Zusammenfassung
Die Haftungsgrundlagen sind beim Abschluß von Beförderungsverträgen sehr wichtig. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der Vereinbarungen, bei Nichterfüllung ist der Gegenpartei Schadenersatz zu leisten. Die gesetzliche Haftung nach HGB und BGB ist abdingbar. Grundlage für die Schadensregulierung sind in der Regel die zwingenden Verordnungen der verschiedenen Verkehrsträger, die jedem Frachtvertrag zugrunde gelegt werden. Dies gilt für nationale und internationale Beförderungsleistungen. Hier sind die bereits erwähnten Verordnungen, wie EVO, CIM, KVO, CMR und WAK, zu nennen. Die Verordnungen regeln die Haftungsvoraussetzungen, die Haftungsausschlüsse und den Haftungsumfang, der üblicherweise eine Höchsthaftungsgrenze nicht übersteigt. Ein typischer Haftungsausschluß sind Kriegsereignisse. Die Haftungsbeschränkungen finden grundsätzlich keine Anwendung bei Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Transportunternehmen entstehen. In diesen Fällen erfolgt eine Vollhaftung.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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König, K., Braun, S. (1996). Haftungsgrundlagen und Transportversicherung. In: Abfallwirtschaft. Gütertransportwirtschaft. Praxis der Unternehmensführung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91311-1_8
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-17928-7
Online ISBN: 978-3-322-91311-1
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