Zusammenfassung
“Die mit dem öffentlichen Amt des Abgeordneten verbundene Verantwortung, die ihm anvertraute Aufgabe ist nicht näher normiert. Das heißt, der Abgeordnete selbst und allein bestimmt die Art und Weise, in der er seine Tätigkeit als Abgeordneter wahrnimmt.”1 Um so wichtiger ist die Frage, wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Aufgaben tatsächlich selbst definieren. Denn der durch Verfassungsrecht und -tradition abgesteckte allgemeine Rahmen für die Befugnisse und Pflichten des Parlaments als Institution wird erst durch das praktische Handeln der Abgeordneten konkret ausgestaltet. Deshalb sind die Handlungsmaximen und Verhaltensweisen der Parlamentarier von wesentlicher Bedeutung für die Funktionsfähigkeit und Legitimität des parlamentarisch-repräsentativen Regierungssystems.
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Anmerkungen
Willi Geiger, Der Abgeordnete und sein Beruf, in: Politik als Beruf? Zur Sache 1/79, hrsg. vom Deutschen Bundestag 1979, S.109 f.
Dietrich Herzog, Was heißt und zu weichem Ende studiert man Repräsentation?, in: Dietrich Herzog/Bernhard Weßels (Hrsg.), Konfliktpotentiale und Konsensstrategien, Opladen: Westdeutscher Verlag 1989, S. 307–335;
Werner J. Patzelt, Wahlkreisstil und Abgeordnetenrollen. Grundzüge eines Forschungsprogramms, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 20 (1989), S.114–150.
Siehe u.a. J.D. Wahlke/H. Eulau/W. Buchanan/L.C. Ferguson, The Legislative System, New York: John Wiley 1962;
D.R. Matthews, U.S. Senators and Their World, Chapel Hill: Univ. of North Carolina Press 1960;
H. Eulau/J.D. Wahlke (Hrsg.), The Politics of Representation, London: Sage 1978.
Verständlicherweise konnten in der Bevölkerungsumfrage nicht dieselben Frageformulierungen wie in dem Abgeordnetensurvey verwendet werden. Doch wurde eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit angestrebt. Die Interview-Frage lautete: “Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Aufgabe eines Bundestagsabgeordneten. Uns interessiert, welche der folgenden Beschreibungen auf dieser Liste Ihren Erwartungen an die Abgeordneten in Bonn am meisten entspricht: (1) Bundestagsabgeordnete sollten sich in erster Linie als Vertreter Ihrer Wähler und Wählerinnen sehen; (2) Bundestagsabgeordnete sollten sich in erster Linie als Repräsentanten ihrer Parteien sehen; (3) Bundestagsabgeordnete sollten niemandem besonders verpflichtet sein, sondern in erster Linie nach ihrem persönlichen Ermessen handeln; (4) Bundestagsabgeordnete sollten sich in erster Linie für die Belange bestimmter gesellschaftlicher Gruppen einsetzen.”
Heinrich Oberreuter, Abgeordnete, in: Kurt Sontheimer/Hans H. Röhring (Hrsg.), Handbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, München: Piper 1977, S.21–28.
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Herzog, D., Rebenstorf, H., Werner, C., Weßels, B. (1990). Rollenverständnis, Motivationen und Tätigkeitsschwerpunkte. In: Abgeordnete und Bürger. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93824-4_5
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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