Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 wird „die politische Finalität“ der Europäischen Integration, die für viele Europapolitiker schon hinter der Gründung der EWG stand, die sich jedoch nicht im Vertragstext niedergeschlagen hatte, nun offen bekundet: Ziel der EG und der EPZ ist es, „gemeinsam zu konkreten Fortschritten auf dem Weg zur Europäischen Union beizutragen“ (EEA Art. 1). Der in Maastricht am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag begründet diese Europäische Union. Damit stellt sich für die EG die Frage der politischen Homogenität (Mayer-Tasch 1975: 1ff.). Politische Zusammenschlüsse und eben auch die Europäische Integration können um so eher gelingen, je größer die Ähnlichkeit der politischen Grundprinzipien und -strukturen ihrer Mitglieder. Bundesstaatliche Verfassungen wie die der USA (Art. 4 Abs. 4), der Schweiz (Art. 5 und 6) oder der Bundesrepublik Deutschland (GG Art. 28 Abs. 1) entsprechen derartigen Homogenitätsvorschriften, die für den Zusammenhalt und die Dauerhaftigkeit des Gesamtstaates erforderlich erscheinen.
Der Verfasser greift im folgenden verschiedentlich auf seine Einführung zu dem von ihm herausgegebenen Band: Die Verfassungen der EG-Mitgliedstaaten, München 19933 (Beck-Texte im dtv), zurück.
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Literaturhinweise
Beyme, Klaus von, 1970: Die parlamentarischen Regierungssysteme in Europa, München.
Mayer-Tasch, Peter Cornelius, 1991: Politische Theorie des Verfassungsstaates, München.
Steffani, Winfried, 1979: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie, Opladen.
Steffani, Winfried (Hrsg.), 1991: Regierungsmehrheit und Opposition in den Staaten der EG, Opladen.
Trnka, Hervé/Chalvidan, Pierre-Henri, 1990: Les régimes politiques de l’Europe des Douze, Paris.
Die Verfassungstexte sind zusammengestellt in: Kimmel, Adolf, 1993: Die Verfassungen der EG-Mitgliedstaaten, 3. Auflage, München (Beck-Texte im dtv).
Mayer-Tasch, Peter Cornelius, 1975: Die Verfassungen Europas, 2. Auflage, München (obwohl eine Reihe der Verfassungstexte nicht mehr gültig ist, ist der Band wegen der Einleitung und der verfassungsgeschichtlichen Abrisse weiterhin wichtig).
Besonders wichtig sind zwei Zeitschriften: Jahrbuch des öffentlichen Rechts (enthält regelmäßige Berichte über die Verfassungsentwicklung der europäischen Staaten).
Zeitschrift für Parlamentsfragen (berichtet nicht nur über Fragen des Parlaments, sondern des politischen Systems allgemein; Konzentration auf Deutschland, aber häufig auch Berichte über außerdeutsche Staaten; besondere Erwähnung verdienen die einem System gewidmeten Sonderhefte: zu Frankreich 4/1986; zu Italien 3/1987; zu Spanien 3/1988).
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Kimmel, A. (1992). Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen: Grundrechte, Staatszielbestimmungen und Verfassungsstrukturen. In: Gabriel, O.W., Brettschneider, F. (eds) Die EU-Staaten im Vergleich. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92488-9_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92488-9_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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