Zusammenfassung
Bemühungen von VN-Mitgliedstaaten zur Änderung der Charta der Vereinten Nationen sind fast so alt wie das Grunddokument der Weltorganisation selbst. Verfechter von Änderungen oder Ergänzungen der Charta waren seit langem bestrebt, ein spezielles Organ der VN-Generalversammlung zu schaffen, um diese Fragen in einem Gremium von Experten zu prüfen und der Generalversammlung entsprechende Empfehlungen zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedstaaten zur Revision der Charta verhinderten jedoch viele Jahre einen Konsens darüber.
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Literatur
UN Doc. A/7659.
Resolutionen 2697 (XXV) und 2968 (XXVII) der Generalversammlung.
UN Doc. A/8792.
Resolution 2925 (XXVII) der Generalversammlung.
Resolution 3349 (XXIX) der Generalversammlung.
Resolution 3499 (XXX) der Generalversammlung.
Der Charta-Ausschuß tagt einmal jährlich. Das Büro setzt sich aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Berichterstatter zusammen. Auf jeder Tagung wird es neu gewählt. Entsprechend den Vorgaben der Generalversammlung beschließen die Ausschußmitglieder die jeweilige Tagesordnung. Eine allgemeine Debatte findet im Plenum des Ausschusses statt. Konkrete Sachfragen werden zumeist in Arbeitsgruppen behandelt. Wortprotokolle über Erklärungen oder Stellungnahmen seiner Mitglieder werden nicht angefertigt. Der Ausschuß berichtet dem für Völkerrechtsfragen zuständigen 6. Ausschuß der Generalversammlung, der nach Behandlung des Berichts die erforderliche Resolution der Generalversammlung zur Annahme empfiehlt. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied des Sonderausschusses.
UN Doc. A/C.6/47/SR 16, 8, § 76. Der Deutsche Bundestag führte am 24. September 1993 eine Debatte über die Zukunft der Vereinten Nationen durch. Die zur Beschlußfassung dazu unterbreiteten Anträge der Koalition und SPD-Opposition fordern einmütig die Streichung der „Feindstaatenklausel“ in den Artikeln 53 und 107 der VN-Charta. Angenommen wurde die Beschlußempfehlung der Koalition CDU/CSU und FDP. Im Punkt 4 heißt es „Streichung der ohnehin obsoleten Feindstaatenklauseln in den Artikeln 53 und 107 der VN-Charta im Falle der Änderung der Charta“. Vgl. Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode, Drucksache 12/5731, 22.09.93, siehe dazu auch Anträge und Debatte im Deutschen Bundestag zur Zukunft der Vereinten Nationen in „Das Parlament“ Nr. 40 vom 1.10.93 und Ehrhart, Wolfgang: Deutscher Bundestag: Vorschläge zur UN-Reform. In: Vereinte Nationen 41/6: 205–206, Dezember 1993.
Resolution 37/10 der Generalversammlung.
Resolution 40/78 der Generalversammlung.
Resolution 43/51 der Generalversammlung.
UN Doc. A 46/30.
Resolution 46/58 der Generalversammlung.
Vgl. Dietze, Bernd; Wünsche, Harry: Die Tätigkeit des Charta-Komitees zur Erhöhung der Effektivität der Vereinten Nationen. In: Liga für die Vereinten Nationen (Ed): UNO-Bilanz 1988/89:21–29.
Doc. A/C.6/47/SR. 16,17.
Resolution 47/38 der Generalversammlung.
UN Doc. A/48/33, para. 13.
Vgl. hierzu den Aufsatz von Bernhard Graefrath in diesem Band.
Vgl. Boutros-Ghali, Boutros: Agenda für den Frieden. New York: VN, 1992, 64; wiederabgedruckt im Anhang zu diesem Band; sowie Boutros-Ghali, Boutros: New Dimensions of Arms Regulation and Disarmament in the Post Cold War Era. Report of the Secretary-General. New York: UN, 53 (UN Doc. A/C. 1/47/7).
VN-Pressemitteilung DH/1594 vom 3.3.94.
Pressekonferenz des Präsidenten der 48. Generalversammlung, VN-Informationszentrum Genf, GA 504 vom 28.12.1993.
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Zachmann, S. (1994). Möglichkeiten und Grenzen des Sonderausschusses zur Charta der Vereinten Nationen und zur Stärkung der Rolle der Organisation. In: Hüfner, K. (eds) Die Reform der Vereinten Nationen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95959-1_12
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