Skip to main content

Autokratischer Staatsschutz seit Machiavelli

  • Chapter
Schutz des Staates

Zusammenfassung

Die „Politik“ des Aristoteles bot Anknüpfungspunkte für gegensätzliche Formen des Staatsschutzes. Aus der Perspektive der Beherrschten oder Regierten entwarf sie ein Programm der Herrschaftskontrolle, Machtverteilung und Freiheitssicherung und begründete damit die Tradition des abendländischen Verfassungsstaates. Als Ansammlung von Erfahrungstatbeständen enthielt das Werk aber auch eine Vielzahl nützlicher Informationen, die Machthabern jeden Schlages als Herrschaftswissen dienen konnten. So erklärt es sich, daß der kalabresische Domenikaner Tommaso Campanella (1568–1639) über Machiavellis Schrift „Il Principe“ schrieb: „Ex Aristotelismo natus est Machiavellismus.“29ln der Tat lehnte sich die Lorenzo de’ Medici gewidmete Schrift des Florentiners in einigen Passagen (Kapitel XV-XIX) an das Fünfte Kapitel der „Politik“ und die Staatsschutzlehre des Aristoteles an. Charakteristischerweise jedoch löste Machiavelli seinen „principe nuovo“ aus der aristotelischen Gegenüberstellung mit dem legitimen Königtum.30 Statt dessen rückte die Frage in den Mittelpunkt der Betrachtung, wie der Fürst jene Macht, die ihm durch günstige Umstände zugefallen ist, erfolgreich behaupten könne. Im Vordergrund der Betrachtung steht die Technik des Machterhalts (später unter dem Stichwort “ragion di stato”, “Staatsräson”). Machiavelli war Republikaner und kein prinzipieller Feind der Bürgerfreiheit31, aber angesichts der Bösartigkeit der Menschennatur sah er das einzige Mittel zu ihrer Gewährleistung in der Befestigung der Macht des Staates. Dieses Ziel war nach seiner Auffassung nicht immer mit moralischen Methoden zu erreichen. Wenn es die Situation erfordere, müsse der Fürst geizig, grausam, hinterlistig, unduldsam sein und die Eigenschaften des tapferen Löwen mit denen des listigen Fuchses verbinden, „denn der Löwe ist nicht geschützt gegen die Schlingen und der Fuchs nicht gegen die Wölfe. Er muß also ein Fuchs sein, um die Schlingen zu kennen, und Löwe, um die Wölfe zu schrecken.“32

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Zitiert nach Paul Joachimsen, Die Bedeutung des antiken Elements für die Staatsauffassung der Renaissance, in: Ders., Gesammelte Aufsätze. Beiträge zu Renaissance, Humanismus und Reformation; Zur Historiographie und zum Deutschen Staatsgedanken, ausgewählt und eingeleitet von Notkar Hammerstein, Bd. 1, 2. unveränderte Aufl., Aalen 1983, S. 105–123, hier S. 114. Siehe dazu Herfried Münkler, Machiavelli. Die Begründung des politischen Denkens der Neuzeit aus der Krise der Republik Florenz, Frankfurt a.M. 1982, S. 417.

    Google Scholar 

  2. Vgl. den ausführlichen Vergleich zwischen Aristoteles und Machiavelli bei Stem-berger (FN 11), S. 172–193.

    Google Scholar 

  3. Dies zeigen besonders seine “Discorsi sopra la prima deca di Tito Livio” (1532). Vgl. folgende deutsche Ausgabe: Niccolò Machiavelli, Discorsi. Gedanken über Politik und Staatsführung, übersetzt, eingeleitet und erläutert von Rudolf Zorn, 2. verbesserte Aufl., Stuttgart 1977. Hier insbesondere knüpfte die von der kontinen-

    Google Scholar 

  4. Niccolò Machiavelli, Der Fürst (1532), hg. von Werner Banner, aus dem Italienischen übertragen von Friedrich Blaschke, Wiesbaden 1980, S. 71.

    Google Scholar 

  5. So Michael Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Erster Band: Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600–1800, München 1988, S. 203. Siehe auch: Ders., Arcana imperii und Ratio status. Bemerkungen zur politischen Theorie des frühen 17. Jahrhunderts, Göttingen 1980; Paul-Ludwig Weinacht, Staat. Studien zur Bedeutungsgeschichte des Wortes von den Anfängen bis ins 19. Jahrhundert, Berlin 1968, S. 139–151; ders., Fünf Thesen zum Begriff der Staatsräson, in: Roman Schnur (Hg.), Staatsräson. Studien zur Geschichte eines politischen Begriffs, Berlin 1975, S. 65–71. Zur neueren Diskussion: Michael Behnen, “Arcana — Haec sunt Ration Status”. Ragion di Stato und Staatsräson. Probleme und Perspektiven, in: Zeitschrift für Historische Forschung 14 (1987), S. 129–195. Grundlegend: Friedrich Meinecke, Die Idee der Staatsräson in der neueren Geschichte (1924), hg. und eingeleitet von Walther Hofer, München 1957.

    Google Scholar 

  6. Vgl. zur Rechtsentwicklung Schroeder (FN 2), S. 27–33; Helga Schnabel-Schäle, Das Majestätsverbrechen als Herrschaftsschutz und Herrschaftskritik, in: Dietmar Willoweit (Hg.), Staatsschutz, = Aufklärung, Bd. 7, H. 2, Hamburg 1992, S. 2947. Zu den Methoden der Meinungskontrolle vgl. vor allem Ulrich Eisenhardt, Die kaiserliche Aufsicht über Buchdruck, Buchhandel und Presse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (1496–1806). Ein Beitrag zur Geschichte der Bücher-und Pressezensur, Karlsruhe 1970; Franz Schneider, Pressefreiheit und politische Öffentlichkeit. Studien zur politischen Geschichte Deutschlands bis 1848, Neuwied/Berlin 1966.

    Google Scholar 

  7. Noch in späteren Werken Johann Heinrich Gottlob von Justis, der ansonsten nachdrücklich die Rechtsfbrmigkeit staatlichen Handelns anmahnte, findet sich die Empfehlung, “die entstehenden Partheyen und ihre Bewegungen zu entdecken und in ihrer Geburt zu ersticken”. So ders., Grundsätze der Policeywissenschaft in einem vernünftigen, auf den Endzweck der Policey gegründeten, Zusammenhange und zum Gebrauch Academischer Vorlesungen abgefasset, dritte Ausgabe mit Verbesserungen und Anmerkungen von Johann Beckmann, Göttingen 1782, S. 309.

    Google Scholar 

  8. Vgl. Eberhard Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Aufl., Göttingen 1965, S. 178–194.

    Google Scholar 

  9. Vgl. im Überblick Heinz Duchhardt, Das Zeitalter des Absolutismus, München 1989, S. 125–136.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1998 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Backes, U. (1998). Autokratischer Staatsschutz seit Machiavelli. In: Schutz des Staates. Otto von Freising-Vorlesungen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95176-2_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95176-2_3

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-2297-4

  • Online ISBN: 978-3-322-95176-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics