Zusammenfassung
Der Aufsichtsrat ist für ein Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Er ist deshalb gesetzliches Pflichtorgan in bestimmten Unternehmen, insbesondere in allen Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Im Gegensatz zum Aktiengesetz bleibt es den Gesellschaftern einer GmbH — abgesehen von verschiedenen Ausnahmen — selbst überlassen, ob sie ein freiwilliges Kontrollgremium einrichten wollen. So ist insbesondere ein Pflichtaufsichtsrat vorgeschrieben, wenn eine GmbH ein Unternehmen im Sinne des § 1 Montanmitbestimmungsgesetz mit mehr als 1 000 Arbeitnehmern betreibt, die GmbH in der Regel eine Delegation von mehr als 2 000 Mitarbeitern hat oder eine GmbH herrschende Gesellschaft im Konzern ist und die gesamten Konzernunternehmen mehr als 2 000 Arbeitnehmer nach § 5 des Mitbestimmungsgesetzes haben. Schließlich ist ein Aufsichtsrat auch zwingend in einer GmbH mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern nach § 77 Betriebsverfassungsgesetz von 1952 vorgeschrieben.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Weber, U., Liebscher, B. (1996). Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat — Erfahrungen aus der deutschen AR-Praxis. In: Börseneinführung mit Erfolg. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93026-2_28
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93026-2_28
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-322-93027-9
Online ISBN: 978-3-322-93026-2
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