Zusammenfassung
Parlamentarische Spielregeln haben sich in dem Bereich des öffentlichen Lebens entwickelt, der — im Gegensatz zum Betrieb — nicht hierarchischen Strukturen unterliegt, sondern wo die Verantwortung von Bürgern und Mitgliedern ihren gewählten Beauftragten, Abgeordneten, Vorständen und Regierungen — also von unten nach oben — übertragen wird, und wo Rechenschaft von oben nach unten gefordert wird. Der Vorsitzende eines Vereins, der Vorsteher einer Stadtverordnetenversammlung, der Präsident des Bundestags sind nicht die Vorgesetzten ihrer Vorstandsmitglieder, Stadtverordneten und Abgeordneten. Der Vereinsvorsitzende wäre schlecht beraten, der die Rolle, die er vielleicht im eigenen Betrieb zu spielen gewohnt ist, auf seine Vorstandssitzungen übertragen wollte. Hier kann er nicht mit Weisungen arbeiten, hier geht es darum, in gemeinsamer Meinungs- und Willensbildung zu gemeinsam verantworteten Beschlüssen zu kommen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Egon Sauter, Der eingetragene Verein, 6. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, Berlin 1965, insbes. S. 59 ff.
Sofern nicht eine Geschäftsordnung existiert, an die man sich in Zweifelsfällen halten kann.
Als Schriftführer werden im allgemeinen die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder bezeichnet, die dieses Amt ausüben, als »Geschäftsführer« haupt- oder nebenamtliche Angestellte des Vereins, auch »geschäftsführende Vorstandsmitglieder«, die mit der Führung der Geschäfte vom Vorstand beauftragt sind. Es ist problematisch, den ersten Vorsitzenden zugleich als hauptamtlichen oder nebenamtlichen Geschäftsführer einzusetzen. Er bekommt damit den übrigen Vorstandsmitgliedern gegenüber ein großes Übergewicht und wird schwer ablösbar, da seine berufliche Existenz mit dem Amt verknüpft ist und die Mitglieder zögern werden, ihn abzuwählen.
Vgl. unten S. 130 f.
Die Klausel, daß eine Mitgliederversammlung auf eine halbe Stunde später angesetzt werden kann, die dann auf jeden Fall beschlußfähig ist, wird vom Vereinsrichter nicht immer anerkannt und widerspricht auch dem Sinn der Schutzklausel, die verhindern will, daß Minderheiten Beschlüsse durchziehen, die der Mehrheit nicht recht wären.
Nach Methode 66, vgl. S. 55 ff.
Diese Regelung, die für stetige Erneuerung der Vorstände sorgt, bürgert sich erfreulicherweise immer mehr ein. Die Bestimmung der Satzung lautet dann etwa so: »Die Vorstandsmitglieder werden auf drei Jahre in ihre Ämter gewählt. Eine sich unmittelbar anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.«
Über verschiedene Arten von Anträgen s. unten S. 97.
Vgl. Egon Santer, a.a.O., S. 99 ff.
Rights and permissions
Copyright information
© 1977 Leske Verlag + Budrich GmbH, Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Kelber, M. (1977). Parlamentarisches Verfahren. In: Gesprächsführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91647-1_7
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91647-1_7
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-322-91648-8
Online ISBN: 978-3-322-91647-1
eBook Packages: Springer Book Archive