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Demokratie und Integration: Flüchtlinge und Vertriebene in Schleswig-Holstein 1945–1950

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Demokratie in Schleswig-Holstein

Part of the book series: Altenholzer Schriften ((ALTH,volume 5))

Zusammenfassung

Auf die politische Massenmobilisierung der Deutschen im Dritten Reich folgte eine Bevölkerungsbewegung, die mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges Millionen von Menschen aus unterschiedlichen Gründen veran-laßte, ihren Heimatort aufzugeben.

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Literatur

  1. Das Flüchtlingsgeschehen in Schleswig-Holstein infolge des 2. Weltkriegs im Spiegel der amtlichen Statistik. Hrsg. vom Statistischen Landesamt Schleswig-Holstein. Kiel 1974.

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  2. Landesregierung Schleswig-Holstein, Ministerium für Umsiedlung und Aufbau 1949. Blatt 1: Gebietseinteilung und Bevölkerung der Bizone Stand 1939 und 1948. Bestand des Ministeriums für Arbeit, Soziales. Akte Schaubilder.

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  3. Horst Peters: Flüchtlinge in Schleswig-Holstein S. 50. In: Der Flüchtlingsberater. Mitteilungsblatt für das Flüchtlingswesen; 1. Jg. 1948. Hrsg. Landesminister Walter Damm.

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  4. 79.000 Personen kamen aus schleswig-holsteinischen Städten. Vgl. Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Dokumente Deutscher Kriegsschäden, Bonn 1960, Bd. II/2, S. 334.

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  5. W. Tetzlaff: Die Ergebnisse der Flüchtlingssondererhebung in Schleswig-Holstein. In: Der Flüchtlingsberater. Zeitschrift für das Flüchtlingswesen. Hrsg. von Landesminister a.D. Walter Damm. 3. Jahrgang 1950.

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  6. Ebenda, S. 105.

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  7. Das Flüchtlingsgeschehen in Schleswig-Holstein (Fn. 1), S. 24

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  8. Überzeugend dargestellt bei Arnold Sywottek: ‚Umsiedlung ‘und ‚Räumung‘, ‚Flucht ‘und ‚Ausweisung ‘— Bemerkungen zur deutschen Flüchtlingsgeschichte, in: Flüchtlinge und Vertriebene in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte. Bilanzierung der Forschung und Perspektiven für die künftige Forschungsarbeit. Hrsg. von Rainer Schulze, Doris von der Brelie-Lewien, Helga Grebing (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen; 38: Quellen und Untersuchungen zur Geschichte Niedersachsen nach 1945; Bd. 4. Hildesheim 1987, S. 71. Vgl. auch Jürgen Kocka: Zerstörung und Befreiung. In: Politik und Kultur 13, 1986, Heft 5; S. 45-64.

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  9. Am 1.12.1945 lebten in den kreisfreien Städten des Landes 126.800 Flüchtlinge, in den Kreisen hingegen 824.100. Durch die Vertreibungen erhöhte sich die Belegung der Städte bis zum 6.1.1947 um 32%, die der Kreise nur um 25%. Das Flüchtlingsgeschehen in Schleswig-Holstein, (Fn. 1) S. 22.

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  10. Zum Potsdamer Abkommen vgl. Ernst Deuerlein (Hrsg.), Potsdam 1945. Quellen zur Konferenz der „Großen Drei“, München 1963, S. 353-367.

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  11. Vgl. dazu die kurzen und grundsätzlichen Thesen von Thomas Ellwein: Zum Problem der Flüchtlingsverwaltung: In: Rainer Schulze u.a.: Flüchtlinge und Vertriebene in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte, (Fn. 8), S. 207-215.

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  12. Peters, (Fn. 3), S. 50. Auf einer guten Kenntnis des statistischen Materials beruht die Arbeit von Renate Wertz: Die Vertriebenen in Schleswig-Holstein. Aufnahme und Eingliederung. Hrsg. vom Landesverband der vertriebenen Deutschen-Vereinigte Landsmannschaften Schleswig-Holstein e.V. Kiel 1988, S. 34f.

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  13. Im Rahmen der Aktion „Influx“ wurden insgesamt etwa 1.000.000 Personen in die britische Zone geschleust, hingegen kehrten lediglich 400.000 Personen in die sowjetische Zone zurück. Dazu Peters, (Fn. 3), S. 50.

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  14. Gleiche Angaben in der Flüchtlingsausschußsitzung des Landtags am 19.6.46; Archiv des Landtags: (in der Folge AdL).

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  15. „Reg. rat Stech: Die russische Zone hätte ebenfalls 1 Million Menschen abnehmen müssen, sie hat uns aber nur 400.000 abgenommen und schuldet uns noch die Abnahme von 600.000 Personen. Wir als Schleswig-Holsteiner haben ein Interesse daran, daß wir diesen Personenkreis loswerden, um Luft zu bekommen.“

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  16. Handakte Walsdorff (HAW), Landesarchiv Schleswig: Bericht über die Flüchtlingsdurchgangslager; S. 6; Ebenda: Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge und die gesamtdeutsche Arbeit in Schleswig-Holstein. S. 3.

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  17. Theodor Schieder: Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten als wissenschaftliches Problem. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 8, 1960, S. 11.

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  18. Hans Adolf Asbach (Minister für Arbeit, Soziales und Vertriebene des Landes Schleswig-Holstein): Schleswig-Holstein — Zuflucht der Heimatlosen, Stand 1955; S. 7. In: HAW. Ebenso Peters (Fn. 3), S. 50f.

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  19. Landesarchiv Schleswig-Holstein (in der Folge LAS) 605/492

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  20. Elisabeth Pfeil: Der Flüchtling. Gestalt einer Zeitenwende, Europäische Stimmen. Hamburg 1948; S. 48

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  21. Zu dieser Einschätzung kommt auch Franz. J. Bauer: Zwischen „Wunder“ und Strukturzwang. Zur Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 32/87, S. 32. Die für eine spätere berufliche Integration hinderliche Verteilung der Flüchtlinge bemängelte Dr. Witt, Vertreter des Landesplanungsamtes, in einem Vortrag vor dem Aufbauausschuß des Landtags am 8.12.1949: „Nach dem Zusammenbruch wurden durch den Flüchtlingszustrom gerade die ländlichen Räume überfüllt. Jeder verfügbare Wohnraum, ob Schloß oder Bauernhaus oder Instenkate, wurde vollgestopft ohne Rücksicht auf die Arbeitsmöglichkeiten; das spielte damals auch keine Rolle, solange der Räumungsfamilienunterhalt gezahlt wurde. Auch bis zur Währungsreform traten die wirklichen Folgen noch wenig in Erscheinung, denn der Geldüberhang gestattete den Bauern leicht die Beschäftigung überzähliger, an sich nicht nötiger Arbeitskräfte. Heute sind wegen des Geldmangels diese Kräfte längst wieder freigesetzt und infolgedessen zeigt sich gerade in den ländlichen Gebieten am stärksten die Arbeitslosigkeit, die strukturellen Charaker hat, weil die Aufnahmefähigkeit der Landwirtschaft eben außerordentlich begrenzt ist. Teilweise treten paradoxe Erscheinungen auf: da fehlt z.B. irgendwo eine Landarbeiterfamilie, aber auch die bäuerlichen Werkwohnungen sind mit Flüchtlingen vollgestopft und Landarbeiterfamilien können infolgedessen nicht untergebracht werden. Auch im ländlichen Bereich ist heute ein nicht erheblicher Arbeiterpendelverkehr mit seinem erheblichen Verschleiss an Arbeitskraft und Material die Folge der wohnraummäßigen Beschränkungen.“ (Schleswig-Holsteini-scher Landtag, 1. Wahlperiode 1947, Aufbauausschuß, AdL).

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  22. „Zunächst bestand überhaupt keine Steuerung. Jeder ging hin, wohin er wollte.“ Bericht über Flüchtlingsfragen in der Sitzung des Kreistages Südtondern am 24.4.46. Kreisarchiv Husum (in der Folge KAH B1/6). Ebenso im Rückblick E. Schnell: „Die Einweisung des Flüchtlingsstroms und die Unterbringung dieser Menschen erfolgte notgedrungen ohne jeden einheitlichen Plan und z.T. regellos und ohne Kontrolle, weiter ohne Rücksicht auf eine künftige Entwicklungsmöglichkeit der Wirtschaft, und ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt das Aufnahmegebiet in absehbarer Zeit Vertriebenen und Einheimischen Arbeit und Brot geben konnte.“ LAS 605/663). Im gleichen Sinne die Begründung zum Dringlichkeitsantrag der SPD in der Landtagssitzung am 15.1.1947, der vom Fraktionsvorsitzenden Andreas Gayk verlesen wurde: „Infolge der pausenlosen Einschleusung der Kriegsvertriebenen bis zum August 1946 war eine planvolle Lenkung der Transporte unmöglich, Arbeitseinsatzmöglichkeiten, verwandschaftliche oder Familienverhältnisse, auch religiöse Anschauungen konnten ebensowenig Berücksichtigung finden wie Versorgungsmöglichkeiten, Wohnkultur und staatspolitische Notwendigkeiten im Grenzbereich.“ Wortprotokolle des Schleswig-Holsteinischen Landtags, 2. Ernennungsperiode 1946, 1.-7. Sitzung, Archiv des Landtags (fortan AdL).

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  23. Wohlfahrtsamt Eckernförde am 25.5.1945. (LAS 320 Eckernförde 1661).

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  24. Schreiben des Beauftragten für die Aufgaben des Landrats an die alliierte Militärregierung vom 23.5.1945. (LAS Eckernförde 1661). In Übereinstimmung mit der Militärregierung wies der gleiche Verfasser das „Wohnungsamt und die mit der Flüchtlingsbetreuung befaßten Stellen“ an: „Da künftig nur noch in geringem Umfang Mittel für die Unterstützungszahlungen zur Verfügung stehen, muss angestrebt werden, dass alle arbeitsfähigen Flüchtlinge sobald wie möglich eine Beschäftigung erhalten, durch die sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dieses ist in erster Linie auf dem Lande möglich, wo infolge der Abziehung der ausländischen Arbeitskräfte ein erheblicher Bedarf an deutschen Arbeitskräften besteht. Es sollen daher grundsätzlich alle Flüchtlinge aufs Land verbracht werden.“ (LAS Eckernförde 1661)

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  25. Ellwein, (Fn. 11), S. 208

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  26. Georg Müller, Heinz Simon: Aufnahme und Unterbringung. In: Eugen Lemberg, Friedrich Edding (Hrsg.): Die Vertriebenen in Westdeutschland. 3 Bde., Kiel 1959, S. 312.

    Google Scholar 

  27. Theodor Eschenburg: Jahre der Besatzung 1945–1949 (= Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. v. Karl Dietrich Bracher u.a., Bd 1), Stuttgart 1983, S. 266.

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  28. Protokoll der Gemeindevertretung Rantrum vom 4.5.46: „…Von den 3 Fennen sollen die Flüchtlinge die sicherste Fenne zur Torfgewinnung erhalten, das ist die Fenne von Johannes Jakobsen“ (KAH D22/6).

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  29. Über den Mangel an historisch-systematischen Aufarbeitungen mit dem Paradigmenansatz vgl. Joachim Raschke: Politischer Paradigmenwandel in den westlichen Demokratien, in: Thomas Ellwein (Hrsg.): Politikfeld-Analysen 1979. Wissenschaftlicher Kongreß der DVPW 1.-5. Okt. 1979. Opladen 1980, S. 288.

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  30. Rehs als Vertreter des Landesarbeitsamtes in der 1. Flüchtlingsaussschußsitzung des Provinziallandtags am 29.4.46 (LAS 605/661).

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  31. Dies bestätigt auch der damalige Kreismedizinaldirektor Dr. Arnold Wicke in: ders.: Das Schicksal der Heimatvertriebenen im Kreis Eckernförde, Eckernförde 1979, S. 126.

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  32. LAS 320 Eiderstedt 171.

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  33. Vgl. dazu Ulrich Schilf, Rolf Schulte, Jürgen Weber, Uta Wilke: Der Wiederaufbau der SPD nach dem Krieg, in: Demokratische Geschichte. Jahrbuch zur Arbeiterbewegung und Demokratie in Schleswig-Holstein III. Themenband: 125 Jahre Sozialdemokratische Arbeiterbewegung in Schleswig-Holstein. Hrsg. von Uwe Danker, Klaus-J. Lorenzen-Schmidt, Rolf Schulte, Jürgen Weber, Neuer Malik Verlag, Kiel 1988, S. 546ff.

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  34. Bruno Diekmann in der 1. Sitzung des Landtagsausschusses für Landesplanung am 6.7.1946; (LAS 605/663).

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  35. Ebenda.

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  36. LAS 320 Eiderstedt 171.

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  37. LAS 320 Eiderstedt 171.

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  38. Das Landesministerium für Volkswohlfahrt berief sich in einem Erlaß vom 5.11.1946 auf diese Direktive (KAH D13/4 Bd. 2).

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  39. Das Verfahren nach Gesetz Nr. 18 (LAS 605/620).

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  40. Dieses politischen Gesichtsverlustes war sich Paul Pagel, Landrat des Kreises Segeberg, sehr wohl bewußt. Nachdem in seinem Kreis im Juni 1946 „66.816 Flüchtlinge bei 53.286 Stammeinwohnern untergebracht“ waren, sagte er im Kreistag: „Die Unterbringung von Flüchtlingen wird zum Teil durch die Einwohner einzelner Gemeinden darum erschwert, daß sie sich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen. So musste in einigen Fällen in der Gemeinde Seht die Militärregierung in Anspruch genommen werden. Der Landrat bittet die Stellung der Kreisverwaltung durch entsprechende Entschliessung des Kreistages zu stärken“ (LAS 605/643).

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  41. Monatlicher Lagebericht des Landrats des Kreises Eiderstedt an den Oberpräsidenten vom 3.11.1945. (LAS 320 Eiderstedt 171)

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  42. Dr. Heinz Walsdorff, Ministerium für Arbeit, Soziales und Vertriebene: Die Lager Schleswig-Holsteins im Wandel der Jahre. In: Informationsdienst der Landesregierung Schleswig-Holstein; Nr. 6, März 1954 (LAS 605/1006)

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  43. Walter Damm am 21.8.1952 im Ausschuß für Heimatvertriebene des 4. Schleswig-Holsteinischen Landtags (AdL). Der Oldenburger Landrat Rohwedder betonte in der gleichen Ausschußsitzung, daß allein der Kinder wegen man deren Eltern, die sich weigerten, mit Zwang aus den Lagern herausbringen müsse. Der Landtagsabgeordnete Rehs (SPD) fügte hinzu, diese Menschen könnten nicht mehr mit einem allgemein üblichen Maßstab gemessen werden. Besonders im Hinblick auf das geradezu tragische Kapitel der Kinder in den Barackenlagern müsse man bei der Barackenräumung hart bleiben. Der Abgeordnete Herwarth (BHE) ergänzte, den Menschen müsse geholfen werden, die keine innere Kraft mehr zum Verlassen der Lager aufbrächten. Auf den hohen Anteil an Kindern unter 15 Jahren in den Lagern des Landes wies auch Walsdorff (Fn. 40) hin: „Beträgt diese Altersgruppe … im Landesdurchschnitt wie auch im Durchschnitt der Vertriebenenbevölkerung rund 25%, so lag sie in den Lagern am 1.4.1950 mit 38,3% um die Hälfte über diesem Anteil… Jede Gemeinde ist bestrebt gewesen, kinderreichen anderweitig schwer unterzubringenden Familien in einem Lager Obdach zu geben“ (LAS 605/1006).

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  44. Bericht des Ministers für Umsiedlung und Aufbau (LAS 605/492).

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  45. In diesem Sinne argumentierte dann aber auch Müthling in Vertretung des Ministerpräsidenten in einem Schreiben vom 12.5.1948 an den Präsidenten des Deutschen Landkreistages, welcher die Berechtigung der Anwendung des Flüchtlingsbegriffes auf Personen aus der SBZ in Zweifel gezogen hatte (LAS 605/644).

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  46. Wortprotokoll über die Tagung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Flüchtlingsverwaltungen der Länder der Westzonen am 25. und 26.8.1949 in Wittdün (Archiv des Sozialministeriums).

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  47. Bericht des Ministers für Umsiedlung und Aufbau (LAS 605/492). Müthling berichtete am 24.4.1948 von einem Gespräch mit Brigadier Chambers (Public Safety), in dessen Verlauf jener ihm erklärte, die Zonengrenze sei doch keine Reichsgrenze. Deswegen könnten die Vorschriften über das „Abschieben lästiger Ausländer“ nicht angewendet werden (LAS 605/1126).

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  48. Schreiben des Präsidenten des Deutschen Landkreistages vom 19.2.1948 an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein (LAS 605/644).

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  49. Ebenda (LAS 605/644).

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  50. Die wichtigste Passage dieses Briefes vom 27.7.1948 lautet: „Wie in der Vergangenheit, so wird sich die Kontrollkommission es auch in Zukunft angelegen sein lassen, die Flüchtlinge in die einheimische Bevölkerung einzugliedern. Es kann im Augenblick nichts Gutes dabei herauskommen, wenn in der Absicht agitiert wird, unter den Flüchtlingen Unruhe zu stiften. Ich mache daher die Parteien selbst verantwortlich, dass weder sie noch ihre Flüchtlingsausschüsse sich zu einer aktiven und böswilligen Stimmungsmache für die Wiederangliederung ehemals deutschen Landes hergeben. Die KK behält sich das Recht vor, für den Fall, dass eine aktive und bösartige Stimmungsmache in besagtem Sinne gewagt werden sollte, die betreffende Partei ganz oder teilweise zu verbieten. gez. P. de Havilland for Regional Commissioner Land Schleswig-Holstein“ (LAS 605/644).

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  51. Vgl. Christoph Kleßmann: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955. (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 193), Bonn 1986, S. 299.

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  52. Josef Foschepoth: Die Westmächte, Adenauer und die Vertriebenen, in: Wolfgang Benz. Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten. Ursachen, Ereignisse, Folgen. Frankfurt/Main 1985, S. 77.

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  53. Erich Arp als Leiter des Landesamtes für Aufbau: „Grundgedanken zur weiteren Entwicklung der Flüchtlingsfrage.“ Der Text beinhaltet Vorüberlegungen zur Einberufung der Segeberger Flüchtlingskonferenz der Fachminister; o.J. (LAS 605/1167).

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  54. Ebenda.

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  55. Der Weckruf. Informationen an die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Bezirk Schleswig-Holstein. Nr. 1, Juni 1948.

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  56. Archiv der Sozialen Demokratie (Friedrich-Ebert-Stiftung) Bonn-Bad Godesberg (fortan ASD), Landesverband Schleswig-Holstein (LV SH), H 220

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  57. Vgl. Oscar W. Gabriel: Wahrnehmung der Politik durch den Bürger als Herausforderung für die Politikvermittlung, in: Ulrich Sarcinelli (Hrsg.): Politikvermittlung. (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 238), Bonn 1987, S. 50f.

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  58. Hermann Lüdemann schrieb in diesem Zusammenhang am 17. August 1953 an Hans Stephan: „Nun muß ja leider zugegeben werden, daß sowohl in Hannover wie in Köln unsere Redner nicht glücklich gesprochen und den nationalistisch aufgepeitschten Massen billige Anlässe zu ihrem unduldsamen Geschrei gegeben haben. (Ich hatte Paul Löbe nach seiner Rede in unserer Parteiveranstaltung sofort gesagt, daß sein Vorbringen der Rückkehrschwierigkeiten zwar sehr mutig aber keinesfalls für die Ansprache am anderen Tag geeignet sei. Warum dieser kluge und sonst so abwägende Politiker es trotzdem in der Massenversammlung vorgetragen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich bin sicher, daß bei dieser einseitig zusammengesetzten ‚Landsmannschaft ‘auch jede anders lautende Rede eines Sozialdemokraten Anstoß erregt und irgendwelche Demonstrationen hervorgerufen haben würde“ (ASD LV SH-H 237).

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  59. Leitsätze für die Zusammenarbeit am 12. und 13.2.1949 (ASD LV SH H 220).

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  60. Wortprotokolle der 3. Sitzung des ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 4.-6. August 1947, S. 25, (AdL).

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  61. Vgl.Anm.58.

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  62. Leitsätze für die Zusammenkunft am 12. und 13.2.1949. Bestand Schleswig-Holstein, Mappe 220, Archiv der Sozialdemokratie Bad Godesberg, Landesverband Schleswig-Holstein (fortan ASD-LV SH).

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  63. Kurt Bertram/ Horst Peters: Die Flüchtlingsgesetzgebung Schleswig-Holsteins. Ausführliche Erläuterungen zum Gesetz zur Behebung der Flüchtlingsnot und den Nebengesetzen, Lübeck 1948, S. 15. Als Landesminster Pohle im Mai 1947 im Kabinett den „Entwurf eines Flüchtlingsnotgesetzes“ zur Diskussion stellte, plädierte Lüdemann dafür, „dass in einer Präambel zu diesem Gesetz der Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Flüchtlingen und Einheimischen als Leitsatz verankert werden müsste“. Kabinettsprotokoll vom 27.-29.5.1947 (LAS 605 Kab. prot. 1).

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  64. Wortprotokolle der 3. Sitzung des 1. gewählten Landtages vom 4.-6.8.1947, S. 31f.

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  65. Dieselbe Abgeordnete bei der 1. Lesung des Gesetzes (Wortprotokolle der 3. Sitzung des 1. gewählten Landtages vom 4.-6.8.1947, S. 31, AdL).

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  66. In Rensburg verzichtete ein Viertel der Flüchtlinge auf den Flüchtlingsantrag. Rund 50% der Evakuierten beantragten ihn nicht, da sie als Einheimische gelten wollten. Vgl. Protokoll der 53. Sitzung des Ausschusses für Finanzen vom 15.7.1949 (AdL).

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  67. Wortprotokolle der 3. Sitzung des 1. gewählten Landtages vom 4.-6.8.1947, S. 31f.

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  68. Damm berichtete im Kabinett am 30.8.1949, das Arbeitsministerium habe eine ablehnende Haltung gegen die prozentuale Eingliederung der Flüchtlinge in den Arbeitsprozeß eingenommen, da „diese Bestimmung nicht geeignet sei, die Breitschaft der Arbeitgeber für eine Eingliederung der Flüchtlinge in das Wirtschaftsleben zu fördern“ (LAS Kab. prot. 2). In einer Aussprache über das Gesetz im Kabinett am 5.9.1949 betonte Justizminister Katz, „dass die Bestimmung über die prozentuale Eingliederung der Flüchtlinge in den Arbeitsprozess von weittragender Bedeutung sei. Er sehe wirtschaftspolitische Schwierigkeiten voraus“ (LAS Kab. prot. 2).

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  69. Im Wirtschaftsministerium überwog die Kritik an der „freien Erhard-Wirtschaft“, die für die 189.000 Arbeitslosen im Juli 1949 verantwortlich gemacht wurde (Schleswig-Holsteinische Volkszeitung vom 5.7.1949).

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  70. Kieler Nachrichten vom 19.5.1948. Zu den Folgen der Währungsreform für Einheimische und Flüchtlinge siehe auch: Paul Erker, a.a.O. S. 372ff; zu den strukturellen Unterschieden im Hinblick auf die Inversitionsvoraussetzungen und Rentabilitätserwartungen vgl. Siegfried Schier, a.a.O. S. 271; als realistische Antizipation der späteren Entwicklung muß die Warnung des Segeberger Landrats Paul Pagel verstanden werden, es müsse „unter allen Umständen vermieden werden, dass Firmen sich neu ansiedeln, von denen nach menschlichem Ermessen mit Sicherheit anzunehmen (sei), dass sie bei Rückkehr normaler Bedingungen nicht existenzfähig“ seien (LAS 320 Segeberg 178).

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  71. Ergebnisse der Flüchtlings-Sondererhebung (ASM Akte Min. f. Umsiedlung und Aufbau I).

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  72. Zur Frage der grundsätzlichen Anpassungsfähigkeit einer Verwaltung vgl. Werner Jann: Voraussetzungen und Instrumente innovativer Programme: Ein Überblick, in: Carl Böhret/Helmut Klages/Heinrich Reinermann/Heinrich Siedentopf (Hrsg.): Herausforderungen an die Innovationskraft der Verwaltung, Opladen 1987, S. 134.

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  73. Zu der Bewertung der Situation, „unter welchen Umständen ein ganz bestimmtes Thema zum Gegenstand politischen Entscheidungshandelns wird“, vgl. Renate Mayntz: Problemverarbeitung durch das politisch-administrative System: zum Stand der Forschung, in: Joachim Jens Hesse (Hrsg.): Politikwissenschaft und Verwaltungswissenschaft, a.a.O. S. 75.

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  74. W. Hempfing: Der Wirtschaftsfonds für Flüchtlinge. In: Der Flüchtlingsberater 1, Jg. 1948, S. 18.

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  75. Schreiben der Landkreisverwaltung Eiderstedt vom 14.8.1948 an alle Gemeindeverwaltungen (KAH D31/610).

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  76. Vgl. die Ausführungen Damms in der 11. Sitzung des Ausschusses für Heimatvertriebene des 4. Schleswig-Holsteinischen Landtages am 19.4.1951: „Ich habe damals … gesagt, dass die programmatischen Erklärungen in dem Gesetz kein materielles Recht darstellen können.“ Beide Bevölkerungsteile seien nicht gleichberechtigt gewesen, so daß „es deswegen damals einmal in einem Gesetz dokumentiert werden musste.“ Ähnlich äußerte er auf der Landesflüchtlingskonferenz der SPD am 18.3. 1950 in Lübeck: „Man hat in Kreisen der Flüchtlinge darauf hingewiesen, dass das Flüchtlingsnotgesetz keine materiellen Rechtsansprüche enthalte. Das ist ohne Zweifel nicht unbegründet“ (ASD-LV SH HAD 227).

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  77. LAS Kab. prot. 2.

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  78. Wortprotokolle der 5. Sitzung des Zweiten ernannten Schleswig-Holsteinischen Landtages am 28.2.1947, S. 112.

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  79. Auf diese Erwartungshaltung reagierte der Kommentator der Schleswig-Holsteini-schen Volkszeitung im tradierten Jargon seines politischen Milieus: „Unsere Regierung wird … ihre Maßnahmen im sozialistischen Geiste zu treffen versuchen. Sie arbeitet in diesem Geiste. Schulreform und Schulgeldfreiheit, die jetzt anlaufende Praxis gemäß dem Flüchtlingsnotgesetz, ihre Wirtschaftsplanung im Interesse der Eingliederung unserer Flüchtlinge und sehr viele andere Maßnahmen beweisen dies“ (SVZ vom 22.5.1948).

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  80. Mit einer ähnlichen chaosteoretischen Begrifflichkeit beschreibt Carl Böhret den Verlauf schleichender Katastrophen in der spätpluralistischen Industriegesellschaft: Funktionaler Staat (Beiträge zur Politikwissenschaft, Bd. 53), Frankfurt a.M. 1993, S.38.

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  81. Vgl. Falk Wiesemann: Flüchtlingspolitik und Flüchtlingsintegration in Westdeutschland, in: APUZ 23/85, S. 37.

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  82. Mit der Auflösung des Provinzialverbandes und der Verschmelzung von Oberpräsidium und Regierungspräsidium wurden in Schleswig-Holstein 1945 und 1946 die entscheidenden Voraussetzungen beim Aufbau einer neuen Landesstruktur „in ausgesprochenen Winkelzügen“ (Kurt Jürgensen) geschaffen. Doch erst eine funktionale Politik-und Verwaltungsstruktur auf Kreis-und Gemeindeebene schuf jenen lükkenlosen politischen Instanzenzug, durch den überhaupt erst Handlungsspielräume für eine aktive Flüchtlingspolitik geschaffen wurden. Im Hinblick auf das Flüchtlingsproblem wurde im Innenministerium beklagt: „Die heute gegebene tatsächliche Lage läßt ein Weiterwursteln mit rein ehrenamtlichen Gemeindevorstehern … einfach nicht mehr zu“ (van Aubel an Markull, Schlesw.Holst. Innenministerium, 23.1.47; zit. nach Wolfgang Rudzio, Die Neuordnung des Kommunalwesens in der britischen Zone, München 1968, S. 115). Die von der Militärregierung in einigen Kreisen schon initiierte Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden durch Zusammenlegung von Gemeinden von 500 bis 1999 Einwohnern (Schreiben des Landrats des Kreises Husum an die Bürgermeister vom 14.1.1946, KAH D18/18) wurde im „Gesetz über die Bildung von Ämtern im Landes Schleswig-Holstein“ vom 6. August 1947 (Gesetz-und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Jg. 1947, Nr. 14, S. 38-40) landesweit ausgedehnt. Es entstanden arbeitsfähige „Verwaltungsgemeinschaften (Ämter)“, in der Regel zwischen 3.000 und 10.000 Einwohner, mit denen die Landesregierung der zahlenmäßigen Erhöhung der Bevölkerung vor allem in den Landkreisen, d.h. dem Prozeß ihrer Urbanisierung ohne entsprechende Infrastruktur doch wenigstens verwaltungsspezifisch Rechnung trug. Es handelte sich um Bevölkerungsverschiebungen, die Edding im bundesweiten Maßstab nachweisen konnte und mit Recht als Entwicklungsbruch der bisherigen Binnenwanderung bezeichnete. Vgl. Friedrich Edding, Bevölkerung und Wirtschaft, in: Eugen Lemberg, Friedrich Edding (Hrsg.): Die Vertriebenen in Westdeutschland. Bd.2, Kiel 1959, S. 38. Inwieweit der durch die englische Kommunalreform verursachte jahrelange Streit über die Kompetenzen von Landrat und Kreisdirektor sowie Bürgermeister und Gemeindedirektor zu Reibungsverlusten in der Handlungsfähigkeit kommunaler Verwaltung führte, läßt sich nicht eindeutig ermitteln. Auffällig jedenfalls ist, daß er in der Gedankenwelt der direkt Betroffenen einen breiten Raum einnahm (vgl. Niederschrift über die Tagung der Landkreisvereinigung Schleswig-Holstein beim Oberspräsidium am 2.2.1946, LAS 320 Segeberg 174; ebenso Schreiben des Landrates des Kreises Stormarn, Wilhelm Siegel, vom 12.8.1947 an den späteren Ministerpräsidenten und damaligen Landrat in Rensburg, Friedrich Wilhelm Lübke, LAS 320 Plön 1227). Über das Verhältnis zwischen Land, Kreis und Gemeinde meinte Siegel: „Daß zwischen diesen drei Ebenen Kompetenzstreitigkeiten vorkommen, ist ganz natürlich, besonders jetzt, wo das Gebäude des Staates erst neu gebaut wird und erst im Rohen fertig ist.“

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  83. Renate Mayntz sieht Märkte als „durch das Nicht-Vorhandensein von struktureller Koppelung zwischen den Elementen gekennzeichnet“ und stellt ihnen als Gegenpol die Hierarchie gegenüber, während Netzwerke dazwischenliegen. Siehe Renate Mayntz, Policy-Netzwerke und die Logik von Verhandlungssystemen, in: PVS Sonderheft 24/1993, S. 44.

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  84. So bei Elisabeth Pfeil, Fünf Jahre später. Die Eingliederung der Heimatvertriebenen in Bayern bis 1950, (Kleine Schriften für den Staatsbürger, Heft 13), Franfurt a.M. 1951, S. 29.

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  85. In der Wohlfahrtstheorie lassen sich zwei Nutzenkalküle unterscheiden

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  86. nach dem Pareto-Prinzip verschlechtert sich keiner der Betroffenen gegenüber der Ausgangssituation, mindestens einer verbessert seine Lage

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  87. auf der Grundlage eines interpersonellen Nutzenvergleichs vermag die Verschlechterung der Situation eines Partners durchaus im Interesse des Gesamtsystems liegen, das seinen Nutzen auch dann vermehren kann, wenn nur einer der Akteure gewinnt. Vgl.Nicholas Kaldor, Welfare Propositions of Economics and InterPersonal Comparisons of Utility, in: The Economic Journal 49, 1939, S. 551.

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  88. Marion Frantzioch, Die Vertriebenen. Hemmnisse und Wege ihrer Integration, Berlin 1987, S.119

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  89. Hans Günter Hockerts: Integration der Gesellschaft: Gründungskrise und Sozialpolitik in der frühen Bundesrepublik, in: Zeitschrift für Sozialreform 32, 1986, S. 41.

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  90. Eine der Landtagsvorlagen enthielt die Feststellung: „Schicksalhaft schwer sind die Vertriebenen, Ausgebombten, in den Kriegswirren geflüchteten deutschen Männer, Frauen und Kinder betroffen. Ihnen nach besten Kräften zu helfen und sie wieder einzugliedern in die zur gemeinschaftlichen Tragung aller Kriegslasten verpflichtete Schicksalsgemeinschaft aller Deutschen muß vornehmste Pflicht aller Einwohner Schleswig-Holsteins sein.“ (Bertram, Kurt/Peters, Horst, 1948: 15. Daß die Phase der Selbstkoordination nunmehr zu Ende gehe, machte Walter Damm im Vorwort zur ersten Nummer des „Flüchtlingsberaters“ deutlich: „Das Gesetz gibt den Flüchtlingen Rechte, die ihnen durch Unverstand oder bösen Willen nicht zugestanden wurden, und es gibt allen amtlichen Dienststellen die gesetzliche Grundlage für die Durchführung ihrer Aufgaben (Der Flüchtlingsberater, Heft 1/2, 1948: 1)

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  91. Der Hang zu Stabilität und Routine im Prozeß der Veränderung, den Carl Böhret im Zusammenhang mit politischer Innovation in entwickelten Industriegesellschaften feststellte, ist auch unter den Bedingungen extremer sozialer Notlagen weiter Bevölkerungskreise erkennbar. Seine Feststellung, daß deshalb „Demokratie in der entwickelten (pluralistischen) Industriegesellschaft genuin nur inkrementale Demokratie“ sein könne, läßt sich auch als Merkmal staatlicher Problemlösung im untersuchten Zeitraum feststellen. Vgl. Carl Böhret: Institutionelle Bestimmungsfaktoren politischer Veränderung, in: ders. (Hrsg.): Politik und Wirtschaft. Festschrift für Gert von Eynern. PVS-Sonderheft 8, Opladen 1977, S. 174.

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  92. So z.B. Kurt Schumacher am 9. Mai 1946 in Hannover: „Wir haben eine Periode der künstlichen Stillegung hinter uns, aber aus dieser Periode als Partei und als Land müssen wir heraus. Wir können nicht mehr in der Defensive bleiben, sondern müssen als Sozialdemokratische Partei offensiv werden“ (SVZ vom 15.5.1946).

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  93. In den Mitteilungen der Partei für den Bezirk Schleswig-Holstein heißt es in der Februar-Nummer 1947: Die Partei „wendet… sich auch in Zukunft gegen eine Flüchtlingsorganisation, die den Keim sog. Flüchtlingsparteien, Flüchtlingsverbände oder-Vereinigungen auf landsmännischer Grundlage in sich trägt.“

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  94. Nur so ist die Begründung Damms für die Verlängerung des Gesetzes am 21. Dezember 1948 im Landtag zu verstehen, „daß die Landesregierung grundsätzlich die Notwendigkeit einer besonderen Flüchtlingsgesetzgebung solange bejaht, als nicht jene wirtschaftliche und soziale Benachteiligung der Flüchtlinge … ausgeglichen ist“ (Wortprotokolle der 18. Tagung des 1. gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 21.12.1948; AdL S. 19).

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  95. Vgl. die Resolution der Flüchtlingsversammlung in Wipperfürth an die Adresse der Ministerpräsidenten der Länder in der britischen Zone vom 14. September 1947; neben zahlreichen Forderungen, die auf die Einsetzung einer Flüchtlingsverwaltung gerichtet waren, stellte die Versammlung fest: „Weite Kreise der Ostvertriebenen stehen unter dem Eindruck, dass das bestehende Koalitionsverbot seitens nachgeordneter Behörden im Sinne eines Widerstandsrechtes gegen alle Forderungen ausgelegt wird, die sich aus der besonderen Notlage der Ostvertriebenen ergeben“ (LAS 605/643).

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  96. Erst die Erfahrungen in der Anwendung des Gesetzes ließen auch bei den institutionellen Vertretern der Flüchtlinge, für welche die Mitarbeit in staatlichen Gremien häufig in der beruflichen Kontinuität lag, den Ruf nach andersartiger Repräsentation laut werden. Das Protokoll einer Arbeitstagung der Vorsitzenden der Gemeindeflüchtlingsausschüsse des Kreises Eckernförde am 30. September 1948 vermerkt: „Alle Redner bemängeln die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und stellen fest, dass obwohl die Flüchtlingsvertreter die Zusammenarbeit suchen, sie von den Gemeinden abgelehnt werden.“ Ein Ausschußvorsitzender bedauerte, „dass das Flüchtlingselement noch immer uneinig sei und deshalb nicht genügend berücksichtigt wurde“ (LAS 320 Eckf. 428).

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  97. Vgl. den Vermerk über die Landkreistagung in Schleswig am 12. Mai 1948. Dort urteilte Kreisdirektor Jendis über die Ausführungsverordnung zum Gesetz, „dass jeder Paragraph der Verordnung gegen ein Gesetz verstosse“ (HAD Nr. 224). Ein völlig anderes Verständnis von Interessenvertretung der Flüchtlinge hatte Ryba schon in seiner Zeit als Minister für Volkswohlfahrt bewiesen, als er im Kabinett „sich für den Zusammenschluss der Flüchtlinge auf landsmannschaftlicher Basis eingesetzt“ hatte. Gegen seinen Vorschlag, „dass die Flüchtlinge sich auch zur Vertretung wirtschaftlicher Interessen zusammenschliessen könnten und … dass die Einrichtung besonderer Flüchtlingsämter wünschenswert sei“, führte Ministerpräsident Lüdemann „ernste Bedenken“ an (Kabinettsprotokoll vom 4.2.1947; LAS 605 Kab-prot. l).

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  98. Ähnlich Anni Krahnstöver im Landtag in der Begründung zum Füchtlingsnotgesetz, daß „die Flüchtlinge … immer weiter verelenden und als vierter Stand eben eines Tages eine Gefahr bilden werden“ (Wortprotokolle der 3. Sitzung des 1. gewählten Landtages Schleswig-Holstein vom 4.-6.8.1947, AdL).

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  99. Vgl. Wolfgang Rudzio, Die Neuordnung des Kommunalwesens in der britischen Zone, München 1968, S. 61.

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  100. Kabinettsprotokoll vom 6. November 1947 (LAS 605 Kab. prot).

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  101. Bekanntgabe der Anordnung der Militärregierung für die Kreise Husum und Eider-stedt vom 31. Oktober 1946 in der Übersetzung durch die Landkreisverwaltung Eiderstedt am 5. November 1946 (KAH D31/612). Auf der Grundlage des Quellenmaterials sind die Ausschüsse belegbar nur für die beiden Kreise; aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit waren sie nicht auf diese Kreise beschränkt.

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  102. Vgl. die Ausführungen des Referenten Dräger vom Ministerium für Umsiedlung und Aufbau vor den Gemeindeflüchtlingsausschüssen und dem Kreisflüchtlingsausschuß des Kreises Eckernförde am 30. August 1948: „Die Flüchtlingsausschüsse haben die Aufgabe, die Gemeindevertretungen bezw. den Kreistag in allen Flüchtlingsangelegenheiten zu beraten. Sie können keine grundlegenden Beschlüsse fassen. Es wird vom guten Willen der Körperschaft abhängen, die Anregungen der Flüchtlingsausschüsse zu verwirklichen“ (LAS 320 Eckernförde 428).

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  103. Mindestens die Hälfte der Mitglieder mußte sich aus Flüchtlingen zusammensetzen; der Vorsitzende sollte in der Regel ein Flüchtling sein. Die Aufgaben der Ausschüsse waren

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  104. Beratung der kommunalen Dienststellen in Flüchtlingsangelegenheiten

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  105. Herstellung eines vertrauensvollen Verhälnisses zwischen Bevölkerung und Behörden

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  106. Entgegennahme von Hilfegesuchen der Bevölkerung und Weiterleitung an den Kreisflüchtlingsausschuß, von diesem an das Ministerium für Umsiedlung und Aufbau.

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  107. Vgl. § 12 des Gesetzes zur Behebung der Flüchtlingsnot, a.a.O. S. 3.

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  108. Vgl. Hockerts, (Fn. 85).

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  109. Vgl. ebenda.

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  110. Schreiben des Kreisdirektors des Kreises Husum vom 19. Februar 1948 an die Landgemeindeverwaltungen (KAH D18/18).

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  111. Mit 39,7% lag die SPD nur noch knapp vor der CDU, die 37,8% erhalten hatte. Bei der Landtagswahl 1947 war die SPD noch auf 43,8% der Stimmen gekommen, die CDU nur auf 34% (SVZ vom 26.10.1948).

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  112. So Franz Ryba kurz vor den Kommunalwahlen in einem Artikel „Flüchtlingsvereinigung-ja oder nein?“ in den Kieler Nachrichten vom 9. Oktober 1948.

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  113. Vgl. die Warnung im Leitartikel der Südschleswigschen Heimatzeitung vom 20. November 1949 vor der „Flüchtlingsheirat“: „Es dürfte keinem ‚älteren’ südschleswiger schwer fallen, sich anhand dieser Zahlen auszurechnen, wann es mit unserer südschleswigschen Heimatkultur aus und vorbei und unsere Heimat ein Neu-Ostpreußen geworden ist.“ Ein weitverbreitetes Preußenklischee als Erklärungsansatz des Nationalsozialismus eignete sich in der Übertragung dieser Interpretation auf das Flüchtlingsverständnis hervorragend als Rechtfertigung einer Haltung, in der opportunisti-sches Denken, die Sorge um kulturelle Marginalisierung, Fremdenhaß und Spekulationen auf dänische Gratifikationen häufig die tieferliegenden Motive waren. So hieß es zum Beispiel in einem Leitartikel am 14. Oktober 1948 in der gleichen Zeitung: „Die preußische Kernsubstanz ist die eines Sklaven. Sie schuf Naturen, die nur von der Hoffnung leben, einst Herren zu werden, die Welt zu regieren und ihr den unglücklichen Siegel der preußischen ‚Herrenrasse ‘aufzubrennen… Die deutschen Parteien befinden sich in der selbst heraufbeschworenen Gefahr, den Flüchtling an die Rampe der politischen Bühne gelangen zu lassen. Dieser umsorgte und umhätschelte Typ des Neubürgers gibt den Kielern Sorgen über Sorgen.“

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  114. In dieser Formulierung z.B. in einer „Entschließung der im Kreis Eutin ansässigen Pommern“; in: Union im Norden vom 15. Juni 1949, S. 11.

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  115. Südschleswigsche Heimatzeitung vom 26. Oktober 1948.

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  116. Vgl. dazu Klaus v. Beyme: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. München 1979, S. 133.

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  117. In diesem Sinne lautete eine Passage in einer Flugschrift der „Deutschen Wahlgemeinschaft“, in welcher der Landesvorsitzende des SSW als Nordschleswiger bezeichnet wurde: „Welche Anmaßung von diesen Fremdlingen, über Südschleswig mit verfügen zu wollen und damit in unser, der Südschleswiger, eigenstes Recht einzugreifen“ (Zit. nach: Südschleswigsche Heimatzeitung vom 26. Oktober 1948).

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  118. Vgl. die Ankündigung des Landesvorsitzenden der CDU Schröter, er „werde allen sozialdemokratischen Versuchen, die SPD allein als nationalpolitisch zuverlässig hinzustellen…, bei jeder Gelegenheit aufs schärfste entgegentreten“ (Kieler Nachrichten vom 21. Dezember 1948)

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  119. Hans Adolf Asbach, der spätere Nachfolger von Walter Damm auf dem Posten des Ministers, kam am 1. September 1949 in der Zeitschrift „Union im Norden“ ausführlich zu Wort mit einem Plädoyer „für das demokratische Vereinigungsrecht für 15 Millionen Flüchtlinge“.

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  120. Deutlich wird diese Absicht in der Überschrift des Leitartikels in den Kieler Nachrichten vom 1. September 1949: „Dänische Hoffnungen auf Diekmann“.

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  121. Der Landtagsabgeordnete des SSW, Hermann Clausen, begrüßte die Ablösung des in der Grenzfrage kompromißlos auftretenden Finanzministers Richard Schenck durch Bruno Diekmann als „Schwenkung der SPD in der Grenzpolitik“ (Südschleswigsche Heimatzeitung vom 6. August 1949)

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  122. Vgl. Heinz Josef Varain: Kandidaten und Abgeordnete in Schleswig-Holstein 1947–1958. In: Politische Vierteljahresschrift 1960/61, Jg. I u. II, S. 370.

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  123. Über die unpolitische Tradition im Zusammenhang mit dem deutschen Hang zum Etatismus vgl. Kurt Sontheimer: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. München 1989, S. 124.

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  124. Die ritualisierten Bekenntnisse zur ‚Sachlichkeit ‘in den ersten Nachkriegsjahren interpretiert Everhard Holtmann als Unsicherheit im Umgang mit parlamentarischdemokratischen Verfahrensweisen“. Vgl. Everhard Holtmann: Politik und Nichtpoli-tik. Lokale Erscheinungsformen politischer Kultur im frühen Nachkriegsdeutschland. Opladen 1989, S. 303.

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  125. Der Vorwurf, daß „die Bürokratie … diese Einrichtungen sanft einschlafen“ lasse, wurde in der konservativen Flüchtlingsbewegung erhoben und über die Presse der CDU verbreitet. Vgl. Hans Adolf Asbach in: Union im Norden vom 1. September 1949.

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  126. Eine vergleichbare zeitgenössische Einschätzung der parteipolitischen Präferenz, bezogen auf die ersten Vertriebenenverbände im Jahre 1949, gibt Varain wieder. Vgl. ders: Kandidaten und Abgeordnete (Fn. 114), S. 376

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  127. Vgl. Schreiben des Landesdirektors Franken (Ministeriums für Umsiedlung und Aufbau) vom 5. Februar 1949 an die Kreise und kreisfreien Städte (LAS 320 Plön 1221). Mit seiner Anweisung, „daß die bestellten Flüchtlingsausschüsse für die Geltungsdauer des Gesetzes … im Amt zu verbleiben haben“, waren diese der parlamentarischen Kontrolle durch den Rat prinzipiell entzogen. Dieser Problematik war sich Minister Damm auch durchaus bewußt. Siehe dazu den Bericht des Sozialministeriums für die Zeit vom 1.11.1948 bis 31.3.1949 (ASD-LV SH, HAD Nr. 228).

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  128. So in einem Schreiben vom 11. November 1948 (LAS 320 Plön 1221).

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  129. Im Kabinettsprotokoll der Landesregierung vom 11. Oktober 1948 ist dazu vermerkt: „Landesminister Pohle berichtet über das Eingreifen der Flüchtlingsorganisationen in den Wahlkampf. Der Innenminister wird daraufhin beauftragt, einen Erlass herauszugeben, der die politische Tätigkeit der Flüchtlingsorganisationen verhindern soll“ (LAS 605 Kab. prot. 2, 11.10.1948).

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  130. Fritz Schnabel: Politik ohne Politiker, in: Hellmut Wollmann (Hrsg.): Politik im Dickicht der Bürokratie, Opladen 1980, S. 49–70.

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  131. Generell gelang ihre Etablierung in den Kreisen, weniger vollständig in den Gemeinden. Dies erklärt die massive, zu diesem Zeitpunkt allgemein doch schon eher unübliche Intervention der Militärregierung im Kreis Südtondern und ihre Aufforderung, eine Aufstellung der Zahl der Gemeindeflüchtlingsausschüsse und ihrer Zusammensetzung zu erhalten. Vgl. Schreiben der Kreisverwaltung vom 31. Dezember 1948 an alle Gemeindeverwaltungen (KAH D 21/6).

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  132. Lt. § 11 (2) des Gesetzes zur Behebung der Flüchtlingsnot (Gesetz-und Verordnungsblatt für Schlewig-Holstein vom 21.1.1948, S. 3).

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  133. Franz. J. Bauer: Flüchtlinge und Flüchtlingspolitik in Bayern 1945–1950 (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte; Bd. 3), Stuttgart 1982, S. 385.

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  134. Vgl. Brief des niedersächsischen Flüchtlingsministers Albertz vom 27. März 1948 an seinen Kollegen Damm: „Damit unser niedersächsischer Flüchtlingsausschuss von Euch etwas lernen kann, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mir je 2 Exemplare der in Schleswig-Holstein erlassenen oder in Vorbereitung befindlichen Flüchtlinsgesetze und ihre Durchführungsbestimmungen zusenden lassen könntest.“ In ähnlichem Sinne schrieb er demselben Adressaten am 16. Juni 1948: „Eines ist jedoch sicher, dass jetzt die schleswig-holsteinische und die niedersächsische Flüchtlinspolitik auf einen Nenner gebracht werden muss. Willst Du bitte diese meine Meinung auch Deinem Ministerpräsidenten sagen“ (ASD, Handakte Damm 218).

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  135. Gerhard Lehmbruch: Proporzdemokratie. Politisches System und politische Kultur in der Schweiz und Österreich. Tübingen 1967.

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  136. Vgl. Theodor Eschenburg (Fn. 78), S. 172ff.

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  137. Zu einer direkten Konfrontation wegen der unterschiedlichen Auffassungen in der Flüchtlingsfrage kam es zwischen Lüdemann, mittlerweile als Ministerpräsident schon entmachtet, und Schumacher auf dem Hamburger Parteitag am 25. Juli 1950. Lüdemanns Kritik gipfelte in dem Vorwurf: „Aber auch dem Parteivorstand und der Bundestagsfraktion möchte ich sagen, daß ich häufig den Eindruck habe, daß unsere führenden Genossen sich nicht immer voll bewußt sind, daß es einen Bevölkerung-steil gibt, der immerhin ein Fünftel der deutschen Bundesgebietsbevölkerung ausmacht, das sind die Heimatvertriebenen… Und wie bisher das Problem der Heimatvertriebenen behandelt wurde, das ist unmöglich.“ Schumachers Entgegnung ist Ausdruck seiner Neigung, in der Flüchtlingsfrage einen Sonderfall der sozialen Frage und eine ausschließliche Herausforderung an einen deutschen Zentralstaat zu sehen. In diesem Sinne sagte er: „Die Sozialdemokratische Partei war nicht nur die einzige, die den Versuch gemacht hat, den Vertriebenen durchdringend zu helfen, sie war auch die Partei, die für die Finanzhoheit in der deutschen Bundesrepublik gekämpft hat, und wer gegen die Finanzhoheit war, der hat die ganzen Lasten der Ver-triebenenfürsorge und Betreuung auf die finanzschwachen Agrarländer gelegt. Mit anderen Worten: unsere politische Hauptlinie sollte das Fundament für die Vertriebenen und die sozial Schwachen bilden… Und darum halte ich es auch für materiell unwichtig, eine solche emotionelle Propagandarede bei einem ernsten Problem entgegen der Lagerung der Tatsachen zu halten“ (ASD, HAndakte Lüdemann Nr. 237).

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  138. Wenige Tage vor der Düsseldorfer Minsterpräsidentenkonferenz richtete Ollenhauer im Auftrag des Vorstands eine Aufforderung an alle sozialdemokratischen Ministerpräsidenten, eine solche Entwicklung nicht zu unterstützen, denn sie stünde im Widerspruch zu den „grundsätzlichen Auffassungen über den zukünftigen staatsrechtlichen Aufbau Deutschlands und sie würde auch die übertriebenen föderalistischen Ziele fördern, die gerade in letzter Zeit mit erhöhtem Nachdruck von der CDU und CSU vertreten“ würden (Schreiben Erich Ollenhauers vom 4. Juni 1948 an den Ministerpräsidenten Hermann Lüdemann; HAL Nr. 237).

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  139. Die Daten entstammen einem Lebenslauf, welcher der Partei intern zur Verfügung stand (HAL, Bd. 237).

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Wissel, M. (1998). Demokratie und Integration: Flüchtlinge und Vertriebene in Schleswig-Holstein 1945–1950. In: Wewer, G. (eds) Demokratie in Schleswig-Holstein. Altenholzer Schriften, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92270-0_12

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