Zusammenfassung
Unter Vertriebsbindungen versteht man die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Absatzwege. Als Mittel der Absatzpolitik sind sie systembedingt, d. h. nur auf der Grundlage einer Mehrzahl gleichlautender Verträge durchführbar. In den Verträgen ist festgelegt, unter welchen qualitativen oder quantitativen Voraussetzungen gewerbliche Abnehmer beliefert werden dürfen. Vertriebsbindungen beschränken also die Freiheit der Wahl des Vertragspartners. Sie werden in ihrem Wirkungsgrad von Ausschließlichkeitsbindungen übertroffen, die überhaupt keine Wahlmöglichkeiten vorsehen, sondern Geschäftsbeziehungen mit Dritten ausschließen.
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© 1981 Betriebswirtschaftllicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Lehmpfuhl, RS. (1981). Stellungnahme zur kartellrechtlichen Problematik von Vertriebsbindungssystemen — unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. In: Ahlert, D. (eds) Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel. Markt und Marketing. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96182-2_18
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