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Die Generalisierung des zweckrationalen Handlungstyps: Rational Choice

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Grundlagen der soziologischen Theorie

Zusammenfassung

„Rational Choice“ — unter diesem Titel firmiert ein Theorieprogramm, das unterschiedliche Varianten umfaßt. Kern dieses Programms ist die Annahme, daß menschliches Handeln primär als ein Prozeß der rationalen Verfolgung von Interessen zu begreifen ist. Die Interessen definieren dabei den angestrebten Zweck einer Handlung. Die Ausführung der Handlung dient als Mittel zu seiner Realisierung. Der Zusammenhang zwischen Zweck und Mittel wird durch das Prädikat „rational“ bestimmt.

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Literatur

  1. Die Formulierung im Text vergröbert freilich sehr. Im Vorgriff verweise ich darauf, daß Esser auch die übrigen Weberschen Handlungstypen als Unterfall rationalen Handelns begreift. Dazu muß der Begriff rationalen Handelns jedoch differenziert und explizit zweckrationales Handeln von anderen Formen rationalen Handelns unterschieden werden.

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  2. Wie später zu zeigen ist, gibt es im Rahmen von Rational Choice jedoch auch Versuche, die Internalisierung von Normen in Ubereinstimmung mit dem Prinzip egoistischer Nutzenmaximierung zu erklären.

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  3. Vgl. zum folgenden auch Lindenberg 1985 sowie Esser 1993, 232ff.4 In der neueren Diskussion hat vor allem Esser (1991) zu zeigen versucht, dali Rational Choice mit der Schützschen Handlungstheorie gleichwohl kompatibel ist; vgl. dazu auch Schimank 1999. Ich komme später darauf zurück.

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  4. Wie wir oben gesehen haben, trifft diese Behauptung für Mead nicht ganz zu, kommt er doch sehr wohl zu Aussagen über die Entwicklung der Gesellschaft. Meads ‘Gesellschaftstheorie’ bleibt freilich rudimentär.

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  5. Ich skizziere hier eine Erklärung, die einer bestimmten Variante von Rational Choice, nämlich der sogenannten Wert-Erwartungs-oder SEU-Theorie (SEU für “subjective expected utility”), entspricht. Vgl. dazu Esser 1991, 54ff.

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  6. Der Einfachheit halber gehe ich hier jeweils vom Netto-Nutzen aus, d.h. ich nehme an, daß die Kosten,die aus der Realisierung der einzelnen Handlungsmöglichkeiten entstehen, bereits abgerechnet sind.

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  7. Die genaue Höhe der einzelnen Auszahlungswerte ist willkürlich festgelegt und unterstellt bei beiden Akteuren die übereinstimmende Erwartung eines bestimmten Nutzens bei gelingender Koordination bzw. eines bestimmten Schadensniveaus für den Fall eines Zusammenstoßes. Darüber hinaus wird angenommen, daß die Akteure die Eintrittswahrscheinlichkeit der erwarteten Handlungsfolgen in allen Fällen mit 1 veranschlagen.

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  8. Diese Aussage ist gebunden an die Voraussetzung, daß die Akteure tatsächlich rational handeln und ihre Präferenzen in hinreichendem Maße übereinstimmen. Bei eingeschränkter Rationalität bzw. stark divergierenden Nutzeneinschätzungen und/oder Erwartungswahrscheinlichkeiten sind zusätzlich angedrohte Sanktionen, die über das bloße Risiko der Schädigung durch den Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug hinausreichen, jedoch von hoher Bedeutung. Wer etwa den psychischen Erregungszustand besonders schätzt, in den er sich durch die nächtliche Fahrt auf einer Autobahn in falscher Fahrtrichtung versetzen kann und darüber hinaus zuversichtlich damit rechnet, daß die entgegenkommenden Fahrzeuge schon ausweichen werden, wird wohl - wenn überhaupt - nur mit Hilfe besonderer Sanktionsandrohungen davon abzuhalten sein.

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  9. Zur Vereinfachung der Darstellung nehme ich wiederum an, daß beide Akteure die Erwartungswahrscheinlichkeiten für das Eintreten der angenommenen Handlungsfolgen bei jeder Strategiekombination mit 1 ansetzen. Ebenso muß generell unterstellt werden, daß beide Akteure objektiv übereinstimmenden Handlungsfolgen jeweils denselben subjektiven Nutzen zuschreiben. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten diese Voraussetzungen auch für alle folgenden Beispiele.

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  10. Ich nehme vereinfachend an, daß die aggregierten Entscheidungen der Akteure zu einem eindeutigen Ergebnis führen, so daß im Regelfalle entweder mit Sanktionierung oder mit Nicht-Sanktionierung normwidrigen Verhaltens zu rechnen ist, und die Norm demnach entweder effektiv aufrecht erhalten werden kann oder keinen Bestand hat. Bei weitem präziser und der skizzierten Problemsituation angemessener wäre es freilich, die Effektivität der Norm als kontinuierliche Variable zu definieren, die unterschiedliche quantitative Werte in Abhängigkeit von der registrierten Sanktionshäufigkeit annehmen kann.

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  11. Diese Annahme, die hier aus Vereinfachungsgründen gewählt wurde, mag unangemessen optimi- stisch erscheinen. Aber auch dann, wenn man annimmt, daß eine größere Anzahl von Spielrunden erforderlich ist, um einen Gewinn zu erreichen, der den kurzfristig durch Betrug zu Vorteil übersteigt, ändert dies nichts an der Grundstruktur der Situation. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß mit wachsender Zeitdistanz zur Gegenwart die Erwartungswahrscheinlichkeit für die effektive Realisierung zukünftiger Gewinne sinkt. Der erwartete Nutzen aus zukünftigen Transaktionen ist dementsprechend zu diskontieren.

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  12. Die naheliegende Schlußfolgerung ist: Rationale Akteure werden unter den Bedingungen eines iterierten Gefangenendilemmas kooperieren, weil der langfristige Nutzen der Kooperation den kurzfristigen Nutzen des Betrugs übersteigt. - Sofern es sich um ein Spiel mit einer hohen Anzahl zu erwartender Runden handelt, dessen Ende unbestimmt ist, wird diese Schlußfolgerung innerhalb der Spieltheorie allgemein als gültig betrachtet. Weniger eindeutig ist jedoch, wie die Situation einzuschätzen ist, wenn das Spiel über eine genau bestimmte und den Teilnehmern bekannte Anzahl von Runden geht. In ihrem Buch “Games and Decisions” (1957), das heute zu den klassischen Texten der Spieltheorie zählt, analysieren Luce und Raiffa diese Situation vom antizipierten Spielende her: In der letzten Runde eines solchen Spieles ist es rational zu betrügen, weil der andere dann keine Möglichkeit mehr hat, darauf mit einer Sanktion zu reagieren. Jeder rationale Akteur wird sich demnach so verhalten und unterstellen, daß ein rationaler Spielpartner sich ebenso verhält. Wenn ein Akteur aber erwarten kann, daß ein rationaler Partner in der letzten Runde ohnehin betrügen wird, dann wird es für ihn selbst rational, bereits in der vorletzten Runde zu betrügen. Dasselbe gilt wiederum für einen rationalen Partner, weshalb es - um diesem zuvorzukommen - notwendig ist, eine weitere Runde zuvor zu betrügen. Aber auch dies wird ein rationaler Spielpartner antizipieren etc. In wechselseitiger Antizipation des zu erwartenden Verhaltens und in dem Bemühen, dem betrügerischen Verhalten des anderen zuvorzukommen, wird so die komplette Anzahl der Spielrunden von der letzten bis zur ersten gedankenexperimentell durchlaufen mit dem Ergebnis, daß es für beide Beteiligte schließlich rational erscheint, bereits in der ersten Runde zu betrügen. Das Ergebnis ist damit dasselbe, wie im Gefangenendilemma mit nur einer Runde. Blockiert werden kann dieser rückwärts-laufende Schlußprozeß (backward induction) nur dadurch, daß nicht bekannt ist, welche Runde die letzte sein wird. - Zwar erscheint diese Argumentation logisch zwingend. Sie ist jedoch abhängig von der Wahl des Ausgangspunktes. Beginnt man den Schlußprozeß nämlich nicht mit dem letzten, sondern mit dem ersten Spiel (forward induction), dann erscheint es irrational, von vornherein zu betrügen, weil man damit riskiert, alle zukünftig möglichen Gewinne zu verlieren, die durch ehrliche Kooperation zu erreichen wären. Gleiches gilt aus der Perspektive eines rationalen Kooperationspartners, so daß es rational erscheint, in der ersten Runde nicht zu betrügen. Die gleiche Argumentation läßt sich auf die nächste Runde, dann auf die übernächste etc. übertragen. Insgesamt erscheint es so lange rational, nicht zu betrügen, wie der auf ehrlichem Wege erreichbare Gewinn aus den noch verbleibenden Runden den kurzfristig durch Betrug erreichbaren Gewinn übersteigt. Diese (ebenfalls durch weitere Einwände kritisierbare) Lösung des iterierten Gefangenendilemmas mit einer bekannten Anzahl von Runden hat den Vorzug, mit experimentell gewonnenen empirischen Ergebnissen besser übereinzustimmen, als die Lösung von Luce und Raiffa. Vgl. dazu auch Junge 1998, 55f. sowie die dort angegebene Literatur. “Sie (die Verkäufer und Einkaufsleiter, W.L.S.) haben eventuell schon 5 bis 25 Jahre geschäftlich miteinander zu tun. Jeder hat dem anderen etwas zu geben. Käufern, mit denen sie gute Geschäftsbeziehungen unterhalten, erzählen die Verkäufer Klatsch und Neuigkeiten über Konkurrenzfirmen, Engpässe und Preiserhöhungen.” Verkäufer, die den Wünschen der Kunden nicht gerecht werden, “werden zum Gegenstand des Geredes von Einkaufsleitern und Verkäufern, auf Treffen der Käufer-und Unternehmensverbände oder sogar in den Country Clubs sowie bei sonstigen gesellschaftlichen AnlässenChrw(133) ” (Macaulay 1963, 63f., hier zitiert nach Granovetter 2000, 192 ).

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  13. Gegenüber Fremden, die nicht Mitglieder des Netzwerkes sind, bleibt unkooperatives Verhalten jedoch attraktiv. So kann z.B. ein Hotelier, der gegenüber allen Einwohnern eines Dorfes strikte Redlichkeit übt, auf der Durchreise befindliche Fremde durch überhöhte Preise und fehlerhafte Rechnungen betrügen. Umgekehrt besteht für die Durchreisenden die Versuchung, den einen oder anderen Gegenstand (z.B. ein Handtuch, ein hübsches Glas oder Besteck, einen eventuell vorhandenen Fön o.ä.) als ‘Reiseandenken’ mitzunehmen, während dieses Verhalten für Handlungsreisende, die häufig in diesem Ort Geschäfte zu tätigen haben, wenig attraktiv ist. Die spieltheoretische Erklärung dafür ist: Die Situation zwischen dem Hotelier und dem durchreisenden Gast läßt sich beschreiben als ein Zwei-Personen-Gefangenendilemma mit nur einer Spielrunde. Unkooperatives Verhalten erscheint deshalb aus der Perspektive beider Beteiligter als rationale Strategie.

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  14. Die Kontrollwirkung langfristiger Geschäftsbeziehungen belegt eine umfangreiche niederländische Studie neueren Datums (vgl. Raub 1999), bei der die Beziehungen kleiner und mittlerer Betriebe zu Lieferanten von Produkten aus dem Bereich intelligenter Technologien (Hard-und Software) untersucht wurden. Danach sind frühere schlechte Erfahrungen eines Abnehmers mit einem Lieferanten außerordentlich selten. Nur bei 14 von 472 untersuchten Transaktionen (ca. 3%) wurde von solchen Erfahrungen berichtet (Raub 1999, 251). Aus diesem Datum kann man schließen, daß es innerhalb des untersuchten Feldes (1) im Regelfall nur dann zu wiederholten Transaktionen kommt, wenn die vergangenen Erfahrungen positiv ausgefallen sind und daß (2) eine genügende Anzahl zuverlässiger Transaktionspartner vorhanden ist, um den Wechsel des Partners nach schlechten Erfahrungen zu ermöglichen.

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  15. Die interne Organisation ist bei Meinungsverschiedenheiten nicht den selben Schwierigkeiten aus- gesetzt wie autonome Vertragsbeziehungen [zwischen unabhängigen Firmen]. Obwohl Streitigkeiten zwischen Firmen oft außergerichtlich beigelegt werdenChrw(133) sind diese Lösungen manchmal kompli- ziert und die Beziehungen dadurch belastet, so daß kostspielige Gerichtsverfahren teilweise unver- meidlich sind. Die interne OrganisationChrw(133) kann emgegenüber viele dieser 16 (Chrw(133)Fortsetzung) ten durch Anweisungen beenden und hierdurch instrumentelle Differenzen außergewöhnlich effizient beseitigen “ (Williamson 1975, 30, hier zitiert nach Granovetter 2000, 189 ).

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  16. Zu dieser Parallele vgl. Granovetter 2000, 190.

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  17. Vgl. dazu ausführlich oben, Bd.1, Kap.2.3. - Granovetter kommentiert die Parallelität der Williamsonschen Argumentation zu Hobbes entsprechend: “Die Effizienz hierarchischer Macht in einer Firma wird ebenso überschätzt, wie bei Hobbes die übersozialisierte souveräne Staatsgewalt ” (Granovetter 2000, 190 ).

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  18. Dazu sowie für weitere empirische Belege vgl. Granovetter 2000, 197 und die dort angegebene Literatur. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die dazu passende Feststellung von Eccles (1983, 28, hier zitiert nach Granovetter, a.a.O.), “daß viele Manager Binnentransaktionen für weitaus schwieriger halten als Transaktionen mit anderen UnternehmenChrw(133)”.

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  19. So Granovetter 2000, 193 in Anschluß an Eccles 1981, 339f.

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  20. Dabei begreift sich die protestantische Sekte als Verband, der gegenüber Gott solidarisch für die “Reinhaltung des, Abendmahls von Unwürdigen” haftet (Weber 1978, Bd.I, 225). Zugleich ist die Teilnahme am Abendmahl für jedes Mitglied religiöse Pflicht. Aus diesen Prämissen folgt die Notwendigkeit der kontinuierlichen wechselseitigen Kontrolle der Sektenmitglieder.

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  21. D.h. in letzter Instanz: Gespeist aus der Furcht, statt der erhofften ewigen Seligkeit, nie endende Höllenqualen erdulden zu müssen. Es geht also durchaus um Motive, die mit dem Prinzip der egoistischen Nutzenmaximierung übereinstimmen. Wer glaubt, für den ist es rational, im Diesseits auf vieles zu verzichten, um die Gewißheit zu erlangen, daß er im Jenseits das ewige Heil erreichen wird. - Ob er die nötige Willensstärke aufbringt, auf die Befriedigung seiner kurzfristigen Interessen zugunsten seiner langfristigen Interessen zu verzichten, ist freilich eine andere Frage, die sich allerdings auch bei irdischeren Problemen stellt (so z.B., wenn es um gegenwärtigen Konsumverzicht zugunsten des Aufbaus einer ausreichenden finanziellen Altersversorgung geht).

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  22. Vgl. dazu Weber 1978, Bd.I, 211, der - gestützt auf Beobachtungen während eines Amerikaaufenthaltes, die er (a.a.O., 209) auf das Jahr 1904 datiert - feststellt: “Es kamen diejenigen (und im allgemeinen nur diejenigen) geschäftlich hoch, welche methodistischen oder baptistischen oder anderen Sekten (oder sektenartigen Konventikeln) angehörten.” Weber konstatiert dabei freilich einen stetigen Rückgang der Bedeutung der Religiosität.

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  23. Ein anderes Beispiel dafür ist die bevorzugte Nutzung von Familie und Verwandtschaft zur Rekrutierung vertrauenswürdigen Personals bei den Merchant Banken der Londoner City (vgl. Coleman 1995, Bd. 1, 140 ).

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  24. Vgl. dazu u.a. Binmore 1994, 120; Coleman 1995, Bd.1, 312; Junge 1998, 31.

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  25. Die Hobbessche Konstruktion eines Naturzustandes des “Krieges aller gegen alle”, der durch Gesellschaftsvertrag in den Zustand herrschaftlich garantierter Ordnung überführt wird, ersetzt eine solche Erklärung durch die Fingierung eines von allen Akteuren übereinstimmend gefaßten Entschlusses, eine Vereinbarung zu treffen und zu halten und damit auf die Gewinne, die durch Gewalt und Betrug zu erreichen wären, aus freien Stücken zu verzichten. Faktisch wird hier die Annahme egoistischer Nutzenmaximierung aufgegeben und damit gerade nicht erklärt, wie eine normative Ordnung zwischen egoistisch motivierten Akteuren entstehen kann

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  26. Nachts verlassen wir die SchützengräbenChrw(133) Die deutschen Arbeitskommandos sind ebenfalls draußen, es gilt daher nicht als die feine Art, zu schießen. Wirklich gefährlich sind GewehrgranatenChrw(133) Sie können bis zu acht oder neun Männer töten, wenn sie in einen Graben fallenChrw(133) Aber wir benutzen unsere nie, es sei denn, die Deutschen werden besonders laut, denn bei ihrer Art, Vergeltung zu üben, kommen drei für jede von uns zurück “ (Greenwell 1972, 16–17, hier zitiert nach Axelrod 1995, 72 ).

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  27. Die Analyse konzentriert sich auf die weiter vom Ausgang entfernten Personen, weil für diejenigen, die nahe am Ausgang plaziert sind, aus den oben genannten Gründen ohnehin kein großer Anreiz besteht, von vornherein die Alternative ‘Rennen’ zu wählen.

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  28. Vgl. Coleman 1995, Bd.3, 312, der dort jedoch zunächst mit einem vereinfachten Spiel operiert, an dem nur zwei Personen beteiligt sind.

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  29. Wäre dies nicht der Fall, könnte jeder einzelne annehmen, daß sein Rennen allein nicht ausreicht, um die anderen zum Rennen zu veranlassen und deshalb losrennen mit dem Resultat, daß alle rennen würden.

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  30. Andernfalls könnte er ja hoffen, den Ausgang zu erreichen, bevor die anderen ebenfalls zu rennen beginnen. Das aber würde wiederum für alle Akteure ein Anreiz sein, von vornherein zu rennen.

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  31. Zur Auswirkung von Feueralarmübungen vgl. Coleman 1995, Bd. 3, 325f.

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  32. Zur Erinnerung: In der Grundversion des Gefangenendilemmas besteht eine solche Abhängigkeit nicht. Dort gibt es eine dominante Strategie, welche die bestmögliche Antwort auf jede mögliche Strategiewahl des bzw. der anderen darstellt.

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  33. Genau genommen liegt in diesem Falle zwischen Zivilisten und Offizieren keine Verhaltensinterde- pendenz vor, weil die Offiziere ihr Verhalten nicht vom Verhalten der Zivilisten abhängig machen. Für einen Akteur, der sein Verhalten rational zu kalkulieren versucht, besteht das Problem jedoch (FortsetzungChrw(133))

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  34. Chrw(133)Fortsetzung) gerade darin, wie er in einer Situation potentieller Verhaltensinterdependenz zuverlässig erkennen kann, ob und in welcher Weise andere ihr Verhalten von seinem Verhalten tatsächlich abhängig machen.

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  35. Der Schützsche Begriff der “Typisierung” weist dabei den höchsten Allgemeinheitsgrad auf. Darunter fallen ebenso Begriffe, mit denen Objekte bzw. Situationen und ihre Merkmale kategorisiert werden, wie auch standardisierte (=“typische”) Ereignis-und Handlungsabläufe, die Normalitätserwartungen erzeugen und Handlungsmöglichkeiten vorzeichnen. Auch Normen, Rollen und generalisierte Uberzeugungen lassen sich dem Konzept der Typisierung als Oberbegriff subsumieren. Vgl. dazu oben, Bd.1, Kap.4.4.

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  36. Zur Erinnerung: Situationen doppelter Kontingenz gelten bei Parsons (und - wie unten noch darzustellen sein wird - auch bei Luhmann) als Elementarform eines sozialen Systems. Der Ausdruck “doppelte Kontingenz” meint dabei den im Text erläuterten Umstand, daß Egos Verhaltenswahl abhängig ist (“is contingent an”) von Alters Verhaltensauswahl und dieselbe Abhängigkeit in umgekehrter Richtung aus Alters Perspektive gilt. Die beiden Richtungen der Abhängigkeit addieren sich zu doppelter Abhängigkeit oder eben “doppelter Kontingenz”. - Bei Luhmann erhält der Begriff der “Kontingenz”, wie hier vorgreifend festzuhalten ist, freilich einen anderen Akzent. Er wird im Sinne der Scholastik durch die Negation der Begriffe “notwendig” und “unmöglich” gebildet. “Kontingent” ist ein Ereignis, das “möglich” ist, aber auch anders ausfallen kann. Jede Verhaltenswahl eines Akteurs erscheint uns in diesem Sinne “kontingent”. Wenn nun Ego die eigene kontingente Verhaltenswahl mit Rücksicht auf seine Antizipation der ebenso kontingenten Verhaltenswahl Alters trifft und dabei zusätzlich berücksichtigen muß, daß Alter dasselbe tut, dann muß jede Auswahlentscheidung Egos verstanden werden als Ergebnis der Relationierung von Egos kontingenter Selektion zu Alters kontingenter Selektion oder kürzer, als Produkt einer Situation “doppelter Kontingenz”.

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  37. Zu den Problemen rationalen Handelns unter den Bedingungen doppelter Kontingenz (d.h. bei voller Interdependenz des Verhaltens von Ego und Alter) vgl. auch Coleman 1995, Bd.3, 297ff. - Als kritischen Kommentar, der nachdrücklich auf die weitgehende Ausblendung von Situationen doppelter Kontingenz aus Colemans Analysen hinweist und die daraus resultierenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit rational choice-theoretischer Erklärungen darlegt, vgl. Junge 1998, 49ff. In welchem Ausmaß es unter rational choice-theoretischen Prämissen möglich ist, Beziehungen doppelter Kontingenz adäquat zu modellieren bzw. inwiefern sich hier möglicherweise eine Grenze für die Anwendung von Theorien rationaler Wahl abzeichnet, bleibt dabei eine offene Frage.

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  38. Das ist offensichtlich eine Paradoxie. Aber Paradoxien dieser Art sind unvermeidbar, wenn man es mit Verhältnissen der wechselseitigen Beobachtung und der Abhängigkeit des eigenen Handlungserfolgs vom Handeln anderer zu tun hat. Vgl. dazu (mit einem analogen Beispiel aus dem Bereich wirtschaftlichen Handelns) Luhmann 1988, 119f.

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  39. Sollte er vielleicht, nachdem er seinen Entschluß für ein Studienfach getroffen hat, die Entwicklung des Arbeitsmarkts und der Anzahl der Studienanfänger in seinem Fach regelmäßig beobachten, um zu prüfen, was die anderen Studienanfänger tun und wie sich der Bedarf an Absolventen seiner Fachrichtung verändert) Er könnte dann, sobald sichtbar wird, daß ein Überhang an Absolventen droht, seinen ursprünglichen Entschluß revidieren und das Fach wechseln! Aber wiederum steht er vor der Frage, ob nicht auch die anderen Studierenden in seiner Situation dieselbe Überlegung anstellen werden etc. und verheddert sich in den Fallstricken der Reflexion über die Reflexionen anderer und muß die Flucht in die nicht rational begründbare Entscheidung antreten.

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  40. Max Weber würde hier von “objektiv-nichtigkeitsrationalem” Handeln sprechen, dem jedoch keine “subjektiv-zweckrationale” Motivierung auf der Seite des Akteurs entspricht.

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  41. Kausale Bedeutung“ verstanden im Sinne des Konzeptes der intentionalen Verursachung,das die Verursachung eines Verhaltens durch den ”subjektiven Sinn“ (Weber) meint, der für den Akteur das ”Motiv“ (—der Beweggrund) für dessen Ausführung war. Vgl. dazu oben, Bd.1, Kap.1.

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  42. Wer sich hier mit der objektiv-beschreibenden Feststellung begnügt, das Verhalten der Akteure sei so beschaffen, als ob es durch rationale Abwägung zustande gekommen wäre (so z.B. Hechter/Opp/- Wippler 1990, 4), der vertagt dieses Problem entweder nur, oder er verzichtet auf eine 44 (Chrw(133)Fortsetzung) klärung,welche die subjektiven Voraussetzungen auf Seiten der Akteure identifiziert, die diese alsob-Rationalität ermöglichten.

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  43. Von “Handlungsselektion” kann bei subjektiv alternativlos vollzogenem Handeln im genauen Sinne ebenfalls nur aus der Perspektive des Beobachters die Rede sein, denn “Selektion” setzt Alternativen voraus, die hier nur der Beobachter sieht. Darauf komme ich in Kap.7.9 ausführlicher zurück.

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  44. Zur Erinnerung: “SEU” ist die Abkürzung für “subjective expected utility” (a “subjektiv erwarteter Nutzen”). Wie oben dargestellt, unterstellt dieser Selektionsmodus, daß ein Akteur alle verfügbaren Informationen nutzt, um die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten innerhalb einer Situation zu ermitteln und zu bewerten, daß er dann den erwartbaren Nutzen (P; x U) jeder Alternative bestimmt und schließlich die Alternative mit dem höchsten zu erwartenden (Netto)nutzen auswählt.

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  45. Der Ausdruck “Opportunitätskosten” meint den entgangenen Nutzen,den ein Akteur hätte realisieren können, wenn er andere Handlungsmöglichkeiten als die faktisch ausgeführte gewählt hätte.

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  46. Vorgreifend sei angemerkt, daß die im Text vollzogene Gleichsetzung von “nicht unvernünftig” mit “vernünftig” problematisch ist. Es bedarf jedoch, wie wir später sehen werden, einigen Explikationsaufwandes, um die hier mögliche Differenz sichtbar zu machen. Esser macht an dieser Stelle, soweit ich sehe, keinen Unterschied, sondern gebraucht die doppelte Negation als rhetorische Figur (die in der Rhetorik unter dem Titel “Litotes” firmiert; vgl. dazu Plett 1989, 75f.) mit der Funktion, das Gemeinte (nämlich die Vernünftigkeit reflexionsfreien Handelns) auf dem Wege des ‘understatements’ auszudrücken.

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  47. Der Thermostat einer Heizungsanlage mißt die Raumtemperatur und “entscheidet (?)” in Abhängig- keit von der eingestellten Temperatur und den registrierten Meßwerten, ob der Brenner ein-oder ausgeschaltet wird. Auf ähnliche Weise kann ein Computerprogramm in Abhängigkeit von einem vorgegebenen Kurswert über den Kauf oder Verkauf von Aktien “entscheiden (?)”. Genau besehen ist die Entscheidung mit der Programmierung der Heizungsanlage bzw. des Börsencomputers schon getroffen. Für den Programmierer bzw. dessen Auftraggeber war die Frage zu entscheiden, ob sich der Brenner bei einer bestimmten Temperatur einschalten (bzw. ausschalten) soll, oder (noch) nicht, ob bei einer bestimmten Kursmarke Aktien gekauft (bzw. verkauft) werden sollen, oder (noch) nicht. Das technische System tut jeweils, was es tut. Es befindet sich in einem bestimmten Zustand, ohne ihn zu einem anderen als alternative Möglichkeit in Beziehung zu setzen. Nur aus der Perspektive eines externen Beobachters,der den aktuellen Operationsmodus als Auswahl aus mehreren simultan re-präsentierten Möglichkeiten registriert, kann der jeweilige Operationsmodus als Ergebnis einer “Ent- scheidung” beobachtet werden. Durch unser Bewußtsein sind wir in der Lage, das eigene Verhalten mit Hilfe der Unterscheidung von aktuellen und gieren. Diese Fähigkeit unserem Organismus bzw. dem Gehirn zuzuschreiben ist zumindest gewagt. Vgl. dazu auch Ichmanns Systemtheorie, mit der wir uns im Kapitel 8 ausführlich beschäftigen werden. Luhmann definiert den Begriff “Sinn” mit Hilfe der Unterscheidung von Aktualität und Möglichkeit und begreift nur Bewußtsein und Kommunikation (nicht aber technische Systeme oder Organismen) als Systeme, die auf der Basis von Sinn operieren.

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  48. Innere Widerstände ergeben sich, wenn eine Handlung mit hoch bewerteten Wünschen bzw. Zielen konfligiert. So mag unser oben erwähnter Pendler, der jeden Morgen auf der Autofahrt zum Arbeitsplatz von Einsamkeitsgefühlen geplagt wird, schon beim Frühstück mit Widerwillen an die bevorstehende Fahrt denken und eine erhebliche Abneigung beim Einsteigen in seinen Wagen verspüren.

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  49. Ebensowenig erscheint es ihm freilich vernünftig, so zu handeln.

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  50. Das aber heißt gerade nicht,daß der Akteur zu der positiven Überzeugung gekommen ist, die Ausführung des routinisierten Handlungsmusters sei “nicht unvernünftig”. Denn dazu hätte die Frage der Rationalität für ihn thematisch werden müssen.

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  51. Vgl. dazu Coleman 1995, Bd.2, 250 sowie die dort angegebene Literatur; siehe auch oben, Bd.1, Kap. 2. 6.

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  52. Zu berücksichtigen ist dabei, daß sich beide Möglichkeiten nicht strikt alternativ zueinander verbalten, sondern miteinander kombiniert werden können. Jemand kann sich zum Beispiel ein eigenes Haus von bestimmter Art wünschen, alles dafür tun, um diesen Wunsch zu verwirklichen, und er kann dann die verbleibenden Differenzen zwischen dem erreichten Haus und dem Traumhaus, die wegen der Begrenztheit seiner finanziellen Möglichkeiten unabänderlich sind, durch Anpassung seiner Wünsche an das Ergebnis seiner Anstrengungen eliminieren.

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  53. Vgl. dazu Anna Freuds Analyse altruistischen Verhaltens (1973, 95ff.). Sie berichtet u.a. über eine junge Erzieherin, deren Verhalten den Eindruck äußerster Bescheidenheit und Bedürfnislosigkeit vermittelt, die aber in hohem Ausmaß Befriedigung über die Identifikation mit den Interessen

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  54. Chrw(133)Fortsetzung) anderer zu erleben scheint. So gibt sie z.B. “den Kindern, die ihr anvertraut sind, gern zu essen. Bei einer solchen Gelegenheit weigert sich eine Mutter, irgendeinen besonderen Leckerbissen für das Kind zu opfern. Während sie selbst im allgemeinen große Gleichgültigkeit gegen Eßgenüsse zeigt, gerät sie über die Verweigerung in stürmische Empörung. Sie empfindet die Versagung des Wunsches für das fremde Objekt als eigene, so wie sie im anderen Fall die Erfüllung am fremden Objekt als eigene empfunden hat” (1973, 99; Hervorhebung von mir, W.L.S.). Die Identifikation mit den Interessen anderer ist in diesem Beispiel allerdings durch eine spezifische Einschränkung motiviert, welche die betreffende Person dazu veranlaßt, kompensatorisch auf die Möglichkeit identifikatorischer Wunscherfüllung auszuweichen: Äußere Restriktionen (mit Sanktionen belegte Verbote oder Knappheit an zugänglichen BefriedigungsmöglirhkPiten) und/oder innere Einschränkungen (Schuldgefühle) stehen der direkten Befriedigung entsprechender eigener Wünsche entgegen.

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  55. Bei Kindern, deren Wünsche von den Eltern bedingungslos erfüllt werden, wäre deshalb anzunehmen, daß sie eine eher geringe Identifikation mit den Erwartungen und Interessen der Eltern entwickeln, weil dadurch die Abhängigkeit der Befriedigung eigener Interessen von der Berücksichtigung der Interessen anderer weitestgehend entfällt.

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  56. Zur Analyse eines extremen Beispiels dieser Art, nämlich der Identifikation der Insassen von Konzentrationslagern mit ihren Wärtern, vgl. Bettelheim 1953.

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  57. Der Wirkungsbereich dieses psychischen Mechanismusses reicht freilich weiter. Anna Freud sieht in der “’Identifikation mit dem Angreifer’ eine gar nicht seltene Zwischenstufe in der normalen Über-Ich-Entwicklung des Individuums” (1973, 90).

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  58. Es sollte freilich nicht vergessen werden, daß die vorgetragenen Überlegungen zur Identifikation mit fremden Verhaltenserwartungen und Interessen noch wenig exakt sind und deshalb eher spekulativen Charakter haben.

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  59. Der Verdacht, daß es dem Wohltätigen nur um Gewinn von Aufmerksamkeit und Ansehen (und vielleicht auch andere, dadurch mittelbar zu erreichende Vorteile) geht, gehört zum Repertoire geläufiger Motivunterstellungen. Als Beweis selbstloser Gesinnung gilt daher schon seit altersher nur die im Verborgenen geübte Wohltätigkeit (die freilich, wie religiöse Menschen glauben, dem Auge Gottes nicht verborgen bleibt und deshalb wenigstens im Jenseits mit Belohnung rechnen darf).

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  60. Herrschaft“ ist ein anderer Unterfall für die Übertragung des Rechtes zur Kontrolle eigener Handlungen auf andere, der eine Identifikation mit den Interessen des anderen einschließen kann (z.B. im Falle des Weberschen Typus der ”charismatischen Herrschaft“), aber nicht muß. Vgl. dazu Cole-mans Unterscheidung zwischen ”konjunkten“ und ”disjunkten“ Herrschaftsbeziehungen (1995, Bd.1, 90ff.).

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  61. Gerade in den ersten Klassen der Grundschule läßt sich eine relativ hohe Übereinstimmung zwischen Schulerfolg und sozialem Status in der Gleichaltrigengruppe feststellen. Die Gefahr, durch überdurchschnittliche Leistungen als “Streber” etikettiert und von den Mitschülern isoliert zu werden, entsteht erst später und wird in stärkerem Maße meist jenseits der Grundschule virulent

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  62. Oder in der Terminologie von Rational Choice: Die Güter, die Menschen zu erreichen suchen, sind meist gesellschaftlich definierte primäre Zwischengüter“. Vgl. dazu erneut Esser 1996, 7, der (wie schon oben erwähnt) die ”primären Zwischengüter“ ausdrücklich mit Mertons ”kulturellen Zielen“ gleichsetzt.

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  63. Diese Interpretation ist auch durch die Analysen Meads gedeckt.

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  64. Sprichwörter wie “Unrecht Gut gedeiht nicht”, “Lügen haben kurze Beine” oder “Honesty is the best policy” verallgemeinern die Erfahrung des Scheiterns von Versuchen, durch abweichendes Verhalten Vorteile zu erreichen. Sie erscheinen so geradezu darauf zugeschnitten, die Überzeugung zu bestärken, daß Akteure nicht in der Lage sind, die Bedingungen und Effekte ihres Handelns hinreichend zu kontrollieren, um aus normwidrigem Verhalten langfristig Kapital zu schlagen. Diese Überzeugung wiederum ist die Voraussetzung dafür, daß Angst vor Strafe entwickelt und als Gewissen psychisch wirksam wird. Als Ausführende der befürchteten Vergeltung können dabei bestimmte Akteure, soziale Institutionen oder auch metaphysische Instanzen wie “Gott” oder die “Macht des Schicksals” vorgestellt werden.

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  65. Als Sanktion werden dabei nicht nur Übelszufügungen, sondern auch der Entzug von Gratifikationen erlebt. Wenn andere Personen für einen Akteur in besonderem Maße als Quelle der Bedürfnisbefriedigung relevant sind, dann kann ein partieller und befristeter Rückzug dieser Personen, d.h. die Einschränkung der Interaktion mit dem Akteur, ja schon ein mißbilligender Blick, der signalisiert, daß solche Beschränkungen drohen könnten, als gravierende Sanktion empfunden werden.

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  66. Dabei kann neben der bloßen Konservierung von moralischen Einstellungen, die außerhalb des Unternehmens (in Familie, Schule, Gleichaltrigengruppen etc.) erworben wurden, unter geeigneten Bedingungen auch mit Internalisierungseffekten durch innerbetriebliche Sozialisation gerechnet werden.

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  67. Geld hat dabei die Doppelfunktion, einerseits als Mittel zur Befriedigung materieller Bedürfnisse zu dienen, andererseits aber auch ein Anerkennungssymbol zu sein, durch das - anhand der Höhe der jeweiligen Entlohnung - unterschiedliche Grade der sozialen Wertschätzung ausgedrückt werden können, die verschiedenen Arten von beruflichen Leistungen zuteil werden. Vgl. dazu Parsons 1973, 174.

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  68. Die nicht ganz klare Parsonssche Rede von der “Billigung wichtiger Instanzen”, die ein normwidrig handelnder Akteur zu verlieren droht, ist m.E. auf die intrapsychischen Instanzen gemünzt, die onto-genetisch durch die Verinnerlichung besonders bedeutsamer Beziehungen zu sozialen Objekten (anderen Akteuren) gebildet werden. Dies entspräche im wesentlichen der Colemanschen Vorstellung von der Entwicklung des Selbst. Wie oben schon erwähnt, beziehen Coleman und Parsons den Gedanken der Bildung von Persönlichkeitsstrukturen durch die Verinnerlichung von Objektbeziehungen vor allem von Cooley, Mead und Freud.

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  69. Um tatsächlich zu klären, inwieweit das Parsonssche Konzept der “Optimierung der Befriedigung” (optimization of gratification) übereinstimmt mit dem Konzept der Nutzenmaximi.rung, wäre freilich eine genaue Analyse erforderlich. Im gegenwärtigen Zusammenhang genügt die augenfällige Parallelität beider Konzepte, um zu belegen, daß die Differenz zwischen Parsons und Rational Choice an diesem Punkt zumindest erheblich geringer ist, als oft unterstellt wird. Im folgenden Abschnitt werden wir zudem sehen, daß die Vertreter des Rational Choice-Ansatzes selbst dazu gezwungen sind, das ursprüngliche Konzept subjektiver Nutzenmaximierung beträchtlich zu modifizieren, wenn es um die Erklärung von Routinehandeln, altruistischem Handeln und der Entwicklung bzw. Änderung von Präferenzen geht.

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  70. Vgl. dazu besonders Elster 1987, Kap. IV. - Der Ausdruck “saure Trauben” bezieht sich auf Lafontaines Fabel vom Fuchs, der sich von den reifen und verlockend leuchtenden, aber für ihn unerreichbar hoch hängenden Trauben abwandte, indem er rief: “Pfui, wie grün! Die sind für Lumpen gut!”; Lafontaine kommentiert: “Und war’s nicht besser so, als daß er sich beklagte? ” (Lafontaine, hier zitiert nach Elster 1987, 211 ).

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  71. Der Kontrastfall dazu ist die Figur des “Parvenüs”, der sich vollständig an der Lebensweise der sozialen Gruppe orientiert, deren Lebensstandard er durch seinen Aufstieg erreicht hat, der sich seiner Herkunft schämt und sie (z.B. durch Titelkauf, angestrengte Suche nach adeligen Vorfahren, Einheirat in eine alteingesessene Familie etc.) zu verbergen trachtet. Der Parvenü denkt in (geburts)stândischen Kategorien, oder in der Sprache der Parsonsschen pattern variables formuliert, er definiert Personen vor allem auf der Basis sozial zugeschriebener “Eigenschaften” und nicht (oder nur sekundär) nach individuell zurechenbaren “Leistungen”.

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  72. Dieses Beispiel zeigt, wie Nutzenbewertungen von sozialen Deutungsmustern und Deutungsmuster wiederum von kollektiven Lebenslagen abhängen. Rational Choice ist deshalb notwendig auf entsprechende Analysen der Evolution sozialer Deutungsmuster angewiesen, in denen das Konzept der sozialen Trägergruppe und ihrer Lebenslage eine wichtige Rolle als Verbindungsglied zwischen Deutungsmusteranalyse und dem Konzept rationaler Nutzenmaximierung spielen kann. Als exemplarische Analyse dazu, die die Entwicklung des Nationencodes in enger Verbindung mit der sozialen Trägergruppe der Intellektuellen untersucht, vgl. Giesen 1993.

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  73. So z.B. durch eine publizistische Karriere auf der Basis seines erworbenen Insiderwissens über den Machtapparat der Partei sowie der öffentlichen Aufmerksamkeit, die ihm als Dissident zuteil wird, der einstmals eine hochrangige Parteiposition inne hatte. - Ähnlich verhält es sich übrigens im Bereich der Wissenschaft: Für einen Wissenschaftler, der den größten Teil seiner beruflichen Laufbahn dem Ausbau einer bestimmten Theorie gewidmet hat, wäre es irrational zu dem späten Ergebnis zu kommen, daß diese Theorie leider falsch ist und dadurch seine gesamten biographischen Investitionen in diese Theorie zu entwerten, - es sei denn, es winken hinreichend attraktive Erfolgschancen alternativer Art, wie sie sich auch in der Wissenschaft einem prominenten Dissidenten öffnen können. Prominenz ist freilich ein knappes Gut, so daß derartige Alternativen sich wohl nur im Ausnahmefall anbieten. Vgl. dazu auch Kuhns These (1981), nach der “wissenschaftliche Revolutionen” sich nicht auf dem Wege der allmählichen Überzeugung der etablierten Vertreter des älteren Paradigmas durchsetzen, sondern von einer Generation jüngerer Wissenschaftler getragen werden, die die Vertreter der älteren Theorien und Methoden allmählich verdrängen.

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  74. An einem Beispiel erläutert: Ein Kind, das eine gewisse musikalische Begabung erkennen läßt und von seinen Eltern daraufhin zum Klavierunterricht geschickt wird, unterwirft sich der Last des täglichen Übens zunächst vielleicht nur deshalb, weil es Arger mit den Eltern vermeiden und/oder bestimmte Gratifikationen erlangen will (wie die Anerkennung der Eltern, die Bewunderung jüngerer Geschwister, materielle Belohnungen, wie z.B. die Erlaubnis längeren Fernsehens oder finanzielle ‘Prämien’ etc.). Erst der sich allmählich einstellende Übungserfolg führt dann dazu (so hoffen jedenfalls die Eltern und der Klavierpädagoge), daß das Kind selbst ’Spaß’ am Klavierspielen bekommt, d.h. sich mit der ursprünglich ’verordneten’ Zielsetzung identifziert und einen bestimmten intrinsischen Nutzen damit verbindet, der nicht mehr abhängig ist von den Sanktionen bzw. Gratifikationen durch Eltern, Lehrer und Geschwister. - Eine derartige Phasenfolge, bei der die Vorgabe fremddefinierter Ziele der Identifikation mit diesen Zielen vorausgeht, ist vermutlich typisch für viele Lernprozesse. Howard Becker (1973) untersucht in einer Studie das Rauchen von Marihuana unter diesem Gesichtspunkt. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die subjektive Wertschätzung des psycho-physischen Zustandes, der durch Marihuanagebrauch erreicht wird, erst am Ende eines Lernprozesses steht, in dem auch die Interpretationsmuster zur Deutung dieses Zustandes erst erworben werden müssen. Als wesentlicher Motor dieses Prozesses fungiert die Identifikation mit der Bezugsgruppe, in der Cannabis-Konsum praktiziert wird. Sie impliziert Kontrollübertragungen, die Handlungen und Lernprozesse auslösen, an deren Ende dann die unmittelbare Identifikation des Akteurs mit einer Zielsetzung steht, die zu Beginn nur als normativ verbindliche soziale Vorgabe erlebt wurde.

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  75. So jedoch Esser 1993, 94f.

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  76. Ebenso denkbar wäre hier aber auch die erklärende Verwendung einer anderen Handlungstheorie, die anstelle des Prinzips der Nutzenmaximierung z.B. - in Anlehnung an Parsons - das Prinzip der Normenkonformitiit als primäres Selektionsprinzip annimmt und Nutzenrationalität u.U. als Zweitprinzip gebraucht, das immer dann zur Geltung kommen kann, wenn zwischen mehreren normen-konformen Alternativen auszuwählen ist.

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  77. Wie schon oben erwähnt, schreibt Esser (1993, 95) dem Prinzip der Nutzenmaximierung den Status eines allgemeinen Gesetzes zu, das eine deduktiv-nomologische Erklärung menschlichen Handelns erlauben soll, deren Struktur sich im Grundsatz nicht von einer deduktiv-nomologischen Erklärung natürlicher Phänomene im Kontext der Naturwissenschaften unterscheidet. Die damit angesprochene Debatte über den wissenschaftstheoretischen Status von Handlungserklärungen kann hier nicht näher behandelt werden.

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  78. Vgl. dazu die Darstellung von Esser 1993, 98, die ich hier etwas abwandele.

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  79. Etwas anderes ist es freilich, wenn es - wie in Webers Analyse der “protestantischen Ethik” - um die Aufdeckung der historischen Genese dieses typischen Motivs geht. In diesem Falle sind die unterschiedlichen Hintergrundannahmen und -motive, in die das unternehmerische Gewinnmotiv jeweils eingebettet ist, von zentralem Interesse, aber auch dann wiederum nur insoweit, wie sich darin sozial Typisches zeigt.

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  80. Die Komplikation des Mikro-Makro-Modells zu einer Mehr-Ebenen-Erklärung behandelt Esser 1993, 102ff.

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  81. Wie schon oben betont, ist diese Aussage an die Voraussetzung gebunden, daß die Präferenzen und Situationseinschätzungen der Akteure hinreichend übereinstimmen.87 Letzteres liegt vor allem daran, daß abweichendes Verhalten aus naheliegenden Gründen meist getarnt wird. Erfolgreiche, d.h. Gewinn bringende Normverletzungen bleiben daher mit hoher Wahrscheinlichkeit unsichtbar. Öffentlich bekannt werden demgegenüber typisch die Fehlschläge, bei denen Normverletzungen zu Verlusten für ihre Urheber werden. Man könnte daher erwarten, daß die Erfolgswahrscheinlichkeit abweichenden Verhaltens oft systematisch unterschätzt wird, sofern Kontakte zu erprobten Normverletzern, wie z.B. professionellen Kriminellen, fehlen.

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  82. Dazu ist daran zu erinnern, daß der Nutzen einer Handlungsalternative gemäß der Wert-Erwartungstheorie nach der Formel P x U zu berechnen ist.

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  83. Ein solcher Beobachter kann freilich auch der Akteur selbst sein, wenn er nachträglich über sein vergangenes Routinehandeln reflektiert.

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  84. Manche Formulierungen Essers erwecken den Anschein, als ob er dieser Feststellung zustimmen könnte. Wenn er etwa von “ökologisch” oder “evolutionär’ rational spricht, dann scheinen diese Kennzeichnungen deutlich auf die Differenz zu subjektiver Rationalität gemünzt zu sein. Die Verlegung rationaler Nutzenkalkulation in physiologische Prozesse des Gehirns zeigt jedoch klar, daß Esser an einem monistischen Rationalitätsbegriff festhalten will und dazu den Weg einer Naturalisierung des Rationalitätskonzeptes einschlägt, der ihn durchaus folgerichtig zur tendenziellen Eliminierung der Vorstellung von rationaler Kalkulation als einem Prozeß bewußten Abwägens führt. Subjektiv zweckrationales Handeln im Sinne Webers erscheint damit nicht nur als vergleichsweise seltener Sonderfall, sondern fast schon als eine Anomalie, ist hier doch das Element bewußten Abwägens, das Esser aus seiner generellen Fassung des Begriffs rationalen Handelns entfernt hat, gerade konstitutiv.

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  85. Diese Liste ist natürlich unvollständig. Sie erwähnt nur Ansätze, die wir bisher behandelt haben.

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  86. D.h. nicht, daß jede Handlungserklärung bis zu dieser Ebene vorstoßen muß. Wie oben festgestellt, können auch Organisationen als Akteure behandelt werden, sofern auf diese Weise befriedigende Erklärungsergebnisse erreicht werden können. Das jeweils anzustrebende Auflösungsniveau der Analyse ist unter forschungsökonomischen Gesichtspunkten in Übereinstimmung mit dem “Prinzip der abnehmenden Abstraktion” festzulegen.

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Schneider, W.L. (2002). Die Generalisierung des zweckrationalen Handlungstyps: Rational Choice. In: Grundlagen der soziologischen Theorie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95626-2_2

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