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Ein kapazitätsorientierter Ansatz für den Leistungsvergleich produktionswirtschaftlicher Theorien

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Strukturalistische Produktionstheorie

Part of the book series: DUV: Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

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Zusammenfassung

Das strukturalistische Theorienkonzept findet seinen „krönenden“ Abschluß darin, daß es gestattet, präzise Kriterien für wissenschaftlichen Fortschritt anzugeben 1). Dabei wird vorausgesetzt, daß Fortschritt nicht in einer rein quantitativ bestimmten Wissensakkumulation2) gesehen wird3). Vielmehr wird unterstellt, daß ein Interesse an qualitativ geprägten Fortschrittskriterien besteht.

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Anmerkungen zum Kapitel

  1. Beiträge des strukturalistischen Theorienkonzepts, die sich mit der Präzisierung von Vorstellungen über wissenschaftlichen Fortschritt befassen, finden sich z.B. bei Stegmüller (1973), S. 2541f. Stegmüller (1975), S. 951f.; Stegmüller (1976a), S. 169ff.; Stegmüller (1979a), S. 121ff. u. 145ff.; Stegmüller (1979b), S. 33ff. u. 94ff.; Stegmoller(1980), S. 115ff. u. 169; Stegminrler(1981), S. 307ff.; Stegmül.ER(1986b), S. 321ff. Die anschließenden Ausführungen befassen sich mit Fortschrittskriterien nur in den Ausmaß, in dem der Argumentationsrahmen des strukturalistischen Theorienkonzepts nicht verlassen wird. Dieser Argumentationsrahmen ist einerseits recht eng gefaßt. Denn er umgreift - aus dem Blickwinkel des konventionellen Theorieverständnisses betrachtet - nur solche Fortschrittsvarianten, in denen der empirische Gehalt oder die empirische Bewährung von Theorien anwachsen. Andererseits wird sich zeigen, daß dieser Argumentationsrahmen immerhin noch ausreicht, um Aspekte einzubeziehen, die sonst aus der Perspektive von Forschungsprogrammen und Theorierevolutionen oder als Inkommensurabilitätsthese diskutiert werden. Trotz dieser erheblichen Spannweite wird aber keineswegs der Anspruch erhoben, wissenschaftlichen Fortschritt in seiner gesamten inhaltlichen Breite zu berücksichtigen. Vgl. statt dessen zu weiter gefaßten Fortschrittserörterungen z.B. Jeiile (1973), S. 3ff.; Bondi (1975), S. 1ff.; OPP (1976), S. 372ff. u. 392ff., insbesondere S. 400ff. (als Theorienvergleich); Albert (1976), Sp. 4683f.; Kubicek (1977), S. 7f. u. 12ff.; Musgrave (1979a), S. 211f.; Radnitzky (1979), S. 671f.; Chmiilewicz (1979), S. 130ff., insbesondere 133ff.; Niiniluoto (1980), S. 427ff.; Radnitzky (1980), S. 3ff.; Spaemann (1981), S. 96ff.; Rescher (1985b), S. 96ff., 134ff. u. 167ff.; Schafer (1985), S. 22ff.; Agazzi (1985), S. 56ff.; Wieland (1985), S. 79ff.; Körner (1986), S. 1ff.; Stegmoller(1986b), S. 279ff.; Albert (1987), S. 2,41f., 88, 96, 117, 119 u. 158f.; Stroker (1987), S. 93ff.; Pearce (1987), S. 70ff. u. 124ff. (Fortschritt als zunehmender Beitrag von Theorien zur Lösung von Problemen); Schneider,D. (1987), S. 593ff., insbesondere S. 594f.; Feyerabend (1989), S. 2121f., insbesondere S. 227ff.

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  2. Vgl. zur kritischen Auseinandersetzung mit der Vorstellung, Fortschritt lasse sich auf das Akkumulieren von Wissensinhalten zurückführen, Watrin (1972), S. 374; S Egmoller(1978), S. 63f.; Siegmoller(1980), S. 164f.; Stegmüller(1981), S. 307f. u. 310; Stegmoller(1986b), S. 2801f.

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  3. Vgl. dazu die Ubersicht von STEGMÜLLER (1986b), S. 279ff., über Konzeptionen des nicht-kumulativen wissenschaftlichen Fortschritts. Vgl. auch die allgemeinen Hinweise auf nicht-kumulative Fortschrittsvorstellungen bei STRÖKFR (1987), S. 93, und Popper (1989), S. 223f. Vgl. ebenso die speziellen Ausführungen zu Fortschrittsverzweigungen oder -gabelungen hei Stegmüller (1976a), S. 172ff.; Stegmüller (1977), S. 276f.; Stegmoller (1978), S. 64f.; Stegmüller (1979a), S. 145ff. u. 168ff.; Stegmüller (1979b), S. 39f.; Stegmüller (1979c), S. 127; Stegmüller (1980), S. 115f., 166 u. 191f.; Siegmmller (1981), S. 308f.; Stegmüiier (1983), S. 1073f.; Gadenne (1984), S. 154.

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  4. Es wird bewußt nicht unterschieden, ob entweder ein evolutionärer (devolutionärer) Theorienühergang zwischen den Theorieelementen desselben Theorienetzes stattfindet oder aber ein revolutionärer Theorienübergang zwischen den Theorieelementen aus verschiedenen Theorienetzen erfolgt. Dadurch wird die Argumentation für beide Formen der Theorienentwicklung offengehalten.

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  5. Für dieses Abweichen von der früheren Notation für Theorieelemente sprechen zwei Gründe. Erstens lassen sich die formalen Definitionen der verschiedenen Fortschrittskriterien, die im folgenden vorgestellt werden, direkt miteinander vergleichen. Denn es erfolgt kein verständniserschwerender Notationswechsel von Theorien “T” auf Theorieelemente “te”. Zweitens wird ein Vergleich mit der einschlägigen Literatur erleichtert. Denn in den jeweils angeführten Quellen dominiert ebenso die Verwendung der theoriebezogenen Symbole “T”.

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  6. Dabei wird vorausgesetzt, daß “Fortschrittlichkeit” und “größeres Leistungsvermögen” als äquivalente Urteile in einem Theorienvergleich benutzt werden: Eine Theorie besitzt demnach genau dann ein größeres Leistungsvermögen als eine andere Theorie, wenn sich die erste Theorie gegenüber der zweiten Theorie als fortschrittlich erweist. Alle Ausführungen dieses Kapitels beziehen sich ausschließlich auf eine solche relative Beurteilung des Leistungsvermögens produktionswirtschaftlicher Theorien. Ein absoluter Maßstab ihres Leistungsvermögens wird dagegen nicht thematisiert.

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  7. Vgl. Kern,W. (1962), S. 27ff.; Kern,W. (1975), Sp. 2083ff.; Kern,W. (1989), Sp. 1073f.; Kern,W. (1990a), S. 21ff.; Kern,W. (1990h), S. 224f.; Kern,W. (1993), Sp. 1055ff. Für die anschließenden Ausführungen interessieren vor allem die qualitativen Determinanten von KERN’s Kapazitätsdefinition. Qualitative Kapazitätsaspekte werden zwar des öfteren thematisiert; vgl. z.B. Gutenberg (1983), S. 77ff.; Heinen (1983), S. 314ff.; Steffen (1983), S. 34f.; WOI.F (1989), S. 26 u. 28ff. Aber die spezielle Unterscheidung zwischen präzisionalen, dimensionalen und variationalen Kapazitäten geht auf KERN zurück. Vgl. Kern,W. (1975), Sp. 2084 (dort wird die variationale Kapazität noch als “institutionale Sicht” thematisiert); Kern,W. (1990a), S. 22; Kern,W. (1990b), S. 230; Kern,W. (1993), Sp. 1057. Vgl. auch die Reflexion dieser drei qualitativen Kapazitätsfacetten bei CORSTEN (1990), S. 13.

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  8. Vgl. zum logischen Gehalt von Theorien POPPER (1989), S. 84 (er spricht explizit von einer “Folgerungsmenge”; allerdings nicht in bezug auf Theorien, sondern auf einzelne Sätze).

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  9. Der quantitative Kapazitätsbegriff wird hier bewußt nicht auf eine Anzahl, sondern auf eine Menge von Theoremen bezogen. Dies hat drei Gründe. Erstens führt die Obermengenbeziehung zu einer strukturell reichhaltigeren Vergleichsmöglichkeit zwischen Theorien, als es beim Vergleich von Theoremanzahlen möglich wäre. Denn Theoremanzahlen gestatten lediglich eine lineare Anordnung von Theorien. Die Obermengenheziehung zwischen den Theorememengen von Theorien strukturiert dagegen die Menge aller verglichenen Theorien in der Gestalt eine Halbordnung. In einer derart halbgeordneten Theorememenge ist es einerseits möglich festzustellen, daß die Theorememenge einer Theorie die Theorememenge einer anderen Theorie echt umschließt (oder umgekehrt). In diesem Fall wird auch von komparablen Theorien gesprochen. Andererseits kann ebenso angezeigt werden, daß sich zwei Theorien zueinander inkomparabel verhalten. Aus jeder Theorie läßt sich dann mindestens ein Theorem ableiten, das sich aus der jeweils anderen Theorie nicht ableiten läßt. Das ist genau dann der Fall, wenn die beiden Theorien verschiedene Theorememengen besitzen und keine dieser Mengen eine echte Obermenge der jeweils anderen darstellt. Eine solche Inkomparabilitälsfeststellung erlaubt die lineare Anordnung von Theorien anhand ihrer Theoremanzahlen dagegen nicht. Zweitens bringt die Unterscheidung zwischen komparablen und inkomparablen Theorien ein qualitatives Moment ins Spiel, das über das rein quantitative Messen von Theorem-anzahlen hinausreicht. Daher erlaubt bereits der Begriff der quantitativen, mengenbezogenen Theoriekapazität, in den Vergleich des Leistungsvermögens produktionswirtschaftlicher Theorien eine qualitative Facette einzubeziehen. Dies entspricht der eingangs aufgestellten Prämisse, Fortschritt nicht nur anhand rein quantitativer Kriterien beurteilen zu wollen. Die qualitative Zusatzinformation wird besonders deutlich, wenn zwei Theorien gleich viele, aber unterschiedliche Theoreme besitzen. Dann kann in quantitativer Hinsicht lediglich die Gleichheit der Theorem-anzahlen festgestellt werden. ln qualitativer Weise läßt sich hingegen zwischen zwei alternativen Obermengenbeziehungen zwischen den Theorememengen im Falle der Kommensurabilität und fehlenden Obermengenbeziehungen im Falle der Inkommensurabilitäl unterscheiden. Drittens umfassen die Theorememengen von Theorien im allgemeinen unendlich viele Folgerungen. Denn die Mannigfaltigkeit neuer Theoreme, die sich durch beliebig oft wiederholtes Anwenden von Inferenzregeln auf bereits vorliegende Axiome oder Theoreme ableiten lassen, ist im Prinzip unbegrenzt. Vgl. PRZELECKI (1983), S. 49; ALBERT (1987), S. 81; MUNDY (1988), S. 171 u. 178. Unendliche Theorememengen können nicht mehr durch simples Abzählen ihrer Elemente miteinander verglichen werden. Es bereitet aber keine Schwierigkeiten, unendliche Theorememengen anhand der o.a. Obermengenbeziehungen zu vergleichen.

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  10. Überlegungen zur “Dimension” von Theorien finden sich auch bei POPPER (1989), S. 79, 89ff., 101ff. u. 331ff. Sie stimmen mit den hier vorgetragenen Erläuterungen inhaltlich weitgehend überein, schöpfen aber den Aspekt der Theoriedimensionen bei weitem tiefer aus.

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  11. Daher läßt sich die dimensionale Kapazität einer Theorie auch als Anpassungsflexibilität auffassen, die eine Theorie gegenüber empirischen Überprüfungen aufweist.

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  12. Das Ausmaß der spielraumeröffnenden Freiheitsgrade läßt sich besonders leicht bestimmen, wenn die Verbrauchsfunktionen in einer parametrisierten Gestalt vorliegen. Dann kann die Anzahl F der Freiheitsgrade “t” mit der Anzahl der funktionsdefinierenden Parameter identifiziert werden (feil,...,F) und Fek.). Das Ausmaß der Spielräume, die von den Freiheitsgraden eröffnet werden, ist aber erst dann bekannt, wenn auch die Kardinatität der Definitionsbereiche aller Funktionsparameter berücksichtigt wird. Dann wird der Möglichkeitsraum aller zulässigen Verbrauchsfunktionen durch das F-fache kartesische Produkt der Definitionsbereiche aller involvierten Parameter “r bestimmt. Dieses kartesische Produkt ist das Ausmaß, in dem die Freiheitsgrade der zugelassenen Verbrauchsfunktionen Spielräume eröffnen. Vgl. zur Vertiefung POPPER (1989), S. 92ff. u. 331ff. Er diskutiert ausführlich, wie sich die Dimensionen einer Theorie auf die formalen Gestalten und die Parameter von theoriezugehörigen Funktionsklassen zurückführen lassen.

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  13. Dieser Spielraum läßt sich analog zum Möglichkeitsraum zulässiger Verbrauchsfunktionen aus der voran-stehenden Anmerkung festlegen: Die Anzahl der Freiheitsgrade wird mit der Anzahl der RAMSEY-Variablen identifiziert. Das spielraumeröffnende Ausmaß dieser Freiheitsgrade ist dadurch bestimmt, wie stark die Menge aller potentiellen Modelle einer Theorie T durch die gedankliche Umkehrung der RAMSEY-Eliminierung gegenüber der Menge aller partiellen potentiellen Modelle derselben Theorie angewachsen ist. Inn einfachsten Fall wird das Ausmaß der Freiheitsgrade mit der Differenz der Kardinalitäten beider Mengen, also mit dem Ausdruck #(MPpm) - #(Mpm), gleichgesetzt.

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  14. Dort ging es um STEGMOLLER’s These, die Fundamentalgesetze von Theorienetzen unterlägen wegen ihrer “Beinahe-Leerheit” einer besonderen Art von Theorieimmunität.

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  15. Der qualitative Aspekt der Folgerungsmächtigkeit liegt in der Halbordnung von Theorien begründet, die aus der Obermengenbeziehung zwischen ihren Theorememengen hervorgeht. Vgl. dazu die Unterscheidung zwischen komparablen und inkomparablen Theorien in einer der voranstehenden Anmerkungen.

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  16. Der Verf. räumt ein, daß er an dieser Stelle nicht streng argumentiert, sondenn nur illustriert. Denn der Gedanke, der anschließend geäußert wird, schöpft seine gesamte “Kraft” aus der Vagheit des natürlichsprachlichen Ausdrucks “qualitativ”. Zunächst wurde das Fortschrittsattribut “qualitativ” als Gegenbegriff zur rein quantitativ bestimmten Wissensakkumulation eingeführt. Insofern handelte es sich um einen inhaltlich offenen, im Sinne des “Nicht-Quantitativen” nur negativ bestimmten Qualitätsbegriff. Nunmehr wird diese Begriffsoffenheit ausgenutzt, um das Fortschrittsattribut “qualitativ” in einer bestimmten positiven, nämlich wertgeladenen Weise zu interpretieren. Diese Bedeutungspräzisierung liegt auch den weiteren Überlegungen zur qualitativen Fortschrittlichkeit von Theorien zugrunde.

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  17. Theoriequalität und Theoriegüte werden als synonyme Ausdrücke verwendet. Entsprechend werden relative Gütekriterien für Theorien und qualitative Kriterien für die Fortschrittlichkeit von Theorien ebenso als Synonyma behandelt.

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  18. Vgl. allgemein zur Beurteilung des empirischen Gehalts einer Theorie (oder ihrer gesetzesartigen Aussagen) Fischer-Winkelmann (1971), S. 35ff.; Raffee (1974), S. 32f.; Schweitzer (1974), S. 24; Chmielewicz (1979), S. 123ff.; Schanz (1988b), S. 33ff.; Popper (1989), S. 77ff., 83ff. u. 85f.; Fandel (1991a), S. 190. Bei der Beurteilung des empirischen Gehalts einer Theorie wird zumeist gefordert, daß die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen einer Theorie keine logischen oder mathematischen Gesetze darstellen. Es darf sich also um keine tautologischen, logisch wahren oder allgemeingültigen Aussagen (Tautologien) handeln. Vgl. Schweitzer (1974), S. 24; Chmielewicz (1979), S. 126; Fandel (1991a), S. 190. Diesem Postulat wurde schon bei der Diskussion des Gesetzesdefekts produktionswirtschaftlicher Theorien entsprochen, als alle logischen und mathematischen Gesetze aus dem Bereich wesentlicher gesetzesartiger Aussagen ausgegrenzt wurden. Es liegt auch den nachfolgenden Ausführungen zugrunde. Für diesen Ausschluß spricht, daß logische Gesetze aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit durch keine empirische Erfahrung widerlegt werden können. Sie informieren daher nicht über gesetzesartige Aspekte der Realität. Statt dessen informieren sie nur über die Gesetze, die innerhalb desjenigen logischen oder mathematischen Formalismus gelten, mit dessen Hilfe die beobachtbare Realität beschrieben wird.

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  19. Die Folgerungspräzision einer Theorie wird zumeist als deren Bestimmtheit thematisiert. Des öfteren wird auch hervorgehoben, daß die gesetzesartigen Aussagen einer Theorie um so präziser ausfallen, je enger derjenige Bereich ist, der von ihren “Dann”-Komponenten als gesetzeskonform zugelassen wird. Vgl. zu diesen Varianten der Folgerungspräzision Albert (1964), S. 25f.; Fischer-Winkelmann (1971), S. 38f.; Raffee (1974), S. 32 u. 40; Ctimielewicz (1979), S. 124ff.; Schneider,D. (1987), S. 593 u. 603; Schanz (1988b), S. 33f.; Popper (1989), S. 85f.

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  20. Die Anwendungsbreite einer Theorie wird zumeist als Allgemeinheit ihrer gesetzesartigen Aussagen angesprochen. Mitunter wird auch darauf abgestellt, daß der empirische Informationsgehalt einer Theorie um so größer ist, je breiter derjenige Bereich ausfällt, der von den “Wenn”-Komponenten ihrer gesetzesartigen Aussagen eingeschlossen wird. Vgl. zu diesen unterschiedlichen Darstellungen der Anwendungsbreite Albert (1964), S. 25f.; Fischer-Winkelmann (1971), S. 38f.; Raffee (1974), S. 32f. (nur indirekt als Hypothesenspezialisierung, aus deren Umkehrung aber eine Vergrößerung der Anwendungsberiele einer Theorie folgt) u. S. 40 (dort als Geltungsbereich); Chmielewicz (1979), S. 124ff.; Schanz (1988b), S. 33f.; Popper (1989), S. 85f.

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  21. Es handelt sich um Gütekriterien im engeren Sinn, weil qualitative Aspekte des Leistungsvermögens einer Theorie auch seitens ihrer quantitativen und dimensionalen Kapazität gestreift werden. Darauf wurde schon oben kurz eingegangen. Daher können alle vier der hier angesprochenen quantitativen, dimensionalen, präzisionalen und variationalen Kapazitätsauffassungen als Gütekriterien im weiteren Sinn aufgefaßt werden.

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  22. Am Rande wird darauf hingewiesen, daß sich das eng gefaßte Gütekriterium der Anwendungsbreite (variationale Kapazität) zum Teil mit dein weit ausgelegten Gütekriterium der Anpassungsflexibilität (dimensionale Kapazität) überschneidet. Denn in beiden Fällen spielen die denkmöglichen Anwendungen einer Theorie eine Rolle. Insbesondere gilt: Die Breite der intendierten Anwendungen einer Theorie kann immer nur innerhalb desjenigen Spielraums liegen, der von den Freiheitsgraden der Theorie für deren Anpassung an unterschiedliche Anwendungsbereiche eröffnet wird. Daher steckt die dimensionale Kapazität einer Theorie einen Rahmen ah, innerhalb dessen die variationale Kapazität der Theorie als deren intendierte Anwendungsbreite festgelegt - oder auch angepaßt - werden kann. Diese Rahmenbeziehung wird besonders deutlich, wenn Freiheitsgrade einer strukturalistischen Theorie auf deren RAMSEY-Variablen zurückgeführt werden. Denn die RAMSEY-Variablen stecken denjenigen Spielraum ab, innerhalb dessen die partiellen potentiellen Modelle von intendierten Theorieanwendungen so erweitert werden können, daß sie sich nach ihrer Erweiterung als potentielle Modelle mit allen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie und ihren Restriktionen vereinbaren lassen.

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  23. Auf die weit gefaßten Gütekriterien der quantitativen und dimensionalen Theoriekapazität wird im folgenden nicht weiter eingegangen. Die Gründe für diese Ausgrenzung wurden schon oben im laufenden Text dargelegt. Ebenso vernachlässigt werden weitere Kriterien, die sich ebenso für die Beurteilung der Güte von Theorien heranziehen lassen, aber von den vier hier angesprochenen Kapazitätsauffassungen nicht mehr abgedeckt werden. Vgl. zu solchen alternativen Gütekriterien Schweitzer (1974), S. 23ff.; Fandel (1991a), S. 189f. Zu diesen Gütekriterien im weitesten Sinn gehört z.B. die Axiomatisierung einer Theorie.

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  24. Im Rahmen des konventionellen Theorieverständnisses wird mitunter überhaupt nicht konkretisiert, welche Determinanten die Folgerungspräzision (Bestimmtheit) und die Anwendungsbreite (Allgemeinheit) einer Theorie - oder allgemein: den empirischen Gehalt einer Theorie - festlegen. Vgl. zu diesen inhaltlichen Bestimmungsmängeln Schweitzer (1974), S. 24; Chmielewicz (1979), S. 124ff. (dort nur exemplarische Erläuterungen, jedoch keine generell gültigen Bestimmtheits-und Allgemeinheitsdeterminanten); Fandei, (1991a), S. 190.

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  25. Des öfteren wird aber auch zunächst davon ausgegangen, daß der empirische Gehalt einer Theorie durch gesetzesartige Aussagen in der Form von “Wenn ..., dann ...”-Aussagen vorliegt. Zwar wurde schon früher herausgestellt, daß diese Voraussetzung bei konventionellen Theorieformulierungen oftmals nicht erfüllt ist. Dort wurde aber ebenso gezeigt, daß stets eine Refonnulierung in der Gestalt von allquantifizierten Subjugatfonneln möglich ist. Daher kann hier ohne Schwierigkeiten angenommen werden, daß “Wenn ..., dann ...”-Aussagen tatsächlich gegeben sind. Unter dieser Prämisse gilt aus dem Blickwinkel des “statement view”: Eine Theorie ist um so präziser, je größer der Informationsgehalt der “Dann”-Komponente ihrer gesetzesartigen Aussagen ist. Vgl. Raffee (1974), S. 32. Dagegen fallen die Anwendungen einer Theorie um so breiter aus, je geringer der Informationsgehalt der “Wenn”-Komponente ihrer gesetzesartigen Aussagen ist. Vgl. Raffee (1974), S. 32f. (als Umkehrung der dort explizit behandelten Hypothesenspezialisierung). Diese beiden Formulierungen sind aus zwei Gründen zu begrüßen. Erstens berücksichtigen sie die charakteristische Form gesetzesartiger Aussagen explizit. Zweitens tragen die Unterscheidung zwischen “Wenn”- und “Dann”-Komponente sowie die entgegengesetzten Richtungen ihrer Informationsgehaltsänderungen dazu bei, die Detenninanten des empirischen Gehalts einer Theorie zu konkretisieren. Allerdings bleibt diese Konkretisierung auf halbem Wege stehen. Denn sie läßt weiterhin im Dunkeln, wie eine Verringerung oder Vergrößerung des Informationsgehalts der “Wenn”- bzw. “Dann”-Komponenten von gesetzesartigen Aussagen festgestellt werden kann.

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  26. Eine vollständige Konkretisierung findet sich dagegen bei POPPER (1989), S. 86. Er geht ebenso von gesetzesartigen Aussagen GESi aus, die in der Gestalt von allquantifizierten Subjugatformeln “Vx: A(x)•B(x)” vorliegen. Für zwei beliebige gesctzesartige Aussagen GES1 und GES2 legt er sodann fest: Die gesetzesartige Aussage GES1 besitzt eine größere Bestimmtheit (Folgerungspräzision) als die gesetzesartige Aussage GES2, falls für die “Dann”-Komponenten der zugehörigen Subjugatfonneln gilt: Vx: BI(x)—.132(x). Dagegen weist die gesetzesartige Aussage GES1 eine größere Allgemeinheit (Anwendungsbreite) als die gesetzesartige Aussage GES2 auf, falls für die “Wenn”-Komponenten der zugehörigen Subjugatformeln gilt: Vx: A2(x)—A1(x). Diese beiden Charakterisierungen des empirischen Gehalts einer Theorie erscheinen in zweifacher Hinsicht bemerkenswert. Einerseits erstaunt es, daß Popper’s weitreichender Konkretisierungsbeitrag von den betriebswirtschaftlichen Standardwerken zur Wissenschaftstheorie nicht gewürdigt wurde. Vgl. z.B. Raffee (1974), Schweitzer (1974) und Chmielewicz (1979). Andererseits findet sich Popper’s Anregung in den Fortschrittsrelationen des strukturalistischen Theorienkonzepts wieder. Darauf wird in einem späteren Exkurs ausführlich zurückgekommen.

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  27. Diese Verknüpfung findet sich bei Schweitzer (1974), S. 153f.; Schweitzer (1990h), S. 588, und Fandet, (1991a), S. 200. Dort wird für Produktionsfunktionen vom Typ “D” zunächst zu Recht festgestellt, daß ihr empirischer Gehalt sehr gering ist, weil die zulässigen Transformationsfunktionen an den Produktionsstellen nicht näher konkretisiert werden. Darauf wurde schon in einer früheren Anmerkung in einem anderen Argumentationszusammenhang kurz hingewiesen. Hier interessiert jedoch, daß die Unbestimmtheit der Transfortnationsfunklionen eine geringe Folgerungspräzision jener Theorien bedeutet, die auf Produktionsfunktionen vom Typ “D” beruhen. Um dies aufzuzeigen, reicht es aus, die Transformationsfunktionen in der Weise als allquantifizierte Subjugatformeln zu reformulieren, die früher für die Verbrauchsfunktionen aus den Produktionsfunktionen vom Typ “B” demonstriert wurde. Dann ist offensichtlich, daß für die “Dann”-Komponenten der vorgenannten Subjugatformeln gilt: Die Unbestimmtheit der Transformationsfunktionen läßt den empirischen Informationsgehalt der “Dann”-Komponenten gegen Null tendieren. Dies bestätigt die o.a. erste Feststellung, daß der empirische Gehalt der Produktionsfunktionen vom Typ “D” sehr gering ist. Zugleich wird auch der Grund für das empirische Gehaltsdefizit offensichtlich. Er liegt in der niedrigen Folgerungspräzision jener allquantifizierten Subjugatfonneln, mit denen sich die Produktionsfunktionen vom Typ “D” wiedergeben lassen.

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  28. In den eingangs erwähnten Quellen findet sich aber auch eine zweite, höchst fragwürdige Feststellung: Es wird behauptet, daß sich die tatsächliche (“faktische”) Geltung der Produktionsfunktionen vom Typ “D” wegen ihres geringen empirischen Gehalts kaum überprüfen lasse. Infolgedessen sei ihre Bewährung (ihr “Bewährungsgrad”) äußerst gering. Vgl. Schweitzer (1974), S. 154; Sciiweitzer (1990b), S. 588, und Fandel. (1991a), S. 200. Diese Feststellung ist bereits in ihrem ersten Teil falsch, in dem die mangelhafte Uberprütbarkeit der Produktionsfunktionen auf ihren geringen empirischen Gehalt zurückgeführt wird. Um den Irrtum aufzuzeigen, wird die Erkenntnis aus dem voranstehenden Abschnitt in Erinnerung gerufen, daß der geringe empirische Gehalt der Produktionsfunktionen vom Typ “D” auf ihrer niedrigen Folgerungspräzision beruht. Die empirische Überprüfbarkeit einer Theorie hängt aber nicht von ihrer Folgerungspräzision, sondern von ihrer intendierten Anwendungsbreite ab. Dies folgt unmittelbar daraus, daß eine Theorie um so mehr empirische Überprüfungsmöglichkeiten aufweist, je größer die Anzahl der beabsichtigten Theorieanwendungen ist. Was die vorgenannten Quellen gemeint haben könnten, ist etwas anderes als die empirische Uberprütbarkeit einer Theorie. Sie haben wohl an das Widerlegungsrisiko einer Theorie gedacht. Denn für zwei Theorien mit gleicher Anwendungsbreite - und somit auch: mit gleichen empirischen Überprüfungsmöglichkeiten - gilt stets: Das Widerlegungsrisiko der Theorien Gilt um so höher aus, je eher damit gerechnet werden muß, daß sich unter den intendierten Theorieanwendungen solche finden, die den nomischen Hypothesen (oder den Restriktionen) der Theorien widersprechen. Solche widersprechenden Theorieanwendungen drohen ihrerseits um so eher, je präziser die gesetzesartigen Aussagen der Theorien formuliert sind. Folglich ist das Widerlegungsrisiko einer Theorie ceteris paribus um so geringer, je weniger präzise ihre gesetzesartigen Aussagen formuliert sind. Daraus folgen zwei Einsichten. Erstens sagt das geringe Widerlegungsrisiko eine unpräzisen Theorie kaum mehr aus, als in der Feststellung ihres Präzisionsmangels schon enthalten ist. Lediglich die Ceteris paribus-Prämisse unveränderter Anwendungsbereiche kommt hinzu. Zweitens haben die Folgerungspräzision und das Widerlegungsrisiko einer Theorie nichts mit ihrer empirischen Überprüfbarkeit zu tun. Statt dessen hängt diese Überprülbarkeit - wie bereits aufgezeigt wurde - von der intendierten Anwendungsbreite einer Theorie ab. Daher wird in den o.a. Quellen die Folgerungspräzision (das Widerlegungsrisiko) einer Theorie auf unzulässige Weise mit ihrer empirischen Uberprütbarkeit (ihrer Anwendungsbreite) verknüpft.

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  29. Die Verknüpfung von Folgerungspräzision und empirischer Überprüfharkeit ist aber nicht nur unzulässig, sondern sogar empirisch widerlegt. Dazu tragen zwei Gründe bei. Einerseits besitzen Produktionsfunktionen vom Typ “D” einen sehr breiten intendierten Anwendungsbereich, weil sich ihre Anwendungsbedingungen durch große Allgemeinheit auszeichnen. Dies räumen Schweitzer (1974), S. 154, und Fandft. (1991a), S. 200, sogar explizit ein, indem sie von einem umfangreichen oder großen “Geltungsbereich” sprechen. Sie scheinen dabei zu übersehen, daß diese große Anwendungsbreite eine Vielzahl von Möglichkeiten bedeutet, die Geltung der “D”-Produktionsfunktionen empirisch zu überprüfen. Daher widersprechen sie ihrer eigenen Behauptung, die “D”-Produktionsfunktionen litten unter einer geringen empirischen Uberprütbarkeit. Darüber hinaus konnte die empirische Geltung dieser Produktionsfunktionen durch eine Vielzahl von tatsächlich durchgeführten Überprüfungen bestätigt werden. Daher besitzen die Produktionsfunktionen vom Typ “D” und die Theorien, die daraus gebildet wurden, eine hohe empirische Bewährung. Dies steht im krassen Gegensatz zum letzten Teil der oben angeführten Behauptung, dein zufolge die “D”-Produktionsfunktionen unter einer geringen empirischen Bewährung litten. Dies zeigt, daß die oben kritisierte Verknüpfung zwischen geringer Folgerungspräzision und empirischer Überprütbarkeit nicht nur sachlich unzulässig ist. Vielmehr verleitet sie im Fall der “D”-Produktionsfunktionen sogar dazu, die Feststellung geringer Folgerungspräzision mit einer empirisch unzutreffenden Bewährungsbehauptung zu verbinden.

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  30. Am Rande wird vermerkt, daß die hohe empirische Bewährung der Produktionsfunktionen vom Typ “D” keineswegs überrascht. Denn es ist hinlänglich bekannt, daß sich die empirische Bewährung einer Theorie nahezu beliebig steigern läßt, wenn ihre gesetzesartigen Aussagen nur genügend unpräzise formuliert werden. Vgl. z.B. Raffe£. (1974), S. 33. (Indirekt wurde dies auch schon kurz zuvor hinsichtlich des komplementären Widerlegungsrisikos aufgezeigt.) Genau dieser Präzisionsmangel trifft auf Theorien zu, die auf “D”-Produktionsfunktionen beruhen. Folglich mußte geradezu damit gerechnet werden, daß diese Theorien vielfach bestätigt werden, sobald ihr

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  31. Geltungsanspruch empirisch überprüft wird. Diese Erwartungshaltung wurde auch vielfach erfüllt. So weist Schweitzer (1990b), S. 588, vollkommen zu Recht darauf hin, Produktionsfunktionen vom Typ “D” hätten sich oftmals dann bewährt, wenn ihre Transfonnationsfunktionen in der Gestalt von LEONTIEF-Produktionsfunktionen konkretisiert wurden.

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  32. Zwar könnte daran gedacht werden einzuwenden, auf diese Weise sei nicht die Theorie der “D”-Produktionsfunktionen, sondern nur die Theorie der Leontief-Produktionsfunktionen bestätigt worden. Dieser Einwurf läßt sich aber nicht aufrechterhalten. Denn Leontef-Produktionsfunktionen stellen eine weitreichende Präzisierung von “D”-Produktionsfunktionen dar: Die Transfonnationsfunktionen, die bei den “D”-Produktionsfunktionen noch inhaltlich unbestimmt waren, werden bei den Leontief-Produktionsfunktionen auf linear-limitationale Transfonnationsfunktionen eingeschränkt Daraus folgt unmittelbar: Jede empirische Überprüfung, in der sich eine Leontief-Produktionsfunktion bewährt hat, bestätigt zugleich die weniger präzise Theorie der “D”-Produktionsfunktionen. Darüber hinaus kann die Theorie der “D”-Produktionsfunktionen aber durch eine Vielzahl weiterer Uberprüfungen bestätigt werden, die sich wegen nicht-linear-limitationaler Produktionsverhältnisse zwar nicht mit Leontief-Produktionsfunktionen, wohl aber mit den unbestimmten Transfonnationsfunktionen der Produktionsfunktionen vom Typ “D” vereinbaren lassen. Infolgedessen ist die Anzahl empirischer Bestätigungen für die Theorie der “D”-Produktionsfunktionen immer mindestens ebenso so groß wie die Anzahl empirischer Bestätigungen für die Theorie der Leonnef-Produktionsfunktionen. Deshalb bedeutet die große empirische Bewährung von Leontief Produktionsfunktionen notwendig eine hohe Bestätigung der “D”-Produktionsfunktionen. Diese Einsicht widerspricht eklatant der oben angeführten Behauptung, Produktionsfunktionen vom Typ D“ litten unter einem geringen Bewährungsgrad.

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  33. Gegen diese Behauptung kann auch noch auf eine zweite Weise argumentiert werden. Sie knüpft daran an, daß LEONTIEF-Produktionsfunktionen durch ihre Einschränkung auf linear-limitationale Transfonnationsfunktionen eine hochgradige Präzisierung der Theorie der “D”-Produktionsfunktionen leisten. Diese Theoriepräzisierung wird durch eine inhaltliche Konkretisierung der “Dann”-Komponenten jener wesentlichen gesetzesartigen Aussagen erzielt, in denen die Transformationsfunktionen der “D”-Produktionsfunktionen den einzelnen Produktionsstellen zugeordnet sind. Dadurch steigt - wie oben ceteris paribus dargelegt wurde - nur das Widerlegungsrisiko der Theorie. Die empirische Überprütbarkeit oder gar die tatsächliche empirische Bewährung der Theorie wird auf diese Weise zunächst überhaupt nicht beeinflußt. Spätere empirische Überprüfungen der präzisierten Leontief-Produktionsfuuktionen haben sogar dazu geführt, daß die zugrundeliegende Theorie der “D”-Produktionsfunktionen trotz der präzisierungsbedingten Zunahme ihres Widerlegungsrisikos dennoch vielfach bestätigt wurde. Dies spricht abermals dagegen, der Theorie der “D”-Produktionsfunktionen eine geringe empirische Bewährung anzulasten.

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  34. Allenfalls könnte darauf verwiesen werden, daß die Leontief-Produktionsfunktionen ins Beitrag von Schweitzer (1990b), S. 588, auf Einsatzgiiterverbräuche bezogen werden, die im Rahmen von Stückgüterfertigungen erfolgen (diskrete Materialbedarfsprognosen und Stücklistenauflösungen). Durch eine solche Bezugnahme wird aber - wenn überhaupt - nur der intendierte Anwendungsbereich der Produktionsfunktionen vom Typ “D” eingeschränkt. Daraus resultiert in der Tat eine Verringerung ihrer empirischen Überprüfungsmöglichkeiten. Aber gerade auf diesen Effekt wird bei Schweitzer (1990b), S. 588, nicht angespielt. Darüber hinaus sagt die Verminderung der empirischen Uberprütbarkeit einer Theorie nichts über ihre tatsächliche empirische Bewährung aus. Denn die empirische Überprüfbarkeit einer Theorie steckt in der Gestalt ihres intendierten Anwendungsbereichs nur den Rahmen ab, innerhalb dessen die Überprüfungsversuche der Theorie ausgeführt werden können. Dieser Rahmen legt in keiner Weise fest, ob die Uberprüfungsversuche später tatsächlich zu Bestätigungen (zulässige intendierte Anwendungen) oder zu Widerlegungen (unzulässige intendierte Anwendungen) der betrachteten Theorie führen. In der oben erwähnten Feststellung wird dagegen der Irrtum begangen, aus der geringen empirischen Uberprüfbarkeit einer Theorie deren geringe empirische Bewährung zu folgern.

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  35. Dieser Fehlschluß führt sogar zu einem gravierenden impliziten Selbstwiderspruch: Einerseits bedeutet die Einschränkung des intendierten Anwendungsbereichs von Leontief-Produktionsfunktionen auf Stückgüterfertigungen, daß die empirische Uberprüfbarkeit der Theorie wegen Verengung des intendierten Anwendungsbereichs verringert wird. Andererseits wird behauptet, daß die gering(er)e empirische Uberprüfbarkeit einer Theorie mit ihrer gering(er)en empirischen Bewährung verknüpft ist. Daraus würde folgen: Wenn Produktionsfunktionen vom Typ “D” zu Leonief-Produktionsfunktionen präzisiert werden und zusätzlich der intendierte Anwendungsbereich der präzisierten Produktionsfunktionen auf Stückgüterfertigungen eingeschränkt wird, dann müßte die empirische Bewährung der Leontief-Produktionsfunktionen für Stückgüterfertigungen geringer ausfallen als die empirische Bewährung der “D”-Produktionsfunktionen. Diese Konsequenz widerspricht aber der großen empirischen Bewährung von Leontief-Produktionsfunktionen, die bereits festgestellt wurde. Dabei ist vorausgesetzt, daß sich die große empirische Bewährung der LEoNnIiF-Produktionsfunktionen (implizit) auf Stuckgüterfertigungen bezieht und daß die (ungenannte) empirische Bewährung der “D”-Produktionsfunktionen mit inhaltlich unbestimmten Produktionsfunktionen als gering erachtet wird. Diese Widersprüchlichkeit zwischen logischen Konsequenzen einerseits und Aussagen über empirische Bewährungen andererseits unterstreicht nochmals, daß die Verknüpfung der empirischen Uberprülbarkeit einer Theorie mit ihrer empirischen Bewährung unzulässig ist.

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  36. Vgl. zu dieser Kopplung der Theoriepräzision an die Anzahl denkmöglicher, aber ausgeschlossener Theorieanwendungen SCHWEITZER (1974), S. 153, und BN.ZIIR (1982c), S. 293. Allerdings wird diese Anzahl in beiden Werken nicht auf die Bestimmtheit (Präzision) einer Theorie bezogen, sondern generell mit dem empirischen Gehalt einer Theorie identifiziert. Dadurch wird jedoch die zweite Determinante des empirischen Theoriegehalts - die Allgemeinheit einer Theorie - übersehen.

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  37. Statt dessen kommt z.B. auch eine Differenzgröße in Betracht. Sie besitzt den Nachteil, nicht auf das Intervall [0;1] normiert zu sein. Eine solche Normierung empfiehlt sich jedoch, weil sie den unmittelbaren Vergleich der präzisionalen Kapazitäten unterschiedlicher Theorien erleichtert.

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  38. Andernfalls würde wegen pot,(Mprt.ö)=P der Divisor des Definitionsquotienten den unzulässigen Wert Null annehmen: pot,(Mppç1i)=0 #(pot(Mpp(t)) = #(() = O.

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  39. Da mindestens ein partielles potentielles Modell existiert, ist die partielle potentielle Modellmenge Mpp(T) der Theorie T nicht leer. Jede nicht-leere Menge besitzt mindestens eine nicht-leere Teilmenge - nämlich sich selbst. Daher gilt:Mppçx0 pot,(Mppo-))x0.

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  40. Für Mpp(.1)=I umfaßt die Potenzklasse pot(MpppO) ausschließlich die leere Menge “0”. Die leermengenfreie Potenzklasse pot+(Mppm) ist dann notwendig leer. Folglich gilt: Mpp(j=(pot,(Mpp(j)=( .

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  41. Der Ausschluß anomaler Theorien stellt hier keine gravierende Einschränkung dar. Denn der Verf. vermag sich keine “sinnvolle” Konstruktion anomaler Theorien vorzustellen. In Betracht käme einerseits eine Theorie T mit leerer potentieller Modellmenge (Mpm=o). Ihre partielle potentielle Modellmenge ist dann notwendig ebenso leer (Mpp.1)=0). Aber die Leerheit der Modellmenge Mp(q) bedeutet, daß die Theorie T überhaupt keinen terminologischen Apparat besitzt. Der Verf. erachtet eine solche Theorie ohne eigene Terminologie als “sinnlos”. Andererseits ließe sich an eine Theorie T denken, die durchaus einen terminologischen Apparat, also eine nicht-leere potentielle Modellmenge Mp m, besitzt. In diesem Fall besteht der terminologische Apparat ausschließlich aus T-theoretischen Konstrukten. Da sie mittels der RAMSEY-Technik vollständig eliminiert werden, degenerieren die partiellen potentiellen Modelle der Theorie T zum leeren Tupel “<>”. Das leere Tupel ist keineswegs “sinnlos”. Es kamt durch RAMSEY-Variablen zu potentiellen Modellen der Theorie T erweitert werden, die unter Umständen alle wesentlichen gesetzesartigen Aussagen und Restriktionen der Theorie T erfüllen. Zugleich führt die Existenz des leeren Tupels dazu, daß die partielle potentielle Modellmenge Mpp(-) der Theorie T nicht mehr leer ist. Statt dessen handelt es sich jetzt um die einclententige Menge Mppg) _ {<>}.Daher liegt im zuletzt diskutierten Fall - entgegen dem ersten Anschein - keine anomale Theorie vor. Folglich müssen anomale Theorien die Gestalt von Theorien annehmen, die über keinen eigenen terminologischen Apparat verfügen. Deshalb fühlt sich der Verf. berechtigt, derart “sinnlose” Theorien von vornherein auszugrenzen.

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  42. Aber selbst dann, wenn dieser Ansicht nicht gefolgt würde, reichte es aus, eine einfache Fallunterscheidung vorzunehmen: Solange die partielle potentielle Modellmenge einer Theorie mindestens ein Element umfaßt, ist die präzisionale Kapazität der Theorie wie oben definiert (normale Theorie). Andernfalls wird vereinbart, daß die präzisionale Kapazität der Theorie nicht definiert ist (anomale Theorie).

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  43. Darauf wurde schon an früherer Stelle hingewiesen.

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  44. Auf analoge Schwierigkeiten mit unendlichen Klassen weist Popper (1989), S. 78, ausdrücklich hin. Allerdings bezieht er sich nicht auf die Klassen denkmöglicher und zulässiger Theorieanwendungen, die hier aus strukturalistischer Sicht thematisiert werden. Statt dessen bezieht er sich im Rahmen des konventionellen Theorieverständnisses auf Klassen, die aus denkmöglichen Theorieverifikationen bestehen.

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  45. Die Ubereinstimmung der terminologischen Apparate reicht allein noch nicht aus, um die Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen zu garantieren. Denn zwei Theorien, die über gleiche Terminologien verfügen, können aufgrund unterschiedlicher nomischer Hypothesen oder Restriktionen dennoch verschiedene T-theoretische Konstrukte besitzen. Das folgt aus der früheren Feststellung, daß das gleiche Konstrukt in einer Theorie T1 ein T1-theoretisches Konstrukt darstellen kann, während es sich in einer anderen Theorie T2 um ein nicht-T,-theoretisches Konstrukt handelt. In diesem Fall führt die RAMSEY-Eliminierung der theoretischen Konstrukte zu verschiedenen partiellen potentiellen Modellen der Theorien T1 und T2. Folglich ist es nicht mehr möglich, die geforderte Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen zu erlangen. Daher muß hier für zwei Theorien TI und T2 mit gleichen terminologischen Apparaten zusätzlich gefordert werden, daß jedes Tt-theoretische Konstrukt auch ein T2-theoretisches Konstrukt ist und umgekehrt jedes T2-theoretische Konstrukt ebenso ein TI-theoretisches Konstrukt darstellt. Solche wechselseitig übereinstimmenden Ti-und T2-theoretischen Konstrukte werden hier der Einfachheit halber auch kurz als T-theoretische Konstrukte angesprochen.

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  46. Die Ubereinstimmung der terminologischen Apparate ist aufgrund des Vorhergesagten keine hinreichende Bedingung für die Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen. Die terminologische Obereinstimmung erweist sich aber ebensowenig als eine notwendige Bedingung. Denn es lassen sich durchaus zwei Theorien Ti und T, mit unterschiedlichen terminologischen Apparaten vorstellen, die dennoch die gleichen partiellen potentiellen Modellmengen besitzen. Dieser Fall tritt ein, wenn sich die terminologischen Apparate - also die potentiellen Modellmengen - der beiden Theorien nur im Hinblick auf T-theoretische Konstrukte unterscheiden. Dann stimmen die partiellen potentiellen Modelle beider Theorien nach der RAMSEY-Eliminierung aller T-theoretischen Konstrukte notwendig überein.

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  47. Allerdings existiert ein Sonderfall, in dem die Übereinstimmung der terminologischen Apparate eine hinreichende und notwendige Bedingung für die Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen ist. Dieser Sonderfall tritt ein, wenn zwei Theorien T1 und T2 überhaupt keine T-theoretischen Konstrukte besitzen. Wegen des Fehlens von T1- und T2-theoretischen Konstrukten fallen jeweils die partiellen potentiellen mit den potentiellen Modellmengen zusammen: Mpp(1) = Mp(t) und Mpp(2 = Mp(2). Da die terminologischen Apparate der beiden Theorien übereinstimmen, gilt ebenso Mp(1) = Mp(2) Werden die beiden voranstehenden Erkenntnisse miteinander kombiniert, so folgt unmittelbar: Mpp(1) = Mp(t) = Mp(2) = Mpp(2). Also besitzen die beiden Theorien T1 und T2 tatsächlich gleiche partielle potentielle Modellmengen. Daher kann von der strengen Anforderung, daß zwei Theorien sowohl übereinstimmende terminologische Apparate als auch gleiche T-theoretische Konstruktc besitzen sollen (streng übereinstimmende tenninologische Apparate), zu der schwächeren Forderung nach übereinstimmenden terminologischen Apparaten übergegangen werden, sobald Theorien miteinander verglichen werden, in denen keine T-theoretischen Konstrukte vorkommen. Bei den aktivitäts-und verbrauchsanalytischen Theorieformulierungen, die in dieser Ausarbeitung untersucht werden, handelt es sich um solche Theorien ohne T-theoretische Konstrukte. Daher wird der Sonderfall, in dem lediglich übereinstimmende terminologische Apparate erforderlich sind, im folgenden noch des öfteren eine Rolle spielen. Es wird dann darauf verzichtet, immer wieder auf das Fehlen T-theoretischer Konstrukte gesondert hinzuweisen.

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  48. Sofern gleichartige Kapazitätsgrößen von zwei Theorien miteinander ins Verhältnis gesetzt werden, wird auch von relativen Theoriekapazitäten gesprochen.

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  49. Die Implikation wird hier unter der hinreichenden Bedingung abgeleitet, daß die partiellen potentiellen Modellmengen der verglichenen Theorien gleich sind. Diese Mengengleichheit ist jedoch eine stärkere Voraussetzung, als zur Ableitung der Implikation vorausgesetzt werden muß. Denn hinreichend und notwendig für das Zutreffen der Implikation ist bereits die schwächere Anforderung, daß die partiellen potentiellen Modellmengen der verglichenen Theorien gleich groß sind. Die partiellen potentiellen Modellmengen müssen also keineswegs gleich sein, sondern lediglich gleiche Kardinalitäten besitzen. Dies wird aus der nachfolgenden Implikationsableitung unmittelbar deutlich. Denn dort wird nicht mit den betroffenen Mengen selbst, sondern nur mit den Kardinalitäten der Mengen operiert.

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  50. Die Allgemeinheit des implikativen Zusammenhangs bedeutet, daß er noch nicht voraussetzt, die zwei verglichenen Theorien müßten über gleiche partielle potentielle Modellmengen verfügen. Diese spezielle Übereinstimmung wird erst im nachfolgenden Schritt gefordert.

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  51. Die Umkehrung der Implikation trifft jedoch nicht zu. Denn aus dem Umstand, daß die Kardinalität der Klasse zulässiger Theorieanwendungen bei einer Theorie T1 nicht kleiner als bei einer anderen Theorie T, ist, folgt keineswegs, daß die Klasse ZiK1 zulässiger Anwendungen der erstgenannten Theorie T1 eine unechte Oberklasse zur Klasse ZK/2 zulässiger Anwendungen der letztgenannten Theorie T2 darstellt. Diese Oberklassenbcziehung kann durch Theorieanwendungen vereitelt werden, die zwar in der Theorie T2, nicht aber in der Theorie T1 zulässig sind.

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  52. Da normale Theorien vorausgesetzt wurden, gelten Mpp(1) s 0 und Mpp(2) x 0. Deswegen treffen auch pot+(Mppll)) x 0 und pot,(Mpp(2)) s 0 zu. Daraus folgen #(pol+(Mpp(1))) > 0 und #(pot,(Mpp(2))) > 0. Wegen dieser positiven Divisoren ändert sich das “s”-Verhältnis zwischen den beiden Dividenden aus der voranstehenden Formelzeile nicht.

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  53. Die Gleichheitsbeziehung wird hier zu den Inklusionsbeziehungen gerechnet. Denn es ist imrner möglich, die Gleichheitsbeziehung auf die Erfüllung von zwei entgegengesetzten schwachen Inklusionsbeziehungen zurückzuführen: ZK/1 = ZK/2 en (ZKV1 ZKV2 n ZiU1 Ç 4U2).

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  54. Denn dann ist die Klasse ZKV1 der zulässigen Anwendungen der Theorie T1 notwendig eine Oberklasse zur Klasse ZK/2 der zulässigen Anwendungen der Theorie T2. Allerdings kann die Theorie T1 aufgrund der Oberklassenbeziehung “2” durchaus noch weitere zulässige Anwendungen besitzen, die in der Klasse zulässiger Anwendungen der Theorie T2 nicht enthalten sind.

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  55. Diese Voraussetzung wird z.B. von den beiden aktivitäts-und verbrauchsanalytischen Theorien TAA bzw. TVA erfüllt. Sie sorgt dafür, daß die Zulässigkeit von denkmöglichen Theorieanwendungen ausschließlich davon abhängt, ob die Theorieanwendungen allen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der Theorie gerecht werden. Dieser Sachverhalt wird in der anschließenden Argumentation ausgenutzt.

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  56. Die Korrektheit dieser Folgerung läßt sich verdeutlichen, wenn zwei vereinfachende Annahmen getroffen werden. Erstens wird unterstellt, daß die zwei Theorien Ti und T2 nur aus jeweils einer gesetzesartigen Aussage GES1 :a Vx: A1(x)-.B1(x) bzw. GES2 :eo Vx: A2(x)-.B2(x) bestehen. Zweitens wird vorausgesetzt, daß alle Anwendungsbedingungen der beiden Theorien T1 und T2 in den Antezedenzformeln Ai(x) bzw. A2(x) ihrer gesetzesartigen Aussagen GES1 bzw. GES2 enthalten sind. Unter diesen Umständen folgt aus der Prämisse, daß sich die zwei betrachteten Theorien lediglich durch die Konklusionsformeln ihrer gesetzesartigen Aussagen unterscheiden: Vx: A1(x)=A2(x)=A(x). Daher ist es zulässig, anstelle der beiden Theorien T1 und T2 ihre gesetzesartigen Aussagen GES1 :a Vx: A(x)-•B1(x) bzw. GES2 :c> Vx: A(x)- 132(x) zu betrachten. Nun wurde einerseits oben vorausgesetzt, daß die Konklusionsformeln aus den gesetzesartigen Aussagen der Theorie T1 logische Konsequenzen der Konklusionsfonneln aus den gesetzesartigen Aussagen der Theorie T2 darstellen. Dies ist angesichts der hier vorgenommenen Vereinfachungen genau dann der Fall, wenn gilt: Vx: B,(x)-.B1(x). Andererseits zeichnen sich alle zulässigen Anwendungen der Theorien Ti und T2 dadurch aus, daß sie das Konjugat A(x)AB1(x) bzw. das Konjugat A(x)AB2(x) erfüllen. Da jede zulässige Anwendung der Theorie T2 das Konjugat A(x)AB2(x) erfüllt und darüber hinaus die Beziehung Vx: B2(x)-.B1(x) gilt, muß auf jede zulässige Anwendung der Theorie T, das Konjugat A(x)AB1(x) ebenso zutreffen. Durch das Konjugat A(x)AB1(x) werden aber alle zulässigen Anwendungen der Theorie Ti ausgezeichnet. Daraus folgt unmittelbar: Jede zulässige Anwendung der Theorie T2 ist notwendig auch eine zulässige Anwendung der Theorie Ti; q.e.d.

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  57. Daraus läßt sich eine weitere interessante Folgerung ziehen. Einerseits wurde oben die Implikation aufgezeigt: Wenn sich zwei Theorien nur hinsichtlich der Konklusionsformeln ihrer gesetzesartigen Aussagen unterscheiden und wenn die Konklusionsformeln aus den gesetzesartigen Aussagen der Theorie T1 logische Konsequenzen der Konklusionsfonneln aus den gesetzesartigen Aussagen der Theorie T2 sind, darum gilt auch die lnklusionsbeziehung ZKUI D Z1U2. Andererseits wurde früher gezeigt, daß für die präzisionalen Kapazitäten von Theorien mit streng über-einstimmenden terminologischen Apparaten die Implikation gilt: Wenn die Klasse Zl ,1 der zulässigen Anwendungen einer Theorie T1 eine Oberklasse zur die Klasse ZIV2 der zulässigen Anwendungen einer Theorie T2 darstellt, dann ist die Präzision der Theorie T1 nicht größer (“s”) als die Präzision der Theorie T2. Aus der transitiven Zusammenfassung der beiden voranstehenden Implikationen resultiert schließlich: Wenn sich zwei Theorien nur hinsichtlich der Konklusionsfonneln ihrer gesetzesartigen Aussagen unterscheiden und wenn die Konklusionsfonneln aus den gesetzesartigen Aussagen der Theorie T1 logische Konsequenzen der Konklusionsfonneln aus den gesetzesartigen Aussagen der Theorie T2 sind, dann ist die Präzision der Theorie T1 nicht größer als die Präzision der Theorie T2.

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  58. Diese Feststellung entspricht der Definition der Bestimmtheit (Präzision) einer Theorie, die Popper (1989), S. 86, vorgeschlagen hat. Popper’s Bestimmtheitsauffassung wurde bereits in einer früheren Anmerkung erwähnt. Sie wird jetzt mit vertauschten Indizes wiederaufgegriffen und vertieft. Es werden zwei beliebige gesetzesartige Aussagen GES1 :a> Vx: Ai(x)-.’B1(x) und GES, :c> Vx: A2(x)-+B2(x) betrachtet. Die gesetzesartige Aussage GES2 besitzt eine größere Bestimmtheit (Folgerungspräzision) als die gesetzesartige Aussage GES1, falls für die “Dann”-Komponenten der zugehörigen Subjugatformeln gilt: Vx: B2(x)-.B1(x). Die Formel Vx: B2(x)-.Bi(x) drückt aus, daß die Konklusionsfonnel Bi(x) aus der “Dann”-Komponente der gesetzesartigen Aussage GES1 eine logische Konsequenz der Konklusionsformel B,(x) aus der “Dann”-Komponente der gesetzesartigen Aussage GES2 ist. Daher läßt sich Popper’s Festlegung äquivalent wiedergeben durch die Paraphrase: Die gesetzesartige Aussage GES1 erweist sich weniger bestimmt - also weniger präzise - als die gesetzesartige Aussage GES2, falls die Konklusionsfonnel B1(x) der gesetzesartigen Aussage GES1 eine logische Konsequenz der Konklusionsformel B2(x) der gesetzesartigen Aussage GES2 ist. Dies stimmt mit der oben vorgelegten Definition der Theoriepräzision überein, weint drei Besonderheiten beachtet werden. Erstens betrachtet Popper nur einzelne gesetzesartige Aussagen, während oben auf Theorien Bezug genommen wird, die jeweils aus mehreren gesetzesartigen Aussagen bestehen können. Zweitests kann die Übereinstimmung strenggenommen nur dann zutreffen, wenn zwei zusätzliche Annahmen gelten. Einerseits müssen alle Anwendungsbedingungen einer gesetzesartigen Aussage (Theorie) in ihrer Antezedenzfonnel zusammengefaßt sein. Andererseits dürfen sich die beiden verglichenen gesetzesartigen Aussagen (Theorien) hinsichtlich ihrer umfassenden Antezedenzformeln nicht unterscheiden. Über Popper’s Festlegung hinaus muß also auch noch gefordert werden: Vx: AI(x)<+A2(x). Drittens hat Popper von einer geringeren Bestimmtheit (Präzision) der verglichenen gesetzesartigen Aussagen (Theorien) gesprochen, falls die voranstehend erläuterten Bedingungen erfüllt sind. Tatsächlich kann dann aber nur davon gesprochen werden, daß die Bestimmtheit (Präzision) der gesetzesartigen Aussage GES1 nicht größer als diejenige der gesetzesartigen Aussage GES2 ist. Denn von POPPER wird übersehen, daß sein Bestimmtheitskriterium Vx: B2(x)-.Bi(x) als Sonderfall auch die Beziehung Vx: B,(x)4->B1(x) zuläßt. In diesem Sonderfall erweisen sich die beiden gesetzesartigen Aussagen GES1 und GES2 jedoch als gleich bestimmt (präzise).

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  59. Denn die inhaltlich unbestimmten Verbrauchsfunktionen des GUTENBERG-Falls gelten mit Sicherheit immer dann, wenn die proportionalisierenden Verbrauchsfunktionen des KILLER-Falls zutreffen.

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  60. Die Umkehrung der o.a. Implikation für die Konklusionsfonneln der nomischen Zusammenhangshypothesen trifft nicht zu: Es ist nicht der Fall, daß die Konklusionsfonnel der nomischen Zusammenhangshypothese des speziellen Killer-Falls (Theorie T2) eine logische Konsequenz der nomischen Zusammenhangshypothese des allgemeinen Gutenberg-Falls (Theorie TI) ist. Die proportionalisierende nomische Zusammenhangshypothese des KILLER-Falls ist also keine logische Konsequenz der nicht eingeschränkten nomischen Zusammenhangshypothese des GUTENBERG-Falls. Einer solchen logischen Konsequenz widerspricht eine Vielzahl zulässiger Anwendungen der Gutenberg-Theorie T1 mit nicht-proportionalen Zusammenhängen zwischen technisch gemessenem Arbeitsergebnis und Güterausbringung, die wegen ihrer Nichtproportionalität unzulässige Anwendungen der Kilgertheorie T2 darstellen. Es gibt also denkmögliche Theorieanwendungen “z” mit zEZK1, aber zugleich auch zgZ1v2. Da die Beziehung Z1U1 2 ZIUZ auf jeden Fall gilt, muß wegen des Vorhergesagten ZK 1 o 4.2 zutreffen; q.e.d.

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  61. Für die Klassen aller intendierten und aller denkmöglichen Anwendungen einer Theorie T gilt ITE DT mit DT = pot,(Mpp ). Daraus folgt für alle normalen Theorien T, die mindestens ein partielles potentielles Modell besitzen: 0 s #(l) s #(pot,(MPp(TI)). Bereits im Kontext der präzisionalen Kapazität wurde vereinbart, ausschließlich normale Theorien zu betrachten. Daher trifft die o.a. Nonnierungsbehauptung auf den nachfolgend definierten Quotienten der variationalen Kapazitätsdefinition VKT_an tatsächlich zu. Andernfalls, wenn auch anomale Theorien T mit leeren partiellen potentiellen Modellmenge Mppm zugelassen wären, müßte zusätzlich festgelegt werden: Ihre variationale Kapazität VKI an ist nicht definiert.

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  62. Die anzahlbezogene, noch nicht normierte Definition VKTa hat den Vorzug, intuitiven Vorstellungen über variationales Leistungsvermögen unmittelbar zu entsprechen. Die klassenbezogene Definition VKT k erlaubt dagegen, beim Vergleich mehrerer Theorien eine Halbordnung einzuführen. Sie wird durch eine Oberklassenbeziehung festgelegt, für die gilt: Eine Theorie besitzt genau dann eine größere variationale Kapazität als eine andere Theorie, wenn der intendierte Anwendungsbereich der ersten Theorie eine echte Oberklasse des intendierten Anwendungsbereichs der zweiten Theorie darstellt. Auf dieser Grundlage ist es möglich, die Komparabilität und die Inkomparabilität von Theorien hinsichtlich ihres variationalen Leistungsvermögens genau so festzulegen, wie es in einer der voranstehenden Anmerkungen für ihre quantitative Kapazität auf der Basis von Theorememengen ausführlicher beschrieben wurde. Schließlich spricht für die anzahlbezogene, normierte Definition VKTan, daß sie einem formalästhetischen Symmetriebedürfnis Rechnung trägt. Denn präzisionale und variationale Kapazität werden dann auf analoge Weise definiert: Beide Kapazitätsdefinitionen besitzen die gleiche formale Quotientenstruktur mit identischem Divisor. Die unterschiedlichen Dividenden differenzieren lediglich zwischen den unzulässigen Theorieanwendungen für die präzisionale und den intendierten Theorieanwendungen für die variationale Theoriekapazität.

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  63. Die Präferenz zugunsten der klassenbezogenen Definition VK1k der variationalen Theoriekapazität beruht darauf, daß es mit ihrer Hilfe später möglich sein wird, Fortschrittsrelationen unter anderem auf eine Inklusionsbeziehung zwischen variationalen Theoriekapazitäten zurückzuführen. Solche Inklusionsbeziehungen sind für das strukturalistische Theorienkonzept typisch. Sie erlauben, über der Menge der Theorien, die miteinander verglichen werden, eine Halbordnung einzuführen. Diese Halbordnung gestattet es, Fortschrittsbeziehungen zwischen Theorien auf strenge Weise zu definieren. Darauf wird später aus der Perspektive der 1nkommensurabilitätsthese zurückgekommen.

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  64. Für die nachfolgende Argumentation ist zu beachten, daß das Widerlegungsrisiko hier nur anhand der Anzahl von intendierten, aber unzulässigen Theorieanwendungen gemessen wird. Es erfolgt also keine Relativierung dieser Anzahl hinsichtlich der Kardinalität des intendierten Anwendungsbereichs IT, Für die Relativierung spricht jedoch, daß die Anzahl #(IT) aller intendierten Theorieanwendungen angibt, wie viele verschiedene Theorieanwendungen überhaupt für eine empirische Überprüfung in Betracht kommen. Darauf wurde schon in zwei früheren Anmerkungen eingegangen. Die eine erstreckte sich auf die empirische Überprütbarkeit von Theorien. Die andere befaßte sich mit einer anspruchsvolleren Definition für schwache Evidenzwerte. Daher liegt es nahe, das Widerlegungsrisiko einer Theorie zu definieren als den Quotienten aus:

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  65. o der Anzahl ihrer Widerlegungsmöglichkeiten, also der Anzahl aller intendierten, aber unzulässigen Theorieanwendungen, und

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  66. o der Anzahl ihrer Überprüfungsmöglichkeiten, also der Anzahl aller intendierten Theorieanwendungen.

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  67. Von dieser aussagekräftigeren, relativierten Definition des Widerlegungsrisikos wird hier lediglich aus “didaktiscben” Gründen abgesehen. Denn die nachfolgende Argumentation läßt sich nur dann auf tendenzielle Zu-oder Abnahmen des Widerlegungsrisikos zuspitzen, wenn das Widerlegungsrisiko einer Theorie ausschließlich auf die Anzahl ihrer Widerlegungsmöglichkeiten bezogen wird. Andernfalls ließen sich keine klaren Tendenzaussagen für das Widerlegungsrisiko treffen. Statt dessen müßte die gesamte Argumentation auf die Anzahl der Widerlegungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Dadurch würde der Argumentationsgehalt nicht verändert. Aber es wäre erforderlich, auf den anschaulichen Ausdruck “Widerlegungsrisiko” zu verzichten. Um diese Konsequenz zu umgehen, wurde oben der vereinfachte, nicht-relativierte RisikobegritTvereinbart.

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  68. Die Vergrößerung des intendierten Anwendungsbereichs einer Theorie erhöht aber nicht auf jeden Fall deren Widerlegungsrisiko. Denn es ist durchaus möglich, daß sich die Bereichsvergrößerung ausschließlich auf intendierte und zulässige Theorieanwendungen erstreckt. In diesem Sonderfall nimmt die Anzahl der intendierten, aber unzulässigen Theorieanwendungen nicht zu. Infolgedessen ist auch das Widerlegungsrisiko nicht angestiegen.

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  69. Die Verkleinerung der Klasse zulässiger Theorieanwendungen vergrößert aber nicht auf jeden Fall deren Widerlegungsrisiko. Denn es ist durchaus möglich, daß sich die Verkleinerung der Klasse zulässiger Theorieanwendungen ausschließlich auf zulässige, aber nicht intendierte Theorieanwendungen erstreckt. In diesem Sonderfall steigt die Anzahl der intendierten und unzulässigen Theorieanwendungen nicht an. Infolgedessen hat auch das Widerlegungsrisiko nicht zugenommen.

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  70. Dieser umgekehrt proportionale Zusammenhang ergibt sich daraus, daß die Klasse zulässiger Theorieanwendungen in der Definition der präzisionalen Theoriekapazität als Subtrahend auftritt, der im Dividenden des Definitionsquotienten steht. Die voranstehende Ceteris paribus-Einschränkung sorgt für die Irrelevanz der partiellen potentiellen Modellmenge, die in der Definition der präzisionalen Theoriekapazität ebenso vorkommt.

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  71. Dieser proportionale Zusammenhang ist trivial, weil die variationale Kapazität einer Theorie per definitionem mit ihrem intendierten Anwendungsbereich gleichgesetzt wurde.

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  72. Dies entspricht der programmatischen Festlegung Popper’s, den empirischen Gehalt einer gesetzesartigen Aussage durch die Klasse ihrer Falsifikationsmöglichkeiten zu definieren. Deshalb besitzt eine gesetzesartige Aussage einen um so höheren empirischen Gehalt, je umfangreicher die Klasse ihrer Falsifikationsmöglichkeiten ausfüllt. Vgl. Popper (1989), S. 77 u. 83f.; vgl. auch Fischer-Winkelmann (1971), S. 37f.; Chmip.Lewicz (1979), S. 124; Schanz (1988b), S. 35ff.

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  73. Die behauptete Entsprechung zwischen dem o.a. Widerlegungsrisiko und POPPER’s empirischer Gehaltsdefinition läßt sich ohne große Mühen aufzeigen: Einerseits korrespondieren die Falsifikationsmöglichkeiten einer gesetzesartigen Aussage unmittelbar mit dem oben angesprochenen Widerlegungsrisiko einer Theorie. Dazu reicht es aus, die jeweils betrachtete Theorie auf nur eine gesetzesartige Aussage zu vereinfachen. Andererseits stimmen die präzisionale und variationale Theoriekapazität mit derjenigen Bestimmtheit bzw. Allgemeinheit überein, die Popper (1989) kurz darauf als Determinanten des empirischen Aussagegehalts identifiziert (S. 85f.). Diese Übereinstimmung wird in einem später vorgetragenen Exkurs ausführlicher erläutert (vgl. S. 384ff.).

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  74. Die Ausklammerung von quantitativen und dimensionalen Theoriekapazitäten wurde schon früher gerechtfertigt (vgl. S. 361). Dort wurde aufgezeigt, daß sie nur schwache Bezüge zum qualitativen Leistungsvermögen einer Theorie besitzen und sich erst recht nicht mit zwei weithin akzeptierten wissenschaftstheoretischen Gütekriterien verknüpfen lassen. Dagegen fokussiert sich der Fortschrittsbegriff schon in einer rein intuitiven Annäherung auf die Qualität oder Güte der verglichenen Theorien. Daher kommen für die inhaltliche Konkretisierung des Fortschrittsbegriffs die quantitative und die dimensionale Kapazität einer Theorie von vornherein nicht in Betracht.

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  75. Die beiden Fortschrittsdimensionen, die von den präzisionalen und variationalen Theoriekapazitäten aufgespannt werden, finden sich in POPPER’s Wissenschaftsprogramm als “Grade der Prüfbarkeit” von Theorien wieder. Vgl. POPPER (1989), S. 77ff. Sie charakterisieren gemeinsam den empirischen Gehalt der betrachteten Theorien. Im folgenden wird noch mehrfach auf die Beziehungen zurückgekommen, die Popper’s Wissenschaftsprogramm mit dem Fortschrittskonzept verbinden, das hier aus der Sicht des “non statement view” entwickelt wird.

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  76. Die dritte Fortschrittsdimension, die bei der Berücksichtigung der Theorieevidenzen hinzukommt, entspricht in POPPER’s Wissenschaftsprogramm der empirischen “Bewährung” von Theorien. Vgl. POPPER (1989), S. 198ff., 313ff. u. 339ff.

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  77. Das Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie gelangt bereits in der aktivitätsanalytischen Effizienzbedingung zum Ausdruck. Das stellt z.B. Fandel (1991c), S. 178, ausdrücklich fest. Vgl. dazu auch die Quellen, die schon früher zur aktivitätsanalylischen Effizienzbedingung angeführt wurden. Allerdings wird das Dominanzkonzept dort in der Regel nur auf den Vergleich zwischen Gütermengen angewendet. Die Wertdimension findet dagegen zumeist keine Beachtung. Eine bemerkenswerte Ausnahme stellt die “Effizienzdefinition 3” von Fandel (1991c), S. 178, dar. Er weitet darin die konventionelle, rein mengenbezogene aktivitätsanalytische Effizienzbedingung zu einer “Bewertungseffizienz” aus. Bei dieser Bewertungseffizienz werden die aktivitätsanalytischen Gütertupel durch eine beliebige Bewertungsfunktionen überlagert. Dies entspricht genau dem allgemeinen Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie. Vgl. zu diesem allgemeinen Dominanzkonzept, in dem mitunter auch nur von effizienten Alternativen die Rede ist, Pfohi. (1981), S. 172ff.; Kistner (1981c), S. 74f.; Dinkelbach (1982), S. 159ff.; Sieben (1990), S. 29f. sowie - insbesondere - S. 48f.; Zionts (1991), S. 378.

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  78. Das Dominanzkonzept wird hier zunächst als akzeptiert vorausgesetzt Später wird auf seine Bedeutung zurückgekommen. Dies geschieht einerseits in einem Exkurs, der sich mit POPPER’, zweiteiligem Fortschrittskriterium befaßt. Andererseits wird das Dominanzkonzept als schwache Rationalitätsanforderung eine große Rolle spielen, wenn die Inkommensurabilitätsthese aus strukturalistischer Perspektive wiederaufgerollt wird.

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  79. In der Literatur werden oftmals nur Teilfortschritte der Art betrachtet, wie sie später in der Gestalt von Teilfortschrittsrelationen präzisiert werden. Diese Teilfortschritte sind monodimensional angelegt, weil sie jeweils nur genau eine Fortschrittsfacette berücksichtigen. Andere Fortschrittsaspekte bleiben dabei entweder unbeachtet. Oder sie werden allenfalls implizit in einer Ceteris paribus-Prämisse abgedeckt. Nur wenige Autoren thematisieren mehrdimensionale Gesamtfortschritte, die aus mehreren Fortschrittsfacetten als “Attributen” zusammengesetzt sind und dabei dem Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie gerecht werden. Zu den seltenen Ausnahmen gehören die beiden Fortschrittskriterien “a” und “b” bei Schneider,D. (1987), S. 593 (u. 603). Auf S. 594 beruft sich Schneider sogar explizit auf das Dominanzkonzept. Allerdings fällt sein Kriterium “c”, das er auf S. 593 ebenso nennt, wieder in die beschränkte Formulierung eines monodimensionalen Teilfortschritts zurück. Dafür stellt Schneider noch nicht einmal eine Ceteris paribus-Prämisse auf. Die gleiche Zwiespältigkeit zeigt sich bei Stegmüller (1980), S. 115. Sein erstes Fortschrittskriterium, das sich auf intendierte Theorieanwendungen bezieht, ist ein monodimensionaler Teilfortschritt ohne Ceteris paribus-Prämisse. Sein zweites Fortschrittskriterium, das sich auf Verfeinerungen von Theorienetzen bezieht, gibt dagegen eine mehrdimensionale Fortschrittsauffassung wieder, die das Dominanzkonzept - wenn auch undeutlich - durchschimmern läßt.

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  80. Die Inkommensurabilitätsthese geht auf Überlegungen von Feyerabend zurück. Sie wurde alsbald von Kuhn übernommen und in seine wissenschaftssoziologischen Betrachtungen integriert. Vgl. Feyerabend (1965), S. 151 mit Fn. 19 auf S. 227; Feyerabend (1970), S. 72 u. 81ff.; Kuhn (1973a), S. 139ff.; Feyerabend (1974), S. 211ff.; Feyerabend (1976), S. 312ff., 346, 350f., 368ff. u. 386, insbesondere S. 376; Kuhn (1976), S. 190f.; Feyerabend (1977), S. 363ff. (mit einer Abgrenzung gegenüber der strukturalistischen Antwort auf die Inkommensurabilitätsthese); Feyerabend (1981), S. 29; Kuhn (1981), S. 125f.; Feyerabend (1989), S. 312ff. (in Auseinandersetzung mit PUTNAM (1982); siehe unten). Vgl. ebenso zur vielfachen Rezeption - mitunter auch kritischen Reflexion - der Inkommensurabilitätsthese Martin,M. (1971), S. 17ff.; Giedymin (1971), S. 45ff.; Braun,W. (1973), S. 52f.; Stegmüller (1974), S. 199; Szumilewicz (1977), S. 345ff.; Esser (1977), S. 249f.; Sneed (1977), S. 261; Stegmüller (1979a), S. 125 u. 169; Stegmüller (1979h), S. 37ff, 55 u. 66ff.; Neniluoto (1979), S. 255ff.;Musgrave (1979b), S. 336ff.; Przelecki (1979), S. 347ff.; Balzer (1979d), S. 313ff., insbesondere S. 330ff.; Sregmoller (1980), S. 45, 48, 79, 82f., 129f. u. 191; Pearce (1981a), S. 18ff.; Kirsch (1981), S. 658ff.; Stuben (1981), S. 146ff., 164, 167f. u. 175; Bayertz (1981), S. 77ff.; Pu’inam (1982), S. 155ff.; Pearce (1982b), S. 389tf.; Balzer (1982c), S. 219(ff.); S’iegmuller (1983), S. 1062ff.; Pearce (1984a), S. 262ff.; Kirsch (1984), passim, insbesondere S. 128ff., 336ff., 561f., 603ff., 716f., 995 u. 1002f.; Mouler (1984), S. 239 u. 248ff.; Balzer (1985a), S. 196ff.; Balzer (1985c), S. 262ff. (mit einer formalen Präzisierung auf S. 266); Rescher (1985a), S. 34ff.; Rescher (1985b), S. 168ff.; Agazzi (1985), S. 60ff.; Idan (1985), S. 55 u. 58ff.; Pearce (1985), S. 128; Chalmers (1986), S. 160ff.; Stegmüller (1986a), S. 515ff.; Stegmoller (1986b), S. 299, 301, 321 u. 323ff.; Stegmoller (1986e), S. 123 u. 298ff. (mit einer ebenso knappen wie formalsprachlich präzisen Definition der Theorieninkommensurabilität auf S. 306); Pearce (1986), S. 293ff.; Pearce (1987), S. 1ff. u. 15ff. (eine breit angelegte, zugleich tief fundierte Abhandlung der Inkommensurabilitätsthese, später auch der Ansätze zu ihrer Überwindung); Balzer (1987a), S. 313ff. (mit einer ausführlichen, formatsprachlich präzisen und zugleich differenzierten Reformulierung der Inkommensurabilitätsthese; siehe insbesondere S. 315f. u. 318f.); Chandler (1988), S. 26ff.; Kirsch (1988), S. 159ff.; Barteis (1988), S. lff.; Scheibe (1989), S. 311ff.; Hoyningen-Huene (1989), S. 141ff.; OPP (1990c), S. 231; Kreischmann (1990), S. 149; Rovr (1994 S. 80ff., insbesondere S. 84.

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  81. Fortan werden T-theoretische Konstrukte oftmals nur kurz als theoretische Konstrukte angesprochen. Für diese Vereinfachung sprechen zwei Gründe. Erstens werden stets zwei Theorien T1 und T2 miteinander verglichen, deren theoretische Konstrukte voneinander abweichen können. Es müßte daher im allgemeinen recht aufwendig zwischen Ti-und T2-theoretischen Konstrukten unterschieden werden. Zweitens wird in den Quellen zur Inkommensurabilitätsthese häufig aus der Perspektive des “statement view” argumentiert, der ohnehin nur theoretische Konstrukte im konventionellen, naiven oder aufgeklärten Sinn kennt. Die nachstehenden Ausführungen erstrecken sich jedoch auf strukturalistische Ausdeutungen des Fortschrittsbegriffs. Daher sind mit “theoretischen” Konstrukten immer T-theoretische Konstrukte gemeint, sofern nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird.

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  82. Des öfteren wird die Inkommensurabilitätsthese auch so formuliert, daß von vornherein Theorien mit unterschiedlichen theoretischen Konstrukten betrachtet werden. Vgl. z.B. Sneed (1977), S. 261.

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  83. Es wird vorausgesetzt, daß diese Menge immer mindestens zwei Theorien als Elemente umfaßt. Andernfalls wäre es sinnlos, von Theorievergleichen oder halbgeordneten Theoriemengen zu reden.

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  84. Eine Möglichkeit dafür wurde schon in einer früheren Anmerkung angedeutet. Dort wurde gezeigt, daß die Übereinstimmung der terminologischen Apparate weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung dafür ist, daß zwei Theorien die gleichen partiellen potentiellen Modellmengen besitzen. Zu diesem Zweck wurden zwei Theorien betrachtet, deren terminologische Apparate nur hinsichtlich ihrer theoretischen Konstrukte voneinander abweichen. In diesem Fall führt die RAMSEY-Eliminierung aller theoretischen Konstrukte dazu, daß die partiellen potentiellen Modellmengen beider Theorien übereinstimmen. Daher können die präzisionalen Theoriekapazitäten ohne größere Schwierigkeiten anhand derjenigen Inklusionsbeziehungen miteinander verglichen werden, die schon weiter oben erläutert wurden. Die beiden verglichenen Theorien besitzen qua Voraussetzung sowohl unterschiedliche terminologische Apparate als auch verschiedene theoretische Konstrukte. Folglich handelt es sich um zwei Theorien ohne streng übereinstimmende terminologische Apparate, die den Anwendungsbedingungen der Inkommensurabilitätsthese voll gerecht werden. Dennoch lassen sich die präzisionalen Theoriekapazitäten wegen der Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen ohne gravierende Probleme miteinander vergleichen (q.e.d.).

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  85. Darüber hinaus wird ein Vorbehalt in Erinnerung gerufen, der schon in einer der voranstehenden Anmerkungen ausgesprochen wurde: Die Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen ist für die oben abgeleiteten Implikationen, die das Bestimmen von relativen präzisionalen Kapazitäten so stark erleichtern, nur eine hinreichende, aber keineswegs eine notwendige Bedingung. Vielmehr ist für das Zutreffen der Implikationen hinreichend und notwendig, daß die partiellen potentiellen Modellmengen der verglichenen Theorien gleich groß sind. Daher lassen sich die Implikationen bereits dann anwenden, wenn die Kardinalitäten der betroffenen partiellen potentiellen Modellmengen übereinstimmen. Dies gestattet durchaus unterschiedliche - aber gleich große - partielle potentielle Modellmengen.

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  86. Schließlich lassen sich auch Sonderfälle vorstellen, in denen zwei Theorien unterschiedliche partielle potentielle Modellmengen mit verschiedenen Kardinalitäten besitzen. Zusätzliche Theorieeigenschaften können es dann immer noch ermöglichen, die präzisionalen Kapazitäten der beiden Theorien trotzdem miteinander zu vergleichen. Denn die Ungleichheit der Kardinalitäten von partiellen potentiellen Modellmengen erschwert zwar die Quotientenberechnung. Es ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dennoch zu bestimmen, in welcher Relation die Quotienten zueinander stehen. Beispielsweise kann für beide Theorien der Nachweis gelingen, daß sowohl zwischen den Kardinalitäten ihrer partiellen potentiellen Modellmengen als auch zwischen ihren Klassen zulässiger Theorieanwendungen jeweils ein festes, rationalzahliges Verhältnis besteht. Unter diesen Voraussetzungen kann der Fall eintreten, daß sich das Verhältnis der präzisionalen Theoriekapazitäten konkret bestimmen läßt, ohne die Extensionen der partiellen potentiellen Modellmengen und der Klassen zulässiger Theorieanwendungen genau kennen zu müssen.

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  87. Vgl. SIEGMth.LER (1980), S. 115 (allerdings ohne die nachfolgende Einschränkung für den terminologischen Apparat, die wesentliche gesetzesartige Aussagen und die Restriktionen).

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  88. Vgl. Stegmüller (1980), S. 115 (jedoch ohne die Invarianzforderung für den terminologischen Apparat).

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  89. Die reinen Ausweitungen des terminologischen Apparats werden im folgenden aus drei Gründen nicht weiter beachtet. Erstens dürfte kaum ein Interesse daran bestehen, die Terminologie einer Theorie um ihrer selbst willen zu erweitern. Zweitens widerspricht ein solcher “Fortschritt”, der ausschließlich auf terminologischen Erweiterungen beruht, der intuitiven Fortschrittsvorstellung. Drittens wird eine Ausdehnung des terminologischen Apparats zumeist von Veränderungen der wesentlichen gesetzesartigen Aussagen oder Restriktionen begleitet sein. Sie führen wiederum im allgemeinen dazu, daß sich die Klasse der zulässigen Theorieanwendungen verändert. Dies verletzt dann aber die Voraussetzung Z=ZWt aus der o.a. Definition der reinen terminologischen Apparatausweitung. Lediglich im Zusammenhang mit der Abb. 12 wird auf Fortschritt durch reine Terminologieerweiterung der Vollständigkeit halber noch einmal zurückgekommen.

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  90. Der Teilfortschritt präzisionaler Art findet sich im konventionellen Theorienkonzept wieder als Zunahme der Bestimmtheit von gesetzesartigen Aussagen. Vgl. dazu die Quellen, die zur Thematik der Aussagebestimmtheit bereits angeführt wurden. Allerdings wird dort die Bestimmtheit zumeist nicht im Kontext von Fortschrittskriterien diskutiert Auf den Bestimmtheitszuwachs als Fortschrittsdeterminante bezieht sich dagegen explizit Schneider,D. (1987), S. 593 u. 603.

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  91. Der Teilfortschritt variationaler Art wird im Rahmen des “statement view” als Vergrößerung der Allgemeinheit von gesetzesartigen Aussagen berücksichtigt. Vgl. dazu die Quellen, die zur Thematik der Aussageallgemeinheit schon angeführt wurden.

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  92. Für den Zusammenhang zwischen der Fortschrittsrelation FS einerseits sowie den beiden Teilfortschrittsrelationen PTFS und VTFS andererseits gilt:

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  93. Allerdings braucht die Umkehrung nicht zuzutreffen. Beispielsweise bedeutet eine terminologieinvariante Kernspezialisierung (eine reine Anwendungserweiterung) sowohl einen Teilfortschritt gemäß der Relation PTFS (VTFS) als auch einen Theoriefortschritt im Sinne der Relation FS. Aber die terminologieinvariante Kernspezialisierung (reine Anwendungserweiterung) erfüllt nicht zugleich die Teilfortschrittsrelation PTFS prazisionaler Art und die Teilfortschrittsrelation VTFS variationaler Art.

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  94. Vgl. POPPER (1989), S. 83ff. Die zweiteilige Konkretisierung seines Fortschrittskriteriums legt POPPER besonders klar auf S. 86 fest: “Größerer Allgemeinheit oder größerer Bestimmtheit entspricht also auch ein größerer ... empirischer Gehalt ... ” (kursive Hervorhebung durch den Verf.). Zwar spricht POPPER nicht ausdrücklich von einem wissenschaftlichen Fortschritt, sondern nur von einer empirischen Gehaltsvergrößerung. Aber seine Ausführungen auf S. 83ff. lassen deutlich erkennen, daß er inhaltlich einen Fortschrittsgedanken verfolgt. Im Register auf S. 464 findet sich auch eine explizite Verknüpfung des einen Teilkriteriums, der Allgemeinheit, finit dem allgemeinen wissenschaftlichen Fortschrittsbegriff. Teilaspekte von POPPER’s zweiteiligem Fortschrittskriterium wurden auch schon in früheren Anmerkungen mehrfach erwähnt. Es wird jetzt in den Rahmen des strukturalistischen Theorienkonzepts vollständig eingebettet.

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  95. Dieses Wissenschaftsverständnis wurde bereits an früherer Stelle belegt.

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  96. Die Bestimmtheit und Allgemeinheit einer Theorie klangen schon im einführenden Überblick zur Fortschrittsthematik an. Sie wurden dort als weithin akzeptierte Fortschrittskriterien der Folgerungspräzision bzw. Anwendungsbreite hervorgehoben. Vgl. auch die beiden zugehörigen Anmerkungen.

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  97. Es wird im folgenden nicht von wesentlichen gesetzesartigen, sondern nur von gesetzesartigen Aussagen gesprochen. Diese Verkürzung der Diktion ist aus zwei Gründen gerechtfertigt. Erstens geht es POPPER nur um den Vergleich einzelner gesetzesartiger Aussagen. Ihre “Wesentlichkeit” für den nomischen Gehalt einer umfassenden Theorie interessiert ihn dagegen nicht. Zweitens knüpfen die Fortschrittsbedingungen ausschließlich an der formalen Gestalt von gesetzesartigen Aussagen an. Anhand der reinen Formelgestalt kann aber ohnehin nicht entschieden werden, ob entweder eine wesentliche gesetzesartige Aussage oder aber eine gesetzesartige Aussage mit Randbedingungscharakter vorliegt. Das wurde schon an früherer Stelle erläutert.

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  98. Dabei werden die Theorien - getreu der konventionellen Auffassung des “statement view” - als Systeme gesetzesartiger Aussagen vorgestellt.

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  99. An dieser Stelle wirkt sich positiv aus, daß früher die klassenbezogene Definitionsvariante der variationalen Theoriekapazität bevorzugt wurde.

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  100. Die Umkehrung muß aber nicht zutreffen. Folglich drückt die o.a. Atttezedenzformel eine hinreichende - aber keineswegs notwendige - Bedingung für die Erfüllung der Fortschrittsrelation FS aus. Das Zutreffen der Bedingung hängt ausschließlich von Inklusionsbeziehungen ab, die entweder zwischen den Klassen der zulässigen Theorieanwendungen oder aber zwischen den Klassen der intendierten Theorieanwendungen bestehen. Diese Bezugnahme auf Inklusionsbeziehungen zwischen zulässigen und zwischen intendierten Anwendungsklassen stellt ein Spezifikum des strukturalistischen Theorienkonzepts dar. Allerdings läßt sie sich nicht mehr aufrechterhalten, sobald Theorien mit unterschiedlichen terminologischen Apparaten verglichen werden. Dann ist es unmöglich, die präzisionalen Theoriekapazitäten ausschließlich auf die Klassen zulässiger Theorieanwendungen zurückzuführen. Dies wurde schon weiter oben ausgeführt.

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  101. Aus POPPER’s Bestimmtheitsbedingung Vx: B2(x)-+B1(x) folgt: Alle empirisch beobachtbaren Sachverhalte, die in der Konklusionsformel B2(x) der zweiten gesetzesartigen Aussage GES2 Vx: A2(x)-.B2(x) enthalten sind, werden von der Konklusionsformel B,(x) der ersten gesetzesartigen Aussage GES, :a Vx: A1(x)-0B1(x) notwendig eingeschlossen. Die Umkehrung braucht jedoch nicht zuzutreffen. Daher kann die Konklusionsfonnel 131(x) der ersten gesetzesartigen Aussage durchaus weitere empirisch beobachtbare Sachverhalte umfassen, die von der Konklusionsformel B2(x) der zweiten gesetzesartigen Aussage nicht abgedeckt werden. Folglich läßt sich die gesetzesartige Aussage GES, mit mehr (genauer: nicht weniger) empirisch beobachtbaren Sachverhalten vereinbaren, als es für die gesetzesartige Aussage GES2 der Fall ist. Deshalb bedeutet der Übergang von der gesetzesartigen Aussage GES, zur gesetzesartigen Aussage GES2, daß der Umfang der gesetzeskonformen empirisch beobachtbaren Sachverhalte abnimmt (genauer: nicht ansteigt). Dieser Sachverhalt wird als Anwachsen (genauer: Nichtsinken) der Bestimmtheit der involvierten gesetzesartigen Aussagen bezeichnet.

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  102. Beispielsweise wird davon ausgegangen, daß sich die Konklusionsformel Bt(x) der gesetzesartigen Aussage GES, mit den drei empirisch beobachtbaren Sachverhalten Sa, Sb und Se vereinbaren läßt: Vx:B,(x) a (SavSbvSc). Hinsichtlich der Konklusionsfonnel B2(x) der gesetzesartigen Aussage GES2 verhalten sich dagegen nur die beiden empirisch beobachtbaren Sachverhalte Sa und So gesetzeskonform: Vx:B2(x) a (SavSe). Daher läßt sich die Bestimmtheitsbedingung Vx: B2(x)-.B1(x) hier exemplarisch wiedergeben als: (SavSe) (SavSbvSo). In der Tat werden die empirisch beobachtbaren Sachverhalte Sa und Se, die in der Konklusionsformel B2(x) der gesetzesartigen Aussage GES2 enthalten sind, von den drei empirisch beobachtbaren Sachverhalten Sa, Sb und S, aus der Konklusionsfonnel B,(x) der gesetzesartigen Aussage GES, eingeschlossen. Die Umkehrung trifft nicht zu. Denn die Konklusionsfonnel Bi(x) der gesetzesartigen Aussage GES, umfaßt den zusätzlichen empirisch beobachtbaren Sachverhalt Sb, der von der Konklusionsformel B2(x) der gesetzesartigen Aussage GES2 nicht abgedeckt wird. Es stimmt aber, daß beim Übergang von der gesetzesartigen Aussage GES, zur gesetzesartigen Aussage GES2 der Umfang der gesetzeskonformen empirisch beobachtbaren Sachverhalte von der Menge {Sa,Sb,SC} auf die Menge {Sa,So} abgenommen hat.

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  103. Der Bestimmtheitszuwachs, der beim Übergang von der gesetzesartigen Aussage GES, zur gesetzesartigen Aussage GES2 eintritt, wird im strukturalistischen Theorienkonzept dadurch wiedergegeben, daß die Klasse der zulässigen Theorieanwendungen beim Ubergang von einer Theorie T, (für die gesetzesartige Aussage GES,) zu einer Theorie T2 (für die gesetzesartige Aussage GES2) auf eine echte Teilklasse reduziert wird: ZK/1DZiV2 a Zicd2c4,1,. Angesichts der früher vereinbarten Prämisse, daß Theorien mit streng übereinstimmenden terminologischen Apparaten vorliegen, folgt daraus eine Erhöhung der präzisionalen Theoriekapazität: P,Ur>PiVl. Genau das wurde oben knapp zusammengefaßt.

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  104. Am Rande wird darauf hingewiesen, daß sich die wechselseitige Entsprechung von subjunktiven Beziehungen die oben zwischen gesetzesartigen Aussagen bestehen, und Teilklassenbeziehungen “c”, die oben für Klassen zulässiger Theorieanwendungen gelten, auch bei Popper (1989), S. 166, findet (zwar in einem anderen, aber aus formaler Hinsicht gleichartigem Zusammenhang). Allerdings ist die “Entsprechung” zwischen den Beziehungen

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  105. —>“ und ”c“ nicht vollkommen korrekt. Sie müßte strenggenommen zwischen den Beziehungen ”—p“ und ”c“ hergestellt werden, weil die Subjugate ”--.“ den Sonderfall der Bijugate einschließen. Darauf wird in Kürze näher eingegangen, wenn POPPER’s Fortschrittskriterium aus strukturalistischer Sicht präzisiert wird. Im Vorgriff auf diese Klarstellung wurden schon oben die Zusätze ”(genauer:...)“ eingefügt.

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  106. Dies läßt sich analog zur voranstehenden Anmerkung aufzeigen. Dabei wird die Argumentationsführung gestrafft, indem nur auf die wesentlichen Unterschiede gegenüber der Bestimmtheitsbedingung eingegangen wird. Aus POPPER’s Allgemeinheitsbedingung Vx: At(x)—.A2(x) folgt: Alle empirisch beobachtbaren Sachverhalte, die in der Antezedenzformel A1(x) der ersten gesetzesartigen Aussage GES1 :a Vx: A1(x)—B1(x) enthalten sind, werden notwendig auch von der Antezedenzformel A2(x) der zweiten gesetzesartigen Aussage GES, :a Vx: A,,(x)—sB“(x) eingeschlossen. Die Umkehrung braucht jedoch nicht zuzutreffen. Daher kann die Antezedenzformel A2(x) der zweiten gesetzesartigen Aussage durchaus weitere empirisch beobachtbare Sachverhalte umfassen, die von der Antezedenzformel A1(x) der ersten gesetzesartigen Aussage nicht abgedeckt werden. Folglich läßt sich die gesetzesartige Aussage GES2 auf mehr (genauer: nicht weniger) empirisch beobachtbaren Sachverhalte anwenden, als es für die gesetzesartige Aussage GES[ der Fall ist. Deshalb bedeutet der Übergang von der gesetzesartigen Aussage GES 1 zur gesetzesartigen Aussage GES2, daß der Umfang der empirisch beobachtbaren Sachverhalte, auf die sich die gesetzesartigen Aussagen anwenden lassen, zunimmt (genauer: nicht ansteigt). Dieser Allgemeinheitszuwachs wird im strukturalistischen Theorienkonzept dadurch wiedergegeben, daß die Klasse der intendierten Theorieanwendungen beim Übergang von der Theorie T1 zur Theorie T2 auf cine echte Oberklasse ausgeweitet wird: 1,D11. Da die klassenbezogene Definition variationaler Theoriekapazitäten zugrundeliegt, ist diese Oberklassenbeziehung äquivalent mit einer Erhöhung der variationalen Theoriekapazität: VK2>VKt.

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  107. Vgl. POPPER (1989), S. 86.

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  108. Zwar hat POPPER (1989), S. 86 (letzter Satz), diesen Fall durch eine natürlichsprachliche Ergänzung ausgeschlossen. Aber in seiner ersten allgemeinen Festlegung des zweiteiligen Fortschrittskriteriums bat dieser Ausschluß keinen Niederschlag gefunden: “Größerer Allgemeinheit oder größerer Bestimmtheit entspricht also auch ein größerer ... empirischer Gehalt ... “ (S. 86; kursive Hervorhebung durch den Verf.).

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  109. Es könnte der Einwand erhoben werden, daß sich die unerwünschte Konstellation vermeiden läßt, indem die adjunktive Verknüpfung der beiden Teilkriterien durch eine konjunktive Verknüpfung ersetzt wird. Für diesen Einwurf spricht, daß POPPER selbst in seiner Anmk. 1 auf S. 86 eine Formel anführt, in der die beiden Teilkriterien ein Konjugat bilden. (Den Punkt “•” verwendet POPPER als Junktor für Konjugate.) Diese konjunktive Verschärfung ist aber aus zwei Gründen abzulehnen. Erstens widerspricht sie POPPER’S eigener Festlegung eines adjunktiven “oder” im o.a. Zitat. Zweitens geht aus POPPER’S gesamten Ausführungen auf S. 83ff. klar hervor, daß er keineswegs meint, ein Fortschritt im Sinne einer empirischen Gehaltsvermehrung liege nur dann vor, wenn sowohl die Bestimmtheit als auch die Allgemeinheit einer gesetzesartigen Aussage vergrößert werden. Aus beiden Gründen hat sich der Verf. dazu entschlossen, POPPER’s Fortschrittskriterium von vornherein in der formalen Gestalt eines Adjugats wiederzugeben.

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  110. Am Rande wird darauf hingewiesen, daß die voranstehende Erläuterung den strukturalistischen Präzisierungsbeitrag noch einmal unterstreicht. Denn es wurde deutlich, daß POPPER in seinen eigenen Ausführungen zwischen ad-und konjunktiven Formulierungen seines Fortschrittskriteriums schwankt. In der strukturalistischen Fortschrittsrelation FS wird dagegen eine eindeutige Entscheidung zugunsten der adjunktiven Variante getroffen.

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  111. Ein weiterer Verallgemeinerungsbeitrag würde dann geleistet, wenn dem Einwand aus der voranstehenden Anmerkung gefolgt worden wäre, daß POPPER’s Fortschrittskriterium eine konjunktive Verknüpfung seiner beiden Teilkriterien erfordert. In diesem Fall hätte die adjunklive Formulierung der strukturalistischen Fortschrittsbedingung zusammen mit dem Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie zu einer größeren Vielfalt zulässiger Fortschrittskonstellationen geführt.

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  112. Im allgemeinen Fall ist es nicht möglich, mehrere konjunktiv verknüpfte Subjugatfonneln so äquivalent umzuformen, daß am Ende nur noch genau eine Subjugatformel vorliegt.

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  113. Bei gleichen Anzahlen von (wesentlichen) gesetzesartigen Aussagen könnte immerhin noch erwogen werden, das POPPER-Kriterium anzuwenden, indem die empirischen Gehalte der gesetzesartigen Aussagen beider Theorien jeweils paarweise miteinander verglichen werden. Dabei müßte allerdings vorausgesetzt werden, daß die paarweise verglichenen gesetzesartigen Aussagen “gleichartig” sind. Es wird darauf verzichtet, die erforderliche Gleichartigkeit hier näher zu spezifizieren. Denn die paarweise Anwendbarkeit des POPPER-Kriteriums scheidet spätestens dann aus, wenn die gesetzesartigen Aussagen der verglichenen Theorien in urigleichen Anzahlen vorliegen. Die Fortschrittsbedingung der strukturalistischen Fortschrittsrelation FS hängt jedoch von solchen Gesetzesanzahlen überhaupt nicht ab. Statt dessen bezieht sich die Fortschrittsbedingung wegen des charakteristischen Holismus des “non statement view” immer auf die verglichenen Theorien als Ganzheiten.

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  114. Im strukturalistischen Theorienkonzept wird dieser Fortschrittsaspekt ebenso gesehen. Er wird lediglich unter anderen Bezeichnungen und in einer abweichenden formalen Aufbereitung erfaßt. Vgl. dazu die Ausführungen von Stegmüller (1979b), S. 33, zu einem Fortschritt durch Bestätigung (“confirmation”). Vgl. ebenso Stegmüller (1980), S. 99, und Stegmoller (1986c), S. 114, zum epistemischen Fortschritt.

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  115. Die Umkehrung braucht aber nicht zu gelten. Dies beruht auf dem Fortschritt durch reine Evidenzerhöhung, der in Kürze eingeführt wird.

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  116. Der Fortschritt durch reine Evidenzerhöhung liegt im Prinzip auch der Eliminierungsregel Nr. 2 zugrunde, die OPP (1976), S. 393, für das Verwerfen von (rückschrittlichen) Theorien angibt. Allerdings enthält seine Eliminierungsregel eine zweifache Verschärfung, die schon an früherer Stelle erörtert und verworfen wurde. Vgl. dazu die Erläuterungen zu schwachen Evidenzwerten.

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  117. Dem Teilfortschritt durch Evidenzerhöhung entspricht bei Stegmüller (1980), S. 169, ein sukzessives Anwachsen der “wohlbestätigten Anwendungen” einer Theorie. Schneider,D. (1987), S. 593f. u. 603, erörtert einen ähnlichen Teilfortschritt als wachsenden “Tatsachengehalt” von Hypothesen. Darüber hinaus findet sich der Teilfortschritt durch Evidenzerhöhung im konventionellen Theorieverständnis als Zunahme der empirischen Theoriebewährung wieder. Vgl. dazu die Quellen, die schon an früherer Stelle zu Bewährung und Bewährungsgrad von Theorien angeführt wurden. Allerdings wird die Einschränkung in Erinnerung gerufen, die früher bei der Einführung des Evidenzbegriffs erfolgte: Die strukturalistisch definierte Evidenz einer Theorie stimmt nur in einer ersten, groben Annäherung mit ihrer konventionell verstandenen Bewährung überein.

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  118. Analog zu der Implikationsbeziehung, die in einer der früheren Anmerkungen für die Teilfortschrittsrelationen PTFS und VTFS sowie für die Fortschrittsrelation FS angeführt wurde, läßt sich eine Implikationsbeziehung für den Zusammenhang zwischen den drei Teilfortschrittsrelationen PTFS., VTFSe und ETFSe einerseits sowie der erweiterten Fortschrittsrelation FSe andererseits aufstellen:

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  119. Wiederum trifft die Umkehrung nicht zu. Beispielsweise erfüllt eine terminologieinvariante Kernspezialisierung (reine Anwendungserweiterung) zwar den Teilfortschritt durch Präzisionserhöhung PTFS. (durch Varianzerhöhung VTFSe) ebenso wie die erweiterte Fortschrittsrelation FSe. Aber die terminologieinvariante Kernspezialisierung (reine Anwendungserweiterung) wird nicht gleichzeitig allen drei Teilfortschritten aus dem Konjugat der voran-stehenden Implikationsformel gerecht.

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  120. Die Verwendung solcher Ceteris paribus-Ergänzungen ist auch im Rahmen des konventionellen Theorieverständnisses allgemein üblich; vgl. z.B. Albert (1964), S. 25; Fischer-Winkelmann (1971), S. 39; Schanz (1988b), S. 34.

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  121. Für den Zusammenhang zwischen den drei reinen Fortschrittsrelationen PFS’, VFSe und EFSe einerseits sowie der erweiterten Fortschrittsrelation FSe andererseits gilt:

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  122. Diese Implikationsbeziehung entspricht weitgehend den beiden Implikationsbeziehungen für Teilfortschritte, die in zwei früheren Anmerkungen hinsichtlich der Fortschrittsrelation FS und in bezug auf die erweiterte Fortschrittsrelation FSe angeführt wurden. Eine deutliche Abweichung besteht lediglich insofern, als die früheren Konjugate im Antezedenz der Implikationsformeln hier durch ein Adjugat abgelöst werden. Diese logische “Abschwächung” der Implikationsvoraussetzung reicht aber noch nicht aus, um eine Aquivalenzbeziehung herzustellen. Beispielsweise kann die erweiterte Fortschrittsrelation FSe durch einen Theorienübergang erfüllt werden, bei dem sowohl präzisionale als auch variationale Theoriekapazitäten ansteigen. Ein derart “doppelter” Fortschritt wird aber keiner der drei reinen Fortschrittsbeziehungen gerecht, aus denen das Adjugat der o.a. Implikationsformel besteht.

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  123. Analog zur erweiterten Fortschrittsrelation FSe, die zuvor angesprochen wurde, läßt sich auch für den Zusammenhang zwischen den zwei reinen Fortschrittsrelationen PFS und VFS einerseits sowie der Fortschrittsrelation FS andererseits eine entsprechende Implikationsbeziehung aufstellen:

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  124. Wiederum kann die Fortschrittsrelation FS durch einen Theorienübergang erfüllt werden, bei dem sowohl präzisionale als auch variationale Theoriekapazitäten anwachsen. Ein derart “doppelter” Fortschritt wird keiner von den zwei reinen Fortschrittsbeziehungen gerecht, aus denen das Adjugat der voranstehenden Implikationsformel aufgebaut ist. Daher läßt sich die Implikationsformel abermals nicht zu einer Aquivalenzformel verschärfen.

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  125. Schließlich folgt aus den Definitionen der reinen Fortschrittsrelationen PFS, PFS, VFS, VFS und EFS einerseits und den Definitionen der Teilfortschrittsrelation PTFS“, PTFS, VTFS”, VTFS und ETFSC andererseits, daß auch die nachstehenden Implikationsbeziehungen zutreffen müssen:

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  126. Die Umkehrungen gelten jedoch im allgemeinen nicht. Demi die eingliedrigen Definitionen der Teilfortschrittsrelationen stellen nicht sicher, daß die zweiten und - gegebenenfalls - dritten Glieder aus den Konjugaten in den Definitionen der reinen Fortschrittsrelationen eingehalten werden.

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  127. Die gleichen drei Fortschrittsdimensionen heben als Arten des normalwissenschaftlichen oder evolutionären Fortschritts hervor: STEGMÜLLER (1979b), S. 33 u. 95; STEGMÜLLER (1983), S. 1072; GADENNE (1984), S. 153, sowie STEGMOLLER (1986c), S. 114f. (mit drei entsprechenden Rückschrittsarten auf S. 115). ltn Gegensatz zu STEGMOLLER und GADENNE werden hier jedoch die Fortschrittsdimensionen nicht auf die Phase normalwissenschaftlicher Forschung beschränkt. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Dimension des Fortschritts durch Evidenzerhöhung. Es ist kein Grund zu sehen, warum er auf Theorieelemente aus einem selben Theorienetz beschränkt werden sollte.

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  128. Die strukturalistische Trichotomie ist lief in naturwissenschaftlichem Denken verwurzelt. Dies wird z.B. deutlich bei BUNGE (1967a), S. 51: “Briefly, a scientific physical theory is characterized by ... mathematical formalism, physical meaning, and testability.” (kursive Hervorhebung im Original hier unterlassen). Der mathematische Fonnalismus entspricht dem strukturalistischen Theoriekern. Die physikalische Bedeutung korrespondiert mit den intendierten Theorieanwendungen. Dies betrifft insbesondere die Korrespondenzregeln und Interpretationsbedingungen, die zur Eingrenzung des intendierten Anwendungsbereichs gehören. Schließlich stimmt die Uberprüfbarkeit der Theorien mit der Formulierung ihrer empirischen Gesamthypothese überein.

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  129. Das wurde schon an früherer Stelle erläutert. Eine Temiinologieerwciíerung kann auch mit Gesetzes-oder Restriktionsspezialisierungen kombiniert werden, um die präzisionale Kapazität einer Theorie zu erhöhen. In diesem Sonderfall geschieht aber weder eine Kern-noch eine Theoriespezialisierung. Denn die zugrundeliegende Theorie wird durch simultane Erweiterungs-und Spezialisierungsoperationen verfeinert. Diese besondere Verfeinerungsart fällt aus den drei Fortschrittsdimensionen der Abb. 12 heraus.

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  130. Es ist durchaus bemerkenswert, daß zwei vollkommen unterschiedlich angelegte Theorieverständnisse dennoch hinsichtlich ihrer Fortschrittskonzeptionen wieder zusammenfinden.

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  131. Die Fortschrittsdichotomie zwischen Vergrößerung des empirischen Gehalts und Vergrößerung der empirischen Bewährung einer Theorie wird besonders deutlich bei Popper (1989), S. 77ff. ("Grade der Prütbarkeit”, die als empirischer Theoriegehalt konkretisiert werden) versus S. 198ff. (“Bewährung”). Ebenso klar hebt Popper (1989) die Dichotomie auf S. 347 hervor: “Ich glaube, daß diese beiden Begriffe - der des Gehalles und der des Grades der Bewährung - die wichtigsten logischen Werkzeuge sind, die in meinem Buch entwickelt wurden.“

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  132. Die epistemischen Qualitäten werden hier auf zwei verschiedenen Ebenen angesiedelt. Auf der ersten Ebene wird zunächst zwischen der Nichtanwendbarkeit und der Anwendbarkeit der Inkommensurabilitätsthese unterschieden. Der Bereich der Anwendbarkeit wird sodann in die Subbereiche der Thesenwiderlegung und der Thesenbestätigung aufgespalten. Auf der zweiten Ebene wird zwischen der Vergleichbarkeit und der Nichtvergleichbarkeit von Theorien differenziert. Der Bereich der Theorienvergleichbarkeit wird anschließend in die Subbereiche der starken und der schwachen Vergleichbarkeit getrennt. Die Dreiteilung in eine Weiß-, eine Grau-und eine Schwarzzone reicht aus, um die vorgenannten Bereiche unterschiedlicher epistemischer Qualität eindeutig voneinander zu separieren.

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  133. Als charakteristische Konstrukte des strukturalistischen Theorienkonzepts werden hier alle Konstrukte angesehen, die in den zusammenfassenden Abbildungen 2, 3, 4 und 5 präsentiert wurden.

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  134. Vgl. die Argumentation von Schneider,D. (1987), S. 594, zur Konstruktion einer “Wissenschafts-Nutzenfunktion”. Vgl. ebenso die Ausführungen von OPP (1976), S. 394. Er betrachtet im Zusammenhang mit seiner Eliminierungsregel Nr. 3 die Auswahl zwischen zwei Theorien, die sich durch verschiedenartige Teilfortschritte voneinander unterscheiden. Eine der beiden Theorien besitzt einen höheren Informationsgehalt (also eine höhere präzisionale oder variationale Kapazität). Die andere Theorie weist einen höheren Wahrheitsgehalt auf (also eine größere empirische Evidenz). Vgl. schließlich auch die Diskussion des “Kuhn-Loss”-Falls bei Stegmoiler (1986c), S. 207. Dort geht es um Werturteile, mit deren Hilfe in folgender Auswahlsituation entschieden werden soll: Entweder wird zu einer Theorie übergegangen, die einen theoretischen Teilfortschritt (durch eine höhere präzisionale oder variationale Theoriekapazität) mit einem empirischen Teilrückschritt (durch eine geringere empirische Theorieevidenz) verknüpft. Oder es wird der Übergang zu einer anderen Theorie bevorzugt, bei der in komplementärer Weise ein empirischer Teilfortschritt (durch eine höhere empirische Theorieevidenz) mit einem theoretischen Teilrückschritt (durch eine geringere präzisionale oder variationale Theoriekapazität) kombiniert ist.

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  135. SCHNEIDER,D. (1987), S. 594, kommt hinsichtlich seiner “Wissenschafts-Nutzenfunktion” zum gleichen skeptischen Ergebnis. Allerdings knüpft er nicht an der Heterogenität, sondern an der “mangelhaften Meßbarkeit” der Teilfortschritte an. Dieser Argumentationsweise wird hier jedoch nicht gefolgt. Denn es bereitet im strukturalistischen Theorienkonzept keine prinzipiellen Schwierigkeiten, die involvierten Teilfortschritte zu “messen”. Dabei ist lediglich zu berücksichtigen, daß keine Messung im konventionellen Verständnis einer Abbildung auf (reelle) Zahlen erfolgen muß. Vielmehr werden Teilfortschritte zunächst durch die charakteristischen Inklusionsbeziehungen zwischen Klassen gemessen. Dies gilt zumindest so lange, wie der Bereich der strengen Theorienvergleichbarkeit nicht verlassen wird (Näheres dazu später). Allenfalls danach kommen Abbildungen auf (reelle) Zahlen hinzu, um im Bereich der schwachen Theorienvergleichbarkeit präzisionale Theoriekapazitäten und Theorieevidenzen zu messen. Auch darauf wird später zurückgekommen. Wichtig ist an dieser Stelle nur, daß es sowohl bei strenger als auch bei starker Theorienvergleichbarkeit möglich ist, Teilfortschritte zu messen. Daher ist in dieser Hinsicht SCHNEIDER’s Argumentation aus strukturalistischer Perspektive entschieden zu widersprechen. Hinzu kommt noch, daß SCHNEIDER seine eigene Fortschrittskonzeption (S. 593) untergräbt, wenn er die Meßbarkeit der involvierten Teilfortschritte in Zweifel zieht. Diese Selbstdemontage wird besonders deutlich für sein Fortschrittskriterium “b” des wachsenden Tatsachengehalts (S. 593), dessen mangelnde Meßbarkeit SCHNEIDER kurz darauf explizit anspricht (S. 594). Schließlich bleibt vollkommen offen, wie SCHNEIDER wissenschaftlichen (Gesamt-) Fortschritt auf der Basis des Dominanzkonzepts beurteilen möchte, wenn zumindest einer der involvierten Teilfortschritte nicht gemessen werden kann.

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  136. Im Gegensatz zu SCHNEIDER suggeriert OPP (1976), S. 394, in der Hinleitung zu seiner Eliminierungsregel Nr. 3, Verrechnungen zwischen Teilfortschritten seien möglich. Denn er gibt vor, zwischen zwei Theorien auswählen zu können, für die gilt: Die eine Theorie besitzt eine höhere präzisionale oder variationale Kapazität, während die andere Theorie eine größere empirische Evidenz aufweist (vgl. die voranstehende Anmerkung). Zwar räumt OPP kurz darauf ein, daß es Schwierigkeiten bereite, die erforderlichen Verrechnungen zu präzisieren (S. 394f.). Doch zieht er daraus keineswegs die naheliegende Konsequenz, die Möglichkeit solcher Verrechnungen grundsätzlich zu verwerfen. In analoger Weise argumentiert STEGMOLI.R (1986c), S. 207. Es unterstellt bei seiner Diskussion des “Kahn-Loss”-Falls die Möglichkeit von Werturteilen, die es gestatten, verschiedenartige Teilfortschritte und -rückschritte miteinander zu verrechnen (vgl. abermals die voranstehende Anmerkung). Ähnliche Werturteile erwähnt STEGM(1,1.ER (1980), S. 133, bei der Erörterung von Fortschrittsverzweigungen.

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  137. Diese Anforderung besteht strenggenommen aus drei verschiedenen, aber inhaltlich miteinander verwobenen Aspekten. Erstens postuliert sie, daß die Komponenten der Fortschrittsrelation auf charakteristische Konstrukte des strukturalistischen Theorienkonzepts zurückgeführt werden. Zweitens wird vorausgesetzt, daß zwischen den zugrundeliegenden strukturalistischen Konstrukten Inklusionsbeziehungen bestehen. Drittens wird unterstellt, daß die Inklusionsbeziehungen dem Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie gerecht werden. Die erste Teilforderung folgt unmittelbar aus dein Umstand, daß hier die Leistungsfähigkeit des strukturalistischen Theorienkonzepts untersucht wird. Denn es wäre widersinnig, die Komponenten der Fortschrittsrelation auf Konstrukte zurückzuführen zu wollen, die nicht zum selbst ausgewählten Untersuchungsobjekt gehören. Die zweite Teilforderung retlektiert einerseits die Eigenart des strukturalistischen Theorienkonzepts, daß seine formalen Objekte zu charakteristischen Mengen und darauf aufbauenden Klassen zusammengefaßt sind. (Vgl. dazu die Entfaltung von Theoriestrukturen, die früher aus der Perspektive des “non statement view” vorgetragen wurde.) Die Verhältnisse, in denen die Mengen und Klassen zueinander stehen, können auf “natürliche” Weise durch Inklusionsbeziehungen erfaßt werden. Andererseits bildet die zweite Teilforderung zugleich eine Basis für die Anwendung des Dominanzkonzepts. Denn Dominanzbeziehungen zwischen Theorien lassen sich besonders klar darstellen, wenn dem Theorienvergleich Inklusionsbeziehungen zugrundeliegen. Es ist schwer, die beiden Behauptungen, Inklusionsbeziehungen erlaubten “natürliche” und “klare” Ausdrucksformen, streng zu belegen. Sie spiegeln großenteils Erfahrungswissen wider, das nur im praktischen Umgang mit formalen Theorien oder Modellen gewonnen werden kann. Immerhin läßt sich auf den Beitrag von POPPER (1989), S. 79ff., 89 u. 92, verweisen. Dort wird ausführlich erörtert, wie sich “Teilklassenbeziehungen” benutzen lassen, um die empirischen Gehalte von gesetzesartigen Aussagen miteinander zu vergleichen. Diese Teilklassenbeziehungen stellen lediglich eine andere Bezeichnungsweise für diejenigen Inklusionsbeziehungen dar, die hier benutzt werden. Schließlich führt die dritte Teilforderung das Dominanzkonzept explizit ein, das der zweiten Teilforderung im Rahmen ihrer Rechtfertigung bereits implizit zugrundelag.

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  138. Die drei Teilforderungen wirken sich auf die Determinanten der erweiterten Fortschrittsrelation FSe in unterschiedlicher Weise aus. Die präzisionale Theoriekapazität erfüllt zunächst weder die erste noch die zweite Teilforderung. Sie wird daher anschließend auf eine Inklusionsbetrachtung für die Klassen zulässiger Theorieanwendungen zurückgeführt. Danach wird die dritte Teilforderung belanglos, weil Inklusionsbeziehungen zwischen diesen Klassen einen monodimensionalen Theorienvergleich konstituieren. Die variationale Theoriekapazität wird von Anfang an der zweiten Teilforderung gerecht, verletzt aber zunächst noch die erste Teilforderung. Deshalb wird sie auf eine Inklusionsbetrachtung für die Klassen intendierter Theorieanwendungen zurückgeführt Inklusionsbeziehungen zwischen diesen Klassen führen abermals zu einem monodimensionalen Theorienvergleich, der die dritte Teilforderung wiederum zur Irrelevanz degradiert. Die Theorieevidenz verstößt zunächst gegen alle drei Teilforderungen. Sie wird auf eine Inklusionsbetrachtung für die Bestätigungs-und Widerlegungsklassen einer Theorie zurückgeführt Inklusionsbeziehungen zwischen diesen beiden Klassen bedeuten nun, daß ein mehrdimensionaler -genauer: ein bidimensionaler - Theorienvergleich erfolgt. Daher wird jetzt auch die dritte Teilforderung wirksam, diesem Theorienvergleich das Dominanzkonzept der multiattributiven Bewertungstheorie zugrundezulegen.

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  139. Andernfalls heißen die Theorien inkommensurabel i.e.S.

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  140. Die Notation der Evidenzwertbeziehungen e2>et und e,ae1 lehnt sich hier an die o.a. Definitionsformel für die erweiterte Fortschrittsrelation FSe an. Sie können aus den früheren Definitionen der Evidenzrelation “s” und ihrer Subrelation “<” unmittelbar durch Vertauschen der betroffenen Evidenzwerte gewonnen werden: e2>e1 a et<e, und e2aet a et se2. Analoge Vertauschungen lassen sich auch auf die nachfolgend angeführten, streng definierten Evidenzrelationen “>st” und “st” anwenden. Gleiches gilt für die später benutzten, schwach definierten Evidenzrelationen “>Se” und “as

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  141. Auf dieser ersteh Stufe sind die Beziehungen e2>e1 und e2aet zwischen verallgemeinerten Evidenzwerten durch est2 >st estt a (B1cB2 A Wt2W2 A (B1cB2 y WIDW2)) bzw. est2 est est1 ca (B1SB2 n W1D.W2) für streng definierte Evidenzwerte festgelegt.

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  142. Bemerkenswert ist, daß POPPER (1989), S. 80, zwei Theorien als “inkommensurabel’” anspricht, wenn die Klassen ihrer Falsifikationsmöglichkeiten in keinem Teilklassenverhältnis zueinander stehen. Dabei entsprechen POPPER’s Teilklassenverhältnisse den hier thematisierten Inklusionsbeziehungen. Seine Falsifikationsmöglichkeitsklasse findet zwar im strukturalistischen Theorienkonzept kein direktes Pendant. Aber im hier angesprochenen Zusammenhang interessiert nur, daß auch POPPER die Inkommensurabilität von Theorien auf das Fehlen von Inklusionsbeziehungen zwischen theoriespezifischen Klassen zurückführt.

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  143. Die beiden Fälle können niemals zugleich eintreten. Denn sic schließen sich hinsichtlich der vorausgesetzten Nichterfüllung oder Erfüllung der erweiterten Fortschrittsrelation FSe gegenseitig aus.

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  144. Darüber hinaus kann gegen das Dominanzkonzept auch noch zusätzlich auf der Mikroebene derjenigen Komponenten, aus denen die Fortschrittsrelation zusammengesetzt ist, verstoßen werden. Dies bleibt aber für den hier betrachteten Fall unerheblich.

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  145. Das simultane Zutreffen aller drei Subfälle wird dagegen ausgeschlossen. Andernfalls würden die drei Teilfortschritte zusammen dazu führen, daß die erweiterte Fortschrittsrelation FSe doch noch erfüllt wäre. Dies widerspricht aber der Voraussetzung des hier betrachteten Falls.

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  146. KRE’ISCIIMANN (1990), S. 149, hat die Vermutung ausgesprochen: “Letztlich ... scheint ‘Inkomntensurabilität’ kaum mehr zu sein als die Folge fehlender akzeptabler Beurteilungskriterien.” Eben solche Beurteilungskriterien werden durch die Fortschrittsrelationen des strukturalistischen Theorienkonzepts zur Verfügung gestellt. Allerdings kann über die Akzeptanz dieser Fortschrittskriterien gestritten werden. Es wurde schon darauf aufmerksam gemacht, daß die Maßstäbe der schwachen Theorienvergleichbarkeit - im Gegensatz zu den Kriterien der strengen Theoriettvergleichbarkeit - durchaus in Zweifel gezogen werden können.

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  147. Darauf wurde schon weiter oben hingewiesen, als die Fortschrittsrelation FS des strukturalistischen Theorienkonzepts vorgestellt wurde. Allerdings erfolgte dort noch keine Einschränkung auf einen wohlbestimmten Bereich,in dem die Inkommensurabilitätsthese widerlegt ist. Dieses Bestimmtheitsdefizit wird jetzt nachträglich geheilt. Darüber hinaus wird durch die abgeschwächte Form des Theorienvergleichs die früher erörterte Schwierigkeit umgangen, daß sich die präzisionalen Kapazitäten von Theorien in der Regel nicht konkret bestimmen lassen, wenn ihre terminologischen Apparate nicht streng übereinstimmen.

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  148. Vgl. auch Schurz (1983), S. 380. Er argumentiert zwar nicht auf der Grundlage des “non statement view”. Aber er gelangt dennoch zu einer ähnlichen Widerlegung der Inkommensurabilitätsthese. Seiner Ansicht nach setzt die Vergleichbarkeit von Theorien lediglich “eine minimale gemeinsame empirische Grundsprache” voraus. Wenn diese Prämisse erfüllt ist, lassen sich - so Schurz - alle Theorien hinsichtlich ihrer Erklärungs-und Voraussagekraft miteinander vergleichen. Dabei mißt er die Erklärungs-und Voraussagekraft der Theorien in einer Art, die von den hier benutzten Evidenzwerten abgedeckt wird. Jedoch berücksichtigt Schurz keine Widerlegungen, sondent nur Bestätigungen von empirischen (Gesamt-)Hypothesen. Darüber hinaus sieht er nicht die oben erläuterten Einschränkungen desjenigen Bereichs, in dem die Inkommensurabilitätsthese tatsächlich widerlegt ist.

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  149. Vgl. schließlich Albert (1987), S. 117, und OPP (1990c), S. 231. Dort wird ebenso herausgestellt, daß sich die Inkommensurabilitätsthese auf dem Wege des Theorienvergleichs widerlegen läßt. Allerdings argumentieren die Autoren nicht im Rahmen des strukturalistischen Theorienkonzepts.

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  150. Die netzübergreifenden Theorienvergleiche erweisen sich aus betriebswirtschaftlicher Perspektive von besonderem Interesse. Denn Theorienetze lassen sich als Konkretisierungen von Forschungs-oder Wissenschaftsprogrammen begreifen, die von LAKATOS ausgiebig thematisiert wurden. Eine Münsteraner Professorengruppe setzte sich anläßlich der 51. Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V., die 1989 in Münster stattfand, in einem Thesenpapier mit solchen Wissenschaftsprogrammen aus betriebswirtschaftlicher Sicht auseinander. In dem Thesenpapier wurde u.a. festgestellt, daß “... der Wettbewerb unterschiedlicher Wissenschaftsprogramme um die Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme den Erkenntnisfortschritt [fördert]. Zur Zeit findet dieser Wettbewerb allerdings im Grunde genommen nicht statt. Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre befindet sich gewissennaßen in einer Phase der »friedlichen« Koexistenz unterschiedlicher Denkstilgemeinschaften;

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  151. .. Wen wundert es da, daß in die wissenschaftliche Auseinandersetzung ... Stille eingekehrt ist. ... Der konstruktive Wettbewerb unterschiedlicher Wissen.sclurftsprogramme ... könnte die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre neu beleben. ... Der Dialog zwischen den Vertretern der unterschiedlichen Wissenschaftsprogramme sollte wieder aufgenommen werden.... Deshalb sollte ein Schwerpunkt der Grundlagenforschung im Bereich der vergleichenden Analyse der Wissenschaftsprogramme liegen.“ (ADAM (1989), S. 659; kursive Hervorhebungen wie im Original; Ergänzung 1...] durch den Verf.).

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  152. Den programmatischen Forderungen, den Erkenntnisfortschritt durch Wettbewerb zwischen betriebswirtschaftlichen Wissenschaftsprogrammen zu beleben und ihren gegenseitigen Vergleich zu revitalisieren, schließt sich der Verf. ohne Einschränkungen an. Allerdings finden sich in dem Thesenpapier keine Andeutungen, anhand welcher Fortschrittskriterien sich Wettbewerb und Vergleich zwischen Wissenschaftsprogrammen verwirklichen lassen. Solange solche Fortschrittskriterien ungenannt bleiben, droht die Gefahr der pauschalen Inkommensurabilitätsthese, die zu Beginn diese Kapitels erwähnt wurde: Es reicht aus, sich auf diese These zu berufen, um den Programmwettbewerb und -vergleich als praktisch undurchführbar zu verwerfen. Auch wenn die Inkommensurabilitätsthese oftmals nicht explizit erwähnt wird, so liegt doch die Vermutung nahe, daß ihre Denkfigur oftmals zu der oben beklagten “Stille” in der Auseinandersetzung zwischen betriebswirtschaftlichen Wissenschaftsprogrammen geführt hat. Das strukturalistische Konzept der schwachen Theorienvergleichbarkeit weist in dieser mißlichen Lage einen Ausweg: Es bietet anhand seiner Fortschrittsrelationen Kriterien an, die es gestatten, Theorien auch dann noch miteinander zu vergleichen, wenn sie zu unterschiedlichen Wissenschaftsprogrammen gehören. Jedes dieser Wissenschaftsprogramme läßt sich aus strukturalistischer Perspektive als ein Theorienetz rekonstruieren, das durch einen programmspezifischen terminologischen Apparat und cine ebenso programrnspezifische Forschungsmethodologie geprägt ist. Zwischen den Theorienetzen unterschiedlicher Wissenschaftsprogramme ist nur ein revolutionärer Übergang möglich. Dennoch sind die strukturalistischen Fortschrittsrelationen so umfassend konzipiert, daß sich mit ihrer Hilfe die präzisionalen und variationalen Kapazitäten von Theorien aus unterschiedlichen Wissenschaftsprogrammen vergleichen lassen. Gleiches gilt für die Evidenzen, die für oder wider die empirische Geltung dieser Theorien sprechen. Auf diese Weise bietet der “non statement view” ein formal präzisiertes Konzept von Fortschrittskriterien an, das sich auch auf den Wettbewerb und Vergleich von (Theorien aus verschiedenen) Wissenschaftsprogrammen anwenden läßt. Daher stellt das strukturalistische Theorienkonzept einen beachtlichen Beitrag zu dem Versuch dar, den oben geäußerten programmatischen Anspruch einzulösen, den Wettbewerb und Vergleich betriebswirtschaftlicher Wissenschaftsprogramme wicderzubeleben.

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  153. Darüber hinaus kann auch noch auf das strukturalistische Konzept der Theorie-Holone zurückgegriffen werden. Sie sind im Gegensatz zu Theorienetzen so angelegt, daß in ihnen Theorien miteinander verknüpft werden können, die aus unterschiedlichen Wissenschaftsprogrammen stammen. Auf solche intertheoretischen Verknüpfungsbeziehungen und ihre Einbettung in Theorie-Holone wird im nächsten Kapitel näher eingegangen.

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  154. Die Unvergleichbarkeit von Theorien darf nicht als ein kategorisches Urteil mit absolutem Geltungsanspruch mißverstanden werden. Vielmehr verweist es durch seine Bezugnahme auf strukturalistisch definierte Fortschrittsrelationen ausdrücklich auf seinen relativen Charakter: Die Unvergleichbarkeit von Theorien wird ausschließlich innerhalb des Bezugsrahmens des “non statement view” konstatiert. Es wird nicht behauptet, daß außerhalb dieses Bezugsrahmens keine Vergleichsmöglichkeiten für die betrachteten Theorien bestehen können. Solche Vergleichsmöglichkeiten klangen auch in diesem Beitrag schon an. Sie erstrecken sich auf die quantitativen und dimensionalen Theoriekapazitäten. Diese Kapazitätsfacetten wurden in den Rahmen der strukturalistischen Fortschrittsrelationen nicht einbezogen. Daher stehen sie weiterhin zur Verfügung, um Theorien miteinander zu vergleichen, die sich bezüglich jener Fortschrittsrelationen als unvergleichbar herausgestellt haben. Gleiches gilt für die Fortschrittskriterien im weitesten Sinn, die in einer früheren Anmerkung kurz erwähnt, aber nicht weiter beachtet wurden.

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  155. Die Inkommensurabilität i.e.S. wurde oben für jene Theorienpaare reserviert, die der strengen Theorienvergleichbarkeit nicht genügen.

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  156. Vgl. STEc,Miìtt.ER (1980), S. 133 u. 191(f.); Balzer (1987a), S. 318ff. u. 364f.

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  157. Eine ausführliche Diskussion von Theorie-Holonen findet sich bei Balzer (1987a), S. Xxlxf. u. 387ff. Mit Theorie-Holonen befassen sich ebenfalls Balzer (1986a), S. 296ff.; Stegmüller (1990), S. 409. Auch Stachowiak (1988), S. 7, erwähnt Theorie-Holone kurz. Allerdings geht er nicht näher darauf ein. Stegmüller (1986c), S. 104, läßt für Theorienetze neben der Spezialisierungsrelation auch andere Verknüpfungsrelationen zu. Dazu gehört z.B. die Theoretisierungsrelation (S. 102). Da sich Theorie-Holone durch solche andersartigen Verknüpfungsrelationen auszeichnen, können Stegmoller’s Vorstellungen über Theorienetze inhaltlich ebenso als Beiträge zu Theorie-Holonen ausgelegt werden. Besonders deutlich wird diese Affinität mit TheorieHolonen, wenn empirische Theoriekomplexe eingeführt (S. 278ff.) und zu abstrakten Theorienetzen umformuliert werden (S. 282ff.). Denn die abstrakten Theorienetze beruhen auf “Bändern” als Verknüpfungsrelationen, von denen die Relation der Theoriespezialisierung nur eine denkmögliche Ausprägung darstellt (vgl. S. 278 u. 282). In gleicher Weise gehen Balzer (1982c), S. 303ff.; Sneed (1984), S. 95ff., und BALZER (1986b), S. 26ff., auf Theorie-Holone inhaltlich ein, ohne den Holonbegriff explizit zu verwenden. Dagegen scheint Diederich (1989b), S. 380, das Konzept der Theorie-Holone noch nicht zu kennen. Andernfalls läßt sich seine Kritik nicht verstehen, daß dem “non statement view” ein systematisches Konzept für die Verknüpfung von Theorieelementen fehle, das über Spezialisierungs-und Theoretisierungsrelationen hinausreicht.

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  158. Im folgenden tritt der Aspekt der Theorienetze in den Vordergrund und wird zu Theorie-Holonen verallgemeinert. Daher wird in diesem Kapitel nicht mehr von Theorien, sondern von Theorieelementen gesprochen. Dieser Diktionswechsel wurde bereits an früherer Stelle angekündigt. Im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen Ausführungen wird aber daran festgehalten, Theorieelemente weiterhin mit den formatsprachlichen Symbolen “T” zu notieren. Sie treten an die Stelle der Notation “te”, die früher im Zusammenhang mit Theorienetzen für Theorieelemente benutzt wurde.

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  159. Das gilt zwar auch für die strenge Theorienvergleichbarkeit. Aber im folgenden interessieren nur Theorieelemente, die zu unterschiedlichen Theorienetzen gehören. Verschiedene Theorienetze unterscheiden sich im allgemeinen durch ihre terminologischen Apparate und durch ihre T-theoretischen Konstrukte. Daher besitzen Theorieelemente aus verschiedenen Theorienetzen in der Regel unterschiedliche partielle potentielle Modellmengen. Infolgedessen lassen sich die präzisionalen Kapazitäten dieser Theorieelemente zumeist nicht anhand derjenigen Inklusionsbeziehungen miteinander vergleichen, die vormals für Theorieelemente mit streng übereinstimmenden terminologischen Apparaten vorgestellt wurden. Durch das Fehlen dieser Inklusionsbeziehungen wird die zweite Bedingung der strengen Theorienvergleichbarkeit verletzt. Deshalb kommt die strenge Theorienvergleichbarkeit für Theorieelemente aus verschiedenen Theorienetten im allgemeinen nicht in Betracht. Allerdings lassen sich durchaus auch zwei Ausnahmen vorstellen. Erstens kann es in extremen Fällen dazu kommen, daß die partiellen potentiellen Modellmengen von Theorieelementen übereinstimmen, obwohl die Theorieelemente zu unterschiedlichen Theorienetzen gehören. Ähnlich selten werden auch jene Fälle eintreten, in denen die präzisioeaten Kapazitäten von Theorieelementen aus unterschiedlichen Theorienetzen konkret berechnet und miteinander verglichen werden können, obwohl die terminologischen Apparate der Theorieelemente nicht streng übereinstimmen. Die beiden vorgenannten Ausnahmen erscheinen als derart außergewöhnlich, daß die strenge Theorienvergleichbarkeit für Theorieelemente aus verschiedenen Theorienetzen zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber im folgenden nicht näher betrachtet wird. Lediglich in vereinzelten Anmerkungen wird noch darauf zurückgekommen, um zu würdigen, daß die Ausnahmefälle grundsätzlich möglich bleiben.

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  160. Als Vergleichsbeziehungen kommen sowohl strenge als auch schwache Evidenzbeziehungen in Betracht. Um beide Evidenzarten zu umgreifen, wird hier von vornherein auf die verallgemeinerte Evidenzrelation “s” Bezug genommen.

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  161. Darüber hinaus umgreifen die Spezialisierungs-und Erweiterungsrelationen alle Relationsvarianten, die an früherer Stelle als unterschiedliche Arten der Theoriespezialisierung bzw. -erweiterung vorgestellt wurden. Die Gesamtheit dieser Variationen wird im folgenden unter den Oberbegriff der Spezialisierungsrelation subsumiert.

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  162. Intertheoretische Verknüpfungsrelationen werden zumeist in der Gestalt von “intertheoretical links” oder “intertheoretic(al) relations” diskutiert. Vgl. Balzer (1977), S. 200ff.; Stegmoller (1979b), S. 35, 37, 69 u. 78; Stegmüller (1979e), S. 126f.; Stegmüller (1980), S. 190f.; Moulines (1981), S. 131f f.; Balzer (1982e), S. 293ff. u. 303ff.; Balzer (1983c), S. 123ff. (dort nur als “Beziehungen zwischen Theorie-Elementen”); Sneed (1984), S. 95 u. 98ff.; Moulines (1985), S. 109ff.; Balzer (1986a), S. 292If.; Balzer (1986b), S. 26f. u. 31ff. (als spezielle “Voraussetzungsrelation”); Stegmüller (1986c), S. 271ff. (vornehmlich als “Bänder” thematisiert); Balzer (1987a), S. XXVIf., XXIX, 58ff., 78f., 247ff. u. 387ff.; Balzer (1989b), S. 341 ff.; Stegmoller (1990), S. 402f. u. 407ff.

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  163. Strenggenommen liegt zunächst keine Verallgemeinerungs-, sondern eine Ersetzungsbeziehung vor. Dies liegt an zwei Gründen. Einerseits etabliert die Spezialisierungsrelation keine intertheoretischen Verknüpfungen zwischen Theorien. Vielmehr handelt es sich um intratheoretische Verknüpfungen zwischen Theorieelementen, die zur selben Theorie gehören. Vgl. Stegmoller (1986e), S. 271. Denn die Spezialisierungsrelation ist nur innerhalb eines gewöhnlichen Theorienetzes definiert. Jedes solche Theorienetz drückt aus, wie eine einzelne Theorie aus ihren

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  164. Theorieelementen zusammengesetzt ist. Daher stellt die Spezialisierungsrelation keine Verknüpfungen zwischen den Theorieelementen aus unterschiedlichen Theorien her. Infolgedessen läßt sie sich nicht als intertheoretische Verknüpfungsrelation qualifizieren. Dennoch wird die Spezialisierungsrelation innerhalb des strukturalistischen Theorienkonzepts als eine Variante der “intertheoretical links” behandelt. Das läßt sich allenfalls dadurch rechtfertigen, daß innerhalb eines Theorie-Holons die Identifizierung einzelner Theorien verblaßt. Ein Theorie-Holon wird dann nur noch als Zusammenhang von Theorieelementen angesehen. Sie können aus unterschiedlichen Theorien stammen; doch ist die Zugehörigkeit eines Theorieelements zu einer bestimmten Theorie nicht mehr klar zu erkennen. Aus dieser Perspektive mag die Spezialisierungsrelation als ein “intertheoretical link” erscheinen, der Theorieelemente aus einem theorieübergreifenden Theorie-Holon miteinander verknüpft. Davon wird im folgenden ausgegangen, um den Anschluß an die strukturalistische Sichtweise zu wahren. Z.B. bezeichnet auch STEGMÜLLER (1986c), S. 278, die Theoriespezialisierung explizit als eine Variante der intertheoretischen (Verknüpfungs-) Relationen. Andererseits kann von einer Verallgemeinerung der Spezialisierungs-und der Evidenzrelation insofern nicht gesprochen werden, als die Evidenzrelation “s” innerhalb des strukturalistischen Theorienkonzepts überhaupt nicht thematisiert wird. Statt dessen hat sie der Verf. eingeführt, um auf den Überprüfungsdefekt produktionswirtschaftlicher Theorien in strukturalistisch inspirierter Weise zu antworten. Daher kann die Evidenzrelation als ein kleiner Beitrag zur Bereicherung des “non statement view” angesehen werden. Sofern dies akzeptiert wird, läßt sich die Evidenzrelation doch noch als Spezialfall der verallgemeinerten intertheoretischen Verknüpfungsrelationen einstufen. Fortan wird auch diese Einstufung vorausgesetzt.

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  165. Aufgrund der beiden zusätzlichen Vereinbarungen, die zuvor getroffen wurden, erstrecken sich die intertheoretischen Verknüpfungsrelationen auf alle Relationen, die Beziehungen zwischen den Theorieelementen eines Theorie-Holons festlegen. Aus dieser weit gefaßten Verknüpfungsperspektive kann in der Tat davon gesprochen werden, daß die Spezialisierungs-und die Evidenzrelation zu intertheoretischen Verknüpfungsrelationen verallgemeinert werden. Eine Verallgemeinerung des Begriffs der Verknüpfungsrelation, die noch weiter reicht, findet sich bei Stegmüller (1986c), S. 272ff. Dort werden Verknüpfungsrelationen als “Bänder” eingeführt, die bereits kurz in der Anmerkung 1) dieses Kapitels erwähnt wurden. Sie dürfen u.a. ein Theorieelement mit sich selbst verknüpfen (vgl. insbesondere S. 272f.). Solche internen Bänder lassen sich u.a. benutzen, um sowohl die einzelnen Restriktionen als auch die gesamte Restriktionsklasse eines Theorieelements auf der Grundlage von Verknüpfungsbeziehungen zu definieren (S. 275f.). In analoger Weise gestattet Sneed (1984), S. 98, daß seine “intertheoretical links” als “internal links” die potentiellen Modelle eines selben Theorieelements verknüpfen dürfen. Da Restriktionen auf der Basis von potentiellen Modellen definiert sind, können sie auch mit SNEI°.D’s “internal links” ausgedrückt Werden. Der extremen Verallgemeinerung, Restriktionen als Sonderfall von “intertheoretischen” Verknüpfungsbeziehungen zuzulassen, wird hier im Kontext der Theorie-Holone jedoch nicht gefolgt. Statt dessen werden nur solche Verknüpfungsbeziehungen betrachtet, die zwischen verschiedenen Theorieelementen desselben Theorie-Holons bestehen.

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  166. Ein Theorienetz kann als Grenzfall eines Theorie-Holons aufgefaßt werden. Denn ein Theorie-Holon degeneriert zu einem Theorienetz genau dann, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Erstens wird als einzige intertheoretische Verknüpfungsrelation die Spezialisierungsrelation zugelassen. (Sie schließt die Erweiterungsrelation ein.) Zweitens bilden die Theorieelemente unter der Spezialisierungsrelation ein zusammenhängendes Netz. Dann ist das Netz ein Theorienetz, dessen Theorieelemente zur selben Theorie gehören.

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  167. Die gleiche Unterscheidung findet sich bei Balzer (1987a), S. 388.

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  168. Theorie-Holone werden im allgemeinen so dargestellt, daß sie jeweils genau eine Verknüpfungsrelation umfassen. Diese eine, holonspezifische Verknüpfungsrelation wird aber inhaltlich nicht konkretisiert. Dies läßt zwei Interpretationen offen. Einerseits kommt eine beliebige, aber hinsichtlich ihrer Relationsart wohlbestimmte Verknüpfungsrelation in Betracht. Es liegt dann eine Verknüpfungsrelation i.e.S. vor. Bei ihr kann es sich z.B. entweder um eine Spezialisierungs-oder aber um eine Reduktionsrelation handeln - niemals aber um beide Relationsarten zugleich. Andererseits ist es ebenso möglich, die Verknüpfungsrelation eines Theorie-Holons als eine Vereinigung von wohldefinierten Verknüpfungsrelationen aufzufassen. Dies bereitet keine größere Schwierigkeiten, weil jede Verknüpfungsrelation eine Menge von relationserfüllenden 2-Tupeln (“Beziehungen”) ist. Daher kann die Verknüpfungsrelation eines Theorie-Holons auch so festgelegt werden, daß sie die Vereinigungsmenge der 2-TupelMengen aller zugrundeliegenden Verknüpfungs(sub)relationen bildet. In diesem Fall wird von einer Verknüpfungsrelation i.w.S. gesprochen. Sie kann beispielsweise sowohl eine Spezialisierungs-als auch eine Reduktionsrelation in sich einschließen. Im folgenden wird von Verknüpfungsrelationen i.w.S. ausgegangen.

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  169. Diese Erweiterungsmöglichkeit wurde bereits ausgenutzt, um die Evidenzrelation “s” einzubringen.

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  170. Vgl. darüber hinaus zur Einordnung der Spezialisierungsrelation in das allgemeine Konzept der intertheoretischen Verknüpfungsrelationen Barer (1977), S. 201f.; Balzer (1982c), S. 293f.; Balzer (1983c), S. I25f.; Balzer (1987a), S. 250f.

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  171. Vgl. zur Theoretisierungsrelation, die auch als Voraussetzungs-oder Präsuppositionsrelation thematisiert wird, Balzer (1977), S. 200f.; Sneed (1979b), S. 134f.; Stegmüller (1979b), S. 91; Stegmüller (1979c), S. 127; Stegmüller (1980), S. 191; Balzer(1982c), S. 295f.; Balzer (19834 S. 124f.; Balzer(1985c), S. 139; Balzer (1986b), S. 31ff.; Stegmüller (1986c), S. 102; Balzer (1987a), S. 580. (i.V.m. S. 251) sowie S. 391ff.; Balzer (1989b), S. 342f.; Diederich (1989d), S. 13.

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  172. Vgl. Moulines (1976), S. 201ff.; Moulines (1980), S. 387ff., insbesondere S. 397ff.; Moulines (1981), S. 123f.; Diederich (1981), S. 71ff.; Balzer (1981), S. 147 u. 152ff.; Stegmoller (1986c), S. 227ff., insbesondere S. 229ff. u. 236ff. (dort wiederum vor allem Fall (iii) auf S. 239); Balzer (1987a), S. XXVIIf. u. 323ff.; Stegmoller (1990), S. 407ff.; Forge (1990), S. 371 u. 379ff. Mit der strukturalistischen Approximation eng verwandt ist die Unschärfe von Abbildungsprinzipien oder -relationen. Sie vermitteln aus der Bourbaiqperspektive zwischen mathematisch-physikalischen Theorien und ihren Wirklichkeitsbereichen (intendierten Anwendungsbereichen). Vgl. dazu Ludwig (1978), S. 49ff.; Mayr (1981), S. 113ff.; Ludwig (1984), S. 29f.; Alsch (1987), S. 252ff.

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  173. Es liegt dann der Typ einer intertheoretischen Approximation vor, die zwischen Theorieelementen mit verschiedenartigen terminologischen Apparaten vermittelt. Vgl. dazu die Systematisierung von vier Approximationstypen bei Moulines (1976), S. 203ff., insbesondere S. 206; Stegmoller (1986c), S. 228. Beide heben zwar zusätzlich hervor, daß bei einer intertheoretischen Approximation die betroffenen Theorieelemente auch noch durch unterschiedliche Fundamentalgesetze voneinander abweichen. Die nachfolgenden Ausführungen werden aber zeigen, daß für Reduktionsbeziehungen zwischen verschiedenartigen Theorieelementen die Inkompatibilität ihrer terminologischen Apparate ausreicht.

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  174. Vgl. zu Theoriereduktionen durch intertheoretische Approximationen aus der Perspektive des “non statement view” Moulines (1976), S. 206; Stegmoller (1976a), S. 170f.; Tuomeia (1978), S. 221; Stegmüller (1979b), S. 38 u. 68f.; STEGMÜLLER (1979c), S. 126; Moulines (1980), S. 400ff.; Stegmüller (1980), S. 81, 102, 130f., 163 u. 191; Moulines (1981), S. 135ff.; Mayr (1981), S. 109 u. 115ff.; Diederich (1981), S. 71ff.; Balzer (1982c), S. 244; Stegmüller (1983), S. 1070f.; Moulines (1984), S. 54ff.; Hoering (1984), S. 46f.; Balzer (1984b), S. 349f.; Stegmüller (1986c), S. 129, 228 u. 239ff. (dort wiederum vor allem S. 244ff.), mit zwei instruktiven Beispielen auf S. 246ff. u. 260ff.; Balzer (1987a), S. 364ff. (intertheoretische Approximationsbeziehungen im allgemeinen) und S. 371ff. (approximative Reduktionsbeziehungen im besonderen); Pearce (1987), S. 38ff.; Balzer (1989b), S. 354f.; Stegmüller (1990), S. 408f. Vgl. auch die ähnliche Diskussion approximativer Reduktionen von mathematisch-physikalischen Theorien, aber ohne Bezug auf das strukturalistische Theorienkonzept, bei Scheibe (1983b), S. 70ff.; Scheibe (1984), S. 86ff.; Pearce (1984b), S. 153ff., insbesondere S. 176f.; Pearce (1985), S. 126ff., insbesondere S. 134ff. (auf S. 131ff. auch mit Bezügen auf das strukturalistische Theorienkonzept); Scheibe (1989), S. 310ff.; ROTE (1991), S. 97ff. u. 260ff., insbesondere die beiden Beispiele auf S. 270ff. (KEPLE.R/NEWTONApproximation) u. 299ff. (vAN DER WAALS-Approximation).

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  175. Vgl. zu weiteren, hier nicht ausdrücklich genannten intertheoretischen Verknüpfungsrelationen z.B. Diederich (1981), S. 75ff.

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  176. Vgl. Balzer (1977), S. 204ff.; Balzer (1985a), S. 206ff.; Balzer (1987a), S. 284ff. u. 295ff.; Balzer (1989h), S. 352ff. Vgl. auch die ähnlichen Ausführungen von Sneed (1979b), S. 140ff.

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  177. Es existieren zahlreiche unterschiedliche Definitionen für Reduktionsrelationen. Ein auffälliger Unterschied klang bereits kurz zuvor in der Gegenüberstellung von gewöhnlicher (strikter) und approximativer Theoriereduktion an. Vgl. auch die Definitionsansätze, die in den Quellen der nachfolgenden Anmerkung vertreten werden. Trotz dieser Vielfalt wird im folgenden nur eine exemplarisch ausgewählte Reduktionsrelation behandelt. Sie erscheint dem Verf. als besonders transparent. Im generischen Sinne wird sie kurz als “die” Reduktionsrelation angesprochen.

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  178. Vgl. zur Reduktion von strukturalistisch formulierten Theorien und Theorieelementen STEGMÜLLER (1973), S. 144ff.; STEGMth-I.Ht (1974), S. 198ff.; Stegmüller (1975), S. 94ff.; Sneed (1976), S. 135ff.; Brown (1976), S. 381ff.; Mayr (1976), S. 275ff.; Kuhn (1976), S. 190ff.; Stegmoller (1976a), S. 170f.; Sneed (1977), S. 259ff.; Balzer (1977), S. 202ff.; TUOMELA (1978), S. 220f.; Sneed (1979a), S. 216ff., insbesondere S. 221ff.; Stegmüller (1979b), S. 36ff., 68f., 71f., 78 u. 96ff.; Balzer (1979d), S. 313ff.; Hoering (1979), S. 179ff.; Stegmoller (1980), S. 48ff., 79ff., 101f., 130f., 161ff. u. 190f., insbesondere S. 80f.; Balzer (1980a), S. 483; Diederich (1981), S. 69ff.; Pearce (1981a), S. 18ff.; Kuhn (1981), S. 125ff.; Stuben (1981), S. 168ff.; Pearce (1982a), S. 307ff.; Balzer (1982b), S. 29ff.; Balzer (1982c), S. 219ff. u. 297ff.; Händler (1982a), S. 84ff.; Dilwortii (1982), S. 29ff. (kritisch distanziert); Balzer (1983c), S. 126ff. u. 147ff.; Sneed (1983), S. 359ff.; Hoering (1984), S. 33 u. 36ff.; Moulines (1984), S. 53ff.; Sneed (1984), S. 107ff. u. 124ff. (Einbettung der strukturalistischen Theoriereduktion in holonartige Theorienetze); Balzer (1984b), S. 332 u. 345ff.; Balzer (1985c), S. 256ff.; Kamiah (1985), S. 120ff. (mit partiellen Abweichungen); DAY (1985), S. 161ff. (i.V.m. S. 161 u. 175); Balzer (1986d), S. 182ff., insbesondere S. 185; Pearce (1986), S. 293ff.; Stegmüller (1986b), S. 324f. u. 330; Stegmoller (1986c), S. 128ff.; Kuokkanen (1986), S. 389f.; Balzer (1987a), S. 252ff. u. 306ff., insbesondere S. 275ff.; Rorr (1987), S. 231ff. (mit einem bemerkenswerten Überblick über die Entwicklung strukturalistischer Reduktionskonzepte und ihrer Vorläufer auf S. 234ff.); Mormann (1988), S. 216ff.; Balzer (1989b), S. 354f.; ROTE (1991), S. 13f. u. 19ff. Vgl. auch zur Abrundung die Ausführungen von Vollmer (1984), S. 131ff.; Pearce (1987), S. 90ff.; Mainzer (1988), S. 299ff. u. 303ff., sowie Ron (1991), S. 75ff., über “klassische”, d.h. nicht-strukturalistische Konzepte der Theoriereduktion. Schließlich findet sich in dem Sammelwerk Balzer (1984a) eine breite Palette von (weiteren) Beiträgen, die sich mit der Theoriereduktion sowohl aus der Perspektive des “statement view” als auch aus der Sicht der “non statement view” befassen.

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  179. Auf den Übergang zur Betrachtung von Theorieelementen wurde schon zu Beginn dieses Kapitels hingewiesen. Er wird hier nochmals herausgestellt, weil Theoriereduktionen und Inkommensurabilitätsthese zumeist nicht aus der Perspektive von Theorieelementen, sondern aus der Sicht von Theorien thematisiert werden. Um im folgenden terminologisch konsequent zu bleiben, werden die angeführten Quellen so ausgelegt, als ob sie sich auf Theorieelemente beziehen würden. Lediglich bei wörtlichen Zitaten unterbleibt diese Übersetzung von Theorien in Theorieelemente.

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  180. Besonders deutlich wird der Reduktionszusammenhang zwischen Theorieelementen aus unterschiedlichen Theorienetzen bei STEGMÜLLER (1986c), S. 134f.

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  181. Der nomische Überschußgehalt eines reduzierenden Theorieelements kann grundsätzlich auch leer sein. Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn sich zwei Theorieelemente wechselseitig aufeinander reduzieren lassen. Zwei solche Theorieelemente erweisen sich als äquivalent im Sinne ihrer wechselseitigen Reduzierbarkeit. Aufgrund dieser Äquivalenzbeziehung läßt sich nicht mehr davon reden, daß der Übergang vom einen zum jeweils anderen Theorieelement einen Fortschritt darstellt. Daher wurde oben in der holonbezogenen Fortschrittsfestlegung ausgeschlossen, daß sich die Reduktionsbeziehung umkehren läßt.

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  182. Wegen der Gesetzesspezialisierung (TI,T2) e SPG muß für die Modellmengen der beiden Theorieelemente gelten: M2 C MI. Dies mag auf den ersten Blick überraschen. Denn es wurde vorausgesetzt, daß sich alle wesentlichen gesetzesartigen Aussagen des Theorieelements TI als logische Konsequenzen aus den wesentlichen gesetzesartigen Aussagen des Theorieelements T2 ableiten lassen. Ein solches Ableitungsverhältnis erweckt intuitiv den Eindruck, daß das Theorieelement T2 den allgemeinen Fall darstellt, aus dessen “Spezialisierung” das Theorieelement TI hervorgeht. Tatsächlich liegen die Verhältnisse aber umgekehrt: Das Theorieelement T, ist mit M2 c M t eine Gesetzesspezialisierung des Theorieelements T1. Dieser contraintuitive Spezialisierungszusammenhang ist dennoch korrekt. Er beruht auf dem nicht-leeren nomischen Überschußgehalt des Theorieelements T2. Dieser Überschußgehalt schließt potentielle Modelle, die noch zur gesetzeserfüllenden Modellmenge M2 des Theorieelements T1 gehören, aus der Modellmenge M1 des Theorieelements T2 aus. Daher ist die Modellmenge des Theorieelements T2 bei nicht-leerem nomischen Überschußgehalt eine echte Teilmenge der Modellmenge des Theorieelements T1: M2 c M t.

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  183. Oftmals wird für Theorienetze die enge Auffassung vertreten, ihre Theorieelemente müßten jeweils denselben terminologischen Apparat aufweisen. Vgl. z.B. Diederich (1989b), S. 379. Das bedeutet, daß die potentiellen Modellmengen aller Theorieelemente, die zum selben Theorienetz gehören, gleich sind. Dieser Auffassung wird hier aber nicht gefolgt. Denn es wurde schon früher gezeigt, daß sich auch innerhalb desselben Theorienetzes terminologische Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen definieren lassen. Daher erübrigt sich die Kritik von Diederich (1989b), S. 379, daß Theorienetze wegen ihrer Beschränkung auf unveränderte terminologische Apparate ungeeignet seien, begriffliche Fortentwicklungen innerhalb einer Theorie zu erfassen.

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  184. Statt dessen wird hier lediglich unterstellt, daß beim Übergang zwischen den Theorieelementen aus zwei verschiedenen Theorienetzen die terminologischen Apparate der beiden Theorieelemente weder übereinstimmen noch in einem Spezialisierungsverhältnis zueinander stehen. Von dieser Ausgrenzung ist ebenso jedes Erweiterungsverhältnis betroffen, weil es als Umkehrung eines Spezialisierungsverhältnisses definiert ist. Die terminologische Nichtübereinstimmung und die terminologische Nichtspezialisierbarkeit (einschließlich der Nichterweiterbarkeit) stellen aber nur den “Regelfall” dar, der oben im laufenden Text erwähnt wurde. Denn es lassen sich extreme Ausnahmefälle vorstellen, in denen zwei Theorieelemente aus unterschiedlichen Theorienetzen dennoch den gleichen terminologischen Apparat verwenden. Dies widerspricht keineswegs der Definition von Theorienetzen. Es ist nämlich möglich, daß sich die beiden Theorieelemente trotz ihrer terminologischen Übereinstimmung in kein Spezialisierungsverhältnis zueinander bringen lassen. Als Grund dafür kommen wesentliche gesetzesartige Aussagen in Betracht, die zwischen den zwei Theorieelementen so stark voneinander abweichen, daß keines von beiden als eine (Kern-)Spezialisierung des jeweils anderen wiedergegeben werden kann. Die zwei Theorieelemente gehören dann zwei verschiedenen Theorienetzen an, weil sie in keiner Spezialisierungsbeziehung zueinander stehen. Daher kann es strenggenommen auch Theorieelemente aus unterschiedlichen Theorienetzen mit gleichen terminologischen Apparaten geben. Von solchen seltenen Ausnahmen wird hier jedoch der Einfachheit halber abgesehen, indem nur auf den o.a. “Regelfall” Bezug genommen wird.

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  185. Terminologische Inkompatibilität und Unverträglichkeit werden hier als Synonyma gebraucht.

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  186. Vgl. Balzer (1987a), S. 309.

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  187. Ausführlicher wird das Verhältnis zwischen Theoriereduktionen und Übersetzungsrelationen behandelt bei Pearce (1981a), S. 24ff.; Pearce (1982a), S. 311ff.; Pearce (1982b), S. 393ff.; Stegmfn.LER (1986e), S. 299ff.; Balzer (1987a), S. 309ff.

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  188. Vgl. Pearce (1986), S. 304; weniger deutlich auch Balzer (1985c), S. 262.

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  189. Vgl. Hoering (1979), S. 181; Balzer (1979d), S. 319f.; Gaifman (1984), S. 328; Balzer (1984b), S. 352f.; Balzer (1985c), S. 262ff., insbesondere S. 265 (dort als “proper translation”); Pearce (1986), S. 304f. (i.V.m. S. 297) sowie S. 306; Stegmüller (1986c), S. 129f. u. 244 (insbesondere die Adäquanzbedingungen “Il” und “IV”; die Kriterien werden dort auf eine “Reduktionsrelation” bezogen, die der hier verwendeten Übersetzungsrelation entspricht); Pearce (1987), S. 11, 55ff., 64ff. (i.V.m. S. 44), 110ff. u. 189.

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  190. Vgl. auch Stegmoltk.R (1986c), S. 301. Er redet zwar nicht explizit von Adäquanzkriterien. Aber er definiert eine “abstrakte” Übersetzungsfunktion r mit der Hilfe von zwei definitorischen Anforderungen. Seine zweite Anforderung ähnelt inhaltlich weitgehend den Adäquanzkriterien, die hier thematisiert werden. Dies wird in der anschließenden Erläuterung “iv” auf S. 301 besonders deutlich. Dort wird festgelegt: Eine geschlossene prädikatenlogische Formel (ein “Satz”), die mit dem terminologischen Apparat des reduzierten Theorieelements T1 ausgedrückt werden kann, ist in einem Modell des reduzierten Theorieelements T1 genau dann gültig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Erstens muß es sich bei dein Modell des reduzierten Theorieelements T1 um die Übersetzung von mindestens einem Modell des reduzierenden Theorieelements T2 handeln. Die Übersetzung liefert eine partiell definierte und surjektive Funktion F. Sie stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine Umkehrung der Übersetzungsrelation “tr”, die hier verwendet wird (vgl. S. 300f.). Zweitens muß sich die geschlossene prädikatenlogische Formel, die mit dem terminologischen Apparat des reduzierten Theorieelements T1 ausgedrückt wurde, durch die abstrakte Übersetzungsfunktion r in eine geschlossene prädikatenlogische Formel übersetzen lassen, die mit dein terminologischen Apparat des reduzierenden Theorieelements T2 ausgedrückt werden kann. Drittens muß die übersetzte geschlossene prädikatenlogische Formel in mindestens einem derjenigen Modelle des reduzierenden Theorieelements T2 gültig sein, aus deren Übersetzungen das Modell des reduzierten Theorieelements T1 hervorgegangen ist. Die erste Bedingung geht über die konventionelle Definition von Reduzierbarkeitsverhältnissen nicht hinaus, wie sie im strukturalistischen Theorienkouzept allgemein üblich ist. Die zweite und dritte Bedingung führen jedoch neuartige Adäquanzanforderungen ein. Dabei etabliert die zweite Bedingung die Anforderung, daß sich geschlossene prädikatenlogische Formeln aus den terminologischen Apparaten der beiden Theorieelemente mittels der abstrakten Funktion r ineinander übersetzen lassen. Die Geschlossenheit der involvierten Formeln bedeutet lediglich, daß es sich entweder uni variablenfreie Formeln handelt oder daß alle Variablen der Formeln durch entsprechende Quantoren gebunden sind. Dadurch wird sichergestellt, daß jeder betrachteten Formel stets genau einer der beiden Wahrheitswerte “gültig” und “ungültig” zugeordnet werden kann. Die dritte Bedingung führt die Anforderung ein, daß Formeln in den Modellen des einen Theorieelements genau dann gültig sein müssen, wenn die entsprechenden Formeln in den entsprechenden Modellen des jeweils anderen Theorieelements ebenfalls gültig sind. Die zweifache Entsprechung der Formeln einerseits und der Modelle andererseits stellen die abstrakte Übersetzungsfunktion F bzw. die Funktion F her. Darüber hinaus führt Stegmim.LER (1986c), S. 305, eine weitere Adäquanzanforderung für die abstrakte Übersetzungsfunktion r ein. Sie betrifft eine Verträglichkeitsbedingung mit den logischen Zeichen, die als Quantoren und Junktoren in den jeweils zugrundeliegenden prädikatenlogischen Formalsprachen verwendet werden.

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  191. In diesem Adäquanzkriterium sind strenggenommen zwei Adäquanzvorstellungen zusammengefaßt. Erstens handelt es sich um die Vollständigkeitsanforderung, daß sich jedes potentielle Modell des einen Theorieelements in mindestens ein potentielles Modell des anderen Theorieelements übersetzen läßt Zweitens kommt des Aspekt der 1:n-Übersetzung hinzu, der für die Übersetzungsrelation von Sneed charakteristisch ist.

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  192. Vgl. statt dessen die Quellen, die schon kurz zuvor in einer Anmerkung zum Aspekt der Adäquanzkriterien angeführt wurden.

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  193. Gegenüber der früher beschriebenen, an Sneed angelehnten Definition der Theoriereduktion erfolgt eine weitere Verallgemeinerung. Es wird nicht nur von seiner 1:n-Übersetzung abgesehen. Vielmehr wird Sneed’s fünfte Anforderung, die sich auf die Erfüllung aller theoriezugehörigen Restriktionen bezog, hier ebenso fallengelassen. Dies entspricht zahlreichen Beiträgen zur strukturalistischen Theoriereduktion, die sich auch nur mit der Erfüllung aller wesentlichen gesetzesartigen Aussagen befassen. Darauf wurde schon in. einer Anmerkung hingewiesen, als Sneed’s Konzept der Theoriereduktion vorgestellt wurde.

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  194. Die Umkehrung braucht aber nicht zuzutreffen. Statt dessen wird es im allgemeinen eine Vielzahl von potentiellen Modellen des Theorieelements T2 gehen, die sich nicht in potentielle Modelle des Theorieelements T1 übersetzen lassen. Ebensowenig wird die Eindeutigkeit der Übersetzung vorausgesetzt Daher wird nicht ausgeschlossen, daß für dasselbe potentielle Modell des Theorieelements T1 mehrere Übersetzungen in unterschiedliche potentielle Modelle des Theorieelements T2 existieren.

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  195. Die Umkehrung braucht aber nicht zuzutreffen. Daher kann es durchaus gesetzeserfüllende Modelle des Theorieelemente Ti geben, die auch nach einer entsprechenden Übersetzung keine gesetzeserfüllenden Modelle des Theorieelements T2 sind. Vgl. dazu die analoge Argumentation zum nomischen Überschußgehalt eines Theorieelements t2, das qua Gesetzesspezialisierung aus einem Theorieelement tl desselben Theorienetzes hervorgegangen ist.

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  196. Es erfolgt hier nur eine analoge Reduktionsdefinition, weil drei Abweichungen eintreten. Erstens wird Sneed’s Anforderung einer 1:n-Übersetzung fallengelassen. Dies führt zur ersatzlosen Streichung einer Konjugatskomponente aus der Definition des Reduktionsprädikats RED,(T1,T2;tr). Zweitens entfällt der Bezug auf Restriktionsklassen. Dadurch vereinfachen sich alle Ausdrücke, in denen vormals Mengen von potentiellen Modellen und Potenzklassen von potentiellen Modellmengen verwendet werden mußten, zu Ausdrücken, die sich nur noch auf einzelne potentielle Modelle und potentielle Modellmengen erstrecken. Drittens werden die beiden

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  197. Reduktionsprädikate RED,(T1,T2;tr) und RED(T1,T2) jetzt der Kürze halber zu nur noch einem Reduktionsprädikat REDa(Tt,T2) zusammengezogen.

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  198. Ähnliche Reduktionsdefinitionen finden sich z.B. bei Stegmüller (1979b), S. 96f., Version e) mit den Unterfällen 1) - nur erster Teil - und 2); Balzer (1980a), S. 483; Stegmüller (1980) S. 80f. (dort aber mit abweichendem Bezug auf partielle potentielle Modelle); Balzer (1982c), S. 298; Balzer (1985c), S. 256, und Balzer (1986c), S. 185, Version (1); Stegmoller (1986c), S. 129f. (nur die Bedingungen (I) und (III)) sowie S. 132 (nur die Bedingungen (1) und (3)); Barer (1987a), S. 275 (nur Fall D) u. S. 308. Allerdings wird von den Reduktionsdefinitionen der vorgenannten Quellen in dem Ausmaß abgewichen, iin dem sich dort Definitionskomponenten auf Reduktionsaspekte erstrecken, die in der voranstehenden Anmerkung ausgegrenzt wurden. Das trifft z.B. auf die Berücksichtigung von Restriktionsklassen zu.

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  199. Vgl. auch die analogen Reduktionsdefinitionen bei PEARCE (1982b), S. 393f., und STEGMÜLLER (1986c), S. 300. Sie unterscheiden sich von den vorgenannten im wesentlichen dadurch, daß sie nicht auf eine Übersetzungsrelation, sondern auf eine partielle und surjektive Übersetzungsfunktion Bezug nehmen. Die Übersetzungsrelationen und -funktionen können aber ineinander überführt werden. Vgl. Stegmüller (1986c), S. 300.

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  200. Vgl. schließlich zu anspruchsvolleren Reduktionsdefinitionen, die inhaltlich über die hier thematisierte Theoriereduktion hinausreichen, Sneed (1979a), S. 224f., insbesondere S. 225; Stegmüller (19796), S. 96f., Version e) mit allen Unterfällen 1) bis 4); Balzer (1979d), S. 315; Balzer (1982c), S. 299f.; Moulines (1984), S. 53; Stegmüller (1986c), S. 129ff., insbesondere S. 132f.; Balzer (1987a), S. 275ff., insbesondere S. 277. Dort werden vor allem zusätzliche Reduktionsanforderungen aufgestellt, die dafür sorgen, daß Theoriereduzierungen die Unterscheidung zwischen T-theoretischen und nicht-T-theoretischen Konstrukten unverändert aufrechterhalten. Das ist keineswegs selbstverständlich. Vgl. dazu die Erläuterungen von Sneed (1979a), S. 224f.; Stegmüller (1986c), S. 130f.; Balzer (1987a), S. 276f. Die zusätzlichen Reduktionsanforderungen werden vor allem benötigt, um die intendierten Anwendungen von Theorieelementen bei der Definition von Theoriereduktionen korrekt zu berücksichtigen. Vgl. z.B. Balzer (1982c), S. 299f. Dieser Aspekt wird in der Ausarbeitung, die bier vorliegt, der Einfachheit halber nicht näher behandelt. Vgl. auch die gleiche Vernachlässigung bei Balzer (1984b), S. 353f. Diese Ausgrenzung verkennt jedoch nicht die grundsätzliche Bedeutung, die der Reduktionsausweitung auf intendierte Theorieanwendungen zukommt. Darüber hinaus können intertheoretische Verknüpfungsbeziehungen (“links”) in die anspruchsvolleren Reduktionsdefinitionen einbezogen werden. Sie spielen die Rolle von theorienetzbezogenen Restriktionen sui generis. Allerdings werden diese Verknüpfungsbeziehungen nicht in allen der o.a. Quellen beachtet (z.B. nicht in SNEED (1979a) und Stegmüller (1979b)).

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  201. Innerhalb des strukturalistischen Theorienkonzepts, insbesondere im Zusammenhang mit Theoriereduktionen, wird ein revolutionärer Theorienwandel zumeist darauf zurückgeführt, daß ein Übergang zwischen Theorieelementen mit unterschiedlichen Theoriekernen erfolgt. Vgl. z.B. Stegmüller (1973), S. 24; Stegmüller (1974), S. 199; Hübner (1978), S. 300; Stegmüller (1979b), S. 54; Stegmüller (1980), S. 48f. Dies ist aber insofern ungenau, als der Kern eines strukturalistischen Theorieelements aus verschiedenen Komponenten besteht. Darüber hinaus stellt die Unterschiedlichkeit von Theoriekernen keine hinreichende Bedingung für einen revolutionären Theorienübergang dar. Denn zwei Theorieelemente mit gleichen terminologischen Apparaten, aber z.B. verschiedenen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen, stimmen hinsichtlich ihrer Theoriekerne nicht miteinander überein. Dennoch ist ein evolutionärer Übergang zwischen ihnen immer dann möglich, wenn sich der eine Theoriekern aus dem jeweils anderen Theoriekern durch eine Gesetzesspezialisierung oder -erweiterung hervorbringen läßt. Oder beide Theoriekerne können in evolutionärer Weise durch Gesetzesspezialisierungen oder -erweiterungen aus einem dritten Theoriekern gewonnen werden.

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  202. Aus beiden vorgenannten Gründen bezieht der Verf. revolutionäre Theorienentwicklungen von vornherein auf Theorieelemente mit unterschiedlichen terminologischen Apparaten. Dadurch wird einerseits präzisiert, welche Komponenten von Theoriekernen für einen revolutionären Theorienübergang verantwortlich sind. Es handelt sich um die potentiellen Modellmengen, mit denen die terminologischen Theorieapparate extensional definiert werden. Andererseits drückt die Inkompatibilität von terminologischen Apparaten eine hinreichende (aber keine notwendige) Bedingung für revolutionäre Theorienentwicklungen aus. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Hinweise darauf, daß die Inkommensurabilität von Theorieelementen und entsprechende revolutionäre Theorienübergänge immer auf unverträglichen terminologischen Apparaten beruhen. Vgl. Stegmüller (1973), S. 14, 165ff. u. 248, insbesondere S. 167; Stegmoller (1974), S. 199; Kuhn (1976), S. 191ff.; Stegmüller (1976a), S. 170 (dort in bezug auf T-theoretische Konstrukte); Nl1niluoto (1979), S. 255f.; Musgrave (1979b), S. 336, 338f. u. 341 (jedoch mit Kritik auf S. 341ff.); Przeleck I (1979), S. 347 u. 350; Balzer (1979d), S. 330 u. 332; Kuhn (1981), S. 126ff.; Pearce (1981a), S. 21; Stuben (1981), S. 170f.; Stegmüller (1983), S. 1063; Stegmüller (1986c), S. 239 u. 303.

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  203. Schließlich wird die Inkompatibilität der terminologischen Apparate von Theorieelementen, zwischen denen ein revolutionärer Übergang erfolgt, im allgemeinen zu einem Auseinanderfallen ihrer T-theoretischen Konstrukte verschärft. Darauf wurde schon früher hingewiesen, als die Inkommensurabilitätsthese erläutert wurde. Der Aspekt der T-Theoretizität wird hier im Zusammenhang mit der Theoriereduktion aber nicht mehr ausdrücklich angesprochen. Denn die Theoriereduktion knüpft mit ihrer Übersetzungsrelation “tr” zunächst nur an unverträglichen terminologischen Apparaten an. Dies schließt eine zusätzliche Diskrepanz zwischen T-theoretischen Konstrukten keineswegs aus, erfordert sie aber auch nicht.

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  204. Eine erste Widerlegung der Inkommensurabilitätsthese wurde bereits in einem früheren Kapitel anband der Fortschrittsrelation FS erörtert. Dort wurde allerdings auch herausgearbeitet, daß jene Widerlegungsmöglichkeit zwar grundsätzlich besteht, aber ihre konkrete Realisierung höchst unwahrscheinlich ist. Sie spielt daher keine größere Rolle. Dagegen konnte eine zweite und überzeugendere Widerlegung der Inkommensurahilitätsthese präsentiert werden, als zum Konzept der schwachen Theorienvergleichbarkeit übergegangen wurde. Schließlich kommt der hier diskutierten drillen Variante, bei der die Inkommensurabilitätsthese auf reduktive Weise widerlegt wird, eine herausragende wissenschaftstheoretische Bedeutung zu. Vgl. dazu die Quellen aus der nachstehenden Anmerkung.

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  205. Die Widerlegung oder Uberwindung der Inkommensurabilitätsthese durch Fortschrittskriterien des “non statement view”, die auf dem Konzept der Theoriereduktion beruhen, wird besonders gewürdigt von Stegmüller (1979a), S. 1651.; Stegmüller (1979b), S. 37, 71 u. 78; Stegmüller (1980), S. 48f., 79ff. u. 130 (i.V.m. S. 128f.), insbesondere S. 82. Vgl. daneben auch Sneed (1977), S. 261; Balzer (1985c), S. 255 u. 266; Stegmüller (1986b), S. 321 ff., insbesondere S. 324; Stegmüller (1986c), S. 298f.; Balzer (1987a), S. 364f.; Pearce (1987), S. 66ff. Vgl. auch die Quellen, die in einer späteren Anmerkung zur Schließung von Kuhn’s Rationalitätslücke angeführt werden.

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  206. Vgl. Stegmûl LER (1973), S. 249; Siegmu1j.ER (1975), S. 96; Balzer (1979d), S. 313; Stegmüller (1980), S. 48; Balzer (1982c), S. 229 u. 298; S7egmoi LER (1986c), S. 299. Vgl. auch die Wiedergabe hei PEARCE (1981a), S. 22; Pearce (1982b), S. 391, und Pearce (1987), S. 18 (jedoch in allen drei Fällen mit einer fehlerhaften Quellenangabe und ohne klaren Subjugatcharakter). Allerdings bleibt in den vorgenannten Quellen der Aspekt der Einseitigkeit von Reduzierbarkeitsverhältnissen des öfteren unbeachtet. Sehr deutlich wird er dagegen herausgearbeitet von BAIT.ER(1982c), S. 219, 229 (i.v.m. S. 222 u. 228) u. S. 298.

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  207. Es wird noch einmal daran erinnert: Diese Implikation gilt nur unter der Prämisse, daß es sich bei den verglichenen Theorieelementen T1 und T2 utn Theorieelemente mit inkompatiblen terminologischen Apparaten handelt. Also wird vorausgesetzt, daß die potentiellen Modellmengen der beiden Theorieelemente nicht zusammenfallen. Ebensowenig ist es möglich, die potentiellen Modellmengen der beiden Theorieelemente durch terminologische Spezialisierungen oder Erweiterungen ineinander zu überführen.

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  208. Vgl. zu dieser “Essenz” des strukturalistischen Reduktionskonzepts Stegmüller (1973), S. 14, 248f., 255 u. 261f.; Stegmüller (1975), S. 92 u. 94; Sneed (1977), S. 261; Stegmüller(1979b), S. 35ff., 68f., 71 u. 78, insbesondere S. 37; Stegmtfj.ER (1979c), S. 125; Hoering (1979), S. 180; Stegmüller (1980), S. 46ff. (insbesondere S. 48f.) sowie S. 79ff. u. 189; Pearce (1981a), S. 18ff.; Siegmut.LER (1983), S. 1065ff.; Balzer (1983c), S. 147; Stegmüller (1986b), S. 324f. u. 330; Stegmüller (1986c), S. 298, 307 (in der Skizze), 345 u. 348; PEARCE (1986), S. 293; ROn (1991), S. 13f.

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  209. Dabei wird weiterhin unterstellt, daß eine entsprechende Ubersetzung zwischen den unterschiedlichen Terminologien der beiden Theorieelemente erfolgt.

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  210. Es wurde zu Beginn dieser Ausarbeitung vorausgesetzt, daß eine wesentliche Aufgabe von Theorien in ihrer Erklärungsfunktion gesehen wird. Gleiches gilt für die Theorieelemente, die hier betrachtet werden. Die Festlegung der Sachverhalte, die als zulässige Anwendungen eines Theorieelements erklärt sind, erfolgt strenggenommen nicht durch die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen des Theorieelements allein. Vielmehr wirken sich auch seine Restriktionen auf die Eingrenzung der zulässigen Theorie(element)anwendungen aus. Auf diese restriktive Kodeterminante wird hier aus zwei Gründen verzichtet. Erstens vereinfacht sich die Diktion erheblich, indem nur auf wesentliche gesetzesartige Aussagen Bezug genommen wird. Die Restriktionen eines Theorieelements werden dabei implizit mitgedacht. Zweitens wurde die allgemeine Theoriereduktion oben so definiert, wie es im strukturalistischen Theorienkonzept zumeist üblich ist: Sie wurde nur auf das logische Konsequenzenverhältnis für die betroffenen wesentlichen gesetzesartigen Aussagen, nicht aber für die Restriktionen abgestellt. Daher müßte die Definition der allgemeinen Theoriereduktion zunächst um die restriktive Kodeterminante erweitert werden, bevor Restriktionen in die Festlegung der erklärbaren Sachverhalte einbezogen werden können. Darauf wird hier verzichtet. Anhand des speziellen Reduktionsvariante, die früher in enger Anlehnung an SNEED vorgestellt wurde, läßt sich aber unmittelbar erkennen, wie Restriktionen in die allgemeine Reduktionsdefinition eingebunden werden können.

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  211. Die gleiche Argumentation kann ebenso auf die Prognosekraft von Theorieelementen bezogen werden. Vgl. z.B. STEGMÜLLER (1980), S. 80. Denn Erklärungs-und Prognoseleistungen beruhen auf demselben nomischen Fundament eines Theorieelements. In diesem Beitrag interessiert aber nur die Erklärungsfunktion von Theorieelementen.

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  212. Darüber hinaus läßt sich auch der Aspekt der intendierten Theorieanwendungen berücksichtigen. Dann muß allerdings zu einer von den anspruchsvolleren Reduktionsdefinitionen übergegangen werden, die schon in einer der voranstehenden Anmerkungen erwähnt wurden. Aus dieser erweiterten Sicht gilt: Jede intendierte Anwendung des reduzierten Theorieelements läßt sich als logische Konsequenz einer intendierten Anwendung des reduzierenden Theorieelements ableiten (aber nicht umgekehrt). STEGMÜLLER (1986c), S. 131, formuliert prägnant: “Jede mögliche empirische Behauptung des reduzierten Theorie-Elementes folgt aus der ‘entsprechenden’ empirischen

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  213. Behauptung des reduzierenden Theorie-Elementes“. Vgl. zur Vertiefung dieser Reduktionsausweitung auf intendierte Theorieanwendungen Sneed (1979a), S. 224f.; Stegmüller (19796), S. 96f.; Stegmüljjlr (1986c), S. 130f.; Balzer (1987a), S. 276f.

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  214. Vgl. Stegmüller (1974), S. 199; Stegmüller (1975), S. 95; STEGMÜLLER (1979c), S. 126; Stegmüller (1980), S. 80 u. 190; Pearce (1981a), S. 20; DILwoRTH (1982), S. 29.

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  215. Vgl. Dilworth (1982), S. 29.

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  216. Vgl. dazu die Quellen, die bereits in einer früheren Anmerkung zur strukturalistischen Theoriereduktion angeführt wurden.

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  217. Vgl. STEGMÜLLER (1980), S. 48; Pearce (1981a), S. 19.

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  218. Zur Rationalitätslücke werden hier auch inhaltlich entsprechende Irfationalitätsvorhaltungen gerechnet. Vgl. zum derart weit gefaßten Argument der Rationalitätslücke Stegmüller (1973), S. 14, 24, 167ff. (insbesondere S. 169), S. 182, 248 u. 254; Stegmüller (1974), S. 195ff.; Kuhn (1976), S. 190 (distanziert); Stegmüller (1976a), S. 169; Stegmoller (1979e), S. 125; Stegmoller (1980), S. 45ff. u. 189, insbesondere S. 46; Pearce(1981a), S. 18f. u. 21; Kuhn (1981), S. 125 (distanziert); Stegmoller (1983), S. 1063; Weimann (1984), S. 279f., insbesondere S. 280; Stegmüller (19866), S. 304, 319ff. u. 330; Stegmüller (1986c), S. 298 u. 343f.

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  219. Das Argument der Rationalitätslücke, das von Stegmoller (1973) in die Diskussion mit revolutionäre Theorienentwicklungen eingebracht wurde, hat heftige Kontroversen ausgelöst. Vgl. dazu die Gegenargumente, mit denen sich Kuhn in seinen inhaltsgleichen Publikationen Kuhn (1976), S. 190ff.; Kuhn (1977), S. 300ff., und Kuhn (1981), S. 125ff., verteidigt hat. Dies veranlaßte Stegmüller zwischenzeitlich, seine Argumentation zu verdeutlichen; vgl. Stegmüller (1979b), S. 50ff.; Stegmüller (1983), S. 1063f. Er ist sogar neuerdings dazu übergegangen, die Formulierung “Rationalitätslücke” als unangemessen zurückzuziehen. Sie enthalte einen unberechtigten impliziten Vorwurf gegen Kuhn. Vgl. Stegmüller (1980), Fn. 12 auf S. 46 (mit Verweis auf Stegmüller (1979b)); Stegmüller (1986c), S. 343. Allerdings wird in den vorgenannten Quellen nicht recht klar, worin der unberechtigte Vorwurf genau bestehen soll. Von Stegmüller (1979b), S. 50ff., wird auch die Essenz seiner Argumentation nicht zurückgenommen. Ihr zufolge läßt sich der revolutionäre Übergang zwischen zwei Theorieelementen so lange nicht rational rechtfertigen, wie kein präzises Kriterium für die Fortschrittlichkeit des Theorienübergangs angegeben wird. Ein solches Fortschrittskriterium ist aber von Kiiiin niemals vorgelegt worden. Ähnlich zweideutig bleiben die Ausführungen von Stegmü1.1.ER (19866), S. 304 u. 329. Zwar spricht er zunächst nur von “scheinbaren ‘Rationalitätslücken’ bei Kuhn” (S. 304; ähnlich auf S. 330). Unmittelbar danach weist er aber wieder auf die “nicht-rationalen, ja widervemünftigen Komponenten” in Kuhn’s Beschreibung wissenschaftlicher Entwicklungsprozesse hin (S. 304; siehe auch S. 319ff.). Stegmüller (1986e), S. 343, bekräftigt sogar nochmals ausdrücklich das Bestehen einer Rationalitätslücke. Daher wird hier an dem ursprünglichen und einprägsamen Ausdruck der Rationalitätslücke festgehalten.

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  220. Vgl. z.B. Pearce (1981a), S. 18ff.

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  221. Des öfteren wird die mißverständliche Formulierung benutzt, durch das Konzept der Theoriereduktion sei Kuhn’s Rationalitätslücke geschlossen worden. Vgl. Stegmüller (1974), S. 195 u. 200; Stegmoller (1979c), S. 125; Stegmüller (1980), S. 46u. 189; Pearce (1981a), S. 19 u. 21. Dies trifft strenggenommen aber nicht zu. Denn die Lücke wird nur in dem Ausmaß gefüllt, wie es gelingt, die einseitige Reduzierbarkeit von Theorieelementen nachzuweisen. Ein solcher Nachweis braucht aber keineswegs für alle Theorieelemente zu gelingen, zwischen denen ein revolutionärer Übergang erfolgt. Z.B. stellt Balzer (1979d), S. 313, fest: “we cannot prove that reduction is always possible and it is much work to show that for ... pairs of theories that are separated by a scientific revolution reduction is possible.” Vgl. auch Stegmoller (1986c), S. 308f. Vor allem entfällt die einseitige Reduzierbarkeit für solche Theorieelemente, die an den Enden einer Fortschrittsverzweigung liegen. Vgl. Stegmüller (1979e), S. 127; Stegmüller (1980), S. 133 u. 191; Stegmüller (1983), S. 1074. Auf Fortschrittsverzweigungen wurde schon in einer früheren Anmerkung hingewiesen, als es um die Nichtkumulativität des wissenschaftlichen Fortschritts ging. Schließlich trägt Balzer (1979d), S. 313f., überzeugende generelle Bedenken gegenüber der naiven Ansicht vor, Theorieelemente aus revolutionären Theorienübergängen ließen sich jederzeit aufeinander reduzieren. Angesichts solcher Vorbehalte kann nur in jedem Einzelfall überprüft werden, ob zwischen zwei Theorieelementen tatsächlich ein einseitiges Reduzierbarkeitsverhältnis vorliegt.

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  222. Balzer hat für zwei exemplarische Fälle, deren Inkommensurabilität von Feyerabend behauptet wird (S. 314), untersucht, ob sich ein Reduzierbarkeitsverhältnis konkret nachweisen läßt. Zunächst zeigt er auf, daß die klassische Theorie der Raumzeit im strukturalistischen Sinn nicht auf die relativistische Theorie der Raumzeit reduziert werden kann. Vgl. BALZER (1979d), S. 315ff., insbesondere S. 320f. u. 325. Daraus folgt vor allem, daß es ebenso unmöglich ist, die klassische Partikelmechanik auf die relativistische Partikelmechanik der Speziellen Relativitätstheorie zu reduzieren. Vgl. Balzer (1979d), S. 315; Balzer (1982c), S. 241ff., und Stegmüller (1983), S. 1071f. Anschließend weist Balzer (1979d) aber nach, daß sich die Impulstheorie für die Bewegung physikalischer Körper in der Tat auf Newton’s Theorie der Mechanik reduzieren läßt (S. 325ff., insbesondere S. 328f.). Allerdings diskutiert en nicht nähet, ob dieses Reduzierbarkeitsverhältnis einen einseitigen Charakter trägt. Es bereitet jedoch keine Schwierigkeiten, diese Frage im betrachteten Fall positiv zu beantworten. Mit seiner doppelten Fallstudie unterstreicht Barer eindrucksvoll die allgemeine Feststellung, daß die (einseitige) Reduktion von Theorieelementen zwar in Einzelfällen durchaus möglich ist, aber keineswegs immer mit Sicherheit durchgeführt werden kann.

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  223. Allerdings ließe sich einwenden, daß Balzer seinen eigenen Erkenntnissen zu widersprechen scheint. Denn an anderer Stelle gelangt er zu dein Resultat, die klassische Theorie der Raumzeit lasse sich sehr wohl im üblichen strukturalistischen Verständnis auf die relativistische Theorie der Raumzeit reduzieren. Vgl. Balzer (1982c), S. 222ff., insbesondere S. 227ff., und Balzer (1984b), S. 332 u. 345ff., insbesondere S. 349ff. Diese Feststellung verblüfft angesichts der Fallstudie, die zuvor skizziert wurde. Noch erstaunlicher ist, daß Balzer seine eigene Fallstudie in den beiden voranstehendcn, neueren Publikationen mit keinem Wort würdigt. Erst recht erklärt er nicht, wie er zu seinem radikalen Meinungswechsel gelangt ist. (Über ein ähnliches “Umfallen” Balzer’s wurde schon früher berichtet, als die angebliche T-Theoretizität von Nutzenfunktionen diskutiert wurde.) Jedoch zeigt sich bei näherer Betrachtung, daß sich BALZER tatsächlich nicht widerspricht. Denn er legt in seinem o.a. Werk aus dem Jahr 1979 eine andere Reduktionsdefinition zugrunde als in den beiden Publikationen, die in den Jahren 1982 und 1984 erschienen. Dieses - leidet nicht näher begründete - Wechseln der Reduktionsdefinition erlaubte es Balzer, zu radikal veränderten Reduzierbarkeitsfeststellungen zu gelangen.

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  224. In Balzer’s Meinungswandel manifestiert sich eine generelle Tendenz: Anhänger des “non statement view” neigen immer stärker zu der Ansicht, das Konzept der strukturalistischen Theoriereduktion lasse sich weithin anwenden, ohne auf ernsthafte Einsatzbarrieren zu stoßen. Diese optimistische Position klingt recht deutlich bei Stegmüller (1983), S. 1069, an. Er verweist auf “zahlreiche, als fachwissenschaftlich gesichert angesehene Beispiele dafür ..., daß eine wissenschaftliche Disziplin auf eine andere zurückführbar ist.” Daher müsse sich jeder, der die Existenz von Reduzierbarkeitsverhältnissen bestreiten wolle, erst einmal “mit Naturwissenschaftlern selbst anlegen”, die jene Beispiele aufgezeigt hätten. Über den komplementären, von Balzer in seiner frühen Fallstudie exemplarisch belegten Aspekt, daß Reduzierbarkeitsnachweise auch gescheitert sind, geht Siegmüll.ER dagegen zunächst stillschweigend hinweg. (Er räumt dies erst an späterer Stelle und in anderem Zusammenhang ein; vgl. S. 1071f.) Jedoch ist der Reduzierbarkeitsoptimismus von Stegmüller nicht unbegründet. Einerseits kann auf Balzer’s neuere Reduzierbarkeitsresultate verwiesen werden. Andererseits führte in manchen Fällen, in denen sich die Reduzierbarkeit von Theorieelementen anfangs nicht nachweisen ließ, der Übergang zum Konzept der approximativen Theoriereduktion doch noch zum Erfolg. Als Standardbeispiel gilt das Verhältnis zwischen Kepler’s Theorie der Planetenbewegung und Newton’s Gravitationstheorie (angewandt auf das solare Planetensystem). Es handelt sich um inkommensurable Theorien. Bis heute gelang es nicht, im oben definierten strengen Sinn nachzuweisen, daß zwischen den Beiden Theorien ein (einseitiges) Reduzierbarkeitsverhältnis besteht. Dennoch konnte gezeigt werden, daß sich Kepler’s Theorie der Planetenbewegung auf Newton’s Gravitationstheorie approximativ reduzieren läßt Vgl. Moulines (1980), S. 404ff.; Moulines (1981), S. 137ff.; Mayr (1981), S. 115f. u. 117ff; Pearce (1984b), S. 173ff.; Stegmüller (1986c), S. 246ff.; Pearce (1986), S. 306; Balzer (1987a), S. 374ff.; ROTE (1991), S. 270ff. Auch für den Fall, daß Balzer’s Meinungswandel bezüglich des Verhältnisses zwischen klassischer Partikelmechanik und relativistischer Partikelmechanik wegen der veränderten Reduktionsdefinition nicht akzeptiert werden sollte, steht ein Ausweg offen. Denn die klassische Partikelmechanik (mit GALILEInvarianz) kann auf die relativistische Partikelmechanik der Speziellen Relativitätstheorie zumindest approximativ reduziert werden. Vgl. Balzer (1982e), S. 243f., und Balzer (1984b), S. 349f. Angesichts solcher Approximationserfolge ist es verständlich, daß STEGMÜLLER der approximativen Reduzierbarkeit von Theorieelementen besonders große Beachtung zollt. Vgl. z.B. Stegmüller (1983), S. 1070ff.; Stegmüller (1986c), S. 227f. u. 239ff., sowie Stegmüller (1990), S. 407ff.

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  225. Vgl. zur strukturalistischen Rationalisierung (“Entirrationalisierung”) von revolutionären Theorienübergängen, die Kuhn’s Rationalitätslücke mittels einseitiger Reduzierbarkeitsverhältnisse zumindest teilweise Ctillt, STEGMÜLLER (1973), S. 14, 249f, 253, 255 u. 261f; Stegmüller (1974), S. 200f.; Stegmuller(1979b), S. 50ff., insbesondere S. 55; Stegmüller (1979c), S. 125; Stegmüller (1980), S. 45ff. u. 189, insbesondere S. 46 u. 49; Pearce (1981a), S. 19; Pearce (19826), S. 389ff., insbesondere S. 391; Stegmüller (1983), S. 1064f.; Weimann (1984), S. 280 u. 282; Stegmüller (1986b), S. 319f., 325 u. 329f.; STEGMÜLLER (1986c), S. 119f., 298f., 327 u. 344; Pearce (1986), S. 293; Pearce (1987), S. 6f., 17ff. u. 25; DIF.Derich (19896), S. 381.

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  226. Der Anspruch des strukturalistischen Theorienkonzepts, revolutionäre Übergänge zwischen einseitig reduzierbaren Theorieelementen rational rechtfertigen zu können, ist - ebenso wie das zugrundeliegende Argument der Rationalitätslücke - auf vehementen Widerstand gestoßen. Vgl. Kohn (1976), S. 190ff.; Kuhn (1981), S. 125ff.; Pearce (1981a), S. 19ff., insbesondere S. 23; Stuben (1981), S. 170ff., insbesondere S. 172ff.; Pearce (1982a), S. 3091T.; Pearce (1982h), S. 390 u. 392ff.; DILwoRTH (1982), S. 31f.; Pearce (1986), S. 294ff.; Pearce (1987), S. 6ff., 19, 25f., 34, 36ff., 41f., 64ff., 122f. u. 184.

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  227. Der Konflikt zwischen Proponenten und Opponenten der These, revolutionäre Theorienübergänge ließen sich im Falle der einseitigen Reduzierbarkeit rational rechtfertigen, knüpft im Prinzip an einem formalsprachlichen Übersetzungsproblem an. Vgl. dazu die Hervorhebung des Übersetzungsproblems durch Pearce (1986), S. 304; Stegmüller (1986e), S. 299 (allerdings vertritt Stegmüller (1983), S. 1069 die entgegengesetzte Ansicht), und Pearce (1987), S. 6, 11, 69 u. 185ff. Vgl. auch Pearce (1986), S. 294f. u. 301f., zur herausragenden Rolle, die der sprachlichen Theorieverfassung bei Untersuchungen über die Reduzierbarkeit von Theorien zukommt. Das Übersetzungsproblem, das hier interessiert, läßt sich wie folgt skizzieren: Einerseits wird in der Definition des

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  228. Reduktionsprädikats REDa, das den einseitigen Reduzierbarkeitsverhältnissen zwischen Theorieelementen zugrundeliegt, die Existenz von mindestens einer Übersetzungsrelation “tr” vorausgesetzt. Sie ist erforderlich, um formatsprachliche Ausdrücke aus den terminologischen Apparaten der verglichenen Theorieelemente ineinander zu übersetzen. Andererseits geht die Inkommensurabilitätsthese von Theorieelementen aus, deren terminologischen Apparate inkompatibel sind. Mit dieser terminologischen Inkompatibilität können auf keinen Fall “bedeutungserhaltende” Übersetzungsrelationen vereinbart werden, die jeden Ausdruck aus dem terminologischen Apparat des einen Theorieelements in (mindestens) einen bedeutungsgleichen Ausdruck aus dem terminologischen Apparat des jeweils anderen Theorieelements überführen (vgl. STEGMOLLER (1986c), S. 299). Die Kluft zwischen Pro-und Opponenten betrifft daher die Frage, ob es Übersetzungsrelationen “tr” gibt, die sich durch eine eigentümliche Mittellage auszeichnen: Die Übersetzungsrelationen müssen zwar so leistungsfähig sein, daß sie “adäquate” Übersetzungen für die terminologischen Apparate von reduzierbaren Theorieelementen liefern. Jedoch dürfen sie nicht so leistungsfähig werden, daß sie die Qualität von bedeutungserhaltenden Übersetzungen erlangen. Die erste Anforderung muß erhoben werden, um Theorieelemente trotz ihrer Inkommensurabilität aufeinander reduzieren zu können. Die zweite Anforderung ist notwendig, damit überhaupt inkommensurable Theorieelemente mit inkompatiblen terminologischen Apparaten vorliegen können. Andernfalls müßte es nämlich möglich sein, die terminologischen Apparate wegen der bedeutungserhaltenden Übersetzbarkeit ihrer Ausdrücke ineinander zu transformieren. Dies widerspräche aber der vorausgesetzten terminologischen Unverträglichkeit der Theorieelemente. Allerdings ist es bis heute strittig geblieben, ob tatsächlich Übersetzungsrelationen existieren, die den beiden vorgenannten Anforderungen gerecht werden.

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  229. Die Kontroverse um die partielle rationale Rechtfertigung revolutionärer Theorienübergänge läßt sich verdeutlichen, indem Stegmoller’s Position noch einmal, aber etwas ausführlicher dargelegt wird. Erstens geht Stegmüller davon aus, daß es Paare aus Theorieelementen gibt, die sich im Sinne des “statement view” zueinander inkommensurabel verhalten. Es existiert keine bedeutungserhaltende Übersetzungsrelation, die zwischen den inkompatiblen terminologischen Apparaten der beiden Theorieelemente vermittelt. Zweitens verficht Stegmoller als Kern des strukturalistischen Fortschrittsgedankens: Wenn zwei Theorieelemente im Sinne des “statement view” inkommensurabel sind, dann ist es dennoch grundsätzlich möglich, daß mindestens eine nicht-bedeutungserhaltende Übersetzungsrelation “tr” existiert, mit deren Hilfe sich ein einseitiges Reduzierbarkeitsverhältnis zwischen den beiden Theorieelementen herstellen läßt. Wenn dies tatsächlich zutrifft, dann liegt aus der Perspektive des “non statement view” ein theoretischer Fortschritt trotz Inkommensurabilität vor. Drittens ist Stegmoller davon überzeugt, daß es mindestens einige interessante realwissenschaftliche Theorieelemente gibt, die sich sowohl inkommensurabel im Sinne des “statement view” als auch einseitig reduzierbar im Sinne des “non statement view” verhalten. Vgl. zur letztgenannten Überzeugung Stegmoller (1986c), S. 299, These (SR). Sie wird im folgenden auch als Stegmoller-These i.e.S. angesprochen. Viertens folgt aus der strukturalistischen Definition der einseitigen Reduzierbarkeit, daß es fortschrittlich und somit auch rational ist, von einem reduzierten auf ein reduzierendes Theorieelement überzugehen. Aus der Zusammenfassung des dritten und vierten Arguments folgt schließlich die Stegmoller-These i.w.S.: Es gibt mindestens einige interessante realwissenschaftliche Theorieelemente, die im Sinne des “statement view” inkommensurabel sind, zwischen denen sich aber dennoch ein revolutionärer Übergang durch ein einseitiges Reduzierbarkeitsverhältnis rational rechtfertigen läßt.

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  230. In exemplarischer Weise wird die Entgegnung KUHN’s intensiver gewürdigt. Denn sie zielt auf den Kern des strukturalistischen Reduktionskonzepts. Zunächst hat Kuhn nachträglich zugegeben, daß ein revolutionärer Theorienwandel durchaus rational gerechtfertigt werden kann, falls zwischen den betroffenen Theorieelementen ein entsprechendes (einseitiges) Reduzierbarkeitsverhältnis besteht. Vgl. Kuhn (1976), S. 190; Kuhn (1981), S. 125f. Jedoch besitzt diese Konzession lediglich rhetorischen Charakter. Denn unmittelbar anschließend rechtfertigt KUHN seine Position dadurch, daß er von einem revolutionären Übergang zwischen inkommensurablen Theorieelementen nur dann sprechen möchte, wenn sich ihre inkompatiblen terminologischen Apparate nicht ineinander übersetzen lassen. Vgl. Kuhn (1976), S. 192; Kuhn (1981), S. 127. Dabei scheint KUHN das Konzept der bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen zu unterstellen. Darüber hinaus geht er davon aus, daß tatsächlich Paare aus inkommensurablen Theorieelementen mit unübersetzbaren, also inkompatiblen terminologischen Apparaten existieren. Daran schließt Kuhn sein zentrales Gegenargument an: Wenn sich zwei Theorieelemente wegen ihrer inkompatiblen terminologischen Apparate zueinander inkommensurabel verhalten, dann kann keine Übersetzungsrelation “tr” existieren, die zwischen den terminologischen Apparaten der Theorieelemente vermittelt. Die Existenz einer Übersetzungsrelation “tr” wird aber in der Definition des Reduktionsprädikats Red a vorausgesetzt. Daher ist wegen des Fehlens einer Übersetzungsrelation “tr” eine notwendige Voraussetzung für die Reduzierbarkeit der Theorieelemente nicht erfüllt. Folglich ist es von vornherein unmöglich, das strukturalistische Reduktionskonzept auf inkommensurable Theorieelemente anzuwenden. Kuhn’s zentrales Gegenargument und seine logischen Folgerungen lassen sich zusammenfassen zu der These: Wenn sich zwei Theorieelemente wegen ihrer inkompatiblen terminologischen Apparate zueinander inkommensurabel verhalten, dann ist es unmöglich, ein Theorieelement auf das jeweils andere Theorieelement zu reduzieren (Kuhn-These). Vgl. ebenso Dilworth (1982), S. 32. A fortiori kann es dem “non statement view” niemals gelingen, revolutionäre Theorienentwicklungen auch nur teilweise rational zu rechtfertigen. Darüber hinaus schiebt KUHN noch ein zweites Gegenargument nach. Es besteht darin, daß sich die intendierten Anwendungsbereiche von Theorieelementen, zwischen denen ein revolutionärer Übergang erfolgt, ebensowenig aufeinander reduzieren lassen. Vgl. Kuitn (1976), S. 193ff.; Kuhn (1981), S. 129ff. Dieses Zusatzargument trifft das strukturalistische Theorienkonzept aber weniger hart als das voranstehende erste

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  231. Argument. Denn strukturalistische Reduktionsrelationen können durchaus so definiert werden, daß sie sich nur auf Theoriekerne, nicht aber auf die intendierten Anwendungsbereiche von Theorieelementen beziehen. Vgl. dazu die Definition, die oben anhand des Reduktionsprädikats REDa vorgelegt wurde. Zwar wurde in früheren Anmerkungen schon darauf aufmerksam gemacht, daß anspruchsvollere Reduktionsdefinitionen existieren, in denen der Aspekt intendierter Theorieanwendungen berücksichtigt wird. Aber es handelt sich dabei “nur” um Verfeinerungen des strukturalistischen Reduktionskonzepts, die für die Rationalisierung von revolutionären Theorienübergängen nicht unbedingt erforderlich sind. Daher wird hier an der “einfachen” Reduktionsdefinition festgehalten, die keine intendierten Theorieanwendungen einschließt. Infolgedessen wird auch KUHN’. zweites Gegenargument nicht weiter beachtet.

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  232. Der kritische Punkt in der Kontroverse zwischen Kuhn und Stegmüller ist daher die Frage, ob eine Übersetzungsrelation “tr” gefunden werden kann, die bei einem revolutionären Theorienübergang zwischen den inkompatiblen terminologischen Apparaten der involvierten Theorieelemente vermittelt. Diese Frage läßt sich auf zwei verschiedenen Ebenen beantworten. Auf der ersten Ebene liegt ein rasches “Ja” auf der Hand. Denn es wurde schon oben erläutert, daß es nahezu immer möglich ist, die Ausdrücke aus den terminologischen Apparaten zweier Theorieelemente irgendwie ineinander zu transformieren. Aber es wurde zugleich betont, daß sich über Reduktionsverhältnisse erst dann ernsthaft verhandeln läßt, wenn Adäquanzkriterien für die jeweils zulässigen Ausdruckstransformationen aufgestellt sind. Daher kann auf der zweiten Ebene die Frage nach der Existenz mindestens einer Ubersetzungsrelation so lange nicht beantwortet werden, wie die erforderlichen Adäquanzkriterien nicht vorliegen. Darüber hinaus stellen diese Kriterien nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Beantwortung der Existenzfrage dar. Denn es müßte entweder mindestens eine adäquate Ubersetzungsrelation konkret angegeben werden, um diese Frage zu bejahen. Oder es müßte zum Zwecke ihrer Verneinung schlüssig nachgewiesen werden, daß es ausgeschlossen ist, jemals eine solche Übersetzungsrelation aufzustellen. Kuhn wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Er geht an keiner Stelle darauf ein, welche Adäquanzkriterien denjenigen Ubersetzungsrelationen zugrundeliegen sollen, auf denen seine These der Unübersetzbarkeit von inkommensurablen Theorieelementen beruht. Ebensowenig weist Kuhn nach, wie er zu seiner These gelangt, es gäbe zwischen Theorieelementen mit inkompatiblen terminologischen Apparaten keine (adäquate) Übersetzungsrelation. Stegmüller hat schon frühzeitig kritisiert, KUHN überschreite als Wissenschaftshistoriker die Kompetenzen seiner Profession, wenn er die Unmöglichkeit der Reduzierbarkeit von Theorieelementen mit inkompatiblen terminologischen Apparaten lediglich behaupte. Vgl. Stegmüller (1973), S. 24 u. 249. Stegmüller’s Vorwurf ist insofern zuzustimmen, als die Unmöglichkeitsbehauptung ohne einen überzeugenden Beweis der Nichtreduzierbarkeit oder Nichtiibersetzbarkeit belanglos ist Vgl. dazu die ähnlichen Ausführungen von Stegmüller (1983), S. 1069. Allerdings hat Stegmoller lange Zeit ebenso keinen Aufschluß darüber gewährt, an welche konkreten Übersetzungsrelationen er im einzelnen denkt, wenn er seinerseits die Reduzierbarkeit von Theorieelementen mit inkompatiblen terminologischen Apparaten behauptet. Daher ist auch Stegmüller zunächst den Nachweis schuldig geblieben, daß sich zumindest einige Theorieelemente trotz ihrer Inkommensurabilität tatsächlich aufeinander reduzieren lassen. Ein Hinweis auf die Natur der Übersetzungsrelationen findet sich erst bei Stegmüller (1986c), S. 299. Dort äußert er sich anfangs nur im ausgrenzenden Sinn, daß für die strukturalistische Reduzierbarkeit von Theorieelementen keine bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen notwendig sind. Die Formulierung ist zwar korrekt, aber irreführend. Denn das Konzept der Theoriereduktion erlangt erst dann Interesse, wenn es den Vergleich von inkommensurablen Theorieelementen ermöglichen soll. Inkommensurable Theorieelemente zeichnen sich dadurch aus, daß es keine bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen gibt, die zwischen den inkompatiblen terminologischen Apparaten der Theorieelemente vermitteln. Das wurde schon eingangs dargelegt. (Dabei wird die ontische Kategorie der Nichtexistenz von Relationen als vereinfachte Umschreibung für den epistemischen Sachverhalt verwendet, daß keine bedeutungserhaltenden Relationen bekannt sind.) Daher sind hier ausschließlich jene Situationen relevant, in denen bedeutungserhaltende Ubersetzungsrelationen nicht nur nicht notwendig sind, sondern überhaupt nicht existieren. Diese Klarstellung erfolgt bei Stegmoller (1986e) erst an späterer Stelle (S. 303 u. 306f.). Allerdings muß eingeräumt werden, daß die ausschließliche Relevanz von Situationen, in denen es keine bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen gibt, strenggenommen nicht zutrifft. Denn die Situationscharakterisierung beruht auf der Präsupposition, daß bedeutungserhaltende Übersetzungsrelationen auf der rein formalsprachlichen Ebene zwar prinzipiell möglich wären, aber tatsächlich nicht existieren. Diese Präsupposition braucht aber nicht erfüllt zu sein. Denn es kann auch der Grenzfall eintreten, daß die terminologischen Apparate der betrachteten inkommensurablen Theorieelemente schon auf der rein syntaktischen Ebene der zulässigen formal-sprachlichen Symbole disjunkt sind. Dann ist die Frage nach der Existenz von bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen sinnlos. Die terminologischen Apparate der Theorieelemente teilen überhaupt keine gemeinsamen formalsprachlichen Symbole, bezüglich derer eine Bedeutungserhaltung oder -veränderung untersucht werden könnte. Dieser Grenzfall wird von Stegmüller (1986e), S. 306, ebenso erfaßt. Der Übersichtlichkeit halber bleibt er aber in der Argumentationsskizze, die hier vorgetragen wird, ausgeklammert. Daher wird im folgenden davon ausgegangen, daß die Inkommensurabilität von Theorieelementen immer mit der Nichtexistenz von bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen verbunden ist.

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  233. Die negative Ausgrenzung der bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen gewährt allerdings noch keinen positiven Aufschluß darüber, welcher Art diejenigen Übersetzungsrelationen “tr” sein sollen, die für die Reduzierbarkeit von inkommensurablen Theorieelementen benötigt werden. Zunächst läßt sich STEGMÜLLER (1986c), S. 299, nur auf die recht vage Bestimmung ein, daß für die Reduzierbarkeit von inkommensurablen Theorieelementen

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  234. Übersetzungsrelationen im “logischen Sinn” erforderlich sind. Kurz darauf präzisiert er diese “logischen” fiber setzungsrelationen mit der Hilfe einer “abstrakten” Übersetzungsfunktion r (S. 301). Sie wurde schon in der voran-stehenden Anmerkung 29) auf S. 413 erwähnt, die sich mit der Festlegung von Adäquanzkriterien für Übersetzungsrelationen befaßte. Zwar gibt Steckoller die erforderliche konkrete Übersetzungsrelation “tr” nicht unmittelbar an, weil er auf S. 299ff. nicht mit den sonst üblichen formalen Konstrukten des strukturalistischen Theorienkonzepts argumentiert. Doch lassen seine Ausführungen hinreichend klar erkennen, wie aus der abstrakten Ubersetzungsfunktion r eine konkret bestimmte und zugleich adäquate Ubersetzungsrelation “tr” gewonnen werden kann. Vgl, dazu vor allem den zweifachen Hinweis auf S. 300f., daß die abstrakte Übersetzungsfunktion auf einer Umkehrung der Reduktionsrelation beruht. Daher hat Stegml1lllr mit seiner abstrakten Ubersetzungsfunktion r die gravierende Konkretisicrungslücke geschlossen, die bislang im strukturalistischen Theorienkonzept hinsichtlich der Gestalt der Übersetzungsrelation “tr” klaffte. Dabei greift Sifgmiiller auf die Gedanken von Balzer (1985c), S. 262ff., insbesondere S. 264f., zurück. (Vgl. auch ihre Wiedergabe durch Pearce (1987), S. 41ff. u. 64E, insbesondere S. 43f.) Balzer entfaltete erstmals das Konzept der Übersetzungsfunktion F, allerdings in einer leicht abweichenden Terminologie und Darstellungsform vorgetragen. Andere Beiträge, die in einer der voranstehenden Anmerkungen zur strukturalistischen Theoriereduktion aufgeführt wurden, sind dagegen bisher über die konkrete Gestalt von Ubersetzungsrelationen und Adäquanzkriterien hinweggegangen.

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  235. Stegmoller (1986e), S. 303, modifiziert mit Hilfe der abstrakten Übersetzungsfunktion r die Sit’gmíjl1.FR-These i.e.S., die weiter oben vorgestellt wurde. Er ergänzt ihre allgemeine Reduzierbarkeitsbehauptung durch eine spezielle Übersetzbarkeitsbehauptung: Demnach ist es möglich, daß zwei Theorieelemente im Sinne des “statement view” inkommensurabel sind und sich dennoch im Sinne der “non statement view” aufeinander reduzieren lassen, weil eine abstrakte, von der Funktion r vermittelte Übersetzbarkeit zwischen den Theorieelementen besteht (modifizierte Stegmüller-These). Die modifizierte Si1sgmollf.R-These bringt die Kontroverse um die rationale Rechtfertigungsmöglichkeit revolutionärer Theorienübergänge auf den entscheidenden Punkt. Sie behauptet einerseits, daß Paare aus Theorieelementen existieren, die sich wegen ihrer vorausgesetzten lnkommensurabilität nicht ineinander übersetzen lassen, solange das konventionelle Verständnis der Bedeutungserhaltung zugrundeliegt. Andererseits wird ebenso behauptet, daß sehr wohl eine extraordinäre Fonn der “abstrakten” Ubersetzung zwischen den beiden Theorieelementen möglich ist, die es gestattet, die Theorieelemente aufeinander zu reduzieren. Charakteristisch ist also, daß das Fehlen einer konventionell-bedeutungserhaltenden Übersetzung mit der Existenz einer reduktionsermöglichenden, abstrakten Übersetzung kombiniert wird. Dies entspricht genau der eingangs skizzierten “eigentümlichen Mittellage” jener Ubersetzungsrelationen “tr”, die gefordert werden müssen, damit sich die Rationalitätslücke bei revolutionären Theorienübergängen mittels strukturalistischer Theoriereduktion zumindest teilweise schließen läßt.

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  236. Die charakteristische Kombination zweier verschiedenartiger Übersetzungskonzepte, die in der modifizierten STEGMOI.LF,R-These erfolgt, wird im Lager der Opponenten übersehen. Sie behaupten, wie in dieser Anmerkung anhand der KÜHN-These aufgezeigt wurde, daß für inkommensurable Theorieelemente wegen ihrer lnkommensurabilität genau jene Ubersetzungsrelationen nicht existieren können, die für die Reduzierbarkeit der Theorieelemente existieren müßten. Die Subtilität der modifizierten STFGM(JLLER-These besteht darin, durch die Unterscheidung zweier Übersetzungsarten die prima facie zwingende Argumentation der KUIIN-These aufzubrechen: Es wird nicht bezweifelt, daß für inkommensurable Theorieelemente wegen ihrer lnkommensurabilität keine bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen existieren. Zugleich wird aber postuliert, daß dennoch für einige inkommensurable Theorieelemente immerhin nicht-bedeutungserhaltende Übersetzungsrelationen “tr” existieren, die jeweils auf einer abstrakten Übersetzungsfunktion F beruhen und gestalten, die Theorieelemente trotz ihrer lnkommensurabilität aufeinander zu reduzieren. Vgl. dazu die Argumentation von SEGMFIOR (1986c), S. 302ff., insbesondere S. 304, 306 u. 309 (mit einer formalen Präzisierung auf S. 304ff.), und BALZER (1987a), S. 311 ff. Es bleibt also “nur” noch nachzuweisen, daß tatsächlich mindestens zwei Theorieelemente existieren, die der modifizierten STEC.MOLLER-These gerecht werden. An diesem Punkt liegt aber derzeit noch die schwache Stelle der strukturalistischen These, KIIHN’s Rationalitätslücke könne auf dem Wege der Theoriereduktion partiell geschlossen werden. Denn bis heute ist dem Verf. noch kein einziges Paar aus inkommensurablen Theorieelementen bekannt geworden, für die konkret nachgewiesen worden wäre, daß sie sich mit Hilfe der abstrakten Übersetzungsfunktion F aufeinander reduzieren lassen. Zwar verweist Stegmüller (1986c), S. 309, auf die beiden innkommensurablen Theorien der Planetenbewegung von Kepi.FR und Newfon. Sie können in der Tat approximativ aufeinander reduziert werden. Darauf wurde schon in der voranstehenden Anmerkung 52) auf S. 417 kurz eingegangen. Doch wird in den Nachweisen der approximativen KEPLEIT/NEwTON-Reduzierbarkeit die abstrakte Ubersetzungsfunktion F (noch) nicht angewendet. Allerdings ist dies kein gravierender Gegeneinwand. Denn es konnte streng bewiesen werden, daß die abstrakten Ubersetzungsfunktionen f für beliebige Theorien mit Sicherheit existieren, wenn einige recht schwache, im allgemeinen nicht bezweifelte Prämissen erfüllt sind. Vgl. Pearce (1982a), S. 316ff., insbesondere S. 318; Pearce (1982b), S. 394; Stegmüller (1986c), S. 299, 302, 306 u. 309; Pearce (1986), S. 295ff., insbesondere S. 297; Pearce (1987), S. 27f1., insbesondere S. 33f.; Balzer (1987a), S. 311ff., insbesondere S. 311 u. 313. Die Grundlage dieses Existenzarguments bildet das uniforme Reduktions-oder Interpolationstheorem von Feferman (1974), S. 154 u. 161ff. (insbesondere seine Anwendung auf das Gaifman-Theorem auf S. 163). Mit seiner Hilfe ist die Existenz der abstrakten Übersetzungsfunktionen r für inkommensurable Theorieelemente in der Regel gewährleistet. Es verbleibt daher “lediglich” die technische Aufgabe zu bewältigen, den generellen Existenzbeweis durch die Angabe von abstrakten Ubersetzungsfunktionen r konstruktiv auszufüllen. Es muß also für kon-krete Einzelfälle aufgezeigt werden, welche Gestalt die abstrakten Übersetzungsfunktionen r annehmen, um ein einseitiges - unter Umständen nur approximatives - Reduzierbarkeitsverhältnis zwischen zwei inkommensurablen Theorieelementen herzustellen. Die Erfüllung dieser technischen Aufgabe kann im einzelnen sehr mühselig sein. Dafür spricht, daß bis heute keine Bewältigung dieser technischen Nachweisaufgabe bekannt geworden ist. Es wird auch an die allgemeine mathematische Problematik erinnert, Existenzbeweise in konstruktive Beweise zu überführen. Aber diese beweistechnischen Vorbehalte sind hier letztlich nicht wesentlich. Entscheidend ist vielmehr, daß keine grundsätzlichen Schwierigkeiten mehr bestehen aufzuzeigen, daß die modifizierte Stegmüller-These zutrifft. Daraus folgt mittelbar, daß auch die eingangs angeführten Stegmüller-Thesen i.e.S. und i.w.S. bestätigt sind. Daher kann mit Recht davon gesprochen werden, daß es im Prinzip gelungen ist nachzuweisen: Es gibt mindestens einige interessante realwissenschaftliche Theorieelemente, die im Sinne des “statement view” inkommensurabel sind, zwischen denen sich aber dennoch ein revolutionärer Übergang durch ein einseitiges ReduzierbarkeiLsverhältnis rational rechtfertigen läßt (STEGMÜLLER-These i.w.S.). Dazu gehören z.B. die beiden inkommensurablen und dennoch einseitig reduzierbaren Theorien der Planetenbewegung von Kepler und Newton, sofern van einer erheblichen Einschränkung abgesehen wird: Die abstrakte Übersetzungsfunktionen I’ ist für diesen Fall bislang weder existenziell bewiesen noch konkret konstruiert worden.

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  237. Allerdings wird nicht behauptet, alle inkommensurablen Theorieelemente ließen sich aufeinander reduzieren. Das hebt auch STEGMÜLLER (1986c), S. 308f., ausdrücklich hervor. Die fehlende Reduzierbarkeit liegt dann aber aufgrund des Vorhergesagten nicht in der mangelnden Übersetzbarkeit zwischen den inkommensurablen Theorieelementen begründet. Denn es existiert - unter recht schwachen Prämissen - stets eine abstrakte Ubersetzungsfunktion r, mit deren Hilfe diejenige nicht-bedeutungserhaltende Übersetzung zwischen den inkommensurablen Theorieelementen geleistet werden kann, die für die Reduzierbarkeit der Theorieelemente erforderlich ist. Deswegen muß es andere Gründe als die einer prinzipiellen Unübersetzbarkeit geben, falls sich herausstellen sollte, daß zwei inkommensurable Theorieelemente nicht aufeinander reduziert werden können. Vgl. Stegmüller (1986c), S. 309.

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  238. Anhand der KUHN-These wurden bereits alle Argumente entfaltet, die zur Verteidigung von STEGMÜLLER’s rationaler Erklärung von revolutionären Theorienübergängen erforderlich waren. Daher wird darauf verzichtet, die übrigen Kritiken an den Stegmüller-Thesen ähnlich detailliert zu behandeln. Sie werden daher abschließend nur noch kurz gestreift. Eine herausragende Bedeutung besitzen die Einwendungen von Pearce. Denn sie waren es, die Siegmult.ER zu seiner oben skizzierten, neueren Argumentation veranlaßt haben. Erst in dieser Argumentation hat Stegmüller seinen entscheidenden Gedanken der abstrakten Übersetzungsfunktionen F voll zur Geltung gebracht. PEARCE kritisierte Stegmq1.LER’s Rationalisierungsanspruch in einer Weise, die sich in einer ersten, groben Annäherung logisch äquivalent zur o.a. Kuhn-These verhält. Denn KUHN’s These von S. 418 - ‘Wenn sich zwei Theorieelemente wegen ihrer inkompatiblen terminologischen Apparate zueinander inkommensurabel verhalten, dann ist es unmöglich, ein Theorieelement auf das jeweils andere Theorieelement zu reduzieren.’ - wird von Pearce zunächst nur in der Gestalt der Kontraposition reformuliert: Wenn es möglich ist, ein Theorieelement auf ein anderes Theorieelement zu reduzieren, dann verhalten sich die beiden Theorieelemente zueinander kommensurabel. Vgl. Pearce (1981a), S. 23, Behauptung (HI); Pearce (1986), S. 293 u. 295 (mit Verweis auf die Beweisführung in Pearce (1982a), S. 316ff., und Pearce (1982b), S. 393ff., dort wird allerdings die vorgenannte Kontraposition nicht als solche klar ausgesprochen); Pearce (1987), S. 7 (in negierter Form), S. 26ff. u. 36. Vgl. ebenso die ausführlichere, aber äquivalente Wiedergabe bei Stegmüller (1986c), S. 299. An anderer Stelle paraphrasiert Pearce diese Kontraposition. Dabei ersetzt er den strukturalistischen Reduzierbarkeitsbegriff durch einen strukturalistischen Vergleichbarkeitsbegriff. Zugleich spricht er die konventionelle Kommensurabilität als eine linguistische, auf die Aussagen des “statement view” bezogene Vergleichbarkeit an: Wenn es möglich ist, ein Theorieelement mit einem anderen Theorieelement im Sinne des “non statement view” zu vergleichen, dann lassen sich die beiden Theorieelemente ebenso im linguistischen Sinne des “statement view” miteinander vergleichen. Pearce (1982b), S. 390, und Pearce (1987), S. 7 u. 19. Diese Paraphrase wird fortan als Pearce-These bezeichnet. Allerdings schwächt Pearce die logisch äquivalente Kontraposition in zweifacher Weise zu ähnlichen, aber nicht mehr äquivalenten Thesen ab. Einerseits vertritt er in Pearce (1982b), S. 394, die Auffassung: Wenn es möglich ist, ein Theorieelement auf ein anderes Theorieelement zu reduzieren, dann ist es zweifelhaft (“doubtful”), ob die Theorieelemente als inkommensurabel betrachtet werden dürfen. Andererseits formuliert Pearce (1981a), S. 24 (IV), und Pearce (1987), S. 19 u. 34, die Variante: Wenn es möglich ist, ein Theorieelement auf ein anderes Theorieelement zu reduzieren, dann können die terminologischen Apparate der beiden Theorieelemente im Sinne des “statement view” ineinander übersetzt werden. Die subtilen Unterschiede zwischen den drei Variationen der Pearce-Thesen brauchen hier nicht näher erörtert zu werden. Darauf ist Pearce in den vorgenannten Quellen selbst eingegangen. Interessanter erscheint die Tatsache, daß Pearce mit der gleichen Intention wie Kuhn argumentiert, aber seine Position von der entgegengesetzten Seite her aufbaut. Denn Kuhn geht vom Phänomen der Inkommensurabilität aus: Er insistiert erstens darauf, daß es inkommensurable Theorieelemente gibt. Zweitens behauptet er, daß sich diese inkommensurablen Theorieelemente durch das strukturalistische Reduktionskonzept nicht miteinander vergleichen lassen (KUHN-These). Pearce wählt dagegen die Kommensurabilität von Theorieelementen zum Ausgangspunkt. Er läßt es im Prinzip offen, ob es inkommensurable Theorieelemente gibt. Statt dessen hebt er hervor: Zwei Theorieelemente sind auf jeden Fall dann im Sinne des “statement view” vergleichbar (kommensurabel), wenn sie sich im strukturalistischen ReduzierbarkeiLsverständnis miteinander vergleichen lassen (PEARCE-These). Pearce untermauert seine These, indem er die fonnalsprachlichen Ausdrucksmittel des struktura-

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  239. listischen Theorienkonzepts durch syntaktische und formal-semantische Konstrukte erweitert. Sein Ziel besteht darin zu zeigen, daß sich die strukturalistische Reduzierbarkeit von Theorieelementen stets als konventionelle “statement view”-Vergleichbarkeit von Theorieelementen reformulieren läßt. Vgl. zu diesen formatsprachlichen Erweiterungen und Reformulierungsabsichten Pearce (1981a), S. 23ff.; Pearce (1982a), S. 311 ff., insbesondere S. 314, 326 (i.V.m. S. 308) u. S. 330; Pearce (1982b), S. 390 u. 392ff., insbesondere S. 393; Pearce (1987), S. 27ff. Aus zwei Gründen wird davon abgesehen, die Argumentation von Pearce hier detaillierter zu erörtern. Erstens setzt sie erhebliche Vorkenntnisse über nicht-elementare (abstrakte, infinite) Logiken voraus. Vgl. Feferman (1974), S. 153f; Pearce (1982a), S. 313ff.; Pearce (1982b), S. 393f.; Pearce (1984b), S. 165ff.; Pearce (1986), S. 296ff., insbesondere S. 301; Pearce (1987), S. 30f. (i.V.m. S. 28) u. S. 55. Solche Vorkenntnisse sprengen aber den formalsprachlichen Rahmen dieses Beitrags bei weitem. Zweitens haben sich Balzer (1985c), S. 255ff., insbesondere S. 258ff., und Stegmoller (1986c), S. 298ff., insbesondere S. 302ff., mit der Gedankenführung von PEARCE ausführlich und kritisch auseinandergesetzt. BALZER’s und Stegmoller’s Gegenargumente wurden bereits oben benutzt, um auf die KÜHN-These zu antworten. Daher wird auf Pearce’ These nicht mehr näher eingegangen. Ebenso wird darauf verzichtet, seine Erwiderung auf Balzer’s Stellungnahme zu erörtern. Sie findet sich in Pearce (1986), S. 294ff., insbesondere S. 296ff., und Pearce (1987), S. 7f. u. 41ff., insbesondere S. 45ff. u. 64ff.

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  240. Schließlich erfahren die Ausführungen von STOBEN (1981), S. 170ff., keine ausführlichere Würdigung. Denn der Autor bemüht sich nicht, das strukturalistische Reduzierbarkeitskriterium im einzelnen nachzuvollziehen. Statt dessen polemisiert er gegen das Konzept der Theoriereduktion mit Argumenten, die an der strukturalistischen Gedankenführung zum einen Teil vorbeigehen und sie zum anderen Teil - unbewußt oder böswillig - mißverstehen. Mißverständnisse unterlaufen Stoben z.B. dort, wo er behauptet, der “non statement view” klammere sowohl semantische als auch pragmatische Aspekte der Theorieformulierung aus (S. 171 bzw. S. 172). Beides trifft nicht zu. Einerseits schließt das strukturalistische Theorienkonzept an keiner Stelle aus, daß sich die terminologischen Apparate von Theorieelementen auf der semantischen Ebene unterscheiden, indem sie äquivoke Ausdrücke mit unterschiedlichen Begriffsinhalten verknüpfen. Das folgt unmittelbar aus der oben getroffenen Unterscheidung zwischen bedeutungserhaltenden und nicht-bedeutungserhaltenden Übersetzungsrelationen. Andererseits hat gerade der “non statement view” ein besonders reichhaltiges pragmatisches Fundament für Theorieformulierungen entwickelt. Es handelt sich um die personalen und dynamischen Erweiterungen des strukturalistischen Theorienkonzepts, die schon in früheren Anmerkungen erwähnt wurden.

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  241. Dabei wird präsupponiert, daß es immer als eine rationale Verhaltensweise akzeptiert wird, von einem Theorieelement zu einem fortschrittlicheren Theorieelement überzugehen.

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  242. Revolutionäre Rückschläge oder Rückschritte ziehen auch Stegmoller (1974), S. 201; Stegmüller (1980), S. 49, und Stoben (1981), S. 170, in Erwägung.

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  243. Auf die Möglichkeit, daß sich die Reduzierbarkeit von inkommensurablen Theorieelementen nicht nachweisen läßt, weisen z.B. hin Stegmoller (1980), S. 133 u. 191(f.); Stegmoller (1986c), S. 308f.; Balzer (1987a), S. 318ff. u. 364f. (i.V.m. S. 366).

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  244. Es wird hier bewußt nicht die Ansicht vertreten, daß die Inkommensurabilitätsthese in jenen Fällen bestätigt sei, in denen (noch) kein Nachweis eines einseitigen Reduktionsverhältnisses gelungen ist. Gegen diese Meinung sprechen zwei Gründe. Erstens kann ein wechselseitiges Reduktionsverhältnis vorliegen. Dann tritt zwar kein theoretischer Fortschritt ein, weil er per definitionem an ein einseitiges Reduktionsverhältnis gebunden ist. Doch die beiden Theorieelemente erweisen sich als äquivalent. Wegen ihrer Aquivalenz können die Theorieelemente trotz fehlender Fortschrittsbeziehung durchaus miteinander verglichen werden. Dies widerspricht abermals der Inkommensurabilitätsthese. Zweitens wurde oben nur festgelegt, daß ein theoretischer Fortschritt (oder Rückschritt) besteht, falls ein einseitiges Reduktionsverhältnis aufgezeigt werden kann. Aus dieser implikativen Beziehung folgt aber nicht, daB kein theoretischer Fortschritt (Rückschritt) besteht, wenn sich kein einseitiges - oder sogar überhaupt kein - Reduktionsverhältnis aufzeigen läßt. Vielmehr bleibt dann zunächst offen, ob ein theoretischer Fortschritt (Rückschritt) vorliegt Dieses Offenhalten wird nachstehend dadurch gerechtfertigt, daß neben der Reduktionsrelation auch noch andere Verknüpfungsrelationen für die Definition von Fortschrittskriterien (Rückschrittskriterien) in Betracht kommen.

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  245. Vgl. Stegmoller (1979b), S. 71, und Siegmoller (1980), S. 82 (er widerspricht hier seiner schwächeren Formulierung des Fortschrittskriteriums auf S. 48). Vgl. auch die Rezeption von Stegmol LER’s Auffassung durch Hoering (1979), S. 180 (dort allerdings “nur” als notwendige Fortschrittsbedingung und ohne den Aspekt der Einseitigkeit); ROTT(1991), S. 13f.

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  246. Vgl. Stegmoller (1973), S. 255; Stegmoller (1974), S. 201; Stegmoller (1980), S. 47 u. 49; Stegmoller (1986b), S. 321 u. 325.

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  247. Dies war oben noch nicht der Fall, als die holonbezogene Fortschrittsrelation FSH eingeführt wurde. Denn dort wurde nur die schwächere Implikation aufgestellt: Wenn zwischen zwei Theorieelementen ein einseitiges Reduzierbarkeitsverhältnis (in der richtigen Richtung) vorliegt, dann tritt ein theoretischer Fortschritt ein. Es blieb aber offen, wie ein Übergang zwischen zwei Theorieelementen beurteilt werden soll, zwischen denen kein solches Reduzierbarkeitsverhältnis aufgezeigt werden kann.

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  248. Dabei wird die Reduktionsrelation so weit ausgelegt, daß sie auch noch ihre Erweiterung in der Gestalt der approximativen Reduktionsrelation einschließt; vgl. Spegmollp.R(1979b), S. 68f. u. 78; Stegmuller (1980), S. 82.

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  249. Die Weißzone, in der sich die Inkonunensurabilitätsthese nicht anwenden läßt, wird dagegen nicht tangiert. Denn die Weißzone erstreckt sich nur auf Theorieelemente mit streng übereinstimmenden terminologischen Apparaten. Theorie-Holone führen aber erst dann zu einer erweiterten Grauzone, weint ihre intertheoretischen Verknüpfungsrelationen herangezogen werden, um Theorieelemente mit inkompatiblen terminologischen Apparaten untereinander zu vergleichen. Da inkompatible terminologische Apparate niemals streng übereinstinunen können, besteht keine Aussicht, mit den Verknüpfungsrelationen der Theorie-Holone jemals in die Weißzone der lnkommensurabilitätsthese vorzustoßen.

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  250. Andere Fortschrittskriterien können sich auf jene Verknüpfungsrelationen beziehen, die bei der Einführung in das Konzept der Theorie-Holone ebenso genannt wurden und nicht schon in Theorienetzen zulässig sind.

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  251. Vgl. Sneed (1984), S. 95f. (“The global structure of empirical science is represented as a net of linked theories ... Indeed, one may envision the whole of empirical science - not just single theories - as a ‘net’ of linked theory elements.”), S. 98 (“Globally, scientific theories and empirical science as a whole are ... connected by ... ‘inter-theoretical links’.”) u. S. 110 (“On our view, the logical structure of the whole of empirical science at any given time ... may be exhibited as a set of model elements together with the intertheoretical links among them.”); Balzer (1986b), S. 26, 33 u. 36f. (S. 26: “Wenn sich jede Wissenschaft als ein Netz von Theorien auffassen läßt, so können wir uns auch ein Gesamtnetz aller empirischen Wissenschaften vorstellen.” und weiter auf S. 33: “Die Menge der empirischen Theorien wird ... zu einem Netz.”); Stegmüller (1986c), S. 289f. u. 292f. (S. 289: “Angenommen, es wäre uns geglückt, ein hinreichend großes Geflecht empirischer Theorien - im idealen Grenzfall: alle erfahrungswissenschaftlichen Theorien -, zusammen mit sämtlichen zwischen ihnen bestehenden intertheoretischen Verknüpfungen, zu rekonstruieren. Dann ... tut sich eine weitere Zukunftsperspektive auf, nämlich die Vision von der Verwirklichung Cities Programms, das Carnap ... vorschwebte: die systematische Rekonstruktion der empirischen Wissenschaften und ihrer Zusammenhänge. Wenn dieses Ziel auch mit völlig anderen Methoden erreicht würde als denjenigen, die Carnap und seine Schüler benützten, so wäre damit doch eine überraschende Kontinuität zwischen den Plänen des Wiener Kreises und der strukturalistischen Wissenschaftstheorie hergestellt.”; kursive Hervorhebungen des Originals hier unterlassen); Balzer (1987a), S. 386f. u. 422f. (z.B. S. 386: “the structure of ’all of science’” und S. 422: “the global structure of science”). Diese panholistischen Gedanken reflektiert auch Diederich (1989d), S. 13f.

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  252. Diese Ansicht wird allerdings von Balzer (1986b) nicht geteilt. Er versucht, das “Gesamtnetz aller empirischen Wissenschaften” (S. 26) auf nur eine “Voraussetzungsrelation” zurückzuführen (S. 26ff., insbesondere S. 36f.). Sie stimmt inhaltlich mit der Theoretisierungsrelation überein, die weiter oben erwähnt wurde.

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  253. Noch weiter reichen die Überlegungen von Stegmüller (1986c), S. 285, 290, 292f. u. 294; Balzer (1986b), S. 26 u. 36f.; Balzer (1987a), S. XXX u. 418ff.; Diederich (1989d), S. 13 (ohne explizite Erwähnung von TheorieHolonen). Dort wird die Möglichkeit diskutiert, ob innerhalb eines Theorie-Holons alle Theorieelemente in kohärentistischer Weise miteinander vemetzt sind. Sie zeichnet sich dadurch aus, daß in einem Theorienetz jedes Theorieelement von mindestens einem anderen Theorieelement abhängt. In diesem Fall muß in der graphischen Repräsentation des Theorienetzes mindestens eine Schleife existieren. Solche schleifenförmigen Verknüpfungen zwischen Theorieelementen können nicht auf den Spezialisierungsrelationen beruhen, aus denen die “einfachen” Theorienetze hervorgehen. Statt dessen ist es erforderlich, auf andere intertheoretische Verknüpfungsrelationen zurückzugreifen. Das wird besonders deutlich bei Balzer (1986b). Er diskutiert eine spezielle “Voraussetzungsrelation” (S. 26f. u. 31 ff.). Sie baut unmittelbar auf dem strukturalistischen Konzept der T-Theoretizität auf und entspricht der oben erwähnten Theoretisierungsrelation. Mit ihrer Hilfe wird dann untersucht, ob sich die Theorieelemente eines Theorie-Holons so miteinander verknüpfen lassen, daß die zuvor angesprochenen Schleifen auftreten (S. 36f.). Zwar beantwortet Balzer die Frage nach der Existenz von Schleifen nicht definitiv. Aber er hält sie grundsätzlich für möglich (S. 36). Vgl. auch Diederich (1989d), S. 13. Stegmoller (1986c), S. 292f., spricht sich noch klarer zugunsten der kohärentistischen Erkenntnisposition aus. Er legt dort nahe, daß die Verknüpfung der erfahrungswissenschaftlichen Theorieelemente eines panholistischen Theorie-Holons letztlich immer auf schleifenfönnige Elementezusammenhänge führt. Auf S. 292 u. 297 redet Stegmoller in einprägsamer Weise davon, daß sich bei der kohärentistischen Verknüpfungsform eines Theorie-Holons ein “radikaler Holismus” (S. 292) einstellt.

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  254. Das Beurteilungsraster läßt sich auf beliebige andere Theorien beziehen. Aber es interessiert hier nur der produktionswirtschaftliche Argumentationszusammenhang.

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  255. Dabei wird vorausgesetzt, die Kapazität einer “produktiven” Einheit mit ihrem Leistungsvermögen inhaltlich gleichzusetzen. Vgl. z.B. KERN,W. (1962), S. 27; KERN,W. (1990a), S. 21; KERN,W. (1993), Sp. 1056. Zu den “produktiven” Einheiten werden hier auch Theorien gerechnet. Denn sie gestatten, durch Explizierung ihres Theorieimplikats neues explizites Wissen hervorzubringen (zu “produzieren”).

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  256. Vgl. Schweitzer (1974), S. 60ff., 84ff., 108ff., 134ff. u. 152ff. i.V.m. S. 23ff.

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  257. So wundert es nicht, daß die Ausführungen von Schweitzer und Köpper aus dem Jahr 1974 über die Beurteilung produktionswirtschaftlicher Theorien bis heute vielfach rezipiert und kaum jemals ernsthaft in Frage gestellt wurden. Vgl. etwa die kompakte Wiederholung ihrer Standpunkte in Schweitzer (1990b), S. 587ff. i.V.m. Schweitzer (1990a), S. 57ff., sowie von Fandel (1991a), S. 194ff. i.V.m. S. 189f. Vgl. ebenso die - allerdings distanzierte - Würdigung bei Dyckhoff (1992a), S. 35. Zu den seltenen Ausnahmen, die sich der Beurteilungsperspektive von Schweitzer und Köpper nicht anschließen wollen, gehört vor allem der konstruktivistische Ansatz, der bereits in den früheren Anmerkungen 2) und 4) auf S. 19f. angesprochen wurde. Besonders deutlich werden die Vorbehalte von Kloock (1989), S. 271, geäußert. Vgl. dazu aber auch die knappen Gegenargumente, die bereits in der vorgenannten Anmerkung 4) vorgetragen wurden.

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  258. Vgl. Schweitzer (1974), S. 60ff., 84ff., 108ff., 134ff. u. 152ff.

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  259. Dies bedeutet in der Terminologie der hier vorgelegten Ausarbeitung die Bestimmtheit oder die präzisionale Kapazität einer Theorie.

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  260. Vgl. Schweitzer (1974), S. 109.

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  261. Schweitzer (1974), S. 109.

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  262. Vgl. Schweitzer (1974), S. 153f.

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  263. Schweitzer (1974), S. 154.

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  264. Die natürlichsprachlichen Argumente helfen hier nicht weiter, weil sie sich auf unterschiedliche Aspekte beziehen.

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  265. Strenggenommen ist es nicht nötig, einen operationalen und einheitlichen Maßstab zu fordern. Statt dessen würde es ausreichen, für jede Theorie einen operationalen Maßstab zu postulieren. Die absoluten Beurteilungen unterschiedlicher Theorien dürften dann auf verschiedenen, jeweils theoriespezifisch formulierten - aber weiterhin operationalen - Maßstäben beruhen. Allerdings müßte dann zusätzlich gefordert werden, daß sich die Maßstäbe ineinander transformieren lassen. Denn nur so ist es möglich, einen Vergleich der absoluten Beurteilungsergebnisse für alternative Theorien zu garantieren. Ein solcher Thcorienvergleich wird hier grundsätzlich angestrebt. Auf die voranstehende schwächere Anforderung wird im folgenden nicht weiter zurückgegriffen. Sie bedeutet nämlich keine wesentliche Veränderung der Beurteilungssituation: Wenn die schwächere Anforderung erfüllt ist, dann existieren Transformationsvorschriflen, mit deren Hilfe die unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe ineinander überführt werden können. Mit Hilfe dieser Transformationsvorschriften ist es möglich, alle Beurteilungsmaßstäbe auf einen gemeinsamen Einheitsmaßstab abzubilden. Dieser Einheitsmaßstab ist nichts anderes als der oben geforderte operationale Maßstab, der sich auf alle Theorien in derselben - “einheitlichen” - Weise anwenden läßt.

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  266. Diese Feststellung beruht allerdings auf zwei Präsuppositionen: Einerseits wird vorausgesetzt, daß Beurteilungen immer operational formuliert sein müssen. Zweitens wird unterstellt, daß letztlich immer ein Vergleich von alternativen Theorien angestrebt wird. Beide Postulate werden hier als selbstverständlich unterstellt. Vgl. zur Operationalitätsforderung z.B. auch Schweitzer (1974), S. 25. Die programmatische Einstellung, stets auf Theorienvergleiche abzuzielen, wird überzeugend gerechtfertigt bei Adam (1989), S. 659 (siehe auch das nachfolgende Zitat), und OPP (1990b), S. 10f. Andernfalls - wenn mindestens eine von den beiden o.a. Präsuppositionen nicht geteilt wird - kann an den absoluten Theoriebeurteilungen festgehalten werden, die anhand des Beitrags von Schweitzer und Koffer exemplarisch verdeutlicht wurden.

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  267. Beide Kritiken wurden schon früher in der Anmerkung 15) auf S. 400f. am Rande erwähnt. Sie werden aber hier wegen ihrer Markanz noch einmal in den Mittelpunkt der Argumentation gerückt.

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  268. Adam (1989), S. 659 (kursive Hervorhebungen wie im Original; Ergänzung [...1 durch den Verf.).

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  269. OPP (1990a), Vorwort (kursive Hervorhebung im Original hier unterlassen). Gleichlautende Klagen finden sich bei OPP (1990b), S. 9 u. 12, sowie OPP (1990c), S. 229.

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  270. Das trifft z.B. auf das aktivitäts-und das verbrauchsanalytische Theorienetz zu. Beide wurden in dieser Ausarbeitung schon mehrfach angesprochen.

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  271. Die Kantenanschriften der Theorienetze aus den Abbildungen 6, 8, 9 u. 10 zeigen zunächst an, daß zwischen den involvierten Theorieelementen Spezialisierungs-oder Erweiterungsbeziehungen bestehen. Diese Beziehungen lassen sich aber ohne Mühen in jene Fortschrittskriterien übersetzen, die beim spezialisierenden bzw. erweiternden Übergang zwischen den Theorieelementen erfüllt werden. Die Knoten der Theorienetze aus den vorgenannten Abbildungen können unmittelbar mit produktionswirtschaftlichen Theorievarianten (Theorieelementen) identifiziert werden. Allerdings umfaßt das Beurteilungsnetz, das hier eingeführt wurde, nicht nur Varianten derselben Theorie, wie z.B. unterschiedliche Ausprägungen der aktivitätsanalytischen Theorie. Vielmehr enthält es auch verschiedenartige Theorien, vor allem die aktivitäts-und die verbrauchsanalytische Theorie. Daher gleicht das Beurteilungsnetz strenggenommen nicht einem Theorienetz, sondern einem Theorie-Holon. Aber es wurde schon an früherer Stelle darauf hingewiesen, daß sich die graphischen Darstellungen von Theorie-Holonen und Theorienetzen nicht wesentlich voneinander unterscheiden. Lediglich von einer Besonderheit wird dabei abgesehen: Theorienetze werden immer durch Monographen repräsentiert, während die Darstellung von Theorie-Holonen auch zu Multigraphen führen kann. Auf diesen Aspekt wird unmittelbar nachstehend eingegangen.

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  272. Das trifft allerdings nur dann zu, wenn vorausgesetzt wird, daß eine Kante in einem Theorienetz lediglich diejenige Spezialisierungs-oder Erweiterungsbeziehung wiedergibt, die einen Spezialisierungs-bzw. Erweiterungszusammenhang zwischen zwei Theorieelementen am präzisesten erfaßt Diese Prämisse liegt allen Theorienetzen implizit zugrunde, die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Andernfalls erlauben die luklusionsbeziehungen, die zwischen verschiedenen Spezialisierungs-und zwischen unterschiedlichen Erweiterungsarten bestehen, ein Theorienetz ebenso als einen Multigraphen zu gestalten. Beispielsweise wird eine Kante betrachtet, die eine reine Gesetzesspezialisierung zwischen zwei Theorieelementen vertritt. Jede reine Gesetzesspezialisierung ist zugleich auch eine Gesetzesspezialisierung, eine reine Kernspezialisierung, eine Kernspezialisierung und eine Theoriespezialisierung. Die zugrundeliegenden Inklusionsbeziehungen können den früheren Ausführungen zu Theorienetzen entnommen werden. Wenn keine Einschränkung auf die präziseste Spezialisierungsart - die reine Gesetzesspezialisierung - erfolgt, dann lassen sich die beiden Theorieelemente durch insgesamt fünf Kanten für alle vorgenannten Spezialisierungsarten verbinden. Dieses Kantenbündel führt dazu, daß das Theorienetz zur Klasse der Multigraphen gehört.

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  273. Daher handelt es sich hei einem Beurteilungsnetz aus strukturalistischer Sicht strenggenommen nicht um ein Theorienetz, sondern um ein Theorie-Holon. Denn ein Theorie-Holon ist so definiert, daß zwischen zwei seiner Theorieelemente auch mehrere verschiedenartige Verknüpfungsbeziehungen bestehen dürfen. Beispielsweise können zwei Theorieelemente sowohl eine Spezialisierungs-als auch eine Theoretisierungsbeziehung erfüllen. Die Zulässigkeit mehrerer Verknüpfungsarten für jeweils ein Theorieclementepaar wird besonders deutlich in den Bedingungen (3) und (5) aus der Definition abstrakter Netze von Stegmüller (1986c), S. 282. Es wurde schon zu Beginn des Kapitels über Theorie-Holone in einer Anmerkung darauf hingewiesen, daß sich diese abstrakten Theorienetze als Theorie-Holone auffassen lassen. Allerdings schließt Stegmüller (1986e), S. 284, nachträglich die potentielle Multigrapheneigenschaft von abstrakten Netzen (Theorie-Holonen) durch seine Definition “D 19–8” wieder aus. Er legt dort die Kantenmenge “L”“ eines Graphen, der ein abstraktes Netz (ein Theorie-Holon) wiedergibt, durch einen Existenzquantor so fest, daß gilt: Für alle Verknüpfungsbeziehungen, die zwischen denselben zwei Theorieelementen bestehen, wird nur genau eine beziehungsrepräsentierende Netzkante eingeführt. Diese künstliche Einschränkung auf Monographen ist jedoch keineswegs notwendig. Darüber hinaus bedeutet sie, daß in der graphischen Repräsentation der Verknüpfungsbeziehungen zwischen denselben zwei Theorieelementen ein Informationsverlust eintritt, sobald die beiden Theorieelemente durch mindestens zwei unterschiedliche Verknüpfungsarten miteinander in Beziehung stehen. Das gilt zumindest dann, wenn die Informationen über involvierte Verknüpfungsarten nicht durch zusätzliche Kantenanschriften konserviert werden. Die Option, beschriftete Graphen zu verwenden, läßt Stegmüller jedoch unbeachtet. In den Abbildungen dieser Arbeit wird sie dagegen ausgiebig genutzt. Da St’egmuller’s Verengung auf Monographen weder notwendig noch informationssichenid ist, wird ihr hier nicht gefolgt.

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  274. Ein Beispiel dafür liefert das Beurteilungsnetz, das später in der Abb. 14 präsentiert wird. Vgl. die erläuterende Anmerkung zur Abb. 14.

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  275. Hinzu kommt, daß im nächsten Kapitel ohnehin ein umfangreicheres Beurteilungsnetz präsentiert wird (vgl. Abb. 14). Es unterliegt nicht denn beiden Kritiken, die anschließend vorgetragen werden. Darüber hinaus enthält das umfangreichere Beurteilungsnetz das rudimentäre Beurteilungsnetz, das hier angesprochen wird, in der Gestalt eines unzusammenhängenden Subnetzes. Auch wegen dieses Einschlusses erachtet es der Verf. als überflüssig, das rudimentäre Beurteilungsnetz abzubilden.

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  276. Dabei erfüllt die Pars pro toto-Verwendung der zwei Basiselemente eine Doppelfunktion. Einerseits verweisen sie auf das gesamte aktivitäts-und das gesamte verbrauchsanalytische Theorienetz, die sich aus jeweils einem von den beiden Basiselementen hervorbringen lassen. Ausschnitte aus den zwei Theorienetzen wurden in diesem Beitrag skizziert. Andererseits vertreten die Basiselemente ebenso die konventionelle aktivitäts-bzw. verbrauchsanalytische Theorie, die sich mittels der beiden vorgenatmten Theorienetze aus strukturalistischer Sicht rekonstruieren lassen.

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  277. Strenggenommen reicht die terminologische Diskrepanz nicht aus, utn die Verletzung der beiden o.a. Implikationen zu begründen. Denn es wurde schon früher dargelegt, daß die Übereinstimmung der terminologischen Apparate weder hinreichend noch notwendig für die Geltung der Implikationen ist. Vielmehr wurde gezeigt: Hinreichend und notwendig für das Zutreffen der Implikationen ist, daß die partiellen potentiellen Modellmengen der verglichenen Theorien (hier: Basisvarianten) gleich groß sind. Hinreichend für die gleiche Größe dieser beiden Mengen ist, daß die terminologischen Apparate der verglichenen Theorien streng übereinstimmen. Diese strenge terminologische Übereinstimmung bedeutet, daß die verglichenen Theorien sowohl gleiche terminologische Apparate (potentielle Modellmengen) als auch gleiche T-theoretische Konstrukte besitzen müssen. Die letztgenannte Bedingung ist auf jeden Fall erfüllt. Denn die zwei Basisvarianten TAA und TVA enthalten keine T-theoretischen Konstrukte. Aber die Bedingung gleicher terminologischer Apparate wird verletzt, weil die terminologischen Apparate der beiden Basisvarianten weit auseinanderklaffen. Dennoch könnten die zwei Implikationen aus der Definition der strengen Theorienvergleichbarkeit zutreffen. Denn es wurde zunächst nur dargelegt, daß eine Kombination aus zwei hinreichenden Bedingungen für die Geltung der Implikationen verletzt ist. Es kommen aber auch andere hinreichende Bedingungen in Betracht, um das Zutreffen der Implikationen sicherzustellen. Das wurde schon an früherer Stelle ausführlicher diskutiert. Eine Möglichkeit bestand z.B. darin, daß Unterschiede zwischen den terminologischen Apparaten nach der RAMSPY-Eliminierung aller T-theoretischen Konstrukte verschwinden.

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  278. Aber diese Option scheidet hier aus, weil die beiden verglichenen Basisvarianten überhaupt keine eliminierbaren T-theoretischen Konstrukte besitzen. Statt dessen sorgt das Fehlen von T-theoretischen Konstrukten dafür, daß für jede der beiden Basisvarianten TAA und TvA gilt: Ihre partielle potentielle Modellmenge fällt mit der potentiellen Modellmenge, die durch den terminologischen Apparat der Basisvariante gegeben ist, notwendig zusammen. Nun unterscheiden sich die terminologischen Apparate der beiden Basisvarianten TAA und TvA fundamental. Also müssen auch ihre partiellen potentiellen Modellmengen krass voneinander abweichen. Deshalb besteht grundsätzlich keine Aussicht auf Gleichheit ihrer partiellen potentiellen Modellmengen. Allerdings ist für das Zutreffen der zwei interessierenden Implikationen nicht die Gleichheit der partiellen potentiellen Modellmengen hinreichend und notwendig, sondern die Gleichheit der Kardinalitäten dieser Mengen. Aber selbst die Gleichheit der Mengenkardinalitäten ist nicht erfüllt. Denn ein Blick zurück auf die partiellen potentiellen Modellmengen, die bei der Vorstellung der Theoriefonnulierungen TAA und TvA explizit angeführt wurden, zeigt unmittelbar, daß diese Mengen nicht gleich groß sind. Also ist auf jeden Fall die notwendige Bedingung für die Geltung der o.a. Implikationen verletzt. Folglich ist es ausgeschlossen, daß die Implikationen für die Basisvarianten TAA und TvA zutreffen.

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  279. Vgl. dazu die ausführlichere Erläuterung in der Anmerkung 9) auf S. 373f.

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  280. Die leermengenfreie Potenzklasse pot,(M) einer Menge M mit der Kardinalität #(M) besitzt die Kardinalität #(pot,(M)) = 2#1–1. Da die Exponentialfunktion zur Basis 2 streng monoton steigt und die Subtraktion einer Konstanten daran nichts ändert, bleiben die oben angesprochenen Größenverhältnisse unverändert (q.e.d.).

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  281. Ebenso kommt ein Teilfortschritt durch Evidenzerhöhung in Betracht. Er wird aber hier während der ersten Untersuchungsphase ausgeblendet. Denn die Fortschrittsrelation FS, die zunächst zugrundeliegt, berücksichtigt überhaupt keine Evidenzaspekte. Evidenzwerte werden erst in der zweiten Phase erfaßt, wenn zur erweiterten Fortschrittsrelation FSe übergegangen wird.

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  282. Hier spielt es keine Rolle, ob die beiden Theorien hinsichtlich ihrer T-theoretischen Konstrukte voneinander abweichen. Sie werden ohnehin beim Übergang zu den partiellen potentiellen Modellen aus den intendierten Theorieanwendungen eliminiert.

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  283. Im folgenden wird mehrfach auf die Erweiterungs-und Spezialisierungsrelationen zurückgegriffen, die an früherer Stelle anhand von Theorienetzen eingeführt wurden. Um die Diktion flüssig zu halten, wird jetzt aber darauf verzichtet, die Relationen in voller Strenge anzusprechen. Statt dessen werden nur jene Aspekte hervorgehoben, die an den zugrundeliegenden Erweiterungs-oder Spezialisierungsrelationen besonders interessieren. Beispielsweise handelt es sich bei der terminologischen Erweiterung, die oben angesprochen wird, strenggenommen um eine reine Terminologicerweiterung. Die Abgrenzung von anderen, jedoch nicht reinen Terminologieerweiterungen spielt jedoch an dieser Stelle keine Rolle. Dazu gehören z.B. terminologiebegleitete Anwendungserweiterungen. Da solche anderen Terminologieerweiterungen nicht weiter beachtet werden, wird die reine Terminologieerweiterung der Kürze halber nur schlicht als terminologische Erweiterung angesprochen. Analoge Vereinfachungen gelten für die Gesetzesspezialisierungen und Anwendungsspezialisierungen oder -erweiterungen, die später erwähnt werden. Schließlich wird bei der graphischen Repräsentation eines Theorie-Holons in Abb. 13 der Übersichtlichkeit halber darauf verzichtet, Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen mit der Hilfe von durchgezogenen bzw. gestrichelten Linienzügen voneinander abzuheben. Statt dessen werden unterbrochene Linien dort verwendet, um neuartige Gleichheitsbeziehungen darzustellen, die mit Spezialisierungs-oder Erweiterungsbeziehungen nichts gemein haben.

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  284. Damit sind ausschließlich solche Produktionsverhältnisse gemeint, in denen keine Prozeßsubstitutionen, sondern lediglich Faktorsubstitutionen geschehen. Es werden also invariante Produktionsprozesse unterstellt.

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  285. Dies unterstreicht die Feststellung aus dein vorangehenden Kapitel, daß das strukturalistisch inspirierte Beurteilungsraster nur einen partiellen Theorienvergleich gestattet.

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  286. Es ist bemerkenswert, daß das Vergleichsergebnis feststeht, bevor die terminologisch erweiterten Theorievarianten TAA. und TvA. überhaupt konkret ausformuliert worden sind.

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  287. Ob es überhaupt gelingt, den Komparabilitätsfall herbeizuführen, muß hier offenbleiben. Diese Frage läßt sich erst dann beantworten, wenn entweder die Theorievarianten TAA, und TVA* mit ihren komparablen variationalen Kapazitäten tatsächlich konstruiert worden sind oder aber die Unmöglichkeit ihrer Konstruktion nachgewiesen ist.

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  288. Auf das Problem, die präzisionalen Theoriekapazitäten zu vergleichen, wird in Kürze ausführlicher eingegangen. Allerdings erfolgt dann ein Bezug auf die terminologisch erweiterten Theorievarianten TAA. und TvA.. Denn für die allgemeine Diskussion präzisionaler Kapazitätsaspekte ist es nicht erforderlich, den speziellen Komparabilitätsfall vorauszusetzen, der erst durch den Übergang zu den Theorievarianten TAA, und TvA, herbeigeführt wird.

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  289. Die distanzierenden Anführungszeichen werden im anschließenden Absatz erläutert.

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  290. Die prinzipielle Offenheit der Theorie-Holone gegenüber beliebigen Arten von intertheoretischen Verknüpfungsbeziehungen wird hier ausgenutzt, um die Gleichheit von terminologischen Apparaten als eine

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  291. Verknüpfungsbeziehung sui generis einzuführen. Sie wird später in der Abb. 13 durch eine unterbrochene und bidirektionale Kante repräsentiert, die zwischen den jeweils betroffenen Knoten des Theorie-Holons verläuft. Die unterbrochene Kantendarstellung zeigt an, daß es sich neben den üblichen Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen um eine Verknüpfungsbeziehung eigener Art handelt. Die Bidirektionalität der Kanten soll daran erinnern, daß keine asymmetrischen, echten Ober-oder Unterklassenbeziehungen, sondern symmetrische Gleichheitsbeziehungen vorliegen.

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  292. Die beiden überarbeiteten Theorievarianten besitzen dann auch streng übereinstimmende terminologische Apparate. Denn es wurde schon mehrfach herausgestellt, daß in den Theorieformulierungen TAA und TVA keine T-theoretischen Konstrukte vorkommen. Daher verfügen die Basisvarianten TAA und TVA über “gleiche” - nämlich überhaupt keine - T-theoretische Konstrukte. Gleiches gilt für die beiden überarbeiteten Theorievarianten, die aus den Basisvarianten durch die Vereinheitlichung ihrer terminologischen Apparate hervorgehen. Folglich besitzen die beiden überarbeiteten Theorievarianten sowohl gleiche terminologische Apparate als auch “gleiche” T-theoretische Konstrukte. Damit erfüllen sie die zwei Anforderungen, die früher für Theorien mit streng übereinstimmenden terminologischen Apparaten aufgestellt wurden.

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  293. Den folgenden Ausführungen liegen die terminologisch erweiterten Theorievarianten TAA. und TVA. zugrunde. Für die allgemeine Diskussion präzisionaler Kapazitätsaspekte ist es nicht erforderlich, die Theorievarianten TAA, und TVA+ zu betrachten, die erst den speziellen Komparabilitätsfall herbeiführen.

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  294. Vgl. dazu die frühere Erläuterung, daß keine T-theoretischen Konstrukte zu beachten sind und die Restriktionsklasse mit der leermengenfreien Potenzklasse der potentiellen Modellmenge zusammenfällt. Diese Verhältnisse ändern sich nicht, wenn zu den terminologisch erweiterten Theorievarianten TAA. und TVA. übergegangen wird.

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  295. Dabei wird zwecks weiterführender Vereinfachung ausgenutzt: Eine Inklusionsbezichung zwischen zwei Mengen besteht genau dann, wenn die gleiche Inklusionsbeziehung zwischen den (leermengenfreien) Potenzklassen der beiden Mengen gilt.

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  296. Daneben muß auch nachgewiesen werden, daß die Umkehrung nicht zutrifft. Andernfalls könnte anstelle der oben verwendeten echten Oberklassenbeziehung die schwächere unechte Oberklassenbeziehung gelten. Um diese nicht gewollte unechte Oberklassenbeziehung auszugrenzen, reicht es aus aufzuzeigen, daß die potentiellen Modellmengen der zwei Theorievarianten TAA. und TVA. nicht gleich sind. Dieser Nachweis erscheint trivial, weil die wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der beiden Theorievarianten erheblich voneinander abweichen. Daher wird hier auf die zusätzliche Anforderung Ms(AA•) a Ms(VA•) nicht weiter eingegangen. Statt dessen wird vorausgesetzt, daß sie stets erfüllt ist.

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  297. Die Erläuterung aus der voransehenden Anmerkung gilt analog. Es sind lediglich alle Bezüge auf Ober-durch Bezüge auf Teilklassenbeziehungen zu ersetzen.

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  298. Dies unterstreicht abermals, daß die verbrauchsanalytische Theorie keine Gesetzesspezialisierung der aktivitätsanalytischen Theorie darstellt.

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  299. Die Theorievariante TAAv. geht aus der terminologisch erweiterten Theorievariante TAA. dadurch hervor, daß als Gesetzesspezialisierung alle wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der verbrauchsanalytischen Theorie TVA hinzugefügt werden. In analoger Weise wird die Theorievariante Tv,A. aus der terminologisch erweiterten Theorievariante TVA. gewonnen, indem als Gesetzesspezialisierung alle wesentlichen gesetzesartigen Aussagen der aktivitätsanalytischen Theorie TAA ergänzt werden. Grundsätzlich muß in beiden Fällen überprüft werden, ob die neu geformten Gesamtheiten aller wesentlichen gesetzesartigen Aussagen logisch widerspruchsfrei sind. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich einzelne aktivitäts-mit anderen verbrauchsanalytischen nomischen Hypothesen nicht konsistent vereinbaren lassen. Dieser Konsistenzaspekt muß hier aber offenbleiben, weil die vorausgehende terminologische Vereinheitlichung noch nicht konkret durchgeführt worden ist.

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  300. Diese Gleichheitsbeziehung wird in dem Theorie-Holon der Abb. 13, die in Kürze folgt, wiederum durch eine unterbrochene und bidirektionale Kante als eine Verknüpfungsbeziehung sui generis dargestellt.

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  301. Daneben erfüllen die terminologischen Apparate der beiden Theorievarianten TAAV. und TVAA. auch die Gleichheitsbeziehung Mpp(AAV.) = Mp(vAA.). Diese Gleichheitsbeziehung wird per constructionem aus der analogen Gleichheitsbeziehung Mp(AA.) = Mp(VA.) für die vorangehenden Theorievarianten TAA. und TVA. übernommen. Insofern erstreckt sich das “nur” in der o.a. Feststellung nicht auf die Anzahl der Gleichheitsbeziehungen, sondern lediglich auf die Nichterfüllung von Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen.

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  302. Am Rande wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Zutreffen der beiden Gleichheitsbeziehungen Ms(AAV.) = MS(vAA.) und Mp(AAV.) = Mp(vAA.) zu der typischen Multigrapheneigenschaft von Theorie-Holonen führt. Denn jetzt werden die Knoten der Theorievarianten TAAv. und TVAA. durch zwei gleichartige, aber dennoch verschiedene Kanten für die zwei Gleichheitsbeziehungen Ms(AAV.) = Ms(vAA.) und Mp(AAV.) = Mp(vAA.) verknüpft. Vgl. dazu Abb. 13, die alsbald das aktivitäts-und verbrauchsanalytische Theorie-Holon wiedergibt.

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  303. Wegen des inversen Verhältnisses zwischen Erweiterungs-und Spezialisierungsbeziehungen kann die Anwendungserweiterung ebenso als eine Anwendungsspezialisierung betrachtet werden, die beim Übergang von der

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  304. Theorievariante TAAv+ zur Theorievariante TvAA+ geschieht. Daher besteht kein grundsätzlicher Unterschied gegenüber der Anwendungsspezialisierung, die oben beim Übergang von der Theorievariante TAA+ zur Theorievariante TVA+ erfolgte. Hier wird die inverse Perspektive der Anwendungserweiterung lediglich eingenommen, um die wechselseitige Austauschbarkeit von Spezialisierungs-und Erweiterungsbeziehungen zu demonstrieren.

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  305. Die Erläuterung aus der voranstehenden Anmerkung trifft hier analog zu.

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  306. In der vorletzten Anmerkung wurde schon darauf hingewiesen, daß sich diese Anwendungserweiterung auch in der umgekehrten Richtung als eine Anwendungsspezialisierung betrachten läßt, die beim Obergang von der Theorievariante TAAV+ zur Theorievariante TvAA+ eintritt. Hier wird die Erweiterungsperspektive vorgezogen, weil sie mit dein Fortschritt durch Varianzerhöhung unmittelbar übereinstimmt. Gleiches gilt für die nachstehende, zweite Inklusionsbeziehung.

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  307. Die beiden Theorievarianten könnten nur dann zur Weißzone des strengen Theorienvergleichs gerechnet werden, wenn vom Aspekt der Theorieevidenzen aus der erweiterten Fortschrittsrelation grundsätzlich abgesehen würde. Diesem Ansatz wird hier jedoch nicht gefolgt. Statt dessen wird - wie eingangs angekündigt - eine zweistufige Argumentationsweise gewählt. In ihrer zweiten Phase, die in Kürze folgt, wird auch auf die Evidenzwerte von Theorievarianten explizit eingegangen.

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  308. Um die Darstellung übersichtlich zu halten, wird die Gleichheitsbeziehung M„oAA+) = MP(VA+) zwischen den terminologischen Apparaten (potentiellen Modellmengen) der Theorievarianten TAA+ und TVA+ in der Abb. 13 nicht durch eine Kante ausdrücklich repräsentiert. Aus den früheren Erläuterungen ergibt sich aber unmittelbar, daß die analoge Gleichheitsbeziehung Mp(AA.)=Mp(~VA.), die zwischen den terminologischen Apparaten (potentiellen Modellmengen) der Theorievarianten TAA. und’I’VA. bestand, unverändert übernommen wird.

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  309. Eine Rückschrittsrelation RS läßt sich unmittelbar als Inverse der Fortschrittsrelation FS einführen: RS = FS-1. Mit der Hilfe von analogen Invertierungen ist es möglich, für alle reinen Fortschritts-und alle Teilfortschrittsrelationen jeweils komplementäre reine Rückschritts-bzw. Teilrückschrittsrelationen zu bilden. Daher dient in der Abb. 14 eine varianzbezogene Teilrückschrittsrelation VTFS-1 dazu, Teilrückschritte durch Varianzemiedrigungen anzuzeigen.

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  310. Auf jede von den beiden alternativen Kanten trifft wegen der wechselseitigen Transforrnationsmöglichkeit für Erweiterungs-und Spezialisierungsbeziehungen zu: Die Übergangskante kann auch invertiert werden, um in der umgekehrten Richtung eine Anwendungserweiterung auszudrücken. In diesem Fall entspricht ihr ein Teilfortschritt durch Varianzerhöhung.

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  311. Da ein Fortschritt durch reine Varianzerhöhung vorliegt, erfüllt entweder das Paar (TAAv+,TVAA+) oder aber das Paar (TvAA+,TAAV+) die reine Fortschrittsrelation VFS. In einer früheren Anmerkung wurde anhand von Implikationsbeziehungen dargelegt, daß jedes Theorienpaar, das der reinen Fortschrittsrelation VFS (oder PFS) gerecht wird, mit Sicherheit auch ein Element aus der Fortschrittsrelation FS und ebenso ein Element aus der Teilfortschrittsrelation VTFS (bzw. PTFS) ist. Daher erfüllt der Übergang zwischen den zwei Theorievarianten TAAv+ und TvAA+ insgesamt drei Fortschrittskriterien: das Kriterium aus dem Definiens der reinen Fortschrittsrelation VFS, das Kriterium aus dem Definiens der Fortschrittsrelation FS sowie das Kriterium aus dem Definiens der Teilfortschrittsrelation VTFS. Deshalb gehören zu jeder Übergangsrichtung zwischen den beiden Theorievarianten TAAv+ und TvAA+ im Beurteilungsnetz der Abb. 14 drei gleichsinnig gerichtete gewöhnliche Kanten (Monokanten). Sie unterscheiden sich voneinander, indem sie mit einem jeweils anderen von den drei Fortschrittskriterien VFS, FS und VTFS beschriftet werden. Da zwei entgegengesetzte Übergangsrichtungen möglich sind, müßten zwischen den beiden Knoten für die Theorievarianten TAAv+ und TvAA+ im Beurteilungsnetz der Abb. 14 insgesamt sechs gewöhnliche Kanten verlaufen. Die Berücksichtigung dieser Kantenvielfalt würde jedoch zu einer aufwendigen und intransparenten Darstellung des Beurteilungsnetzes führen. Das gilt um so mehr, als analoge Mehrfachkanten auch zwischen anderen Knotenpaaren des Beurteilungsnetzes existieren. (Darauf wird in einer der nachstehenden Anmerkungen zurückgekommen.) Daher hat sich der Verf. aus rein darstellungstechnischen Gründen dazu entschlossen, die drei gleichsinnig gerichteten gewöhnlichen Kanten, die in jeder Übergangsrichtung die beiden Knoten der Theorievarianten TAAV+ und TvAA+ miteinander verknüpfen, zu jeweils einer Multikante zusammenzufassen. Je eine Multikante ist dann eine abstrakte Notation für ein Bündel aus drei gewöhnlichen Kanten. Um hervorzuheben, daß es sich um keine gewöhnlichen, sondern um Multikanten handelt, werden sie in der Abb. 14 durch einen fetten Linienzug wiedergegeben. Der Fettdruck verdeutlicht, daß ein Bündel aus mehreren gewöhnlichen Kanten zugrundeliegt. Die gleichen Vereinbarungen gelten auch für alle anderen Multikanten, die im Beurteilungsnetzes aus der Abb. 14 ebenso enthalten sind. Wegen seiner Multikanten stellt das Beurteilungsnetz einen gerichteten Multigraphen dar. Auch im Hinblick auf diese Multigrapheneigenschaft ähnelt das Beurteilungsnetz dem Theorie-Holon der Abb. 13, aus dem das Beurteilungsnetz hergeleitet wurde.

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  312. Für jede von den beiden alternativen Kanten gilt analog zur vorletzten Anmerkung: Die Übergangskante läßt sich invertieren, um in der umgekehrten Richtung eine Anwendungsspezialisierung wiederzugeben. Ihr entspricht dann ein Rückschritt durch reine Varianzemiedrigung.

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  313. Beispielsweise gilt für den Übergang zwischen der verbrauchsanalytischen Basisvariante TvA zur Theorievariante TVA.: Gemäß der Kantenanschrift des Theorie-Holons aus Abb. 13 erfolgt eine terminologische Erweiterung. Aus den früheren Erläuterungen dieses Übergangs folgt sogar, daß es sich um reine Terminologieerweiterung handelt. Diese reine Terminologieerweiterung erfüllt alle Anforderungen, die im Kapitel über Fortschrittsursachen dafür genannt wurden, daß die reine Ausweitung des terminologischen Apparats zu einer Erhöhung der präzisionalen Theoriekapazität führt. Die variationalc. Theoriekapazität bleibt dabei unverändert. Also liegt ein Fortschritt durch reine Präzisionserhöhung vor. Diese spezielle Fortschrittsfacette wurde bereits in der Abb. 12 als Sonderfall hervorgehoben. Das Paar (TVA,TVA.) aus den beiden Varianten TvA und TvA. der verbrauchsanalytischen Theorie erfüllt wegen der reinen Präzisionserhöhung die Definition der Fortschrittsrelation PFS. Aufgrund der Erläuterungen, die in der vorletzten Anmerkung erfolgten, stellt das Paar (TvA,TvA.) ebenso ein Element aus der Fortschrittsrelation FS und ern Element aus der präzisionsbezogenen Teilfortschrittsrelation PTFS dar. Daher handelt es sich bei der Kante, die vom Knoten der verbrauchsanalytischen Basisvariante TvA zum Knoten der terminologisch erweiterten Theorievariante TVA. führt, wiederum uni eine Multikante. Sie faßt drei gewöhnliche Kanten zu einer Einheit zusammen. Die gewöhnlichen Kanten hätten sich jeweils auf eine andere von den drei erfüllten Fortschrittskriterien der Relationen PFS, FS und PTFS bezogen, wenn sie anstelle der einen Multikante verwendet worden wären. Analoge Verhältnisse bestehen für den Übergang, der von der aktivitätsanalytischen Basisvariante TAA zur Theorievariante TAA. mit erweitertem terminologischem Apparat führt.

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  314. Der verbrauchsanalytische Übergang von der terminologisch erweiterten Theorievariante TVA. zur Theorievariante TvAA. geschieht mittels einer Gesetzesspezialisierung. Aus den früheren Erläuterungen ergibt sich, daß davon keine anderen Konstrukte aus der verbrauchsanalytischen Theorieformulierung betroffen sind als deren wesentliche gesetzesartige Aussagen. Daher liegt sogar eine reine Gesetzesspezialisierung vor. Sie bildet einen Sonderfall der reinen Kernspezialisierung. Durch diese reine Gesetzes-und Kernspezialisierung wird nur die präzisionale Kapazität der Theorievariante TVA. erhöht, während ihre variationale Kapazität konstant bleibt. Daher liegt abermals ein Fortschritt durch reine Präzisionserhöhung vor (PFS). Er unterscheidet sich vom gleichen Fortschritt, der im voranstehenden Absatz thematisiert wurde, lediglich durch seine andere Verursachung. Während der rein präzisionale Fortschritt zuvor durch eine reine. Terminologieerweiterung herbeigeführt wurde, resultiert er jetzt aus einer reinen Gesetzesspezialisierung. Alle weiteren Erkenntnisse können aus dem voranstehenden Abschnitt unverändert übernommen werden. Das betrifft sowohl die implizierte Zugehörigkeit zur Fortschrittsrelation FS als auch die ebenso implizierte Zugehörigkeit zur präzisionsbezogenen Teilfortschrittsrelation PTFS. Gleiches gilt für die Verwendung einer Multikante. Analoge Verhältnisse herrschen auch im aktivitätsanalytischen Fall, in drin ein gesetzesspezialisierender Übergang von der Theorievariante TAA. zur Theorievariante TAAv. geschieht.

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  315. Bisher traten nur Fortschritte ein, die auf präzisionalen Kapazitätserhöhungen beruhten. Eine neue Fortschrittsdimension öffnet sich hingegen, wenn von den Theorievarianten TAA. / TVA. / T. v. / TvAA. zu den Theorievarianten TAA, / TVA, / TAAv+ / TvAA+ übergegangen wird. Bei diesen Übergängen werden die variationalen Kapazitäten der betroffenen Theorievarianten erniedrigt oder erhöht je nachdem, ob im Theorie-Holon entsprechende Anwendungsspezialisierungen bzw. -erweiterungen zugrundeliegen. Denn jede Spezialisierung (Erweiterung) des intendierten Anwendungsbereichs einer Theorievariante führt dazu, daß ihre variationale Kapazität verringert (vergrößert) wird. Das folgt unmittelbar aus der früher vereinbarten, klassenbezogenen Definition der variationalen Theoriekapazität. Die präzisionalen Kapazitäten der Theorievarianten bleiben dagegen unverändert. Daher erfolgen Rückschritte durch reine Varianzerniedrigungen (VFS-1) oder Fortschritte durch reine Varianzerhöhungen (VFS). Die Erfüllung der reinen Fortschrittsrelation VFS impliziert wiederum die Erfüllung der Fortschrittsrelation FS. In analoger Weise folgt aus der Erfüllung der reinen Rückschrittsrelation VFS -I notwendig die Erfüllung der Rückschrittsrelation RS = FS-I. Ebenso gilt, daß die Teilfortschrittsrelation durch Varianz-erhöhung (VTFS) und die Teilrückschrittsrelalion durch Varianzerniedrigung (VTFS-t) erfüllt werden. Daher vermittelt abermals eine Multikante jeden von den vier oben genannten Übergängen. Jede Multikante steht jetzt für ein Bündel aus sechs gewöhnlichen Kanten. Die gewöhnlichen Kanten hätten sich jeweils auf eine andere von den sechs erfüllten Fortschrittskriterien der Relationen VFS, VFS1, FS, FS-t, VTFS und VTFS-t bezogen, weint sie anstelle der einen Multikante benutzt worden wären.

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  316. Schuld daran ist der Übergangskontext, dein zufolge sich die präzisionale Kapazität der aktivitätsanalytischen Theorievariante TAA, nicht mit der präzisionalen Kapazität der verbrauchsanalytischen Theorievariante TVA+ vergleichen läßt. Das wurde bereits ausführlicher erläutert Wegen der präzisionalen Unbestimmtheit ist lediglich bekannt, daß Teilrückschritte durch Varianzerniedrigungen geschehen.

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  317. Der Übergangskontext hat sich gegenüber dem voranstehenden Fall deutlich verändert. Denn die beiden Obergänge erfolgen jetzt einmal zwischen zwei aktivitätsanalytischen Theorievarianten und das andere Mal zwischen zwei verbrauchsanalytischen Theorievarianten. Solange der Bereich des aklivitäts-bzw. der verbrauchsanalytischen Theorie nicht verlassen wird, bestehen keine Schwierigkeiten, die präzisionalen Kapazitäten der betroffenen Theorievarianten miteinander zu vergleichen. Sie bleiben bei den betrachteten (reinen) Anwendungsspezialisierungen jeweils konstant. Daher liegen Rückschritte durch reine Varianzerniedrigungen vor.

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  318. Die definitorische Bedingung für die Erfüllung der streng definierten Evidenz(sub)relation “<a“ umfaßt auch eine echte Teilklassenbeziehung für die Bestätigungsklassen oder eine echte Oberklassenbeziehung für die Widerlegungsklassen. Vgl. dazu die Relationsdefinition ”<5t“ die auf S. 200 vorgestellt wurde.

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  319. Es wurden auch verfeinerte Berechnungsmodalitäten für die schwach definierte Evidenzrelation erörtert. Sie erfordern zusätzlich, die Kardinalität des intendierten Anwendungsbereichs einer Theorie zu bestirumen. Die Anzahl der intendierten Theorieanwendungen ist aber in der Regel unendlich groß. Daher tritt das Problem infiniter Klassen abermals auf, das schon weiter oben im Zusammenhang mit präzisionalen Theoriekapazitäten erörtert wurde (vgl. S. 368). Die Operationalitätsmängel, die dort aufgezeigt wurden, gelten hier ebenso für infinite intendierte Anwendungsbereiche.

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  320. Wer das Zählen und Verrechnen dennoch unternehmen möchte, der wird durch die Fortschrittserörterungen, die hier erfolgen, in keiner Weise abgehalten.

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  321. Andernfalls würde mindestens eine Bestätigung oder Widerlegung der aktivitätsanalytischen (verbrauchsanalytischen) Theorievariante TAA: (TVA,e) existieren, die nicht zum intendierten Anwendungsbereich IVA• (IAA•) der verbrauchsanalytischen (aktivitätsanalytischen) Theorievariante TVA.. (TAA.) gehört. Alle Bestätigungen und Widerlegungen der verbrauchsanalytischen (aktivitätsanalytischen) Theorievariante TVA: (TAA.) müssen aber per definitionem aus deren intendiertem Anwendungsbereich IVA. (IAA.) stammen. Daher würde es mindestens eine Bestätigung oder Widerlegung der aktivitätsanalytischen (verbrauchsanalytischen) Theorievariante TAA.e (TVA•) geben, die niemals zu den Bestätigungen bzw. Widerlegungen der verbrauchsanalytischen (aktivitätsanalytischen) Theorievariante TVA.e (TAA•) rechnen kann. Dadurch wäre es unmöglich, jemals die Inklusionsbeziehung BAA. Ç BVA• (BVA• Ç BAA.) bzw. WAA. WVA• (WVA• WAA.) zu erfüllen; q.e.d.

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  322. Die erste Anforderung der strengen Theorienvergleichbarkeit wird bereits durch die Prämisse eingelöst, daß das Paar aus Theorievarianten die erweiterte Fortschrittsrelation FSe erfüllt. Der zweiten Anforderung wird durch diejenigen Implikationen Genüge geleistet, die für die Modellmengen, für die Klassen zulässiger Anwendungen und für die präzisionalen Kapazitäten gelten, seitdem die Theorievarianten TAAv. und TVAA. eingeführt worden sind. Auf alle nachfolgenden Theorievarianten treffen die Implikationen ebenso zu. Der dritten Anforderung werden diejenigen Inklusionsbeziehungen gerecht, die für die Klassen intendierter Anwendungen und für die variationalen Kapazitäten aufgestellt wurden, als zu den Theorievarianten TAAV+ und TVAA, übergegangen wurde. Die Inklusionsbeziehungen gelten auch für alle anschließenden Theorievarianten. Die vierte Anforderung wird schließlich von den Theorievarianten TAAV,e und TVAA+e eingelöst, weil ihre Bestätigungs-und Widerlegungsklassen erstmals diejenigen Inklusionsbeziehungen erfüllen, die kurz zuvor angeführt wurden.

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  323. Vgl. dazu die Erläuterungen, die früher erfolgten, als die variationalen Kapazitäten der terminologisch erweiterten Theorievarianten TAA. und TVA. miteinander verglichen wurden. Die nachträgliche Einbeziehung von Evidenzwerten ändert am Gehalt der Erläuterungen nichts.

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  324. Vgl. die Argumente, die in einer der voranstehenden Anmerkungen vorgetragen wurden, um die Notwendigkeit der o.a. Voraussetzung zu begründen.

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  325. Diese Anforderung läßt sich allerdings nur dann vertreten, wenn die intendierten Anwendungsbereiche der involvierten Theorien eine nicht-leere Schnittklasse besitzen.

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  326. Dies ist z.B. für die beiden Theorievarianten der Fall, die hier betrachtet wurden. Die eine gehörte zur aktivitätsanalytischen Theorie, während die andere zur verbrauchsanalytiscben Theorie zählte. Für den Vergleich zwischen Theorievarianten, die zur selben Theorie rechnen, spielt die o.a. Empfehlung dagegen nur dann eine Rolle, wenn u.a. auch der intendierte Theorieanwendungsbereich variiert wird. Andernfalls besitzen die verglichenen Theorievarianten von vornherein die gleichen intendierten Anwendungsbereiche.

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  327. Zwar wurde einer Vergleichsmöglichkeit für die erweiterten Basisvarianten TAAe und TVAe aufgezeigt. Aber sie setzte die Kenntnis von Evidenzwerten voraus. Daher läßt sie sich nicht auf die ursprünglichen Basisvarianten TAA und TVA übertragen, die noch nicht um Evidenzaspekte bereichert sind.

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  328. Im Kapitel über Theorie-Holone wurde festgelegt, die terminologischen Apparate von zwei Theorieelementen genau dann als inkompatibel zu bezeichnen, wenn die Theorieelemente zu verschiedenen Theorienetzen gehören und ihre terminologischen Apparate weder gleich sind noch in einem Spezialisierungsverhältnis zueinander stehen. Diese Anforderungen werden hier erfüllt. Denn die eine Basisvariante stellt ein Theorieelement aus dem aktivitätsanalytischen Theorienetz dar, während die andere Basisvariante ein Theorieelement aus dem verbrauchsanalytischen Theorienetz ist. Hinzu kommt, daß ihre terminologischen Apparate fundamental voneinander abweichen. Daher lassen sich diese Apparate nicht in ein Spezialisierungs-und erst recht nicht in ein Gleichheitsverhältnis zueinander bringen.

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  329. Auf eine nähere Begründung wird hier verzichtet. Sie würde erfordern, die sticht-reduktiven Verknüpfungsrelationen der Theorie-Holone präziser darzustellen, als es oben geschehen ist.

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  330. Dabei wird vorausgesetzt, daß die o.a. Spezialisierungsthese auf jene Formulierungen der aktivitäts-und der verbrauchsanalytischen Theorie bezogen wird, die früher als strukturalistische Theorien TAA bzw. TVA eingeführt wurden. Sie werden in diesem Kapitel als Basisvarianten TAA bzw. TVA thematisiert.

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Zelewski, S. (1993). Ein kapazitätsorientierter Ansatz für den Leistungsvergleich produktionswirtschaftlicher Theorien. In: Strukturalistische Produktionstheorie. DUV: Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96173-0_6

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