Zusammenfassung
Werden Bedingungen aus dem mit dem Kreditnehmer geschlossenen Vertrag (Rückzahlungen, Sicherheitenbestellungen oder erteilte Auflagen) nicht erfüllt, wird das Kreditinstitut diese Versäumnisse schriftlich anmahnen und unter Fristsetzung den Kreditnehmer auffordern, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten. Die Mahnung wird ggf. mehrfach wiederholt und in der letzten Mahnung die Kündigung des Kreditvertrages durch den Kreditgeber angekündigt.
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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Henke, EJ. (1991). Wie fordert man gewährte Kredite zurück, und welche Maßnahmen werden veranlaßt?. In: Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92162-8_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92162-8_7
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-49093-1
Online ISBN: 978-3-322-92162-8
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