Zusammenfassung
Neben den USA ist Deutschland das wichtigste Einwanderungsland. 1998 lebten 7,3 Millionen Ausländer in Deutschland. Zur ausländischen Bevölkerung werden all diejenigen gezählt, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, jedoch nicht in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind. Die ausländische Bevölkerung kann nicht mit der zugewanderten Bevölkerung gleichgesetzt werden, sondern stellt nur eine Teilmenge dieser dar. Zur zugewanderten Bevölkerung sind auch 3,5 Millionen Aussiedler zu rechnen, die seit 1950 nach Deutschland gekommen sind. Außerdem hat ein Teil der ausländischen Bevölkerung die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Zur ausländischen Bevölkerung zählen aber auch Personen, die in ihrem Leben nicht migriert sind: die Kinder der Zuwanderer, die sogenannte zweite Generation. Die ausländische Bevölkerung hat keinen einheitlichen rechtlichen Status. Die größte Gruppe stellen die ehemaligen Gastarbeiter und ihre Familienangehörigen. 1955 wurde auf der Grundlage des ersten Anwerbevertrages mit Italien damit begonnen, ausländische Arbeitskräfte, insbesondere für die industrielle Massenfertigung und die Schwerindustrie, anzuwerben. Diese Tätigkeiten stellten nur geringe Qualifikationsanforderungen, folglich gliederte sich die ausländische Bevölkerung am unteren Ende der beruflichen und sozialen Hierarchie ein. Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte sollte nur zur Überbrückung des Arbeitskräftemangels während der Hochkonjunktur dienen und nicht zur dauerhaften Niederlassung von Ausländern in Deutschland führen. Um ausländische Arbeitskräfte nach den Erfordernissen des Arbeitsmarktes flexibel einsetzen zu können, wurde ihnen nur eine befristete Arbeitserlaubnis erteilt, die nach Ablauf bei günstiger Arbeitsmarktlage verlängert wurde. Eine strikte Rotation konnte nicht durchgeführt werden, weil die Industrie nicht beständig neue Arbeitskräfte anlernen wollte. Nach dem Anwerbestopp von 1973 war die Migrationspolitik der Bundesrepublik auf die Verhinderung weiteren Zuzugs ausgerichtet. Dennoch kam die Zuwanderung nicht zum Stillstand. Eine bedeutsame Migrationsquelle war der Nachzug von Familienangehörigen. Ende 1998 lebten 2,1 Millionen Türken, 719.000 Jugoslawen, 612.000 Italiener, 364.000 Griechen und 284.000 Polen in Deutschland. Aus diesen fünf Herkunftsländern stammen 55,9% der ausländischen Bevölkerung.
siehe auch Migration
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Seifert, W. (2001). Ausländische Bevölkerung. In: Schäfers, B., Zapf, W. (eds) Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94976-9_5
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