Skip to main content

Risikopolitische Einschätzung von Derivaten und ihre Bedeutung für die Implementierung eines Risikomanagements

  • Chapter
Risikomanagement-Beratung für Derivate

Part of the book series: DUV : Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

  • 110 Accesses

Zusammenfassung

Dieser Teil der Arbeit beschäftigt sich, ausgehend von der allgemeinen Definition des Begriffs „Risiko“ (Kap. 1), mit der Überlegung, inwieweit aus dem Derivatgeschäft neuartige Risiken generiert werden oder ob nicht vielmehr von einer derivatspezifischen Bedeutung bekannter Risiken auszugehen ist (Kap. 2).

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. vgl. Komdörfer, 1990, S. 66 ff.; Bamberg/Coenenberg, 1985, S. 58 ff.

    Google Scholar 

  2. Zur Diskussion, inwieweit das Risiko als Ausmaß der Ertragsschwankungen um den Durchschnittswert zu interpretieren und demnach als Volatilität zu definieren ist, wie es von Markowitz (Portfolio Selection Theory) und Sharpe (Capital Asset Pricing Modell) im Rahmen der modernen Portefolio-Theorie entwickelt wurde, oder den Untersuchungen von Fama und French zu folgen ist, wonach ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Durchschnittsertrag und Unternehmensgröße, nicht aber zwischen Durchschnittsertrag und Risiko festzustellen ist, vgl. folgende Literatur: Markowitz: Portfolio Selection, New Haven, 1959; Sharpe: A Simplified Model for Portfolio Analysis; in: Management Science, 9/1963; Black/Jensen/Scholes: The Capital Asset Pricing Model; in: Studies in the Theory of Capital Markets, Michael Jensen (Hrsg.), New York 1972; Fama/French: The Cross-Section of Expexted Stock Returns, Working Paper 333, Center for Research in Security Prices der Graduate School of Business an der University of Chicago, 1992

    Google Scholar 

  3. Zur weiteren Diskussion betriebswirtschaftlicher Risikobegriffe vgl. Brühwiler, 1988, S. 3 f.; Buschgen, 1986, S. 147 (Risiko als die Gefahr des Mißlingens einer Leitung); Kugler, 1985, S. 12 (Risiko als Gefahr negativer Zielabweichung); Chorafas, 1992, S. 5 ff. (Risiko als Maß der Abweichungen rund um einen erwarteten Wert)

    Google Scholar 

  4. vgl. Blum, 9/1995, S. 4 f.; — In der statistischen Methodenlehre wird dieser Sachverhalt als Varianz bzw. Standardabweichung bezeichnet.

    Google Scholar 

  5. vgl. Carstensen, 1994, S. 17; Köpf, 1994, S. 5; Blum, 9/1995, S. 12

    Google Scholar 

  6. vgl. Meister, 1994, S. 2; Köpf, 1994, S. 6; Fischer, 1994, S. 637 ff.

    Google Scholar 

  7. vgl. Laux/Liermann, 1993, S. 139; — Die mangelnde Quantifizierung der Risiken des internen Leistungsbereiches kann darauf zurückgeführt werden, daß im Rahmen der Organisationstheorie zwar Organisationsentscheidungen, jedoch keine Objektentscheidungen berücksichtigt werden, die aber Grundlage der betriebswirtschaftlichen Theorie sind.

    Google Scholar 

  8. Eine weiterführende Detaillierung der Risiken findet sich bei Buschmann, 1993, S. 726; Rudolph, 1995, S. 26

    Google Scholar 

  9. vgl. Büschgen (Studie), 10/1995–96% der im Rahmen der Studie befragten Banken überwachen die Bonität der Kontrahenten laufend; 42% erwarten keine Ausfälle aufgrund einer der Transaktion vorangegangen Selektion von Kontrahenten.

    Google Scholar 

  10. vgl. Fischer, 1994, S. 640; Wiebke, 1992, S. 588 f. — Von der Systematik her handelt es sich um ein Kreditrisiko in Höhe jenes Betrags, der beim Ausfall der Gegenseite durch die Beschaffung von Ersatzmitteln entstehen würde, wobei die Ersatzmittel einem Preisrisiko unterliegen. Die Kreditrisikoäquivalente hängen daher entscheidend von der Laufzeit und Volatilität der Instrumente und ihrer zugrundeliegenden Produkte ab.

    Google Scholar 

  11. vgl. Basler Ausschuß für Bankenaufsicht, Basel, 1994, S.13

    Google Scholar 

  12. vgl. Buschmann, 1992, S. 727; Fischer, 1994, S. 640 f.; Scheffler, 1993, S. 9 ff.

    Google Scholar 

  13. vgl. Schäfer, 1995, S. 110; Scharpf/Luz, 1996, S. 76; Schmittmann et al., 1996, S. 653

    Google Scholar 

  14. vgl. Buschmann, 1992, S. 727; Basler Ausschuß für Bankenaufsicht, Basel, 1994, S. 14 f.; Lamfalussy, 1995, S. 13 („illusion of liquidity”)

    Google Scholar 

  15. Wie der Fall Metallgesellschaft gezeigt hat, kann die Unfähigkeit, Marginzahlungen zu leisten und die daraus resultierenden Transaktionskosten dazu führen, daß die Liquiditätsreserven erschöpft werden und ein mit hohen Verlusten begleiteter Abbau der Bestände erzwungen wird. — Ufer, 21.9.1995, S. B5; Culp/Miller, 1995, S. 2 ff.; Kropp, 1995, S. 15 ff.

    Google Scholar 

  16. vgl. Basler Ausschuß für Bankenaufsicht, Basel, 1994, S. 15; Meyer/ Wittrock, 1993, S. 707

    Google Scholar 

  17. Aktienmarkt-Crash im Oktober 1987: Zur Finanzierung der durch den Crash erhöhten Margins der Future-Börsen mußten Broker um zusätzliche Kredite bei den zunehmend reserviert agierenden Banken nachsuchen. Erst das Eingreifen der amerikanischen Zentralbank (Liquiditätshilfen, Aufforderung zur Vergabe von Krediten) verminderte die krisenverstärkende Wirkung;

    Google Scholar 

  18. Hedge Funds: Nach der Zinswende Anfang 1994 gerieten Hedge Fundes zunehmend in Schwierigkeiten, die Mittel zur Finanzierung der gestiegenen Margins zu beschaffen. Die hieraus resultierenden Auflösungen erheblicher Teile ihrer Terminpositionen verstärkten den Zinsanstieg zusätzlich.

    Google Scholar 

  19. Sogenanntes ‘Nachhedgen’ offener Währungsoptions-Positionen im Rahmen des Dynamischen Hedgings, also das Schließen von Optionspositionen bei fallenden Wechselkursen mit anschließendem Währungsverkauf am Markt verstärken den Druck auf den Wechselkurs der Währung. Es kann angenommen werden, daß dies bei den EWS-Krisen im Herbst 1992 und Sommer 1993 eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat.

    Google Scholar 

  20. vgl. Basler Ausschuß für Bankaufsicht, Basel, 1994, S. 19

    Google Scholar 

  21. vgl. Fischer, 1994, S. 640 — Dies gilt insbesondere auch für die Durchsetzbarkeit von Netting-Vereinbarungen.

    Google Scholar 

  22. vgl. Booz, 1994, S. 20; Franke, 22.4.1995, S. 15; — Insgesamt — so wird vermutet — hat die malaysische Notenbank knapp 10 Milliarden DM verloren.

    Google Scholar 

  23. In den 70-er Jahren mußte die Herstatt-Bank Konkurs anmelden, nachdem sie Verluste aus Devisengeschäften in Höhe von 1,2 Mrd DM zu verzeichnen hatte.

    Google Scholar 

  24. vgl. Basler Ausschuß für Bankenaufsicht, 1994, S. 4; Lamfalussy, 1995, S. 2

    Google Scholar 

  25. vgl. Voss/Bezold, 1994, S. 3 ff.; Rettberg, 1994, S. 7; Schuster, 18/1995, S. 918; — Je schneller eine Bank in der Lage ist, ihre Risiken weltweit zu lokalisieren und Risikoakkumulationen durch Umschichtung von Positionen zu vermeiden, desto eher kann sie das Verhältnis zwischen dem erwarteten Ertrag und Risiko optimieren.

    Google Scholar 

  26. vgl. Lemmer, 1994, S. 9; Lamfalussy, 1995, S. 12 f.; Chorafas, 1992, S. 14 f.; — Es gilt die Balance zu halten zwischen der Innovation (damit: Risiko des Bruchs) und der Stabilität (damit: Risiko der Stagnation).

    Google Scholar 

  27. vgl. Jacob, 1993, S. 16; Klemm, 1995, S. 27 f; o.V. (Risikobegrenzung), 9.6.1994, S. 3

    Google Scholar 

  28. vgl. Reimpell, 2/1990. S. 94; Häfner/Klein, 1995, S. 191

    Google Scholar 

  29. vgl. Ernst, 1994, S. 50 f.; Buschmann, 1992, S. 723 ff., Scheffler, 1993, S. 21 ff.; Leichsenring/Schwartzkopff, 11/1989, S. 592 ff.; Chorafas, 1992, S. 6 ff. sowie 104 f.; Preyer/Reinhardt, 1995, S. 195 ff.

    Google Scholar 

  30. vgl. Rudolph, 1995, S. 24; — So verwendet bspw. die Bankenaufsicht wegen ihrer Zielsetzung „Begrenzung des durch einen eventuellen Bank-Run ausgelösten Systemrisikos„ die Insolvenzwahrscheinlichkeit als Risikomaß, während die Banken Risiko als Verlustwahrscheinlichkeit verstehen. Sofern die Zielrendite derart gesetzt wird, daß das Unterschreiten der Zielgröße die Insolvenz des Unternehmens verursacht, entsprechen sich die beiden Ansätze.

    Google Scholar 

  31. vgl. Leichsenring/Schwartzkopff, 11/1989, S. 593; Rudolph, 195, S. 32 f.

    Google Scholar 

  32. vgl. Leichsenring/Schwartzkopff, 11/1989, S. 593: — Sowohl die Organisationsstruktur als auch das Personalmanagement wie Technologiemanagement müssen auf ihre Kompatibilität hinsichtlich der ursprünglichen Risikostrategieentscheidung überprüft werden.

    Google Scholar 

  33. vgl. Leichsenring/Schwartzkopf, 11/1989, S. 593

    Google Scholar 

  34. vgl. Rudolph, 1995, S. 20 ff.; Fabritius, 1995, S. 282

    Google Scholar 

  35. hierzu Einzelheiten in: Rat der Europäischen Gemeinschaft, Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten; 93/6/EWG des Rates vom 15.3.1993

    Google Scholar 

  36. Die „Group of Thirty“ ist ein weltweiter Zusammenschluß von führenden Unternehmern, Bankiers und Wirtschaftswissenschaftlern; es gehören ihr allerdings keine Vertreter von Bankaufsichtsbehörden an. — vgl. Global Derivatives Study Group der Group of Thirty: Derivatives: Practices and Principles, 1993

    Google Scholar 

  37. Sanio, 12.5.1995, S. 16 f.; Fabritius, 13.6.1995, S. 3 f.; — Bereits 1986 äußerte man sich sowohl bei dem Basler Auschluß für Bankenaufsicht (,Die Behandlung nicht bilanzwirksamer Risiken aus der Sicht der Bankenaufsicht“) als auch bei der BIZ (”Recent Innovations in International Banking“) zu Risikomanagement und — kontrollen. Nachdem in 1993 die Global Derivatives Study Group der Group of Thirty umfassende Empfehlungen für den Umgang mit OTC-Derivaten veröffentlichte, wurden 1994 von dem Basler Auschuß für Bankenaufsicht die ‘Richtlinien für das Risikomanagement im Derivatgeschäft’ als Orientierungshilfe für die wesentlichen Bestandteile eines soliden Risikomanagement publiziert. Die Vereinbarungen zur Eigenkapitalunterlegung von Ausfallrisiken (Basler Eigenkapital-Akkord — „Cooke-Empfehlung” — von 1988) sind in dem am 12.4.1995 veröffentlichten Diskussionspapier zur Erfassung und Eigenkapitalunterlegung von Marktrisiken erweitert worden. Der ergänzende Vorschlag des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Ergänzung der Eigenkapitalvereinbarung durch die Marktrisiken“) reflektiert die Stellungnahme von Banken und Finanzmarktteilnehmern zu dem bereits im April 1993 herausgegebenen Papier ”Auf-sichtliche Behandlung von Marktrisiken“.

    Google Scholar 

  38. vgl. Tietmeyer, 1993, S. 14; -,,…Um solche Risiken (Adressenausfall-und Marktrisiken) in den Griff zu bekommen, ist es zunächst wichtig, vor allem die Eigenkapitalvorsorge der Banken in international abgestimmter Weise weiter zu stärken. Die gegenwärtig geltenden internationalen Regelungen erstrecken sich nur auf das Adressenausfallrisiko. In Deutschland haben wir allerdings bereits Vorkehrungen, die auch den Marktrisiken teilweise Rechnung tragen... Die EG hat zwar schon eine Richtlinie beschlossen (Kapitaladäquanzrichtlinie; der Autor), die ab 1996 anzuwenden ist. Sie stellt jedoch lediglich einen Kompromiß auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner dar. Es bleibt zu wünschen, daß der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht und die IOSCO trotz aller Schwierigkeiten bald gemeinsame strengere Empfehlungen zustande bringen…. „

    Google Scholar 

  39. Zu dem Thema Regulierung“ gibt es kontroverse Stellungnahmen: das General Accounting Office (USA) hält im Gegensatz zu Federal Reserve Bank (USA) und der Securities and Exchange Commission (USA), nach denen die Selbstregulierung nicht unterschätzt werden sollte, rigide Regulierungsvorschriften durch Aufsichtsbehörden für unumgänglich. Ebenso restriktiv wird die Aufsichtsfunktion durch die Chicago Mercantile Exchange (vgl. hierzu: o.V. (CFTC), 29.10.1994, S. 104) sowie auch die Aufsichtsbehörde der Tokioter Börse gesehen (vgl. hierzu: o.V. (IOSCO), 22.10.1994, S. 107). Zur Zeit existieren noch stark unterschiedliche

    Google Scholar 

  40. Auffassungen über die Intensität der Aufsichtsfunktion, d.h. es fehlt die Voraussetzung zur Harmonisierung internationaler Aufsichtsregularien. (vgl. Fabritius, 1995, S. 282)

    Google Scholar 

  41. Laut Meister, Direktorium der Deutsche Bundesbank, hat eine moderne Bankenaufsicht die Eigenverantwortung der Marktteilnehmer zu stärken und eine exzessive Risikoübernahme einzelner Institutionen zu verhindern. Dabei setzt die Aufsicht an drei Ebenen an: Eigenkapitalunterlegung, Mindestanforderung an das Risikomanagement und Verbesserung der Derivate-Publizität. (vgl. o.V. (Selbstregulierung), 16.11.1995, Nr. 267, S. 19)

    Google Scholar 

  42. vgl. Flach, 1995, S. 35; — In diesem Zusammenhang passen die Überlegungen, inwieweit nicht eben solche aufsichtsrechtlichen Beschränkungen neben anderen Ursachen mit zum Rückgang des traditionellen Kreditbereichs beigetragen haben. Zu rigide Beschränkungen verteuern das Kapital, das als logische Konsequenz andere Ertragsfelder sucht

    Google Scholar 

  43. Die Konzentration verschiedener regulativer Behörden unter einem nationalen Dach kann Instabilitäten begün- stigen, da größere Aufsichtsbehörden in der Regel weniger flexibel und effizient arbeiten. — vgl. Meister, 1995

    Google Scholar 

  44. vgl. o.V. (Prüfstand), 28.10.1993, S. 3; Gerth, 1994, S. 56; Alan Greenspan, Chairman of Federal Reserve Bank: No single quantitative standard or ratio could capture (the) diversity across institutions, nor even capture the complexity of risk at any one… institution. Moreover rigidly applied formulas cannot adequately take… account of the need to evolve: regulatory formulas may, in fact, stifle productive innovation.“; anläßlich einer Bankenkonferenz, 5/ 1993

    Google Scholar 

  45. vgl. Knipp, 9.6.1994, S.; Häusler, 1993, S. 13; o.V. (Inhouse-Modelle), Börsen-Zeitung, 13.4.1995, S. 3; Sanio, 12.5.1995, S. 11 ff.; Krummnow, 3.8.1995, S. 7; Meister, 14.11.1995, S. 5 ff. — Das Diskussionspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht vom 12.4.1995 enthält neben einem überarbeiteten Standardmeßverfahren, das sich eng an die EU-Kapitaladäquanzrichtlinie anlehnt, auch die Möglichkeit alternativer Berechnungsverfahren mit Hilfe derer der Bedarf an Eigenkapital, das die Banken zur Absicherung der Handelsgeschäfte aufsichtsrechtlich vorhalten müssen, ermittelt werden kann. Seit 1996 läuft eine zwei-jährige Erprobungsphase.

    Google Scholar 

  46. Im Gegensatz zum Basler Ausschuß für Bankenaufsicht erkennt die KAR Inhouse-Modelle noch nicht für alle Arten von Marktrisiken an. Demgegenüber hat die Bank of England im Rahmen der Umsetzung der KAR in nationales Recht die Zulassung interner Modelle zugelassen. Eine Kompatibilität des Basler Konsultationspapieren mit den KAR-Vorschriften wird jedoch angestrebt. (vgl. Zaß, 1995, S. 5; Sanio, 12.5.1995, S. 10 ff.; Fabritius, 1995, S. 282 f.).

    Google Scholar 

  47. In den BIZ-Mitgliedsländern sind nur die größten Banken in der Lage, interne Modelle anzuwenden, die von den Aufsichtsorganen anerkannt würden. Wenn auch ein zunehmender Trend der Anwendung festzustellen ist, so gibt es weltweit nur 100 Banken, die interne Modelle anstelle des Standardmodells für die Berechnung von Marktrisiken besitzen (vgl. o.V. (Inhouse-Modell, Anzahl), Börsen-Zeitung, 13.4.1995, S. 3; Irving, 16.11.1995, S. VIII). Ein Lösungsansatz für kleinere Banken ist die bereits bestehende Integration in Verbünden, die die Entwicklung zentraler leistungsfähiger Kontrollmechanismen übernehmen (vgl. o.V. (Eigenkapital), 1994, S. 885; Krummnow, 3.8.1995, S. 7).

    Google Scholar 

  48. vgl. Sanio, 12.5.1995, S. 12 f.; Fabritius, 13.6.1995, S. 8 ff.; — Neben der zugrunde zu legenden Haltedauer der Positionen, während der Preisänderungen eintreten können (Vorgabe von 10 Geschäftstagen, während denen das Modell offene Positionen als nicht schließbar betrachten muß) und dem Grad der Vertrauenswürdigkeit, der für das Modellergebnis gelten soll (dieser Konfidenzlevel soll 99% erreichen, d.h. auf der Basis historischer Erfahrungswerte besteht die Wahrscheinlichkeit von nur 1%, daß der Gesamtverlust aus allen offenen Marktrisikopositionen einer Bank den vorn Modell gemessenen Risikowert — value-at-risk — übersteigt) sind weitere Modell-Parameter präzisiert worden:

    Google Scholar 

  49. vgl. Sanio, 12.5.1995, S. 12 ff.; Fabritius, 1995, S. 283

    Google Scholar 

  50. vgl. Fabritius, 1994, S. 6; Fabritius, 13.6.1995, S. 8 ff.; Sanio, 12.5.1995, S. 11 ff.

    Google Scholar 

  51. vgl. Sanio, 12.5.1995; — In diesem Zusammenhang muß auch die Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Einrichtung einer besonderen „Gruppe Finanzderivate“ mit 12 Planstellen bei dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zur Überwachung des Derivatgeschäfts bei den Banken als 1. Schritt zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Aufsicht gesehen werden. — o.V. (Derivate-Einheit), Bösenzeitung, 1.7.1995, S. 4

    Google Scholar 

  52. vgl. Artopeus, 1994, S. 1089; o.V. (Risikomodelle), 9./10.12.1994, S. 37, 39; Saupe, 1994, S. 30 f.

    Google Scholar 

  53. Zum weltweiten Aufbau von Ratingagenturen mit Spezialisierung auf Wertpapiermärkte vgl. Everting, 3/1991, S. 152 ff.

    Google Scholar 

  54. vgl. Basler Ausschuß für Bankenaufsicht, Basel, 1994, S. 19; Meister, 1994, S. 2

    Google Scholar 

  55. Close out-Vereinbarungen sehen vor, daß die einzelnen Kontrakte zunächst rechtlich nicht untergehen, jedoch z.B. im Falle des Konkurses der Gegenpartei ein Ausgleich gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten auf saldierter Basis erfolgt.

    Google Scholar 

  56. vgl. Studer, 1991, S. 31; -,…the Financial Institutions Reform Recovery and Enforcement Act made netting of swap agreements enforceable in all cases of thrift and commercial bank insolvencies. This Act was part of the thrift bail-out measures investigated by Congress, and only applied to thrift and commercial bank insolvencies. It formed the basis for an amendment to the US bankruptcy law, designated HR4612, which was signed into law by President Bush on June 25, 1990. The new bill extends the same provisions to all US corporates, including investment banks….“

    Google Scholar 

  57. vgl. Uhlenbruck, 1995, S. 66; — Art. 105 EGInsO, der weitgehend dem künftigen § 104 InsO entspricht, sieht vor, daß für Finanzdienstleistungen, die einen Markt-oder Börsenpreis haben und an einem bestimmten Zeitpunkt oder nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Verfahrenseröffnung zu erfüllen wären, nicht mehr die Erfüllung, sondern nur noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.

    Google Scholar 

  58. vgl. Meister, 1994, S. 3; o.V. (Aufsichtsbehörden), 29.10.1994, S. 18; o.V. (Bundesregierung), 14.6.1995, S. 3; — Die Risiken der Rechtswirksamkeit bei grenzüberschreitenden Netting-Verträgen können durch standardisierte Master Agreements vermindert werden.

    Google Scholar 

  59. Seit der Einführung 1987 sind eine Vielzahl von Rahmenverträgen und Musterverträgen international entwickelt worden; zur Erleichterung der Vertagsgestaltung und unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei Anwendung der bisherigen Verträge gibt es seit 1990 Bemühungen, neue Texte und Regeln zu entwickeln. — vgl. Jahn, 6/1992, S. 349

    Google Scholar 

  60. Zu weiterführenden Aussagen über diese Verträge (insbesondere Entwicklung und Struktur) vgl. Jahn, 6/1992, S. 349 ff.

    Google Scholar 

  61. vgl. o.V. (Sicherheiten), 14.10.1995, S. 121 — Bankers Trust nimmt nicht zur Eliminierung des Kreditrisikos verstärkt zusätzliche Sicherheitenvereinbarungen in Swap-Vereinbarungen auf, sondern um die Liquidität zu erhalten. Dies gilt insbesondere für den kreditmäßig angespannten japanischen Bereich.

    Google Scholar 

  62. Basler Ausschluß für Bankenaufsicht, 7/ 1994, S. 13

    Google Scholar 

  63. Breuer, 10/1992, S. 566; vgl. hierzu auch Ausführungen in A 3.2.2

    Google Scholar 

  64. Durch Bankgarantien, Margins sowie Mindesteigenkapitalanforderungen an die Clearing-Teilnehmer sind die Kontrahenten gegen potentielle Ausfälle weitgehend gesichert. — vgl. Breuer, 10/1992, S. 565

    Google Scholar 

  65. vgl. Lemmer, 1994, S. 12; Fröhlich, 1995, S. 5; — Das Multiwährungs-Clearinghaus,ECHO“ (Exchange Clearing House Organisation), das seit 18.8.1995 als erstes europäisches Clearinghaus nach drei Jahren Vorbereitung in London etabliert ist, tritt als Eigenschuldner ein und übernimmt somit das Kontrahenten-und Liquiditätsrisiko. Im Fall des Zahlungsausfalls eines Mitglieds wird ein Mechanismus zugunsten von ECHO ausgelöst, der den Schaden durch Zahlungen bestimmter Mitglieder in einem abgestuften Umlageverfahren ausgleicht.

    Google Scholar 

  66. vgl. Lee, 1992, S. 38;,…Swiss, German, French and British banks have all been hiring in derivatives as have some US investment banks, which were previously regarded as marginal players. It is almost easier to identify groups of financial institutions that are not hiring derivatives staff. The only firms hanging back are those Japanese banks not already in the business….“

    Google Scholar 

  67. vgl. Waters, 1993, S. 1 — Bill Rhodes, Citicorp:,…If there’s one thing that concerns me, it’s that the back office is set up properly…“

    Google Scholar 

  68. vgl. Fischer, 1994, S. 642; Fairlamb, 1994, S. 26 f.; Jeker, 1993, S. 8; — Die ehemals drei Schweizer Großbanken haben unterschiedliche Wege beschritten: UBS hat den Aufbau des know hows im eigenen Haus weitgehend dezentral betrieben, wohingegen SBC viel stärker zentralisierte und den Aufbau des Risikomanagements insbesondere durch die Übernahme von Warburg Dillon Read in 1995 forcierte. CS Holding hat ein entsprechendes Team am Markt „eingekauft“ und die Organisation weitgehend an Produkten ausgerichtet.

    Google Scholar 

  69. vgl. Booz, 1994, S. 20.; — Eine in 1994 bei über 20 Schweizer Großunternehmen durchgeführte Umfrage zeigte, daß zwar die meisten Treasurer ihre Zins-und Währungsrisiken überwachen, tatsächlich abgesichert werden jedoch meist nur Fremdwährungskurse für feststehende Zahlungsströme (wie beispielsweise erwartete Fremdwährungseingänge aus festen Kundenbestellungen oder Fremdwährungserfordernisse für die Bezahlung von Lieferantenrechnungen)

    Google Scholar 

  70. vgl. Schuster, 18/1995, S. 918 f.; — Zur schnellen Anpassung an Veränderungen sind im Rahmen der deutschen bankaufsichtrechtlichen Regelungen bezüglich der Risikokonzepte keine expliziten Modellvorgaben gemacht worden, lediglich Mindestanforderungen, wie die Vorgabe bestimmter Parameter oder die Verpflichtung, das errechnete Risikopotential mit einem Sicherheitsfaktor zu multiplizieren, um die erforderliche Eigenkapitalunterlegung zu erhalten; w/intemer Modelle vgl. auch Ausführungen in Kap. B 3.6.1

    Google Scholar 

  71. vgl. IMF, 1993, S. 14f.; Group of Thirty, 1993, S. 48 f.; FED, 1994, S. 46; — Risikoreduzierende Kompensationsmöglichkeiten oder auch eventuelle Zeitdifferenzen hinsichtlich des Eintritts der kalkulierten Maximalwerte des Kreditrisikos können bei einfachen Summationen nicht berücksichtigt werden.

    Google Scholar 

  72. Zu Details vgl. FED, 1994, S. 1–21; Scheffler, 1993, S. 56 ff.; Group of Thirty, 1993, S. 44 ff.

    Google Scholar 

  73. vgl. FED, 1994, S. 1–21; Walther, 1995, S. 291; — So werden bspw. zur Sicherung von Optionen auf Bundesanleihen die Anleihen selbst, deren Futures, Optionen auf Futures, Zinsswaps und Forward Rate Agreements eingesetzt. Bei einer derartig komplexen Zusammensetzung von Instrumenten ist die unmittelbare Zuordnung von ursprünglichen Geschäften und zugehörigen Sicherungsgeschäften nicht mehr erkennbar.

    Google Scholar 

  74. vgl. BIZ, 1994, S. 9; Blum, 1995, S. 23; — In den Portfolio-Betrachtungen ist zu berücksichtigen, daß Abhängigkeiten eines Produkts oder Bereichs von einem anderen (Universalbanken) zu Verzerrungen der Ergebnisse führen kann.

    Google Scholar 

  75. Der Vollständigkeit halber seien hier noch die Matrix Pricing Modelle genannt, die auf Basis ausgewählter Benchmarks in Form von Standard-Derivaten wesentliche Kriterien herausstellen — wie Duration, Credit Rating, Rendite — und hiervon einen Basisspread für das komplexe Derivat berechnen, d.h. somit einen Vergleichsmechanismus konstruieren. — vgl. Babus, 1994, S. 645

    Google Scholar 

  76. vgl. Hauck, 1991, S. 223; Geyer/ Schwaiger, 1994, S. 684 ff.; Babus, 1994, S. 646 — Allen Optionspreismodellen gemein ist die Berechnung der Volatilität des underlyings, des Wertes bezogen auf die Restlaufzeit sowie die Berechnung des laufenden und künftigen Wertes diskontiert auf die Gegenwart.

    Google Scholar 

  77. vgl. Buschmann, 1992, S. 725; Mark, 1994, S. 372 ff. — Beispiele für die Abhängigkeit der Ergebnisse von der Modellauswahl bzw. die Berücksichtigung einzelner Produktkriterien, wie die unterschiedlichen Fälligkeitsmodalitäten zwischen europäischen und amerikanischen Optionen, aber auch die Bedeutung der Marktkonventionen, d.h. die verschiedenen Zahlungsmodalitäten zwischen einzelnen Börsen werden ausführlich bei Mark dargestellt.

    Google Scholar 

  78. vgl. IMF, 1993, S. 29; Bode/Mohr, 11/1997, S. 695 ff.

    Google Scholar 

  79. vgl. Blum, 1995, S. 24 ff.; Vollmer, 15/1996, S. 728 ff.; — VAR ist bereits von den internationalen Regulatoren und Aufsichtsbehörden akzeptiert worden. Insbesondere die Empfehlungen des Basler Ausschusses für Rankenaufsicht nennen VAR als Ansatz zur Ermittlung der Kapitalerfordernisse zur Unterlegung des Marktrisikos.

    Google Scholar 

  80. BIZ, 1994, S. 14; Group of Thirty, 1993, S. 1; FED, 1994, S. 1–29; — Die Konstanz in der Struktur eines Portfolios über einen längeren Zeitraum ist insofern als risikoreich anzusehen, da größere Wertschwankungen während eines längeren Betrachtungszeitraums eher wahrscheinlich sind als in einer kürzeren Betrachtungsperiode. Zudem steigt mit der Länge des Betrachtungszeitraums das Betriebsrisiko, d.h. das Risiko der Datenqualität.

    Google Scholar 

  81. Entweder wird die historische Entwicklung der Marktpreise in die Zukunft transferiert oder man unterstellt Normalverteilungen bzw. log-Normalverteilungen für Zinssätze und Wechselkurse. die sich hieraus ergebenden Druchschnittswerte und Varianzen werden zur Projektion des Exposures herangezogen. Die Annahme, daß die zukünftige Entwicklung der Marktpreise ihrer historischen Entwicklung folgt, ist als Nachteil des VAR-Ansatzes zu werten. Das VAR errechnet sich dann durch Subtraktion des zu 1% (oder an der %-Zahl in Abhängigkeit von der gewählten Wahrscheinlichkeit) eintretenden Ausfalls von dem aktuellen Portfolio-Wert. — vgl. Nabben, 1990, S. 140 f.; Blum, 1995, S. 25 f.

    Google Scholar 

  82. So kann, bspw. bei Auswahl eines Konfidenzintervalles von 97,5% und des Zeithorizonts von einem Tag, behauptet werden, daß mit einer 97,5%-igen Wahrscheinlichkeit jede Marktveränderung an einem Tag den berechneten Betrag nicht überschreiten wird; also zu 2,5% der Fall eintreten wird, daß sich der Wert ändert.

    Google Scholar 

  83. vgl. Bürger, 1995, S. 246 ff.; — Das Konfidenzniveau gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein bestimmter Wert nicht überschritten wird. Der historische Betrachtungszeitraum ist der Zeitraum, der der Betrachtung von Veränderungen zugrundegelegt wird (bspw. tägliche Veränderungen des US-$ im Betrachtungszeitraum 1.12.1994–30.11.1995). Die Halteperiode zeigt den Zeithorizont an, innerhalb dessen die Veränderungen eines Parameters betrachtet werden soll (bspw. die Veränderungen des US-$ innerhalb eines Tages); per definitione ist damit der Zeitraum gemeint, der zur Schließung einer Position am Markt nötig ist, d.h. die Festlegung hängt im wesentlichen von der Liquidationsdauer des Portfolios ab. Wegen der unterstellten symmetrischen Verteilung des Marktrisikos lassen sich die Normal-oder auch log-Normalverteilung als statistische Verteilungen ohne Verzerrungseffekte anwenden.

    Google Scholar 

  84. So ist bspw. der ermittelte VAR-Wert eines 1%-igen Konfidenzniveaus höher als der eines 5%-igen Konfidenzlevels. Demgegenüber wird die Einschätzung des VAR im Rahmen einer eintägigen Halteperiode geringer sein als im Rahmen eines einwöchigen Betrachtungszeitraums. — vgl. BIZ, 1994, S. 14 ff.

    Google Scholar 

  85. vgl. Chew, 9/1994, S. 65ff.; Blum, 1995, S. 39; — Die Extrapolation von VAR-Werten aus kürzeren Halteperioden auf längerfristige wird bei linearen Produkten, wie Forwards oder Swaps, Erfolg haben, aber die fehlende Linearität zwischen der Preisentwicklung des Basisprodukts und des Derivats würde hier zu Verzerrungen führen, so daß die Betrachtung längerer Zeitintervalle erforderlich ist.

    Google Scholar 

  86. Die oft angewendete Multiplikation der auf täglicher Basis kalkulierter Volatilität von Preisänderungen mit der Wurzel von 10, um die Volatilität von Preisänderungen bezogen auf eine Haltedauer von 10 Tagen zu erhalten, führt ebenfalls zu Verzerrungen.

    Google Scholar 

  87. vgl. Fabritius, 13.6.1995, S. 4 1.; Blum, 1995, S. 25 ff.

    Google Scholar 

  88. Es wird versucht, zukünftige Veränderungen des Portfoliowerts mit Hilfe von tatsächlichen Marktpreisbewegungen der Vergangenheit zu beschreiben.

    Google Scholar 

  89. Es werden künstlich eine Reihe von Marktpreisen über einen Randomprozeß generiert unter der Annahme, daß diese die gleichen statistischen Eigenschaften besitzen wie die historischen Marktpreise.

    Google Scholar 

  90. Demgegenüber wird bei Marktszenarien für die Einflußparameter ein Maß für die Veränderung des Risikofaktors um den aktuellen Marktwert festgelegt. So können z.B. alle Parameter mit einer Veränderung in Höhe der doppelten Standardabweichung simuliert werden. Als Ergebnis erhält man dann die Veränderung der Barwerte und damit — unter der Prämisse einer Normalverteilung — das Risiko mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 95%. Die dritte Szenario-Art ist das „worst case“-Szenario, das die Veränderung bei sich nicht kompensierenden Effekten von Marktfaktoren und für bestimmte Eckwerte aufzeigt. Durch dieses Szenario werden besondere Abhängigkeiten und Extremwerte ermittelt. Allerdings ist auch in diesem Szenario eine genaue Risikoabschätzung aller Auswirkungen eines Crashs nicht gegeben, da bei der Definition des,,worst case’ ebenfalls Annahmen getroffen werden, die nicht notwendigerweise in einer Crash-Situation auftreten müssen. So kann — wie die Erfahrungen des Golfkrieges bzw. dem Aktien-Crash Ende der 80-er Jahre gezeigt haben — eine sichere und unumstößliche Aussage hinsichtlich der maximalen” Volatilität zuverlässig nicht getroffen werden. (vgl. Styblo Beder, 1994, S. 317)

    Google Scholar 

  91. Hinsichtlich der Zinsentwicklung kann man bei den Szenarien zwischen der statisch-konsistenten, d.h. auf Basis künftiger LIBOR-Vorgaben, oder auch der dynamisch-unabhängigen Betrachtung, also auf der Basis von in Zukunft nacheinander geschachtelten, unabhängigen und in sich vollständig beschriebenen Zinskurven differenzieren. Die Qualität dieses Ansatzes hängt im wesentlichen ab von der Selektion der Wahrscheinlichkeitsfunktion (Monte Carlo, Binomialverteilung), der Fähigkeit, Preise und den cash flow unter einem bestimmten Marktszenario zu bestimmen sowie der Auswahl des adäquaten Szenarios. (vgl. Styblo Beder, 1994, S. 318) Die praktische Anwendung von Simulationen erfolgt zur Zeit allerdings nur bei wenigen großen Dealem. (vgl. Group of Thirty, 1993, S. 11)

    Google Scholar 

  92. vgl. Group of Thirty, 1993, S. 44; FED, 1994, S. 1–28 f.; Blum, 1995, S. 47 f.

    Google Scholar 

  93. vgl. FED, 1994, S. 1–30; Die statistische Beschreibung der Volatilität erfolgt mit Hilfe von Standardabweichung und Korrelation unter Berücksichtigung bestimmter Annahmen über die zugrundeliegende Verteilung. In der Regel geht man von einer Normalverteilung aus; jüngste Erkenntnisse stellen zur Diskussion, daß kurzfristige Bewegungen nicht zwangsläufig normalverteilt sind, d.h. daß die Wahrscheinlichkeit von extremen Bewegungen höher ist als es die Annahmen der Normalverteilung unterstellen.

    Google Scholar 

  94. vgl. BIZ, 1994, S. 15; Nabben, 1990, S. 140 f.; Chew, 9/1994, S. 65

    Google Scholar 

  95. Der Korrelationskoeffizient als Ausdruck für die Gleichläufigkeit zweier Variablen dient dazu, die lineare Abhängigkeit zweier Variablen zu messen. Somit beschreibt er bspw. im Zusammenhang mit Hedging das Ausmaß, mit dem die Wertveränderung des Hedging Instrumentes die Wertveränderung der abgesicherten Position ausgleicht. Als Maß für die Güte der Absicherungsstrategie muß die Korrelation grundsätzlich negativ sein und möglichst nahe bei -1 liegen, damit die Wertveränderung entgegengesetzt ist und kompensatorische Wirkung besitzt. Je weniger die Korrelation von -1 abweicht, desto weniger verändert sich auch das Hedge-Ratio. Durch laufende Betrachtung der Korrelation können deren Veränderungen und damit die Änderungen in der Kompensationswirkung des Sicherungsgeschäfts erkannt werden. vgl. Scheffler, 1993, S. 61 ff.)

    Google Scholar 

  96. vgl. Chew, 9/1994, S. 66 ff.; Blum, 1995, S. 39 und 49; — Der Korrelationskoeffizient ist kein Maß für die Kausalität, nur für die Art der Beziehung.

    Google Scholar 

  97. vgl. Walther, 1995, S. 296; BIZ, 1994, S. 16; Preyer/Reinhardt, 1995, S. 202 ff.

    Google Scholar 

  98. Hiermit ist die Wertveränderung des Portfolios bei Veränderung eines der drei Marktfaktoren, Kassakurs, Zinsstruktur, Volatililtät, um 1 Einheit (Bsp.: Kassakurs: 1%, Zinsstruktur: 1 Basispunkt, Volatilität: 10 Basispunkte) gemeint. Diese Analyse wird pro Transaktion für jeden preisbestimmenden Marktfaktor getrennt durchgeführt, wobei alle anderen Marktfaktoren konstant bleiben. (vgl. Walther, 1995, S. 293 f.) Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve oder der Renditeveränderung keine ausreichenden Ergebnisse erzielt werden, insbesondere dann, wenn ein Portfolio aus mehreren Zinsinstrumenten mit verschiedenen Laufzeiten und Risikoprofilen besteht. Demnach sind Analysen der Werteveränderungen jeder Transaktion entlang der gesamten Zinsstrukturkurve erforderlich, um laufzeitsegmentierte Informationen über die Portfolioveränderungen zu erhalten, die aber Kompensationseffekte ausschließen. Dieser Ansatz liefert Informationen über das Risikoprofil und die Risikokonzentration. (vgl. Preyer/Reinhardt, 1995, S. 205; Bürger, 1995, S. 252,; Walther, 1995, S. 294)

    Google Scholar 

  99. vgl. Blum, 1995, S. 23 f.; — Allerdings Annahme der wenig realistischen Prämissen von Konstanz der Portfoliozusammensetzung und Linearität der Wertentwicklung, d.h. keine Berücksichtigung von Optionen. Bei Sensitivitätsanalysen werden im Gegensatz zu Stresstests mehr als nur eine Extremsituation simuliert, um den Einfluß von Marktpreisänderungen zu definieren.

    Google Scholar 

  100. vgl. Bürger, 1995, S. 252; — Hierunter ist die Umrechnung des gesamten Portfolios in ein Risikoäquivalent gemeint, wobei als solches auch Produkte eingesetzt werden, die über eine hohe Marktliquidität verfügen. Neben der einfachen und transparenten Darstellung dient dieser Ansatz auch als Entscheidungsgrundlage für Hedgestrategien.

    Google Scholar 

  101. Auf eine detaillierte Darstellung soll an dieser Stelle verzichtet werden. Eine Kennzeichnung der Modelle findet sich bei Schulte-Mattler, 1994, S. 30 ff.; Meister, 25.03.1994, S. 9; Saupe, 1994, S. 27 ff.; Styblo Beder, 1994, S. 314 ff.; Tronet, 17/1996, S. 836; — Die Eigenkapitalanforderungen der internationalen Aufsichtsbehörden werden sehr differenziert beurteilt. Die EG-Richtlinien gelten als deutlich schwächer gegenüber den Baseler Vorschlägen für die international tätigen Banken. Demgegenüber beurteilt die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde SEC selbst die Baseler Anforderungen als nicht ausreichend. Die amerikanische Kritik richtet sich insbesondere gegen den von Basel und Brüssel verwendeten „Baukasten-Ansatz“ mit Aufrechnungsmöglichkeiten und daraus resultierenden geringeren Kapitalanforderungen. Solange in der IOSCO keine Einigung erzielt wird, werden die japanischen Wertpapierhäuser weiterhin ohne multilaterale Disziplinierungszwänge agieren, d.h. das Ziel eines „level playing field” ist noch nicht erreicht.

    Google Scholar 

  102. vgl. FED, 1994, S. 44 ff.; Meister, 1994, S. 5 ff.; Rahl, 1994, S. 336 — Das Risiko eines Derivats mit 10 Jahren Restlaufzeit ist größer als eines mit 2 Jahren Restlaufzeit.

    Google Scholar 

  103. Das Kreditäquivalent eines Derivatkontraktes macht in der Regel nur einen Bruchteil des Nominalwertes aus; es werden zum Teil Beträge unter 2% des nominalen Wertes des Kontraktes genannt. Ende 1994 ergibt sich für die Kreditäquivalenzbeträge der Kreditinsitute in Deutschland ein Anteil am Nominalwert der gesamten in den Grundsatz I eingehenden Kontrakte in Höhe von 3,2% (vor Kreditrisikogewichtung) und von 0,9% (nach Kreditrisikogewichtung). Hinsichtlich der Größenordnung des Kreditrisikos bezogen auf „bank assets“ nennt die Studie der Group of Thirty weniger als 11%, die FED 17%; die Bundesbank gibt 6% an, bezogen auf das gesamte Geschäftsvolumen. „Diese scheinbar einfach zu quantifizierenden Zahlen”, so Fabritius, „dürfen aber nicht über die spezifische Natur von Derivatrisiken hinweg täuschen.“ (vgl. auch Widow, 29.12.1993, S. 3; o.V. (Beauty), No 7863, 1994, S. 21 ff.; Fabritius, 1.3.1994, S. 6; Deutscher Bundestag, 13. WP, DS 13/ 681, S. 5)

    Google Scholar 

  104. vgl. Scheffler, 1993, S. 23 ff.; Büschgen, 1986, S. 18 ff. — Die Erfahrungswerte über die Ausfallwahrscheinlichkeit von Schuldnern oder Schuldnerländer lassen sich mit Hilfe von Rating-Agenturen und eigenen Analysen von Finanzdaten ermitteln, wobei Universalkreditinstitute eindeutig einen Vorteil besitzen; Informationen über die jeweiligen Schuldnerländer ergeben sich über quantitative und qualitative, d.h. subjektive Einschätzungen, Indikatoren, zu einem quantitativen Gesamturteil, wie bspw. der “BERI-Index” und das „country risk rating“ der Zeitschriften Institutional Investor und Euromoney.

    Google Scholar 

  105. Es findet sich bei Bürger, 1995, S. 254, auch der Begriff des Substitutionsrisikos.

    Google Scholar 

  106. vgl. IMF, 1993, S. 28 f.; Group of Thirty, 1993, 13 ff., 47 ff. — Während die Wiederbeschaffungskosten von Swaps zu Beginn ihrer Laufzeit gleich Null sind und sich erst je nach Änderung der Marktpreise der underlyings ändern, besitzen Option aufgrund ihrer Optionsprämie von Beginn an einen sogenannten positive value an Wiederbeschaffungskosten.

    Google Scholar 

  107. Eine Umfrage der Group of Thirty hat die weitgehende Anwendung des „marking to market“-Prinzips als Basis des Durchschnittswertes sowie der Berücksichtigung von Sicherheitsabschlägen für insbesondere Kredit-und Verwaltungskosten bestätigt. (vgl. Group of Thirty, 1993, S. 11)

    Google Scholar 

  108. Die Behandlung von Derivaten in der deutschen Rechnungslegung orientiert sich an dem streng auf das Einzelgeschäft abstellende Imparitätsprinzip, was aber angesichts der kontrahierten Volumina nur unzureichend aussagefähig ist. Demgegenüber ist im angelsächsischen Raum die marking to market-Bewertung anerkannt. Eine auf Basis der imparitätischen Einzelbewertung ermittelte Gewinngröße kann keinesfalls infolge der laufenden Marktveränderungen und ihrer Auswirkungen zweifelsfrei als solche determiniert werden. So sollte die marking to marker-Bewertung auch für deutsche Kreditinstitute herangezogen werden, zumal die EU-Bilanzrichtlinie diese Grundlage bietet. (vgl. Krummnow, 28.9.1994, S. 13); Zur Rechnungslegung und interne Kontrolle von Derivaten hierzu auch nähere Ausführungen bei: Scharpf/Eggerlein, 1995, S. 131–170; Walther, 1995, S. 292

    Google Scholar 

  109. vgl. Deutscher Bundestag, 13.WP, DS 13/ 681, Rahl, 1994, S. 338 — Je volatiler die underlyings, je länger die Restlaufzeit und je geringer die Liquidität oder ohne Möglichkeit der vorzeitigen Ausübung von Optionen, um so höher ist das potentielle Risiko.

    Google Scholar 

  110. Die Untersuchung der Group of Thirty von dem Jahr 1993 hat ergeben, daß ein Drittel der Dealer die von der BIZ empfohlenen Methoden anwenden, während die kostengünstige Methodik der Faktorentabellen von 40% der Befragten angewendet wird. Nur 25% der Befragten stützen sich zur Zeit auf die Ergebnisse aus worst case-Szenarien, die aber im weiteren zunehmend mehr an Bedeutung gewinnen werden. (vgl. Group of Thirty, 1993, S. 14)

    Google Scholar 

  111. vgl. Bürger, 1995, S. 256; — Je größer das Portfolio eines Kontrahenten, desto plausibler ist wegen des Kornpensationseffektes der Ansatz als Durchschnittsexposure.

    Google Scholar 

  112. Je länger die Laufzeit und je höher die Volatilität des zugrundeliegenden Produktes, desto höher das Risiko.

    Google Scholar 

  113. vgl. FED, 1994, S. 46 f.; IMF, 1993, S. 15 — Eine Untersuchung des IMF ergab, daß im Gegensatz zu drei Viertel der Dealer, die ihr Kreditrisiko permanent betrachten, die Mehrheit der End-User dies lediglich zumindest einmal im Monat tun.

    Google Scholar 

  114. vgl. BIZ, 1992, S. 21 f. — Hier zeigt sich der Vorteil von Universalbanken gegenüber Spezialinstituten hinsichtlich ihres Erfahrungspotentials im Rahmen der Kreditanalyse. Wertpapierhäuser müssen sich diese Erfahrung erst aneignen, was angesichts der immer komplexer werdenden Verflechtungen erhebliche Probleme darstellen kann. Darüber hinaus gibt es Kontraktpartner, wie hedge funds, die keinerlei Anforderungen von Aufsichtsbehörden oder Veröffentlichungserfordernissen unterliegen.

    Google Scholar 

  115. vgl. IFM, 1993, S. 29; BIZ, 1992, S. 22 — Hierbei ist anzumerken, daß häufig der Druck des Marktes die Aufnahme von Kreditrisikoüberlegungen in den Preis verhindert. Dies gilt insbesondere für folgende Marktsegmente: kurzfristige Forwards und Options, FRA. Die bei kurzfristigen Kontrakten nur geringe Ausfallwahrscheinlichkeit kann ebenfalls als Grund für die bei diesen Kontrakten nur relativ geringe Priorität, Kreditrisikoüberlegungen in die Preisgestaltung aufzunehmen, angeführt werden.

    Google Scholar 

  116. vgl. Group of Thirty, 1993, S. 48, Fabritius, 1.3.1994, S. 17 f. — Schätzungen nach zu urteilen, kann das Netting von Derivatforderungen die Risiken um bis zu 40–60% reduzieren.

    Google Scholar 

  117. vgl. Scheffler, 1993, S.; o.V. (Beauty), 1994, S. 24; Fabritius, 1.3.1994, S. 1; Meister, 1994, S. 7; Saupe, 1994, S. 22 f.; Boos/Schulte-Mattler, 8/1997, S. 476 ff.; — Der Basler Ausächuß für Bankenaufsicht fordert die Unterlegung von 8% der Wiederbeschaffungskosten auf Basis der Brutto-Ausfallbeträge jedes Kontraktpartners zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages. Von 1996 an werden die Banken darüber hinaus auch die Marktrisiken mit Eigenkapital unterlegen müssen. In Deutschland erfolgt die Unterlegung des Kreditrisikos mit Eigenkapital seit Oktober 1990 ebenso wie die Begrenzung des Marktrisikos durch einen bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals (zwischen 7–14%). Diese Sätze gehen auf Berechnungen und Simulationen des Baseler Ausschusses zurück.

    Google Scholar 

  118. vgl. Blum, 1995, S. 32; — Veränderungen der organisatorischen Strukturen müssen somit auch der genauen Risikoanalyse unterliegen.

    Google Scholar 

  119. vgl. FED, 1994, S. 1–19 f.; — Auch die Anforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften des BAKred enthalten die Trennung von Funktion und Verantwortung.

    Google Scholar 

  120. vgl. G-30 Recommendations der FED (1993); Risk Management Guidelines des Basler Ausschusses für Rankenaufsicht (1994); Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zu Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (1995); vgl. hierzu auch Kapitel B 3.6.1 — Ein spezieller Organisationsrahmen wird von diesen Veröffentlichungen nicht empfohlen, d.h. die Wahl der organisatorischen Integration des Derivatgeschäfts obliegt der bankindividuellen Entscheidung. (vgl. Blum, 1995, S. 17)

    Google Scholar 

  121. Die Determinanten des Handelsgeschäftes, wie Flexibilität, Reaktionsgeschwindigkeit, situative Entscheidungsfindung, Schnelligkeit sowie Erkennen und Ausnutzen von komparativen Vorteilen, haben Auswirkungen auf die organisatorische Struktur.

    Google Scholar 

  122. vgl. FED, 1994, S. 1–13; — In einer stark dezentralen Struktur ist die Integrität und Plausibilität von Informationsaggregationen für die Geschäftsleitung nur durch effiziente Kontrollen und Berichtswege möglich. Desweiteren sind die bei einer Zentralisierung möglichen economies of scales durch Personalkonzentration einer möglicherweise höheren Risikobereitschaft bei einer Dezentralisierung von Kompetenzen und Verantwortungen gegenüberzustellen.

    Google Scholar 

  123. vgl. Gerth, 1994, S. 27 ff.; o.V. (Triple A Club), 29.10.1994, S. 100; Raiti, 1994, S. 443 ff.; — Beispiele für solche DPC sind: Merrill Lynch Derivative Products Inc. (1991), Goldman Sachs Financial Products International L.P. (1992), Salomon Swapco Inc. (1993), Morgan Stanley Derivative Products Inc. (1994), Lehman Brothers Financial Products Inc. (1994), Westpac Derivative Products Limited (1994), Credit Lyonnais Derivatives Programme (1994).

    Google Scholar 

  124. vgl. Raiti, 1994, S. 443; — Die Gründung einer DPC führt zu einer Umverteilung der Risiken zwischen Mutter-und Tochtergesellschaft. Das erhöhte Kapitalstrukturrisiko des Sponsors wird sich in höheren Finanzierungskosten äußern.

    Google Scholar 

  125. vgl. Gerth, 1994, S. 27 ff/ 68; o.V. (Derivat-Portefeuille), 10.11.1993, S 24; o.V. (Kontrollen), 20.5.194, S. 16; -Eine herausragende Marktstellung der DPC kann bislang noch nicht konstatiert werden. So verkörpert beispielsweise das Portefeuille-Volumen der Merrill Lynch Derivative Products Inc. mit US-$ 59,2 Mrd. nur einen Bruchteil des US-$ 592 Mrd. umfassenden Swap-Portefeuille von J.P. Morgan als Branchenführer der amenkanischen Banken.

    Google Scholar 

  126. vgl. Lemmer, 1994, S. 10; — So ist bspw. die DPC der Commerzbank als eigenständiger Fachbereich des Zentralen Geschäftsfeldes „Handel und Institutionelle’, das Wertpapiergeschäft und Treasury zusammenführt, installiert. Mit der Einbindung in die Konzernstruktur wird nicht nur die nötige Handlungsfähigkeit am Markt erreicht, sondern gleichzeitig die erforderliche Nähe zu den übrigen Handelsaktivitäten der Bank geschaffen. Dadurch wird ein stringentes, lückenloses und aufeinander abgestimmtes Risikomanagement aller Handelsaktivitäten unter Einbeziehung des Derivatgeschäfts ermöglicht.

    Google Scholar 

  127. vgl. Gerth, 1994, S. 66 f.; Raiti, 1994, S. 444 ff.; — Bei Raiti werden die grundlegenden Beurteilungskriterien von Standard & Poors für ein AAA-Rating ausführlich beschrieben; diese Kriterien sind: die Kreditqualität des Portfolios, operativen Richtlinien bezogen auf die Limitierung des kredit-oder marktbedingten Ausfalles sowie die rechtliche Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft und die Sicherstellung der adäquaten Kapitalbasis durch Risikomodelle.

    Google Scholar 

  128. vgl. Gerth, 1994, S. 73 f.; Raiti, 1994, S. 216 f.; — Alternativ zur Risikosteuerung über DPC ist im Rahmen von Credit Enhancement-Konzepten auch die Einbindung von Garantien durch Geschäftspartner mit erstklassiger Kreditwürdigkeit zu nennen. Der Garant, der eine abstrakte Verpflichtung übernimmt und somit im Falle der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen Zahlungsausgleich für den entstandenen Schaden zu leisten hat, leiht dem Begünstigten seine Kreditwürdigkeit für eine Transaktion, die dem Begünstigten vorher aus Bonitätsgründen nicht möglich war.

    Google Scholar 

  129. vgl. Scharpf/Epperlein, 1995, S. 135 ff.; — So sollte vor dem Hintergrund der funktionsspezifischen Intention keinesfalls die organisatorische und auch disziplinarische Möglichkeit geschaffen werden, daß Mitarbeiter der Handelsabteilungen Marktrisiken abschätzen und damit auf die Gesamtbewertung des Risikopotentials maßgeblich Einfluß nehmen können. Die seit Oktober 1995 gültigen Mindestanforderungen des BAK an das Betreiben von Handelsgeschäften konstatieren die strikte funktionale Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle, Rechnungswesen und Überwachung. Lediglich aus Gründen einer mangelnden Betriebsgröße oder wegen des geringen Umfangs von Handelsaktivitäten darf die Funktionstrennung gelockert werden, sofern die ordnungsgemäße Abwicklung durch die unmittelbare Einschaltung der Geschäftsleitung oder von ihr beauftragter Personen gewährleistet ist.

    Google Scholar 

  130. vgl. Knipp, 3.3.1995, S. 37; Schiller, 1995, S. 457; o.V. (Mindestanforderung), 9.12.1995, S. 11

    Google Scholar 

  131. vgl. FED, 1994, S. 1–81 ff.; Scharpf/Epperlien, 1995, S. 163; — Hinsichtlich der möglichen Aktivitäten von Kreditinstituten im Derivatgeschäft werden in der Literatur unterschiedliche Einteilungen vorgenommen. Die hier gemachte Einteilung lehnt an die der FED sowie der Group of Thirty an.

    Google Scholar 

  132. vgl. Scharpf/Epperlein, 1995, S. 165; — So muß bei der Direkterfassung gewährleistet sein, daß ein Händler nur unter seiner eigenen Identifikation Geschäfte eingeben kann und Angaben, wie Handelstag, Uhrzeit und fortlaufende Transaktionsnummer nicht nachträglich eingegeben bzw. manipuliert werden können.

    Google Scholar 

  133. vgl. Blum, 1995, S. 11 f.; — Der Tätigkeitsumfang ist Indiz für die ebenfalls im Rahmen des Back Office auftretende Risikoanfälligkeit.

    Google Scholar 

  134. Unternehmen ohne Back-Office stellen nach Ansicht der Bundesbank ein besonderes Problem dar. Die Ausgangslage ist vergleichbar mit der Risikosituation im Devisengeschäft. 1975 hatte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Mindestanforderungen an die Durchführung des Devisengeschäfts veröffentlicht, deren Einhaltung die Bundesbank durch Routineprüfungen seitdem überwacht. In Konsequenz dazu sind die Mindestanforderungen an Derivatgeschäfte von dem BAK entwickelt worden.

    Google Scholar 

  135. Der 28-jähriger Händler, Nick Leeson, hatte trotz organisatorischer Trennung, aber angesichts des Mangels an erfahrenem und höherrangigem Personal im Back Office sowohl Verantwortung im Front Office als auch im Back Office übernommen; durch die Verquickung der Funktionen war es ihm so möglich geworden, über alle Limite hinweg Positionen einzugehen, die letztendlich aufgrund der nicht erwarteten Entwicklung des Nikkei-Indexes zu Verlusten von rund 916 Mio. Pfund führten und damit das Ende der Autonomie von Baring Brothers begründete; Barings wurde schließlich von der niederländischen Bankengruppe ING übernommen. (o.V. (Barings), 6.3.1995, S. 5; Bank of England, Report to the Board of Banking Supervision, 1995, S. 53 f.f) Als Konsequenz hieraus, ist die von zwei Drittel der im Rahmen einer Studie der Universität zu Köln befragten Derivatnutzem bejahte Durchführung der Überprüfung des eigenen Risikomanagements zu sehen. Die Gefahren aus betrügerischen Aktivitäten werden — gemäß dieser Studie — von Banken höher als die Gefahren durch sachliche Lücken eingeschätzt. — Büschgen (Studie), 1995

    Google Scholar 

  136. Die externe Risikokontrolle ist von Wirtschaftsprüfern oder Beratern vorzunehmen. (vgl. Rudolph, 1995, S. 34)

    Google Scholar 

  137. hierzu vgl. auch Ausführungen in Kapitel B 4.2.3; — Die Deutsche Bank für die laufende Überwachung der Handelsgeschäfte ein Risk Management Committee (RMC) installiert. Es setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, den weltweit verantwortlichen Leitern der einzelnen Handelsbereiche, dem Chief Credit Officer sowie Fachleuten aus Controlling und Treasury. Es analysiert die Risiko-und Ertragsposition der Bank, überwacht die Limite und kommentiert die Marktentwicklung. Dem Vorsitzenden des RMC ist die von den Geschäftbereichen funktional getrennte Global Risk Management Group (RMG) unterstellt. Mitarbeiter der RMG sind an allen internationalen Handelsplätzen eingesetzt. Die RMG ist für die Kontrolle der Marktrisiken, die Prüfung neuer Handelsprodukte und Bewertungsverfahren, die Ermittlung der handelsspezifischen Kreditrisiken sowie die Vertragsdokumentation verantwortlich. Somit erfolgt das Risikomanagement sowohl regional in den einzelnen Handelszentren, als auch zentral für den Gesamtkonzern. — vgl. o.V. (Deutsche Bank), Handelsblatt, 12.4.1995, S. 35 — Salomon Brothers hat ebenfalls RMC etabliert.

    Google Scholar 

  138. vgl. Sesit, 6.12.1994, S. 10; — 300 Gesellschaften (274 haben geantwortet), davon 300 Dealer (125 Rückmeldungen) und 600 End-User (149 Rückmeldungen) wurden hinsichtlich ihres Risikomanagement im Derivatgeschäft befragt.

    Google Scholar 

  139. vgl. Büschgen (Studie), 1995 — Die Studie der Universität zu Köln aus 1995 dokumentiert, daß sämtliche befragte Banken in Deutschland, Schweiz und Österreich über ein solches Limitsystem verfügen und bei fast allen befragten Banken der Vorstand in die Festlegung der Limite involviert ist.

    Google Scholar 

  140. vgl. Gerth, 1994, S. 25; Rahl, 1994, S. 337; — wie in Kapital B 4.1.5 angeführt, zeigen Erfahrungswerte, daß die Wiederbeschaffungskosten von Kontrakten rund 1–4% des Nominalwertes ausmachen.

    Google Scholar 

  141. vgl. FED, 1994, S. 1–33; — So können beispielsweise zusätzlich zu den Limitvereinbarungen stop-lossMechanismen oder intra-day-Limite für bestimmte Aktivitäten fixiert werden.

    Google Scholar 

  142. Beispielsweise können einem bestimmten Kontraktpartner einzelne Sublimite für diverse Derivatprodukte zugeteilt werden; wobei bei einer nicht gleichzeitigen Ausnutzung aller Sublimite die Summe derselben durchaus das vorgesehene Gesamtlimit überschreiten kann. Hierbei sind aber besondere Beobachtungserfordemisse zu berücksichtigen. (vgl. FED, 1994, S. 1–48 f.)

    Google Scholar 

  143. vgl. Buschgen (Studie), 1995–96% der in der Studie befragten Banken ordnen die Limite der einzelnen Händler anhand der Tätigkeitsfelder der Händler (Handelsobjekt) und 83% anhand von persönlichen Merkmalen (Erfahrung) zu.

    Google Scholar 

  144. vgl. Büschgen (Studie), 1995 — Händler werden neben der Limitvorgabe begrenzt durch die Vorgabe der Märkte (regional, währungsbezogen) bei über 90% der Banken, durch Vorgabe der Instrumente (bspw. Option) bei 90% der Banken, durch die Vorgabe der Kontrahentengruppen (OTC, Börse) bei rund 70% der Banken sowie durch Vorgabe spezifischer Instrumente (bspw. DAX-Option) bei 55% der Banken.

    Google Scholar 

  145. vgl. Büschgen (Studie), 1995–91% im Rahmen der Studie befragten Banken bestimmen die Limite durch mathematische Modelle, wie Stress-/worst case-Szenarien, Volatilität, sowie durch Fortschreibung von Erfahrungswerten.

    Google Scholar 

  146. vgl. Lemmer, 1994, S. 11; — Jeweils getrennt nach Profit-Center wird dem Jahresergebnis aus risikobehafteten Geschäften einschließlich aller Cross-Selling-Erträge das gebundene Risikokapital gegenübergestellt. Einbezogen in den Steuerungszyklus aus Planung, Budgetierung und Soll-Ist-Vergleich können bei der Steuerung der Bank simultan Rentabilitäts-und Risikoaspekte berücksichtigt werden. Weiter differenziert, erlaubt das Konzept die risikospezifische Erfassung und Steuerung des Kreditgeschäfts nach Kundengruppen und Branchen. Voraussetzung für diese Art des integrierten, strategischen Risikocontrollings sind eindeutige und überschneidungsfreie Abgrenzungen der Steuerungseinheiten und ein vollständige Geschäftsfeldrechnung. — dazu auch: Mark, 1994, S. 323 ff.

    Google Scholar 

  147. vgl. Buschgen (Studie), 1995 — Bei 90% der Banken wird der Vorstand regelmäßig — im Durchschnitt 14-tägig — über die Limitauslastung informiert. Ein speziell zuständiges Vorstandsmitglied wird überdies zumeist häufiger — in der Regel täglich — informiert. Der zuständige Vorgesetzte wird hingegen mehrmals täglich informiert.

    Google Scholar 

  148. vgl. Fabritius, 1995, S. 281; — Mindestens einmal täglich ist das Top-Management über die Risikoposition des Finanzinstituts zu unterrichten.

    Google Scholar 

  149. Es sollte ein Mechanismus installiert werden, der zwischen regulären Überprüfungen das Erkennen von ungewöhnlichen Marktbewegungen oder Veränderungen in der Kreditwürdigkeit von Kontraktpartnern garantiert.(vgl. FED, 194, S. 1–49)

    Google Scholar 

  150. vgl. Buschmann, 1992, S. 729; Meister, 25.3.1994, S. 11; FED, 1994, S. 2–12; — Die benutzten Systeme können auch Kobinationen von Eigenentwicklungen und von Software-Häusern gekauften Systemen sein.

    Google Scholar 

  151. vgl. Ernst/ Reyniers, 1994, S. 51; — Langfristig erfolgt eine Assimilation von Informationsbeschaffung und Risikopolitik.

    Google Scholar 

  152. vgl. BIZ, 1994, S. 1; — In den Geschäftsberichten der Kreditinstitute finden sich derzeit nur rudimentäre Ausführungen zu den Aktivitäten, die darüber hinaus hinsichtlich Qualität und Quantität der Aussagen erhebliche Disparitäten aufweisen.

    Google Scholar 

  153. vgl. Lamfalussy, 30.1.1995, S. 6; — Selbst Vertreter der Industrie fordern ein Mehr an Transparenz und qualitativem Disclosure, um sich von dem im Rahmen der komplexeren Absicherung laut werdenden Vorwurf der Spekulation zu befreien (Neubürger, 27./ 28.10.1994, S. 330)

    Google Scholar 

  154. Die Firmen, die ihren Jahresabschluß nach den von Buchprüfern weltweit abgestimmten Regeln des International Accounting Standards Committee (IASC), London, aufstellen, werden vom Geschäftsjahr 1996 an auch ihre Transaktionen mit Derivaten im Geschäftsbericht offenlegen. Es wird eine Darstellung des Volumens und der Art der Derivate sowie der daraus entstehenden Risiken für Cash-flow, Gewinn und Vermögenspositionen erfolgen; keine Einigung konnte jedoch bisher für die Regelung der Bewertung der finanziellen Instrumente getroffen werden. Die bestehenden Bestimmungen der deutschen Rechnungslegung bieten keine ausreichenden Möglichkeiten, das Risikopotential, wie es durch Managementkonzepte, wie VAR, gemessen und gemanagt wird, darzustellen. Mit Blick auf die Bewertungsfragen gibt es auch in Deutschland sowohl Stimmen, die die Zusammenfassung aller Marktwerte zu Bewertungseinheiten begrüßen, wie auch Befürworter einer nicht aggregierten Darstellung. Strittig ist im übrigen, ob diese Marktwerte wie bisher als Aufzählung im Anhang des Geschäftsberichts richtig untergebracht sind oder ob sie nicht in die Gewinn-und Verlust-Rechnung einbezogen werden sollten. Der Dissenz in der internationalen Diskussion, in der unterschiedliche Bewertungskulturen aufeinandertreffen, ist noch größer, weil deutsche und teilweise auch japanische Wirtschaftsexperten gegen die angloamerikanischen Rechnungslegungsmethoden für scheinbar altbewährte Regeln streiten. Dazu gehört insbesondere das Imparitätsprinzip, nach dem positive Marktwerte nur nachrichtlich erwähnt werden und somit den Jahresabschluß nicht beeinflussen, für negative Marktwerte jedoch vorsorglich eine Rückstellung zu bilden ist. Im angloamerikanischen Rechnungslegungssystem dient die Angabe der Marktwerte lediglich der Einschätzung des Risikopotentials; bei negativen Marktwerten, die kein bestehendes Risiko implizieren, bedarf es jedoch entgegen dem Imparitätsprinzip keiner bilanzpolitischen Konsequenz in Form von Rückstellungen. — vgl. o.V. (IASC), 18.4.1995, S. 18; BIZ, 1994, S. 4 f.

    Google Scholar 

  155. vgl. o.V. (BdB-Empfehlung), 15.12.1994, S. 3; Fabritius, 13.6.1995, S. 11; — vgl. auch Anlage 3 des Anhangs

    Google Scholar 

  156. vgl. o.V. (Profits), 29.10.1994, S. 105; BIZ, 1992, S. 37; FED, 1994, S. 21; BIZ, 1994, S. 6; — Die Aufnahme von Veröffentlichungspflichten in die Rechnungslegungsvorschriften würde neben der Erhöhung der Transparenz durch die mit einem gesetzlichen Erfordernis einhergehenden externen Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer zu einer höheren Sicherheit der anderen Marktteilnehmer über den Informationsgehalt führen.

    Google Scholar 

  157. vgl. IIF, 1994, S. 8 ff; — 1992 hat das IIF eine Arbeitsgruppe, bestehend aus europäischen, japanischen und US-amerikanischen Bankern, gebildet mit dem Ziel, das bankmäßige Derivatgeschäft aufzuarbeiten. Ende 1993 wurde eine spezielle Arbeitsgruppe zur Erhöhung der Transparenz im Derivatgeschäft geschaffen, die im August 1994 einen Bericht über die Notwendigkeit erhöhter Transparenz sowie einen Vorschlag über den modus vivendi vorlegte; im Anhang dieser Arbeit (Anlage 1 und 2) ist eine Zusammenfassung der Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe hinsichtlich qualitativer und quantitativer Veröffentlichungen sowie Vorschläge zur Darstellung beschrieben.

    Google Scholar 

  158. § 36 RechKredV besagt, daß Kreditinstitute im Anhang eine Aufstellung über die Arten ihrer derivaten Geschäfte, gegliedert nach fremdwährungs-, zinsabhängigen und sonstigen Transaktion zu publizieren und zusätzlich für diese Kategorien anzugeben, ob davon ein wesentlicher Teil auf Handels-oder auf Sicherungsgeschäfte entfällt. Diesen neuen gesetzlichen Anforderungen haben die Kreditinstitute im Jahresabschluß 1993 weitgehend entsprochen.

    Google Scholar 

  159. Die gemeinsame Studie des Basler Ausschuß für Bankenaufsicht mit dem Technischen Kommittee der IOSCO von 11/1995 bestätigt diese Entwicklung

    Google Scholar 

  160. vgl. Sanio, 12.5.1995, S. 17 f.; — Dennoch ist zu erkennen, daß die Geschäftsberichte seit 1994 bereits wesentlich informativer gestaltet wurden. Insbesondere die Geschäftsberichte von J.P. Morgan und Deutsche Bank sind hier zu nennen, wobei als besonders auffallend eine detaillierte Darstellung von J.P. Morgan sowohl hinsichtlich des,credit exposure“ als auch des,market exposure” zu nennen ist. Die Deutsche Bank machte in ihrem Lagebericht Angaben zum Marktrisiko des Konzerns auf Basis des “value-at-risk”.

    Google Scholar 

  161. gemäß jährlichem Bericht über die Erfüllung vn Publizitätsanforderungen des Basler Auschusses für Bankenaufsicht und des Technischen Kommittees der IOSCO; vgl. o.V. (Publizität), 8.11.1996, S. 19

    Google Scholar 

  162. vgl. Faltlhauser, Deutscher Bundestag, Drucksache 13/874; Fabritius, 1995, S. 283; — Ab Januar 1986 wurden Finanzterminkontrakte in den Meldungen zum Grundsatz la nachrichtlich erfragt; ab Mitte 1986 wurden Finanz-Swaps und Wertpapiertermingeschäfte in die bankstatistischen Erhebungen einbezogen. Devisentermingeschäfte waren bereits zu dieser Zeit schon meldepflichtig und über das Eigenkapital begrenzt. Die Adressenausfallrisiken wurden zum 1.10.1990 mit Blick auf die zum 1.1.1993 zu übernehmende EG-Solvabilitäts-Richtlinie in den Kreis der mit Eigenkapital zu unterlegenden Risikoaktiva des Grundsatzes I, KWG, einbezogen. Die Marktpreislimite werden im Grundsatz la, KWG, limitiert.

    Google Scholar 

  163. vgl. Saupe, 1994, S. 16 ff.; BIZ, 2/1995, S. 30 ff.; — Die „Brockmeijer-Gruppe“ erarbeitete bis 1995 im Auftrag der G 10-Zentralbankgouvemeure ein Konzept für eine gezielte Verbesserung der „makro-aufsichtlichen” Datenbasis. Darüber hinaus arbeitet der Basler Ausschuß für Bankenaufsicht gemeinsam mit der IOSCO an einem einheitlichem statistischen Erhebungsrahmen.

    Google Scholar 

  164. vgl. Saupe, 1994, S. 18 f.; Meister, 25.3.1994, S. 16; Faltlhauser, Deutscher Bundestag, 13. WP, DS 13/874; Fabritius, 13.6.1995, S. 11; — Im Rahmen der Millionenkreditmeldungen melden die Kreditinstitute ihre Derivatgeschäfte auf konsoldierter Basis gegenüber einzelnen Kreditnehmern oder Gruppen verbundener Kreditnehmer, soweit die ihnen zugrunde liegenden Ausfallrisiken zusammen mit dem übrigen Kreditgeschäft den Betrag von 3 Mio DM übersteigen. Die deutsche Bankenaufsicht erhält damit Einblick in die Zusammensetzung der Vertragsparteien der Banken. Diese Angaben werden den beteiligten Banken zurückgemeldet, womit sich deren Transparenz verbessert.

    Google Scholar 

  165. vgl. Lemmer, 27.10.1994, S. 10; Sanio, 12.5.1995; — Die Aussicht, daß die Etablierung einer internationalen Evidenzzentrale für Derivatgeschäfte, der gegenüber weltweit alle bedeutenden „player“ meldepflichtig wären, noch in den nächsten 5 Jahren verwirklicht wird, muß zur Zeit als äußerst gering eingeschätzt werden

    Google Scholar 

  166. BIZ, 2/1995, S.18; — Die breiter angelegte Erhebung über derivate Märkte ist nach Konsultierung entsprechender Marktteilnehmer und in Abstimmung mit der dreijährig erscheinenden Zentralbankenstudie über die Aktivität auf den Devisenmärkten im April 1995 erfolgt. Dabei haben Marktteilnehmer aus 26 Länder teilgenommen. Die von der BIZ koordinierte Erhebung erlaubt eine zusammenfassende Darstellung der globalen Ergebnisse. Der Erhebungsrahmen für die dann folgenden Marktstatistiken wird auf dieser Befragung aufbauen. Die IOS-CO hat bereits im Juli 1994 ein Konzept für mehr betriebsinterne und externe Transparenz vorgelegt; darüber hinaus ist geplant, einen „Aufsichts-Atlas“ zu verfassen, der die weißen Flecken aufzeigt.

    Google Scholar 

  167. Unter Berücksichtigung aller Komponenten, wie real-time und historische Informationsdienste, Telefon, Sprechanlagen im Handelsraum, on-line Handels-Network, Systeme zur Informationsdarstellung, Handelssysteme, Systeme zur Positionsdarstellung, Systeme zur Entscheidungsunterstützung, betragen die Kosten pro Händlerplatz nicht selten über 50.000 £-Stg. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein Dealing-Equipment nur kurze Zeit aktuellen Standard besitzt. — vgl. Harris, 1994, S. 627

    Google Scholar 

  168. Die Bedeutung einer buchhalterisch richtigen Erfassung zeigen Vorkommnisse bei Salomon Brothers, wo aufgrund von Buchhaltungsdivergenzen 278 Mio. US-$ erst nach 10 Jahren aufwandswirksam geworden sind. — vgl. Wagener, 5.4.1995, S. 67

    Google Scholar 

  169. Die Zielrichtung von Datenbanken reicht vom Abrufen historischer oder zeit-serieller Daten über Bearbeitungsmöglichkeiten von real-time Daten bis hin zur Grundlage für das Risikomanagement. Bedingt durch die großen Datenvolumina sind die Strukturen von Datenbanken in den letzten Jahren optimiert worden und den gestiegenen Processing-Geschwindigkeiten der Workstation Hardware angepaßt worden. Beispiele für solche Datenquellen sind: Sybase, Oracle oder Informix, die im Rahmen von handelsorientierten RisikomangementSystemen eingesetzt werden. Man bezeichnet sie auch als „relational database“, d.h. die Informationen sind in Tabellen organisiert, bei denen jede Spalte ein Datenelement darstellt. Durch diese Konzeption wird die Kombination und Extraktion von Daten ermöglicht. Der Zugang zu diesen „relational databases” wird durch eine spezielle Sprache ermöglicht, wobei Structurel Query Language (SQL) als Standard anzusehen ist. Ein wesentlicher Vorteil der SQL-Kompatibilität von Datenbanken ist neben der Transparenz die Flexibilität des Zugriffs auf mehrere SQL-kompatible Datenbanken. So ist es möglich, von parallel ablaufenden SQL-Statements als Grundvoraussetzung umfangreiche komplexe Analysen über große Datenbestände zu bekommen. Dafür wird in der Datenbank ein SQL-Zugriff automatisch in mehrere Teilaufgaben zerlegt, die dann parallel von den verschiedenen Prozessoren abgearbeitet werden können. (vgl. Harris, 1994, S. 637 ff.)

    Google Scholar 

  170. vgl. Southall, 1994, S. 660 ff.; — zur Charakterisierung der Tätigkeits-und Produktstrukturen vgl. nachfolgende beispielhafte Abbildungen

    Google Scholar 

  171. vgl. Endres, 1995, S. 553; -.Globale intelligente Netzwerke setzen… Grenzen von Zeit und Raum außer Kraft, aber sie können nicht aus sich heraus für eine Risikoüberwachung sorgen. Daher ist die nächste Etappe… das Management von Globalrisiken, was wiederum die Notwendigkeit unterstreicht den gesamten Markt in unserem System darzustellen. In den kommenden Jahren wird sich die wahre Qualität der Systemintegration und der Management-Kontrolle erweisen.“ (Chorafas, 1992, S. 12)

    Google Scholar 

  172. vgl. auch die Ausführungen über Handelstickets in Kapitel B 4.2.3.1

    Google Scholar 

  173. Mindestens einmal im Jahr sollte ein aktiv im Derivatgeschäft tätiges Kreditinstitut — insbesondere unter dem Blickwinkel neuer Produkte und Marktentwicklungen — die Methodologien und Annahmen seiner Modelle überdenken und gegebenenfalls überarbeiten. (vgl. FED, 1994, S. 1–70 ff.)

    Google Scholar 

  174. vgl. FED, 1994, S. 1–70 ff.; — Hier können beispielsweise im Rahmen des Managementinformationssystems auch manuell erstellte Managementberichte genügen.

    Google Scholar 

  175. Deshalb besteht das Erfordernis einer detaillierten Risikoanalyse bei Einführung eines neuen Systems. (vgl. Blum, 1995, S. 32)

    Google Scholar 

  176. vgl. Babus, 1994, S. 650; Southall, 1994, S. 659; — Damit eng verbunden ist die Gefahr des Marktanteilsverlusts und der Kostenexpansion pro Deal. Kurzfristig kann die Anpassung der software durchaus sukzessive, d.h. auf einer Fall-zu-Fall-Basis, erfolgen, langfristig wird damit aber die Systemintegration ausbleiben.

    Google Scholar 

  177. vgl. Babus, 1994, S. 657 f.; — Die Bereiche, in denen operationale Fehler auftreten können, betreffen nicht nur die Dokumentation bei Dealabschluß, wobei deren Umfang und Bedeutung mit zunehmender Komplexität der Derivatstrukturen steigen, die möglichen Anpassungserfordemisse bei Veränderungen in der Zinsfälligkeit, die Rückzahlungsmodalitäten oder die Änderungen der underlying-Instrumente, sondern auch die fortlaufende Bewertung der Derivate sowie die Beurteilung der Sicherheiten und Kreditrisikoeinschätzung, wobei letzteres eine Resultante der noch immer fehlenden vollständigen Systemintegration ist.

    Google Scholar 

  178. vgl. Büschgen (Studie), 1995 — Aus einer Umfrage der Universität zu Köln hat sich die Anzahl von 138 als der Mittelwert für die im Bereich der Derivate (Handel, Abwicklung, Controlling) tätigen Personen ergeben, wovon 65% Händler sind. Das Verhältnis der Anzahl anderer Mitarbeiter im derivaten Geschäft zur Anzahl der Händler beträgt also etwa 1:1. Es ist zu vermuten, daß die Verhältniszahl um so kleiner wird, je mehr Händler beschäftigt werden, je größer die Bank ist.

    Google Scholar 

  179. Die Leiter der Futures & Options-Group von Trinkaus und Burkhard, Marc Cringle, und des Multi-Product-Desk ebenfalls von Trinkaus und Burkhard, Derk P. Brouwer, definieren Händler als Personen, die mit begrenztem Risiko Geld verdienen und eine begründete Meinung darüber zu entwickeln haben, was in wenigen Minuten, Stunden, Tagen oder Monaten in ihren Märkten passieren könnte. Diese Meinungsbildung über die zukünftige Entwicklung gilt demnach als Grundlage jeder Handelsstrategie. — Düren, 19.7.1995, S. 35

    Google Scholar 

  180. Die Zahl von ausgebildeten Mathematiker unter den Händlern nimmt zu. So beschäftigt beispielsweise das Bankhaus Trinkaus und Burkhard für die Entwicklung und Überprüfung neuer Modelle im derivaten Geschäft neben einem Mathematiker auch einen Kemphysiker. — Düren, 19.7.1995, S. 35

    Google Scholar 

  181. vgl. Düren, 19.7.1995, S. 35; Frey/ Schulz-Hardt, 1996, S. 604 f.; Frey, 1994, S. 45 ff.; Langer, 1975, S. 311 ff.; Schulz-Hardt et al., 1996, S. 468 ff.; Frey et al., 1.3.1995, S. 6

    Google Scholar 

  182. Beispielhaft kann hier der Fall Leeson im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Bankhauses Barings genannt werden: Leeson, der — ohne Absicherung — auf einen stabilen Nikkei-Index setzte, hätte nach dem Erdbeben von Kobe sich der Sicherheitsillusion bewußt sein müssen, die Positionen glattstellen und seine Verluste realisieren können. Aber nach Frey sprachen drei Gründe dagegen: Leeson hätte vor sich selbst zugeben müssen, kein Gewinner zu sein und hätte in einem Umfeld, in dem nur Gewinner zählen, als Versager gegolten. Darüber hinaus hätte die Bank ihn zur Verantwortung gezogen und eventuell entlassen. Statt des rechtzeitigen Ausstiegs klammerte er sich an die Illusion, den Markt beeinflussen und bestimmen zu können. — Düren, 19.7.1995, S. 35

    Google Scholar 

  183. vgl. Blum, 1995, S. 42 ff. — „Good risk management can only be developed under a strong leadership. The role of senior management is not only to assume resposibility for limits and organizational matters.… Leadership thus will ultimately determine the enormously important element of what kind of risk culture emerges.“

    Google Scholar 

  184. vgl. Blum, 1995, S. 43; — Ein Ansatz hierfür sind risk-adjusted performance measurement (RAPM), die z.Zt. aber noch keine Realisierung finden.

    Google Scholar 

  185. vgl. Fabritius, 13.6.195, S. 6; — Wenngleich es auch Überlegungen gibt, auch für Risiko-Controller risiko-bzw, ertragsabhängige Vergütungsstrukturen zu etablieren. (vgl. Blum, 1995, S. 43)

    Google Scholar 

  186. vgl. Zweig et al., 1994, S. 53; Malik, 1997, S. 256 ff.; — Die ausschließliche Beurteilung eines Händlers nach seinem bisherigen Ertrag kann leicht über das Risiko von zum Zwecke eines vermeintlich erhöhten Ertrages aufgebauten Positionen hinweg täuschen. So geschehen bei Barings, als einem bis zu dem Zusammenbruch sehr erfolgreicher Händler so weitreichende Kompetenzen und Vertrauen eingeräumt wurde, daß auf offensichtliche Fehlentwicklungen und ebenso falsche Folgeentscheidungen nicht rechtzeitig reagiert wurde; hierzu vgl. auch Kapitel B 4.2.3.3 und 4.4.1.

    Google Scholar 

  187. Selbst erlittene Verluste können als Erfahrungswerte Ansatzpunkte zur Vermeidung zukünftiger Fehlentwicklungen genutzt werden. (vgl. Blum, 1995, S. 45)

    Google Scholar 

  188. So hat es beispielsweise bei Salomon Brothers 1995 nicht nur einen erst 10 Jahre verspätet entdeckten Verlust in Höhe von 278 Mio US-$ aufgrund falscher Buchführung gegeben (vgl. auch Kapitel B 4.3), sondern darüber hinaus haben eine Gruppe von qualifizierten Händlern das Haus verlassen; eine Kontrolle durch das Management war mangels erforderlicher Qualifikation nicht realisierbar, so daß sich die Geschäftsführung in Abhängigkeit von Derivathändler begab. Darüber hinaus wurden die Investitionen im Back Office sowie des Controllingbereichs zugunsten von Investitionen im Handelsbereich vernachlässigt; diese Mißlichkeiten wurden inzwischen zwar bekannt; Veränderungen wurden initiiert.

    Google Scholar 

  189. vgl. Büschgen (Studie), 1995 — Die Gefährdung für das gesamte Finanzsystem durch Derivate geht nach Meinung der Banken am ehesten von Nicht-Banken aus. Ebenso werden Gefährdungen durch kleinere, neu in dieses Segment eintretende Banken ohne umfassendes Risikomanagement gesehen.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1999 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Heuser-Greipl, U. (1999). Risikopolitische Einschätzung von Derivaten und ihre Bedeutung für die Implementierung eines Risikomanagements. In: Risikomanagement-Beratung für Derivate. DUV : Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95339-1_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95339-1_2

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8244-0447-6

  • Online ISBN: 978-3-322-95339-1

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics