Zusammenfassung
In §1 wird der Anwendungsbereich der HOAI geregelt. Die HOAI ist eine Preisrechtsverordnung, die nicht nur für Architekten und Ingenieure gilt, die Mitglied einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer sind. Sind Architekten-oder Ingenieurleistungen von den Bestimmungen der HUAI durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen erfasst, ist die HOAI generell anzuwendendes Preisrecht, unberührt von der Qualifikation des Planers. Nach der herrschenden Rechtsprechung des BGH ist die Anwendung der HOAI leistungsbezogen und nicht personenbezogen. Kürzlich wurde entschieden, dass die HOAI auch im Verhältnis zum freien Mitarbeiter anzuwenden ist1, sofern der freie Mitarbeiter nicht in einem arbeitnehmerähnlichen Dienst-oder Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber steht.
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Siemon, K.D. (2004). Anwendungsbereich. In: HOAI-Praxis bei Architektenleistungen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93967-8_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93967-8_1
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-528-11668-2
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