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Arbeitsmarktregimes (I): Arbeitsmarktpolitische Regulierungsprinzipien im Vergleich

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Wohlfahrtsstaat, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik in Spanien

Part of the book series: Gesellschaftspolitik und Staatstätigkeit ((GESPOL,volume 9))

  • 86 Accesses

Zusammenfassung

Die materiellen Lebenschancen ebenso wie die unmittelbare Lebensführung sozialer Akteure werden in fortgeschrittenen kapitalistischen Gesellschaften nachhaltig durch die Institution der Erwerbsarbeit geprägt. Der Arbeitsmarkt ist in diesen Gesellschaften die primäre Instanz, über welche unmittelbar oder mittelbar individuelle und kollektive Lebenschancen zugeteilt werden (vgl. Vobruba 1990: 28/29; Büchtemann 1984: 54). In dem Maße jedoch, in dem die einzelnen Marktakteure sich in ihrer Ausstattung mit Marktmacht stark voneinander unterscheiden (vgl. Weber 1972: 439), weiden die Allokations-prozesse von Arbeitskraft am Arbeitsmarkt zwangsläufig auch zum vorrangigen Verursachungszusammenhang von sozialen Ungleichheitsverhältnissen. Soziale Ungleichheiten sind in Marktgesellschaften somit bereits in den Strukturbedingungen und Funktionsmechanismen des Beschäftigungssystems angelegt (vgl. Adamy/Hanesch 1990: 161; Offe/Knrichs 1984: 81; Heinze u.a. 1981: 224). “Die soziologische Analyse von Arbeitsmarktbedingungen wird so zu einem Schlüssel für das Verständnis von Verteilungsungleichheiten in fortgeschrittenen kapitalistischen Gesellschaften”(Kreckel 1983:141).

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Literatur

  1. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Abschwächung des Warencharakters der Arbeitskraft durch wohlfahrtsstaatliche Intervention die Lohnarbeitszentrierung des Gesamtsystems keineswegs in Frage stellt, sondern diese zur Voraussetzung hat und ihrerseits stützt De-Kommodifizierung geht also Hand in Hand mit Kommodifizerung. Wohlfahrtsstaatliche Regulierungen “lösen den Lohnarbeiter von der Proletarität, indem sie ihn zugleich fester an seinen politisch bestimmten Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsstatus binden” (Krätke 1985:100; vgl. 1990:680).

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  2. Vgl. zur lohnarbeitszentriertem Struktur wohlfahrtsstaatlicher Politik sowie zum Selektivitätspotential derselben ausführlich Vobruba (1990: 11–35).

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  3. Vgl. zum Überblick Skocpol/Amenta (1986: 147–149). — Gøsta Esping-Andersen ist der vielleicht prominenteste Vertreter dieser Bewegung (vgl 1990:55, 103; Kolberg/ Esping-Andersen 1991:3–10). Aus der jüngeren deutschen Diskussion sind in diesem Zusammenhang Georg Vobruba (z.B. 1983: 35–39, 83–128) und vor allen Dingen Michael Krätke (1990, 1985) hervorzuhebea.

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  4. Die strukturierende Rolle des Staates tritt bei Heinze u.a. (1981:230/231) hinter der Betonung der Bedeutung kollektiver Arbeitsmarktakteure und ihrer sozialen Schließungsstrategien zurück, wobei der Sozialstaat im wssentlichen auf seine Funktionen alskonpensierender Umverteiler reduziert wird. seine konstitutiven Potentiale sozialer Strukturierung hingegen weitestgehend ausgeblendet bleiben.

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  5. Eine knappe, prägnante Darstellung der Funktionsweise des schwedischen Modells findet sich bei Scharpf (1987:118–124), eine ausführliche Analyse in den Beiträgen zu Lane (1991).

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  6. In den Worten zweier Architekten eben jenes Modells (Meidner/Hedborg 1984: 51/52): “Vollbeschäftigung ist die größte Egalitätsreform.... Die Vollteschäftigung, defintionsgemäß eine quantitative Größe, erhält auf längere Sicht eine qualitative Bedeutung.” Vgl. aber auch Kap. IV.2.1, insb. Anm 7.

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  7. Hinter Michael Krätkes (1990:689) Befund, der moderne Wohlfahrtsstaat als solcher sei “in spezieller Weise ‘lohnarbeitszentriert’, nämlich auf einen bestimmten Typus von ‘Normalarbeitsverhältnis’ zugeschnitten” (ähnlich auch Beck 1986:224), steht insofern unausgesprochen wohl v.a. die konkrete Realität kontinentaleuropäischer Gesellschaften, mit Deutschland als vielleicht typischstem Fall.

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  8. Ulrich Mückenbeiger selbst bezeichnet das Konstrukt des Normalarbeitsverhältnisses daher als “herrschende Fiktion”, die, “obgleich ganz und gar nicht mit vorfindlichen Regelmäßigkeiten deckungsgleich, den wirklichen Arbeitsverhältnissen als normative Anforderung entgegentritt und insofern durchaus praktisch wird” (1985:422). — Zu den das Normalarbeitsverhältnis definierenden formalen Kriterien vgl. ausführlich MÜckenberger (1985:424–429) sowie, leicht abweichend, Doubler (1988:450).

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  9. Mückenberger (1985: 424) bezeichnet denn auch das Normalarbeitsverhältnis als “kodifiziertes Senioritätsprinzip”. — Die Selektionsfunktion des Normalarbeitsverhältnisses überlagert und dominiert somit die von Mückenberger (1990:161–164) ebenfalls herausgearbeiteten Antriebs- und Schutzfunktionen desselben. Aufgrund der weitgehenden Anknüpfung des Sozialrechts an seine Konsttuktionsprinzipien ist es nicht nur unmittelbares, sondern auch mittelbares Bestimmungsmoment arbeitsgesell-schaftlicher Realität.

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  10. Hier findet sich erneut die geschlechterpolitische Halbierung, die oben bereits als Charakteristikum des sozialpolitischen Regimes gerade konservativer Wohlfahrtsstaaten kenntlich gemacht werden konnte, und die heren Bezeichnung als institutionalle Regimes zugrundelag (vgl Kap. 112.3, insb. Aran. 20).

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  11. Mükenberger (1989:2/3) unterscheidet modellhaft zwei Schichten der Regulierung des Arbeitsverhältnisses in der bürgerlichen Gesellschaft: Während der Grundsatz der Vertragsfreiheit im Mittelpunkt der vorsozialstaatlichen Schicht steht, dominiert in der sozialstaatlichen Schicht das Interesse an einer Zurückdrängung derselben durch die Gewährleistung von substantiellen und prozeduralen Sicherungen für die Lohnabhän-gigenals den schwächeren Vertragspartnem (vgl.Streeck 1988:18). “Sozialstaatliche Regulierung führt somit zu einer partiellen ‘De-Kortraktualisierung’ des Arbeitsverhältnisses” (Mückenberger 1989:3). — Zur Gegenüberstellung des angelsächsischen und des kontinentaleuropäischen Modells anhand des kategorialen Gegensalzes von Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis vgl ebenso Muckenberger (1989: 10–12), der auch ausführlich die im britischen Arbeitsrecht herrschenden Normalitätsmuster abhandelt (1989: 29–52).

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  12. Zur Langlebigkeit der traditionell-feudalen ‘master-amd-servant’-Doktrin bis in das moderne britische Arbeitsverteagsrecht hinein vgl. Deakin (1986: 233–236) sowie Hepple/Fredman(1986: 39–41).

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  13. Selbst als in den sechziger und siebziger Jahren die staatliche Regulierungstätigkeit vorübergehend auch substantielle Züge anzunehmen begann, diente dies nur der notwendigsten materiellen Unterfütterung und Stärkung der Kollektivautonomie; vgl. zu dieser Phase Hepple/Fredman (1986:4448) und Deakin (1986: 232/233).

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  14. Wie Streeck(1988:27–32) zeigt, beschritten neokorponratistisch organisierte Systeme der Arbeitsbeziehungen lange Zeit erfolgreich den Weg klassenumfassend kontrahierter Statusvereinheitlichung, während gerade die pluralistischen Verhandlungsmecha-nismen Großbritanniens in einer Marshalls Erwartungen zutiefst widersprechenden Struktur “horizontaler Ungleichheit von partikular kontrahiertem Status” (1988: 31) resultierten.

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  15. Adolph (1994: 16) sieht die fast vierzigjährige frankistische Herrschaft durch verschiedene “shifts in the oppression mix” gekennzeichnet, d. h. durch “Gewichtsverschiebungen zwischen Repressions- und Kontrollmechanismen auf der einen und integrativen bzw. sozialstaatlichen Angeboten auf der anderen Seite”.

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  16. Ludger Pries (1987: 12) weist im übrigen darauf hin, daß “die in dieser Periode institutionalisierten Mister der Arbeitsbeziehungen trotz aller darauffolgenden ‘Reformen’ weitgehend strukturbestimmendblieben bis zum Ende des Frankismus”. — Zu der Entwicklungsphase von 1958 bis 1975/77 vgl. ebenfalls Pries (1987:12–19).

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  17. Pries(1987:28–33) schätzt, daß diese Lohnausfransungen (flecos salariales) “über alle Branchen und Lohngruppen gesehen Mitte der 60er Jahre zwischen einem Drittel und der Häfte des effektiven Reallohns ausmachten” (1987:29).

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  18. Der Anteil der Erwerbstätigen im industriellen Sektor erhöhte sich von 25,4% im Jahre 1950 über 29,1% (1960) auf 37,0% im Jahre 1975; vgl. Brettschneider u.a (1992: 500/501).

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  19. Vgl. generell zur grundlegenden Bedeutung des Normalitätsmusters kontinuierlicher Erwabsarbeit als gesellschaftliches Reproduktionsarrangement, als Leitbild gesell schaftlicherReproduktion die diversen Arbeiten Mückenbergers (z.B. 1985: 420/421; 1986: 34; 1989a: 220; 1990: 158).

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  20. Die arbeitenden Individuen waren nur als Objekte politischer Regulierung, nicht jedoch als Subjekte politischer Handlungen gefragt (vgl. Rodríguez-Pinero 1984: 51, 55/56). — Adam Przeworski (1990:191) weist auf das gemeinsame Stabilitätsproblem aller Diktaturen hin, die Entstehung von organisierter Gegenmacht zu verhindern, denn “wenn es kollektive Alternativen gibt, steht dem isolierten Einzelnen eine politische Wahlmöglichkeit offen”. Auf diese Problematik reagierten verschiedene autoritäre Systeme mit der Institutionalisierung jeudis spezifischer Kombinationen von Anreizen und Zwängen.

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  21. Luis Toharia (1988:120) resümiert diesen Sachverhalt folgendermaßen: “In theory, therefore, the system was characterized by a high degree of protection against ‘arbitrary’ dismissals. In fact, the interpretation of the torn ‘arbitrary excluded dismissals for disciplinary reasons, ... making it possible to dismiss any worker involved in union, or even political, activities. If employees were protected, it was only in exchange for total silence on union rights, working conditions, etc.”.

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  22. Burkart Lutz (1989:57–61) spricht in Anlehnung an Rosa Luxemburg von der inneren Landnahme des Industriekapitalismus, insbesondere auf dem Gebiet der Landwirtschan und des privaten Haushalts.

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  23. Zu den Strukturmerkmalen des Fordismus vgl. knapp Hirsch (1985:166–168) sowie Jessop (1986: 12/13). — Es sei an dieser Stelle auch auf die für die Funktionsmechanismen fordistischer Akkumulation unabdingbaren Voraussetzungen der Herstellung weltweiter Marktbeziehungen sowie der Errichtung weltwirtschaftlicher Zentrunv Peripherie-Strukturen hingewiesen; im folgenden geht es mir jedoch mehr um spezifische, nationalstaatliche fordistische Regulierungsmuster als um die Weltmarktaspekte der fordistischen Expansion.

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  24. Zum keynesianischen Wohlfahrtsstaat als institutionalisierter Klassenkompromiß vgl. ausführlicher Offe (1983a: 236–239), Przeworski (1985: 207–211) sowie Naschold (1983: 496–506).

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  25. Zur Spezifik des wohlfahrtsstaatlich kreierten und instutionalisierten Lohnabhängigen-bzw. Arbeitnehmerstatus vgl. Mückenberger/Deakin (1989:192): “This status... is a ‘modem’ status created by society and by politics. It is the status inherent to the welfare state.”

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  26. Für die kontinentaleuropäischen Regimes ist Myles’ (1991: 6/7) Kennzeichnung des fordistischen als eines genuin männlichen Leberalaufmusters daher besonders treffend: “the Fordist life cycle was designed by men with men in mind. Women and children would live mainly from the wages and income security programs made available to men”.

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  27. Pries (1987) spricht in diesem Zusammenhang von der Enge betrieblicher Bäume in Spanien, die sich letzten Endes in der außerordentlich hohen durchschnittlichen Dauer der Betriebszugehörigkeit niederschlug; auch heute noch zeichnen sich die stabil Beschäftigten spanischen Arbeitnehmer durch eine im internationalen Maßstab kaum erreichte Betriebsseniorität aus (vgl. Pries 1987: 25/26, 1991: 20, García de Blas 1985: 337).

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  28. Zu der patemalistischen Sicherungsformen eigenen, stets latenten Entzugsdrohung vgl. Rödel/Guldimann (1978: 36/37), deren betriebsbezogene Feststellung, daß die “patemalistische Vergesellschaftung der Reproduktionsrisken” nicht zu individuell einklagbaren Rechtsansprüchen der Lohnarbeiter führe, sich ohne weiteres auch auf den staatlich praktizierten Patemalismas zu Zeiten Francos beziehen läßt: “vielmehr handelt es sich um einseitige Leistungen, die je nach Geschäftslage und individuellem Verhalten eingeschränkt oder versagt werden können” (1978: 37).

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  29. Die im Rahmen der Regulationstheorie vorherrschende Argumentationslinie einer zwar abhängigen, semiperipheren, aber im Prinzip doch strukturgleichen Integration Südeuropas in das fordistische Weltmodell (vgl. etwa Lipietz 1986: 103–117; für Spanien Wellhöner 1990:160–163; zum Semiperipherie-Konzept im südeuropälschen Kontext Wallerstein 1985) muß insofern in Zweifel gezogen werden; vgl in diesem Sinne Sundt (1991:146).

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  30. Eben hier liegt das Erfolgsrezept von Sozialpolitik ab sozialer Kontrolle begründet (vgl. allgemein Rödel/Guldimann 1978): Der autoritäre Garantismus des Franco-Regimes konnte die Sozialintegration so lange erfolgreich sichern, weil seine repressiv-paternalistischen Regulierungen “Bedürfhissen und Interessen der Arbeiterschan entgegenkamen, die Kontrollfunktion also mit Legitimität erzeugenden Zugeständnissen verknüpft wurde” (1978:41; vgl imAnsatz ähnhchCasas/Valdés 1989: 242).

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Lessenich, S. (1995). Arbeitsmarktregimes (I): Arbeitsmarktpolitische Regulierungsprinzipien im Vergleich. In: Wohlfahrtsstaat, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik in Spanien. Gesellschaftspolitik und Staatstätigkeit, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95765-8_3

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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