Zusammenfassung
So wie der Zivilprozeß in der ZPO geregelt ist, so ist der Arbeitsgerichtsprozeß im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Die Gerichte der aus drei Instanzen bestehenden Arbeitsgerichtsbarkeit sind wie folgt besetzt:
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1.
Das Arbeitsgericht entscheidet durch Kammern. Sie bestehen aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, und zwar je einem Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Landesarbeitsgerichte, die ebenfalls durch Kammern entscheiden, sind wie die Arbeitsgerichte zusammengesetzt.
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2.
Das Bundesarbeitsgericht mit dem Sitz in Kassel entscheidet durch Senate. Sie sind besetzt mit drei Berufsrichtern (Bundesrichter) und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Roeser, K. (1997). Das Arbeitsgerichtsverfahren. In: Abschlußprüfung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92190-1_11
Publisher Name: Gabler Verlag
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