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Der nationalspezifische Kontext und sein Erklärungsgehalt für die Unterschiede in den Implementationsverfahren

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Europäische Regionalpolitik und ihre nationale Implementation

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 139))

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Zusammenfassung

In den empirischen Länderkapiteln (Kapitel 2 und 3) wurde festgestellt, daß die europäische Ziel 2-Förderung in Deutschland und in Großbritannien im Rahmen verschiedenartiger Implementationsverfahren umgesetzt wird. Im Anschluß daran wurde im vierten Kapitel gezeigt, daß diese nationalen Unterschiede in der Implementation der europäischen Regionalpolitik durchaus nicht wirkungsneutral sind. Sowohl aus dem “inszenierten Wettbewerb” der britischen Implementationspraxis als auch aus dem “inszenierten Korpora-tismus” in Deutschland erwachsen spezifische Folgen für die Qualität der Bereitstellung von Informations- und Beratungsleistungen. Beide Implementationssysteme haben jeweils ihre Stärken und Schwächen, was in einer bewertenden Perspektive zu der Schlußfolgerung fuhrt, daß keine der beiden Implementationsvarianten der anderen eindeutig über- oder unterlegen ist. Deshalb stellt sich die Frage, wie zu erklären ist, daß in den beiden Untersuchungsländern die europäische Regionalpolitik auf so unterschiedliche Weise umgesetzt wird. In diesem Kapitel werden die Unterschiede in der Implementation der europäischen Regionalpolitik auf den nationalspezifischen Kontext, also auf die übergeordneten Besonderheiten der politischen Systeme in Großbritannien und Deutschland zurückgeführt.

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Literatur

  1. Ebenso — und auch das sei einschränkend angemerkt — liegt dieser Auswahl insofern eine typisch deutsche Perspektive zugrunde, als die Verbände und vermutlich auch deshalb die Verbändeforschung in Großbritannien nicht den Stellenwert haben wie in Deutschland. Aus der britischen Perspektive mag die Aufführung der Unterschiede in den nationalen verbandlichen Systemen in einem Atemzug mit konstituierenden Kennzeichen, die wie der Föderalismus oder die Parteiensysteme eher den Charakter von Elementen der “Staatlichkeit” haben, befremdlich erscheinen. Zugleich würde aus der britischen Perspektive vermutlich die Rolle der “Krone” für die Verfassung Großbritanniens betont werden. Hier sei jedoch nur darauf hingewiesen, daß Großbritannien eine konstitutionelle Erbmonarchie ist. Den Mitgliedern der königlichen Familie sowie der Königin kommen faktisch nur noch repräsentative Aufgaben zu.

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  2. Die Stellung der Gemeinden im Föderalstaat wird zwar maßgeblich durch die kommunale Selbstverwaltung berührt. Allerdings ist die kommunale Selbstverwaltung kein konstituierendes Kennzeichen der föderalen Grundordnung der Bundesrebublik Deutschland. Dieses liegt nicht zuletzt daran, daß die kommunale Selbstverwaltung historisch gesehen ältere Wurzeln hat als der Föderalismus. Zum Förderalismus vgl. Mayntz (1989), Kilper/ Lhotta (1996), Benz (1999).

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  3. Einen zeitlicher Rückblick über die den Districts und Councils jeweils zugewiesenen Aufgaben und Funktionen und deren unzähligen (willkürlichen) Veränderungen durch die zentralstaatliche Ebene findet sich bei Elcock (1998). Zum Verhältnis der local authorities zur zentralstaatlichen Ebene vgl. Rhodes (1991), King (1993).

    Google Scholar 

  4. Vgl. Dyson (1980: 42f.), Johnson (1999).

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  5. Vgl. Sturm (1994).

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  6. Vgl. Judge (1993).

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  7. Die Abschaffung des Oberhauses wird seit Jahren zunehmend eingefordert. Eines der Wahlversprechen von New Labour war die Reform des Oberhauses. Vgl. Johnson (1999: 67). Die Besetzung des Oberhauses kraft Erbfolge wurde am 26.10.99 abgeschafft.

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  8. Vgl. Lhotta (2000).

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  9. Vgl. Goetz (1995), Voigt (1998).

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  10. Vgl. Andersen (2000: 83).

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  11. Aufgrund der besonderen Verbindung zwischen dem Bund und seinen Gliedstaaten wird der Föderalisums in Deutschland als kooperativer Föderalismus bezeichnet. Vgl. Scheuner (1966) sowie die Beiträge in Hirscher (1991). Zu den Unterschieden zwischen dem deutschen kooperativen Föderalismus und dem US-amerikanischen dualen Föderalismus vgl. Laufer/ Münch (1998: 20ff.).

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  12. In den Bundesländern unterscheiden sich die Wahlsysteme, wobei die Elemente des Verhältniswahlrechtes jeweils überwiegen, vgl. Woyke (1998: 118).

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  13. Vgl. Nohlen (2000).

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  14. Vgl. Sartori (1976), Beyme (1982), Nohlen (2000).

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  15. Vgl. Maor (1997).

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  16. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Nationen Wales, Schottland und Irland jeweils Nationalparteien. Ihr Stimmenanteil in den Parlamentswahlen der letzten Jahrzehnte lag jedoch zusammengenommen nie über 3,5%, während die Liberal Party bzw. seit 1988 die Liberal Democrats in den letzten dreißig Jahren durchgängig zweistellige Anteile zu verzeichnen hatten. Vgl. Butler/ Kavanagh (1997: 254f.). Auch hier sei angemerkt, daß die

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  17. Einführung des Verhältniswahlrechtes eines der Wahlversprechen von New Labour ist. Vgl. Rüdig (1999: 95), Johnson (1999: 67).

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  18. Vgl. Dunleavy (1999: 214ff.).

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  19. Selbst in Zeiten der Opposition, die die Parteien leichter zur Schärfung ihres Profils nutzen können als wenn sie in der Regierungsverantwortung stehen, müssen parteipolitische Vorstellungen immer auch unter Berücksichtigung zukünftiger Koalitionen und damit hinsichtlich ihrer Wirkung bzw. Abgrenzung auf die Haltungen anderer Parteien geprüft werden.

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  20. Vgl. Johnson (1997).

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  21. Allerdings wird die enge Zusammenarbeit und parteipolitische Abstimmung zwischen New Labour und den Liberal Democrats vor der Wahl im Mai 1997 als ein entscheidender Einflußfaktor für den Wahlsieg New Labours identifiziert. Vgl. Rüdig (1999).

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  22. Zur idealtypischen Unterscheidung pluralistischer und korporatistischer Verbändesysteme vergleiche den klassischen Beitrag von Schmitter (1974).

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  23. Vgl. Anderson (1979), Offe (1981: 124ff.).

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  24. Vgl. Schmitter (1974), Czada (1994: 43ff.).

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  25. Vgl. Streeck/ Schmitter (1985), Olson (1985) sowie die Beiträge in Alemann (1981) und in Streeck(1994).

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  26. Zu den Vertretern pluralistischer Verbändesysteme vgl. exemplarisch Galbraith (1964), Fraenkel(1964, 1973).

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  27. Vgl. Schmitter/ Streeck (1981).

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  28. Vgl. Traxler (1986), Vobruba (1992), Voelzkow (1996).

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  29. Vgl. Wassenberg (1982).

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  30. Vgl. Mayntz (1990).

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  31. Vgl. Bennett (1997b: 19), Ludlam (1999: 135ff.).

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  32. Bislang einmalig ist der Versuch der Labour-Regierung in den 70er Jahren geblieben, mit den Gewerkschaften zu gemeinsamen Entscheidungen über die Lohn- und Einkommenspolitik sowie die Preispolitik zu gelangen. Die Regierung vereinbarte im Rahmen des Social Contracts von 1977 eine maximale Lohnsteigerung von 10%, während die Gewerkschaften im Gegenzug eine bessere Absicherung ihrer rechtlichen Position in den Unternehmen durchsetzten. Diese Vereinbarung führte Großbritannien nicht nur in eine schwere ökonomische Krise, sondern trug maßgeblich zur Abwahl der Labour-Regierung in 1979 und zur breiten Unterstützung der gewerkschaftsfeindlichen Haltung der daraufhin gewählten Thatcher-Regierung bei. Vgl. Scharpf (1987), Regini (1984), Ludlam (1994).

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  33. Vgl. Hassel (1999).

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  34. Vgl. Holliday (1993).

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  35. Vgl. Lane (1997: 24f.). Zu dem CBI vgl. CBI (1995, 2000).

    Google Scholar 

  36. Vgl. Kap. 3.2.4.

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  37. Vgl. Peck (1995). In 1997 wurden dem CBI insgesamt 250.000 einzelne Unternehmen, inklusive aller Zweigbetriebe sowie 200 weitere Unternehmensorganisationen als Mitglieder zugeschrieben. Seine Einnahmen aus den Beiträgen und verkauften Dienstleistungen betrugen 14,5 Mio. Pfund. Für den IoD wurden 1997 ca. 40.000 Mitglieder im In- und 10.000 im Ausland bei einem Umsatz von 14 Mio. Pfund genannt. Vgl. The Observer (05.01.97: 8). Da die Unternehmensverbände freiwillige Zusammenschlüsse sind, gibt es keine Informationspflicht. Dementsprechend ist es kaum möglich, gesicherte Informationen über die Anzahl von solchen Zusammenschlüssen oder etwa über ihre Organisationsstärke zu erhalten. Vgl. Boléat(1997:53).

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  38. Vgl. Boléat (1997: 52f).

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  39. Vgl. Bennett (1997b: 15).

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  40. Zur Abhängigkeit der Labour-Partei von den Gewerkschaften vgl. Helms (1999), Ludlam (1999).

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  41. Vgl. Sturm (1997: 330). Bis 1981 wählten die Abgeordneten der Labour-Partei ihren Vorsitzenden. In einer Konferenz in Wimbledon wurde 1981 beschlossen, daß der Parteivorsitzende und sein Stellvertreter durch eine Mehrfachwahl mit gewichteter Stimmzahl zu bestimmen sei, wobei 40% der Stimmen von den Gewerkschaften, 30% von den Abgeordneten und 30%) von den Wahlkreisen kommen und die Gewerkschaften ihre Stimmen ohne Mitgliederbefragung in Blöcken einbringen sollen. In 1993 wurden die Gewerkschaften verpflichtet, für diese Blockabstimmung ein Mitgliederbefragung durchzuführen und die Stimmverhältnisse wurden auf jeweils ein Drittel verändert. Vgl. Sturm (1997: 325, 327).

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  42. Vgl. Seyd(1998:66).

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  43. Vgl. Helms (1999: 121).

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  44. Vgl. Ludlam (1999: 132).

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  45. Vgl. Lewis/ Wiles (1984), Mitchell (1987).

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  46. Vgl. Leys (1985), Lane (1997).

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  47. Vgl. Sturm (1997: 193ff.).

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  48. Vgl. Lijphart (1999).

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  49. Vgl. die Beiträge in Holtmann/Voelzkow (2000).

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  50. Vgl. Scharpf (1985).

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  51. Vgl. hierzu Czada (2000).

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  52. Vgl. Buchanan/ Tullock (1962).

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  53. Vgl. z.B. CBI (1998), BCC (1998b) oder FSB (1997).

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  54. Vgl. Peck (1995: 32).

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  55. In einer Untersuchung gaben nur 10 von 300 befragten kleinen und mittleren Unternehmen an, jemals Mitglied in einer der bekannten Lobbyorganisationen gewesen zu sein. Von diesen 10 organisierten kleinen und mittleren Unternehmen waren 6 Mitglied im Forum of Private Business und 3 im CBI. Vgl. Coleman/ McHugh/ May (1991).

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  56. Vgl. IoD (Hrsg.) (1996).

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  57. Vgl. DTI (1996a).

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  58. Vgl. Ronit/ Schneider (1997: 36f.).

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  59. Vgl. Abromeit (1993: 70f.), Lane (1997: 24).

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  60. Vgl. Ludlam (1999), Moran (1999: 202f.). Zur Konzeptionierung des “Third Ways” der New Labour Party vgl. Blair (1998) sowie Giddens (1997, 1999).

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  61. Vgl. Graham (1997: 131).

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  62. Vgl. Crouch (1995b).

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  63. Vgl. die Untersuchungen von Scharpf/Reissert/Schnabel (1976) sowie die Beiträge in Hesse (1978).

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  64. Vgl. Tetsch/ Benterbusch/ Letixerant (1995: 10).

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  65. Vgl. Klemmer (1987: 31lf.).

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  66. Vgl. Tetsch/ Benterbusch/ Letixerant (1995: 9ff.).

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  67. Vgl. die Beiträge in Ziegler/ Gabriel/ Hoffmann (1995).

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  68. Diese Entwicklung wurde auch bezogen auf die Gemeinschaftsaufgabe festgestellt. Die für die Abgrenzung und damit Ausweisung der förderwürdigen Gebiete zugrundegelegten Indikatoren sind Ausdruck des kleinsten gemeinsamen Nenners zwischen den einzelnen Ländern, deren jeweilige Interessen die möglichst große Ausweisung eigener Gebietsteile und nicht etwa die Verteilung der Fördermittel entsprechend der regionalökonomischen Disparitäten war. Vgl. Klemmer (1987).

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  69. Dieses Argument ist anschlußfähig an das bekannte Phänomen des “mangelnden Haftungsprinzips” wirtschaftspolitischer Entscheidungen oder des “Auseinanderfallens von Kostenträger- und Nutznießerkreis” (Prinzip der fiskalischen Äquivalenz). Vgl. dazu Oates (1972), Olson (1977), Frey (1979).

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  70. Vgl. Goldsmith/ Page (1987).

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  71. Zu einzelnen Maßnahmen der Beschneidung der Kompetenz der local authorities vgl. Cur-ran/ Blackburn (1994: 16f.). Zu den Konflikten zwischen den Labour-verwalteten local authorities und der Zentralregierung vgl. Pickvance (1992: 70ff.).

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  72. Vgl. Bennett/ Wicks/ McCoshan (1994: 10).

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  73. Vgl. z.B. Keeble (1997: 283).

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  74. Vgl. Sturm (1997: 258).

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  75. Vgl. Rhodes (1988, 1995), Mawson (1996, 1998) sowie die Beiträge in Maidment/ Thompson (1993).

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  76. Zu den Quangos und insbesondere zur Kritik an diesen Einrichtungen vgl. Morgan/ Roberts (1993), Plummer (1994), Mulgan (1994) sowie Shaw/ Robinson/ Curran (1996).

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  77. Vgl. Shaw/ Robinson/ Curran (1996: 296).

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  78. Vgl. Hart/ Haugthon/ Peck (1996: 430).

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  79. Die Kritik über die lokale Fragmentierung, die mangelnde Abstimmung von Regierungsinitiativen und Programmen und daraus resultierende Leistungsduplizierungen, Verschwendung öffentlicher Mittel sowie mangelnder administrativer Steuerung wurde auch und frühzeitig von Seiten staatlicher Kontrollorgane geäußert. Vgl. exemplarisch House of Commons, Treasury and Civil Service Committee (1989), Audit Commission (1989), House of Commons, Public Accounts Committee (1990), National Audit Office (1990) sowie House of Commons, Trade and Industry Committee (1995).

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  80. Vgl. Mawson (1996: 303f.).

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  81. Vgl. Stewart (1994), Lloyd/ Meegan (1996), Hall/ Nevin (1999).

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  82. Vgl. Hoppmann (1966), Hayek (1968).

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  83. Vgl. z.B. Fritsch/ Wein/ Ewers (1993: 54ff.).

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  84. Vgl. Peck (1995: 25). Auch generell wird für die Politik der Konservativen in den 80er Jahren die These vertreten, daß zwar ein “rolling back the frontiers of the state” offiziell verkündet wurde, daß aber faktisch ein “rolling forward the frontiers of the state” (Jessop 1988) stattfand, weil die radikalen Privatisierungen und Deregulierungen eines starken, durchsetzungsfâhigen Staat bedurften.

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  85. Vgl. Lloyd/ Meegan (1996).

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Hoppe, A. (2001). Der nationalspezifische Kontext und sein Erklärungsgehalt für die Unterschiede in den Implementationsverfahren. In: Europäische Regionalpolitik und ihre nationale Implementation. Forschung Politikwissenschaft, vol 139. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92241-0_6

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