Zusammenfassung
Die Historie gibt vielerlei Hinweise darauf, daß sich Kriegsparteien immer schon elementaren Normen und Regeln zur Begrenzung ihrer Kriegsführung unterwarfen, um unnötige menschliche Leiden und materielle Zerstörungen zu vermeiden. Insbesondere galten solche Restriktionen dem Schutz besonderer Personengruppen, die für den Gegner keine Gefahr und militärische Herausforderung bedeuteten. In Europa bildete sich seit dem 19. Jahrhundert, in enger Verbindung mit der Entstehung des internationalen Roten Kreuzes (1863), das moderne humanitäre Völkerrecht heraus, das dann im 20. Jahrhundert unter dem Eindruck der beiden Weltkriege weiterentwickelt und namentlich in den Genfer Konventionen von 1949 kodifiziert wurde. Als Teil des Kriegsvölkerrechtes soll das humanitäre Völkerrecht zu einer „Humanisierung“ der Mittel und Methoden der Kriegsführung beitragen und deren „Barbarisierung“ vorbeugen.
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© 1994 Leske + Budrich, Opladen
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Matthies, V. (1994). Schutz und Hilfe für Menschen im Krieg. In: Immer wieder Krieg?. Analysen, vol 46. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95994-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95994-2_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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