Zusammenfassung
Ein Kennzeichen von Unternehmenskonglomeraten besteht in der Erfolgsverantwortung der Geschäftsbereichsleiter. Ihnen werden Erfolgssteigerungen und -minderungen des von ihnen geleiteten Geschäftsbereichs zugerechnet, und sie müssen Zielabweichungen vertreten. Gleichzeitig bestimmt die Höhe und die Entwicklung des Erfolges den Wert ihrer persönlichen Portefeuilles. Soweit der erwirtschaftete Erfolg als Signal für den externen Managermarkt wirkt, trägt er zu einer höheren Bewertung des Humankapitals bei. Aber auch wenn die Erfolgsinformationen dem externen Managermarkt nicht zugänglich sind, entscheidet die erwirtschaftete Erfolgsgröße über den Wert einer Führungskraft am internen Managermarkt1 und somit über ihre Vergütung und ihre Beförderungsaussichten.
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Literatur
Zur Einführung von Vergütungen für die Nichtverwendung von Kapital und von Strafgeldern für die Nutzung weiteren Kapitals siehe Hall (1987), S. 88 f.
Vgl. Bonus (1986), S. 328 f. und die Ausführungen unter 3. 3 Grenzen von Unternehmenskonglomeraten, S. 44.
Vgl. Arrow (1964), S. 405. Bei der Zwecksetzung läßt sich zwischen Steuerungsfunktionen und Funktionen bei der handels-oder steuerrechtlichen Rechnungslegung unterscheiden. Wenn im folgenden Verrechnungspreise behandelt werden, so finden lediglich Aspekte der Steuerung Beachtung. Dabei ist die Frage ihrer handels-oder steuerrechtlichen Anwendbarkeit nicht von Bedeutung. Es wird unterstellt, daß der Erfolg der Geschäftsbereiche durch ein internes Rechnungswesen unabhängig von rechtlichen Vorschriften ermittelt werden kann.
Vgl. dazu die Ausführungen von Williamson (1985), S. 169 ff. zum “hostage model”.
Vgl. auch das Beispiel des Disneyland-Parks in Oi (1971), wo hohe Eintrittspreise verlangt werden und dafür niedrige Preise für die Inanspruchnahme der Einrichtungen gelten.
Es besteht aber auch die Gefahr, daß die überhöhten Preise die Folge opportunistischen Verhaltens sind. Durch die Festsetzung überhöhter Preise im ersten Vertrag und - entgegen dem Geist des Vertrages - von Marktpreisen im zweiten Vertrag kann die Zentralbank ihren Gewinn steigern. Vgl. dazu Williamson (1985), S. 64 ff.
Vgl. auch die Ausführungen bei Williamson (1985), S. 167 ff. zu “credible commitments”.
Zur Bedeutung der Reputation und deren institutioneller Absicherung vgl. Rubin (1978); Bonus (1986), S. 332 f.; Bonus (1987 a), S. 33 f.
Vgl. die Ausführungen zu Franchise-Systemen bei Rubin (1978); Williamson (1985), S. 141 f.; Bonus (1986), S. 332 f.; Bonus (1987 a), S. 33 f.
Vgl. hierzu auch die Steuerungswirkungen bei der Beteiligung eines Franchisegebers an den Umsätzen eines Franchisenehmers in: Rubin (1978), S. 227.
Vgl. dazu Jensen und Ruback (1983) und die Ausführungen unter 3.2.1 Kontrollaspekte, S. 29.
Vgl. Coase (1937), S. 340 ff.; Williamson (1985), S. 131 ff. Siehe auch unter 3.2 Entstehungsgrende von Unternehmenskonglomeraten, S. 43 ff.
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Schmidt, G. (1990). Steuerung der Erfolgsgrößen. In: Anreiz und Steuerung in Unternehmenskonglomeraten. DUV: Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91026-4_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-91026-4_5
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
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