Zusammenfassung
In dem Bericht der „Unabhängigen Kommission für die künftigen Aufgaben der Bundeswehr“ vom 24. September 1991 finden sich in dem Kapitel „Künftige Aufgaben, Aufträge und Struktur deutscher Streitkräfte“ folgende Empfehlungen:
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„1.
Die Bundesrepublik muß verdeutlichen, daß deutsche Sicherheit nicht allein durch Entwicklungen in Europa, sondern auch durch solche jenseits der geographischen Grenzen und jenseits des nordatlantischen Bündnisgebietes gefährdet werden kann. Daher ist die Bündnis- und Integrationsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland über die NATO-Verpflichtung hinaus sicherzustellen.
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2.
Deutsche Streitkräfte sollen sich künftig, sofern die Bundesregierung von den Organen der Vereinten Nationen dazu aufgefordert wird, an internationalen Einsätzen im Rahmen der UN-Charta beteiligen.
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3.
Die Nordatlantische Allianz bleibt auf absehbare Zeit das Fundament deutscher Sicherheit. Ihre Organisation, die NATO, muß den veränderten politischen und militärischen Anforderungen angepaßt werden, die sich aus der neuen internationalen und europäischen Sicherheitslage ergeben.
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4.
Der Einsatz deutscher Streitkräfte ist im Grundgesetz klar geregelt. Gleichwohl sollte sich die Bundesregierung jeweils um breiten politischen Konsens bemühen.
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© 1995 Leske + Budrich, Opladen
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von Bredow, W. (1995). Die Bundeswehr in multinationalen Kontexten. In: Die Zukunft der Bundeswehr. Analysen, vol 45. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-96004-7_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-96004-7_8
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