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Entwicklung, Ziele und Konfliktpotentiale europäischer Medienpolitik

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Book cover Europa als Kommunikationsraum

Zusammenfassung

Bedingung und Konsequenz der rasanten Entwicklung der elektronischen Medien in Europa ist — neben vielen anderen Aspekten — auch die Formulierung einer europäischen Medienpolitik. Dabei handelt es sich um ein relativ neues Phänomen, da der Medienbereich bis in die achtziger Jahre hinein im wesentlichen eine Domäne nationaler Politik war. Für diese Veränderung verantwortlich sind vor allem zwei Faktoren, die technischer und politischer Natur sind: Zum einen ermöglichen und vermehren die neuen Übertragungstechniken Kabel und Satellit grenzüberschreitende Fernsehprogramme in Europa. Zum anderen erweiterten die — im Zuge des kommenden Binnenmarktes selbstbewußter gewordenen — EG-Institutionen ihre Kompetenzen auch auf den Medienbereich.

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Literatur

  1. Stand: September 1991. Polen besitzt als 26. Land derzeit einen Gaststatus.

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  2. Unterstützung bekam der Europarat hierbei von der deutschen Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg 1986, ebenso wie von der ersten Europäischen Ministerkonferenz über Massen-medienpolitik des gleichen Jahres in Wien und von der EBU (Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz 1987, Deklaration der ersten Europäischen Ministerkonferenz 1987).

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  3. Österreich, Zypern, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, San Marino, Spanien, Schweden, Schweiz und Großbritannien. Polen und Jugoslawien haben die Konvention als Nicht-Mitgliedstaaten des Europarats ebenfalls unterzeichnet.

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  4. Zusätzlich zur Bezeichnung des “Gemeinsamen Marktes” ist mit der EEA in Art. 8a EWGV der Begriff “Binnenmarkt” eingeführt worden, der unmittelbar durch die vier Grundfreiheiten definiert wird. Rögge weist darauf hin, daß in der Literatur umstritten ist, “ob dies eine engere (Einschränkungsthese), weitere (Ergänzungsthese) oder aber synonyme Integrationskonzeption bedeutet” (1988: 41, Anm. 6).

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  5. Im Weißbuch der Kommission sind ursprünglich sogar 307 Einzelvorschläge aufgeführt (Kommission 1985).

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  6. Ausgenommen davon sind nach Art. 100 a Abs. 2 EWGV Bestimmungen über die Steuern, über die Freizügigkeit und über die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer. Diese Ausnahmen sind durchaus relevant. Insbesondere die schwierige, für die Vollendung des Binnenmarkts aber unverzichtbare Steuerharmonisierung unterliegt damit weiterhin dem Einstimmigkeitsgebot, was den Prozeß insgesamt erschweren dürfte. Immerhin kommt der rechtzeitigen Einigung über die Maßnahmen der Steuerharmonisierung voraussichtlich eine entscheidende Qualität für die Verwirklichung des Konzepts zu (vgl. Schlecht 1987: 309; zum Problem der Mehrheitsbeschlüsse siehe auch Thalmann 1986: 72f).

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  7. Ende Dezember 1992 hat die EG-Kommission jedoch ein Grünbuch “Pluralismus und Medienkonzentration im Binnenmarkt” veröffentlicht mit dem Ziel, “... eine erste Einschätzung über die Notwendigkeit einer Aktion der Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Konzentration im Medienbereich zu treffen und verschiedene Optionen (Fernsehen, Radio, Presse) vorzustellen, für die sich die Kommission ... entscheiden könnte” (Kommission 1992: 7). Bislang gibt sie keinem der Vorschläge den Vorzug, so daß im Moment noch völlig offen ist, ob und wie die EG Konzentrationsprozesse im Medienbereich in Zukunft unterbinden will.

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  8. Communauté des associations d’éditeurs de journeaux de la Communauté européenne

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  9. International Federation of Journalists

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  10. Fédération des associations de presse periodique

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  11. Der Zusammenschluß von Canal Plus, Générale des Eaux und dem amerikanischen Sportsender ESPN, die die Satelliten- und Kabelfernsehsender der britischen Printmediengruppe W.H. Smith erwarben, führte nach Erkenntnis der Kommission nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung der beteiligten Unternehmen. Bei der Gründung des britischen Frühstücksfernsehsenders Sunrise durch Walt Disney und britische Zeitungs- und Fernsehunternehmen handelte es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluß im Sinne der Verordnung (Fröhlinger 1993: 63).

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  12. PR in Form einer wahrheitsgleichgültigen Propaganda kann zwar in totalitären Staaten durchaus Herrschaftsstrukturen unterstützen, wie in extremer Weise die Geschichte der Naziherr-schaft in Deutschland zeigte. In den demokratisch gefestigten westlichen Industriestaaten der EG jedoch ist politische PR umgeben von einer Vielzahl von Informationsquellen und kommunikationsmächtigen Interessengruppen, folglich ohne monopole Stellung. Nicht wahrheitsgemäße und unvollständige Information setzt sich hier dem Risiko öffentlicher Bloßstellung aus und setzt so ihre Glaubwürdigkeit und Akzeptanz aufs Spiel. Zu den PR-theoretischen Aspekten wegweisend Grunig (1992).

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  13. Diese verständnisorientierte Öffentlichkeitsarbeit (Gramberger 1993) als Dialog mit den Bürgern, verbunden mit der grundsätzlichen Bereitschaft einer Abänderung von Politikvorhaben, bedeutet letztendlich nichts anderes als ein Ernstnehmen der Bürger im Entscheidungsprozeß.

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  14. Das Europäische Parlament ist eine Abgeordnetenversammlung, die nicht nach dem demokratischen Prinzip “one man one vote” zusammengesetzt ist — und somit auch keine Volksvertretung, sondern eher eine Völkervertretung ist — und erst seit kurzem über sehr begrenzte und ausschließlich negative gesetzgeberische Letztentscheidungsgewalt verfügt. Sie kann, so auch die vielbeachtete Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes, zur Zeit nur als ergänzende Legitimationsebene zur nationalen betrachtet werden (Bundesverfassungsgericht 1993).

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  15. Die Öffentlichkeitsfunktion eines Parlamentes — also die öffentliche Diskussion von Politik unter Strukturierung der Themen und Aufzeigen verschiedener Positionen — setzt voraus, daß das Parlament auch konkreten Einfluß ausüben kann.

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  16. Vergleichend hierzu unter anderem die im DeClercq-Bericht festgehaltenen Klagen über das Verhalten der Mitgliedstaaten (DeClercq-Bericht 1993: 2f).

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  17. Europaweit gibt es zwar Parteienzusammenschlüsse, jedoch handelt es sich hierbei derzeit um bloße Kooperationen nationaler Parteien, nicht um tatsächlich politisch eigenständige Organisationen. Europäische Formen von Bürgerinitiativen treten, wenn überhaupt, dann regional als grenzüberschreitende Initiativen auf. Ausnahmeorganisationen, wie etwa Greenpeace, sind wiederum weltweit orientiert.

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  18. Durchaus beachtliche Versuche der Überwindung dieser Sprachräume mit einem monosprachlichen — englischen — Angebot, etwa von der Wochenzeitschrift The European’ und dem Musiksender ‘MTV’, durch die Einspeisung fremdsprachlicher Programme in die Kabelfernsehnetze, oder mit einem gemeinsamen, aber in verschiedenen Sprachen kommentierten Programm, wie es Eurosport und Euronews anbieten, haben derzeit wenn dann auf Sparten beschränkten Erfolg.

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  19. Ein Beispiel: Befürworter der EG-Integration sind eher auf der politischen Linken zu finden in Deutschland, Spanien, Frankreich. Mehrheitlich der politischen Rechten zugeneigt sind dagegen EG-Befürworter in den Niederlanden, Dänemark, Griechenland, Irland und Luxemburg. Und in Italien finden sich EG-Befürworter eher im politischen Zentrum. (Vgl. De Clercq-Bericht 1993: Anhang 132).

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  20. Darüber hinaus hat die EG-Kommission zur Absicherung auch jene Interessengruppen in den Konsultationsprozeß einbezogen, welche die Entscheidungen durch Druck über die nationale Ebene gefährden könnten — in erster Linie also Unternehmensverbände und einzelne Großunternehmen, sowie Gewerkschaften (Kohler-Koch 1992: 111f).

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  21. Persönlich orientierte Pressearbeit, wie sie etwa der EG-Kommissar Martin Bangemann nachdrücklich betreibt, kann zudem die beschriebene, aus der Machtverteilung resultierende, eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Kommission in der Öffentlichkeitsarbeit umgehen, indem Äußerungen als persönlich deklariert werden. Dies hat der EG-Kommissar Martin Bangemann wiederholt etwa mit eindeutigen Aussagen zu Maastricht als föderalem Vertrag getan. Entsprechende Aussagen riefen bei vielen Medien in Europa Zustimmung hervor, lösten jedoch in Großbritannien und Irland einen Protestwirbel aus.

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  22. Dies wird sicherlich noch dadurch verstärkt, daß in der Zeitspanne der Integration die Öffentlichkeiten in den westlichen Industrieländern insgesamt obrigkeitskritischer geworden sind und die Ansprüche auf Information sehr gestiegen sind.

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  23. Sie tat dies erstaunlicherweise, obwohl der angeblich unabhängigen neunköpfigen Gruppe unter anderem der zuständige EG-Kommissar und die Generaldirektorin der Kommissions-PR angehörten. Die Vorschläge der Gruppe zu einer Art Bevormundung der in Brüssel tätigen Journalisten veranlaßte allerdings viele Medienvertreter, bei der Vorstellung des Berichtes aus Protest den Saal zu verlassen. Der Bericht schlug so u.a. vor, daß “the media must be persuaded to present the achievements, the benefits, the opportunities in a positive optimistic way, and not delight in criticism and failure.” Darauf warf etwa “Die Welt” in ihrer folgenden Ausgabe am 1.4.1993 der Arbeitsgruppe das Empfehlen von “Propaganda-Methoden” vor. Die britische “Times” überschrieb am gleichen Tag einen sarkastischen Artikel mit “Newsmen fail to enjoy EC’s joke”.

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  24. Hier zeigt sich auch der Wert der Nutzung raumtheoretischer Überlegungen zur Analyse der EG-Öffentlichkeitsarbeit. Dieses formale Ordnungsraster kann zwar für sich genommen keine Erklärungen für dynamische Entwicklungen geben, schärft jedoch den Blick für die grundlegenden Strukturmerkmale und eignet sich somit sehr gut als Mittel zur Veranschaulichung.

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© 1994 Leske + Budrich, Opladen

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Kleinsteuber, H.J., Rossmann, T. (1994). Entwicklung, Ziele und Konfliktpotentiale europäischer Medienpolitik. In: Europa als Kommunikationsraum. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92529-9_3

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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