Zusammenfassung
Berta Kräuter hat sich ein Einfamilienhaus errichten lassen. Nach der Fertigstellung muß sie feststellen, daß ihr Keller zur Lagerung von Lebensmitteln wenig geeignet ist, da die Temperatur im Keller höher als 16°C ist. Berta Kräuter ist der Überzeugung, daß dies einen Mangel darstellt, der auf einen Planungsfehler des Architekten zurückgeht. Kann Berta Kräuter vom Architekten Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung verlangen?
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Liegt ein Planungsfehler vor, wenn der Keller eines Hauses nicht als Vorratskeller für Lebensmittel genutzt werden kann?. In: Baurechtsberater Bauunternehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_2
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-91829-1
Online ISBN: 978-3-322-91828-4
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