Zusammenfassung
Bauherr Glücklich möchte sich ein Haus bauen. Dazu wendet er sich an den Bauunternehmer Bissig. Glücklich und Bissig vereinbaren für die Errichtung des Hauses einen Pauschalpreis. In die AGBs des Bissig sind vertragliche Bauleistungen in einem Katalog von Aufschließungskosten eingeschoben (wie z.B. Aushub und Verfüllung der Baugrube). Als Glücklich nach der Fertigstellung des Hauses die Schlußrechnung erhält, muß er sich wundern. Diese ist deutlich höher als der vereinbarte Pauschalpreis. Diese Erhöhung geht auf die „Aufschließungskosten” zurück. Glücklich verweigert, diese Aufschließungskosten zu übernehmen. Vielmehr meint er, daß sämtliche Kosten durch die Vereinbarung des Pauschalpreises erfaßt wären.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Welche Leistungen des Bauunternehmers sind regelmäßig in einem Pauschalpreis enthalten, welcher für die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_62
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_62
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
eBook Packages: Springer Book Archive