Zusammenfassung
Die DDR hat den Entwurf für ein Investitionsschutzabkommen vorgelegt, für den die Fonn eines bilateralen, völkerrechtlichen Vertrages vorgesehen ist. Danach soll sich der Schutz auf folgende Investitionen erstrecken:
-
Beteiligungen an Gesellschaften des jeweils anderen Vertragsstaates;
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sonstige Beteiligungen an Betrieben des jeweils anderen Vertragsstaates;
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rechtlich unselbständige Filialen oder Niederlassungen jeglicher Art von juristischen Personen des einen Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat;
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rechtmäßig erzielte Erträge aus Investitionen, die aus diesen Betätigungen geflossen sind.
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© 1990 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Stache, U. (1990). Investitionsschutz. In: In der DDR investieren und kooperieren. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91035-6_6
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Print ISBN: 978-3-409-18601-8
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