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Grundzüge einer künftigen deutschen Migrationspolitik

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Deutsche Migrationspolitik im neuen Europa
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Zusammenfassung

Die Zuwanderungen in die EU und die Nachbarregionen werden — wie gezeigt — auch ohne krisenhafte Massenfluchtbewegungen zunehmen, nicht zuletzt, weil immer mehr potentielle Zuwanderer auf die Erfahrungen und Netzwerke von Migranten früherer Perioden zurückgreifen können. Es ist zu erwarten, daß diese Zunahme in allen europäischen Staaten denjenigen Kräften politischen Auftrieb geben wird, die dies als Ausdruck eines staatlichen Kontrollverlustes über Zuwanderung interpretieren. Falls nicht die innenpolitischen Folgen einer solchen Entwicklung — unter anderem Legitimitätsverluste und Rechtsradikalismus — in Kauf genommen werden sollen, muß eine umfassende Migrationspolitik verfolgt werden. Im Folgenden sollen einige Aspekte einer künftigen deutschen Migrationspolitik umrissen werden.

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Literatur

  1. Vgl. beispielsweise Manfred Kanther, Deutschland ist kein Einwanderungsland, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung,13.11.1996.

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  2. Vgl. Hans Dietrich von Loeff’elholz/ Dietrich Thränhardt, Kosten der Nichtintegration ausländischer Zuwanderer. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1996

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  3. Vgl. zur Übersicht über die Reformvorschläge Europäisches Forum für Migrationsstudien,Staatsangehörigkeit und Einbürgerung, Bamberg 1995. Im Mai 1997 hat auch der Bundesrat mit den Stimmen der Bundesländer Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einen Entwurf zur Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt. Vorgeschlagen wird, daß in Deutschland geborene Ausländerkinder der dritten Generation automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wobei sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten dürfen. Außerdem sollen Kinder, deren Eltern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, einen Einbürgerungsanspruch bekommen.

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  4. Vgl. hierzu Michael Wollenschläger,Rechtsfragen eines Konzeptes gegen Ausländerdiskriminierung, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik,Nr. 1, 1994, S. 10–16 und Internationale Liga für Menschenrechte,Bausteine für eine Anti-Diskriminierungspolitik, Berlin 1995. Entwürfe für Antidiskriminierungsgesetze zum Schutz von Migranten und ethnischen Minderheiten haben u.a. auch die Bundestagsfraktionen von SPD (zuletzt im Januar 1997), Bündnis 90/Die Grünen (Juni 1997), und PDS (Mai 1995) sowie die ILO (im März 1996) vorgelegt.

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  5. So haben die kalifornischen Wähler - gegen den Widerstand einer Koalition von Bürgerrechtsgruppen - mit der im September 1997 in Kraft getretenen „Proposition 209“ die staatlichen Affirmative-action-Programme für ungesetzlich erklärt. Alle Behörden werden verpflichtet, solche Programme zu beenden. Welche Konsequenzen dies für die Praxis hat, kann noch nicht abgeschätzt werden, da zu erwarten ist, daß viele betroffene Gruppen langwierige Gerichtsverfahren anstrengen werden. Der Trend gegen diese Programme ist allerdings eindeutig: Auch in anderen US-amerikanischen Bundesstaaten werden entsprechende Gesetzesvorlagen vorbereitet.

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  6. Vgl. Johannes-Dieter Steinen, Migration und Politik. Westdeutschland - Europa - Übersee 1945–1961, Osnabrück 1995.

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  7. Konzeptuelle Ansätze für die Berücksichtigung von Fluchtbewegungen in der Entwicklungszusammenarbeit wurden bereits 1994 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgelegt. Inwieweit diese Erkenntnisse aber in die Projektarbeit einbezogen wurden, ist schwer zu beurteilen. Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Flüchtlingspolitik im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, in: BMZ aktuell, April 1994 sowie Karl Steinacker, Flüchtlingskrisen — Möglichkeiten und Grenzen von Entwicklungszusammenarbeit, München 1992.

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  8. Vgl. Abschlußerklärung der Mittelmeer-Konferenz der Europäischen Union am 27. und 28.11.1995 in Barcelona, abgedruckt in: Internationale Politik, Nr. 2, 1996, S. 107–122.

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  9. So eine Anregung von Claus Leggewie bei der Tagung „Einwanderungskonzeption für die Bundesrepublik Deutschland“ der Friedrich-Ebert-Stiftung am 23.5.1995 in Bonn.

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  10. Vgl. hierzu sowie zu den rechtlichen Handlungsbeschränkungen insgesamt Kay Hailbronner,Es bleibt nicht viel zu regeln übrig, Frankfurter Allgemeine Zeitung,26.4.1996.

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  11. Mittlerweile haben einige Bundestagsfraktionen Vorschläge für eine solche Kommission unterbreitet, die sich im wesentlichen hinsichtlich der Zusammensetzung dieses Gremiums voneinander unterscheiden. Vgl. hierzu u.a. den von der stellvertretenden innenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Cornelie Sonntag-Wolgast, im August 1996 vorgelegten Entwurf für ein Zuwanderungsgesetz, den Anfang 1996 unterbreiteten Entwurf der Arbeitsgruppe Migration der FDP-Bundestagsfraktion sowie das im Juli 1996 vom Arbeitskreis Innen, Recht und Petition der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Einwanderungs-und Niederlassungsgesetz. In dem SPD-Entwurf wird eine Kommission aus 19 Personen vorgeschlagen, von denen je drei vom Bundestag, vom Bundesrat und der Bundesregierung sowie einzelne Vertreter von den Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmensverbänden, kommunalen Spitzenverbänden, Menschen-und Flüchtlingsorganisationen sowie dem Zentralrat der Juden in Deutschland entsandt werden sollen.

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  12. Im August 1997 erklärte Bundesinnenminister Kanther, er sei mit den bisherigen Ergebnissen des Rückführungsplans zufrieden: Seit Anfang des Jahres seien 65 000 Personen freiwillig nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt, wozu die finanziellen Hilfen von Bund, Länder und Gemeinden beigetragen hätten. Etwa 300 Personen seien abgeschoben worden, was zeige, daß der Rückführungsplan in ausreichender Weise der Situation in den Herkunftsgebieten und auch Härtefällen Rechnung trage. Für die Rückkehrförderung seien vom Bund und den Ländern in den ersten sieben Monaten des Jahres 37 Mio. DM aufgewendet worden, vor allem für Reisebeihilfen (höchstens 1 800 DM je Familie) und für Überbrückungshilfen (höchstens 1 300 DM je Familie). Hilfen seien zudem von einzelnen Kommunen gewährt worden. Kanther appellierte an EU und Weltbank, die für die Aufbauhilfe vorgesehenen Mittel freizugeben. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung,16.8.1997.

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© 1997 Leske + Budrich, Opladen

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Angenendt, S. (1997). Grundzüge einer künftigen deutschen Migrationspolitik. In: Deutsche Migrationspolitik im neuen Europa. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92281-6_4

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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