Zusammenfassung
Der Aufbau der folgenden Fallstudie wird von sechs Schritten bestimmt. In Kapitel 4.1. werden die Grundlagen des Problemfelds beschrieben. Neben der Darstellung der durch die Klimakonvention formulierten Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungsprozeduren erfolgt in Kapitel 4.2. auch eine Überprüfung der Effektivität der Regeln. Darüber hinaus wird auch die Frage beantwortet, ob die Bestimmungen der Klimakonvention bereits Regimecharakter besitzen. Die Darstellung des Konfliktaustrags bis Ende 1995 wird in Kapitel 4.3. vorgenommen. In Kapitel 4.4. erfolgt wiederum eine deskriptive Darstellung der innenpolitischen Bestimmungsfaktoren für die Außenpolitik zweier herausragender Akteure im Problemfeld. Daran schließt sich in Kapitel 4.5. die Erklärung des Konfliktaustrags und der Außenpolitik durch realistische und pluralistische Erklärungsansätze an. In Kapitel 4.6. werden die Ergebnisse der Fallstudie noch einmal zusammengefaßt.
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Literatur
Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) betrachtet als Grundeinheit des Klimas den Zeitabschnitt von 30 Jahren (vgl. Graßl/Klingholz 1990: 21).
Vgl. IPCC 1990, Working Group I, S. VII und IPCC (1992a: 8/9).
Dem Wasserdampf wird ein Erwärmungspotential von 20,6 Grad Celsius zugeschrieben. Es folgt das atmosphärische Kohlendioxid mit 7,2 Grad Celsius. Darüber hinaus haben auch das Ozon mit 2,4 Grad Celsius, das Distickstoffoxid mit 1,4 Grad Celsius und das Methan mit 0,8 Grad Celsius einen Anteil am natürlichen Treibhauseffekt (vgl. Deutscher Bundestag 1990a: 90; vgl. auch IPCC 1990 WG. 1: 83–85, IPCC 1992a: 8/9).
Zur Geschichte der internationalen Kooperation im Bereich der Meteorologie vgl. Bruce (1990: 27), Davies (1986), WMO (1990a) und Soroos/Nikitina (1995).
Das System des World Weather Watch besteht aus drei Hauptbestandteilen: 1. das “Global Data-processing System’ (GDPS) besteht aus globalen, regionalen und nationalen meteorologischen Zentren zur Bereitstellung verarbeiteter Daten, Analysen und Voraussagen; 2. das “Global Oberserving System’ (GOS) besteht aus land-, see-, luft- und weltraumgestützten Beobachtungseinrichtungen; 3. das “Global Telecommunication System’ (GTS) stellt ein Netzwerk aus Telekommunikatiomnseinrichtungen zur raschen Gewinnung und Verteilung von Daten dar (vgl. WMO 1988: 13–23; WMO 1992c: 2).
Darüber hinaus enthält das Weltklimaforschungsprogramm drei weitere Programme. I. Mit dem “World Climate Data and Monitoring Programme’ soll die Verwaltung und Nutzung von Klimadaten in den Entwicklungsländern verbessert werden. Zudem wird innerhalb dieses Programms eine periodische Analyse der Anomalien im Klimasystem vorgenommen. 2. Innerhalb des ‘World Climate Apllications and Services Programme’ soll die Anwendung vorhandener Klimadaten in den Bereichen ‘Ernährung’, ‘Wasser’, ‘Energie’, bei der ‘Landnutzung’ und in ‘städtischen Gebieten’ verbessert werden. 3. In dem von UNEP koordinierten ‘World Climate Impact Assessment and Response Strategies Programme’ werden vor allem die Auswirkungen des Klimawandels abgeschätzt (vgl. Bruce 1991: 151/152; WMO 1992d: 20 und 32;). Zu GARP und zum Weltklimaforschungsprogramm vgl. auch Lambright/O’Leary (1991: 53–55).
Vgl. Bruce (1990: 32); Schönwiese/Diekmann (1987: 24), WMO (1992d: 36).
Vgl. die Schlußerklärung der zweiten Weltklimakonferenz 1990 in: Jäger/Ferguson (1991: 499).
In der Schlußerklärung der ersten Weltklimakonferenz von 1979 heißt es dazu: „Carbon dioxide plays a fundamental role in determining the temperature of the earth’s atmosphere, and it appears plausible that an increased amount of carbon dioxide in the atmosphere can contribute to a gradual warming of the lower atmosphere...“ (zit. nach WMO 1979: 714).
Vgl. Breitmeier (1992: 26) und Ramakrishna/Young (1992: 254/255).
In ihrer Erklärung stellten die Wissenschaftler fest: „As a result of the increasing concentrations of greenhouse gases, it is now believed that in the first half of the next centruy a rise of global mean temperature could occur which is greater than any in man’s history“ (zit. nach ICSU/UNEPAVMO 1986:1).
Vgl. IPCC-1 (1988:4).
Vgl. IPCC (1990) und (1992a).
Bei der äquivalenten Kohlendioxid-Konzentration wird die Treibhauswirkung der anderen klimarelevanten Spurengase entsprechend berücksichtigt. Zu den Klimamodellen vgl. IPCC (1990) und (1992a) und Deutscher Bundestag (1992: 103–109).
Die Berechnungen des IPCC gehen von einem wahrscheinlichsten Wert des Anstiegs bis 2030 von ca. 18 cm und bis 2070 von 44 cm aus. Der Anstieg des Meeresspiegels wird vor allem durch die thermische Ausdehnung des Meereswassers und durch das Abschmelzen der Gebirgsgletscher ausgelöst (vgl. IPCC 1990 WG.1: 277).
Das EI-Nino-Ereignis stellt ein innerhalb von 2 bis 10 Jahren immer wiederkehrendes Phänomen vor der Küste Perus dar. Durch Störungen in der globalen atmosphärischen Zirkulation kommt es zu einer Erwärmung der Meeresoberfläche, die zu einem erheblichen Rückgang der Meereslebewesen (und somit der Fischfangerträge) führt (vgl. IPCC 1990 WG. 2, Kap. 6, S.26).
Bei der Erhöhung der Temperatur bestanden regionale Unterschiede. Seit 1860 wurden die sieben wärmsten Jahre (in der jeweiligen Reihenfolge) 1944, 1989, 1987, 1983, 1988, 1991 und 1990 (bisheriger Spitzenwert bis 1993) verzeichnet.
Vgl. IPCC (1990 WG.1: 257) und IPCC (1992a: 80).
Vgl. Crutzen/Golitsyn (1992: 17/18); Deutscher Bundestag (1992: 25–29); Houghton (1991: 39–41); IPCC (1992a: 18/19).
Weitere 20 Prozent der CO2-Emissionen entstehen bei der Verbrennung und Verrottung der tropischen Regenwälder. Zu den folgenden Daten vgl. Deutscher Bundestag (1992: 60–63).
Grübler/Nakicenovic (1992: 24) berechnen die Aufteilung der Methanemissionen zwischen Nord und Süd. Während sich die Methanemissionen von Nord und Süd bei den anthropoge-nen Quellen aus der Tierhaltung und der fossilen Biomasseverbrennung nur in geringerem Maße unterscheiden, ist der Süden weitgehend für die Emissionen aus dem Reisanbau verantwortlich. Daher wird mit einem etwas größeren Beitrag des Südens (ca. 60 Prozent) als des Nordens (ca. 40 Prozent) bei den globalen Methanemissionen gerechnet.
Die Enquete-Kommission rechnet mit jährlichen Emissionen zwischen 3,0 und 4,5 Millionen Tonnen Distickstoffoxid, die überwiegend aus der Landwirtschaft stammen (vgl. Deutscher Bundestag 1992: 84).
Zu diesen Daten vgl. Schipper/Meyers/Grubb/Chadwick/Kristoferson (1992: 16). Siehe auch Grubb (1991: 35–37) und Deutscher Bundestag (1992: 59/60).
In der Europäischen Gemeinschaft beträgt der Energieverbrauch des Verkehrssektors ca. 30 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs. Dies entspricht ungefähr dem Energieverbrauch im Industriesektor (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaft 1993b: 38).
Die EG geht davon aus, daß eine weitere Entwicklung innerhalb des Verkehrssektors in der EG entsprechend einem ‘business as usual’-Szenario die CO2-Emissionen innerhalb des Verkehrssektors im Zeitraum zwischen 1990 und 2000 um 24,6 Prozent erhöhen wird (vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaft 1993b: 12).
Vgl. World Energy Council/IIASA (1995).
Nach Schätzungen des IPCC betragen die jährlichen CH4-Emissionen aus dem Reisanbau zwischen 25 und 170 Millionen Tonnen, aus der Tierhaltung zwischen 65 und 100 Millionen Tonnen und aus Mülldeponien zwischen 20 und 70 Millionen Tonnen (vgl. IPCC 1990 WG.1: 22/23).
Ein aktueller Überblick zu den Entwaldungsraten in den achtziger Jahren findet sich bei Nilsson (1996: 24). Vgl. hierzu Deutscher Bundestag 1990b (187–191), Deutscher Bundestag (1992: 77). An der Rodung der Tropenwälder hat der Wanderfeldbau einen Anteil von rund 40 Prozent, die permanente landwirtschaftliche Nutzung und Viehweide von 50 Prozent und die Holznutzung einen Anteil von 10 Prozent (vgl. Deutscher Bundestag 1990b: 191). Neuere Zahlen weisen dem Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung nun sogar einen Anteil von 60 Prozent an der Waldrodung zu (vgl. Deutscher Bundestag 1992: 77).
Vgl. INC A.AC.237/18 (Part II)/Add.1. Zum Inhalt der Klimakonvention vgl. Bodansky (1993: 492–558), Bodansky (1995: 426–443), Görrissen (1993: 158–162), Oberthür (1993a: 65–69), Palm-Risse (1992: 123–125) und Victor/Salt (1994: 7–15 und 25–32). Zur Übersicht der in Berlin 1995 getroffenen Entscheidungen vgl. Oberthür/Ott (1995: 399–415).
Zum Wortlaut der auf der Berliner Klimakonferenz 1995 getroffenen Entscheidung über das berliner Mandat“ vgl. FCCC/CP/1995A7/Add.1, S. 4–6.
Die folgenden Zitate aus der Klimakonvention entstammen der deutschsprachigen Version in BMU (1992a: 9–23). Die Konvention ist auch abgedruckt in: Vereinte Nationen (1992), 40:4, S. 140–147.
Dieses Vorsorgeprinzip erweitert das in der Präambel angeführte Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, das im Grundsatz 21 der Erklärung der UN-Umweltkonferenz von Stockholm von 1972 enthalten ist. Der Grundsatz 21 der Stockholmer Erklärung findet sich in der Präambel der Klimakonvention in jener leicht abgewandelten Fassung wieder, wie sie in der ‘Erklärung von Rio de Janeiro über Umwelt und Entwicklung’ von 1992 beschlossen wurde. Vgl. United Nations A/CONF.151/26/Rev.1 (Vol. I), Annex I, S3.
In der diesbezüglichen Entscheidung der ersten KVP heißt es, „that no credits shall accrue to any Party as a result of greenhouse gas emissions reduced or sequestered during the pilot phase from activities implemented jointly“. Zit. nach FCCC/CP/1995/7/Add.1, S. 19.
Bodansky (1993: 515/516) spricht aufgrund der fehlenden Zeitangabe von einem „Quasi-Zeitplan“. Da diese Regel für einen Staat nach dem Erreichen dieses Ziels, die Emissionen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen, theoretisch den weiteren Anstieg der Treibhausgase erlaubt, bezeichnet er die Begrenzung der Emissionen als „Quasi-Ziel“. Vgl. auch Palm-Risse (1992:124).
Vgl. FCCC/CP/1995/7 und FCCC/CP/1995/7/Add.1.
Vgl.FCCC/CP/1995A7/Add.1,S.56.
Vgl. United Nations GA/Res 45/212, Para. 10 und INC A/AC.237/40, S. 4–7.
Vgl.FCCC/CP/l995/7/Add1.S.21–29.
Vgl. INC A/AC.237/39/Add. 1, S.62–64
Vgl. Oberthür/Ott (1995: 406).
Mit Blick auf die bei der UNCED verabschiedeten beiden Konventionen über Klimaänderungen und zum Schutz der Artenvielfalt kommen Haas/Levy/Parson (1992: 10) zu der nüchternen Einschätzung: „The modest institutions created under the two conventions signed in Rio have less potential to foster dramatic change“. Die mangelnde Regelungsschärfe bezüglich des Stabilisierungsziels für CO2 wird auch von Johnson (1993: 78) kritisiert.
Der Generalsekretär der UNCED-Konferenz, Maurice Strong, wies in seiner Erklärung zum Schluß der Konferenz auf den mangelnden substantiellen Gehalt der Klimakonvention hin: „Stabilizing the gaseous composition of the atmosphere is clearly the most urgent problem we will face in the 1990s. Yet the agreement signed here sets neither targets nor timetables. You must now act quickly to bring the climate convention and its protocols in line with what scientists are telling us — that carbon emissions must be cut at least 60 per cent just to put the global warming trend on hold. It is too late for protracted discussions and delay“ (United Nations A/CONF.151/26/Rev.1 (Vol.II), S. 70).
Vgl. „Die Zeit“ vom 23.3.1990. Zu der Kritik an den Aussagen von Hansen vgl. Kerr (1989: 1041–1043).
Diese Faktoren für die Agendabildung werden auch von Paterson/Grubb (1992: 294) und Morrisette/Plantinga (1991: 163) betont. Zum Prozess der Agendabildung vgl. Breitmeier (1992: 24–30).
Eine Darstellung dieser Phase des politischen Prozesses findet sich bei Bodansky (1993: 464–471), Breitmeier (1992: 28–30), Kübier (1991: 180–188), Lang (1993: 15–18), Oberthür (1993a: 25/26), Paterson (1992:172–188).
In der Schlußerklärung der Konferenz heißt es hierzu: „(...) revisiting the nuclear power option, which lost credibility because of problems related to nuclear safety, radioactive wastes, and nuclear weapons proliferation. If these problems can be solved, through improved engineering designs and institutional arrangements, nuclear power could have a role to play in lowering CO2-emissions“. Hier zit. nach: WMO/UNEP (1988b: 297).
Der Generalsekretär der WMO und der Exekutivdirektor von UNEP wurden von der UN-Vollversammlung damit beauftragt, umgehend eine umfassende Übersicht über das Klimaproblem sowie entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Dieser Auftrag umfaßte u.a. die Bewertung des vorhandenen Wissens über die Klimaänderungen, der sozio-ökonomischen Auswirkungen, der möglichen Strategien zur Verzögerung bzw. Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels sowie mögliche Elemente einer internationalen Klimakonvention. Vgl. United Nations GA/Res 43/53 vom 6.12.1988.
Vgl. Kaiser/V.Weizsäcker/Comes/Bleischwitz (1990: 69/70), Bodansky (1993: 471/472).
Vgl. Statement of the Meeting of Legal and Policy Experts, Para. 21, in: Environmental Policy and Law 19:2 (1989), S. 80.
Vgl. Grubb (1992: 7–9), Kaiser/v.Weizsäcker/Comes/Bleischwitz (1990: 70), Sebenius (1991:115/116).
Vgl. Declaration of the Hague, in: Environmental Policy and Law 19:2 (1989), S. 78.
Vgl. Wirtschaftserklärung von Paris vom 16. Juli 1989, S. 668, Para. 40 und 45.
Vgl. Frankfurter Rundschau vom 8.11.1993, Neue Züricher Zeitung vom 8.11.1989, Süddeutsche Zeitung vom 8.11.1993, die tageszeitung vom 8.11.1989.
Vgl. Noordwijck Declaration on Atmospheric Pollution and Climatic Change, in: Environmental Policy and Law 19:6 (1989), Para. 16, S. 230.
Vgl. Frankfurter Rundschau vom 7.2.1990, International Herald Tribune vom 8.2. 1990.
So äußerte sich etwa der US-amerikanische Energieminister Watkins im Februar 1990. In einem Interview mit der Zeitschrift ‘Nature’ erklärte Watkins, die US-Administration sei der Meinung, daß weitere zwei Jahre für die Erforschung des Problems benötigt würden, um eine sichere wissenschaftliche Grundlage für mögliche politische Maßnahmen zu schaffen (Vgl. Nature vom 22.2.1990, S. 684).
In seiner Ansprache an die Teilnehmer der Konferenz sagte der US-Präsident: „Two scientists, two diametrically opposed points of view. Now where does that leave us? What we need are facts, the stuff that science is made of“ (zit. nach U.S. Policy Information and Texts, No. 51 vom 19. April 1990, S. 40).
Vgl. Frankfurter Rundschau vom 19.4.1990. Von dem Präsidentenberater Michael Boskin wurde darauf hingeweisen, es erweise sich als ökonomisch sinnvoller, sich an die Folgen der Klimaerwärmungen anzupassen. Boskin vertrat dabei die Auffassung: „Wir wissen, daß der größte Teil des wirtschaftlichen Lebens der Erde, auf jeden Fall weit über 90 Prozent, nicht direkt von einem der vieldiskutierten Klimaänderungs-Szenarien berührt würde. Immerhin kann man Autos genauso wirksam im warmen wie im kalten Wetter produzieren“ (zit. nach die tageszeitung vom 20.4.1990).
Die Kompromißformel lautet ähnlich wie in der Erklärung von Nordwijck: „In the view of most ECE countries, such stabilization at the latest by the year 2000 and at present must be the first step“ (Zit. nach Bergen Conference, Ministerial Declaration on Sustainable Development, Para. 14 (d), in: Environmental Policy and Law 20:3 (1990), S. 101).
Vgl. Frankfurter Rundschau vom 17.5.1990, Environmental Policy & Law 20:3 (1990), S. 84.
Vgl. Bergen Conference, Ministerial Declaration on Sustainable Development, Para. 13 (e), S. 100.
Einig waren sich die G 7-Staaten in Houston nur darin, daß verstärkte Anstrengungen zum Schutz der tropischen Regenwälder unternommen werden müßten (Vgl. Frankfurter Rundschau vom 12.7.1990). Vgl. Wirtschaftserklärung von Houston vom 11.7.1990, S. 788/789.
Zur Darstellung der Positionen der wichtigsten Industreistaaten vgl. OECD/IEA 1992. Zu den Positionen der Staaten des „Carbon Club“ vgl. auch ECO vom 30.10.1990.
Vgl. International Herald Tribune vom 9./10.6.1990.
Die britische Premierministerin anerkannte die „historische Bedeutung“ der von den Wissenschaftlern unterbreiteten Forschungsergebnisse und erklärte: „Governments and international organizations in every part of the world are going to have to sit up and take notice and respond“. Zit. nach International Herald Tribune vom 26./27.5.1990; vgl. auch Frankfurter Rundschau vom 28.5.1990, United Kingdom (1991: 8), sowie Thatcher (1993: 881).
Zu den energiepolitischen Zielen und Beschlüssen der EG vgl. Axelrod (1992: 188), Alca-mo/De Vries (1992:173) und Skjaerseth (1994).
Vgl. Europäische Gemeinschaften (1990: 41).
Vgl. Environmental Policy and Law 20:6 (1990), S. 206.
Vgl. Government of Japan (1990:1/2).
Vgl. Archiv der Gegenwart vom 24.6.1989, S. 33459/33460.
Schlußerklärung der neunten Gipfelkonferenz der blockfreien Länder vom September 1989 in Belgrad, in: Europa-Archiv (1989) 44:21, S. D 637.
Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30.10.1990, die tageszeitung vom 30.10.1990, vom 1.11.1990, vom 5.11. 1990, vom 6.11.1990, vom 7.11. 1990, vom 9.11. 1990, Die Zeit vom 9.11.1990
Vgl. Environmental Policy and Law 20:6 (1990), S. 198.
Vgl. Ministerial Declaration, 7 November 1990, Para. 11 und 12, in: Jäger/ Ferguson (1991: 536/537).
Vgl. United Nations GA/Res 44/207 vom 22.12.1989..
In dieser Resolution wurden auch organisatorische Fragen wie die Errichtung eines Ad-Hoc-Sekretariats und die Einrichtung eines Fonds zur Durchführung der Verhandlungen behandelt (vgl. United Nations GA/Res 45/212, Para. 1, 4, 7 und 10).
Vgl. Environmental Policy and Law 21:2 (1990), S. 50–53; die tageszeitung vom 18.2.1991; vgl. auch „Die Zeit“ vom 22.2.1991.
Vgl. INC A/AC.237/6.
Vgl. INC A/AC.237/6, Annex II, Decision 1/1, S. 24.
Vgl. INC A/AC.237/9.
Zu den „Regimeentwürfen“ der verschiedenen Akteuren innerhalb des Verhandlungsprozesses vgl. Oberthür (1993a: 36–44) und (1992: 12–14). Zu den Interessenlagen der einzelnen Staaten siehe auch Fischer (1992).
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1, S. 90. Zur Rechtfertigung dieses Ansatzes vgl. Swart (1992).
Zit. nach INC A/AC.237/Misc.1/Add.1, S. 94.
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1 S. 19 und S.22.
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1, S. 41–43.
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1./Add. 1. S. 11.
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1. Add.2, S. 14. Siehe auch Bodansky (1992: 7).
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.7, S.3.
Der britische Entwurf enthielt ebenfalls ein CO2-Stabilisierungsziel, das allerdings (wohl aus Rücksicht auf die USA) keinen Zeitplan enthielt, sondern nur „so bald wie möglich“ von den Industriestaaten erreicht werden sollte. Der britische Entwurf sprach sich auch für Maßnahmen zum Schutz der Wälder und zur Wiederaufforstung aus (vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1, S. 85/86).
Vgl. die tageszeitung vom 26.6.1991, 27.6.1991; tiempo 1:2 (1991), S. 24.
Vgl. INC A/AC237/Misc.5/Add. 1, S. 23–25.
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add. 3, S. 4–5.
So lautet der Tenor eines gemeinsam von Kuwait, Saudi Arabien und der Sowjetunion eingereichten Papiers (Vgl. INC A/AC.237/Misc.1. Add.9, S.3).
In dem britischen Entwurf wurde der Technologietransfer jedoch von den jeweiligen nationalen Gesetzen, Regelungen und Praktiken abhängig gemacht (vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1, S. 62)
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1 S. 22.
Einem von Großbritannien diesbezüglich unterbreiteten Vorschlag stimmten auch die USA zu (vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.1, S. 86 und S. 93).
Vgl. INC A/AC.237/Misc.5/Add. 1, S. 37
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add. 3, S. 6–8.
Vgl. INC A/AC.237/Misc.1/Add.4, S. 6.
Vgl. INC A/AC.237/12 und INC A/AC.237/15.
Vgl. INC/FCCC/None No. 37, S. 16.
Die Vorschläge der „Gruppe der 77“ über die Prinzipien einer Klimakonvention und der „Gruppe der 44“ über die in der Konvention enthaltenen Verpflichtungen sind abgedruckt in Hyder (1992: 329 und 331). Vgl. auch Görrissen (1993: 168) und Paterson/Grubb (1992: 300). In dem Vorschlag der „Gruppe der 44“ heißt es hierzu nur: „We are awaiting an agreed pronouncement from the developed countries on how they plan to address greenhouse gases in climate change, before we can formulate a response“ (zit. nach Hyder 1992: 331).
Vgl. auch Bodansky (1992: 7/8), Williams (1993:22/23) und Tiempo 2:4 (1992) S. 24/25.
Vgl. INC A/AC.237/15, S. 19–130.
Vgl. INC A/AC.237/15, S. 37–39.
Vgl. die tageszeitung vom 29.2.1992.
Vgl. INC A/AC.237/18 (Part I), Annex II, S. 20–124.
Die AOSIS-Staaten forderten somit nicht nur die Errichtung eines Klimafonds, sondern auch einen besonderen Versicherungsfonds. Dieser Versicherungsfonds war nach dem AOSIS-Vorschlag für folgenden Zweck bestimmt: „The resources of the Insurance Pool should be used to compensate the most vulnerable small island and low-lying coastal developing countries for loss and damage resulting from sea level rise induced by global warming“. Der AOSIS-Vorschlag ist abgedruckt in Tiempo 2:4, (1992) S.11–13, hier S. 12. Zur Einarbeitung dieses AOSIS-Vorschlags in den „Revised Text Under Negotiation“ vgl. INC A/AC.237/18 (Part I), Annex IV, S. 120–124.
Unter den 55 Entwicklungsländern, die an der Konferenz von Kuala Lumpur im April 1992 teilnahmen, befanden sich sowohl bedeutende Mitglieder der „Gruppe der 44“ (Algerien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Malaysia, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Phillipinen, Thailand) wie auch mehrere AOSIS-Staaten (Vanuatu, Malediven, Mauritius, Fiji) und verschiedene Erdölstaaten (Saudi Arabien, Iran, Oman, Venezuela) (vgl. INC/FCC/None No. 40).
In Artikel 11 (2) heißt es: „Alle Vertragsstaaten sind im Finanzierungsmechanismus, der über ein transparentes Verwaltungssystem verfügt, auf gerechte und ausgewogene Weise vertreten“ (zit. nach BMU 1992b: 18).
Die kritische Haltung der Entwicklungsländer faßt der INC-Bericht z.B. wie folgt zusammen: „Developing countries further hoped that in the coming years there would be more definite commitments on the part of their negotiating partners so that the adverse effects of climate change could be effectively mitigated while allowing for sustainable development“ [zit. nach INC A/AC.237/18 (Part II), S. 10].
Vgl. United Nations, GA/Res 44/228 vom 22.12.1989.
Die Dokumente sind abgedruckt in: United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. I). Eine kurze Zusammenfassung des Inhalts dieser Dokumente findet sich bei Parson/Haas/Levy (1992) und Unmüßig (1992). Eine breite kommentierte Textauswahl bietet Johnson (1993). Zu den Ergebnissen der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992 in Rio de Janeiro siehe auch Brock (1992) und BMU (1992a) und (1992b).
Der nach der vierten PrepCom-Sitzung verabschiedete Entwurf der Agenda 21 findet sich wieder in: United Nations A/Conf.151/4 (Part MV).
Vgl. Earth Summit Bulletin vom 4.6.1992 und Johnson (1993: 213).
Vgl. Earth Summit Bulletin vom 8.6.1992 und vom 9.6.1992.
Vgl. United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol.I), S. 111.
Siehe hierzu Earth Summit Time vom 9.6.1992, die tageszeitung vom 4.6.1992, vom 6.6.1992, vom 11.6.1992.
Vgl. United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. III), S. 218.
Vgl. United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. III), S. 78.
Vgl. United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. III), S. 153/154.
Für Maßnahmen zum Schutz der Wälder wurde ein jährlicher Bedarf von 750 Millionen US-Dollar identifiziert (vgl. United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. I) S. 122 und S. 148.
Vgl. Earth Summit Bulletin vom 8.6.1992.
Vgl. New York Times vom 14.6.1992 und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15.6.1992.
Vgl. Earth Summit Bulletin vom 4.6.1992. In der Einleitung zu Kapitel 34 der Agenda 21 heißt es: „There is a need for favourable access to and transfer of environmentally sound technologies, in particular to developing countries, through supportive measures (...) [zit. nach: United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. I), S. 418/419].
Zur US-Haltung auf der UNCED-Konferenz vgl. Frye (1992).
In diesem Dokument, das eine „nicht rechtsverbindliche maßgebliche Darlegung von Grundsätzen“ darstellt, wird unter anderem das Souveränitätsprinzip betont (vgl. United Nations A/Conf.151/26/Rev.1 (Vol. 1), S. 481).
Vgl. United Nations GA/Res 47/195 vom 22.12.1992.
Vgl. INC A/AC.237/24. S. 9/10 und Annex I, S. 12–15.
AOSIS Protokollentwurf zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, S. 3.
Bundesrepublik Deutschland: Elemente für ein umfassendes Protokoll zur Klimarahmenkonvention, Bonn, den 26.9.1994.
Über die zukünftige Rolle der Entwicklungsländer hinsichtlich einer Verminderung der klimarelevanten Spurengase vgl. Breitmeier (1996).
Vgl. INC A/AC.237/91/Add.1, S. 51.
Vgl. Eco, 31 March 1995.
Siehe hierzu auch Oberthür (1993b: 246).
Vgl. „Die Zeit“ vom 14.1.1994.
Zu den einzelnen Vorschlägen vgl. INC A/AC.237/91/Add1. S. 19–29.
Vgl. hierzu FCCC/CP/1995A7/Add.1, S. 34–39.
Vgl. U.S. Policy Information and Texts, No. 43 vom 23.4. 1993, S. 22.
Vgl. auch Skjaerseth (1994:41).
Die Carter-Administration hatte zuvor im Jahr 1977 eine Reform des ‘Clean Air Acts’ von 1970 verabschiedet, die als Kernpunkt den nationalen Emissionshandel als marktwirtschaftlich orientiertes umweltpolitisches Instrument beinhaltete (Messner 1993: 68/69). Zu den Erfahrungen mit dem auch auf internationaler Ebene diskutierten Instrument handelbarer CO2-Emissionsrechte siehe auch Tietenberg (1992: 38–42), sowie Barrett (1992) und Rose (1992).
Vgl. „Die Zeit“ vom 9.11.1990.
Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 8.11.1990.
Zum Einfluß des amerikanischen Energiesektors vgl. auch Rayner (1992). Lester Brown, der Präsident des World Watch-Instituts, kritisierte die Nähe des US-Präsidenten zur Energieindustrie: „Präsident Bush hat seine politische Karriere in Texas mit der Hilfe von Ölfir-men begonnen. Die Unterstützung begleitete ihn bis ins Weiße Haus. Er empfindet offensichtlich eine Art von Loyalität mit dieser Industrie“ (Interview mit der tageszeitung vom 29.2.1992).
Der Anteil der aus fossilen Energieträgern gewonnenen Strommenge ging in den USA zwischen 1980 und 1988 nur unwesentlich von 77,3 auf 72,3 Prozent zurück. Der Kernenergieanteil stieg von 11 Prozent (1980) auf 19,4 Prozent (1988). Der Restanteil entfällt überwiegend auf die Stromgewinnung durch Wasserkraft. Frankreich erhöhte im gleichen Zeitraum den Kernenergieanteil bei der Stromerzeugung von 23,7 (1980) auf 70,3 Prozent (1988). Auch die Bundesrepublkik weist einen höheren Atomenergieanteil auf, der sich von 11,9 (1980) auf 33,6 Prozent erhöhte (1988). Vgl. ECE (1992: 55).
In den amerikanischen Haushalten stieg der Verbrauch bis 1988 um 4,2 Prozent an. Der Endenergieverbauch betrug in den USA im Jahr 1988 36,7 Prozent im Verkehrssektor, 29,8 Prozent im Industriesektor, 19,3 Prozent in den amerikanischen Haushalten und 14,2 Prozent in anderen Anwendungsbereichen (vgl. ECE 1992: 58).
Vgl. die tageszeitung vom 9.5.1992.
Die Bedeutung von „R & D“ (Research and Development) ist nach Aussage des früheren EPA-Chefs Reilly erst von der Clinton-Mannschaft erkannt worden (vgl. die tageszeitung vom 9.12.1992),
Vgl. Gore (1992). Noch vor seiner Ernennung zum Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten durch den Präsidentschaftskandidaten Bill Clinton schrieb Al Gore hierzu im Spiegel: „Wir müssen eine Konvention zur Klimaveränderung verabschieden, die wenigstens festschreibt, daß im Jahr 2000 der Kohlendioxidausstoß des Jahres 1990 nicht überschritten werden darf“ (zit. nach: Der Spiegel 19/1992, S. 231).
Vgl. Grubb/Rayner/Tanabe/Russell/Ledic/Mathur/Brackley (1991: 913), die darauf hinweisen, daß die politische Diskussion über globale Umweltprobleme in den USA sehr kontrovers geführt wurde.
Vgl. hierzu Andresen (1993:14–17).
Zum Widerstand der Branchen mit besonders energieintensiver Produktion in den USA und der EG gegen die Einführung einer Energie- bzw. CO2-Steuer bemerkte der ‘Economist’ vom 12.6.1993: „In each case, the energy users argued that their foreign rivals would gain. Had America and the EC joined forces, both energy taxes might have stood more chance for survivar.
Darüber hinaus wurden bis 1991 auch für chemische Reinigungen und für Abfallverbren-nungsanlagen Verordnungen zur Luftreinhaltung erlassen. Eine Übersicht über den Inhalt der verabschiedeten Verodnungen zur Luftreinhaltung in der Bundesrepublik bietet BMU (1993a: 20/21).
Petersen (1993: 403) kritisiert die auf EG-Ebene verfolgte Politik der Verminderung der Autoabgase. Während in den USA langfristige gesetzliche Ziele festgelegt werden, die die Automoblindustrie zur Entwicklung neuer Technologien (technology forcing) auf diesem Sektor zwingen soll, besteht in der EG eine mangelnde Fähigkeit zur Innovation: „Eine maßgebliche Rolle spielt dabei, daß in der Bundesrepublik und stärker noch in der EG das Parlament gegenüber der Exekutive eine schwache Rolle spielt. In den USA ist die Legislative mit umfangreichem Personal ausgestattet, was den Parlamentariern fundierte Vorbereitungen bei der Erarbeitung von Gesetzesanträgen erlaubt. Diese Tätigkeit wird in der Bundesrepublik nahezu vollständig (...) von den Beamten der Ministerien wahrgenommen“.
Gruppen wie Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Deutsche Naturschutzring (DNR) unterstützten ursprünglich vor allem die Verstärkung des Kohleeinsatzes bei der Primärenergienutzung und befürchteten, durch die Treibhausproblematik könne eine Renaissance der Kernenergie einsetzen.
In der Bundesrepublik ging der gesamte Endenergieverbrauch zwischen 1980 und 1988 geringfügig um 0,7 Prozent zurück. Im Verkehrsbereich stieg der Endenergieverbrauch in dieser Zeit jedoch um 17,8 Prozent an. Auch in den deutschen Haushalten wurde zwischen 1980 und 1988 um 19,1 Prozent mehr Endenergie verbraucht. Im Industriesektor fiel der Rückgang um 21,4 Prozent besonders stark aus. Im Jahr 1988 betrug der Anteil der Industrieproduktion am Endenergieverbrauch 30 Prozent, des Verkehrssektors 27 Prozent, der Haushalte 25,1 Prozent und von anderen Anwendungsformen 17,9 Prozent (vgl. ECE 1992:58).
Zit. Nach Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (1994: 18).
Andresen (1993: 32) weist darauf hin, daß die von der EU-Kommission gewählte offensive Strategie gegenüber den USA auch dazu gedient hat, die nicht sehr homogene Koalition EU-Staaten in dieser Frage zusammenzuhalten.
Vgl. auch Efinger/Breitmeier (1992: 63–65).
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Breitmeier, H. (1996). Der Schutz des globalen Klimas. In: Wie entstehen globale Umweltregime?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95723-8_7
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