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Zwischen Neuen Handlungsanforderungen und Alten Rezepturen: Zur Praxis Kommunalen Krisenmanagements

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Kommunale Strategien gegen Massenarbeitslosigkeit
  • 19 Accesses

Zusammenfassung

Auch in der Bundesrepublik ist die lokale Ebene aufgrund der Komplexität der hier kumulierenden Krisenerscheinungen seit Mitte der 70er Jahre näher in den Brennpunkt gesellschaftlicher Auseinandersetzungen gerückt. Selbst wenn die Kommunen bis weit in die 80er Jahre hinein kaum den Versuch unternahmen, planvoll und zielgerichtet in den ökonomischen Restrukturierungsprozeß vor Ort zu intervenieren, so kam schon alleine ihrem faktischen haushaltspolitischen Verhalten vor dem Hintergrund niedrigerer Wachstumsraten und höherer Arbeitslosenziffern gesteigerte Bedeutung zu.

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Literatur

  1. Während 1975 noch 66% der Betriebe Gewerbesteuerzahler waren, wurden 1980 nur noch ein Drittel der grundsätzlich steuerpflichtigen Unternehmen von der Gewerbeertragsteuer und nur noch ca. 17% von der Gewerbekapitalsteuer erfaßt. Von rd. 1.842.000 prinzipiell gewerbesteuerpflichtigen Betrieben hatten nur noch ca. 600.000 auch real Gewerbesteuern abzuführen. Nach Inkrafttreten weiterer Steuerentlastungsgesetze (z.B. Haushaltsbegleitgesetz 1983, Steuerentlastungsgesetz 1984, Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude 1985) dürfte sich diese Anzahl weiter verringert haben, vgl. B. Roth 1985; H. Karrenberg/E. Münstermann 1987.

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  2. Bullmann 1985, und für die zweite Hälfte der 80er Jahre die Städte Wiesbaden und Offenbach, J. Bourgett/H. Brülle 1986, G. Grandke 1986.

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  3. Studien des Deutschen Instituts für Urbanistik zum Umgang der Kommunen mit der Arbeitslosigkeit weisen noch Mitte der 80er Jahre »Arbeitsteilung und fragmentierte Verantwortung als beherrschende Strukturmerkmale für die Problembearbeitung« aus. »Eine ganzheitlich orientierte, ressortübergreifend angelegte und kommunalpolitisch abgestützte Beschäftigungspolitik ist in den Gemeinden und ihren Ämtern gegenwärtig nicht verankert«, resümieren Nizan Rauch und Jochen Schulz zur Wiesch (N. Rauch/J. Schulz zur Wiesch 1986: 112). Erste Erfahrungen mit den Versuchen einer integrierten dezentralen Beschäftigungspolitik liefern verschiedene Beiträge in H.E. Maier/H. Wollmann (Hrsg.) 1986; B. Blanke/A. Evers/H. Wollmann (Hrsg.) 1986; U. Bullmann/M. Cooley/E. Einemann (Hrsg.) 1986 sowie D. Eißel 1988.

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  4. So sind etwa der Stundung und dem Erlaß von Steuern nach der Abgabenordnung enge Grenzen gesetzt. Sie kommen nur als Hilfen zur Überwindung vorübergehender Liquiditätsschwierigkeiten (bei ortsansässigen Betrieben) in Frage. Als Mittel der Akquisitionsförderung sind sie rechtlich unzulässig. Dies gilt allerdings nicht für steuerliche Vergünstigungen beim Grunderwerb. Vgl. H. Heuer 1985: 57 f.

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  5. Der Erfolg dieser beiden High-Tech-Regionen ist insbesondere auf zwei Faktoren zurückzuführen, die für die Bundesrepublik in diesem Umfang und auf diese Weise nicht gegeben sind: zum einen auf einen seit Ende der 50er Jahre (Sputnik-Schock) explodierenden Markt, der vor allem aus Militär-und NASA-Aufträgen gebildet wurde; zum anderen auf das seinerzeitige Fehlen von Großunternehmen als Anbieter von Computern und Chips, vgl. W. Rügemer 1985; D. 1:genhold 1987: 100. ff.; U. Hilpert 1987.

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  6. Die Literatur unterscheidet überwiegend vier Grundtypen des Parkmodells: den traditionellen Gewerbepark ohne ausdrückliche Technologieorientierung, das Gründerzentrum, das sich ausschließlich auf Unternehmensneugründungen verlegt, das Technologiezentrum, dessen Zielgruppe technisch innovationsfähige Unternehmen mit überdurchschnittlichen F u. E-Aufwendungen (High-Tech-Orientierung) darstellen sowie den Forschungs-oder Science Park, dessen Interesse weniger auf die Ansiedlung von Produktions-und Dienstleistungsunternehmen denn auf eine räumliche Zusammenführung von Forschungseinrichtungen und Entwicklungsabteilungen gerichtet ist, vgl. M. Mayer 1988: 32; R. Sternberg 1988: 87.

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  7. Vorliegenden empirischen Untersuchungen zufolge liegt der Mietpreis in 3,2% der Technologiezentren über und in 25,8% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. In 71% der Fälle bewegt er sich auf dem gleichen Niveau, vgl. R. Sternberg 1988: 155.

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  8. Im Durchschnitt sind 2–3 Personen im Zentrumsmanagement tätig, die jedoch ihre Beschäftigung in 38% aller Fälle lediglich nebenberuflich ausüben, vgl. R. Sternberg 1988: 146.

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  9. Das Mietniveau wird in Eisbachs Rechnung mit 10 DM/m2 eher an der Obergrenze der gegenwärtig in Gründer-und Technologiezentren verlangten Mieten festgesetzt, vgl. J. Eisbach 1985: 21.

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  10. Sternberg referiert die Absichtserklärung der meisten Zentren, auf absehbare Zeit (zwischen 0 und 6 Jahren) eine vollständige Eigenfinanzierung zu erreichen. Die Chancen hierfür werden jedoch insbesondere aufgrund der hohen anfänglichen Finanzierungsanteile der öffentlichen Hand sowie der häufig unter dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten liegenden Mietpreise eher skeptisch eingeschätzt, vgl. R. Sternberg 1988: 154 ff.

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  11. Die Brutto-Beschäftigungseffekte der Technologie- und Gründerparks ergeben sich aus den Beschäftigten der Zentren selbst (Management, Schreib-und Reinigungsdienst usw.) sowie den Beschäftigten der angesiedelten Unternehmen. Diese Größe sagt allerdings noch nichts über die realen (Netto-)Beschäftigungseffekte aus, die sich erst nach Abzug der andernorts (durch Rationalisierungen, Verlagerungen etc.) vernichteten Arbeitsplätze ermitteln ließen. Einen Hinweis hierauf liefert Sternbergs Untersuchung, wenn sie den Anteil der Unternehmen, die schon lange vor ihrem Zentrumseinzug gegründet wurden, mit 22% (d.h. mindestens 275 der 1.252 Arbeitsplätze) angibt. Der wirkliche Anteil dürfte noch höher liegen, da die verlagerten Unternehmungen im Durchschnitt älter sind und deswegen eine eher überdurchschnittliche Beschäftigtenzahl aufweisen können, vgl. R Sternberg 1988: 222.

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  12. Sternberg wertet bei seiner Berechnung der Arbeitsplatzeffekte von Technologieparks die Angaben der dort angesiedelten Unternehmen aus. Hierbei wurden allerdings nebenberuflich Beschäftigte jeweils mitgezählt, vgl. R. Sternberg 1988: 220..

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  13. Unter Notstandsarbeiten wurden spätestens in den 70er Jahren Maßnahmen verstanden, die das Gemeinwesen außerhalb des Rahmens der Armenpflege vornahm; d.h. die ein Absinken des Arbeiters zum Pauper verhindern sollten und auch nicht mit dem eng gesetzten Sanktionsapparat der klassischen Armenfürsorge versehen waren, vgl. T. Dückert 1984: 26 ff. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Unterscheidung von Arbeiter- und Armenpolitik bei F. Tennstedt 1981: 201 ff., 1983: 589.

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  14. Die Bundesanstalt für Arbeit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die über eine Hauptstelle (in Nürnberg), 9 Landesarbeitsämter und 146 Arbeitsämter verfügt. Die Selbstverwaltungsorgane der BA sind nach Drittelparität besetzt (Arbeitgeber, Gewerkschaften, öffentliche Hand) und bestehen auf allen drei Ebenen; bei den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern als Verwaltungsausschüsse und bei der Hauptstelle als Verwaltungsrat und Vorstand der BA. Während den örtlichen Arbeitsämtern die unmittelbare Erledigung der Fachaufgaben zufällt und sie dabei der fachlichen Koordination der Landesarbeitsämter unterstehen, führen Vorstand und Präsident die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Anstalt und übernehmen die (gerichtliche wie außergerichtliche) Vertretung der BA. Dem Verwaltungsrat der Zentrale kommt dabei eine quasi legislative Stellung zu. Er beschließt über die Satzung der BA, stellt den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan fest und erläßt Anordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Umsetzung des AFG konkretisieren. Vgl. §§ 189 ff AFG; F. Maier 1988: 160 ff.

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  15. Während sich die regionale Verteilung der »passiven« Lohnersatzleistungen an der Streuung der registrierten Arbeitslosigkeit orientiert, hat sich der Einsatz »aktiver« arbeitsmarktpolitischer Instrumente in der Vergangenheit häufig übeproportional in Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit vollzogen. Bruche und Reissert, die diese Divergenz insbesondere bei FuU, Rehabilitation, Förderung des Baugewerbes und Kurzarbeit fetstellen, folgern hieraus u.a., daß die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung aktiver Maßnahmen in Regionen mit günstiger Arbeitsmarktlage besser sind, vgl. G. Bruche/B. Reissert 1985: 152 ff.

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  16. Nach Berechnungen von Bruche und Reissert werden die Programmkosten für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch programmbedingte Entlastungen des öffentlichen Sektors in etwa ausgeglichen und damit durch die Minderausgaben und Mehreinnahmen aufgrund der zusätzlichen Beschäftigung »selbstfinanziert«. Dies gilt jedoch nur bezogen auf einen (fiktiven) öffentlichen Gesamthaushalt. In Wirklichkeit fallen die finanziellen Be-und Entlastungen bei den verschiedenen Haushalten in recht unterschiedlicher Weise an: Während der Bund, die Länder sowie die Kranken-und Rentenversicherungskassen von ABM netto profitieren, fallen bei der Bundesanstalt für Arbeit, den Gemeinden und den freien Trägern Zusatzkosten an. Am höchsten ist dabei die Nettobelastung bei den Gemeinden. Sie müssen einen Großteil der Träger-Eigenmittel aufwenden und werden nur in geringem Umfang durch Steuermehreinnahmen und wegfallende Sozialhilfezahlungen entlastet. Diese »Inkongruenz« von Budgeteffekten zu Lasten der lokalen Ebene motiviert die Kommunen einerseits kaum, auf eine Ausweitung dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments zu drängen, und leistet andererseits einer Praxis bei den örtlichen Maßnahmeträgern Vorschub, in der ABM reguläre Beschäftigung zunehmend ersetzt, vgl. G. Bruche/B. Reissert 1985: 98 ff.

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  17. In der Praxis wird oftmals der Abzug von Beträgen bis zu 20% des Regelsatzes insbesondere an den Anteilen des Warenkorbs für die Bedarfspositionen »Teilnahme am kulturellen Leben« und »Beziehungen zur Umwelt« als zulässig angesehen. Zu einer kritischen Betrachtung der herrschenden Auslegung von § 25 BSHG vgl. Bundessozialhilfegesetz, LPK 1985 sowie J. Münder/U.A. Birk 1985.

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  18. Bei dieser am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik erstellten Studie von Dieckmann, Münder und Popp handelt es sich auch um eine der qualitativ bislang anspruchsvollsten Erhebungen zur Arbeitshilfe-Praxis von Sozialhilfeträgern. Die Arbeit macht u.a. die Tätigkeits-und Leistungsprofile der einzelnen Trägerformen deutlich und bezieht die Erfahrungen von Hilfeempfängern in die Auswertung mit ein, vgl. H. Dieckmann/J. Münder/W. Popp 1987.

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Bullmann, U. (1991). Zwischen Neuen Handlungsanforderungen und Alten Rezepturen: Zur Praxis Kommunalen Krisenmanagements. In: Kommunale Strategien gegen Massenarbeitslosigkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95542-5_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95542-5_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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