Zusammenfassung
Friedrich Eilig bestellt beim Fertighaus-Hersteller Fix und Fertig ein Fertighaus. Auf Veranlassung von Fix und Fertig eröffnet Eilig bei der Hausbank des Fix und Fertig ein Zwischenfinanzierungskonto. Gleichzeitig erteilt er der Bank den Auftrag zur Überweisung der vereinbarten Werklohnraten. In den AGB-Bestimmungen des Kontoeröffnungsvertrages der Bank heißt es u.a., daß der Überweisungsauftrag nicht widerrufen werden kann. Bei Anlieferung der Fertigteile muß Eilig jedoch feststellen, daß diese z.T. mangelhaft sind. Deshalb möchte er seine Zahlungen an Fix und Fertig einstellen. Die Bank jedoch beruft sich auf ihre AGB-Bestimmung, wonach der Überweisungsauftrag nicht widerrufen werden kann. Ist ein Widerruf des Überweisungsauftrages durch Eilig wirksam?
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann die Hausbank des Bauunternehmers durch AGB-Klauseln bei Eröffnung eines Zwischenfinanzierungskontos des Bauherrn den Überweisungsauftrag für unwiderruflich erklären?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_63
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Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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