Zusammenfassung
Bevor die Partizipation im Wittinger Jugendparlament im Rahmen der qualitativen Analyse thematisiert wird, sollen im folgenden Kapitel zum besseren Verständnis der in diesem Beteiligungsmodell ablaufenden Prozesse die Organisationsform und die personelle Zusammensetzung des Jugendgremiums in Augenschein genommen werden.
Den in diesem und dem folgenden Kapitel aufgeführten Informationen liegt eine Auswertung der gesamten Sitzungsprotokolle des ersten Wittinger Jugendparlaments, eigener Beobachtungsprotokolle, die ich unmittelbar nach den jeweiligen Sitzungen verfasst habe, und diverser Unterlagen, welche mir vor allem von der Kreisjugendpflege Gifhorn zur Verfügung gestellt wurden, zugrunde.
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Literatur
Die niedersächsische Kleinstadt Wittingen besteht aus 25 Ortschaften und hat insgesamt 12.408 Einwohnerinnen, wovon circa 5.500 in der Kernstadt Wittingen leben, (online am 31.12.1999) Im regionalen Raumordnungsprogramm ist Wittingen als Mittelzentrum ausgewiesen. Vgl. Wittingen online 2002.
Die jungen Abgeordneten haben in der ersten Parlamentssitzung beschlossen, das Gremium nicht als “Kinder- und Jugendparlament”, sondern ausschließlich als “Jugendparlament” zu bezeichnen, weil sie der Ansicht waren, dass ihre Chancen, ernst genommen zu werden, so größer seien.
Vgl. dazu Hermann, der in seiner quantitativen Untersuchung zum Thema Jugendgemeinderat zu dem Ergebnis kommt, dass die Wahlbeteiligung in Schulen bei durchschnittlich 90% lag (1997, 316).
Die niedersächsische Stadt Cloppenburg hatte bereits 1994 ein Jugendparlament eingerichtet. Die ca. 120 (!) Abgeordneten wurden aber nicht durch ein freies, geheimes Wahlverfahren bestimmt, sondern als Delegierte der Schulen in das Jugendgremium entsandt. (Vgl. Ulf Neumann 1998, 166f.)
So sieht es ein entsprechendes Konzept vor, das gemeinsam von der Kreisjugendpflege Gifhorn und der Wittinger Stadtjugendpflege verfasst und vom Verwaltungsausschuss der Stadt Wittingen akzeptiert wurde. (Kreisjugendpflege Gifhorn/Stadtjugendpflege Wittingen 1995)
Nach Hermann kommen auf durchschnittlich zehn weibliche Mitglieder in Jugendgemeinderäten (in der Untersuchung wurden 17 Gemeinderäte berücksichtigt) sechzehn Jungen. (Vgl. Hermann 1996a, 172) Eine bundesweite Erhebung des Deutschen Jugendinstituts kommt zu dem Ergebnis, dass in über der Hälfte der hier einbezogenen repräsentativen Beteiligungsmodelle (n = 29) der Mädchenanteil unter 50% lag. (Vgl. Bruner/Winklhofer/Zinser 1999, 45)
Hermann befragte in diesem Kontext im Rahmen seiner quantitativen Untersuchung insgesamt 107 Mitglieder von Jugendgemeinderäten. (Vgl. Hermann 1996)
In einem Fall sind für einen ausgeschiedenen Jugendparlamentarier zwei Mandatsträgerinnen nachgerückt, weil sie die gleiche Anzahl von Stimmen für sich verbuchen konnten. Seit diesem Zeitpunkt hatte das Parlament 12 Abgeordnete.
Um die Anonymität der Interviewten zu gewährleisten, wurden hier keine Namen genannt — auch nicht die anonymisierten — und stets zwei Altersstufen zusammengefasst. Die Altersangaben beziehen sich auf das Alter der Abgeordneten zur Zeit des Interviews.
Der “offizielle” Parlamentsaustritt dieses Parlamentsmitglieds ist in keinem der mir vollständig vorliegenden Sitzungsprotokolle verzeichnet. Zum Zeitpunkt unseres Interviewgesprächs im Januar 1997 war es bereits zurückgetreten und eine Interviewpartnerin berichtet schon im Dezember 1996 von seinem Rücktritt.
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Burdewick, I. (2003). Das Jugendparlament in Wittingen. In: Jugend — Politik — Anerkennung. Schriftenreihe. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93460-4_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93460-4_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-4030-5
Online ISBN: 978-3-322-93460-4
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