Zusammenfassung
Bei einem Arztbesuch während der Arbeitszeit sind zu unterscheiden:
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(1)
Der Arztbesuch aus aktuellem Anlaß. In diesem Fall ist völlig klar, daß die Bank den Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freistellen muß.
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(2)
Arztbesuch aus anderen Gründen. Gibt es in der Bank gleitende Arbeitszeit, dann muß der Arbeitnehmer ernsthaft versuchen, den Arztbesuch in die Gleitzeit zu legen. Er müßte nachweisen, daß er den Termin des Arztbesuches nicht von sich aus beeinflussen konnte. Beispiele:
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Eine Untersuchung muß mit leerem Magen vorgenommen werden.
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Der Arzt legt den Zeitpunkt einseitig fest.
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© 1994 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Rischar, K. (1994). Vergütungsfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit. In: Arbeitsrecht in Banken und Sparkassen. Banktraining. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90586-4_9
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Publisher Name: Gabler Verlag
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