Skip to main content

Die gesamtwirtschaftliche Problematik Vertraglicher Vertriebssysteme

  • Chapter
Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel

Part of the book series: Markt und Marketing ((SCHMM))

Zusammenfassung

Vertragliche Vertriebssysteme, hier speziell Vertriebsbindungs-, Alleinvertriebs-, Vertragshändler- und Franchise-Verträge zwischen Industrie und Handel, kommen im Wirtschaftsleben in verwirrender Vielfalt vor. Will man die gesamtwirtschaftlichen Vor- und Nachteile dieser Formen der vertikalen Koordination ermitteln, muß man deshalb zu einer idealtypischen Betrachtungsweise greifen: Man kann z. B. — und das soll im folgenden geschehen — Prototypen von Verträgen unterscheiden, die sich durch ganz bestimmte Eigenschaftskombinationen auszeichnen. Diese Eigenschaftskombinationen müssen so gewählt werden, daß sie für größere Gattungen von Verträgen charakteristisch sind1 . Ich untersuche im folgenden Vertragstypen, die sich durch Eigenschaften kennzeichnen lassen, welche zum Teil für alle Formen des Vertriebs zwischen Industrie und Handel gelten (allgemeine Eigenschaften), zum Teil aber auch typspezifisch sind.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Anmerkungen

  1. Zu diesem analytischen Konzept vgl. den Beitrag von Ahlert, D., (in diesem Band S. 43 ff.) und Grossekettler, H. (1978 a), Die volkswirtschaftliche Problematik von Vertriebskooperationen. Zur wettbewerbspolitischen Beurteilung von Vertriebsbindungs-, Alleinvertriebs-, Vertragshändler- und Franchisesystemen, in: ZfgG, Bd. 28 (1978), S. 325 ff. Allgemeine Aussagen über solche Prototypen gelten für reale Verträge nur, wenn und soweit diese aufgrund ihrer Eigenschaften als ähnlich oder auch als Mischungen aus Prototypen aufgefaßt werden können. Dabei kommt es nur auf die faktischen Vertragseigenschaften und nicht etwa auf den Namen an, den die Beteiligten ihrem Vertrag geben.

    Google Scholar 

  2. Ich gebrauche den Ausdruck „Kooperation“ wertfrei zur Kennzeichnung einer bewußten, längerfristigen Ex-ante-Abstimmung von Wirtschaftsplänen. „Kooperation“ ist also nicht etwa per se etwas Gutes, und „Kartelle“ sind nicht per se etwas Schlechtes (sondern lediglich eine bestimmte Klasse von Kooperationsgruppen: Gruppen nämlich, die aus Branchengenossen bestehen).

    Google Scholar 

  3. Pläne mit einer Laufzeit von mehr als 2,5 Jahren gelten in der deutschen Wirtschaft typischerweise als „mittel- bis langfristig“. Vgl. Keppler, W., Bamberger, 1., Gabele, E., Organisation der Langfristplanung. Theoretische Perspektiven und empirische Ergebnisse, Wiesbaden 1977, S. 21 ff.

    Google Scholar 

  4. Ein Vertrag, der ein Einmalgeschäft regelt, dessen Erfüllung aus technischen Gründen mehr als 2,5 Jahre dauert, stellt also keine Form der vertikalen Kooperation im Sinne der obigen Definition dar. Das gleiche gilt für Mehrfachgeschäfte im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit, wenn und so lange dadurch kein Flexibilitätsverlust bewirkt wird, d. h., wenn die Partner sich ex ante weder auf Mengen noch auf Preise festlegen noch sonstige Beschränkungen ihrer Dispositionsrechte akzeptieren. Eine vertikale Kooperation liegt erst dann vor, wenn längerfristige Abmachungen für eine Vielzahl von zukünftigen Geschäftsvorfällen getroffen werden und wenn dadurch eine fühlbare Verhaltensbindung bewirkt wird.

    Google Scholar 

  5. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Vertragstypen und konkreter Verträge der Praxis findet man in dem Beitrag von D. Ahlert, in diesem Band S. 77 ff., und bei Tietz, B., Mathieu, G., Das Kontraktmarketing als Kooperationsmodell. Eine Analyse für die Beziehungen zwischen Konsumgüterindustrie und Handel. (FIW-Schriftenreihe) Köln u. a. O. 1979.

    Google Scholar 

  6. Eine solche Entscheidungssituation entspricht der Situation eines wirtschaftspolitischen Beraters, der Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts machen soll. Ich argumentiere also de lege ferenda, nicht de lege lata. Bezüglich der Beurteilung des Vertragsvertriebs de lege lata sei auf die rechtswissenschaftlichen Beiträge in diesem Band verwiesen. Da es bei der Anwendung von Gesetzen aber stets unbestimmte Rechtsbegriffe gibt, die konkretisiert werden müssen, und da häufig auch Ermessensspielräume ausgefüllt werden müssen, befindet man sich nicht selten auch bei der Anwendung gegebener Gesetze in einer Situation, die einer De-lege-ferenda-Situation (in Grenzen) ähnelt. Deshalb können die folgenden Ausführungen vielleicht auch einen Beitrag zur Entwicklung einer zweckmäßigen Interpretation des GWB leisten.

    Google Scholar 

  7. Dauerhafte Vorstellungen darüber, was ein Koordinationsmechanismus — hier der Wettbewerb — leisten sollte, kann man nicht per Umfrageforschung ermitteln: Ein Großteil der Bevölkerung weiß bekanntlich nicht, daß er in Prosa redet, und die immer wieder zu beobachtende Massenbegeisterung für totalitäre Herrschaftsformen weist auf Wissensmängel und auf die Möglichkeit der Verkennung eigener Interessen hin. Dies sind Beispiele für Sachverhalte, die auch im Bereich der wettbewerbspolitischen Ziele eine Rolle spielen: Viele Menschen wären durch eine (doch sehr abstrakte) Frage nach solchen Zielen überfordert, andere würden ihre gerade aktuellen (kurzfristigen) Interessen überbetonen und wieder andere würden vielleicht ideologische Bedenken geltend machen oder Irrtümern in bezug auf faktische Zusammenhänge unterliegen. Deshalb muß man Hypothesen über dauerhafte Ziele aufstellen und diese durch die Analyse von Äußerungen aller Art (nicht nur verbalen) zu testen versuchen, in denen zum Ausdruck kommt, welche Produktions- und Verteilungsregeln in einer „guten, fairen und gerechten“ Gesellschaft gelten sollten. Hierzu gehören unter anderem auch Literaturanalysen. Ich kann mich aber leider noch nicht auf systematische Studien dieser Art stützen — solche Untersuchungen sind an meinem Lehrstuhl zwar in Angriff genommen worden, stehen aber noch im Anfangsstadium —, sondern muß mich vorerst auf die eigene Kenntnis von Regierungs- und Parteiprogrammen, Gesetzesmaterialien, Berichten über die Ziele und Ursachen von Bürgerinitiativen und Streiks sowie die einschlägige juristische, ökonomische, soziologische und philosophische Literatur verlassen. Die Allgemeingültigkeit der Wertungen kann deshalb mit Fug und Recht bezweifelt werden. Immerhin hoffe ich, daß ein Großteil der Leser den meisten Wertungen zustimmen wird und daß ein Großteil der Urteile über die vertraglichen Vertriebssysteme deshalb auch vor ihren Augen Bestand haben wird.

    Google Scholar 

  8. Eine genauere Behandlung erfolgt in meinem Buch „Funktionale Kooperation. Eine Untersuchung der Störungen von Marktprozessen und der Möglichkeiten ihrer Heilung durch über- und zwischenbetriebliche Zusammenarbeit“, das 1981 in den Schriften zur Kooperationsforschung in Tübingen erscheinen soll.

    Google Scholar 

  9. Vgl. Eucken, W., Grundsätze der Wirtschaftspolitik. 5. unveränd. Aufl., Tübingen 1975 (Erstauflage 1952).

    Google Scholar 

  10. Ich behaupte deshalb auch nicht, mit dem folgenden Konzept etwas grundlegend Neues vorzulegen — so etwas wäre angesichts der großen innovatorischen Leistung W. Euckens allzu unbescheiden. Worum es mir geht, ist eine Reformulierung und Präzisierung des Konzepts im Lichte der inzwischen gemachten Erfahrungen und der neueren Literatur. Bezüglich letzterer verweise ich auf die Literaturangaben bei Albers, W., Ziele und Bestimmungsgründe der Finanzpolitik. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. I., Hrsg. Neumark, F., 3., gänzlich neu bearbeitete Aufl., Tübingen 1977, S. 123 ff.

    Google Scholar 

  11. Werner, J., Schneider, O., Grundlagen der allgemeinen Wirtschaftspolitik, in: wisu, B. Jg. (1979), S. 341 ff., S. 391 ff. und S. 445 ff. Zwischen dem eben genannten Aufsatz von Albers und den folgenden Ausführungen besteht inhaltlich und methodisch ein hohes Maß an Übereinstimmung. Das gleiche gilt bezüglich des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium über staatliche Interventionen in einer Marktwirtschaft. (Vgl. S taatliche Interventionen in einer Marktwirtschaft. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Wirtschaft, BMWi-Studienreihe, H. 24 o. O. (= Bonn 1979).

    Google Scholar 

  12. Die in den Basispostulaten genannten Bedingungen sind für das befriedigende Funktionieren dann nicht hinreichend, wenn Sonderumstände auftreten, die zu systematischen Koordinationsstörungen führen, auf die ich noch eingehen werde.

    Google Scholar 

  13. Wenn ich von einem „Gesetzesrahmen“ spreche, so meine ich damit nicht etwa alle vorhandenen Gesetze, sondern den wesentlichen Inhalt eines Systems von Gesetzen, dessen Elemente in verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Zeiten durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein können (und auch sind). Dieser „wesentliche“ Inhalt macht zusammen mit dem Inhalt der Interventionspostu- late (die z. T. ebenfalls in Gesetzesform fixiert werden können) den Ordnungsgehalt des Gesamtsystems aus, den ich im folgenden kennzeichnen will. Er stellt gleichsam den „Wald“ dar, den die vielen einzelnen Gesetze (= „Bäume“) bilden, und kann als Basis aller dieser Ausdifferenzierungen betrachtet werden. Aus der Darstellung dieses „Grundvertrages“ der Bürger kann man deshalb Leitlinien für eine funktionale Interpretation bestehender Gesetzesvorschriften (und für eine Korrektur und Ergänzung von Gesetzen) ableiten.

    Google Scholar 

  14. Die Bezeichnung „Interventionspostulate“ habe ich in bewußter Anlehnung an die Unterscheidung einer (rationalen) interventionistischen und einer dirigistischen Steuerpolitik bei F. Neumark (vgl. Neumark, F., Interventionistische und dirigistische Steuerpolitik. Erstveröffentlichung in: Wirtschaftsfragen der freien Welt, Festschrift für L. Erhard, Frankfurt 1957. Wiederabgedruckt in F. Neumark, Wirtschafts- und Finanzprobleme des Interventionsstaates. Tübingen 1961, S. 279 ff., hier S. 281 f.) gewählt. Der „Steuerinterventionismus“ ist dadurch gekennzeichnet, daß er (im Gegensatz zum punktuellen, vom täglichen Machtkampf der Interessenten abhängigen Dirigismus) systematisch an allgemein geteilten Zielen orientiert und auf die Beeinflussung von Globalgrößen gerichtet ist. Die Interventionspostulate sind ebenfalls an allgemeinen Zielen orientiert und bilden zusammen ein System von Koordinationsfunktionen. Sie sind allerdings nicht nur auf die Beeinflussung von Globalgrößen im engeren Sinn gerichtet, sondern stellen auch Anforderungen an die Entwicklungsmuster von Marktdaten (wie z. B. die Variation von Kapazitätswachstumsraten), also an Daten mit einem mittleren Aggregationsniveau.

    Google Scholar 

  15. Der eilige Leser kann die Erläuterung der einzelnen Postulate überspringen und nach einem Blick auf die Tabelle 2 (S. 265) auf S. 266 fortfahren..

    Google Scholar 

  16. Von einem Neuling oder Neuerer gehen externe Ettekte aus: Er schädigt diejenigen, ddie in der Branche alteingesessen sind oder mit alten Verfahren arbeiten. Um diese Schäden gering zu halten, bedienten sich die Zünfte z. B. der Regel, daß neue Produktionsverfahren für ein Gut hur nach Billigung durch die Zunft und nur von denjenigen eingeführt werden durften, die bereits das alte Verfahren verwendet hatten (vgl. Hirschmann, A. O., Die Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung. Stuttgart 1967 (englische Erstauflage 1958), S. 53 f.). Daß eine solche Form der Besitzstandswahrung aus der Sicht der Konsumenten und Neulinge/Neuerer fortschrittsfeindlich ist, liegt auf der Hand; daß sie den Betroffenen viel soziales Leid ersparen kann, jedoch ebenfalls. Es ist deshalb verständlich, daß Branchenverbände (einschließlich von Gewerkschaften) auch heute noch alles tun, um eine radikale Realisation des Freiheitspostulats in ihrer Branche (und nur dort) zu verhindern

    Google Scholar 

  17. Smith, A., Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen. Aus dem Englischen übertragen und mit einer Würdigung von H. C. Recktenwald. München 1974 (englische Erstausgabe 1776), S. 558.

    Google Scholar 

  18. Vgl. Erhard, L., Rede zur Ersten Lesung des „Gesetzes über die wirtschaftspolitischen Leitsätze nach der Geldreform“, wiederabgedruckt in der FAZ vom 15. 6. 78. S. 12.

    Google Scholar 

  19. Zitiert nach Mestmäcker, E. J., An den Grenzen der Wettbewerbspolitik. In: Wettbewerb im Wandel. E. Günther zum 65. Geburtstag, Hrsg. Gutzler, H. et al., Baden-Baden 1976.S. 57 ff.. hier S. 57.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Kartte, W., 20 Jahre Kartellgesetz — Gegenwart und Zukunft einer Ordnungsidee, in: WuW, 28. Jg. (1978), S. 114 ff.

    Google Scholar 

  21. 20a Schlecht, O., Perspektiven der Ordnungs- und Wettbewerbspolitik, in: WuW, 28. Jg. (1978), S. 129 ff.

    Google Scholar 

  22. Vgl. die Dokumente zum Orientierungsrahmen der SPD für die Jahre 1975 bis 1985, in denen auf S. 42 ein „Vorrang der Nachfrage“ gefordert wird (Ökonomisch-politischer Orientierungsrahmen für die Jahre 1975–1985 in der vom Mannheimer Parteitag der SPD am 14. 11. 1975 beschlossenen Fassung, Hrsg. Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Bonn o. J. (= 1975)); den Entwurf eines wirtschaftspolitischen Programms der CDU vom 15. 5. 1979, in dem auf S. I 12 verlangt wird, daß sich die Investitions- und Produktionsentscheidungen der Unternehmer an der Nachfrage der Verbraucher orientieren sollen (Entwurf „Herausforderungen an eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“. Das wirtschaftspolitische Programm der CDU. Erarbeitet vom Bundesfachausschuß Wirtschaftspolitik der CDU, Hrsg. Christlich-Demokratische Union, o. O. (= Bonn) 1979); und die Freiburger Thesen der FDP, in denen die „Überprivilegierung ... der Produzenten gegenüber den Konsumenten“ als eine „negative Tendenz“ bezeichnet wird, die es zu beseitigen gilt (Flach, K.-H., Maihofer, W., Scheel, W., Die Freiburger Thesen der Liberalen. Reinbek bei Hamburg 1972, S. 65).

    Google Scholar 

  23. Bei W. Eucken, a.a.O., S. 289, heißt es: „Die Wirtschaftspolitik stelle einen brauchbaren wirtschaftsverfassungsrechtlichen Rahmen für den Wirtschaftsprozeß her; an diesem Rahmen halte sie beharrlich fest und ändere nur mit Vorsicht“. Dies entspricht dem oben genannten Suspendierungsverbot. Die zusätzlichen Ausführungen von Eucken zeigen jedoch, daß die von ihm vertretene Konstanzforderung über das hier formulierte Verbot noch hinausgehen soll.

    Google Scholar 

  24. Zu diesem Theorem und zur Güte seiner Realisation in den Branchen der deutschen Industrie vgl. Grossekettler, H. (1978 b). Der Einfluß der innerorganisatorischen Informationsverarbeitung auf die Wachstumsstruktur einer Marktwirtschaft. Ein Test des Renditeausgleichstheorems und des Theorems vom konservativen Wachstum. In: Neuere Entwicklungen in den Wirtschaftswissenschaften. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik), Hrsg. Helmstädter, E., Berlin 1978, S. 135 ff., hier S. 138 ff.

    Google Scholar 

  25. Der Organisationsgrad einer Marktseite gibt an, wieviel Prozent des Gesamtumsatzes auf diesem Markt auf die größten sechs Anbieter oder Nachfrager entfallen. Im Gegensatz zur Ermittlung des Konzentrationsgrades sind dabei Anbieter- oder Nachfragerkartelle wie Einheitsunternehmen zu behandeln, also als „Anbieter“ oder „Nachfrager“ zu berücksichtigen (falls das vom Umsatzvolumen her geboten ist).

    Google Scholar 

  26. Unter einer Preis-Leistungs-Kombination verstehe ich ein „Problemlösungspäckchen“ von technisch definierten Produkten sowie Präsentations- und Serviceleistungen, das aus der Sicht der Nachfrager durch seinen Preis und seine Problemlösungseigenschaften definiert wird. Im einzelnen vgl. hierzu Grossekettler, H., (1978 c). Der Fall „Deutsche SB-Kauf kontra adidas“. Volkswirtschaftliche Analyse einer Lieferverweigerung, in: WRP, 24. Jg. (1978), S. 619 ff., hier S. 620 f. „Neue“ PreisLeistungs-Kombinationen umfassen nicht nur Güter für neue Bedürfnisse oder neue Präsentationsund Serviceleistungen beim Angebot von Gütern für alte Bedürfnisse, sondern auch neue Problemlösungen für alte Bedürfnisse, wie sie heute z. B. durch Datenänderungen im Bereich der Energieversorgung notwendig geworden sind. Der Mutationsprozeß umfaßt Experimente, mit denen Unternehmer neue Preis-Leistungs-Kombinationen ausprobieren. Er bildet zusammen mit dem Selektionsprozeß der Konsumenten und dem Imitationsprozeß der Konkurrenten einen gesellschaftlichen Lernprozeß: Wettbewerb wirkt als ein Entdeckungsverfahren. Hierauf werde ich noch näher eingehen.

    Google Scholar 

  27. Was als „tolerierbar“ angesehen wird, wechselt im Zeitablauf vermutlich. Die Art des Wechsels dürfte mit Hilfe einer Anspruchsniveautheorie erklärbar sein, wie ich sie in meinem Aufsatz zur wirtschaftspolitischen Relevanz neoklassischer und verhaltenstheoretischer Ansätze der Volkswirtschaftslehre beschrieben habe, vgl. Grossekettler, H., (1980). Zur wirtschaftspolitischen Relevanz neoklassischer und verhaltenstheoretischer Ansätze der Volkswirtschaftslehre. In: Wirtschafts- theorie als Verhaltenstheorie, Hrsg. Rippe, W., Haarland, A.-P., Berlin 1980, S. 18 f. Hieraus ergeben sich Operation alisierungsmöglichkeiten. Auf eine weitere Konkretisierungsmöglichkeit werde ich bei der Besprechung des Konzepts der Koordinationsmängel eingehen (vgl. unten S. 277 ff. u. Fn. 46).

    Google Scholar 

  28. Die folgenden Ausführungen stellen eine Anwendung der (formalen) Regelungstheorie und der (formalen) Theorie stochastischer Prozesse zur Beschreibung von dynamischen Wettbewerbsprozessen dar. Diese Beschreibung ist als solche — nämlich als Sprachsystem — neuartig. Die Hypothesen, die mit Hilfe dieser neuen Sprache dargestellt werden, sind jedoch alt und wurden zum großen Teil schon von den Klassikern der Nationalökonomie vertreten. Da erfahrungswissenschaftliche Theorien aus einem (möglichst zweckmäßigen) Begriffssystem und einem (möglichst wahren) Hypothesensystem bestehen und das Begriffssystem hier neu ist, mag man die folgende Theorie als neuartig bezeichnen. Ich möchte aber betonen, daß ich diese Theorie nicht deshalb propagiere, weil ich auf bisher unbekannte Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge hinweisen will, sonder weil ich bekannte Zusammenhänge in einer Sprache darstellen möchte, die mir zweckmäßiger als die bisher verwandte erscheint: in einer Form, die es gestattet, Mängel bei der Erfüllung notwendiger Koordinationsaufgaben in möglichst klarer Weise herauszuarbeiten.

    Google Scholar 

  29. Den Prozeß der Kapazitäts- und Renditeregulierung habe ich in meinem Aufsatz über das Renditeausgleichstheorem darstellt (1978 b, S. 138 ff.). Seine wesentlichen Kenngrößen enthält die Tabelle 3 auf S. 274, aus der sich auch die gewünschte Funktionsweise der Machtregulierung ergibt. Der Prozeß der Verfahrensentwicklung ist dem der Produktentwicklung analog. Seine Charakteristika sind in der Tabelle 4 auf S. 275 beschrieben. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird das Gesamtsystem wie gesagt nur in sehr stark vereinfachter Form geschildert. Eine ausführlichere (und in mancherlei Hinsicht allgemeinere) Darstellung findet sich in meinem bereits genannten Buch über funktionale Kooperation.

    Google Scholar 

  30. Wer die Preis- und Mengenregulierung auf einem Markt verstehen will, muß erklären, wie die Vektoren der firmenindividuellen Angebotsmengen, Nachfragemengen und Preis-Leistungs-Verhältnisse zustande kommen. Herrscht Preiswettbewerb unter den Anbietern (Nachfragern) und reagieren die Nachfrager (Anbieter) hierauf individuell (also nicht wie ein Monopsonist bzw. Monopolist) und sind die Leistungen darüber hinaus standardisiert, kann man diese Erklärungsaufgabe vereinfachen: Man kann nun eine Angebotskurve xA = f (p) und eine Nachfragekurve xN = g (p) bilden (p = Durchschnittspreis: f’ > 0; g’ < 0) und das System durch eine Preisbildungsfunktion schließen (z. B. durch die Hypothese p = h (xN — XA) mit h’ > 0 und h(0) = 0),Im Falle einer börsenmäßigen Bestimmung durch einen Makler vereinfacht sich das System weiter: An die Stelle des Durchschnittspreises p tritt nun der (Einheits-)Gleichgewichtspreis p*, den der Auktionator so ermittelt (bzw. der Makler so wählt), daß xN — xA = 0. Oder anders ausgedrückt: An die Stelle der zeitaufwendigen Anpassung des Systems (wie sie von der Preisreaktionsfunktion beschrieben wird) tritt die unendlich schnelle Anpassung an den Gleichgewichtspreis (der als Grenzwert der Preisreaktionsfunktion aufgefaßt werden kann). Die unendlich große Anpassungsgeschwindigkeit wird durch die börsenmäßige Organisation erreicht und erlaubt es, auf das sonst erforderliche Handeln zu Ungleichgewichtspreisen zu verzichten.

    Google Scholar 

  31. Um ein konkretes Beispiel vor Augen zu haben, wollen wir annehmen, Salat würde in einer GGrolmarkthalle börsenmäßig umgesetzt und nach einigen feucht-warmen Tagen sei so viel Salat „geschossen“, daß nun zunächst einmal ein Überangebot vorhanden ist.

    Google Scholar 

  32. Das gleiche gilt in einer späteren Entwicklungsphase des Marktes für neue Gütervarianten und neue Preis-Leistungs-Kombinationen (PLK). •

    Google Scholar 

  33. Ähnlich argumentiert auch Kirzner, I. M., Wettbewerb und Unternehmertum. Tübingen 1978 (engl. Erstauflage 1973), S. 19.

    Google Scholar 

  34. Natürlich kann auch das Gegenteil eintreten, und bei der Entwicklung neuer Produkte ist das heute vielleicht sogar die Regel. Im Hinblick auf die folgenden Überlegungen sind „ausgestorbene“ Produkte aber uninteressant.• •

    Google Scholar 

  35. Die Übergangsfunktionen für den Regler und die Regelstrecke sind zur Verdeutlichung der gewünschten Funktionsweise in einer unnötig restriktiven Form spezifiziert worden — „unnötig“ deshalb, weil man sich eine große Zahl anderer Funktionen denken kann, die ebenfalls eine stabile Regulierung gewährleisten. (In der neoklassischen Theorie hat man deshalb auf eine Spezifizierung verzichtet und behauptet lediglich — Samuelsonsches Korrespondenzprinzip —, daß alle beobachtbaren Regulierungsprozesse stabil seien, d. h., daß die Übergangsfunktionen zur Menge derjenigen Funktionen gehörten, die Stabilität gewährleisteten. Diese Behauptung muß jedoch als falsifiziert betrachtet werden.) Eine „weichere“ Formulierung der Bedingungen, denen die Übergangsfunktionen genügen müssen, findet sich in Tabelle 3 (S. 274): Die „Aktionsbedingung“ spezifiziert hier die Anforderungen an die Übergangsfunktion für den Regler, die „Reaktionsbedingung“ die Anforderungen an die Übergangsfunktion für die Regelstrecke. Die Erfüllung dieser beiden Bedingungen (die zusammen die Art der Rückkopplung bestimmen) ist zusammen mit der Erfüllung der Existenzbedingung und der Schrittfolgebedingung hinreichend dafür, daß die Regulierung stabil ist; daß die Realisation dieser Bedingungen auch notwendig sei, kann man zwar behaupten, aus erkenntnistheoretischen Gründen aber niemals beweisen.

    Google Scholar 

  36. Eine umfassende Darstellung des typischen Entwicklungsprozesses von Märkten gibt Heuss, E., Allgemeine Markttheorie. Tübingen—Zürich 1965.

    Google Scholar 

  37. Es gibt aber natürlich immer wieder Leute, die ihr Wissen gründlich überschätzen und glauben, im Besitz objektiver Wahrheiten zu sein.

    Google Scholar 

  38. Die Informationsfunktion des Wettbewerbs ist hauptsächlich von F. A. v. Hayek herausgearbeitet worden. Vgl. Hayek, F. A. von, Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren. Kiel 1968; den Charakter des Wettbewerbs als dynamischen Prozeß betonen dagegen Hoppmann, E., Das Konzept des wirksamen Preiswettbewerbs, dargestellt am Beispiel der Arzneimittelmärkte. Tübingen 1978 und Kirzner, I. M., a.a.O.

    Google Scholar 

  39. Bezüglich der Entwicklungsprozesse kann man sich einen Idealfall denken: den einer konsistenten, verzerrungsfreien und effizienten Entwicklung. Solch ein Prozeß wäre aus der Sicht der Konsumenten optimal und daher wünschenswert, ist aber leider nicht positiv diagnostizierbar. Ich habe ihn an anderer Stelle (1978 c, S. 622 ff.) erläutert. Da es im Rahmen dieses Aufsatzes aber lediglich auf systematische Funktionsstörungen ankommt, möchte ich auf den Idealprozeß nicht näher eingehen.

    Google Scholar 

  40. Die nun zu untersuchenden Funktionsstörungen sind von Gleichgewichtsstörungen zu unterscheiden: — Eine Gleichgewichtsstörung hat zur Folge, daß ein Regelungsprozeß in Gang gesetzt wird, um eine Diskrepanz zwischen dem Soll- und dem Istwert der Regelgröße zu beseitigen. Beispiel: Ein Thermostat schaltet die Heizung an, um die Raumtemperatur vom Istwert (20 °C) wieder auf den Sollwert (21 °C) zu bringen; ein Börsenmakler erhöht den Preis eines Wertpapiers, um die Übernachfrage vom Istwert (x = 1 000 Stück) wieder auf den Sollwert x = 0 Stück) zu reduzieren. — Eine Funktionssstörung liegt dagegen vor, wenn die Funktionsbedingungen eines Regelkreises nicht erfüllt sind. Beispiele: Auf Grund eines technischen Defekts „hakt“ der Schalter eines Thermostaten, und dadurch ergeben sich explosive Temperaturschwankungen; auf Grund einer bestimmten Form der Erwartungsbildung und naturbedingter Anpassungsverzögerungen entwickelt sich auf dem Schweinemarkt ein nicht konvergierender Preiszyklus.

    Google Scholar 

  41. Auf den meisten regionalen Großhandelsmärkten für Salat ist das nicht der Fall. Normalerweise kommt der Umsatz zwischen den anbietenden Gärtner/Bauern und den nachfragenden Großhändlern vielmehr im Wege der Absteigerung zustande: Der Salat wird partieweise verkauft, und zwar so, daß nach der Vorführung einer Partie der Zeiger auf einer Preisuhr solange fällt, bis ein erster Großhändler die Stopptaste drückt. Das Verfahren ähnelt im Endergebnis weitgehend der börsenmäßigen Preisfeststellung durch einen Makler, der alle Gebote von Anbietern und Nachfragern simultan berücksichtigt, enthält aber auch spekulative, preisdifferenzierende Elemente. Um das Beispiel einfacher zu gestalten und mich auf das Wesentliche konzentrieren zu können, habe ich deshalb eine börsenmäßige Preisfeststellung angenommen.

    Google Scholar 

  42. Die Zeichnung ist nicht maßstabsgerecht, sondern übertreibt den Preiseinfluß. Tatsächlich spielt der Salatpreis heute aber nur noch eine sehr geringe Rolle (jedenfalls in dem Intervall, in dem er sich normalerweise bewegt): Bei einem mittleren Preisniveau von 0,80 DM pro Kopf wäre eine Erhöhung um 0,40 DM pro Kopf z. B. relativ groß. Welche Hausfrau ändert wegen eines solchen (absolut ja kleinen) Betrages aber noch ihren Einkaufsplan?

    Google Scholar 

  43. Tatsächlich wird in den Markthallen auch so verfahren: In den meisten Hallen müssen die Nachfrager zwar einen Mindestpreis von ca. 0,05 DM/Kopf bezahlen ; dieser dient jedoch zu einem großen Teil zur Abdeckung von Transaktionskosten (wie z. B. mengenabhängigen Teilnehmergebühren) und stellt zu einem weiteren Teil auch ein Entgelt für wiederverwendbares Verpakkungsmaterial (z. B. Salatkisten) dar.

    Google Scholar 

  44. Daß und wann Mutationsprozesse dieser Art aus gesamtwirtschaftlicher Sicht erwünscht sind, kann man sich mit Hilfe eines Gedankenexperiments klarmachen: Man stellt sich vor, daß ein Handelsmonopolist an die Stelle der konkurrierenden Händler A, B, ... tritt, und fragt sich, ob dieser Monopolist (bei dem ja dann alle mit der Marktinvestition verbundenen Ausgaben und Einnahmen anfallen würden) die Investition durchführen würde oder nicht. Wir wollen unterstellen, daß dies im Beispiel der Fall sei.

    Google Scholar 

  45. Das witterungsbedingte „Schießen“ des Salates dürfte sich nur schwer verhindern lassen. Man könnte sich aber fragen, ob sich gesamtwirtschaftliche Ersparnisse erzielen ließen, wenn man (z. B. über Terminmärkte oder Formen der Vertragslandwirtschaft) dafür sorgen würde, daß die abgeerntete und zur Markthalle transportierte Salatmenge niemals größer als die Sättigungsmenge ist. Ich vermute allerdings, daß die Transaktionskosten solcher Verfahren größer als die mit ihrer Hilfe erzielbaren Ersparnisse wären.

    Google Scholar 

  46. In der finanzwissenschaftlichen Literatur gebraucht man statt des Wortes „Koordinationsmangel die (aus der Übersetzung von „market failure“ entstandene) Bezeichnung „Marktversagen“. Ich kann mich damit aber nicht anfreunden, denn mit diesem Begriff assoziiert man unwillkürlich ein totales, dem Marktmechanismus als solchem arteigenes Versagen als Steuerungsinstrument. In der Regel „versagt“ ein Markt aber nicht total (sondern nur partiell, wird also zum Beispiel nur eine der fünf Funktionen mehr oder weniger stark gestört), und wie die Property-rights-Diskussion gezeigt hat, kann die Ursache für eine solche Störung eine (an sich) revidierbare politische Entscheidung sein.

    Google Scholar 

  47. Ich habe oben (S. 266 u. Fn. 26) darauf hingewiesen, dalß der BBegrift der „T oierierbarKeit noch näher konkretisiert werden muß. Das Konzept der Koordinationsmängel weist nun bereits einen Weg dazu: Zeigen sich bei der Analyse von Anreiz- und Fähigkeitsstrukturen sogenannte Störungsursachen zweiter Ordnung — was unter diesen Begriff fällt, wird gleich besprochen — und gibt es Möglichkeiten, diese Störungsquellen mit einem vertretbaren Aufwand zu beseitigen, ist das ein Indiz gegen die Tolerierbarkeit des jeweiligen Mißstandes.

    Google Scholar 

  48. Vgl. hierzu Grossekettler, H., (1978 a, S. 347 ff.) und die dort genannte Literatur, insbeson ere Boettcher, E., Kooperation und Demokratie in der Wirtschaft. (Schriften zur Kooperationsforschung) Tübingen 19

    Google Scholar 

  49. Als „Minimalplanungsprinzip“ (oder auch „Subsidiaritatsprinzip der wettbewerbspolitik) be zeic net man bekanntlich die Devise „Soviel Markt wie möglich und soviel (zentrale) Planung wie nötig!“ Diese Maxime kann man in zweifacher Weise interpretieren: (1) utopieorientiert. Dann verlangt man, daß der Markt überall dort ersetzt werden müsse, wo er nicht zu optimalen Ergebnissen — zur Realisation einer konkreten Utopie — führt. In dieser Form überfordert das Prinzip unser Wissen, da wir die Ergebnisse von Marktprozessen nicht prognostizieren können: Der Markt als Entdeckungsmethode produziert im Zuge von Wettbewerbsprozessen Wissen, daß ex ante — im Planungszeitpunkt — nicht vorhanden war, und deshalb weiß man ex ante nie, was das Ergebnis von Wettbewerbsprozessen sein wird.(2) mißstandsorientiert. Dann bedeutet ein Handeln nacn aiesem rrinzip, das mat den vark ur dort korrigieren soll, wo man aufgrund von empirisch bewährten Hypothesen damit rechnen muß, daß gar keine funktionalen Wettbewerbsprozesse zustande kommen. Hier braucht man keine Ergebnisse vorherzusagen, sondern kann auf das Vorliegen von Funktionsstörungen verweisen, und dieser Hinweis ist nachprüfbar. Unser Wissen wird also nicht überfordert. Dieser Interpretation entspricht die oben skizzierte Ausnahmeregelu

    Google Scholar 

  50. „Notwendig“ soll — darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen— nicht etwa neisen, das au überhaupt kein anderes Mittel zur Mängelbeseitigung denken kann; nein, die Forderung ist weniger einschneidend: Es soll lediglich sichergestellt sein, daß keine Spontanheilung des Mangels zu erwarten ist (daß also ein Eingriff erforderlich ist, was sich allerdings schon aus der Definition von Koordinationsmängeln ergibt) und daß man keine wettbewerbskonformere Heilungsmethode kennt. Die Forderung soll also sicherstellen, daß man Kooperationsverträge nur dann zuläßt, wenn sie jenes Mittel darstellen, das noch am ehesten als „wettbewerbskonform“ bezeichnet werden ka

    Google Scholar 

  51. Das Kartellamt wendet Interpretationsgrundsätze an, die solchen ypotnesen entsprechen; die Hypothesen selbst sind jedoch noch nicht geprüft word

    Google Scholar 

  52. Ich behandle nur die gesamtwirtschaftlich relevanten Argumente; zur eir2ewir tscatice spektive vgl. den Beitrag von Meffert H. (in diesem Band, S. 99 ff.).

    Google Scholar 

  53. •52 Daß bisher kaum Forschungsaufträge dieser Art vergeben worden sind, zeigt allen a s, daß ihre Notwendigkeit nicht erkannt wurde, nicht jedoch, daß eine Durchführung solcher Forschungen unmöglich ist. Die Legitimationserfordernisse, die ich im nun folgenden Abschnitt vorschlagen werde, sind neu und (noch) nicht getestet worden ; entsprechende Prüfverfahren werden an meinem Lehrstuhl aber gerade entwicke

    Google Scholar 

  54. Vgl. Grossekettler, H. (1977), Ist die neoklassische Theorie wirKiicn nur art pourlar Zur methodologischen Kritik an der Preis- und Außenhandelstheorie, in: JbfSozWiss, Bd. 28 (1977), S. 1

    Google Scholar 

  55. Es ist praktisch nicht feststellbar, wer wann welche Argumente als erster Autor geausert nat, ud von der Sache her ist die Klärung dieser Frage auch nicht erforderlich. Ich verzichte deshalb darauf, die Befürworter und Gegner der folgenden Argumente im einzelnen zu nennen. Globale Literaturhinweise findet man bei Grossekettler, H. (1978 a und 1978)

    Google Scholar 

  56. Nicht selten dürften angebliche Lockvogelangebote allerdings Verkäufe von Waren sein, die ansonsten verderben oder sich als Ladenhüter erweisen würde

    Google Scholar 

  57. Ob das nach § 15 GWB zulässig wäre, könnte bezweifelt werden (vgl. wuw /EBGH 1016). us volkswirtschaftlicher Sicht wäre es jedenfalls ein diskutables Mitt

    Google Scholar 

  58. Was „Problemgüter“ sind, wird in der Regel nicht spezitiziert. RunafunKnanaier gebraucnen das Argument z. B. ebenso wie die Verkäufer von Sportschuh

    Google Scholar 

  59. Viele Freie Berufe verkaufen wirtschaftlich betrachtet Beratungsleistungen: z. B3. der Arzt, der einem Patienten ein Medikament verschreibt, das auf dessen persönliche Verhältnisse zugeschnitten ist. Nach der Logik des Beratungsarguments müßte die Therapie jedoch vom Apotheker verordnet werd

    Google Scholar 

  60. Man denke etwa an freie Automobilwerkstätten, in denen alle wagentypen repariert werue, oder an Elektrohändler, die auch Kühlschränke aus Kaufhäusern zur Reparatur annehmen (die sich ja oft sowieso nur äuierlich von Markengeräten unterscheide

    Google Scholar 

  61. Vgl. Leibenstein, H., Beyond Economic Man. A New Foundation for Microeconomics. Cambriage/ Mass. — London 1976, hier S. 60

    Google Scholar 

  62. Inverse Kurvenverläufe können durch Snobeffekte nicht erzeugt werden. Würden Preiserhöhungen nämlich zu einer größeren Zahl von Käufern führen, könnte man ja nur noch weniger gut demonstrieren, das man zu einer besonderen Minderheit gehört. Das aber würde den Zielen der Snobs widersprechen und könnte folglich allenfalls zufällig und kurzfristig zustande komm

    Google Scholar 

  63. Die Trennung ist hier funktional, weil ein hoher Preis bei einem Teil der Nachfrager (ganz im Gegensatz zu normalen Märkten und zum Rest der Nachfrager) als solcher erwünscht ist. Nicht funktional wäre dagegen die Aufspaltung eines normalen Marktes (auf dem alle Nachfrager möglichst niedrige Preise bevorzugen) durch ein marktmächtiges Unternehmen, das seinen Gewinn via Preisdifferenzierung erhöhen will und Arbitrageure aus diesem Grund bekämpft.

    Google Scholar 

  64. Man könnte allenfalls daran denken, für solche Falle Preisbindungen zu gestatten. Das ware aber wohl nicht hinreichend, denn es würde nicht garantieren, daß alle Imageanforderungen erfüllt werd

    Google Scholar 

  65. Indikatoreffekte führen zu einer Verminderung der Preiselastizität und können (wie veblenEffekte) zur Folge haben, daß Preiserhöhungen einen Anstieg der Nachfrage bewirken. Anders als bei Veblen-Effekten beruht dies jedoch nicht auf dem Interesse an einem hohen Preis, sondern darauf, — daß bei dem betreffenden Gut eine Qualitätsbeurteilung durch Inspektion für den Normalverbraucher unmöglich ist, — daß der Preis als Qualitätsindikator betrachtet wird und — daß die Überzeugung vorherrscht, eine „gute“ Qualität setze bestimmte Herstellungskosten und damit auch ein bestimmtes Mindestpreisniveau voraus. Unter diesen Umständen kann es passieren, daß ein Wettermantel für 25,— DM unverkäuflich ist, während er als Sonderangebot für 50,— DM zum „Renner“ wird. Indikatoreffekte können zu typischen Interessenkonflikten auf der Handelsebene führen. Das ist dann der Fall, wenn sie zur Folge haben, daß die firmenindividuellen Nachfragekurven zwei Cournotpunkte aufweisen, von denen der mit dem großen Gewinn bei einer Absatzmenge liegt, die nur für großbetriebliche Handelsformen realisierbar ist. Die kleineren (Fach-) Händler bevorzugen dann hohe Preise, die Großbetriebe wollen dagegen billig anbieten. Tun sie das nun aber, zerstören sie den Qualitätsnimbus, weil sie die Höhe der Handelsspannen aufdecken und den Nachfragern damit zeigen, daß der Schluß von hohen Preisen auf hohe Kosten und damit verbundene Qualität falsch ist. Das aber verändert die Gestalt der Nachfragekurve und zwingt die kleinen Händler dazu, preispolitisch nachzuziehen (was für den Hersteller — je nach seiner Produktionskapazität und dem Förderverhalten des Fachhandels — günstig oder ungünstig sein kann). Für den Volkswirt stellt der Zusammenbruch einer unberechtigten Qualitätsillusion die willkommene Behebung eines Selektionsmangels dar, während der Aufbau und/oder die Erhaltung einer solchen Selektion durch das Schaffen von Indikatoreffekten für ihn ein sozialer Mißstand ist. Negativ betroffene Händler mögen hier freilich anders denken. Reine Indikatoreffekte kann man vielfach dadurch heilen, daß man Qualitätsklassen einführt. Leider treten Prestige- und Indikatoreffekte aber auch gemeinsam auf: Wenn in einer Gastwirtschaft zwei Biersorten verkauft werden, die sich objektiv nur durch den Namen und eine Preisdifferenz von 0,10 DM/Glas unterscheiden (und vielleicht sogar von der gleichen Brauerei stammen), tritt nicht selten der Fall ein, daß die teurere Sorte besonders gut geht. Die einen kaufen sie, weil sie das bessere Bier haben wollen und die fälschlich vermutete Qualitätsdifferenz (= Differenz in den Herstellungskosten) den (absolut ja nicht sehr fühlbaren) Preisunterschied ihrer Meinung nach rechtfertigt (Indikatoreffekt); die anderen kaufen diese Sorte dagegen, weil sie zeigen wollen, daß sie sich das teurere Bier leisten können und/oder daß sie einen feinen Geschmack haben (Prestigeeffekt). In solchen Fällen wird man imageorientierte Vertriebsbindungen wohl zulassen müssen, sollte gleichzeitig aber versuchen, den Indikatoreffekt zu bekämpfen — z. B. durch Angabe von Qualitätsklassen und/oder durch Angaben, die das Vortäuschen von Qualitätsunterschieden erschweren (hier etwa Braustätte, Unternehmenzugehörigkeit, Geschmacksnote bei Testveranstaltungen u.ä.m.). Bisher bin ich davon ausgegangen, daß die firmenindividuelle Nachfragekurve auf Grund von Indikatoreffekten innerhalb bestimmter Preisspannen invers oder insgesamt wie eine Gutenbergnachfragefunktion verläuft. Aber selbst dann, wenn die Kurve glatt ist und nur ein Gewinnmaximum aufweist, können Indikatoreffekte mißbräuchlich genutzt werden: dann, wenn der Hersteller seine Abgabepreise zwischen kleinen Fachhändlern und großbetrieblichen Handelsformen differenziert und durch äußerliche Unterschiede Qualitätsdifferenzen vortäuscht, die ein Verbraucher als unerheblich bezeichnen würde, wenn er nur ihren wahren Charakter erkennen würde. Auf diese Weise können nämlich unterschiedliche Endverkaufspreise entstehen, und das bedeutet, daß man Konsumentenrente abschöpfen kann. Hersteller und Handel verhalten sich dann zusammen praktisch wie ein integriertes Monopolunternehmen, das seine Preise ausbeuterisch differenziert. Das aber ist nur deshalb möglich, weil die Konsumenten mit hohen Höchstpreisvorstellungen (diejenigen also, die bei einem Einheitspreis den Vorteil einer Konsumentenrente gehabt hätten) auf Grund ihrer Qualitätsillusion nicht merken, daß das Gut, welches sie beim Fachhandel zu einem hohen Preis kaufen, praktisch das gleiche ist wie das, welches die Konsumenten mit niedrigeren Höchstpreisvorstellungen bei einem „Billiganbieter“ erwerb

    Google Scholar 

  66. Eines der Probleme, die sich bei der Differentialdiagnose stellen, ist die Tatsache, daß die Befriedigung von Prestigebedürfnissen als unfein gilt. Fragt man den Käufer einer 8 000-DM-Uhr direkt nach seinem Kaufmotiv, wird er dieses deshalb nicht angeben, sondern z. B. vorschieben, daß er auf eine besonders hohe Qualität angewiesen sei und daß diese eben ihren Preis habe. Diese Antwort könnte auf vielen Märkten auf Qualitätsillusionen hindeuten, wäre in diesem Beispiel aber nur eine psychologische Schutzbehauptung zur Tarnung des Prestigebedürfnisses.

    Google Scholar 

  67. Die Rechtfertigungsgründe, die ich im folgenden besprechen werde, sind für eine vielzahl von Märkten ins Feld geführt worden. Außer ihnen gibt es aber noch ein weiteres Argument, auf das ich nicht eingehen werde, weil es sich nur auf einen einzigen Markt bezieht: das Argument, daß man nur mit Hilfe von Alleinvertriebssystemen dafür sorgen könne, daß alle Bundesbürger die Chance hätten, sich aus einer großen Zahl von Zeitungen und Zeitschriften mit unterschiedlichen Tendenzen zu informieren. Ich bezweifle, daß Alleinvertriebssysteme zur Realisierung des öffentlichen Gutes „Meinungsfreiheit” erforderlich sind, möchte hierauf aber wie gesagt nicht näher eingehen, weil es sich einerseits um einen Spezialfall handelt und weil andererseits Überlegungen angestellt werden müßten, die ungebührlich viel Raum beanspruchen würd

    Google Scholar 

  68. Die Logik dieser Argumentation wird von manchen Autoren bezweifelt — z. B. Demsetz, H., The Nature of Equilibrium in Monopolistic Competition, in: Jpolec, Vol. 67 (1959), S. 21 ff.

    Google Scholar 

  69. oder Dewey, D., Imperfect Competition No Bar to Efficient Production, in: Jpolec, Vol. 66 (1958), S. 24 ff. Auf diese Argumente braucht an dieser Stelle jedoch nicht eingegangen zu werd

    Google Scholar 

  70. Zur Konstruktion eines entsprechenden Rabattsystems vgl. z. B. Deubel, I., Vertikale Kooperation durch Alleinvertriebssysteme. Eine preis- und wettbewerbstheoretische Analyse, in: ZfgG, Bd. 30 (1980), S. 240 ff. und die dort genannte Literatur. Solch ein System ist erforderlich, weil der Punkt (xS/pS) im Gegensatz zu (xT/pT) kein Cournotpunkt ist. (Die DK-Kurve entspricht nämlich der Null-Gewinnlinie, und im Cournotpunkt wird ex definitione stets eine Null-Isogewinnlinie tangiert, nicht aber geschnitten.) Deshalb hat der Handel einen systematischen Anreiz, von (xS/ pS) abzugehen und den Punkt zu suchen, in dem die Nachfragekurve die höchste erreichbare Isogewinnlinie tangie

    Google Scholar 

  71. Insofern ähnelt das Verhalten der „Zentralisten“ in Distributionstragen denen der „Zentralisten“ unter den Gemeindereformern, die die Wegekosten der Bürger — oder allgemeiner den Gesichtspunkt der Bürgernähe — ja auch als quantité négligeable anzusehen pfleg

    Google Scholar 

  72. Vgl. Hemmer, H. R., Produktdifferenzierung und Wohlstandmaximum. Die wohlstandspolitischen Implikationen der monopolistischen Konkurrenz. Diss. Mainz 19

    Google Scholar 

  73. Ohne strukturelle Änderungen würden marktmächtige Händler dann allerdings wohl auf andere Formen von „Eintrittsgeldern“ ausweich

    Google Scholar 

  74. Was aus gesamtwirtschaftlicher Sicht in Fällen vorzuziehen ist, in denen man die wahl zwischen einer Gemeinschaftseinführung und der durch einen Alleinvertreter hat, müßte noch näher untersucht werden. Ich vermute, daß eine Gemeinschaftsaktion per saldo vorzuziehen wäre. Sollte das so sein, sollte man die Verleihung von Alleinvertriebsrechten auf Fälle beschränken, in denen es unmöglich ist, eine Gemeinschaftsführung zustande zu bring

    Google Scholar 

  75. Vgl. hierzu Deubel, I., a.a.O., S. 243 f. und Grossekettler, H., 1978 a, S. 634 ff. — Deubel hat recht, wenn er darauf hinweist, daß man die Vorteile eines integrierten Monopols im Prinzip auch mit Hilfe eines zweckmäßig gestalteten Rabattsystems erreichen kann; die Integration ist aber der sicherere Weg hierzu (und weist aus der Sicht der Manager noch dazu den Vorteil eines größeren Prestiges au

    Google Scholar 

  76. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Hersteller (gegen Entgelt) z. B. „Systemläden“ nach einheitlichem Muster und/oder Beratungspakete für technische oder betriebswirtschaftliche Fragen anbieten. Der Vorwurf eines „tristen Einheitsbreis“ wäre, wenn solche Angebote sich am Markt durchsetzen können, genau so falsch wie die Forderung einer Legitimierung solcher Systeme durch die Erlaubnis zur uneingeschränkten Kooperation: Beides verstieße gegen die Forderung nach Experimentierfreiheit. Solche Vereinheitlichungsbestrebungen sollten im Wettbewerb vielmehr genauso ihre Chance haben wie Differenzierungsbestrebungen. Was abzulehnen ist, ist also nicht das „Starthilfepaket“ als solches, sondern einzig und allein die „Bezahlung“ durch Bezugsbindungen statt durch Geld (das über Banken beschafft werden kann) oder durch normale Kreditverträ

    Google Scholar 

  77. Zur Vergleichbarkeit von Verbrauchsteuern und eingeschobenen (staatlichen) Finanzmonopolen vgl. Gandenberger, O., Das Finanzmonopol. Fiskalische und außerfiskalische Wirkungen im Vergleich zur Verbrauchsteuer. Heidelberg 1968, hier S. 36 ff. und derselbe, Zur Integration von Preistheorie und Verbrauchsteuertheorie, in: FinArch, Bd. 34 (1975/76), S. 405 ff., hier S. 412 ff. und S. 420

    Google Scholar 

  78. In der Praxis werden auch solche Systeme als „Franchisesysteme“ bezeichnet, in denen weder Alleinvertriebsrechte noch Bezugsbindungen eine fühlbare Rolle spielen, sondern lediglich Organisationsideen, Markenzeichen und Betreuungsprogramme von einer „Erfindungszentrale“ verkauft werden. Gegen solche Systeme ist nichts einzuwend

    Google Scholar 

  79. Erfahrungen darüber, mit Hilfe welcher Rechtsregeln man Betrug und/oder Ausbeutung der Mitglieder verhindern kann, liegen insbesondere in Amerika vor. Vgl. hierzu Tietz, B, Mathieu, G., a.a.O., S. 85 ff. und die dort genannte Literatur.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Editor information

Editors and Affiliations

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1981 Betriebswirtschaftllicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Grossekettler, H. (1981). Die gesamtwirtschaftliche Problematik Vertraglicher Vertriebssysteme. In: Ahlert, D. (eds) Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel. Markt und Marketing. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96182-2_6

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96182-2_6

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-409-35191-1

  • Online ISBN: 978-3-322-96182-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics