 17. Februar 1933; Schultheß, 1933, S. 48.

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  10. Eidesstattliche Erklärung Georg v. Schnitzlers, Mitglied des Vorstandes der I. G. Farben (MGN 5, Ankl.-Dok.-B. 14 A, Dok. EC — 439); Abschrift einer telegrafischen Einladung Görings an Krupp v. Bohlen und Halbach (a. a. O, Ankl.-Dok.-B. 14 C, Dok. D-201).

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  11. Aufzeichnung Krupps zur Besprechung bei Göring am 20. Februar 1933 (gemeint war offenbar das Treffen von etwa 25 Industriellen unter Führung Krupps mit Hitler und Göring, das tatsächlich am 20. Februar stattfand; MGN 10, Vert.-Dok.-B. Bülow 2, Dok. Bülow 182); s. hierzu auch o. I. Teil, I. Kapitel.

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  12. IMT (Anm. I/82), XXXV, S. 42 ff., Dok. 203 — D.

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  13. A. a. O., S. 47.

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  14. Notiz Krupps vom 22. Februar über seine Erwiderung; a. a. O., S. 48, Dok. 204 — D.

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  15. Schreiben des Reichsverbandes der Deutschen Industrie an Hitler vom 24. März 1933, das eine Stellungnahme des Präsidiums vom 23. März widergibt; MGN 10, Ankl.-Dok.-B. 6, Dok. NI — 910.

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  16. Einen Überblick über die Vorgänge beim Reichsverband der Deutschen Industrie bietet neben der sehr knapp gehaltenen Darstellung von Heinz Müller, „Die Reichsgruppe Industrie“, in dem Sammelband: Der Weg zum industriellen Spitzenverband (Anm. 1/75), S. 296 ff., die umfangreiche Aufzeichnung des ehemaligen Justitiars des Reichsverbandes, Gustav Schwanz, vom 8. Februar 1948, die dem amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg vorgelegen hat (MGN 10, Vert.-Dok.-B. Bülow 62); ferner die Eidesstattliche Erklärung des Max Ferdinand Frhrn. v. Brackel vom 8. März 1948 (a. a. O, Dok. Bülow 175).

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  17. Affidavit von Hans Kehrl vom 24. September 1946 (MGN 5, Ankl.-Dok.-B. 14 A, Dok. NI — 903). Nach Darstellung Kehrls hielt dieser Kreis seit 1932 häufig Zusammenkünfte ab, um Finanz-, Wirtschafts- und Währungsfragen zu erörtern; später kam er regelmäßig einmal in jedem Monat zusammen. Unter seinen Mitgliedern können Albert Vögler, Gattineau, Kurt Frhr. v. Schröder, K. Vincenz Krogmann, Friedrich Flick, Wilhelm Börger, August Rosterg, Otto Steinbrinck, Emil Helfferich, Friedrich Reinhardt, Ewald Hecker, Karl Rasche und später der Reichswirtschaftsminister Schmitt als die namhaftesten gelten.

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  18. Aufzeichnung Schwartz’ (Anm. V/16); etwas abweichend hiervon Schultheß, 1933, S. 82.

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  19. Schreiben Krupps an Hitler vom 4. und 25. April 1933 mit Memorandum über die Reorganisation des Reichsverbandes (MGN 10, Ankl.-Dok.-Bd. 6, Dok. NI — 904 und NI — 157).

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  20. Aufzeichnung Schwartz’ (Anm. V/16).

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  21. Eidesstattliche Erklärung August Heinrichsbauers vom 31. Januar 1948 über eine Beratung zwischen Ernst Brandi (Vorsitzender des Bergbauvereins), Fritz Springorum (Vorsitzender des Langnamvereins) und Albert Vögler, der Heinrichsbauer beiwohnte (MGN 10, Vert.-Dok.-B. Bülow 1, Dok. Bülow 67).

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  22. Affidavit des Bankiers Kurt Frhr. v. Schröder über die Beziehungen der deutschen Großwirtschaft zu Hitler vom 21. Juli 1947 (MGN 10, Ankl.-Dok.-B. 6, Dok. NI — 7990).

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  23. Reupke schickte einen Durchschlag seiner 11 Seiten umfassenden „Aufzeichnungen über ein System der berufsständischen Organisation der deutschen Wirtschaft“ mit einem persönlichen Schreiben an Ministerialdirektor Grauert (HAB, Rep. 320, Grauert 39). Das Datum ist vergessen worden, jedoch lassen die Titulierung Grauerts wie auch der Inhalt der Denkschrift den Vorgang in die Zeit zwischen Ende März und Anfang Mai 1933 einordnen.

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  24. Vgl. o. Anm. I/52 und I/90.

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  25. Auszug aus der Niederschrift über eine DAF-Tagung in Münster am 29. Juni 1933 (Rede des DAF-Bezirks-leiters und Gauwirtschaftsberaters der NSDAP), Anlage zu einem Schreiben eines westdeutschen Industriellen an Staatssekretär Grauert vom 10. Juli 1933 (HAB, Rep. 320, Grauert 39). Einer handschriftlichen Notiz zufolge fand auf Grund dieses Schreibens eine Unterredung zwischen Grauert und Feder statt, die mit der Feststellung endete, daß derartige Vorkommnisse innerhalb Westfalens als Ausnahmeerscheinung bewertet werden können.

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  26. Ebda.

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  27. Ebda.

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  28. Denkschrift Reupke (Anm. V/23).

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  29. Vgl. o. Anm. I/85.

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  30. Denkschrift Reupke (Anm. V/23).

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  31. Gesetzentwurf und Begründung der Obersten Leitung der P. O. der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation wurden mit Schreiben vom 14. März 1933 von Walter Schuhmann dem damaligen Ministerialdirektor Grauert übersandt (HAB, Rep. 320, Grauert 10). Auch Heß und Ley wurden informiert. “Weitere Einzelheiten über Entstehung und Aufbau der Deutschen Arbeitsfront lassen sich dem Buch von Gerhard Starcke entnehmen, NSBO und Deutsche Arbeitsfront (Anm. 1/31), S. 197 f.; S. 41 ff.; ferner F. Zinner-Biberach (d. i. Maria Winter), Führer, Volk und Tat. Geschichte und Gestalt der Nation, München 1934, S. 259 ff. Fast gar keine Aufschlüsse gibt die spätere, in bezeichnender Dürftigkeit abgefaßte kurze Darstellung des Organisationsleiters der DAF, Claus Selzner, Die Deutsche Arbeitsfront. Idee und Gestalt (Schriften der Deutschen Hochschule für Politik, hrsgg. von Paul Meier-Benneckenstein, II, 5), Berlin 1935. Die Unterwerfung der Christlichen Gewerkschaftler am 3. Mai 1933 schildert eine von Jakob Kaiser für Staatssekretär Grauert angefertigte Aufzeichnung vom November 1933, „Zur Situation in der früheren deutschen Arbeiterbewegung“ (13 Seiten, Durchschl., HAB, Rep. 320, Grauert 23). Die im Vergleich zu ihren Kollegen von den Freien Gewerkschaften im Anfang etwas schonendere Behandlung der Führer der Christlichen Gewerkschaften, die zunächst auch in die DAF aufgenommen wurden, scheint in erster Linie durch Rücksichten begründet gewesen zu sein, die Ley auf die bevorstehende Internationale Arbeiterkonferenz in Genf nahm. Doch der Verlauf dieser Konferenz setzte der „Mitarbeit Christlicher Gewerkschaftsführer in der Deutschen Arbeitsfront“ (Kaiser) ein frühes Ende. Ley hatte Bernhard Otte in die deutsche Delegation aufgenommen in der Hoffnung, eine Anerkennung dieser Delegation durch den Kongreß zu erreichen. Mit Ausnahme der Italiener lehnten jedoch die Gewerkschaftsvertreter aller Länder, die nur mit Vertretern „unabhängiger Arbeiterorganisationen“ verhandeln wollten, diese Anerkennung ab. Otte bemühte sich erfolglos um eine Vermittlung und mußte dann den Zorn und die Rache Leys als wehrloses Opfer erleben. Die Folge der Vorgänge in Genf war „die Diffamierung der deutschen christlichen Gewerkschaftsführer“, ein Verbot an alle Dienststellen der DAF, mit ihnen irgendeinen Verkehr zu pflegen, die Auflösung des Gesamtverbandes der Christlichen Gewerkschaften und seiner Untergliederungen, die Beschlagnahme aller Vermögenswerte und die fristlose Entlassung aller Angestellten — also das gleiche Schicksal, das die Freien Gewerkschaften schon am 2. Mai erleiden mußten. Bernhard Otte, Friedrich Baltrusch, Theodor Brauer, Franz Behrens, Adam Stegerwald und Heinrich Imbusch wurden aus der DAF ausgestoßen. Sie wurden nun ebenso „Staatsfeinde“ wie die Führer der Freien Gewerkschaften und in Diffamierung und Verfolgung mit diesen „gleichgeschaltet“. Das Organisationsamt der DAF veröffentlichte eine Liste mit den Namen dieser „Geächteten“, denen die bemerkenswerte „Strafe“ zuerkannt wurde, daß sie keine Arbeit mehr erhalten durften. (Ausführungen hierzu auch in einer Rede Walter Schuh-manns, wiedergegeben in: Der Deutsche, Nr. 152 und Nr. 159/1933.) — Über das Ende der Gewerkschaften im allgemeinen o. I. Teil, III. Kapitel. Als Kuriosum sei vermerkt, daß der Verband nationaler Arbeitnehmer „Der Deutsche Arbeiter“ (DDA), ein kleiner gewerkschaftlicher Organisationssplitter deutschnationaler Observanz, bis Ende September 1933 ungestört fortbestand und das offenbar unbehagliche Dasein einer im großzügigen Gleichschaltungsvorgang übersehenen Einzelorganisation führte (Schreiben des Leiters der Hauptverwaltung des DDA in Essen, Fritz Quint, an Grauert vom 5. August und vom 5. Oktober 1933; HAB, Rep. 320, Grauert 23).

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  32. Uhlig (Anm. I/59), S. 63 f. Biographische Angaben über v. Renteln bei Facius (Anm. V/2), S. 127.

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  33. Schultheß, 1933, S. 118; Facius, a. a. O., S. 144.

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  34. Über die Tätigkeit Wageners im Frühjahr 1933 unterrichtet eine ungedruckte Dissertation von Raimund Rämisch, im Auszug veröffentlicht: „Der berufsständische Gedanke als Episode in der nationalsozialistischen Politik“, in: Zeitschrift für Politik, N. F. 4 (1957), S. 262–272. Verschiedene Angaben Rämischs sind allerdings korrekturbedürftig; vor allem läßt sich die Behauptung, daß „der berufsständische Aufbau . . . Anfang 1933 allein von dem Einflußgrade Wageners abhängig geworden“ sei (S. 268), angesichts der weit verbreiteten ständischen Bestrebungen nicht halten. Vgl. aus der Literatur der ersten nationalsozialistischen Jahre: Max Frauendorfer, Was ist ständischer Aufbau?, Berlin 1934; Friedrich Bülow, Der deutsche Ständestaat. Nationalsozialistische Gemeinschaftspolitik und Wirtschaftsorganisation, Leipzig 1934; sowie die jur. Diss, von Gerhard Meyer, Neue ständische Formen, Köln 1935. Für die spätere Entwicklung: Paul Hameit, Die Entwicklung des ständischen Problems, jur. Diss., Hamburg 1937.

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  35. Uhlig (Anm. I/59), S. 76.

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  36. Völkischer Beobachter vom 14. März 1933, abgedr. bei Uhlig, a. a. O., S. 196.

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  37. Uhlig, a. a. O., S. 82 ff.

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  38. Vom 12. Mai 1933 (RGBl., I, 1933, S. 262).

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  39. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom 23. Juli 1934 (RGBl., I, 1934, S. 726).

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  40. „Mittelständische“ Pressestimme (Der Überblick), zit. von Uhlig (Anm. 1/59), S. 197. Vgl. auch Paul Hilland in: Die Deutsche Volkswirtschaft 2 (1933), S. 141.

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  41. Uhlig, a. a. O., S. 94 ff.

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  42. A. a. O., S. 75.

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  43. Beides im Wortlaut wiedergegeben bei Uhlig, a. a. O., S. 105 f.

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  44. HAB, Rep. 90, Sitzungsprotokolle 1933, fol. 121.

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  45. A. a. O., fol. 115.

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  46. Rämisch (Anm. V/34), S. 271.

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  47. Anordnung von Heß vom 7. Juli 1933, wiedergegeben bei Uhlig (Anm. 1/59), S. 111. Die wirtschaftliche Krise und die Gesetze „der Bilanz“ führten sogar dazu, daß der neue Reichswirtschaftsminister Hitlers Zustimmung zu einer Sanierung des „nichtarischen“ Hermann-Tietz-Warenhauskonzerns erhielt, die nur mit Reichshilfe durchgeführt werden konnte, so daß die soeben erbittert bekämpften und immer bedrohten Konkurrenten des nationalsozialistischen „Mittelstandes“ paradoxerweise vom Reich am Leben erhalten wurden (a. a. O, S. 115 ff.).

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  48. So in einem Schreiben des Vorsitzenden des Reichsbundes des deutschen Handwerks vom 6. Mai 1933 an Ministerpräsident Göring, in einem Telegramm des Reichsbundes des deutschen Baugewerbes e. V. (HAB, Rep. 90/871) und in Telegrammen der Einzelhandelsvereinigung Hannover e. V. und des Einzelhandelsverbandes Niedersachsen e.V. Anfang Mai an Göring (a. a. O., Rep. 90/896).

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  49. Telegramm des Präsidenten des Reichsverbandes des Photohandels und weitere Telegramme des Deutschen Zigarrenhändler-Bundes, des Einzelhandelsverbandes Königsberg, des Hauptverbandes Deutscher Optiker-Vereinigungen, des Vorsitzenden des Edeka-Verbandes, der Bäckerzwangsinnung des Dillkreises und der Vertreter der Genossenschaftsbanken von Dillenburg und den angrenzenden Kreisen (ebda.). Das zeitliche Zusammentreffen dieser Demonstrationen, die häufig unrichtige Schreibung des Namens (v. Rentelen; v. Rinteln) und die große Ähnlichkeit der Texte lassen auf eine zentrale, allerdings nicht schriftlich ausgeübte Regie schließen.

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  50. Beglaubigte Abschrift der Ernennungsurkunde vom 30. Juni 1933 (ebda.).

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  51. Aufzeichnung von Frhr. v. Brackel (Anm. V/16).

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  52. HAB, Rep. 90, Sitzungsprotokolle 1933, fol. 99 v. Am gleichen Tage erließ der Leiter der NSBO, Schuhmann, eine Anordnung, die „eigenmächtige Eingriffe in die Betriebsführung“ untersagte (Schultheß, 1933, S. 129).

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  53. Rede Hitlers auf der Konferenz der Reichsstatthalter am 6. Juli 1933 (a. a. O., S. 169 f.).

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  54. Diese Worte sind in dem von Schultheß wiedergegebenen Auszug aus der Rede Hitlers vor den Reichsstatthaltern nicht enthalten. Sie werden aber in einer offiziellen Parteizeitschrift zitiert (Geleitwort zum 2. Jahrgang der Braunen Wirtschafts-Post. Nationalsozialistischer Wirtschaftsdienst, Hrsg. Josef Klein, Düsseldorf 1933, S. 2). Diese Zeitschrift bezeichnete sich als „Amtliches Organ des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen“ (Klein) und als „Veröffentlichungsblatt des Instituts für Ständewesen Düsseldorf“.

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  55. Gesetz über Treuhänder der Arbeit (RGBl., I, 1933, S. 285).

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  56. Durchführungsverordnung zum Gesetz über Treuhänder der Arbeit vom 13. Juni 1933 (a. a. O., S. 368).

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  57. Sitzung des Staatsministeriums am 29. Mai 1933 (HAB, Rep. 90, Sitzungsprotokolle 1933, fol. 108 v.).

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  58. Amtliche Mitteilungen des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen: Anordnung Nr. 1 vom 5. Juli 1933 (Braune Wirtschafts-Post, 1933, S. 24 f.).

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  59. Zum Wirtschaftsbezirk Westfalen gehörte außer der Provinz Westfalen u. a. auch der rheinländische Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Zuständigkeitsbezirk des Sonderbeauftragten, Bergwerksdirektor Walter Tengel-mann, umfaßte die Stadt- und Landkreise Bottrop, Gelsenkirchen, Buer, Gladbeck, Recklinghausen (Reg.-Bez. Münster), Wattenscheid, Wanne-Eickel, Herne, Castrop-Rauxel, Bochum, Witten, Dortmund, Lünen, Unna, Hamm (Reg.-Bez. Arnsberg), Essen, Oberhausen, Mülheim/Ruhr, Duisburg-Hamborn, Dinslaken, Wesel und Moers (Reg.-Bez. Düsseldorf); Braune Wirtschafts-Post, 1933, ebda, und S. 710.

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  60. Abschrift des Berichtes an das Reichsarbeitsministerium vom 7. August 1933 bei den Akten des Staatssekretärs Grauert (HAB, Rep. 320/16).

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  61. Abschrift eines vier Seiten umfassenden Schreibens an Ernst Poensgen. von den Vereinigten Stahlwerken vom 13. Oktober 1933 bei den Akten des Staatssekretärs Grauert mit beigefügten Unterlagen aus DAF-Kreisen, die diese Behauptung zu stützen vermögen (ebda.).

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  62. Abschrift eines sechs Seiten umfassenden Schreibens an Ernst Poensgen vom 4. Oktober 1933 (ebda.).

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  63. Denkschrift Raabes, ebda. In seinem Brief vom 13. Oktober 1933 bezog sich Raabe auf eine Rede Hitlers. Dessen Unterscheidung und die Schulungstätigkeit der DAF habe Köttgen (ehemals Arbeitgebervereinigung) in einer Besprechung am 6. Oktober grundsätzlich „anerkannt“.

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  64. Raabe unterbreitete Poensgen den Plan, „eine von allen Industriezweigen gebilligte Denkschrift an den obersten Führer aufzusetzen“, die jedoch „nicht durch die Post dem Reichskanzler zugestellt werden“ solle; vielmehr sollte der Einfluß von Thyssen und Pietzsch ausgenutzt und „Herr Keppler ganz auf unsere Linie“ gebracht werden, um „mit seiner Unterstützung eine klare Entscheidung des obersten Führers herbeizuführen“. Auch der Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium Mansfeld und Staatssekretär Grauert sollten informiert werden, was hinsichtlich des letzteren mit der Zusendung des zitierten Schreibens und der beigefügten Unterlagen geschehen ist.

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  65. So der Hamburger Handelskammer-Vizepräsident C. C. Fritz Meyer in der Sitzung des Beirats des Deutschen Industrie- und Handelstages am 28. August 1933 (Niederschrift BA, R II/19); ähnlich Protokoll der Sitzungen vom Präsidium und Beirat am 11. Dezember 1933 (BA, R II/17).

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  66. Darauf weist die Auskunft v. Renteins hin, die durchaus glaubwürdig den veränderten Kurs zu erklären versuchte: der Führer wolle, „daß der ständische Aufbau nicht von oben herab erzwungen werde, sondern organisch von unten aufwärts wachse“ (Niederschrift der Beiratssitzung des Deutschen Industrie- und Handelstages am 28. August 1933; BA, R II/19).

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  67. So auch v. Renteln in der Sitzung des Beirats des Deutschen Industrie- und Handelstages am 13. Juli 1933 (Protokoll BA, R II/17).

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  68. Ebda.

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  69. In einem Schreiben an Staatssekretär Körner vom 11. August 1933 bemerkt Thyssen: „Gelegentlich der Besprechung beim Führer am 19. V. . . . sind Herr Dr. Klein und ich bevollmächtigt worden, das N.S. Institut für Ständewesen zu errichten, was inzwischen mit großem Erfolg geschehen ist.“ Thyssen erbat in dem Brief das Vorgehen Görings gegen das von Ley gegründete Konkurrenzunternehmen der Deutschen Arbeitsfront, die Staatlichen Schulen für Wirtschaft und Arbeit in Düsseldorf (HAB, Rep. 90/1767).

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  70. Braune Wirtschafts-Post 2 (1933), S. 3.

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  71. Kurt Petersen, „Zur großwirtschaftlichen Neugestaltung“, in: Braune Wirtschafts-Post 2 (1933), S. 17.

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  72. So Petersen, a. a. O., S. 17 f.: Das Kapital „durchläuft zwar noch den Bank- und Börsenapparat wie vordem, aber es.kann nicht mehr jener willkürlichen qualitativen Umformung unterworfen sein, die nur noch eine ungenügende Erfüllung der wichtigen Verteilungsfunktionen zuläßt und zudem das dauernde Streben nach erhöhter Rendite und Gewinnchance wachhält und immer wieder anstachelt“.

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  73. A. a. O., S. 19.

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  74. Bericht über die Sitzung des Beirats des Deutschen Industrie- und Handelstages am 28. August 1933 (BA, R II/19). Der preußische Wirtschaftsminister sanktionierte schließlich die Ergebnisse der Machtergreifung auch ohne Änderung des Handelskammergesetzes, indem er vom Februar 1934 an Tätigkeit und Entscheidungen der Kommissare und kommissarischen Vorstände als „Übergang zum Führerprinzip“ erklärte, dem er nachträglich seine Zustimmung gab; Ministerial-Blatt für Wirtschaft und Arbeit 34 (1934), S. 80; S. 131 und passim.

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  75. Renteln erklärte auf der ersten Sitzung des von ihm berufenen Beirats des Deutschen Industrie- und Handelstages am 13. Juli 1933, er habe dem Reichswirtschaftsminister ausdrücklich zusagen müssen, daß er in wichtigen Fragen stets den Rat des Beirates einholen wolle. Diese Erklärung mußte in Protokoll und Satzung ausdrücklich festgehalten werden (Protokoll der Beiratssitzung BA, R II/17). Über die Einführung von Beiräten im Reichsstand der Deutschen Industrie berichten auch die beiden Affidavits von Gustav Schwartz und Max Ferdinand Frhr. v. Brackel (Anm. V/16). Nach ihrer Darstellung war es indessen Krupps eigene Idee, Beiräte zu berufen.

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  76. Außer v. Renteln gehörten ihm Hilland, Liier und die Industrie- und Handelskammerpräsidenten Gelpcke (Berlin), Hecker (Hannover), Huber (München), Kuebarth (Königsberg), Frhr. v. Schröder (Köln) und Vizepräsident C. C. Fritz Meyer (Hamburg) an.

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  77. Bericht über die Sitzung des Präsidiums des Deutschen Industrie- und Handelstages am 28. August 1933 (BA, R 11/19).

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  78. Sitzungsbericht des Präsidiums am 7. November 1933; „streng vertraulich“ (ebda.).

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  79. Hilland hob hervor, daß „bereits jetzt … an vielen Stellen ein sehr gutes und vertrauensvolles Zusammenarbeiten der Treuhänder mit den Kammern“ stattfinde (ebda.).

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  80. Niederschrift über diesen Empfang, der am 7. November in Gegenwart von Staatssekretär Posse, Ministerialdirektor Schalfejew und Ministerialrat Frielinghaus stattfand („streng vertraulich“; ebda.).

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  81. Vom 20. Januar 1934 (RGBl., I, 1934, S. 45). Hierzu der Kommentar von Alfred Hueck, Hans Carl Nipperdey, Rolf Dietz, Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit mit sämtlichen Durchführungsverordnungen. . ., Müudien-Berlin 1934.

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  82. Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger, 1934, Nr. 12 vom 15. Januar, S. 3.

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  83. Gedrucktes, von Krupp unterzeidinetes Rundschreiben des Reichsstandes der Deutschen Industrie an seine Mitglieder vom 22. März 1934 (Akten des ehemaligen Reichsverbandes der Deutschen Industrie im Archiv des Deutschen Industrieinstitutes zu Köln; ADIK).

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  84. Vervielfältigtes Rundschreiben des Reichsstandes an Geschäftsführer und Mitglieder der Geschäftsführungen der angeschlossenen Verbände vom 22. Dezember 1933 (ebda.).

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  85. Ebda. und Rundschreiben vom 7. Februar 1934 (ebda.).

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  86. Schultheß, 1933, S. 83.

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  87. Gesetz über die Neubildung deutschen Bauerntums vom 14. Juli (RGBl., I, 1933, S. 517); Gesetz über die Zuständigkeit des Reichs für die Regelung des ständischen Aufbaues der Landwirtschaft vom 15. Juli 1933 (a. a. O., S. 495) und im besonderen das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. September 1933 (a. a. O., S. 626).

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  88. Hans Claß, Die gelenkte Selbstverwaltung. Das Verhältnis des Deutschen Reiches zur materiellen (echten) Selbstverwaltung Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluß des Völkerrechts, 62. Heft), Breslau 1941, S. 96.

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  89. Über den Reichsnährstand im einzelnen hierzu die interessante Studie von Claß, a. a. O., S. 93 ff.; nationalsozialistisches Schrifttum: Ludwig Häberlein, Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft mit besonderer Hervorhebung der Selbstverwaltung des Reichsnährstandes und der landwirtschaftlichen Marktordnung, Bd. I: Staat und Wirtschaft; Bd. II: Bauerntum, Reichsnährstand und landwirtschaftliche Marktordnung, beide Berlin 1938; Hermann Reischle, „Nationalsozialistische Rechtsgestaltung im Reichsnährstand“, und Hans Merkel, „Recht und Rechtsschöpfung im Reichsnährstand“, beide in: Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 2 (1935), S. 753–758; ferner Baumecker (Anm. III/273).

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  90. Protokoll der Sitzungen des Präsidiums und Beirats am 11. Dezember 1933 und am 23. Januar 1934 (BA, R 11/17); u. a. wurde auch darüber die gewiß übertriebene Klage geführt, daß durch die Neuregelung der Milchwirtschaft „etwa 30 000 Menschen insgesamt . . . plötzlich brotlos geworden“ seien.

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  91. Ausführungen Darres in einer Sitzung des Ausschusses für allgemeine Wirtschafts- und Sozialpolitik des Reichsstandes der Deutschen Industrie; Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats-Anzeiger, 1934, Nr. 12 vom 15. Januar, S. 4. Wie sehr sich die Lage gerade in den rein agrarischen Gebieten infolge des mehr organisationspolitischen als praktisch agrarpolitischen Vorgehens Darres zuspitzte, mag man daraus ersehen, daß sich z. B. der ostpreußische Oberpräsident und Gauleiter Koch schlechthin weigerte, eine Anordnung für die Milchwirtschaft des von Darre eingesetzten Reichskommissars, Frhr. v. Kanne, zu veröffentlichen, so daß sie nicht rechtskräftig wurde. Über die Lage in Ostpreußen schrieb der Vizepräsident Bethke in einem Bericht vom 30. August 1933, den er dem Oberpräsidenten zum Reichsparteitag der NSDAP nach Nürnberg nachsandte, wohl weil er den Führern der Partei bekannt werden sollte: „Die landwirtschaftlichen Preise sind schlechter denn je. Bei der großen Verschuldung ist die ostpreußische Landwirtschaft gezwungen, den größten Teil ihres Verkaufsgetreides zu den jetzigen Schleuderpreisen zu verkaufen. . . Durch diese Umstände ist die Stimmung der Bauern in Ostpreußen außerordentlich gedrückt und der Glaube an den Nationalsozialismus weitgehend im Schwinden begriffen. . . “ Der agrarpolitische Apparat verpsuche daher, den Bauern zu überzeugen, daß hieran nur der Oberpräsident Schuld trage. „Es ist selbstverständlich, daß unter diesen Umständen die Bauern in eine ungeheure Erregung gegen den Staat und seine Vertreter gebracht werden, denn der Bauer hat kein Verständnis für Vorfälle, wie sie sich hier ereignet haben. . . Überall werden jetzt zwangsweise die einzelnen Stände als Säulen des agrarpolitischen Apparats zusammengeschlossen, die Landwirte selbst, die Landhändler, die Genossenschaften u. a. Als Führer werden in Ostpreußen planmäßig solche Personen eingesetzt, die dem Oberpräsidenten feindselig gegenüberstehen. Die Folge davon ist, daß dieser gesamte ungeheure Apparat die innere preußische Verwaltung aus dem Vertrauen der Landwirtschaft herausreißt. Schlimmer ist aber noch die Wirkung, daß der Landmann an dem Staat zu verzweifeln beginnt, dessen einzelne Teile gegeneinander geführt werden. . . Die Macht des agrarpolitischen Apparats über die Bauern ist, wenn die Entwicklung noch einige Zeit in der jetzigen Weise weitergeht, allumfassend, denn mit der Landschaft, mit den Kreditgenossenschaften, mit den sonstigen Genossenschaften, mit den Händlern hält der agrarpolitische Apparat den Kredit jedes Bauern in seiner Hand. Ein Bauer, der irgendwie nicht im Sinne des agrarpolitischen Apparats . . . ficht, kann von den Säulen des agrarpolitischen Apparats abgewürgt werden. Die Hoheitsträger der preußischen inneren Verwaltung stehen einem solchen Treiben machtlos gegenüber“ (Abschr. für den preußischen Innenminister, HAB, Rep. 320, Grauert 39).

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  92. Persönliches Schreiben Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933 (MGN 5, Ankl.-Dok.-B. 14 M, Dok. NI-439). Gemeinsames Rundschreiben Krupps (Reichsverband) und Köttgens (Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) zur Durchführung der Sammlung vom 1. Juni 1933 (a. a. O., Ankl.-Dok.-B. 14 B, Dok. NI-1224 F.).

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  93. Ein markantes Beispiel ist das Max Oboussiers, der, deutschbelgischer Abkunft, 1918 sein Geburtsland Belgien verließ, in einem Amsterdamer Seegeschäft tätig war und schließlich nach Hamburg zur HAPAG kam. Bei diesem größten deutschen Seeverkehrsunternehmen wurde Oboussier 1925 Prokurist, um dann im Laufe des Jahres 1933 sehr rasch zum Generaldirektor aufzusteigen. O., der Günstling Helfferichs, des Aufsichtsratsvorsitzenden der HAPAG und des Norddeutschen Lloyd, befand sich jedoch bald in heftigem Gegensatz zu den HAPAG-Direktoren und zu konservativen hanseatischen Kreisen, so daß O. im November 1934 von seinem Amt zurücktrat. Nicht nur durch O.’s, sondern auch durch andere Verbindungen einiger Berliner Agenten, die auch zum Reichsinnenminister Frick, zu Pfundtner und zu dem persönlichen Referenten Fricks, dem Ministerialrat Metzner, reichten, suchte die HAPAG ihre Interessen vorzubringen. „Oboussier ist und bleibt der Mann für uns, und wir wären Narren, wenn wir einen Mann, den wir uns mühsam auf Grund unserer Freundschaft zum Führer ausgesucht haben, auch nur in der geringsten Form schädigten bzw. nicht stützten, wie es unter Freunden selbstverständlich ist“, bezeugte am 3. November 1933 einer der Berliner Agenten der HAPAG, Sch., in einem Brief an Metzner, der die Bestrebungen der HAPAG innerhalb des Reichsinnenministeriums unterstützte. Die HAPAG revanchierte sich durch Überlassung von Ehrenkarten oder Reiseeinladungen, von denen auch der Reichsinnenminister persönlich mit seiner Frau Gebrauch machte, indem beide inkognito an einer Orientreise teilnahmen. Mehrfach tauschte man gegenseitig zusätzliche Aufmerksamkeiten aus. Frick schenkte ein Bild mit eigenhändiger Unterschrift, und er erhielt gelegentlich das Manuskript einer Rede, die Oboussier vor der Belegschaft der HAPAG gänzlich im Sinne nationalsozialistischer Propaganda gehalten hatte. Es standen aber auch schwerwiegende Wünsche zur Erörterung, so etwa die „Hineindelegierung des Kapitäns Christiansen in den Reichsverkehrsrat“, über die v. Sch. am 24. November 1933 an Metzner schrieb: „Herr Oboussier und Herr Helfferich werden voraussichtlich über Keppler / Kranefuß [„Freundeskreis“] am einfachsten angedreht. . . es liegt mir daran, . . . einen dritten Mann hereinzubekommen, der auf Grund seiner jahrelangen eigentlichen Seefahrts-Erfahrungen die Gewähr gibt, daß dieser Reichsverkehrsrat nicht wieder ein Ausbund von Geheimräten wird, sondern tatsächlich die Belange der Seefahrt vertreten kann.“ Und an anderer Stelle des gleichen Briefes: „Auf jeden Fall aber möchte ich dieses Gremium dazu benutzen, die divergierenden Interessen des Seeschiffahrtskreises zunächst untereinander auszutauschen [gemeint wohl: auszugleichen], damit dann ein vernünftiges Gremium dasteht, das auch aktionsfähig ist“ (HAB, Rep. 77, Pfundtner 90). Ein anderes Beispiel für das Fortleben wirtschaftlicher Interessen im Schutze nationalsozialistischer Beziehungen ist das des Niederlausitzer Braunkohlenbergbaus. Die zumeist mit stärkerer ausländischer Beteiligung arbeitenden Großunternehmungen des Mitteldeutschen Braunkohlenindustrievereins, der Gesellschaften Eintracht, Ilse, Niederlausitzer Braunkohlenwerke, Bubiag und F. C. Th. Heye, wußten sich als Interessengemeinschaft über mehrere nationalsozialistische Staatsräte großen Einfluß in Berlin zu sichern und die Wirtschaftsgesetzgebung zu beeinflussen. Auch die Reichsstatthalter von Sachsen, Anhalt und Braunschweig versuchten diese pressure group im nationalsozialistischen Staat für ihre Absichten zu gewinnen (Schreiben des brandenburgischen Oberpräsidenten Kube vom 12. September 1933 an Grauert und Bericht des Regierungsvizepräsidenten in Frankfurt/Oder, Sandes v. Hoffmann, vom 9. September 1933, HAB, Rep. 320, Grauert 39).

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  94. Schreiben v. Schapers an Metzner vom 3. November 1933, ebda.

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  95. Frhr. v. Brackel in einem Vortrag über industrielles Verbandswesen in der Lessing-Hochschule, den der Reichs-Anzeiger, 1934, veröffentlichte (Nr. 1 vom 20. Januar, Erste Beilage, S. 3).

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  96. Übereinstimmend hiermit auch die Neujahrsadresse des Reichsstandes an seine Mitglieder vom 31. Dezember 1933 (ADIK).

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  97. Brackel (Anm. V/95).

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  98. Wiedergabe des Inhalts ebda.; Pressenotiz in der Deutschen Wirtschaftszeitung, Nr. 50 vom 14. Dezember 1933, S. 1202.

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  99. Vor den heftigen Angriffen seiner Präsidialkollegen im DIHT blieb Renteln nichts anderes übrig, als seine eigene Überraschung und damit seine Einflußlosigkeit, da er den Gang der Dinge nicht zu ändern vermochte, einzugestehen (Niederschrift der Präsidial- und Beiratssitzung am 13. März 1934; BA, R 11/17).

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  100. Frhr. v. Schröder (ebda.). 101 Hecker, ebda.

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  101. Ebda.

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  102. Beschluß in der Präsidial- und Beiratssitzung am 13. März 1934, Protokoll, verkürzte Niederschrift, ebda.

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  103. Bericht Hillands in der Sitzung des Präsidiums am 27. März 1934 (Protokoll, „streng vertraulich“; ebda.).

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  104. Wörtliche Wiedergabe der Ansprache des Reichswirtschaftsministers im Plenarsaal des Reichswirtschaftsrates über den organischen Aufbau der deutschen Wirtschaft im Reichsanzeiger, 1934, Nr. 62 vom 14. März, S. 3 f.

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  105. Übereinstimmend Affidavit Gustav Schwartz und Affidavit Frhr. v. Brackel (Anm. V/16).

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  106. Weitere Hauptgruppen: 4 (Steine und Erden, Holz-, Bau-, Glas- und keramische Industrie), 5 (Chemie, technische Öle und Fette, Papier und Pappe verarbeitende Industrie), 6 (Leder, Textilien und Bekleidung), 7 (Nahrungsmittelindustrie), 8 (Handwerk), 9 (Handel), 10 (Banken und Kredit), 11 (Versicherungen) und 12 (Verkehr). Diese Hauptgruppen waren untergliedert in insgesamt 32 Untergruppen. Die Industrie- und Handelskammern dienten weiterhin dem örtlichen Zusammenwirken.

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  107. Gesetz über die Aufhebung des vorläufigen Reichswirtschaftsrats vom 23. März 1934 (RGBl., II, 1934, S. 115). Schon mit dem Gesetz über den vorläufigen Reichswirtschaftsrat vom 5. April 1933 (RGBl., I, 1933, S. 165) schuf sich die Reichsregierung die Möglichkeit für eine völlige Umgestaltung des Reichswirtschaftsrates, von der jedoch nie Gebrauch gemacht worden ist — ein deutliches Zeichen für die konzeptionslose Überstürzung der anfänglichen Wirtschaftspolitik.

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  108. Reichsanzeiger, 1934, Nr. 100 vom 30. April, S. 4.

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  109. Rundschreiben des Reichswirtschaftsministers und Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 23. Juli 1934 an die beteiligten Referate des preußischen Ministeriums (HAB, Rep. 327/33).

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  110. Referat Keßlers über „Organisatorische Maßnahmen in der Industrie“ auf einer Arbeitstagung des Reichsstandes der Deutschen Industrie Ende April 1934 (Reichsanzeiger, 1934, Nr. 96 vom 25. April, S. 2).

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  111. Erstmals erläutert in dem Referat des Münchener Industriellen und Präsidenten der Industrie- und Handelskammer München, Pietzsch, auf der gleichen Arbeitstagung; ebda.

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  112. Ebda.

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  113. Ebda.

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  114. Vgl. u. S. 668 f.

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  115. Arthur Schweitzer, „Organisierter Kapitalismus und Partei-Diktatur 1933 bis 1936“, in: Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft 79 (1959), S. 37–79, der einen Teil seiner Ausführungen auf unveröffentlichte Aktenstücke aus den National Archives in “Washington stützt, führt im besonderen einen Brief Blombergs an Hitler vom 20. Mai und ein Memorandum des Generals Thomas vom 20. Juni 1934 an, das Hitler am 23. Juni „vorgetragen“ wurde (S. 42). Ein von Schweitzer erwähntes „Abkommen zwischen Hitler und Schmitt“ vom Sommer 1933, das hier interessieren könnte, findet jedoch keine nähere Erläuterung. Im übrigen enthält dieser Aufsatz einige Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten. Den Thesen Schweitzers über die schon von Franz Neumann so genannte „bilaterale Machtstruktur“ und seinem Versuch, den totalitären Staat der Nationalsozialismus auf die Existenz von zwei „Machtsphären“ — „der Partei“ und „der kapitalistischen Klasse“ — zurückzuführen und erschöpfend zu erklären, wird sich die Forschung künftig wohl nicht anschließen können.

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  116. § 1 des Gesetzes über wirtschaftliche Maßnahmen (RGBl., I, 1934, S. 565). Es hat den Anschein, daß die Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers auf Grund dieses Gesetzes nicht so sehr im Hinblick auf beabsichtigte organisatorische Maßnahmen-geschaffen wurde als vielmehr für solche wirtschaftspolitischer Art und daß sie die Handlungs- und Entscheidungsbefugnis des Ministers gegenüber dem Reichsbankpräsidenten festlegen sollte. Auch ein anderes Gesetz vom gleichen Tage, das Gesetz über die Anwendung wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen gegenüber dem Ausland (ebda.), erteilte zur Behebung der schwierigen Devisenlage dem Reichswirtschafts-, dem Reichsernährungs- und dem Reichsfinanzminister besondere Ermächtigungen auf Gebieten, in die Schacht bereits eingegriffen hatte, nämlich „gegenüber jedem Lande, das den Waren- oder Zahlungsverkehr mit Deutschland ungünstigeren Bedingungen unterwirft als den Verkehr mit anderen Ländern, Vergeltungsmaßnahmen zu treffen, die den Waren- und Zahlungsverkehr mit diesem Lande abweichend von den allgemeinen Bestimmungen regeln“. -Daß der Reichswirtschaftsminister seine seither verfolgten Organisationspläne aber nur in der alten Richtung weiter trieb, bezeugt noch ein Rundschreiben an die Referenten seines Ministeriums mit Datum vom 23. Juli 1934 (!), das die Namen der vom Führer der Wirtschaft vorgeschlagenen Leiter der Bezirksorganisationen aufführte. Außerdem gab es für die ersten der drei Hauptgruppen eine neue Organisationsweise — nun unter Ausschaltung Krupps — bekannt: Der Kohlenbergbau wurde von der eisenschaffenden Industrie getrennt und diese von der Eisen- und Metallverarbeitung; allerdings sind die kurzen Angaben zu unklar, als daß sich ein vollständiges Bild gewinnen ließe. Für die Spitzen der Gruppen waren vorgesehen: Knepper, Springorum, Hartkopf und “ Vögler (Abdruck bei den Akten des Generalinspektors für Wasser und Energie, HAB, Rep. 327/23). Von den vorher ernannten Hauptgruppenleitern blieb also nur Hartkopf, dessen Gruppe wesentlich vergrößert wurde. Man darf hierin wohl den Gegenschlag des Wirtschaftsministers gegen die Opposition unter den führenden Wirtschaftlern erblicken.

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  117. Reichsanzeiger, 1935, Nr. 38 vom 14. Februar.

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  118. Verordnung über die Industrie- und Handelskammern vom 20. August (RGBl., I, 1934, S. 790).

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  119. Schweitzer (Anm. V/116), S. 45, erwähnt einen Brief dieses Inhalts, den der Reichswehrminister am 20. Oktober an den Reichswirtschaftsminister richtete.

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  120. Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl., I, 1934, S. 1194).

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  121. Krupp trat jetzt zurück. Die Leitung der Reichsgruppe übernahm der ehemalige Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium Trendelenburg. Vgl. Karl Guth, Die Reichsgruppe Industrie. Standort und Aufgabe der industriellen Organisation (Schriften zum Staatsaufbau), Berlin 1941.

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  122. Eine eingehende Interpretation der Verordnung-enthält ein Rundschreiben des Reichsstandes der Deutschen Industrie an den Leiter der bisherigen Hauptgruppen I bis VII vom 15. Dezember 1934 (ADIK).

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  123. Mitteilung Heckers durch Rundschreiben vom 12. Dezember 1934 an die Leiter der Reichsgruppen, der industriellen Hauptgruppen I-VII, der Wirtschaftsgruppen und der Industrie- und Handelskammern (HAB, Rep. 327/33).

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  124. Vgl. Schacht, Nicht reden. . . (Anm. I/103).

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  125. Vgl. die kürzlich erschienene Darlegung von Rolf E. Lüke, Von der Stabilisierung zur Krise, hrsgg. vom Basle Centre for Economic and Financial Research, Series B, No. 3, Zürich 1958, S. 334 ff. Hierzu auch den Literaturbericht von Gerhard Schulz, „Die ,große Krise’ in der Zeitgeschichte“, in: Neue Politische Literatur 4 (1959), Sp. 805–824.

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  126. Anton Reithinger, Stand und Ursachen der Arbeitslosigkeit in Deutschland (Vierteljahrshefte zur Konjunkturforschung, hrsgg. vom Institut für Konjunkturforschung, Sonderheft 29), Berlin 1932, S. 7.

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  127. Anton Reithinger, Stand und Ursachen der Arbeitslosigkeit in Deutschland (Vierteljahrshefte zur Konjunkturforschung, hrsgg. vom Institut für Konjunkturforschung, Sonderheft 29), Berlin 1932,, S. 24.

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  128. Anton Reithinger, Stand und Ursachen der Arbeitslosigkeit in Deutschland (Vierteljahrshefte zur Konjunkturforschung, hrsgg. vom Institut für Konjunkturforschung, Sonderheft 29), Berlin 1932,, S. 22.

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  129. Für die Behauptung, daß schon die Devisenbewirtschaftung ausgereicht hätte, um einen Ausgleich der Zahlungsbilanz zu erreichen, bleibt Lüke (Anm. V/126), S. 348, allerdings den überzeugenden Beweis schuldig.

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  130. Brecht, Vorspiel zum Schweigen (Anm. II/35), S. 62; vgl. die Charakterisierung durch Hermann Höpker-Aschoff, „Währungsmanipulationen seit 1914“, in: Finanzarchiv, N.F. 11 (1949), S. 39 ff.

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  131. Vgl. die Zusammenstellung bei Grotkopp (Anm. I/105); kritisch, ergänzend und umfassend Kroll (Anm. I/104), S. 375 ff.; eine Auswahl aus den Schriften eines der bedeutendsten Autoren, des „deutschen Keynes“, ist von Wolfgang Stützel herausgegeben worden (Vorwort von Wilhelm Röpke): Wilhelm Lautenbach, Zins, Kredit und Produktion, Tübingen 1952.

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  132. Zur theoretischen Erfassung der Arbeitsbeschaffungswirtschaft Karl Schiller, Arbeitsbeschaffung und Finanzordnung in Deutschland (Schriftenreihe: Zum wirtschaftlichen Schicksal Europas, II. Teil: Arbeiten zur deutschen Problematik, hrsgg. von Carl Brinkmann, 4. Heft), Berlin 1936, S. 6 ff.

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  133. Verordnung über den Freiwilligen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932 (RGBl., I, 1932, S. 352).

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  134. will Decker, Der deutsche Arbeitsdienst. Ziele, Leistungen und Organisation des Reichsarbeitsdienstes (Schriften zum Staatsaufbau, Heft 14/14a), 3. Aufl., Berlin 1941; ders., Der deutsche Weg. Ein Leitfaden zur nationalpolitischen Erziehung der deutschen Jugend im Arbeitsdienst. Auf gaben, Organisation und Aufbau, 5. Aufl., Berlin 1933. Zur Vorgeschichte und über die ideellen Grundlagen in der Arbeitslagerbewegung die vom Deutschen Studentenwerk herausgegebene Darstellung von Georg Keil, Vormarsch der Arbeitslagerbewegung. Geschichte und Erfahrung der Arbeitslagerbewegung für Arbeiter, Bauern, Studenten 1925–1932, Berlin-Leipzig 1932.

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  135. Vgl. Kroll (Anm. I/104), S. 694 ff.

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  136. A. a. O., S. 645 ff.

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  137. Die abnehmende Kurve der Beteiligung der Gemeinden (ohne Hansestädte) an der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge zeichnet sich in dem Anteil der Gemeinden an den Gesamtaufwendungen zu diesem Zweck ab: Im Etatjahr 1929/30 betrug er 45,0% (gegenüber 28,4% des Reiches und 26,6% der Länder einschließlich der Hansestädte), 1930/31: 47,1 %; 1931/32: 43,2%; 1932/33 aber nur noch 25,1 % (gegenüber 58,2% des Reiches und 16,7% der Länder). Errechnet auf Grund amtlicher Statistiken von Schiller (Anm. V/133), S. 153.

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  138. Der Anteil der Gemeinden an den Zuschüssen für Zwecke der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge betrug 1929/30: 54,7%; 1930/31: 39,5%; 1931/32: 30,6% und 1932/33: 8,7%; ebda. Über die Bedeutung des Arbeitslosenproblems in der Kommunalpolitik der Weimarer Republik: Gerhard Schulz, „Die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland vor 1933 — Ideen, Institutionen und Interessen“, in: Franz-Lieber-Hefte. Zeitschrift für politische Wissenschaft, 1959, Heft 3, bes. S. 25 ff.

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  139. Sitzungen des engeren Vorstandes am 5. November und 16. Dezember 1931 (ADST, A 7).

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  140. Sitzung des engeren Vorstandes am 23. Juni 1932 (ebda.).

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  141. Niederschrift der Sitzung des engeren Vorstandes am 20. Oktober 1932 (ADST, A 295).

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  142. Der Richtsatz der Wohlfahrtserwerbslosenunterstützung betrug für den Verheirateten mit einem Kind monatlich 62 Reichsmark. Für die Notstandsarbeit war bei durchschnittlich 32stündiger Arbeitszeit in der “Woche eine Entlohnung vorgesehen, die den Unterstützungssatz um 10 °/o übersteigen sollte.

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  143. Der Durchschlag einer elf Seiten umfassenden Denkschrift mit dem Titel „Hitler schafft Arbeit“ befindet sich bei den Akten des Staatssekretärs Grauert. Ihr ist ein Zettel mit dem Vermerk angeheftet: „Dieser Arbeitsbeschaffungsplan, der die Beschäftigung von einer Million Volksgenossen vorsieht, wurde am 31. Dezember 1932 dem Führer in Obersalzberg übergeben“ (HAB, Rep. 320, Grauert 39). Zwar hatte Heinrich Dräger von der „Studiengesellschaft für Geld- und Kreditwirtschaft“ schon in das Arbeitsbeschaffungsprogramm der NSDAP vom Sommer 1932 den Gedanken der „produktiven Kreditschöpfung“ einzubringen versucht (vgl. o. Anm. I/104), seine Aussöhnung mit den wenigen anderen Beiträgen zu diesem Arbeitsbeschaffungsprogramm jedoch nicht herbeiführen können. Man muß daher diesen früheren Versuch einer exogenen Beeinflussung der nationalsozialistischen Wirtschaftsprogrammatik als zunächst nicht gelungen ansehen.

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  144. Zeugnis von Wilhelm Röpke im Vorwort zu Lautenbach (Anm. V/132), S. X. Vgl. auch noch für das Jahr 1935 die Schilderung von Gerhard Ritter (Anm. II/35), S. 78.

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  145. Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes des Verbandes der Preußischen Landgemeinden am 29. Juli 1932 (ADST, A 313).

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  146. Denkschrift „Entwurf von Leitsätzen für ein Arbeitsbeschaffungsprogramm zur Behebung der Arbeitslosigkeit“ (Gereke-Plan), ebda. Zum Gereke-Prozeß vgl. Anm. I/301.

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  147. Bericht Gerekes vor dem engeren Vorstand am 27. Februar 1933 (ebda.).

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  148. Gereke wurde am 24. März 1933 verhaftet und am 27. März aus dem Reichsdienst entlassen (Facius, Anm. V/2, S. 132).

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  149. Das vom Reichsbankpräsidialsekretariat herausgegebene, „nicht zur Veröffentlichung“ bestimmte gedruckte Rücktrittsgesuch Luthers an den Reichspräsidenten wies deutlich auf die Differenz mit dem Reichskanzler hin, die „die volle Bereitwilligkeit zu enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit auf dem der Reichsbank übertragenen Arbeitsgebiet“ ausschließe. Es wies indirekt auf die von Luther festgehaltenen Grundsätze hin, die Gegenstand der Verhandlung mit Hitler waren, wenn es hervorhob, „daß die Reichsregierung keinerlei Währungsexperimente zu machen gedenkt“. (Abdruck des Rücktrittsgesuches vom 16. März 1933 HAB, Rep. 90/867.)

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  150. Es dürfte sich hierbei in der Hauptsache um Mittel handeln, die auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über finanzielle Maßnahmen auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung vom 28. Januar 1933 (RGBl., I, 1933, S. 31) und auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 (a. a. O., S. 323) bereitgestellt worden waren. Das Zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933 (a. a. O., S. 651) dürfte sich in diesen Zahlen noch kaum niedergeschlagen haben.

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  151. Aufstellung in einem Schreiben des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit (Siedlungsabteilung) an den preußischen Finanzminister vom 25. Oktober 1933 (Entwurf mit Abgangsvermerk; HAB, Rep. 318/77). Es handelte sich hierbei um den ersten Teil jenes Programms, das meist mit dem Namen des nationalsozialistischen Staatssekretärs im Reichsfinanzministerium, Fritz Reinhardt, in Verbindung gebracht wird, der den wichtigen Anteil des Reichsfinanzministeriums an den zusammengehörenden Gesetzgebungsarbeiten vertrat. Im einzelnen gehörten hierzu: die Bereitstellung von einer Milliarde Reichsmark für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Länder, Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, der Bau von Reichsautostraßen („Reichsautobahnen“), finanzielle Förderungsmaßnahmen für Gebäudeinstandsetzungen, für die Einstellung von Hausgehilfinnen, Förderung von Eheschließungen, die Aktion zur Umschuldung der Gemeinden, Steuerfreiheit für Kraftfahrzeuge, Ersatzbeschaffungen und für neue Kleinwohnungen, verschiedene Steuererleichterungs- und Steuersenkungsmaßnahmen. Der größte Teil dieser Maßnahmen setzte jedoch erst im Herbst 1933 ein, wie z. B. der wichtige Bau der Reichsautobahnen. Hierzu Fritz Reinhardt, Generalplan gegen Arbeitslosigkeit, Oldenburg i. O., 1933.

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  152. Zahlen der aufgewandten Mittel fehlen für Herbst 1933. Kroll (Anm. I/104, S. 472) beziffert die gesamten Aufwendungen der Reichsbahn für ihr Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Zeit vom 1. Januar 1933 bis zum 31. Dezember 1934 auf 1068 Millionen Reichsmark. Diese Mittel wurden jedoch erst im Sommer 1933 und 1934 eingesetzt. Die Reichspost beschloß im August 1933 die Aufwendung von 76,6 Millionen Reichsmark für Zwecke der Arbeitsbeschaffung. Im übrigen ist auf die Listen der Arbeitsvorhaben zu verweisen, die Heinrich Dräger wiedergibt (Anm. I/104, 3. Aufl., 1934, und 4. Aufl., 1956, Tabellen I u. II).

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  153. Reichswirtschaftsminister Schmitt in einer Rede am 13. Juli 1933 (Schultheß, 1933, S. 175).

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  154. Schacht in einer Generalversammlung der Reichsbank am 7. April 1933 (a. a. O., S. 94).

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  155. Stuebel (Anm. V/4), S. 4134.

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  156. Kroll (Anm. I/104), S. 471. Willi Prion, Das deutsche Finanzwunder. Die Geldbeschaffung für den deutschen Wirtschaftsaufschwung, Berlin 1938, drückte es so aus — allerdings unter Außerachtlassung der geheimen Aufrüstung und der geheimen Rüstungszwecke vor dem Frühjahr 1935 —, daß die „Finanzierung der neuen Aufgabe . . . sozusagen auf die im Gange befindliche Finanzierung der Arbeitsbeschaffung aufgesetzt wurde“ (S. 84). Dieser Ausdruck ist nur dann richtig, wenn man damit — wie Prion es nicht tut — schon die staatskonjunkturelle Entwicklung während der Jahre 1933 und 1934 meint; denn 1935 spielten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen keine Rolle mehr.

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  157. Schultheß, 1933, S. 116.

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  158. Bericht über ein Referat Albert Vöglers in einem Schreiben des Treuhänders für Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen, Klein, an Grauert vom 14. Oktober 1933 (HAB, Rep. 77, Grauert 9).

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  159. Vgl. hierzu u. III. Teil.

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  160. Ein persönliches Schreiben Flicks an Schacht vom 23. November 1933 berichtete von einem Besuch Flicks bei Reichswehrminister Blomberg, der für eine Besichtigung der Stahlwerke Lauchhammer, Gröditz und Riesa gewonnen wurde (MGN 5, Ankl.-Dok.-B. 15, Dok. NI — 3877). Selbst 1934 ging es noch um verhältnismäßig kleine Aufträge, einmal um einen Probeauftrag von 10 000 Stück Stahlgußgranaten an das Werk Gröditz (Notiz Dr. T. vom Dezember 1934; a.a.O., Dok. NI — 10057 F); und im August 1934 hatten die Mitteldeutschen Stahlwerke Rüstungsaufträge von „3 bis höchstens 3,5 Mill.“ in Aussicht. Zur gleichen Zeit erhielten sie aber die Zusicherung, daß sie sich „unbedenklich für eine Reihe von Jahren für laufende erhebliche Aufträge einstellen könnten“ (streng vertrauliche Notiz von Steinbrinck für Flick vom 20. August 1934; a. a. O., Dok. NI — 10056).

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  161. Auf Vermittlung von Grauert und Feder überreichten zwei führende Männer der Deutschen Gesellschaft für Erdölforschung, Professor Ubbelohde und Frhr. v. La Roche, Hitler am 29. Mai 1933 eine Denkschrift über den Aufbau einer deutschen Mineralöl-Industrie, die die Punkte umfaßte: 1. Gründung einer Dachgesellschaft unter Kapital- und Risikobeteiligung des Reichs und Fernhaltung jedes ausländischen Einflusses, 2. Aufbau mehrerer Musterraffinerien, 3. Zollsenkung für den Import ausländischen Rohöls und Ausgleichung der Einnahmeausfälle durch Besteuerung der erzeugten Raffinate, 4. allmählicher Übergang von der Rohöleinfuhr auf die inländische Rohölerzeugung unter Förderung der Kohleverflüssigungsindustrie. Hitler erwähnte diese Denkschrift noch am gleichen Tage in der Reichsministersitzung. Die Reichskreditgesellschaft setzte sich für das Gesamtprojekt ein, beantragte Reichsförderung und bemühte sich um das Zustandekommen eines Bankenkonsortiums. (Der Vorgang ist ersichtlich aus einem Schriftwechsel zwischen Frhr. v. La Roche, Grauert und der Reichskreditgesellschaft während der Monate Mai und Juni 1933; HAB, Rep. 320, Grauert 39.) Über den Fortgang der Verhandlungen ist nichts festzustellen. Es hat jedoch den Anschein, als betreffe die gegen Ende 1933 einsetzende Förderung der synthetischen Industrie den autarkistischen Ausschnitt dieses ursprünglichen Programms.

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  162. Abschrift dieses von Feder, Graf Schwerin v. Krösigk, Bosch und Schmitz unterzeichneten Vertrages MGN 6, Ankl.-Dok.-B. 5, Dok. NI — 881.

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  163. Verordnung über die Errichtung wirtschaftlicher Pflichtgemeinschaften in der Braunkohlenwirtschaft vom 28. September 1934 (RGBl., I, 1934, S. 863).

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  164. Die Benzingewinnung in Deutschland stieg von 415 000 t im Jahre 1932 auf 577 000 t 1935 und 1 409 000 t 1938, die deutsche Erdölgewinnung in den gleichen Abständen von 230 000 t auf 427 000 t und 552 000 t; nach Kroll (Anm. I/104); S. 508 und S. 506. Die Zellwollproduktion stieg übrigens noch rascher an. Sie belief sich 1933 auf 4 500 t und 1938 auf 154 500 t (a. a. O., S. 502). Kroll schreibt die Erfindung des von Schacht gewählten Verfahrens der indirekten staatlichen Produktions-Investitions-Lenkung Friedlaender-Prechtl zu (ebda.).

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  165. Rudolf Stucken, Deutsche Geld- und Kreditpolitik 1914–1953, 2. Aufl., Tübingen 1959, S. 118.

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  166. Lautenbach (Anm. V/132), S. 144 ff.

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  167. Kroll (Anm. I/104), S. 419.

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  168. Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 (RGBl., I, 1933, S. 323).

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  169. Als beste Darstellungen über die Finanzierungspolitik des Reichs seien erwähnt: Wilhelm Dieben, „Die innere Reichsschuld seit 1933“, in: Finanzarchiv, N. F. 11 (1949), S. 656–701; Stucken (Anm. V/166), S. 149 ff.; Stuebel (Anm. V/4), S. 4130; und die jüngste, überaus verdienstvolle Untersuchung von Rene“ Erbe, Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik 1933–1939 im Lichte der modernen Theorie (Basle Centre for Economic and Financial Research, Serie B, No. 2), Zürich 1958, S. 24 ff. Über die Mefo-Wechsel im besonderen, die Schacht als Hauptmittel zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit betrachtet: Hjalmar Schacht, Abrechnung mit Hitler, Hamburg-Stuttgart 1948, S. 8; und ders., 76 Jahre. . . (Anm. I/109), S. 400 ff. Kritisch hierzu: Hero Moeller, „Schacht als Geld- und Finanzpolitiker. Bemerkungen zu seiner Selbstdarstellung“, in: Finanzarchiv, N. F. 11 (1949), S. 733–745.

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  170. Es soll nicht Aufgabe dieser Darstellung sein, auf alle Einzelheiten, und vor allem nicht auf den Umfang der Investitionen zu Rüstungszwecken einzugehen, die, wie heute festzustehen scheint, schon 1934 einen entscheidenden Anteil an dem Gesamtbetrag der öffentlichen Investitionen ausmachten, die in den folgenden Jahren rapide anstiegen und der gesamten Finanzwirtschaft des totalitären Staates das bestimmende Gepräge gaben. Die verschiedenen Angaben über die Gesamthöhe der Rüstungsausgaben bewegen sich zwischen den angeblich 90 Milliarden Reichsmark, die nach Hitlers Worten in seiner Reichstagsrede vom September 1939 ausgegeben, und der Summe von 34,25 Milliarden, die nach der Aussage Schachts vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg während der Etatjahre 1934–38 aufgewandt wurden; IMT (Anm. I/82), XLI, S. 249. In entsprechenden Verhältnissen differieren auch die Angaben, die sich auf das Jahr 1934 beziehen; vgl. hierzu die kritischen Bemerkungen zur Literatur von Rene Erbe, a. a. O., S. 37 ff. Die minutiöse Untersuchung dieser Frage stößt bei dem Versuch einer genauen Feststellung der wirklichen Beträge auf recht erhebliche Schwierigkeiten verschiedener Art und Tragweite: In erster Linie macht sich die Dürftigkeit des offiziellen statistischen Materials seit 1935 bemerkbar; überdies ist es zuweilen höchst problematisch, den Rüstungszweck von Ausgaben festzustellen, und vermutlich angeraten, eine praktikablere Terminologie für die Zweckbestimmungen der Ausgabenwirtschaft des nationalsozialistischen Staates zu entwickeln. Schließlich ist es zweifelhaft, ob die Grenze zwischen Ausgaben zu Investitions- und zu Konsumzwecken statistisch vernachlässigt worden ist.

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  171. Nach einer nicht unterzeichneten Denkschrift Schachts vom 3. Mai 1935, die dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg vorlag; IMT (Anm. I/82), XXVII, S. 50, Dok. 1168 — PS.

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  172. Aufstellung bei Dieben (Anm. V/170), S. 692.

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  173. RGBl., I, 1935, S. 198.

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  174. Lutz Graf Schwerin v. Krosigk „Wie wurde der zweite Weltkrieg finanziert?“, in: Bilanz des zweiten Weltkrieges. Erkenntnisse und Verpflichtungen für die Zukunft, Oldenburg-Berlin 1953, S. 325.

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  175. Moeller (Anm. V/170), S. 737.

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  176. Nationalsozialistische Aufbauarbeit in Ostpreußen. Ein Arbeitsbericht, auf Grund amtlicher Quellen hrsgg. im Auftrage des Oberpräsidiums, Königsberg 1934, S. 78.

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  177. Koch hat offenbar auch durch Vermittlung Görings außerordentliche Kredithilfen für das Arbeitsbeschaffungsprogramm in seiner Provinz erhalten. Das geht aus einem Schreiben Kochs an Göring vom 3. September 1934 hervor: „Ich weiß nicht, ob Sie sich der Stunde im vorigen Sommer noch entsinnen werden. Wir konnten die Arbeitsschlacht nur beginnen, wenn uns ein beantragter größerer Kredit gewährt wurde. Die Widerstände waren aber unüberwindlich. Da gelang es mir, Ihre Unterstützung zu erreichen. Ein kleiner Zettel, den Sie zu unseren Gunsten damals unterschrieben, wirkte Wunder. Die Türen, die eben noch verschlossen waren, öffneten sich und wir erhielten den notwendigen Kredit“ (HAB, Rep. 90/1079).

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  178. Nationalsozialistische Aufbauarbeit. . . (Anm. V/177), S. 79.

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  179. Ein Bericht des Oberbürgermeisters von Berlin an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und Berlin vom 4. Dezember 1933 enthält eine Aufstellung über Preisveränderungen vom Frühjahr bis zum Herbst. Die Preissteigerungen schwankten zwischen 7 % und 55 °/o und waren am stärksten bei den wichtigsten Baustoffen, Ziegelsteinen, Dachpappen und Installationsmaterialien, ließen aber die Löhne aus. (Abschrift im Bericht des Oberpräsidenten an den Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Januar 1934; HAB, Rep. 318/196.)

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  180. Bericht des Oberpräsidenten an den Reichsarbeitsminister durch die Hand des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 11. September 1933 (HAB, Rep. 318/195).

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  181. Runderlaß des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 20. Dezember 1933 (Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit, 34. Jg., 1934, S. 2).

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  182. Runderlaß des preußischen Finanzministers vom 30. November 1933 betr. Überwachung der Baumarktpreise (Zentralblatt der Bauverwaltung, hrsgg. im Preußischen Finanzministerium, 53. Jg., 1933, S. 664).

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  183. Runderlaß des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 20. Dezember 1933 (Anm. V/182) und Einzelregelungen durch Erlaß vom 19. April 1934 (Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit, 1934, S. 182).

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  184. Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft an die Treuhänder der Arbeit vom 7. Dezember 1933 (HAB, Rep. 318/195).

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  185. Rundschreiben des Reichswirtschaftsministers an den Deutschen Industrie- und Handelstag, den Reichsstand der Deutschen Industrie, den Reichsverband des Deutschen Groß- und Überseehandels, die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und den Reichsverband des Deutschen Handwerks (ebda.).

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  186. Gemeinsame Erklärung zur Frage der Preisgestaltung in: Die Bauindustrie 33, Nr. 52 vom 30. Dezember 1933, S. 291 f.

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  187. Ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers an den preußischen Minister vom 8. Januar 1934 teilte mit, daß die Kalksandstein-Industrie den von ihr geschaffenen Kartellen, die natürlich gar nichts mit einer dämpfenden Preiskontrolle zu tun hatten, die Bezeichnung „Preisüberwachungsstellen“ gegeben habe (HAB, Rep. 318/196). Nach außen hin wurde hier scheinbar eine Angelegenheit der staatlichen Wirtschaftpolitik in eigene Regie übernommen; doch dieser Anschein diente der Verschleierung anderer Absichten.

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  188. Schreiben des Reichswirtschaftsministers an den Reichsarbeitsminister (Abschr. HAB, Rep. 318/195).

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  189. Kroll (Anm. I/104), S. 461, vermutet, daß diese Seite der Tätigkeit der Treuhänder bei der Schaffung dieser Institutionen nicht vorausgesehen worden war.

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  190. Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsstandes vom 13. September 1933 (RGBl., I, 1933, S. 626); Gesetz zur Sicherung der Getreidepreise vom 26. September 1933 (a. a. O., S. 667); s. hierzu Ulrich Teichmann, Die Politik der Agrarpreisstützung. Marktbeeinflussung als Teil des Agarinterventionismus in Deutschland, Köln-Deutz 1955, passim, und die zusammenfassende Darstellung aus der nationalsozialistischen Zeit: Bernhard Mehrens, Die Marktordnung des Reichsnährstandes (Schriften der Internationalen Konferenz für Agrarwissen-schaft), Berlin 1938.

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  191. Vgl. hierzu Kroll (Anm. I/104), S. 626; Erbe (Anm. V/170), S. 84 f.

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  192. Verordnung zur Verhinderung von Preissteigerungen auf dem Textilgebiet vom 19. April und Verordnung zur Verhinderung von Preissteigerungen auf dem Gebiet der Lederwirtschaft vom 20. April 1934 (RGBl., I, 1934, S. 317 und S. 318).

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  193. Prion (Anm. V/157), S. 101.

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  194. Gesetz über Bestellung eines Reichskommissars für Preisüberwachung vom 5. November 1934 (RGBl., I, 1934, S. 1085). Am gleichen Tage wurde der Leipziger Oberbürgermeister Goerdeler zum Reichskommissar für die Preisüberwachung ernannt; Ritter (Anm. II/35), 3. Aufl., S. 76.

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  195. Verordnung über Preisbindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung vom 12. November 1934 (RGBl., I, 1934, S. 1110).

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  196. Vgl. hierzu Arthur Schweitzer, „Die wirtschaftliche “Wiederaufrüstung Deutschlands von 1934–1936“, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 114 (1958), S. 597 ff.; Erbe (Anm. V/170, S. 92), der eine Gesamtanalyse der nationalsozialistischen Wirtschaft vornimmt, gelangt zu dem Ergebnis, daß der Lebensstandard der Arbeiter „im Verhältnis zu den Jahren 1928/29 zumindest nicht gestiegen“ ist.

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  197. Bereits 1936 setzte eine Gewinnabschöpfung durch Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes und durch Dividendenstop, die allerdings Personengesellschaften frei ausgehen ließen, und durch eine verschärfte Kapitallenkung und Investitionspolitik ein; vgl. hierzu die Gesamtdarstellung von Prion (Anm. V/157), S. 36 ff. -Allgemeine Überblicke über die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in diesem Zeitraum vermitteln die Berichte der Reichs-Kredit-Gesellschaft, Deutschlands wirtschaftliche Lage an der Jahreswende 1933/34 (als Manuskript gedr.), und . . an der Jahreswende 1934/35. Materialien zur Wirtschaftspolitik enthält das Jahrbuch für nationalsozialistische Wirtschaft, hrsgg. von Otto Mönckmeier, zuerst Stuttgart-Berlin 1935.

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  198. Gesetz gegen den Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12. Juni 1933 (RGBl., I, 1933, S. 360).

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  199. Hierzu Stucken (Anm. V/166), S. 134 f., und Schweitzer (Anm. V/197).

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  200. Hierzu bereits Anton Reithinger, Am Wendepunkt der Konjunktur, Berlin 1932. Wertvolle Quellen sind: die Wochenberichte des Instituts für Konjunkturforschung und die Gutachten des Instituts: Skizze über den deutschen Außenhandel, Berlin 1935, und Über die Probleme der deutschen Außenwirtschaft, Berlin 1936.

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  201. Hierzu Stucken (Anm. V/166), S. 98 ff.

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  202. RGBl., I, 1934, S. 1203. Das Gesetz errichtete bei der Reichsbank ein Aufsichtsamt für das Kreditwesen und gab dem Reichskommissar für einen befristeten Zeitraum das Recht, bestehenden Kreditinstituten die Fortführung ihres Geschäftes im ganzen oder einzelner Teile zu untersagen, auch wenn die Zuverlässigkeit der Ge-

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  203. Schäftsführung gewährleistet war; außerdem waren Unternehmungen des Kreditwesens an die Zulassung durch den Reichskommissar gebunden. Dem Aufsichtsamt gehörten der Reichsbankpräsident, der Vizepräsident der Reichsbank, die Staatssekretäre der beteiligten Reichsministerien und ein vom „Führer und Reichskanzler“ ernanntes Mitglied an, außerdem — mit beratender Stimme — der Reichskommissar für das Bankwesen. Der Reichsbankpräsident schlug den Reichskommissar vor, führte den Vorsitz im Aufsichtsamt und entschied nach dem „Führerprinzip“. Die Rechte des Aufsichtsamtes reichten bis zur Befugnis, Grundsätze über die Geschäftsführung der Geldinstitute aufzustellen. Mit Recht hat Lüke (Anm. V/126), S. 352, darauf hingewiesen, daß die „Sozialisierung des deutschen Bankwesens“ durch die Sanierungsaktion der Regierung Brüning im Frühjahr 1932 bei der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Finanzwirtschaft beachtet werden muß. Ihr kommt größte Bedeutung zu, die allerdings in vielen Darstellungen nur mit vorsichtigen Andeutungen umschrieben wird. Aus dem Schrifttum der nationalsozialistischen Ära: Friedrich Reinhart, „Die deutschen Banken in der Krise“, in: Probleme des deutschen Wirtschaftslebens. Erstrebtes und Erreichtes. Eine Sammlung von Abhandlungen, hrsgg. vom Deutschen Institut für Bankwissenschaft und Bankwesen, Berlin-Leipzig 1937, S. 163–196; und Otto Christian Fischer, „Das deutsche Bankwesen. Strukturwandlungen und Neubau“, a. a. O., S. 83–162, bes. S. 113 ff.

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  204. Statistisches Handbuch von Deutschland 1928–1944, hrsgg. vom Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets, München 1949, S. 600.

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  205. Vgl. Erbe (Anm. V/170), S. 66.

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  206. A. a. O., S. 52; Dieben (Anm. V/170), S. 686 f.

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  207. Erbe, a. a. O., S. 177.

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  208. A. a. O., S. 160; Erbe kommt sogar zu dem erstaunlichen Ergebnis, daß „in keinem der Jahre 1933–38 . . . weniger als 60 %“ des Brutto-Sozialprodukts durch Versteuerung, Nichtverteilung von Gewinnen oder Abschreibungen „neutralisiert“, d. h. dem disponiblen Einkommen entzogen wurde.

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  209. Affidavit des ehemaligen Generals Walter Warlimont vom 31. Januar 1947 (MGN 5, Ankl.-Dok.-B. 1, Dok. NI-3512).

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  210. Vgl. o. IV. Kapitel.

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  211. Schacht in einer Rede zur Aktienrechtsreform am 30. November 1935 vor der Akademie für Deutsches Recht; Auszug in: Schacht in seinen Äußerungen, im Auftrage des Reichsbankdirektoriums zusammengestellt in der Statistischen Abteilung der Reichsbank, Berlin 1937, S. 97.

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  212. Hilferding (Anm. V/5), S. 298.

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  213. A. a. O., S. 297.

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  214. Erich Kaufmann, Das Wesen des Völkerrechts und die Clausula Rebus sic Stantibus. Rechtsphilosophische Studie zum Rechts-, Staats- und Vertragsbegriffe, Tübingen 1911, S. 140.

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  215. Ein charakteristisches Beispiel des bereits sehr weit gediehenen Übergangs findet sich in einer Entscheidung des Hanseatischen Sondergerichts vom 15. März 1935, das das Programm der NSDAP zur Hilfe nahm, um ein Urteil zu begründen, für das die geltenden Rechtssätze nicht ausgereicht hätten: „Die … zu erörternde Frage ist die, inwieweit Rechtsnormen der Weimarer Verfassung nicht als altes Verfassungsrecht, wohl aber als einfache Rechtssätze über den Zeitpunkt der Errichtung des Dritten Reiches hinaus von Bestand geblieben sind. Sie sind es nicht, soweit sie mit der nationalsozialistischen Staatsauffassung nicht vereinbar sind. Die Grundlagen des geltenden Verfassungsrechts finden sich außer in der Gesetzgebung des Dritten Reichs vor allem im Programm der NSDAP, dessen 25 Punkte Bestandteil des jetzigen Verfassungslebens geworden sind“ (Deutsche Richterzeitung 27, 1935, II. Teil, Sp. 568).

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  216. Aus der Fülle charakteristischer Urteile (vgl. auch Fraenkel, The Dual State, Anm. I/6, passim) sei hier eine Entscheidung des I. Strafsenats des Reichsgerichts als ein hervorstechendes Zeugnis der ersten Jahre herausgegriffen, die am 24. September 1935 erging und die sich auf die Verordnung „zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 stützte. Obgleich sich keine Beziehung zur „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ konstruieren ließ, der die „Reichstagsbrandverordnung“ ursprünglich dienen sollte, berief sich die Urteilsbegründung auf das Abwehrmoment. Sie gab aber zu erkennen, wie schwankend der Begriff der Staatsgefährdung geworden war, wenn sie erklärte, es bedürfe „nicht des Nachweises, daß die Gefährdung des Staatsbestandes schon in unmittelbare Nähe gerückt oder gar der Staatsbestand bereits erschüttert wäre. . . Wo also auch nur Einrichtungen, Handlungen, Bestrebungen von einer solchen Art auftreten, daß damit — sei es auch nicht bewußt — staatsgefährdenden kommunistischen Gewaltakten die Wege bereitet würden [!], würden die obersten Landesbehörden . . . zur Abwehr oder zur Vorbeugung eingreifen können; dabei würde eine solche Maßnahme nicht davon abhängig sein, ob eine nähere oder fernere Gefahr [!] solcher Art bereits mit Sicherheit nachgewiesen wäre [!] …“ (Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, hrsgg. von den Mitgliedern des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft, 69. Bd., Berlin-Leipzig 1936, S. 343). Vorher hatte der 1. Strafsenat des Kammergerichts in einem Urteil vom 31. Mai 1935 „die Auffassung vertreten, daß ein Einschreiten auf Grund der Verordnung [vom 28. Februar 1933] u. a. schon durch die bloße mittelbare Gefahr [!] gerechtfertigt werde, die für den Staat dadurch entsteht, daß in der Öffentlichkeit Neigungen verbreitet werden, die sich als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der neuen Ordnung der Dinge kennzeichnen und damit auch dem Wiederauftauchen kommunistischer Bestrebungen den Boden zu bereiten geeignet sind“. Deutsche Richterzeitung 27 (1935), II, S. 63. Das Hanseatische Sondergericht stützte in einem Urteil vom 15. März 1935 seinen Rechtfertigungsversuch zugunsten einer Verordnung der Hamburger Polizeibehörde u. a. auf eine geradezu exzessive Interpretation der Direktive der sogenannten Reichstagsbrandverordnung „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“: „Diese Verordnung ist in größter Eile erlassen, nachdem der Reichstagsbrand in der vorangegangenen Nacht die außerordentlich große Gefahr für den neuen Staat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt hatte. Es war daher klar, daß die Bekämpfung solcher kommunistischer Gewaltakte im Vordergrund stehen mußte. Die Verordnung richtet sich aber ihrem ganzen Inhalt nach nicht nur gegen die Staatsgefährdung, die von kommunistischer Seite kommt, sondern auch gegen diejenige, die aus anderen Kreisen herrührt“ (a. a. O., S. 570). Hier wurde der Verordnung ein Sinn unterstellt, der zum Zeitpunkt des Erlasses vermutlich nicht die Zustimmung des Reichspräsidenten gefunden hätte — offenbar zu dem Zweck, ihre Bestimmungen so weit zu dehnen, daß die Maßnahme der Hamburger Polizeibehörde dadurch gedeckt wurde.

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  217. Ausführungsverordnungen des preußischen Justizministers vom 24. und vom 27. Juli 1933 (Justiz-Ministerial-Blatt, 1933, S. 235 und S. 249).

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  218. Roland Freister, „Die Zentralstaatsanwaltschaft“, für die Verbreitung durch den „Zeitungsdienst (Berliner Dienst)“ geschriebener Aufsatz vom 25. Juli 1933, u. a. erschienen in: Der Deutsche, Nr. 239 vom 12. Oktober 1933. Auch Adolf Thiesing, „Die Geschichte des Preußischen Justizministeriums“, in: 200 Jahre Dienst am Recht (Anm. III/119), S. 169. Vgl. Schorn (Anm. III/22), S. 21.

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  219. Eidesstattliche Erklärungen von Werner v. Haacke vom 15. April 1947 und von Ludwig Grauert vom 21. März 1947 (MGN 3, Vert.-Dok.-B. Joel 1, Dok. Joel 4 und Joel 5).

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  220. Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 17. Juni (RGBl., I, 1936, S. 487).

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  221. Hans Frank, Heinrich Himmler, Werner Best, Reinhard Höhn, Grundfragen der deutschen Polizei. Bericht über die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Polizeirecht der Akademie für Deutsches Recht am 11. Oktober 1936, Hamburg 1937, S. 11.

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  222. MGN 4, Plädoyer Oswald Pohl.

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  223. Im einzelnen Mau/Krausnick (Anm. III/141) und u. III. Teil.

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  224. Begl. Abschrift eines Erlasses Görings vom 1. Juli 1934 (Document Center Berlin, br. 42).

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  225. Begl. Abschr. a. a. O., br. 42. Hitlers Befehl ging noch weiter als der Görings: Er ordnete für die fünf östlichen SA-Gruppen die Verhaftung aller Führer bis hinab zum Standartenführer an.

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  226. Begl. Abschr. eines Befehles, den Göring schon am 30. Juni in seiner Eigenschaft als Chef der Landespolizei erließ und der die Übergabe einer Verhaftungsliste des SS-Gruppenführers v. Woyrsch an den Polizeigeneral Niehoff anordnete, den er durch diesen Befehl zum Sonderkommissar für die Provinz Schlesien ernannte (ebda.).

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  227. Befehl Hitlers vom 2. Juli 1934 (Anm. V/225).

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  228. vier Seiten mit handschriftl. Anmerkung: „Am Mittw. den 4. Juli, 1/2 6 Nachm. R. Inn. Mi. Dr. Frick vorgetragen E“ (Document Center Berlin, br. 42).

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  229. Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli (RGBl., I, 1934, S. 529).

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  230. Walter Hamel, „Die Polizei im neuen Reich“, in: Deutsches Recht 5 (1935), S. 412.

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  231. Alfred Schweder, trotz seiner Jugend einer der frühesten Angehörigen des SD und Mitarbeiter Heydrichs, neben diesem in jeder Hinsicht der unbedenklichste und kühnste Theoretiker des SS-Polizeistaates, tat die „Ausschaltung der politischen Polizei vom weltanschaulichen Ringen um die Grundlage des Staates“ und ihre Beschränkung auf das „Repressivverfahren“ als überwundene Merkmale einer „neutralen“ Politischen Polizei der Weimarer Republik ab (Politische Polizei, Anm. III/94, S. 113). Die von der SS beherrschte Politische Polizei hatte nach Schweder die weit umrissene Aufgabe, alle „Frontbildungen“ zu verhindern und „gegen alles ,Staatsgefährliche’, nicht nur gegen den bewußten Staatsfeind im engeren Sinne“ vorzugehen „nach großen Richtlinien mit dem Ziel vernichtender Schläge. . . Dieser Kampf wird um so besser geführt, je weniger das Volk . . . von der Tatsache dieses Kampfes merkt“ (S. 172). Er bezeichnete als den „Grundgedanken jeder völkischen Abwehr gegen staatsfeindliche Angriffe, … sie als Verstöße gegen das Heiligste unbedingt zu brechen, mit jedem Mittel, das Erfolg verspricht. Selbstbeschränkungen in den Mitteln sind nur gerechtfertigt, wenn auch geringerer Aufwand zum Erfolg führt. . . “ (S. 149).

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  232. A. a. O., S. 414.

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  233. Ebda.

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  234. Reinhard Heydrich, „Die Bekämpfung der Staatsfeinde“, in: Deutsches Recht 6 (1936), S. 121–123.

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  235. Walter Hamel, „Wesen und Rechtsgrundlagen der Polizei im nationalsozialistischen Staate“, in: Deutsches Verwaltungsrecht (Anm. III/120), S. 394.

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  236. Schweder (Anm. III/94), S. 161, kehrte diesen Sinn des „Umbaues“ der Polizei am stärksten hervor: Die allgemeine Polizei „bestimmt nicht wie früher . . . auch den Charakter ihres Spezialzweiges, der politischen Polizei“; sondern es „drängt umgekehrt diese auf Verwirklichung des ihr innewohnenden Prinzips auch bei der allgemeinen Polizei“.

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  237. A. a. O., S. 187.

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  238. In einem am 24. August 1935 an Hitler gerichteten Schreiben beschwerte sich der brandenburgische Oberpräsident und Gauleiter Kube über persönliche Belästigungen durch die Geheime Staatspolizei und den SD. Kube schrieb, er habe in der Weimarer Zeit mehrmals unter Anklage gestanden, einmal wegen Fememordes, und sei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Aber um meine privaten Verhältnisse hat man sich bis zur Machtübernahme nicht gekümmert. Ich appelliere daran, daß führende Nationalsozialisten Ritterlichkeit zu wahren haben.“ Solche Begriffe hatten freilich kaum noch Kurswert. Es war nur der ohnmächtige Zorn eines Enttäuschten und betrogenen Kampfgenossen, der solche Worte fand: „Ich weiß nicht, wodurch ich mir den besonders niederträchtigen Haß des Herrn Heydrich zugezogen habe; das aber weiß ich, daß Herr Heydrich mit seinen Einrichtungen fast alle Gauleiter bespitzeln läßt“ (Durchschi. HAB, Rep. 320, Pfundtner 52).

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  239. Rudolf Hilferding, „Zwischen den Entscheidungen, in: Die Gesellschaft. Internationale Revue für Sozialis’ mus und Politik, 1933, S. 7.

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  240. Der Beitrag, den maßgebliche Juristen zur Ideologie des „Führers“ und des „Führerstaates“ lieferten, ist kaum zu unterschätzen. Nach den Morden des 30. Juni 1934 schrieb der angesehene Staatsrechtler Carl Schmitt, den Ereignissen auf dem Fuße nachfolgend, in dem Aufsatz „Der Führer schützt das Recht“, der am 1. August veröffentlicht wurde (Deutsche Juristen-Zeitung 39, 1934, Sp. 945–950) und eines der bemerkenswertesten Zeugnisse geistiger Unterwerfung darstellt: „In Wahrheit war die Tat des Führers echte Gerichtsbarkeit. Sie untersteht nicht der Justiz, sondern war selbst höchste Justiz.“ Er begründete das mit der Behauptung, der Führer sei „immer auch Richter. Aus dem Führertum fließt das Richtertum.“ Schmitt ging sogar so weit, hieraus zu folgern, daß der Führer „Inhalt und Umfang seines Vorgehens“ immer nur selbst bestimmen könne. Hier scheint die Lehre vom justizlosen Hoheitsakt durch, die sich in der Weimarer Republik außerordentlich förderlich und begünstigend für die Anwendung der Diktaturgewalt des Reichspräsidenten auf Grund der Bestimmung des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erwiesen hatte. (Hierzu Hans Peter Ipsen, Politik und Justiz. Das Problem der justizlosen Hoheitsakte, Hamburg 1937.) Carl Schmitt lieferte die exzessive Anwendung, die dann Freisler übernahm, um eine neuartige Theorie über die Organfunktion des Richters und der Justiz im Führerstaat zu entwickeln. Besaß der Führer unbegrenzte „Rechtsmacht“ und war er „auch oberster Richter“ („Das Imperium ist ungeteilt und unteilbar!“), entfiel jedes Nachprüfungsrecht bei Führerentscheidungen und war „die Rechtspflege . . . Organ der Volksführung“ in dem Sinne, daß sie einer „Kommandogewalt“ des Führers unterstand; anderseits mußte der Richter seine Entscheidungen nicht mehr allein durch Bezugnahme auf gesetzliche Normen begründen, sondern sich letztlich durch Berufung auf den Führerwillen legitimieren. (Roland Freisler, „Justiz und Politik“, Anm. III/119). Die Praxis ging indessen noch nicht allgemein so weit, daß der einzelne Richter einzig zum Ausleger des „höchsten“ politischen Willens wurde. Die Rechtsverhältnisse blieben vorerst ambivalent und ermöglichten mannigfache Reaktionen, wenn auch das allmähliche Vordringen des „neuen Richtertyps“, des „Typs des nationalsozialistischen Juristen“ nach Freisler, infolge vielfältiger Einwirkungen nicht unterschätzt werden darf. Vgl. Hubert Schorn (Anm. III/22), S. 88 ff. (Aus der späteren Literatur vor allem: Curt Rothenberger, Der deutsche Richter, Hamburg 1943.) Aber in späteren Jahren entwickelte sich eine allen Möglichkeiten nachspürende Lehre von der (unzulässigen) richterlichen Nachprüfung politischer Führungsakte, die die Grenzen nach der einen oder anderen Richtung weiter oder enger zu ziehen suchte, den unpersönlichen politischen Führerakt und mit ihm den Begriff des Führers als zentrale Rechtsquelle ständig weiter in den Vordergrund schob und damit — bewußt oder unbewußt — auch einen Teil der Aufgaben der Propaganda übernahm. Allerdings wurde der Begriff des „Führers“ zusehends formalisiert; auch Maßnahmen der GeStapo und einzelne Anordnungen der Partei galten jetzt als „Führungsakte“ ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt zur Kenntnis des Führers gelangten. Und bisweilen ließ sich auch die Ansicht hören, daß ministerielle Anordnungen hierunter fielen (Überblick bei Siegfried Grundmann, „Die richterliche Nachprüfung von politischen Führungsakten nach geltendem deutschen Verfassungsrechts“, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 100, 1940, S. 511–544). Der leibhaftige „Führer“ war bisweilen nur von untergeordneter Bedeutung; die Berufung auf ihn diente letztlich der Legitimierung von Befehlen einer absoluten Obrigkeit. Demgegenüber war es von geringerer Bedeutung, daß sich der „Reichsjuristenführer“ Frank bemühte, eine Art umfassenden Zuständigkeitskatalog des Führers aufzustellen. Danach war dieser „der oberste weltanschauliche Repräsentant des deutschen Volkes“, „der höchste Lenker seiner staatlichen Geschicke“, „Staatschef des Deutschen Reiches“, „Chef der deutschen Reichsregierung . . . und damit Chef des gesamten Verwaltungsapparates des Deutschen Reiches“, der „verfassunggebende Abgeordnete des deutschen Volkes“, „Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht“ und „Oberster Gerichtsherr des Deutschen Reiches und Volkes“ (Hans Frank, Recht und Verwaltung. Rede, gehalten anläßlich der Schulungstagung für Rechtswahrer der Verwaltung … am 5. Dezember 1938, Linz [1938], S. 6 f.). Darin drückte sich das eben schlechthin totalitäre Streben aus, keine Begrenzung anzuerkennen, sondern nur Direktionen zu bezeichnen, um alles Denkbare zu erfassen. Frank hatte dies Jahre zuvor atwas weniger ambitiös, aber anschaulicher mit dem simplen, an die Juristen gerichteten Satz ausgedrückt: „Alles, was wir leisten, leisten wir für unseren Führer Adolf Hitler“ (National sozialistische Leitsätze für ein neues Strafrecht, 1. Teil, hrsgg. von Hans Frank, 2. Aufl., Berlin 1935, S. 5).

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  241. Kube erwähnt in dem oben zitierten Schreiben an Hitler (Anm. V/238) seine „Berufung“ in diesen „engeren Kreis“ der Ratgeber Hitlers einige Zeit vor der Machtergreifung.

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Bracher, K.D., Sauer, W., Schulz, G. (1960). Die Diktatur in der Wirtschaft. In: Die nationalsozialistische Machtergreifung. Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft, vol 14. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96240-9_11

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