Zusammenfassung
Die im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands durch den Beitritt der Länder der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erfolgte Übernahme der Rechtsordnung der Bundesrepublik hat bereits vor dem Vollzug der staatlichen Einheit mit Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion am 1. Juli 1990 zur Einführung des bundesdeutschen Steuerrechts in der früheren DDR und zur Forderung nach weitgehenden steuerlichen Förderungsmaßnahmen der Wirtschaft dieses Gebietes geführt. Da das bundesdeutsche Steuerrecht in vielen Bereichen reformbedürftig ist, sind nicht nur die positiven Seiten dieses Steuerrechts, sondern auch seine Mängel übertragen worden. Das außen- und wirtschaftspolitisch zweifellos notwendige rasante Tempo der Wiedervereinigung hat dem Gesetzgeber keine Zeit gelassen, seit Jahrzehnten erkannte und kritisierte, aber noch immer nicht beseitigte Mängel des deutschen Steuerrechts durch grundlegende Reformen zu beseitigen. Die Überlastung der zuständigen Ministerien und parlamentarischen Gremien hat sogar dazu geführt, daß bestimmte, bereits mit Terminangaben angekündigte Reformen, wie z.B. die Reform der Unternehmensbesteuerung, zugunsten der Fülle der gesetzlichen Maßnahmen, die die Überlebenschancen vieler in ihrer Existenz bedrohter Betriebe in der ehemaligen DDR verbessern, die schwerwiegenden sozialen Probleme, die durch Konkurse und Arbeitslosigkeit bedingt sind, mildern und die Umweltverschmutzung mit ihren Folgen reduzieren sollen, zurückgestellt werden mußten.
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Rose, Überlegungen zur Steuergerechtigkeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht, StuW, 62. Jg., 1985, S. 320 f.
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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Wöhe, G. (1991). Kritische Anmerkungen zu einigen grundsätzlichen Mängeln des geltenden Steuersystems. In: Herzig, N. (eds) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerberatung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90588-8_16
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Print ISBN: 978-3-409-15803-9
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