Zusammenfassung
Der vom Kunden und/oder Kundenbetreuer(-in) vorgelegte und unterzeichnete Kreditantrag wird durch die Beurteilung des Sachbearbeiters und bei größeren Krediten auch des Abteilungsleiters oder des Kreditbüros bei Filialkreditinstituten oder größeren Kreditinstituten sodann den zur Genehmigung befugten Personen oder Gremien vorgelegt. In der Beurteilung des Kreditwunsches müssen alle Überlegungen über Höhe, Verwendung, Rückzahlung, Befristung, Besicherung und deren Verwertung, Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme, Branchenuntersuchung, Refinanzierung und Erträge für das Kreditinstitut einfließen und ein eindeutiges Votum des oder der Vortragenden enthalten sein, wobei eine kritische Stellungnahme geboten ist.
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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Henke, EJ. (1991). Wie wird über den Kreditantrag entschieden?. In: Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-92162-8_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-92162-8_3
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-49093-1
Online ISBN: 978-3-322-92162-8
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