Zusammenfassung
Haben Sie Spaß an Gesetzgebung? Nicht an der rechtstechnischen Feinarbeit, sondern am Aushandeln der politischen Kompromisse, die dann für heute 370 und bald schon 500 Millionen Menschen in Europa Gesetz werden? Dann sind Sie richtig bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union. Die Europäische Union ist zwar kein Staat, sondern ein „Staatenverbund“ ohne Vorbild in der Geschichte, dennoch übt sie unzweifelhaft öffentliche Gewalt in allen ihren Formen — Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung — gegenüber dem Bürger aus. Dabei handelt sie auf Grund zwar begrenzter, aber inhaltlich doch recht weit gefasster Einzelermächtigungen, die heute fast alle Lebensbereiche abdecken. Sie ist damit für den Unionsbürger neben der Gemeinde, dem Land und dem Bund zur vierten Ebene öffentlicher Gewalt geworden. Dies unterscheidet sie von allen anderen internationalen Organisationen oder Formen multilateraler Zusammenarbeit. Ebenso vielfältig wie die Aufgaben sind die Rechtssetzungsverfahren der Union. Um eine Schneise in dieses leicht unübersichtlich werdende Dickicht zu schlagen, verfolgen wir einmal, von seiner Entstehung bis zur Verabschiedung, einen typischen Rechtsakt — sagen wir die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche.
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© 2003 Leske + Budrich, Opladen
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Hector, P., Schäfer, R., Witschel, G., Leendertse, A., Westdickenberg, G., Schaefer, M. (2003). Multilaterale Beziehungen. In: Brandt, E., Buck, C. (eds) Auswärtiges Amt. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91388-3_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-322-91389-0
Online ISBN: 978-3-322-91388-3
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