Zusammenfassung
Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, Rechenformen und Rechenmethoden zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Gegebenheiten einer Unternehmung in Zahlen zu erfassen und in zweckgerechter Form darzustellen. Es dient einmal zur internen Information der Geschäftsleitung über den Grad der Zielerfüllung, zum anderen Mal zur Unterrichtung der an der Unternehmung interessierten Kreise im Rahmen der ihnen zustehenden Auskunftsrechte. Hierzu zählen im wesentlichen die Anteilseigner, die nicht in der Geschäftsführung tätig sind, die Gläubiger, die Arbeitnehmer sowie der Staat, und zwar einmal als Fiskus, zum anderen Mal als Aufsichtsorgan.
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Grosse, W. (1991). Kontrolle des Betriebssystems der Unternehmung mit Hilfe des Rechnungswesens. In: Allgemeine Versicherungslehre. Versicherungsenzyklopädie, vol 1. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96186-0_12
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