Zusammenfassung
Die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Rundfunkstruktur — das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem — ist das gegenwärtige Instrument zur Sicherung und Verwirklichung der Rundfunkfreiheit. Zentrale verfassungsrechtliche Bestimmung ist Art. 5 I 2 GG, der die „Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk“ gewährleistet. Diese Bestimmung ist im Verfassungszusammenhang als Ergänzung des Rechts, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten“ — also der Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 GG — zu verstehen und zugleich Voraussetzung für die Entstehung von Meinungen und die wiederum grundgesetzlich geschützte ungehinderte Äußerung und Verbreitung von Meinungen. Obwohl Art. 5 I 2 GG den Begriff „Rundfunkfreiheit“ oder „Freiheit des Rundfunks“ im Gegensatz zur Pressefreiheit nicht kennt, hat sich der Begriff der Rundfunkfreiheit für die rechtliche Handhabung des Art. 5 I 2 GG durchgesetzt, so daß heute von einem Grundrecht der Rundfunkfreiheit gesprochen werden kannl.
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Plog, J. (1981). Organisation und gesellschaftliche Kontrolle des Rundfunks. In: Aufermann, J., Scharf, W., Schlie, O. (eds) Fernsehen und Hörfunk für die Demokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94333-0_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94333-0_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-11395-1
Online ISBN: 978-3-322-94333-0
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