Zusammenfassung
Der klagende Versicherungsnehmer A. schloß bei der beklagten Versicherungsgesellschaft Z im September 1966 zu den üblichen Bedingungen einen 10-jährigen kombinierten Haushalt- und Haftpflicht-Versicherungsvertrag ab. Am 26.4.1967 verletzte der darin mitversicherte Sohn des VN einen Arbeitskollegen so erheblich am Auge, daß dieser auf Dauer einseitig erblindete. Die daraus entstehenden Schadenersatzverhandlungen endeten erst am 3.8.1974 durch einen Vergleich mit dem Schädiger. Der VN verlangte daraufhin in Höhe des Vergleichs Ersatz von seinem Haftpflicht-Versicherer. Dieser hatte jedoch angeblich bereits 1967 den Versicherungsschutz abgelehnt, weil es sich nach seiner Ansicht nicht um einen ersatzpflichtigen Schaden handelte.
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© 1981 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Wrabetz, W. (1981). Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. In: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90599-4_14
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Publisher Name: Gabler Verlag
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