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Part of the book series: Am Ende des realen Sozialismus ((RSOZ,volume 4))

Zusammenfassung

Gemessen an der „Papierform“ihrer Gesetzgebung war die DDR ein Musterland für eine umweltschonende Abfallentsorgung und ausgedehnte Wiederverwertung von Abfällen.2 In Wirklichkeit war jedoch das Land übersät mit Tausenden von laufend weiter befrachteten Gefahrgutabladeplätzen oder (soweit sie vor 1989/90 bereits geschlossen worden waren) nur notdürftig zugeschütteten Mülldeponie-Zeitbomben. Trotz der Androhung von Strafen und Geldbußen für ertappte „autonome“Müllverkipper hatte es der SED-Staat nicht fertiggebracht, die eigenmächtige Anlage und Nutzung unzähliger wilder Abfallkippen zu unterbinden und das ökologisch verantwortungslose Beiseiteschaffen lästiger Abprodukte (einschließlich Sondermüll) durch Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe, Kommunen und private Haushalte zu stoppen. Diesem von der DDR-Staatsverwaltung nicht energisch genug bekämpften Mißbrauch war es zuzuschreiben, daß Landschaft und Boden weithin zu einem Abladeplatz für Hausmüll, verschlissene Reifen, Farbtöpfe, ausgediente Geräte, nicht mehr verwertbare Verpackungsmittel, Glasbruch, Bauschutt, Industrieabfälle, Abraum und Schadstoff-Frachten aller Art (Sondermüll) verkommen war.

„Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.“

Karl Marx, Das Kapital, Bd. III1

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Anmerkungen

  1. Vgl. Karl Marx, Das Kapital, Bd. III, in: Karl Marx, Friedrich Engels, Werke, MEGA, Bd. 25, Berlin (Ost) 1964, S. 784; dieses Marx-Zitat wurde von den Propagandisten der SED als der „ökologische Imperativ“des Sozialismus bezeichnet..

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  2. Vgl. Michael von Berg, [Umweltrecht] Deutsche Demokratische Republik, in: Otto Kimminich, Heinrich Freiherr von Lersner und Peter-Christoph Storm (Hrsgg.), Handwörterbuch des Umweltrechts (HdUR), Bd. I, Berlin 1986, S. 337–354;

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  3. Henry Hutschenreuter, Zu den Funktionen des sozialistischen Rechts bei der Gewährleistung des Umweltschutzes, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Technischen Hochschule Leuna-Merseburg, 30 Jhg., Heft Nr. 8/1988, S. 152–160; dazu folgende Vorschriften des Umweltrechts der DDR: die Dritte Durchführungsverordnung (DVO) zum Landeskulturgesetz (LKG) — Sauberhaltung der

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  4. Städte und Gemeinden von Siedlungsabfällen — vom 14. Mai 1970, in: GBl. der DDR, Teil II, Nr. 46, S. 339–342; die Sechste DVO zum LKG — Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung von Abprodukten — vom 11. September 1975, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 39, S. 662–664 in der Fassung der Ergänzungen durch die Verordnung zur umfassenden Nutzung von Sekundärrohstoffen vom 11. Februar 1980, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 2/1981, S. 23–26, und der Ersten und Zweiten Durchführungsbestimmung an gleicher Stelle, S. 26–29.; sowie die Sechste DVO zum LKG — Schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte -vom 1. September 1983, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 27, S. 257.

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  5. Ein Beispiel hierfür ist, daß es der SED-Wirtschaft bis zum Untergang der DDR nicht gelungen ist, ein phosphatfreies Waschmittel herzustellen und in den Handel zu bringen (Ersetzung des Enthärters Phosphat durch hierfür geeignete Silikate), um die ohnehin schon hohe Befrachtung der fließenden und stehenden Gewässer in der DDR mit Nährstoffen (Überdüngung!) einzudämmen und deren Sauerstoffhaushalt zu entlasten. Erschwerend kam noch hinzu, daß es die DDR ferner zu ihren Lebzeiten nicht geschafft hat, ein zur Massenanwendung geeignetes Verfahren zur Ausfällung von Phosphaten und Nitraten aus den Abwässern zu entwickeln und anschließend die hierfür notwendigen Anlagen überall im Lande zu bauen.

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  6. Entgegen der in westlichen Gefilden sehr verbreiteten Auffassung, daß Umweltschutz und Wirtschaftswachstum, Ökologie und Ökonomie ganz allgemein, unabhängig von der Gesellschaftsordnung, in einem Gegensatz stünden, bestätigt die gesellschaftliche Praxis vielmehr, daß in den sozialistischen Staaten wirtschaftliches Wachstum und Umweltschutz kein Gegensatz sind, sondern sich gegenseitig bedingen.“Vgl. Hans Reichelt, (Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR), Umweltpolitik in unserer Gesellschaft, in: Einheit, Berlin (Ost), Heft Nr. 11/1984, S. 1010–1017, hier S. 1012.

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  7. Durch den bereits auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 festgelegten geringen Stellenwert der Umweltschutzpolitik in der Praxis der SED-Wirtschafts- und Sozialpolitik mußte sich diese seit Mitte der 70er Jahre zur Hauptsache auf folgende drei Maßnahmen konzentrieren: 1. Die Unterstützung der Entwicklung und Einführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen zur „Verbesserung der Materialökonomie“(= Wirtschaftswachstum durch Senkung des spezifischen Material- und Energieverbrauchs), 2. auf die Erhöhung der Wiederverwertung von Abprodukten zur Rohstoffeinsparung (Ausbau der Sekundärrohstoffwirtschaft) und 3. auf die etwas sorgfältigere Auswahl von Standorten für neue Industriebetriebe und Siedlungen zur Senkung des gebietswirtschaftlichen Aufwandes bei den Infrastrukturinvestitionen.

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  8. Siehe in diesem Sinne Günther Bohring und Helmar Hegewald, Umweltbewußtes Handeln in der sozialistischen Gesellschaft, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Berlin (Ost), 34. Jhg., Heft Nr. 10/1986, S. 894–903.

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  9. Die Gesamttendenz in der ganzen Republikzeigt, daß die umfassende Intensivierung und der Übergang der Volkswirtschaft zu dem neuen Typ der intensiv erweiterten Reproduktion von entscheidender Bedeutung nicht nur für die Sicherung des Wirtschaftswachstums, sondern auch für die sozialistische Umweltpolitik ist.“Vgl. Alfred Kosing (seit 1971 Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR und ab 1969 Leiter des Lehrstuhls für marxistisch-leninistische Philosophie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED), Sozialismus und Umwelt, Berlin (Ost) 1988, S. 24/25 und ergänzend S. 19/20.

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  10. Vgl. Michael Beleites, Konspirative Abschirmung der Umweltschäden durch die SED-Führung und das Ministerium für Staatssicherheit und die Versuche zur Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit“, Expertise für die (II.) Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“, Leipzig, Frühjahr 1997, z. Zt. im Druck; und Horst Paucke, Chancen für Umweltpolitik und Umweltforschung. Zur Situation in der ehemaligen DDR“, Forschungsstelle für Umweltpolitik der Freien Universität Berlin, Forum Wissenschaft, Studien, Bd. 30, Berlin 1994, S. 41/42; und ergänzend hierzu den ehrenwert selbstkritischen Artikel von Helmut Schieferdecker, (ehemaliger Wissenschaftlicher Sekretär des Rates für Umweltforschung beim Präsidium der Akademie der Wissenschaften der DDR/AdW), Konzept, Erfolge und Defizite bisheriger Umweltpolitik in der DDR, in: Armin Beckmann (Hrsg.), Umweltpolitik in der DDR. Dokumente des Umbruchs, Werkstattberichte des Instituts für Landschaftsökonomie der TU Berlin, Heft Nr. 32, Berlin 1991, S. 25–34.

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  11. Vgl. das Statistische Jahrbuch der DDR 1990, S. 113.

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  12. Vgl. auch Dieter Graf, Zum Widerspruch zwischen Wirtschafts- und Umweltpolitik in der DDR, in: Armin, Beckmann, (Hrsg.): „Umweltpolitik in der DDR. Dokumente des Umbruchs“, s. Anm. 8, a.a.O., S. 64–72, hier S. 65.

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  13. Der Anteil der bereits voll abgeschriebenen Produktionsausrüstungen belief sich im Binnenhandel auf 22 vH und im Post- und Fernmeldewesen auf fast 23 vH des bilanzierten Bestandes. Siehe zur Bestätigung das als „Vertrauliche Verschlußsache“deklarierte Gutachten des Zentralinstituts für Wirtschaftswissenschaften der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) vom Mai 1989, S. 30/31 und S. 61/62. Verfasser dieses 94 Seiten umfassenden Gutachtens mit ergänzenden Anlagen waren u.a. die Professoren Wolfgang Heinrichs, Klaus Steinitz und Norbert Peche. Das Gutachten wurde am 18. Juli 1989 in 30 Exemplaren von Kurt Hager an das Politbüro des ZK der SED übersandt. Das hier verwertete Exemplar stammt aus dem Aktenbestand des Büros Egon Krenz (Akten des ZK). Angegeben wird hier die Fundstelle in den Akten des Ministerrates der DDR, BArch, SAPMO, DC 20/5280.

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  14. Im Jahre 1988/89 waren mehr als die Hälfte der Anlagen für die Dampferzeugung (Zentrale Anlagen) schon über 10 Jahre im Einsatz.

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  15. Der in der Produktion eingesetzte Maschinenpark der Industrie der DDR bestand 1987/88 schon zu 20 vH aus Maschinen, die völlig abgeschrieben waren. Die Bauwirtschaft meldete, daß sogar schon 35 vH der insgesamt vorhandenen Produktionsausrüstungen buchungsmäßig verschlissen und abgeschrieben seien. Auch sie blieben weiter im Einsatz. Die Konsumgüterproduktion für die Bevölkerung der DDR erfolgte in der Bezirksgeleiteten Industrie und Lebensmittelindustrie zu über einem Viertel des Gesamtbestandes an Produktionsausrüstungen mit Maschinen, deren Wert in der Vermögensrechnung der Betriebe nur noch mit 1 Mark (Ost) (Erinnerungsposten) angesetzt war. Vgl. zum Beleg die geheime Krisen-Analyse des Staatssekretärs und Leiters der „Arbeitsgruppe für Staats- und Wirtschaftsführung beim Ministerrat der DDR“, Harry Möbis, für den Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph. Das persönlich für den Chef der DDR-Regierung bestimmte Gutachten vom 26. August 1988 trägt den Titel: „Zu ausgewählten Problemen bei der Durchführung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED zur ökonomischen Entwicklung der DDR“. Siehe hier Anlage 6. Quelle: Aktenüberlieferung aus dem Bestand des Ministerrates der DDR, BArch, SAPMO, DC 20/53 11; im Folgenden zitiert mit: Harry Möbis (1988), Zu ausgewählten Problemen….

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  16. Vgl. Erich Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin (Ost) 1986, S. 38.

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  17. Als Bezugsgröße dient hier das nach der Methode der östlichen (marxistischen) Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelte „produzierte Nationaleinkommen“.

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  18. Vgl. das Statische Jahrbuch der DDR 1990, S. 13, S. 112/113 und S. 146.

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  19. Siehe ausführlich hierzu Hannsjörg F. Buck, Umweltpolitik und Umweltbelastung“, in: Eberhard Kuhrt, in Verbindung mit Hannsjörg F. Buck und Gunter Holzweißig (Hrsgg. im Auftrag des Bundesministeriums des Innern): Die wirtschaftliche und ökologische Situation der DDR in achtziger Jahren, Opladen 1996, S. 223–266.

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  20. NSW-Einfuhren = Importe aus dem Nicht-Sozialistischen-Wirtschafts- und -Währungsgebiet (Westliche Industriewirtschaften und Entwicklungsländer). Solche Einfuhren mußten zumeist mit konvertiblen Hartwährungs-Valuta bezahlt werden.

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  21. Vgl. Hans Reichelt, Umweltpolitik nur Alibi für,ökologische Katastrophe‘, in: Hans Modrow (Hrsg.), Das große Haus von außen, Berlin (Ost) 1996, S. 137–167, hier S. 140.

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  22. Vgl. hierzu auch Harry Möbis (1988), Zu ausgewählten Problemen…. (s. Anm. 13).

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  23. Als Beleg hierfür siehe den § 15 (Ordnungsstrafbestimmungen) der „Sechsten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz“der DDR aus dem Jahre 1983. Dort heißt es:

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  24. Wer als Leiter oder leitender Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig a) die Beseitigung von Abprodukten ohne Genehmigung… vornimmt oder veranlaßt, b) bei der Beseitigung von Abprodukten die auf der Grundlage dieser Rechtsvorschrift erteilten Auflagennicht einhält, c) die regelmäßige Eigenkontrolle der Beseitigungsanlagen und Deponiennicht gewährleistet, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegt werden…. Eine Ordnungsstrafe bis 5.000 Mark kann ausgesprochen werden, wenn durch eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit… — ein größerer Schaden verursacht wurde oder hätte verursacht werden können,… — die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden oder — wenn die vorsätzliche Ordnungswidrigkeit aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde“. Vgl. die Sechste Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz — Schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte — vom 1. September 1983, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 27, S. 257–261, hier S. 260.

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  25. Diese Angaben basieren auf einer nach der „Wende“1989 durchgeführten Untersuchung des Lehrstuhlleiters für Umweltkriminalistik an der Humboldt-Universität, Herbert Marr. Er analysierte im ersten Halbjahr 1990 erstmals die während der SED-Diktatur eingegangenen und bearbeiteten Anzeigen wegen begangener Umweltdelikte und ihre strafrechtliche Verfolgung im Zeitraum 1985–1989. Die Zahl der Anzeigen und ihre Folgen wurden bis 1989 geheimgehalten. Vgl. Lutz Schnedelbach, Ein Paradies für gewissenlose Sünder, in: umWelt, (Das neue Öko-Magazin), 1. Jhg., Heft Nr. 1, Berlin (Ost), September 1990, S. 2–3

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  26. Vgl. das Statistische Jahrbuch der Bundesrepublik 1988, S. 590 und Ausgabe 1991, S. 690.

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  27. Zur Rechtsstellung, zu den formal weitreichenden Befugnissen und zur faktischen Machtlosigkeit der früheren Staatlichen Umweltschutzinspektion in der DDR vgl. die Verordnung über die Staatliche Umweltschutzinspektion vom 12. Juni 1985, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 19, S. 238–241; und die Einschätzung bei Herbert Schwenk und Hainer Weisspflug, Umweltschmutz und Umweltschutz in Berlin (Ost), Berlin 1996, S. 95/96 und ergänzend S. 43ff.

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  28. Vgl. die Verfassung der DDR vom 6. April 1968, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 8, S. 199–222, hier S. 208, und die Verfassung der DDR vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 47, S. 432–456, hier S. 437.

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  29. Beispiele hierfür sind die im Jahre 1967 eingeführten „Bodennutzungsgebühren“für den Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durch Industriebetriebe und die 1982 generell durchgesetzte Erhebung von „Wassernutzungsentgelten“für die betriebliche Inanspruchnahme von Grund- und Oberflächenwasser. In den gleichen Zusammenhang gehört auch die im gleichen Jahre beschlossene Erhebung von Geldbußen für die Einleitung verschmutzter Abwässer in die Fließgewässer durch Betriebe der Industrie und Bauwirtschaft, soweit die Schmutzfracht der Abwässer die Grenzwerte der tolerierten Schadstoffmengen überstieg. Die Bodennutzungsgebühr war allerdings kein Pachtpreis, sondern nur eine Einmalzahlung für die zusätzliche Inanspruchnahme von Boden. Vgl. die Verordnung über die Einführung einer Bodennutzungsgebühr zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds — Verordnung über Bodennutzungsgebühr — vom 15. Juni 1967, in GBl. der DDR, Teil II, Nr. 71, S. 487–493; und die Zweite Durchführungsverordnung zum Wassergesetz — Abwassergeld und Wassernutzungsentgelt — vom 2. Juli 1982, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 26, S. 485ff.; dazu Hannsjörg F. Buck und Bernd Spindler, Wasserhaushalt und Gewässerschutz in der DDR, Analysen und Berichte des Gesamtdeutschen Instituts, Bonn, Nr. 1/1983 vom 10. Januar 1983.

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  30. Hierzu heißt es resignierend im „Umwelt-Enthüllungsbericht DDR“vom Januar/Februar 1990 für die Regierung Modrow und den „Runden Tisch“: „Die Beseitigung der Schadstoffhaltigen Abprodukte wird von den Betrieben nicht in allen Fällen entsprechend der 6. DVO [Durchführungsverordnung] zum Landeskulturgesetz beantragt, sondern nach wie vor werden größere Mengen ungenehmigt auf betriebseigenen Anlagen abgelagert und erscheinen dann nicht mit in derMengenbilanz [über die erreichte Beseitigung von toxischen und schadstoffhaltigen Abprodukten in berichtspflichtigen Anlagen]. “Siehe auch Anhang Nr. 1.

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  31. Vgl. Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR: „Information zur Entwicklung der Umweltbedingungen in der DDR und zu weiteren Maßnahmen“, Material für die Beratung am Runden Tisch, hrsg. vom Institut für Umweltschutz und vom Zentrum für Umweltgestaltung, nicht im Buchhandel, als Manuskript vervielfältigt, Berlin (Ost), erste Fassung vorgelegt für die 10. Sitzung des Runden Tisches am 29. Januar 1990, hier: Fassung vom 15. Februar 1990, S. 29.

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  32. Vgl. Klaus Sorgenickt, Wolfgang Weichelt u.a. (Hrsgg.), Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Dokumente. Kommentar, Bd. 1, Berlin (Ost) 1969, S. 385.

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  33. Vgl. Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR: „Information zur Entwicklung der Umweltbedingungen in der DDR und zu weiteren Maßnahmen“, op. cit., a.a.O., S. 28 und S. 31 (s. Anm. 27); und ohne Verfasserangabe: „Die Umweltpolitik der Regierung de Maizière“, in: Umwelt, hrsg. vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn, Nr. 9/1990, S. 330–332, hier S. 330.

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  34. Siehe zum Beleg auch Anhang Nr. 1.

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  35. Vgl. hierzu auch die Dritte Durchführungsbestimmung zum Landeskulturgesetz — Sauberhaltung der Städte und Gemeinden und Verwertung von Siedlungsabfällen — vom 14. Mai 1970, in: GBl. der DDR, Teil II, Nr. 46/1970, S. 339–342.

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  36. Vgl. Werner Härder (Direktor des Instituts für Kommunalwirtschaft, Dresden), Was ist und warum geordnete Deponie?, in: Presse-Informationen des Presseamtes beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Nr. 129 vom 4. November 1976, S. 4; und „Müll und Abfälle ordentlich gelagert. Dresdener Institut schuf umweltfreundliches Verfahren“, in Neue Zeit, Nr. 36 vom 12. Februar 1982, S. 3.

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  37. Vgl. Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR: Kartenmaterial zur Information über ausgewählte Probleme zum Stand und zur Entwicklung des Umweltschutzes in der DDR, Akten des Ministerrates, Anlage zum Beschluß über weitere Maßnahmen zur Leitung und Planung der sozialistischen Landeskultur und des Umweltschutzes, 34. Sitzung des Präsidiums des Ministerrates vom 20. September 1972, Vertrauliche Verschlußsache, SAMPO BArch, DC 201/4–2733, S. 38; und Kurt Kutzschbauch, Abprodukte — Beseitigung, Ablagerung, Nutzung, in: Karlheinz Lohs und Sonnhild Döring (Hrsgg.): Im Mittelpunkt der Mensch, Berlin (Ost) 1975, S. 258–269, hier S. 263.

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  38. Vgl. Ministerrat der DDR und Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft: „Jahresbericht 1972 über die Ergebnisse der sozialistischen Landeskultur und des Umweltschutzes in der DDR“vom Mai 1973, Anlage zum Protokoll der 63. Sitzung des Ministerrates der DDR vom 13. Juni 1973, Beschluß 02–63/1/73, Vertrauliche Verschlußsache, S. 34, BArch, SAPMO, DC-20, I/4 – 2884.

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  39. Vgl. Ministerrat der DDR und Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft: Jahresbericht 1973 über die Ergebnisse der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes in der DDR“, Berlin, Juni 1974, Sitzungsmaterial für den Ministerrat, Geheime Ministerratssache Nr. 742/74, S. 28, BArch, SAPMO, DC 201/3 – 1178.

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  40. Nach einer anderen Umrechnung läßt sich folgender Vergleich ziehen. 1989 besaß die DDR 221 Gemeinden mit 10.000 und mehr Einwohnern. Auf jede dieser größeren Gemeinden entfielen im Durchschnitt rund 50 Deponien für Siedlungsmüll.

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  41. Vgl. Klaus Töpfer (Bundesumweltminister), Eckwerte der ökologischen Sanierung und Entwicklung in den neuen Bundesländern, in: Umwelt, Heft Nr. 1/1991, S. 5 – 7, hier S. 5

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  42. Vgl. zur Bestätigung den Bericht von Matthias Baerens über die skandalöse Geschichte der DDR-Deponie Schönberg im West-Ost-Müllgeschäft seit dem Beginn der 70er Jahre. Siehe dazu das Protokoll der 33. Sitzung der Enquête-Kommission des 13. Deutschen Bundestages „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“am 12. Mai 1997 in Schwerin, S. 104–116, z.Z. im Druck.

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  43. Bei einer ähnlichen Ermittlungsaktion wie 1989 erfaßten die Überprüfungskollektive der „Arbeiter-und-Bauern-Inspektion“(ABI) im Jahre 1985 in ihrem Müllkataster 121 „geordnete Deponien“, 4.870 angeblich „kontrollierte Müllabladeplätze“und 7.437 wilde Müllkip-

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  44. pen. Vgl. Ulrich Petschow, Jürgen Meyerhoff, Claus Thomasberger (Hrsgg.), Umweltreport DDR, Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung GmbH — IÖW — in Berlin (Ost), Frankfurt am Main 1990, S. 80; und Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR: Sozialpolitik konkret. — Zur Umweltsituation in der DDR“, (Bearbeiter Maier und Franke), Broschüre, nicht im Buchhandel, Berlin (Ost), ohne Erscheinungsdatum (vorgelegt etwa Mitte Februar 1990), S. 19.

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  45. Vgl. Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: „Raumordnungsbericht 1991“, (Unterrichtung durch die Bundesregierung), Deutscher Bundestag, Drucksache 12/1098 vom 30. August 1991, hier Sonderdruck des Ministeriums Nr. 9/91, S. 114.

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  46. Dieses in Dresden angesiedelte Institut war vom Ministerrat und vom Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR beauftragt worden, die Bedingungen für die Errichtung „geordneter Deponien“festzulegen und ihre Einhaltung kontinuierlich zu überwachen.

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  47. Vgl. die Sechste Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz — Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung von Abprodukten — vom 11. September 1975, in: GBl. der DDR, Teil Nr. 39, S. 662ff.; und die Neufassung dieser Verordnung Schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte vom 1. September 1983, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 27, S. 257 – 261.

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  48. Es folgt danach u.a. der Hinweis auf die Zweite Durchführungsbestimmung zur Sechsten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz — Schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe — vom 21. April 1977, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 15, S. 161/162.

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  49. ÖVW = Örtliche Versorgungswirtschaft.

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  50. Hieraus folgt, daß im Jahre 1980 mehr als ein Drittel der hochgelobten „Geordneten Deponien“massive Mängel aufwiesen, so daß ihnen hätte der Status „Modelldeponie“aberkannt werden müssen.

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  51. Vgl. R. Weigert und R. Hiebsch (Institut für Kommunalwirtschaft), Erfahrungen der Nutzergemeinschaft Geordnete Deponie, in: Kommunale Dienstleistungen, Dresden, Heft Nr. 1/1980, S. 16/17.

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  52. Vgl. Institut für Kommunalwirtschaft der DDR, Dresden: Analyse des Abfalls, des Transports, der Beseitigung und Verwertung fester Siedlungsabfälle im Zeitraum 1983–1988 und Entscheidungsvorschläge für die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit sowie für die weitere Vervollkommnung der Leitung und Planung, Berlin (Ost) und Dresden, 15. März 1989, S. 4; und Ulrich Petschow, Jürgen Meyerhoff, Claus Thomasberger (Hrsgg.): Umweltreport DDR (1990), a.a.O., S. 81, (s. Anm. 38).

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  53. Auftrags- und Rechtsgrundlage dieser 1991/92 durchgeführten Erhebung war u.a. das Gesetz über Umweltstatistiken (Umweltstatistikgesetz — UStatG). Siehe die neueste Fassung vom 21. September 1994, in: BGBl., Teil I, S. 2 530ff., zuletzt geändert durch das 3. Statistikbereinigungsgesetz vom 19. Dezember 1997, BGBl., Teil I, S. 3 158 und S. 3 160. Siehe ergänzend dazu auch die neueste Fassung des „Abfallgesetzes“: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz — KrW-/AbfG) vom 27. September 1994, in: BGBL, Teil I, S. 2705ff.

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  54. Vgl. Umweltbundesamt: „Jahresbericht 1993“, Berlin 1993, S. 268.

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  55. Vgl. Ministerrat der DDR und Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft:, Jahresbericht 1973 über die Ergebnisse der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes in der DDR“, Berlin, Juni 1974, Sitzungsmaterial für den Ministerrat, Geheime Ministerratssache Nr. 742/74, S. 75, BArch, SAPMO, DC 201/3 – 1178.

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  56. Die erste „geordnete Deponie“in Hohenlauft bei Döbeln ersetzte 27 getrennte Müllkippen von zwei Städten und elf Gemeinden.

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  57. Nach der im gewissen Umfang dehnbaren DDR-Norm aus den 70er Jahren wurde eine Deponie dann als „geordnet“eingestuft, wenn es möglich war, auf einem ausgewählten Deponieplatz Siedlungsabfälle kontrolliert und schichtweise abzulagern. Dabei sollte durch die Lage, Beschaffenheit und Präparierung des Geländes und durch die Art der Ablagerung gesichert werden, daß Gefährdungen und Belästigungen der Anlieger in wasserwirtschaftlicher, hygienischer und ästhetischer Hinsicht verhindert werden. Vgl. Werner Härder (s.o. Anm. 32), S. 4.

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  58. Vgl. Ernst Neef und Vera Neef (Hrsgg.), Sozialistische Landeskultur. Umweltgestaltung -Umweltschutz, Brockhaus Handbuch, Leipzig 1977, S. 327

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  59. R. Weigert und R. Hiebsch, Erfahrungen der Nutzergemeinschaft ‘Geordnete Deponie’, in: Kommunale Dienstleistungen, Heft Nr. 1/1980, S. 16/17; und „Müll und Abfälle ordentlich gelagert. Dresdener Institut schuf umweltfreundliches Verfahren“, in: Neue Zeit, Berlin (Ost) vom 12. Februar 1982, S. 3.

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  60. Vgl. zum Beleg Tabelle 1.

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  61. Siehe zum Beleg Statistisches Bundesamt, Daten zur Öffentlichen Abfallbeseitigung bei Hausmüll und bei industriellen Abfällen 1.1 und 1.2, Fachserie 19, laufende Berichterstattung.

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  62. Vgl. hierzu das Kapitel 10: „Das Territorium der DDR — ein ökologisches Minenfeld voller Altlasten“.

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  63. Siehe ebenfalls Tabelle 1.

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  64. Nach der Wiedervereinigung gelang es der Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der neugegründeten Bundesländer innerhalb weniger Jahre auf der Grundlage länderspezifischer Abfallentsorgungspläne 97 vH dieser DDR-Erblastkippen zu schließen und für eine nach und nach angepackte Altlastensanierung vorzumerken.

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  65. Rund 4,5 Mio. t dieses Müllgemisches stammten 1988 allein aus Berlin (West). Vgl. Regierungspressedienst Deutsche Demokratische Republik, hrsg. vom Presse- und Informationsdienst der Regierung der DDR: „Auskünfte zu einem heißen Thema: Müllimporte“, Berlin (Ost), Nr. 2 vom 30. Januar 1990, S. 8

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  66. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen der DDR aus dem von 1975 bis 1989 betriebenen Müllgeschäft auf über eine Milliarde Valutamark. Ebenda, S. 8, (s. Anm. 59).

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  67. Ebenda, S. 8, (s. Anm. 59).

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  68. Vgl. Ulrich Petschow, Jürgen Meyerhoff, Claus Thomasherger (Hrsgg.), (s.o. Anm. 39), S. 83–86.

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  69. Nach dem DDR-speziellen Entsorgungskonzept der „gemischten Deponiebelegung“ wurden in Schönberg, Vorketzin, Schöneiche und Deetz von Anfang an Hausmüll und Schadstoffabfälle auf der gleichen Deponie abgelagert. Dies sollte eine Verdünnung der Schadstoffe bewirken und einen besseren natürlichen Abbau der Abfälle ermöglichen. Vgl. Ulrich Petschow u.a. (Hrsgg.), (s.o. Anm. 38), S. 82.

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  70. Vgl. hierzu auch Hubertus Knabe, Umweltkonflikte im Sozialismus, Köln 1993, S. 326/27.

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  71. Ebenso wie bei den Dioxinen handelt es sich bei den Furanen um ein Krebsgift.

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  72. Über die ab Ende 1989 eingebauten neuen Verbrennungs- und Abgasreinigungsverfahren in Schöneiche berichtet folgender Artikel: „Werte in Sondermüllverbrennung Schöneiche nun,so gut wie nirgends’. Erste Ergebnisse nach dem Umbau — Quecksilber und Dioxine stark vermindert“, in: Tagesspiegel, Berlin vom 11. Januar 1990, S. 13

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  73. In den Jahren 1987–1989 brachten täglich bis zu 300 Gefahrguttransporter aus Berlin (West) Sondermüll nach Vorketzin. Bis zu 40.000 t Problemabfälle landeten in den letzten Jahren der DDR pro Jahr auf den dortigen Halden. Hinzu kamen dann noch 400.000 Hausmüll pro Jahr (Mischmülldeponierung). Die Deponie Vorketzin umfaßte zuletzt eine Fläche von 44 Hektar, die bis zu 20 m hoch mit Müllgemisch befrachtet wurde.

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  74. Vgl. hierzu auch Rolf Liebold, Sondermülldeponien — gefährliche Zeitbomben, in: Humanitas, Berlin (Ost), Heft Nr. 5/1990, S. 6

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  75. Vgl. die Tabelle 2

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  76. Das stechend riechende, gelblich-grüne Fluorgas ist stark ätzend und giftig. Für Pflanzen ist Fluor hundertmal schädlicher als Schwefeldioxid. Vor allem Bäume (insbesondere Nadelhölzer) leiden stark unter dem Giftgas und erkranken an Chlorose, einer Verminderung des grünen Blattfarbstoffs Chlorophyll (Gelbverfärbung und Absterben der Blätter). Schwere gesundheitlliche Schäden ergeben sich auch bei Tieren, wenn diese Pflanzen fressen, die mit Fluorid-Salz kontaminiert sind.

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  77. Vgl. Statistisches Jahrbuch 1993 der Bundesrepublik Deutschland, S. 734; und Günter Kusch, Rolf Montag, Günter Specht und Konrad Wetzger (Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung, Berlin/Ost), Schlußbilanz — DDR, Fazit einer verfehlten Wirtschafts- und Sozialpolitik, Berlin (Ost) 1991, S. 74.

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  78. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Bonn gab es 1990 in der DDR 20 dieser Brandplätze.

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  79. Vgl. hierzu das Gesetz über den Verkehr mit Giften — Giftgesetz — vom 7. April 1977, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 10, S. 103–105.

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  80. Eine offene Verbrennung von Schadstoffabfällen verbot der DDR-Gesetzgeber erst ab 1. Januar 1986. Infolge fehlender umweltfreundlicher Verbrennungsanlagen für Giftmüll änderte dieses Verbot an den bestehenden katastrophalen Entsorgungsverhältnissen kaum etwas. Die „offenen Brandplätze“wurden von da an durch befristete Ausnahmegenehmigungen weiter betrieben, die immer wieder verlängert wurden.

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  81. Siehe hierzu als Beleg den Bericht über die Entstehung, die Zahl und das Gefahrenpotential der Schadstoffdeponien im Bezirk Halle im Jahre 1978. Dieser Bericht basiert auf einer als „Vertrauliche Dienstsache“eingestuften Untersuchung der Bergbehörde Halle. Danach gab es im Jahre 1978 innerhalb der Bezirksgrenzen 67 Deponien, in denen Industrieabfälle (feste, schlammartige und flüssige Abfälle und Rückstände) mit unterschiedlichem Schadstoffgehalt abgelagert worden waren. Die meisten Standorte solcher Deponien lagen in den Kreisen Bitterfeld (15), Artern (8) und Eisleben (7). Vgl. hierzu den Artikel „Mindestens 67 Deponien mit Schadstoffen im Ex-Bezirk. Ehemals „Vertrauliche Dienstsache“der Bergbehörde Halle gibt Aufschluß“, in: Mitteldeutsche Zeitung vom 20. April 1991, S. 1.

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  82. Dazu gehörten vor allem die Staatliche Hygieneinspektion, die staatliche Gewässeraufsicht und die Bergbauaufsicht.

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  83. Vgl. hierzu den § 3, Abs. 1, den § 5, Abs. 1 und den § 6, Abs. 1, der „Zweiten Durchführungsbestimmung zur Sechsten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz — Schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe“in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 15, S. 161/62.

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  84. Vgl. § 3, Abs. 2, der Sechsten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz — Schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte — vom 1. September 1983, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 27, S. 257–261, hier S. 258.

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  85. Vgl. § 4, Abs. 1, der Sechsten Durchführungsverordnung [DVO] zum Landeskulturgesetz -Schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte — vom 1. September 1983, ebenda S. 258 (s. Anm. 78).

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  86. Siehe als Beleg hierfür die Ausführungen im Kapitel „Weitgehende Straffreiheit für Umweltsünder.“

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  87. Diese umfaßten alle Anlagen zur Entgiftung, Neutralisation und Verbrennung von toxischen Abprodukten.

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  88. Im Jahre 1989 wurden in den drei sächsischen Südbezirken 6 vH des anfallenden Sondermülls neutralisiert/entgiftet und 8 vH des Giftmülls verbrannt. Vgl. hierzu den „Umweltbericht 1991 — Freistaat Sachsen“, hrsg. vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung, Dresden 1991, S. 88/89

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  89. Siehe zum Beleg Tabelle 3

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  90. Vgl. Information zur Entwicklung… (s.o. Anm. 27), S. 30.

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  91. Der hier zitierte Auszug ist dem Programm der SED entnommen. Dieses wurde auf dem IX. Pateitag der SED vom 18. bis 22. Mai 1976 in Berlin (Ost) beschlossen. Vgl. das „Programm der SED“, Berlin (Ost) 1976, S. 26

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  92. Vgl. Hans Reichelt, Die natürliche Umwelt rationell nutzen, gestalten und schützen, in: Einheit, Berlin (Ost), Heft Nr. 11/1984, S. 1010–1017, hier S. 1010/11 und S. 1016; siehe ergänzend zu der hier vorgelegten Analyse über das Ausmaß der Umweltverwüstung im Bereich „Entsorgung von Siedlungs- und Industriemüll“ auch den im Jahre 1996 verfaßten Rechtfertigungsartikel von Reichelt. Darin führt er aus, daß es nach dem Sturz der SED-Diktatur 1989 in West und Ost ein beliebtes Verfahren zur „Dämonisierung der DDR“ und zur „Verteufelung ihrer Leistungen“ geworden sei, diesem Staat „neben einer ,maroden Wirtschaft‘ auch noch eine ,ökologische Krise‘“ anzulasten. Demnach hat es nach Reichelt offenkundig keine „ökologische Katastrophe“ in der DDR gegeben. Vgl. Hans Reichelt, Umweltpolitik nur Alibi für ,ökologische Katastrophe‘, in: Hans Modrow (s.o. Anm. 19), S. 149.

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  93. Seit Beginn der 70er Jahre hatte sich in der DDR die Abfuhrmenge an Fäkalien innerhalb nur eines Jahrzehnts verdoppelt. 1972/73 betrug sie noch 6,0 bzw. 6,7 Millionen Kubikmeter. Demgegenüber mußten 1980 bereits 10,8 und 1988 13,5 Millionen Kubikmeter abgefahren werden.

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  94. Vgl. Information zur Entwicklung… (s.o. Anm. 27), S. 31 und Anlage 24.

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  95. Hierzu urteilt das Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR in einer zu Beginn des Jahres 1990 erschienenen Studie: „Die Fäkalienbeseitigung und -Verwertung ist unübersichtlich, unbefriedigend und durch die Staatliche Hygieneinspektion nicht mehr kontrollierbar. So lassen sich hygienische Gefahren, die durch unsachgemäße Fäkalienbeseitigung und -Verwertung auftreten könnenwie z.B. Kontamination von Grundwasser und zum Baden genutzter Oberflächengewässer — durch die zuständigen Hygieneorgane nicht mehr beherrschen. Genehmigte Ablaßplätze schließen eine Grundwasserverunreinigung nicht aus. Fäkalienbehandlungsanlagen erfassen z. Zt. nur einen sehr geringen Teil der anfallenden Fäkalien, sind oft überlastet oder werden völlig unzureichend gewartet. Die Differenz zwischen dem Anfall und der erfaßten abgefahrenen Fäkalienmenge ist in den Bezirken differenziert, eine hohe,Dunkelziffer’ ist jedoch allgemein üblich.“ Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR: „Sozialpolitik konkret, (s. Anm. 39), S. 21.

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  96. Vgl. Ministerrat der DDR und Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft: „Jahresbericht 1973 über die Ergebnisse der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes in der DDR“, Berlin, Juni 1974, Sitzungsmaterial für den Ministerrat, Geheime Ministerratssache Nr. 742/74, S. 26, BArch, SAPMO, DC 201/3–1178

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  97. Vgl. u.a. hierzu den Artikel: „Nur Betriebsangehörige wurden gewarnt, die Babys wurden krank. Leserdiskussion: Was geht mich die Umwelt an?“, in: Tribüne, Berlin (Ost) vom 8. November 1989

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  98. Darunter befindet sich auch das Betriebsgelände der unternehmensrechtlich umgebildeten Chemie AG Bitterfeld, das zu rund 60 vH durch Bodenkontaminationen unterschiedlicher Intensität belastet ist: Vgl. den „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 1998“, Bonn, vorgelegt am 1. März 1998, Deutscher Bundestag, Drucksache 13/10823 vom 27. Mai 1997, S. 69

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  99. Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: „Die ökologische Schadensbilanz der SED-Wirtschafts- und Umweltpolitik 1989/90“, Expertise für die Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“, Bonn 1997, im Druck

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  100. Vgl. Bertram Wieczorek, Das ökologische Sanierungskonzept Leipzig/Bitterfeld/Halle/Merseburg, in: Umwelt, Bonn, Heft Nr. 1/1992, S. 9–12

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  101. Ohne den Abraum der Bergbaubetriebe und ohne Stoffbeimengungen in industriellen Abwässern und Abgasen.

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  102. Vgl. Tabelle 4

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  103. 1985 betrug der Deckungsanteil nach DDR-Angaben 12 vH und 1988 13 vH.

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  104. Siehe ergänzend hierzu auch die Anmerkungen in Tabelle 4

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  105. Vgl. Tabelle 4

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  106. Siehe ergänzend hierzu den Artikel „Inbetriebnahme der ersten modernen Deponie in Sachsen-Anhalt“, in: Umwelt, Heft Nr. 5/1993, S. 204/205

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  107. Das Kombinat „Sekundärrohstofferfassung“ (SeRo) unterhielt in der DDR 3 000 Annahmestützpunkte und mobile Aufkauffahrzeuge.

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  108. Vgl. hierzu auch die Tabelle „Inlanderfassung ausgewählter Sekundärrohstoffe (1971–1989)“, in: Statistisches Jahrbuch der DDR 1990, S. 189; und dazu Bernd Spindler, Die Verwertung von Sekundärrohstoffen in der DDR, (Abfallbeseitigung und Rückgewinnung von Altressourcen in der DDR), Analysen und Berichte des Gesamtdeutschen Instituts, Bonn, 1. Auflage, Dezember 1984, 2. Auflage (Manuskriptdruck), März 1985, 43 Seiten; und Ulrich Petschow, Jürgen Meyerhoff, Claus Thomasberger (s. Anm. 38), S. 77–80.

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  109. Siehe u.a. zur Bestätigung den „Umweltbericht 1990 — Sachsen-Anhalt“, hrsg. vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg, September 1991, S.70.

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  110. Vgl. Statistisches Jahrbuch 1993 für die Bundesrepublik Deutschland, S. 730.

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  111. Siehe ergänzend Ifo Institut für Wirtschaftsforschung: „Baubedarf in den neuen Bundesländern“, bearbeitet von Erich Gluch u.a., Ifo Studien zur Bauwirtschaft Nr. 18, München 1992, S. 144ff.

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  112. Siehe zum Beleg auch Dokument Nr. 2.

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  113. Vgl. Bundesminister des Innern (Hrsg.), Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung. Deutscher Bundestag, Drucksache 10/2977 vom 7. März 1985; und die ausführliche Erörterung des Begriffes „Altlasten“ bei Volker Franzius, Altlastensanierung, in: Handbuch Abfall-Wirtschaft und Recycling, Wiesbaden 1993, S. 108–142, hier S. 109ff.

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  114. Vgl. den „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 1998“, Deutscher Bundestag, Drucksache 13/10823 vom 27. Mai 1998, S. 68–71.

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  115. Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Eckwerte der ökologischen Sanierung und Entwicklung in den neuen Ländern, Bonn, November 1991, S. 20; und ergänzend Hannsjörg F. Buck und Ute Reuter, Das Scheitern des SED-Wohnungsbauprogramms und die infrastrukturellen und ökologischen Erblasten für die Wohnumwelt in den neuen Bundesländern, (Vom Mißbrauch der Statistik unter dem SED-Regime), Analysen und Berichte Nr. 6/1991, hrsg. vom Gesamtdeutschen Institut, Bonn, 15. November 1991, S. 98–105.

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  116. Ausgehend vom westdeutschen Altlastenbegriff wurden 1991 in der ehemaligen DDR sowohl die noch betriebenen Deponien als auch die zu einem früheren Zeitpunkt bereits stillgelegten Ablagerungsplätze erfaßt (Altablagerungen). Außerdem untersuchten und kartierten Umweltexperten alle schon nach kurzer Überprüfung als verseucht ermittelten Altstandorte von Produktionsstätten (= Verdacht auf gefährlich kontaminierte Betriebsflächen) und darüber hinaus sämtliche längerfristig genutzten militärischen Standorte der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen (Rüstungsaltlasten). Die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) federführend organisierten Erhebungen erfolgten in Zusammenarbeit mit den früheren Bezirksverwaltungen der DDR bzw. den im Aufbau befindlichen Regierungen der neuen Bundesländer und dem ehemaligen Institut für Umweltschutz der DDR (IFU).

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  117. Nicht erfaßt sind in der folgenden Übersicht die Militär-Altlasten auf den Liegenschaften der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte (WGT) in Ostdeutschland. In der früheren DDR besaß die Sowjetarmee 1.026 Liegenschaften mit einer Fläche von 231.000 Hektar. Bis zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands waren auf dem Territorium der früheren DDR 546.000 Sowjetsoldaten und sonstige Militärangehörige stationiert. Ihr Abzug wurde am 12. Oktober 1990 vereinbart. Der etappenweise Abmarsch zog sich über dreieinhalb Jahre hin (Anfang 1991 bis Ende August 1994). Die von der WGT verlassenen Liegenschaften wurden den Bundesvermögensämtern in den neuen Bundesländern übergeben. Nach dem Abzug blieben an vielen Standorten Erdgruben und Ablagerungsplätze zurück, die hochgradig mit Munition, Sprengstoffresten, chemischen Kampfstoffen und ihren Abbauprodukten sowie mit sonstigen Umweltgiften aller Art beladen waren. In 406 Garnisionsstandorten, 140 Truppenübungsplätzen, 80 Militärflugplätzen, 147 teilweise in Bunkern untergebrachten Munitions- und Versorgungs-Depots sowie in 42 Großtanklagern wurden insgesamt 33.750 Altlastverdachtsflächen erfaßt, kartiert und im Hinblick auf mögliche Gefahrenquellen dokumentiert. Den größten Anteil unter den militärischen Altlasten nahmen mit etwa 70 vH die Bodenverunreinigungen und Grundwasservergiftungen durch Treibstoffe, Mineralöle und Schmiermittel ein. Außerdem unterhielt die WGT eigene Kippen für Sondermüll, die bis zuletzt auch der Regierung der DDR verschwiegen worden waren. Für die Erstbewertung der sowjetischen Militär-Altlasten wurde eigens ein besonderes Untersuchungsmodell entwik-kelt. Mit Hilfe dieses Instrumentariums zur Gefährdungsabschätzung konnte ermittelt werden, daß von 18.880 Altlastenverdachtsflächen keine Umweltgefahren ausgehen. Für weitere 10.814 Flächen wurde entschieden, daß diese ab 1997 weiteren, intensiveren Überprüfungen unterworfen werden sollten. Angesichts der festgestellten hohen Kontaminierungen bestand für 4.048 WGT-Liegenschaften (Ablagerungsplätze) sofortiger Handlungsbedarf. Als Zwischenergebnis stellte das BMU 1997 fest, daß rd. 5.700 Hektar der von der WGT genutzten Fläche als bestätigte Altlastverdachtsflächen einzustufen seien (= 2,5 vH der Gesamtfläche). Hiervon müssen voraussichtlich 10–20 vH möglichst schnell saniert werden. Vgl. hierzu den „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 1997“, Bonn, vorgelegt am 1. Juli 1997, Bonn, Manuskriptdruck, S. 15/16 und die Expertise des BMU für die (II.) Enquête-Kommission des 13. Deutschen Bundestages 1997, S. 9–11, im Druck.

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  118. Vgl. hierzu den „Raumordnungsbericht 1991 der Bundesregierung“, hrsg. vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn-Bad Godesberg 1991, dem Deutschen Bundestag am 30. August 1991 vorgelegt (Bundestagsdrucksache Nr. 12/1098), hier die als Broschüre veröffentlichte Fassung, S. 112–117; Bertram Wieczorek, Altlasten — eine ökonomische Herausforderung, in: Umwelt, hrsg. vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn, Heft Nr. 12/1991, S. 537–540; ders., Ziele der Bundesregierung zur Erfassung, Sicherung und Sanierung von Altlasten in den neuen Bundesländern, in: Umwelt, Heft Nr. 4/1993, S. 139–143

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  119. J. Blazejczak, u.a., Ökologisches Sanierungskonzept Leipzig/Bitterfeld/Halle/Merseburg, Berlin 1991; und Volker Franzius, Altlastensanierung, a.a.O., S. 118, (s. Anm. 107).

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  120. Vgl. auch Thomas Pillen An 50.000 Standorten besteht Verdacht auf giftige Altlasten, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt, Main, 30. Juli 1990, S. 13

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  121. Siehe zur Bestätigung auch Bertram Wieczorek, Ziele der Bundesregierung zur Erfassung, Sicherung und Sanierung von Altlasten in den neuen Bundesländern, op. cit., S. 141, (s. Anm. 112); und ders., Erkundung und Sanierung von Altlasten, in: Umwelt, Bonn, Heft Nr. 10/1991, S. 427–429

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  122. Vgl. Bertram Wieczorek, Altlasten — eine Herausforderung für die Industrie, in: Umwelt, Bonn, Heft Nr. 12/1992, S. 470–472, dazu „Aufbauhilfe ,Neue Bundesländer‘“, ebenda, S. 472/73.

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  123. Vgl. BMU: Expertise für die (II.) Enquête-Kommission des 13. Deutschen Bundestages „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der Deutschen Einheit“, Bonn 1997, S. 8, z. Zt. im Druck.

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  124. Bei diesem Überblick über die umweltvergiftenden Hinterlassenschaften der SED-Diktatur muß jedoch der Eindruck vermieden werden, als hätte es in den alten Bundesländern nach 1945 keine Entsorgungssünden gegeben. Auch in der früheren Bundesrepublik Deutschland sind in den ersten zwei Jahrzehnten nach der Staatsgründung, als noch kein geschärftes Umweltbewußtsein die Praktiken der Abfallbeseitigung kontrollierte, fahrlässig Umweltbelastungen verursacht worden, die, soweit sie nicht inzwischen behoben sind, noch heute als Altlastenbürde nachwirken. Vor allem nach dem Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes des Bundes (Abfg) im Jahre 1972 wurde die Entsorgungspolitik im Westen Deutschlands einem in der gesamten Welt vorbildlichen Entsorgungsregime unterworfen. Dieses Schutzregime ist dann in den Folgejahren durch die Fortschritte auf dem Gebiete der Umwelttechnologien ständig verbessert und in der Handhabung verschärft worden. Nach der ersten flächendeckenden Erfassung und Erstbewertung entdeckter Verdachtsflächen bestand in den alten Bundesländern am 1. Januar 1989 folgende Lage: Insgesamt wurden 48.377 Verdachtsflächen gezählt, darunter 40.514 Altablagerungen und 7 863 Altstandorte (z.B. bei aufgegebenen Tankstellen oder Industriebetrieben). Prognosen Mitte der 90er Jahre gingen davon aus, daß im Westen Deutschlands nach Abschluß aller Recherchen wohl zwischen 50.000 bis 80.000 Verdachtsflächen entdeckt werden würden. Etwa 10 vH davon (also 5.000–8.000) dürften sich als Altlasten herausstellen, die gesichert und saniert werden müssen. Das Territorium der alten Bundesländer umfaßte eine Fläche, die knapp 2 ½ mal so groß war wie diejenige der ehemalige DDR. Die Wohnbevölkerung der früheren Bundesrepublik übertraf diejenige der DDR um mehr als das 2 ½-fache. Ausgehend auch hiervon ist die Altlastenbürde der alten Bundesländer weder von der Zahl, der Dichte der Verdachtsflächen und Altlasten noch vom Ausmaß der Vergiftungsgefahrlichkeit her mit der Hinterlassenschaft des SED-Staates vergleichbar. Vgl. hierzu auch Volker Franzius, Altlastensanierung, in: Handbuch Abfall-Wirtschaft und Recycling, Wiesbaden 1993, S. 108–142.

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Buck, H.F. (1999). Umweltbelastung durch Müllentsorgung und Industrieabfälle in der DDR. In: Kuhrt, E. (eds) Die Endzeit der DDR-Wirtschaft — Analysen zur Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Am Ende des realen Sozialismus, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93229-7_11

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