Zusammenfassung
Sind anwaltliche Aufforderungsschreiben erfolglos geblieben und ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht zulässig (z.B. weil es nicht um eine Geldforderung geht) oder ratsam (z.B. weil schon jetzt mit Einwendungen der Gegenseite gerechnet werden muss), so bleibt nur noch der Königsweg: Die Erhebung der Klage und damit die Einleitung des Erkenntnisverfahrens. Dieses Verfahren wird in der Regel mit einem Urteil enden, das mit staatlichem Zwang vollstreckbar ist.
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© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Roeser, K. (1999). Das Klageverfahren. In: Fachkunde. Abschlussprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93060-6_5
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-99457-6
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