Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz — genauer mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch — hat die Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland eine zeitgemäße rechtliche Grundlage erhalten. Eines der zentralen Anliegen des Gesetzgebers war es, Jugendhilfe nicht länger als Eingriff oder hoheitliche Maßnahme, sondern als soziale Dienstleistung zu verstehen. Ein differenziertes Leistungsspektrum soll dazu beitragen, daß Eltern ihrer Erziehungsverantwortung (besser) gerecht werden können und Kinder- und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Bei der Lektüre des umfangreichen Gesetzestextes fällt auf, daß die Formel “Beratung und Unterstützung” in fast allen Leistungsbeschreibungen gewissermaßen stereotyp wiederkehrt. Damit wird deutlich, daß Beratung ein Wesenselement aller (sozial)pädagogisch intendierten Leistungen ist. Der zu erreichende Leistungserfolg, nämlich eine Verhaltensänderung zur besseren Lebensbewältigung, kann nicht einseitig durch das Handeln der Fachkraft der Jugendhilfe herbeigeführt werden, sondern nur im kommunikativen Zusammenwirken zwischen Fachkraft und Ratsuchenden. Neben der Beratung als Strukturprinzip der Jugendhilfe kennt das Gesetz freilich auch spezielle Leistungstatbestände, die Beratung in einem bestimmten Kontext zum Gegenstand haben.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Kaufmann: Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung im System des 4. Abschnitts des KJHG — Fiasko oder Fortschritt? — Versuch einer juristischen Standortbestimmung, in: AFET-Rundbrief 1993/3, 19 ff.
Lasse: Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung, in: Zentralblatt für Jugendrecht 1993, 245
Menne: Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung. In: Blandow/Faltermeier, Erziehungshilfen, 171
Menneders.: Die Arbeitsbedingungen für Erziehungsberatung nach dem KHJG — Probleme der Umsetzung, in: Forum Jugendhilfe, AGJ-Mitteilungen 1992, 21
ders.: Neuere Daten zur Erziehungs- und Familienberatung, in: Zentralblatt für Jugendrecht 1992, 311
ders.: Zwischen Beratung und Gericht. Aufgaben der Erziehungsberatungsstellen und des allgemeinen Sozialdienstes bei Trennung und Scheidung, in: Zentralblatt für Jugendrecht 1992, 66
Menne/Golias: Trennungs- und Scheidungsberatung in Erziehungsberatungsstellen, Neue Praxis 1992, 412
Müller: Erziehungsberatung in der Jugendhilfe — Therapie oder Sozialpädagogik? in: Sozialpädagogik 1992, 15
Presting (Hrsg): Erziehungs- und Familienberatung, Weinheim und München 1991
Presting/Sielert/Westphal: Erziehungskonflikte und Beratung. Materialien zum 7. Jugendbericht Weinheim und München 1987
Schindler: Auswirkungen des KJHG auf Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft, Jugendwohl 1993, 118
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 1995 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Wiesner, R. (1995). Erziehungsberatung als Leistung nach dem KJHG. In: Kurz-Adam, M., Post, I. (eds) Erziehungsberatung und Wandel der Familie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95992-8_5
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95992-8_5
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-95993-5
Online ISBN: 978-3-322-95992-8
eBook Packages: Springer Book Archive