Zusammenfassung
Die Wettbewerbskräfte auf dem Leasingmarkt der DV- Branchel lassen immer mehr Varianten von Leasingverträgen bei den Herstellern und Leasinggesellschaften aufkommen. Bei den Leasinggesellschaften etabliert sich zudem in nicht unbedeutendem Umfang eine Art Cross Boarder Leasing, ein grenzüberschreitendes Leasing, bei dem sich Leasinggesellschaft und Leasingnehmer in verschiedenen Ländern befinden. Begünstigt wird die Entwicklung dieser Variante durch die unterschiedlichen Währungsparitäten. So steigt die Attraktivität der ausländischen Computer, wenn der Kurs des US-Dollar sinkt; dies erhöht die Nachfrage nach US-Computern.2 Bei Cross Border Leasing wird auch versucht, die Steuersysteme der jeweiligen Länder zum Vorteil der beiden Vertragspartner (Leasinggeber und -nehmer) auszunutzen. So kann das Leasingobjekt aufgrund entsprechender Bilanzierungsregelungen in den betreffenden Ländern sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer aktiviert und damit auch doppelt abgeschrieben werden. Es wird dann vom „double-dip-Leasing“ gesprochen. Gerade der EDV Markt zeigt dabei eine starke Verflechtung der Unternehmen mit dem Ausland. Um an Produkte auf dem Weltmarkt zu gelangen, bedienen sich die Gesellschaften der Hardware-Broker3, um sie dann ihren Kunden anzubieten.
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Literatur
Die Leasinggesellschaften haben sich in der Rechtsform der GmbH (zu 80%) oder als GmbH und Co.Kg. (zu 11%) etabliert. Vgl. Wassermann, H.: Leasing, in: FLF 37. Jg. 1990, H.7, S. 226 und 235ff
oder motivierten die Kunden der IBM bei bestehenden Mietverhältnissen (IBM-Mietverträge bis 1984), günstige Kaufoptionen wahrzunehmen (etwa in der Form, daB die Mietzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe, nämlich 50% des ursprünglichen Kaufpreises, bei einem potentiellen Kauf angerechnet wurden), um sie in einem “sale-and-lease-back-Vertrag” zwischen Leasinggesellschaft und IBM-Kunde noch günstiger zu stellen als beim ursprünglich reinen Mietvertrag zwischen IBM und Kunde.
Zur Zeit zeichnet sich ein interessanter Wettbewerb ab, dessen Gewinner die IBM-Kunden sind (dies kommt in dem starken Preisverfall der Hardware zum Ausdruck). Da in den kommenden Jahren mit einem starken Preiswettbewerb zu rechnen ist, zeichnet sich ein KonzentrationsprozeB ab, den wohl nur die großen Leasinggesellschaften überstehen werden. Vgl. N.N.: Katerstimmung, in: Online Spezial 1991, S. 35
ohne Abstandszahlung; lediglich die Abbau-und Transportkosten des Leasingobjektes können vertragsgemäß dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Bei Neuinvestition und Abschluß eines Leasingvertrages verzichtet die IBM auf ihre vertraglichen Rechte. Dies ergaben Kundenbefragungen im Jahre 1992.
ohne Abstandszahlung; lediglich die Abbau-und Transportkosten des Leasingobjektes können vertragsgemäß dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Bei Neuinvestition und Abschluß eines Leasingvertrages verzichtet die IBM auf ihre vertraglichen Rechte. Dies ergaben Kundenbefragungen im Jahre 1992.
Bezugsbasis ist die IBM-Konditionenliste vom April 1990.
Vgl. Buhl, H. U.; Erhard, N.: Steuerlich linearisiertes Leasing, in: ZfB 61. Jg. 1991, H. 12, S. 1355–1375 und Buhl, H. U.: Finanzanalyse des Hersteller-Leasing, in: ZfB 59. Jg. 1989, H. 4, S. 421
Wesentliche Grundlage der Linearisierungpraxis ist das BFH-Urteil (1982), sowie der zugehörige BDF-Erlaß (1983). BDF-Schreiben vom 10.10. 1983: Einkommensteuerrechtliche Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit degressiven Leasingraten, BStBI. 1983 I, S. 431 und BFH-Urteil vom 12.8.1982: Zur bilanzsteuerlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit degressiven Leasingraten beim Leasingnehmer, BStBI. 1982 II, S. 696f. Erläuterungen hierzu findet man bei Hauber, B.: Aktivierung eines Teils der degressiven Mietzahlungen in der Bilanz des Leasingnehmers? in: BB 38. Jg. 1983, H. 12, S. 740f.
Beispiel: Ein Leasingnehmer schließt einen 36 Monatsvertrag mit 6 Monaten Holiday am Ende der Laufzeit ab. Der Kunde bezahlt pro Monat 2.100,- DM, 30 Monate lang. Die steuerlichen Aufwendungen betragen aber 1.750,- DM, 36 Monate lang. Dies berechnet sich, wie folgt: (2.100 x 30):36–1.750; vgl. hierzu das Urteil des BFH vom 12.8.82, Urteil IV R 184/79, BStBl. 1982 II S. 696, sowie vom 10.10.1983 - IV B 2 - S 2170–82/83, vgl. auch Bordewin, A.: Leasingverträge in Handels-und Steuerbilanz, in: NWB 1989, Nr. 10, S. 756
Die nachstehenden Angebote der IBM stammen vom März 1991.
Vgl. Specht, G.:Lebenszykluskonzept, in: Corsten, H.: Lexikon der BWL… a.a.0. S. 526 sowie Bäcker, F.: Marketing. 3.Aufl. Stuttgart 1990 S. 211ff.
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© 1994 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Bender, H.J. (1994). Herstellerleasing versus institutionelle Leasinggesellschaften innerhalb des DV-Marktes. In: Leasing von Informationstechnologie. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95438-1_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95438-1_4
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-6032-8
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