Zusammenfassung
Widrig ist Inhaber eines Hotels und entschließt sich zu einer Generalüberholung. Das Hotel soll von Grund auf renoviert werden. Widrig kommt mit dem Bauunternehmer Baufix zu einer Übereinkunft, wonach dieser die gesamte Renovierung übernimmt. Baufix gab zunächst ein sehr detailliertes Angebot mit Mengenansätzen ab. Im weiteren Verlauf kam es zu einigen Änderungen des Angebotes, die Mengenansätze blieben unberührt. Schließlich kam es zum Vertragsschluß. In diesem Vertrag waren die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Widrig einbezogen. Darin hieß es u.a., daß der Auftraggeber garantiert, daß die Mengenansätze nicht erhöht werden. Im Laufe der Arbeiten wird jedoch deutlich, daß die Mengenansätze zu niedrig angesetzt waren. Baufix muß deshalb erheblich mehr an Material verwenden, als ursprünglich vorgesehen war. Baufix stellt dies Widrig in Rechnung. Widrig weigert sich diese Rechnung zu bezahlen, da sie nach seiner Einschätzung überhöht ist. Widrig beruft sich auf seine AGB-Klauseln, wonach der Auftragnehmer, hier also Baufix, garantiert hat, daß er die Mengenansätze nicht erhöhen werde. Baufix hätte somit nach der Auffassung des Widrig die Erhöhungen schon aus diesem Grund nicht berechnen dürfen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist die AGB-Klausel des Bauherrn wirksam, wonach der Unternehmer garantiert, daß die Mengenansätze aus dem Angebot nicht erhöht werden?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_5
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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