Zusammenfassung
Die Betriebsaufspaltung ist im Gesetz nicht definiert 1). Streng genommen kann sie deshalb weder einen Tatbestand noch eine Rechtsfolge haben. Wenn Judikatur und Literatur gleichwohl von den “tatbestandlichen Voraussetzungen” 2) bzw. von den “Rechtsfolgen” der Betriebsaufspaltung sprechen 3), so zeigt dies allerdings deutlich, wie weit sich das “Rechtsinstitut” 4) der Betriebsaufspaltung mittlerweile verselbständigt hat. Obwohl sämtliche Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung sowie auch alle hieran geknüpften Steuerwirkungen von der Rechtsprechung außerhalb der (unmittelbaren) Gesetzesanwendung entwickelt wurden und es sich daher viel eher um ein Rechtsprechungsinstitut als um ein Rechtsinstitut handelt, besitzt die Betriebsaufspaltung de facto — ebenso wie eine Gesetzesnorm — einen Tatbestand und Rechtsfolgen 5).
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© 1989 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Kessler, W. (1989). Skizzierung der derzeitigen Besteuerungspraxis — Änderungsanfälligkeit und Unbestimmbarkeit der Betriebsaufspaltungs-Rechtsprechung. In: Typologie der Betriebsaufspaltung. Besteuerung der Unternehmung, vol 16. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91694-5_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91694-5_4
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-13358-6
Online ISBN: 978-3-322-91694-5
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